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BEVÖLKERUNG

173.6m

WÄHRUNG

৳ (BDT)

HAUPTSTADT

Dhaka

Überblick

Bangladesch, ein Land in Südasien, ist bekannt für seine reiche Geschichte, seine lebendige Kultur und seine unverwüstlichen Menschen. Von der pulsierenden Hauptstadt Dhaka bis hin zur ruhigen Schönheit der Sundarbans-Mangrovenwälder bietet Bangladesch eine einzigartige Mischung aus Tradition und Naturwundern.

Die Wirtschaft des Landes basiert größtenteils auf der Landwirtschaft, der Textilindustrie und den Überweisungen von Arbeitern aus Übersee. Es werden jedoch Anstrengungen unternommen, die Wirtschaft zu diversifizieren, die Infrastruktur zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die strategische Lage Bangladeschs und die wachsende Bevölkerung bieten Chancen für Investitionen und regionale Integration.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Schriftliche Arbeitsverträge oder Ernennungsschreiben in der Landessprache sind gesetzlich vorgeschrieben, in denen die Bedingungen für die Vergütung (in Landeswährung), die Leistungen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind. Die Vertragsbedingungen sind zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes stehen. In der Regel enthält das Ernennungsschreiben oder der schriftliche Vertrag auch Folgendes:

  • Arbeitszeiten
  • Gehalt
  • Berufsbezeichnung
  • Art der Arbeit
  • Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
  • Verfahren für die Entlassung

Nach dem Vertragsgesetz von Bangladesch ist jede Vereinbarung, durch die jemand an der Ausübung eines rechtmäßigen Berufs, Gewerbes oder Geschäfts gehindert wird, nichtig. Daher sind Vereinbarungen, die den Wettbewerb, das Abwerben oder den Handel nach der Kündigung verbieten, rechtswidrig und folglich als nichtig und nicht durchsetzbar anzusehen.

Mündliche Vereinbarungen

Das Arbeitsrecht von Bangladesch enthält keine Bestimmungen zu mündlichen Arbeitsverträgen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Es gibt keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Verträgen. Die beste Praxis in der Branche ist es, sich vor stillschweigenden Verträgen zu hüten, indem häufig schriftliche Vereinbarungen verwendet oder angepasst werden.

Arbeitszeiten

Von den Arbeitnehmern darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 8 Stunden pro Tag in einem Betrieb arbeiten (gelegentlich können sie bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten). Die normale Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die Gesamtarbeitszeit (einschließlich Überstunden) darf in keiner Woche 60 Stunden und im Jahresdurchschnitt 56 Stunden pro Woche überschreiten.

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine einstündige Ruhepause oder eine Mahlzeit bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden pro Tag, auf eine halbstündige Ruhepause oder eine Mahlzeit bei einer Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden pro Tag und auf eine einstündige Ruhepause oder zwei halbstündige Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden pro Tag.

Feiertage

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf 11 Tage bezahlten Feiertag (vom Arbeitgeber festgelegt). Wenn sie an einem Feiertag arbeiten müssen, können sie zwei bezahlte Ausgleichstage und einen Ersatzurlaubstag erhalten.

Zu den wichtigsten Feiertagen gehören:

  • Shaheed Day und Internationaler Tag der Muttersprache - 21. Februar
  • Unabhängigkeit und Nationalfeiertag - 26. März
  • Bengalisches Neujahrsfest - 14. April
  • Maifeiertag - 1. Mai
  • Buddha Purnima(Boishakhi Purnima) - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Shab-e-Qadar - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Eid-ul-Fitr (3 Tage Urlaub) - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Eid-ul-Azha (3 Tage Urlaub) - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Volkstrauertag - 15. August
  • Krishna Janamashtami - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Moharrum(Ashura) - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Durga Puja(Bijoya Dashami) - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Eid-e-Miladun-Nabi - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Tag des Sieges - 16. Dezember
  • Weihnachtstag - 25. Dezember
  • Silvester - 31. Dezember

Probezeit

Die Höchstdauer der Probezeit in Bangladesch beträgt 6 Monate für Büroangestellte und 3 Monate für alle anderen. Wenn sich die Qualität der Arbeit während der Probezeit nicht bewährt hat, kann sie um weitere 3 Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt ein Arbeitnehmer als unbefristet eingestellt, unabhängig davon, ob er ein Bestätigungsschreiben erhalten hat oder nicht, es sei denn, es wird ihm etwas anderes mitgeteilt.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Bangladesch muss ein Arbeitgeber, der einen Festangestellten entlassen möchte, eine schriftliche Kündigungsfrist einhalten:

  • 120 Tage (für Festangestellte)
  • 60 Tage (für alle anderen Arbeitnehmer)

Ein Arbeitnehmer, der kündigen möchte, muss dies seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen:

  • 30 Tage für Festangestellte
  • 15 Tage für Zeitarbeitnehmer oder andere Arbeitnehmer

Möchte ein Arbeitnehmer fristlos kündigen, muss er seinem Arbeitgeber einen Betrag in Höhe des Lohns zahlen, den er während der Kündigungsfrist verdient hat.

