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BEVÖLKERUNG

1.6m

WÄHRUNG

.د.ب (BHD)

HAUPTSTADT

Manama

Überblick

Bahrain, ein Inselstaat im Persischen Golf, ist bekannt für seine reiche Geschichte, seine moderne Infrastruktur und seine strategische Lage als regionales Finanzzentrum. Mit seiner Mischung aus arabischen Traditionen und kosmopolitischen Einflüssen bietet Bahrain eine einzigartige kulturelle Erfahrung und ein florierendes Geschäftsumfeld.

Die Wirtschaft des Landes ist breit gefächert, mit Schlüsselsektoren wie Finanzen, Tourismus und Produktion. Bahrain ist ein wichtiges Bankenzentrum im Nahen Osten und verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, was es zu einem attraktiven Ziel für Investitionen und Handel macht.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags ist obligatorisch. Der Arbeitsvertrag muss in arabischer Sprache abgefasst sein, mit zwei Kopien - eine für jede Partei. Wenn der Vertrag in einer anderen Sprache abgefasst ist, muss eine arabische Version beigefügt werden. Alle im Vertrag erwähnten internen Regelungen müssen beigefügt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Arbeitsverträge müssen Angaben zur Identität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, zu den Qualifikationen des Arbeitnehmers, zur Position, zur Art des Vertrags, zum Lohn usw. enthalten.

Arbeitgeber können in den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, der aufgrund seiner Tätigkeit mit den Kunden des Arbeitgebers bekannt ist oder Zugang zu vertraulichen Geschäftsinformationen hat, ein Wettbewerbsverbot aufnehmen, das nach der Kündigung gilt. Die Klausel verbietet es dem Arbeitnehmer, direkt mit dem Arbeitgeber zu konkurrieren oder sich an einem Projekt zu beteiligen, das mit seinem früheren Arbeitgeber in Wettbewerb steht. Solche Vereinbarungen können nur mit Arbeitnehmern geschlossen werden, die über 18 Jahre alt sind. Lebensjahr vollendet haben. Die Beschränkung darf nicht länger als ein Jahr nach Beendigung des Vertrags gelten und muss in Bezug auf Ort und Art der Arbeit begrenzt sein.

Mündliche Vereinbarungen

In Bahrain ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags vorgeschrieben. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit jeder Form von Beweismitteln nachweisen. Das bahrainische Zivilrecht schreibt vor, dass "ein Vertrag keine bestimmte Form haben darf; wenn jedoch das Gesetz eine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags vorschreibt und diese Form nicht eingehalten wurde, ist er nichtig".

Stillschweigende Vereinbarungen

In Bahrain ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags vorgeschrieben. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit jeder Form von Beweismitteln nachweisen. Das bahrainische Zivilrecht schreibt vor, dass "ein Vertrag keine bestimmte Form haben darf; wenn jedoch das Gesetz eine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags vorschreibt und diese Form nicht eingehalten wurde, ist er nichtig."

Arbeitszeiten

Der Standardarbeitstag beträgt 8 Stunden, und die Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Muslimische Arbeitnehmer dürfen während des Fastenmonats Ramadan nicht länger als 6 Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche beschäftigt werden.

Den Arbeitnehmern müssen eine oder mehrere Pausen zum Beten, Ausruhen oder Essen von insgesamt mindestens 30 Minuten gewährt werden. Die Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden ununterbrochen arbeiten. Die Ruhepausen werden nicht als Teil der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Anwesenheitsliste zu führen.

Feiertage

  • 1. Januar, Mittwoch: Neujahrsfest
  • 10. April, Mittwoch: Eid al-Fitr
  • 11. April, Donnerstag: Eid al-Fitr Feiertag
  • 12. April, Freitag: Eid al-Fitr Feiertag
  • 1. Mai, Mittwoch: Tag der Arbeit
  • 16. Juni, Sonntag: Eid al-Adha
  • 17. Juni, Montag: Eid al-Adha Feiertag
  • 18. Juni, Dienstag: Eid al-Adha Feiertag
  • 7. Juli, Sonntag: Islamisches Neujahr
  • 15. Juli, Montag: Aschura
  • 16. Juli, Dienstag: Aschura
  • 15. September, Sonntag: Geburtstag des Propheten Muhammad
  • 16. Dezember, Montag: Nationalfeiertag
  • 17. Dezember, Dienstag: Nationalfeiertag

Probezeit

Arbeitnehmer in Bahrain können im Rahmen einer in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehenen Probezeit beschäftigt werden, sofern diese 3 Monate nicht überschreitet. Bei bestimmten Arbeitsplätzen kann die Probezeit auf 6 Monate verlängert werden. Jede Partei kann den Arbeitsvertrag während der Probezeit kündigen, wenn sich herausstellt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unangemessen ist, sofern die kündigende Partei der anderen Partei eine Kündigungsfrist von mindestens einem Tag einhält.

