Compliant einstellen inArmenien Zum Experten

BEVÖLKERUNG

3m

WÄHRUNG

֏ (AMD)

HAUPTSTADT

Yerevan

Überblick

Armenien, ein Binnenstaat im Südkaukasus, hat eine reiche Geschichte, ein uraltes Kulturerbe und atemberaubende Naturlandschaften. Von seinen majestätischen Bergen bis hin zu seinen historischen Klöstern und archäologischen Stätten bietet Armenien eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne.

Die Wirtschaft des Landes ist breit gefächert und umfasst Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Bergbau, Fertigung und Informationstechnologie. Die strategische Lage Armeniens, seine qualifizierten Arbeitskräfte und sein günstiges Investitionsklima machen es zu einem attraktiven Ziel für regionale und internationale Unternehmen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das armenische Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Der Vertrag muss in zwei Exemplaren abgeschlossen werden, die sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Er muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Datum des Arbeitsantritts
  • Vollständiger Name des Arbeitnehmers
  • Name der Organisation oder Vor- und Nachname des einzelnen Arbeitgebers
  • Arbeitsplatz oder Struktureinheit (falls vorhanden)
  • Bezeichnung der Stelle und der Arbeitsaufgaben
  • Höhe des Gehalts und die Art seiner Festsetzung
  • Zuschläge, zusätzliche Zahlungen usw., die dem Arbeitnehmer auf die vorgeschriebene Weise gewährt werden
  • Laufzeit des Arbeitsvertrags (falls erforderlich)
  • Dauer der Probezeit, falls vorhanden
  • Arbeitszeiten
  • Position, Vor- und Nachname des Unterzeichners des Vertrags

Mündliche Vereinbarungen

In Armenien gibt es keine Vorschriften für mündliche Arbeitsverträge, da der Abschluss von Arbeitsverträgen in schriftlicher Form vorgeschrieben ist.

Stillschweigende Verträge

In Armenien gibt es keine Vorschriften über stillschweigende Verträge, da Arbeitsverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen.

Arbeitszeiten

Die Normalarbeitszeit darf 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die Höchstdauer der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, darf 12 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit (einschließlich Ruhe- und Essenspausen) eines Arbeitnehmers mit zwei oder mehr Arbeitsverträgen mit verschiedenen Arbeitgebern oder demselben Arbeitgeber darf 12 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Für die folgenden Kategorien von Arbeitnehmern sind kürzere Arbeitszeiten vorgeschrieben:

  • Für Arbeitnehmer zwischen 14 und 16 Jahren - 24 Stunden pro Woche
  • Für Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren - 36 Stunden pro Woche
  • Für Arbeitnehmer, die in gefährlichen Regionen oder mit gefährlichen Stoffen arbeiten - 36 Stunden pro Woche

Nach Ablauf der Hälfte des Arbeitstages, spätestens jedoch 4 Stunden nach Arbeitsbeginn, muss den Arbeitnehmern eine Pause von höchstens 2 Stunden und mindestens 30 Minuten zum Ausruhen und Essen gewährt werden. Diese Pause wird nicht in die Arbeitszeit eingerechnet, und die Arbeitnehmer können sie nach eigenem Ermessen nutzen.

Am Vorabend von arbeitsfreien Feiertagen und Gedenktagen wird die Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen, die in Teilzeit oder mit verkürzter Arbeitszeit arbeiten, um eine Stunde verkürzt.

Probezeit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbaren. Die Bedingungen für die Probezeit werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Eine Probezeit darf nicht länger als 3 Monate dauern, außer unter bestimmten Umständen, in denen das Gesetz Probezeiten von bis zu 6 Monaten zulässt.

Die Probezeit kann nicht für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, für Arbeitnehmer, die eine Qualifikationsprüfung für die Stelle bestanden haben, für Arbeitnehmer, die im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wurden, und in anderen gesetzlich geregelten Fällen festgelegt werden.

Die Arbeitnehmer haben während der Probezeit alle gesetzlich vorgesehenen Rechte. Stellt der Arbeitgeber fest, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Leistungen während der Probezeit die gestellten Anforderungen nicht erfüllt, kann er den Arbeitnehmer vor Ablauf der Probezeit entlassen, indem er ihn drei Tage im Voraus schriftlich benachrichtigt. Während der Probezeit hat der Arbeitnehmer ebenfalls das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen, indem er dies dem Arbeitgeber 3 Tage im Voraus schriftlich mitteilt. Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt, so gilt die Probezeit als bestanden, und der Arbeitgeber kann nur aus triftigen Gründen kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Armenien muss die Kündigung eines Arbeitnehmers schriftlich erfolgen und die Grundlage und den Grund für die Entlassung enthalten. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund der Auflösung des Unternehmens oder technologischer oder organisatorischer Veränderungen muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten einhalten.