Abfindungen

Eine Abfindung erhält ein Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr lang ununterbrochen beschäftigt war, im Falle von a:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von körperlicher oder geistiger Unfähigkeit oder anhaltender Krankheit (Entlassung)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ohne Angabe von Gründen.

In beiden Fällen beträgt die Abfindung 30 Tageslöhne für jedes vollendete Dienstjahr oder für jeden Teil davon, der länger als 6 Monate dauert (begrenzt auf 25 Jahre). Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf 45 Tageslöhne für jedes vollendete Jahr über 10 vollendete Jahre hinaus. Wird ein Arbeitnehmer wegen eines anderen Fehlverhaltens als Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Veruntreuung, Einbruch in den Betrieb, "Aufruhr" oder "Ruhestörung" entlassen, hat er Anspruch auf eine Abfindung von mindestens 15 Tageslöhnen für jedes vollendete Dienstjahr.

Entschädigung

Mindestlohn

Der monatliche Mindestlohn liegt je nach Branche zwischen 521 BDT und 16.240 BDT (bangladeschische Takas). Die Mindestlöhne für Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ) liegen zwischen 6.250 BDT und 14.950 BDT, je nach Branche sowie Qualifikationsniveau und Erfahrung des Beschäftigten. Die Mindestlöhne für die in einer Branche beschäftigten Arbeitnehmer werden alle fünf Jahre unter Aufsicht der Regierung neu festgesetzt. Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie beträgt 12.500 BDT pro Monat.

Wo kein Mindestlohn vorgeschrieben ist, darf der Grundlohn des Arbeitnehmers nicht weniger als 50 % des Bruttolohns betragen.

Mit Wirkung vom 1. April 2022 hat die Zentralbank von Bangladesch ein Mindestgehalt für Bankangestellte in Höhe von:

  • BDT 39.000 für allgemeine Filialleiter
  • BDT 36.000 für Kassenbeamte
  • BDT 28.000 für angehende Filialbeamte
  • BDT 26.000 für angehende Kassenbeamte

Ab März 2022 wird die Lohnerhöhung jedoch vor dem Obersten Gerichtshof angefochten, da die Rechtmäßigkeit der Befugnis der Zentralbank zur Festlegung eines Mindestlohns strittig ist.

Der Lohnzeitraum darf 1 Monat nicht überschreiten. Die Löhne müssen bis zum 7. Arbeitstag nach dem letzten Tag des Lohnzeitraums, für den der Lohn zu zahlen ist, ausgezahlt werden.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden werden mit dem doppelten Satz des Grundlohns vergütet. Arbeitnehmer, die mindestens 1 Jahr im Unternehmen beschäftigt sind, haben Anspruch auf 2 Urlaubszuschläge pro Jahr in Höhe von 100 % des Grundlohns.

Wenn ein Arbeitnehmer unter besonderen Umständen an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, hat er im Gegenzug Anspruch auf 2 Tage bezahlten Ausgleichsurlaub und einen Ersatzurlaub.

Einwanderung und Visa

Visum

Die Bürger der meisten Länder benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein gültiges Visum. Es gibt etwa 30 Visumkategorien für Staatsoberhäupter, Regierungsdelegierte, diplomatische Beamte, Beamte der UN und anderer internationaler Organisationen, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, Angestellte, Berater, Geschäftsleute, Investoren, Forscher, Sportler, Journalisten, Studenten und deren Familienangehörige. Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art des Visums ab:

  • Visum für die einmalige Einreise - gültig für 6 Monate, mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 3 Monaten.
  • Transitvisum - gültig für 6 Monate für Personen, die über Bangladesch in andere Länder reisen, mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 15 Tagen.
  • Visum zur mehrfachen Einreise - gültig für 6 Monate bei mehrfacher Einreise, erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten am Stück

Arbeitserlaubnisse

Eine Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Diese Genehmigungen werden in der Regel in Betracht gezogen, wenn einheimische Fachkräfte (die bei der Beschäftigung Vorrang haben) nicht zur Verfügung stehen oder nicht in der Lage sind, ihre Arbeit auszuführen.