Die Probezeit wird nicht anerkannt, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen. Kein Arbeitnehmer kann mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber auf Probe beschäftigt werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigungsfrist kann durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verlängert werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Wird ein Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, muss die Partei, die den Vertrag kündigt, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Lohns des Arbeitnehmers für die gesamte Kündigungsfrist bzw. den Rest der Kündigungsfrist zahlen. Arbeitnehmern kann bei grobem Fehlverhalten fristlos gekündigt werden.

Die Arbeitnehmer haben das Recht, einen Tag pro Woche oder 8 Stunden mit Unterbrechungen in der Woche Urlaub zu nehmen, um eine andere Stelle zu suchen. Sie haben für die Dauer der Abwesenheit Anspruch auf ihren Lohn.

Abgangsentschädigungen

In Bahrain haben Festangestellte, die länger als drei Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Tageslöhnen für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit, mindestens jedoch in Höhe von einem Monatslohn und höchstens zwölf Monatslöhnen.

Entschädigung

Mindestlohn

In Bahrain muss den Beschäftigten mindestens der Mindestlohn gezahlt werden. Der Mindestlohn für einen bahrainischen Arbeitnehmer mit einem Bachelor-Abschluss beträgt BHD 450 (bahrainische Dinar), für einen Inhaber eines Diploms BHD 380 und für einen Arbeitnehmer mit Sekundarschulabschluss oder weniger BHD 300.

Die Löhne der Arbeitnehmer werden gemäß ihrem individuellen Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Arbeitsordnung des Betriebs festgelegt. Der Lohn eines Arbeitnehmers kann nach Stunde, Tag, Woche, Monat, Stücklohn oder Produktion berechnet werden.

Die Löhne von Arbeitnehmern, die nach Monatssätzen bezahlt werden, werden mindestens einmal im Monat ausgezahlt. In anderen Fällen wird der Lohn höchstens einmal pro Woche ausgezahlt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Arbeitgebern ist es untersagt, einen Arbeitnehmer, der zu monatlichen Bedingungen beschäftigt wird, ohne schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers auf Tages-, Wochen-, Akkord- oder Stundensätze umzustellen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitgeber in Bahrain können ihre Mitarbeiter anweisen, Überstunden zu leisten, wenn die Geschäftslage dies erfordert. Arbeitnehmer, die an einem Tag oder in einer Woche mehr als die üblichen Arbeitsstunden leisten, haben Anspruch auf eine Überstundenvergütung in Höhe von 25 % ihres Lohns für tagsüber geleistete Überstunden und 50 % für Überstunden in der Nacht. Arbeitnehmer können verpflichtet werden, an ihren wöchentlichen Ruhetagen oder an gesetzlichen Feiertagen zu arbeiten; in diesem Fall ist ihnen der Lohn für diesen Tag und ein Überstundenlohn in Höhe von 150 % dieses Lohns zu zahlen, oder sie erhalten anstelle dieses Lohns einen anderen freien Tag.

Einwanderung und Visa

Visa

Bahrain stellt die folgenden Arten von Visa aus:

  • Besuchsvisum - Dieses Visum wird für ausländische Besucher, die Verwandte im Königreich Bahrain haben, für einen Zeitraum von einem Monat ausgestellt/verlängert. Sie müssen ihren Reisepass, ihren Personalausweis, den Ausweis der ansässigen Verwandten, offizielle Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaft und ein Schreiben des Bürgen vorlegen, in dem der Grund für den Besuch angegeben ist. Der Besucher darf während seines Besuchs keiner (bezahlten oder unbezahlten) Arbeit nachgehen.
  • Nachzugsvisum für Verwandte ersten Grades von Bahrainern (Eltern, Ehepartner, Kinder) - Dieses Visum wird für Verwandte ersten Grades von Bahrainern (Vater, Mutter, Ehepartner, Kinder) ausgestellt. Der Antrag muss von einem Bürgen oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Sie müssen den Reisepass des Antragstellers, ein Schreiben des Bürgen, eine Kopie der Geburtsurkunde des Antragstellers, einen Personalausweis, eine Krankenversicherung in Bahrain, eine Heiratsurkunde im Falle des Ehepartners usw. vorlegen.
  • Einschreibevisum für Bildungseinrichtungen - Diese Art von Visum wird Studenten ausgestellt, die an lokalen oder internationalen Universitäten und Instituten eingeschrieben sind. Sie müssen ihren Reisepass, eine Kopie ihres Personalausweises, ein offizielles Schreiben der Universität oder des Instituts, an dem sie studieren, usw. vorlegen. Eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz ist erforderlich, wenn das Institut seinen Hauptsitz in Bahrain hat. Eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten wird für 5 Jahre ausgestellt, wenn die Studenten vor Ort registriert sind, und für Studenten, die extern registriert sind, wird eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr ausgestellt.
  • Visum für Geschäftsreisende - Diese Art von Visum wird Geschäftsleuten und Unternehmensvertretern im Ausland für Treffen, Geschäftsabschlüsse usw. ausgestellt/verlängert. Sie müssen ihren Reisepass, ein Schreiben des Bürgen, eine Kopie des Personalausweises des Vertreters und einen Nachweis über ihren Beruf vorlegen.
  • Visum für technische Teams - Dieses Visum wird für künstlerische Teams u. ä. gemäß der von der Bahrain Tourism and Exhibitions Authority ausgestellten Genehmigung ausgestellt/verlängert. Sie müssen ihren Reisepass, den Personalausweis des Antragstellers und die Genehmigung der Tourismus- und Ausstellungsbehörde Bahrains vorlegen.

Die folgenden Visumtypen werden für einen einmaligen Besuch elektronisch ausgestellt:

  • Elektronisches Visum für einen einmaligen Besuch - Dieses Visum wird für die Einreise nach Bahrain für jeweils 2 Wochen ausgestellt. Der Antragsteller muss eine Kopie seines Reisepasses, eine Hotelreservierung oder eine Wohnadresse in Bahrain, ein Rückreiseticket und einen 3-monatigen Kontoauszug mit einem Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen von mindestens BHD 1.000 (bahrainische Dinar) vorlegen.
  • Investorenvisum - Dieses Visum wird einmalig für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt/verlängert. Der Antragsteller muss eine Kopie seines Reisepasses, eine Hotelreservierung oder eine Wohnadresse in Bahrain sowie ein Rückreiseticket vorlegen.
  • Ausbildungsvisum - Dieses Visum wird für Auszubildende in Institutionen und im Privatsektor für einen Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt und kann für Ausbildungszwecke und damit verbundene Angelegenheiten verlängert werden. Der Antragsteller muss eine Kopie seines Reisepasses, ein Schreiben des für die Ausbildung zuständigen Arbeitgebers oder Instituts, eine Hotelreservierung und ein Rückreiseticket vorlegen.

Die folgenden Arten von Visa werden elektronisch für Mehrfachaufenthalte ausgestellt:

  • 3-monatiges Visum für die mehrfache Einreise - Dieses Visum wird für die mehrfache Einreise über einen Zeitraum von 3 Monaten ausgestellt. Sie müssen eine Kopie ihres Reisepasses, eine Hotelreservierung oder eine Wohnadresse in Bahrain, ein Rückreiseticket und einen 3-monatigen Kontoauszug mit einem Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen von mindestens BHD 1.000 (bahrainische Dinar) vorlegen.
  • 6-monatiges Visum für die mehrfache Einreise - Dieses Visum wird für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und Irlands für einen Zeitraum von mehreren 6 Monaten ausgestellt/verlängert.
  • Visum für die mehrjährige Einreise - Dieses Visum wird für die mehrmalige Einreise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren ausgestellt.

Arbeitserlaubnisse

Arbeitgeber in Bahrain, die ausländische Arbeitnehmer einstellen, müssen für diese eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann für 1 Jahr oder 2 Jahre ausgestellt werden. Sie kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Arbeitnehmers, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss
  • Kopie des Arbeitsvertrags in arabischer Sprache oder zweisprachig
  • Kopie des Berichts über die ärztliche Untersuchung des ausländischen Arbeitnehmers, die in seinem Wohnsitzland durchgeführt wurde
  • Formular für die Absicht der Versetzung
  • Genehmigungsschreiben/Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde für einige spezialisierte Berufe

Bevölkerung 1.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

90%

Städtische Bevölkerung

100%

Internetzugang

82.3%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer in Bahrain haben nach einem Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch auf mindestens 30 Tage bezahlten Jahresurlaub in Höhe von 2,5 Tagen pro Monat. Arbeitnehmer, die noch kein volles Jahr vollendet haben, haben Anspruch auf Jahresurlaub auf einer anteiligen Basis. Arbeitnehmer können ungenutzten Jahresurlaub ansammeln und ihn im Rahmen der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen auf das nächste Jahr übertragen. Der Jahresurlaub junger Arbeitnehmer darf nicht geteilt, gekürzt oder unterbrochen werden.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs, so wird der von einem Arzt bescheinigte Krankheitszeitraum nicht als Jahresurlaub angerechnet, und der Arbeitnehmer hat das Recht, die entsprechenden Tage des Jahresurlaubs zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.

Der Arbeitnehmer kann nicht auf seinen Urlaubsanspruch verzichten, sondern erhält stattdessen eine finanzielle Gegenleistung. Bei Beendigung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des aufgelaufenen, aber nicht genommenen Jahresurlaubs.

Krankheitsurlaub

In Bahrain haben Arbeitnehmer, die drei Monate lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub wie folgt:

  • 15 Tage bei voller Bezahlung
  • Die nächsten 20 Tage bei halber Bezahlung
  • Die nächsten 20 Tage ohne Bezahlung

Die Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit mit einem Attest nachweisen können, das von einem staatlichen Gesundheitszentrum oder einer vom Arbeitgeber anerkannten Klinik ausgestellt wurde.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankheitsurlaub bei voller oder halber Bezahlung kann für bis zu 240 Tage angesammelt werden. Arbeitnehmer können zusätzlich zu den ihnen zustehenden Krankheitstagen Jahresurlaub nehmen.

Mutterschaftsurlaub

In Bahrain haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 60 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, einschließlich der Zeit vor und nach der Entbindung. Nach der Entbindung sind sie verpflichtet, mindestens 40 Tage Urlaub zu nehmen. Ein ärztliches Attest mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins ist erforderlich und muss von einem staatlichen Gesundheitszentrum oder einer vom Arbeitgeber zugelassenen Klinik beglaubigt werden. Weitere 15 Tage unbezahlter Urlaub sind möglich.

Es ist verboten, eine Arbeitnehmerin während ihres Mutterschaftsurlaubs zu entlassen.

Arbeitnehmerinnen müssen zwei Pausen von jeweils mindestens einer Stunde Dauer erhalten, um ihr neugeborenes Kind unter 6 Monaten zu stillen. Außerdem haben sie Anspruch auf 2 Betreuungszeiten von je 30 Minuten, bis das Kind 1 Jahr alt ist. Sie haben das Recht, beide Zeiten zu kombinieren und ihre Arbeitszeit ohne Lohneinbußen zu reduzieren.

Vaterschaftsurlaub

In Bahrain haben Väter Anspruch auf 1 Tag bezahlten Urlaub bei der Geburt ihres Kindes.

Sozialversicherung

Rente

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt bei 60 Jahren, und sie haben Anspruch auf eine volle Rente, wenn sie 240 Beitragsmonate gezahlt haben. Arbeitnehmern wird ein Vorruhestand gewährt, wenn sie vor Vollendung des 60. Lebensjahres 240 Beitragsmonate gezahlt haben.

Die Altersrente errechnet sich aus einem Fünfzigstel des durchschnittlichen Monatslohns der letzten fünf Dienstjahre, multipliziert mit der Anzahl der abgeleisteten Beitragsjahre zur Sozialversicherung. Bei weniger als 5 Beitragsjahren wird die Rente auf der Grundlage des Durchschnittslohns in der tatsächlichen Versicherungszeit berechnet.

Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bevor sie die Voraussetzung von 240 Beitragstagen für den Rentenanspruch erfüllt haben, haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag, der sich aus 15 % des durchschnittlichen Monatslohns, der dem Versicherten zusteht und für den in den letzten fünf Jahren Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, multipliziert mit der Anzahl der Versicherungsbeiträge, errechnet. Beträgt die Bezugsdauer weniger als 5 Jahre, wird der Betrag auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes während der tatsächlichen Bezugsdauer berechnet.

Personen, die ihre Altersrente bis zu fünf Jahre nach Erreichen des normalen Rentenalters beantragen, haben Anspruch auf eine Rente in Höhe von maximal 90 % ihres Verdienstes, der auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatsverdienstes der letzten fünf Beitragsjahre berechnet wird.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Die Hinterbliebenen einer versicherten Person in Bahrain haben Anspruch auf Leistungen bei deren Tod in Bahrain. Zu den Anspruchsberechtigten gehören überlebende Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister des Verstorbenen.

Die Höhe der Rente im Falle des Todes eines Versicherten wird berechnet als ein Fünfzigstel des letzten Monatslohns, für den der Versicherungsbeitrag gezahlt wurde, unabhängig von der Beitragsdauer, multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, es sei denn, die als Altersrente berechnete Rente ist höher. Die Rente darf nicht weniger als 40 % des letzten Monatslohns des Arbeitnehmers betragen. Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Rente, erhält er einen Pauschalbetrag, der sich aus 15 % des durchschnittlichen Monatslohns, der dem Versicherten zusteht und auf den in den letzten 5 Jahren Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, multipliziert mit der Anzahl der Versicherungsbeiträge, errechnet. Beträgt die Bezugsdauer weniger als 5 Jahre, wird der Betrag auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes während der tatsächlichen Bezugsdauer berechnet.

Beim Tod eines Versicherten oder Rentners erhalten seine Witwe, sein ältester Sohn oder seine Erben einen Zuschuss in Höhe von 6 Monatslöhnen auf der Grundlage des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, wenn er erwerbstätig war, oder einen Zuschuss von 6 Monatsrenten, wenn er Rentner war.

Leistungen bei Invalidität

Alle Bürger sind im Rahmen des bahrainischen Sozialversicherungssystems gegen Invalidität versichert. Wird das Arbeitsverhältnis eines Versicherten wegen dauerhafter Invalidität aus nicht erwerbsbedingten Gründen beendet, bevor er das 60. Lebensjahr vollendet hat, hat er Anspruch auf eine Invaliditätsrente, sofern er für mindestens 6 aufeinander folgende Monate oder für insgesamt 12 Monate, davon mindestens 3 aufeinander folgende Monate, Beiträge entrichtet hat.

Die Invaliditätsrente wird berechnet als 1/5 des letzten Monatslohns, für den der Versicherungsbeitrag gezahlt wurde, unabhängig von der Beitragsdauer, multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, es sei denn, die als Altersrente berechnete Rente ist höher. Die Rente darf nicht weniger als 40 % des letzten Monatslohns des Arbeitnehmers betragen. Hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Invaliditätsrente, erhält er einen Pauschalbetrag, der sich aus 15 % des durchschnittlichen Monatslohns des Versicherten, für den in den letzten 5 Jahren Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, multipliziert mit der Anzahl der Versicherungsbeiträge, errechnet. Beträgt die Bezugsdauer weniger als 5 Jahre, wird der Betrag auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes während der tatsächlichen Bezugsdauer berechnet.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen müssen die Arbeitnehmer für die Dauer der Behandlung bis zu sechs Monaten ihren Lohn und danach 50 % ihres Lohns erhalten. Der Lohn wird nicht gezahlt, wenn die Verletzung auf Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers oder einen Verstoß gegen die Anweisungen des Arbeitgebers zurückzuführen ist. Bei einer dauerhaften Invalidität von weniger als 30 % erhalten die Arbeitnehmer eine Pauschalentschädigung, während sie bei einer Invalidität von mehr als 30 % je nach Grad der Invalidität Anspruch auf eine Rente haben. Diese Leistungen werden aus den Beiträgen der Arbeitgeber zur Arbeitsunfallversicherung finanziert.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung beträgt in Bahrain 15 Jahre. Junge Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden pro Tag beschäftigt werden. Sie dürfen nicht länger als 7 aufeinanderfolgende Stunden am Arbeitsplatz bleiben. Sie müssen eine oder mehrere Ruhepausen von insgesamt mindestens 1 Stunde einlegen. Sie dürfen nicht länger als 4 Stunden hintereinander arbeiten. Sie dürfen weder nachts noch an wöchentlichen Ruhetagen oder Feiertagen beschäftigt werden.

Vor der Einstellung eines jugendlichen Arbeitnehmers unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Arbeitnehmers einholen. Er muss eine ärztliche Untersuchung des jungen Arbeitnehmers durchführen, um dessen Eignung für die Arbeit festzustellen. Junge Arbeitnehmer dürfen nicht mit schwierigen oder gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, die ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit oder ihrem moralischen Verhalten schaden.

Der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis aller bei ihm beschäftigten jungen Arbeitnehmer führen, in dem Name, Alter, Aufgaben und Eintrittsdatum vermerkt sind. Sie sind verpflichtet, diese Arbeitnehmer nach Rücksprache mit Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen.

Arbeitslosigkeit 1.1%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

70.7%

Erwerbsbeteiligung

21.5%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

76%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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