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund wesentlicher Änderungen der Arbeit oder der Nichteinhaltung der Position oder der geleisteten Arbeit durch den Arbeitnehmer, bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und bei Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer wie folgt schriftlich zu informieren:

  • Arbeitnehmer mit bis zu 1 Jahr Berufserfahrung - 14 Tage
  • Arbeitnehmer mit 1 bis 5 Jahren Berufserfahrung - 35 Tage
  • Arbeitnehmer mit 5 bis 10 Jahren Berufserfahrung - 42 Tage
  • Arbeitnehmer mit 10 bis 15 Jahren Erfahrung - 49 Tage
  • Arbeitnehmer mit mehr als 15 Jahren Erfahrung - 60 Tage

Während der Kündigungsfrist muss den Arbeitnehmern Zeit für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz eingeräumt werden. Die Dauer der Freistellung darf nicht weniger als 10 % der in der Kündigungsfrist enthaltenen Arbeitszeit betragen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn mehr als 5 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist verstrichen sind und der Arbeitgeber den Vertrag nicht gekündigt hat.

Abgangsentschädigungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Liquidation des Unternehmens, eines Personalabbaus aufgrund von Produktionsänderungen oder technischen und organisatorischen Änderungen oder der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers an seinem früheren Arbeitsplatz beendet wird. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rechtsverlusts des Arbeitnehmers oder im Falle des Todes des Arbeitnehmers sowie im Falle der Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen wird die Abfindung wie folgt gezahlt:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 1 Jahr - durchschnittlicher Tageslohn im Wert von 10 Tagen
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 bis 5 Jahren - durchschnittlicher Tageslohn im Wert von 25 Tagen
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 bis 10 Jahren - durchschnittlicher Tageslohn im Wert von 30 Tagen
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 bis 15 Jahren - durchschnittlicher Tageslohn im Wert von 35 Tagen
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren oder mehr - Durchschnittlicher Tageslohn im Wert von 44 Tagen

Entschädigung

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der Stundenlohn oder das Monatsgehalt des Arbeitnehmers darf nicht unter dem festgelegten Mindestlohn liegen. Der derzeitige Mindestlohn beträgt 75.000 AMD (armenische Drams) pro Monat bzw. 450 AMD pro Stunde bei einer 40-Stunden-Woche, 750 AMD pro Stunde bei einer 24-Stunden-Woche und 500 AMD bei einer 36-Stunden-Woche, gültig ab 1. Januar 2023.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden sind nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Pannen, Unfällen, Naturkatastrophen, dringenden Arbeiten usw. Die Überstunden dürfen 4 Stunden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen und 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Für jede Überstunde wird zusätzlich zum Stundensatz ein Zuschlag von 50 % des Stundensatzes gezahlt. Müssen Arbeitnehmer an Wochenenden (oder freien Wochentagen), Feiertagen und Gedenktagen arbeiten, so ist ihnen mindestens der doppelte Stundensatz zu zahlen oder ein freier Tag zu gewähren.

Einwanderung und Visa

Visum

Einreisevisa können für eine einmalige Einreise (21 Tage Aufenthalt oder bis zu 120 Tage Aufenthalt) oder für mehrere Einreisen (bis zu 60 Tage Aufenthalt mit 120 Tagen Gültigkeit oder bis zu 120 Tage Aufenthalt mit 1 Jahr Gültigkeit) erteilt werden. Einreisevisa können für maximal 60 Tage verlängert werden. Es gibt auch Transitvisa für die einmalige und mehrfache Einreise.

Arbeitserlaubnisse

Es gibt die folgenden 3 Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, die in Armenien ausgestellt werden:

  • Befristete Aufenthaltserlaubnis - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die sich für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger in Armenien aufhalten wollen, um dort zu studieren, zu arbeiten, Familienangehörige zu treffen, Geschäfte zu tätigen usw.
  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, wenn sie einen Ehepartner oder einen nahen Verwandten nachweisen können, der armenischer Staatsbürger ist oder einen besonderen Aufenthaltsstatus hat und sich seit mindestens drei Jahren in Armenien aufhält. Sie wird auch an Personen ausgestellt, die ihr Geschäft in Armenien haben oder die armenische Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Erlaubnis wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt und kann jedes Mal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.
  • Sonderaufenthaltsgenehmigung - wird ausländischen Staatsangehörigen armenischer Herkunft sowie Personen erteilt, die in Armenien wirtschaftliche oder kulturelle Tätigkeiten ausüben. Der Status der Sonderaufenthaltsgenehmigung wird auf Anordnung des Premierministers für 10 Jahre erteilt.