Das Board of Investment (BOI) hat eine 5-Jahres-Beschränkung für die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Handelsunternehmen und Industrien eingeführt. Diese Beschränkung gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die in diplomatischen oder anderen nicht-kommerziellen Positionen arbeiten.

Bevölkerung 173.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

41.2%

Städtische Bevölkerung

44.5%

Internetzugang

43.3%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Die Wartezeit für den Anspruch auf Jahresurlaub beträgt für alle Arbeitnehmer ein Jahr ununterbrochene Betriebszugehörigkeit mit mindestens 240 Arbeitstagen innerhalb der letzten 12 Monate.

  • 1 Tag für jeweils 18 Tage in einem Geschäft, einem Handels- oder Industriebetrieb, einer Fabrik oder im Straßenverkehr
  • 1 Tag für alle 22 Tage auf einer Teeplantage
  • 1 Tag für alle 11 Tage für Zeitungsangestellte

Nicht in Anspruch genommener Jahresurlaub kann bei den meisten Arbeitnehmern bis zu 40 Tage (in einigen Fällen 60 Tage) übertragen werden. Plant ein Arbeitnehmer, vier oder mehr aufeinanderfolgende Urlaubstage zu nehmen, kann er im Voraus bezahlt werden. Abgesehen vom Jahresurlaub haben alle Arbeitnehmer mit Ausnahme derjenigen, die in einer Teeplantage beschäftigt sind, Anspruch auf 10 Tage bezahlten Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Diese Art von Urlaub ist nicht übertragbar.

Krankheitsurlaub

Beschäftigte in der Privatwirtschaft haben Anspruch auf einen jährlichen bezahlten Krankheitsurlaub von 14 Tagen, für den ein ärztliches Attest erforderlich ist und der nicht übertragen werden kann. Beschäftigte des öffentlichen Sektors haben Anspruch auf einen Krankheitsurlaub von bis zu 6 Monaten mit einem ärztlichen Attest.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen, die mindestens sechs Monate lang gearbeitet haben (oder weniger als sechs Monate, wenn sie unbezahlt sind), haben Anspruch auf acht Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub vor der Geburt eines Kindes und acht Wochen bezahlten Urlaub danach. Arbeitgebern ist es untersagt, eine Frau wissentlich einzustellen, und Frauen dürfen in den acht Wochen unmittelbar nach der Entbindung auch nicht arbeiten. Erleidet eine Arbeitnehmerin vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs eine Fehlgeburt, so hat sie Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub.

Jede Arbeitnehmerin, die seit mindestens sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist, hat Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, es sei denn, sie hat zum Zeitpunkt der Entbindung zwei oder mehr überlebende Kinder. Der Urlaub für ein drittes oder weiteres Kind ist unbezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird anhand des Monatsverdienstes geteilt durch 26 berechnet.

Der Arbeitgeber muss die gesamten Kosten für das Mutterschaftsgeld übernehmen, und die Leistung muss für 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt werden. Stirbt die Mutter während der Entbindung oder bis zu 8 Wochen nach der Entbindung, wird die Leistung an die Person gezahlt, die das Kind betreut.

Vaterschaftsurlaub

Frischgebackene Väter können den voll bezahlten Sonderurlaub von 10 Tagen in Anspruch nehmen, wenn es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt.

Sozialversicherung

Rente

Die Regierung gewährt eine Altersbeihilfe, wenn der Empfänger mindestens 65 Jahre alt ist (62 Jahre für Frauen) und sein durchschnittliches Jahreseinkommen unter 3.000 BDT (Bangladeschische Takas) liegt. Vorrang haben körperlich und geistig gebrechliche oder behinderte Personen, die kein Vermögen haben, obdachlos, landlos, Freiheitskämpfer, verwitwet, geschieden, alleinstehend und von ihrer Familie verlassen sind. Empfänger von Altersbeihilfe erhalten BDT 600 pro Monat, die vierteljährlich und ohne zeitliche Begrenzung gezahlt werden.

Privatangestellte können sich an einem freiwilligen Rentensystem, dem Universal Pension Scheme, beteiligen. Im Rahmen des Universal Pension Scheme gibt es vier verschiedene Pläne: Pragati, Surokkha, Samata und Probas. Nur bengalische Staatsbürger können sich anmelden, und ein Arbeitnehmer muss 10 Beitragsjahre nachweisen, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Arbeitnehmer können bis zu 42 Jahre lang Beiträge leisten, vorausgesetzt, sie beginnen mit 18 Jahren mit der Beitragszahlung. Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Gesamtsumme der Beiträge zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Stirbt ein Arbeitnehmer während des Dienstes, nachdem er mindestens zwei Jahre ununterbrochen gearbeitet hat, so muss der Arbeitgeber seinem Bevollmächtigten (oder, falls dieser nicht vorhanden ist, den Hinterbliebenen) für jedes vollendete Dienstjahr oder jeden Teil davon, der länger als sechs Monate zurückliegt, eine Entschädigung in Höhe von 30 Tageslöhnen für einen normalen Todesfall und von 45 Tagen für einen Unfalltod während der Arbeit im Betrieb oder im Dienst oder eine Gratifikation (je nachdem, welcher Betrag höher ist) zahlen. Der Betrag wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen gezahlt, auf die der verstorbene Arbeitnehmer Anspruch gehabt hätte, wenn er aus dem Dienst ausgeschieden wäre.

Im Rahmen des neuen freiwilligen universellen Rentensystems können Rentner, die Anspruch auf Leistungen aus diesem System haben, einen Begünstigten für den Fall benennen, dass sie vor Vollendung des 75. Der benannte Begünstigte erhält die monatlichen Zahlungen im Namen des Rentners bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Rentner das Alter von 75 Jahren erreicht hätte. Legt der Rentner keinen Begünstigten fest, wird der Erbe oder Nachfolger des Rentners zum Begünstigten.

Leistungen bei Invalidität

In Bangladesch haben Arbeitnehmer, die durch einen Unfall, der sich aus ihrer Arbeit ergibt oder unmittelbar durch diese verursacht wird, eine Körperverletzung erlitten haben, Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, der Unfall wurde durch ihre eigene Fahrlässigkeit verursacht.

Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

  • Im Falle einer dauerhaften Invalidität wird ein Pauschalbetrag von 125.000 BDT (Bangladeschische Takas) gezahlt.
  • Im Falle einer dauerhaften Teilinvalidität wird ein Prozentsatz des durchschnittlichen Monatslohns gezahlt.
  • Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden für die ersten zwei Monate 100 % des durchschnittlichen Monatslohns gezahlt, für die nächsten zwei Monate 66,7 % und für die folgenden Monate bis zu zwei Jahren 50 %.

Gemäß dem Gesetz über die Rechte und den Schutz von Menschen mit Behinderungen von 2013 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf eine monatliche Beihilfe von 850 BDT, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz haben und über ein Jahreseinkommen von weniger als 36.000 BDT verfügen.

Mindestalter

Früher gab es in Bangladesch Gesetze, die es Kindern unter 18 Jahren erlaubten, mit Einschränkungen in bestimmten Branchen zu arbeiten. Nach der aktuellen Fassung des bangladeschischen FEZ-Arbeitsgesetzes dürfen Kinder unter 18 Jahren nicht in der Industrie in FEZ oder in den Zonen der Behörde für Freie Exportzonen arbeiten. Jugendliche unter 18 und über 14 Jahren dürfen mit einer ärztlichen Bescheinigung über ihre Tauglichkeit arbeiten. Die Eltern oder der Vormund eines Kindes dürfen mit niemandem eine Vereinbarung treffen, die es dem Kind erlaubt, für eine Arbeit eingestellt zu werden. Kein Jugendlicher darf mit einer Arbeit beschäftigt werden, die von der Regierung als gefährlich eingestuft wird.

Junge Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 5 Stunden am Tag (oder 30 Stunden in der Woche) in einer Fabrik oder einem Bergwerk beschäftigt werden. Sie dürfen in keinem anderen Betrieb mehr als 7 Stunden am Tag oder 42 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Sie dürfen nicht zwischen 19:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens am nächsten Tag beschäftigt werden. Leistet ein Arbeitnehmer unter 18 Jahren Überstunden, so darf die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich der Überstunden, in einem Bergwerk oder einer Fabrik 36 Stunden pro Woche und in einem anderen Betrieb 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Kein Jugendlicher darf an einem Tag in mehr als einem Betrieb arbeiten.

Arbeitslosigkeit 4.7%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

61.9%

Erwerbsbeteiligung

36.9%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

52%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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