Um in Armenien beschäftigt zu werden, müssen ausländische Staatsangehörige über ihren Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beantragen. Der Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für seine Mitarbeiter. Auf der Grundlage dieser Aufenthaltserlaubnis kann der ausländische Arbeitnehmer beim Ministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitserlaubnis beantragen, wobei er Dokumente über seine Beschäftigung, Ausbildung usw. vorlegen muss.

Bevölkerung 3m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

63.9%

Städtische Bevölkerung

80%

Internetzugang

71.4%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Mindestjahresurlaub von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche und 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche, nachdem sie mindestens sechs Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlaubstagen ohne Kürzung. Arbeitnehmer, die unter besonderen Bedingungen arbeiten, die mit psychischen und emotionalen Belastungen oder beruflichen Risiken verbunden sind, haben Anspruch auf einen verlängerten Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche und von 30 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Zusätzlicher Urlaub kann Arbeitnehmern gewährt werden, die unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen oder für besondere Arbeiten eingesetzt werden.

Für jedes Arbeitsjahr ist ein Jahresurlaub vorgesehen. Die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Eine Übertragung des Jahresurlaubs ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig oder wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aufgrund eines Notfalls nicht in Anspruch nehmen kann. Der übertragene Urlaub wird im selben Arbeitsjahr gewährt, spätestens jedoch innerhalb von 18 Monaten ab dem Ende des Arbeitsjahres, für das dem Arbeitnehmer der Jahresurlaub nicht oder nur teilweise gewährt wurde.

Wird ein Arbeitnehmer entlassen, ohne dass er seinen Jahresurlaub vollständig verbraucht hat, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den nicht verbrauchten Urlaub vergüten. Ein Ersatz des Jahresurlaubs durch eine finanzielle Vergütung ist in keiner anderen Situation zulässig.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub für bis zu 120 aufeinanderfolgende Tage im Jahr oder insgesamt 140 Tage im Jahr. In den ersten 5 Tagen zahlt der Arbeitgeber 80 % des Lohns des Arbeitnehmers. Ab dem sechsten Tag werden die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit von der Sozialversicherung übernommen und zum gleichen Satz gezahlt. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, das seine Arbeitsunfähigkeit belegt. Wenn ein Arbeitnehmer über die oben genannten Grenzen hinaus krank ist, kann sein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 140 Tagen (70 Tage vor und 70 Tage nach der Entbindung). Bei komplizierten Geburten wird der Urlaub auf 155 Tage verlängert (70 Tage vor und 85 Tage nach der Entbindung). Bei Mehrlingsgeburten beträgt der Urlaub 180 Tage (70 Tage vor und 110 Tage nach der Entbindung). Im Falle einer Frühgeburt werden die vor der Entbindung ungenutzten Tage dem Urlaub nach der Entbindung hinzugerechnet. Arbeitnehmer, die ein Neugeborenes adoptieren oder zum Vormund eines Neugeborenen ernannt werden, erhalten Urlaub, bis das Kind 70 Tage alt ist.

Arbeitnehmerinnen erhalten während ihres Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsentschädigung in Höhe von 100 % ihres durchschnittlichen Tageslohns, die vom Arbeitgeber gezahlt wird. Für arbeitslose schwangere Frauen oder solche, die keinen Anspruch auf Leistungen ihres Arbeitgebers haben, gewährt der Staat Mutterschaftsgeld aus dem Staatshaushalt in Höhe des täglichen Mindestlohns für 140 Tage. Im Falle einer Leihmutterschaft erhält die arbeitslose Leihmutter die Leistungen.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes. Der Arbeitgeber zahlt während dieses Zeitraums den durchschnittlichen Tageslohn des Arbeitnehmers.

Sozialversicherung

Rente

Die Altersrente wird Personen gewährt, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Kalenderjahre Berufserfahrung vorweisen können. Sie kann auch ein Jahr früher, nämlich mit 62 Jahren, in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Person mindestens 35 Jahre Berufserfahrung hat und nicht mehr erwerbstätig ist. Personen mit einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren unter besonders schädlichen oder schwierigen Bedingungen haben Anspruch auf eine Vorzugsrente ab dem Alter von 55 Jahren. Die Rente wird lebenslang gewährt, es sei denn, der Anspruch auf die Rente erlischt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Rente wird in zwei Teilen ausgezahlt: Grundrente und Arbeitsrente. Die Grundrente wird aus dem Staatshaushalt gezahlt, und ihre Höhe wird durch einen Regierungsbeschluss festgelegt. Die Arbeitsrente hingegen wird als Produkt aus den Dienstjahren, dem Wert eines Dienstjahres und dem persönlichen Faktor des Rentners berechnet. Der persönliche Faktor oder Koeffizient hängt von den geleisteten Dienstjahren ab.

Armenien bietet auch Sozialleistungen für diejenigen, die keinen Anspruch auf eine Rente haben. Diese Leistung wird ab dem 65. Lebensjahr gewährt. Sie wird auf der Grundlage eines Antrags, den der Begünstigte innerhalb von 3 Monaten nach Erreichen dieses Alters stellt, lebenslang gewährt. Die Höhe der Sozialzulage beträgt 20.000 AMD.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Im Falle des Todes des Familienernährers wird die Arbeitsrente den folgenden Hinterbliebenen gewährt:

  • Kinder unter 18 Jahren bzw. bis 26 Jahre, wenn sie studieren
  • Geschwister oder Enkelkinder unter 18 Jahren, wenn ihre Eltern behindert sind
  • Kinder mit einer Behinderung im Alter von 18 Jahren und älter
  • Eltern und Ehegatten, die zum Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen das Rentenalter erreicht haben oder die behindert sind
  • Ehegatten, die ein Kind, ein Geschwisterkind oder ein Enkelkind unter 14 Jahren betreuen
  • Andere unterhaltsberechtigte Personen unter 14 Jahren

Die Arbeitsrente setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Grundrente und dem Arbeitsanteil der Rente. Die Grundrente wird aus dem Staatshaushalt gezahlt, und ihre Höhe wird durch einen Regierungsbeschluss festgelegt. Die Arbeitsrente hingegen wird als Produkt aus den Dienstjahren, dem Wert eines Dienstjahres und dem persönlichen Faktor des Rentners berechnet. Die Rente wird jedem anspruchsberechtigten Familienmitglied zugewiesen, da 50 % der Arbeitsrente des verstorbenen Unterhaltspflichtigen zum Betrag der Grundrente hinzugerechnet wird. Für jedes Kind unter 18 Jahren, das beide Elternteile verloren hat, wird der Betrag der Arbeitsrente berechnet, indem 50 % der Arbeitsrente jedes verstorbenen Elternteils zum fünffachen Betrag der Grundrente hinzugezählt wird, wenn es einen Ernährer verloren hat.

Armenien zahlt auch Sozialleistungen an Familien im Falle des Todes ihres Ernährers, der keinen Anspruch auf eine Rente hatte. Die Höhe der Sozialbeihilfe beträgt 20.000 AMD pro Monat.

Leistungen bei Invalidität

In Armenien wird die Arbeitsunfähigkeitsrente auf der Grundlage einer Bewertung durch einen Funktionsausschuss gewährt und erfordert eine Kombination aus Mindestalter und Jahren Berufserfahrung, außer bei Behinderungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, für die keine Berufserfahrung erforderlich ist.

Die Rente setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Grundrente, die ab dem 1. Januar 2024 auf 24.000 AMD festgesetzt ist und vom Staat finanziert wird, und einer Arbeitsrente, die auf der Grundlage von Dienstjahren und einem von der Regierung festgelegten Wert pro Dienstjahr berechnet wird. Die Mindestrente beträgt 36.000 AMD.

Für Behinderte oder Kinder, die keinen Anspruch auf eine Rente haben, gibt es eine Sozialbeihilfe von 20.000 AMD.

Mindestalter

Das Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt in Armenien 14 Jahre. Personen zwischen 14 und 16 Jahren, die mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, gelten als Arbeitnehmer. Sie können nur im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen beschäftigt werden, die ihre Gesundheit, Sicherheit, Bildung und Moral nicht beeinträchtigen. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen eingesetzt werden, außer bei der Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen. Sie dürfen nicht zur Nachtarbeit eingesetzt werden.

Für die folgenden jungen Arbeitnehmer sind kürzere Arbeitszeiten vorgeschrieben:

  • Für Arbeitnehmer zwischen 14 und 16 Jahren - 24 Stunden pro Woche
  • Für Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren - 36 Stunden pro Woche

Arbeitnehmer unter 18 Jahren, die mehr als 4 Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf eine zusätzliche Pause von 30 Minuten.

Arbeitslosigkeit 13.3%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

61.6%

Erwerbsbeteiligung

50.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

68%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog