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BEVÖLKERUNG

23.5m

WÄHRUNG

₣ (XOF)

HAUPTSTADT

Ouagadougou

Überblick

Burkina Faso, ein Binnenstaat in Westafrika, ist bekannt für sein reiches kulturelles Erbe, seine lebendige Kunstszene und seine widerstandsfähigen Menschen. Von der pulsierenden Hauptstadt Ouagadougou bis zu den alten Ruinen von Loropéni bietet Burkina Faso eine einzigartige Mischung aus Tradition und Geschichte.

Die Wirtschaft des Landes basiert größtenteils auf der Landwirtschaft, insbesondere auf der Baumwollproduktion. Es werden jedoch Anstrengungen unternommen, die Wirtschaft zu diversifizieren, die Infrastruktur zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die strategische Lage Burkina Fasos und seine wachsende Bevölkerung bieten Chancen für Investitionen und regionale Integration.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das Arbeitsrecht von Burkina Faso erkennt Arbeitsverträge in Form von schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen an. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss in der Landessprache abgefasst sein und die Bedingungen für die Vergütung des Arbeitnehmers, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen enthalten. Angebotsschreiben und Arbeitsverträge in Burkina Faso müssen das Gehalt und andere Vergütungen immer in westafrikanischen CFA-Francs und nicht in einer Fremdwährung angeben. Unbefristete Verträge müssen zwar nicht schriftlich abgeschlossen werden, aber bei Arbeitsverträgen mit Probezeit ist ein schriftlicher Vertrag obligatorisch.

Jede Klausel, die dem Arbeitnehmer verbietet, nach Beendigung des Arbeitsvertrags eine Arbeit zu verrichten, gilt als missbräuchlich und ist im Falle eines Vertragsbruchs durch den Arbeitgeber null und nichtig. Jede zeitliche oder räumliche Beschränkung, die nicht gerechtfertigt oder für die Wahrung der Interessen des Arbeitgebers unerlässlich ist, stellt eine missbräuchliche Behinderung der freien Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers dar.

Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen sind in Burkina Faso zulässig, allerdings gibt es einige Ausnahmen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, andernfalls gilt der Vertrag als unbefristet. Probezeiten müssen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden und sind in einer mündlichen Vereinbarung nicht gültig.

Stillschweigende Vereinbarungen

In Burkina Faso sind Vereinbarungen nicht nur dann verbindlich, wenn sie explizit sind, sondern auch, wenn Billigkeit, Gewohnheit oder das Gesetz eine Verpflichtung schaffen. Daher kann ein Arbeitsvertrag aufgrund des Verhaltens der beteiligten Parteien stillschweigend geschlossen werden.

Arbeitszeiten

In Burkina Faso beträgt die Regelarbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Diese Regelung gilt für alle legalen Arbeiten, die Angestellten oder ungelernten Arbeitern, männlich oder weiblich, jeden Alters, zugewiesen werden, die vorübergehend, auftragsbezogen oder stückweise in öffentlichen oder privaten Einrichtungen arbeiten. In den landwirtschaftlichen Betrieben beträgt die Arbeitszeit 2.400 Stunden im Jahr.

Feiertage

In Burkina Faso werden die folgenden nationalen Feiertage begangen:

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Jahrestag des Staatsstreichs von 1966 (Tag der Revolution) - 3. Januar
  • Internationaler Frauentag - 8. März
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Unabhängigkeitstag - 5. August
  • Mariä Himmelfahrt - 15. August
  • Allerheiligen - 1. November
  • Ausrufung der Republik - 11. Dezember
  • Weihnachten - 25. Dezember
  • Ostermontag - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Christi Himmelfahrt - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Ramadan - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Tag von Tabaski - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Maouloud - Datum kann sich jedes Jahr ändern

Probezeit

Die Probezeit kann einmal für die gleiche Dauer verlängert werden, die je nach Arbeitnehmerkategorie unterschiedlich ist:

  • 8 Tage für Arbeitnehmer mit festen Stundenlöhnen
  • 1 Monat für andere Arbeitnehmer als leitende Angestellte
  • 3 Monate für leitende Angestellte (leitende Angestellte, Aufsichtspersonen, Techniker und ähnliches Personal)

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Burkina Faso beträgt die Kündigungsfrist wie folgt:

  • 8 Tage für Arbeitnehmer, die auf Stunden- oder Tagesbasis bezahlt werden
  • 3 Monate für leitende Angestellte, Aufsichtspersonen, Ingenieure, Techniker und ähnliche Arbeitnehmer
  • 1 Monat für alle anderen Arbeitnehmer, die auf monatlicher Basis bezahlt werden

Gruppenentlassungen oder Entlassungen erfordern eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen. In solchen Situationen schreibt das Arbeitsgesetz vor, dass die Arbeitnehmer mit der geringsten Qualifikation und Erfahrung und die zuletzt eingestellten Arbeitnehmer zuerst entlassen werden. Verbessert sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens innerhalb von zwei Jahren, müssen die entlassenen Arbeitnehmer wieder eingestellt werden.

Abgangsentschädigungen

Gründe für eine gerechtfertigte Entlassung, die schriftlich erfolgen muss, sind unter anderem grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl oder vorsätzliche Beschädigung von Firmeneigentum. Bei Entlassung aus allen anderen Gründen sind Abfindungszahlungen obligatorisch. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn er mindestens ein Jahr lang ununterbrochen beschäftigt war und keine schwere Verfehlung begangen hat. Eine Abfindung wird nicht fällig, wenn der Arbeitnehmer endgültig aus dem Dienst ausscheidet, um die gesetzliche Altersversorgung in Anspruch zu nehmen.

Die Abfertigung entspricht einem prozentualen Anteil des monatlichen Gesamtlohns pro Dienstjahr, und zwar wie folgt:

  • 25 % pro Jahr für die ersten 5 Jahre
  • 30% pro Jahr für die folgenden 5 Jahre
  • 40% pro Jahr nach dem 10. Jahr

Entschädigung

Mindestlohn

Die Regierung von Burkina Faso ist die einzige Behörde, die für die Festlegung des Mindestlohns zuständig ist. Alle Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern einen Mindestlohn von 45.000 XOF (westafrikanische CFA-Francs) pro Monat zahlen, wobei es einige wenige Ausnahmen gibt. Der im Arbeitsgesetz von 2008 festgelegte Mindestlohn gilt nicht für Richter, Militärs, Beamte, Angestellte der Kommunalverwaltung und Auszubildende.

Das Gehalt wird im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder in Tarifverträgen festgelegt. Das Gehalt muss in regelmäßigen Abständen gezahlt werden und darf bei stunden- oder tageweise angestellten Arbeitnehmern 15 Tage und bei monatlich angestellten Arbeitnehmern einen Monat nicht überschreiten. Tageszeitarbeitnehmer müssen am Ende des Arbeitstages bezahlt werden. Monatliche Zahlungen müssen mindestens 8 Tage nach Monatsende erfolgen, vierzehntägige Zahlungen müssen 4 Tage nach Ende des Zeitraums erfolgen. Den Arbeitnehmern sind Lohnabrechnungen auszuhändigen, und es ist ein Lohnbuch zu führen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitnehmer können mindestens 2,5 Kalendertage bezahlte Freizeit pro Monat erhalten, was 30 Urlaubstagen im Jahr entspricht. Diese Regelung wird nur dann durchgesetzt, wenn sie für einen Arbeitnehmer günstiger ist als die bestehenden Bestimmungen über bezahlten Urlaub. Die Dauer des Urlaubs erhöht sich nach 20 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit um 2 Tage, nach 25 Jahren um 4 Tage und nach 30 Jahren um 6 Tage.

In Burkina Faso hat der Arbeitnehmer für die über die gesetzliche Wochenarbeitszeit (40 Stunden) hinaus geleisteten Arbeitsstunden Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Jede über die gesetzliche Wochenarbeitszeit hinaus geleistete Stunde wird wie folgt vergütet:

  • 15 % des Entgelts für jede der ersten 8 Arbeitsstunden nach der 40. Stunde oder der entsprechenden Zeit
  • 35 % des Entgelts für jede nach der 48. Stunde oder der entsprechenden Zeit geleistete Arbeitsstunde
  • 50 % des Entgelts für jede in der Nacht geleistete Arbeitsstunde an normalen Arbeitstagen
  • 60 % des Entgelts für jede an Sonn- und Feiertagen geleistete Arbeitsstunde
  • 120 % des Entgelts für jede in der Nacht an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeitsstunde

Einwanderung und Visa

Visum

Für die Einreise in das Land sind ein Reisepass und ein Visum erforderlich (es wird empfohlen, dieses im Voraus zu beantragen):

  • Visum für Kurzaufenthalte - gültig für 7 bis 21 Tage, kann bis zu 1 Jahr verlängert werden
  • Visum für Langzeitaufenthalte - gültig für 1 Jahr

Arbeitserlaubnisse

Ausländische Arbeitnehmer, die in Burkina Faso eine Beschäftigung suchen, müssen über ihren künftigen Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis und ein Visum für den langfristigen Aufenthalt beantragen. Der Arbeitgeber muss ein Visum beantragen und ein Schreiben des Unternehmens (mit Angabe eines bestimmten Auftrags) sowie eine Bestätigung der Reiseroute von einem Reisebüro vorlegen. Versäumt es der Arbeitgeber, das Visum zu beantragen, hat der Arbeitnehmer das Recht, die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags zu erklären und Schadensersatz und Zinsen zu verlangen. Die Arbeitserlaubnis ist 3 Jahre lang gültig.

Bevölkerung 23.5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

33.2%

Städtische Bevölkerung

17%

Internetzugang

51.4%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub, der in Höhe von 2,5 Tagen pro Monat angesammelt wird. Die Dauer des Urlaubs erhöht sich nach 20 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit um 2 Tage, nach 25 Jahren um 4 Tage und nach 30 Jahren um 6 Tage.

Der Jahresurlaub kann auf einmal oder in Teilen genommen werden, wobei mindestens ein Teil 15 Tage lang sein muss.

Krankheitsurlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankheitsurlaub wie folgt:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 1 Jahr beträgt der bezahlte Krankheitsurlaub 2 Monate (1 Monat bei voller Bezahlung und der nächste Monat bei halber Bezahlung)
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 bis 5 Jahren beträgt der bezahlte Krankheitsurlaub 4 Monate (1 Monat bei voller Bezahlung und die folgenden 3 Monate bei halber Bezahlung)
  • Bei sechs bis zehn Dienstjahren beträgt der bezahlte Krankheitsurlaub 5 Monate (2 Monate bei voller Bezahlung und 3 Monate bei halber Bezahlung)
  • Bei 11 bis 15 Dienstjahren beträgt der bezahlte Krankheitsurlaub 6 Monate (3 Monate bei vollem und 3 Monate bei halbem Lohn)
  • Bei mehr als 15 Dienstjahren beträgt der bezahlte Krankheitsurlaub 8 Monate (4 Monate bei vollem und 4 Monate bei halbem Entgelt)

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung bis zu 14 Wochen lang voll bezahlt. Der Urlaub beginnt frühestens 8 Wochen und spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, unabhängig davon, ob das Kind lebend geboren wurde oder nicht. Der Arbeitgeber darf die Frau in den ersten 6 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen, auch nicht mit Zustimmung der Arbeitnehmerin.

Der Mutterschaftsurlaub kann bei Komplikationen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung um 3 Wochen verlängert werden. Werdende Mütter oder schwangere Ehefrauen einer Arbeitnehmerin haben Anspruch auf eine monatliche Schwangerschaftsbeihilfe von 1.500 XOF (westafrikanische CFA-Francs) pro Schwangerschaftsmonat.

Vaterschaftsurlaub

Der interprofessionelle Tarifvertrag von 1974 sieht 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes vor. Das Arbeitsgesetzbuch sieht einen bezahlten Sonderurlaub von 10 Tagen im Falle von familiären Ereignissen vor.

Sozialversicherung

Rente

In Burkina Faso sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Altersrente im Sozialversicherungsgesetz von 2006 enthalten. Arbeiter oder freiwillig Versicherte müssen mindestens 56 Jahre alt sein, um Anspruch auf eine Altersrente zu haben. Das Anspruchsalter liegt bei 58 Jahren für Angestellte, bei 60 Jahren für Vorgesetzte und Manager und bei 63 Jahren für Ärzte und Hochschullehrer. Zusätzlich zu dieser Altersvoraussetzung müssen sie mindestens 180 Monate (15 Jahre) Versicherungszeit nachweisen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist im Alter von 50 Jahren möglich, wenn der Versicherte entweder körperlich oder geistig behindert ist und jede Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und mindestens 180 Monatsbeiträge gezahlt wurden.

Die Rentenleistungen betragen 2 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten in den fünf besten Jahren, multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, bis zu 80 %. Die Mindestrente beträgt 84 % des gesetzlichen monatlichen Mindestlohns. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt monatlich 45.000 XOF. Je nach Höhe wird die Rente monatlich oder vierteljährlich gezahlt.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das Sozialversicherungssystem von Burkina Faso sieht Leistungen für die Hinterbliebenen des verstorbenen Versicherten vor. Der Verstorbene muss mindestens 180 Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt haben, um Anspruch zu haben. Wenn der Verstorbene weniger als 180 Monate versichert war und zum Zeitpunkt seines Todes keinen Anspruch auf eine Invaliditätsrente hatte, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenabfindung. Für jeden sechsmonatigen Versicherungszeitraum wird ein Pauschalbetrag von 20 % des durchschnittlichen versicherten Monatsverdienstes des Verstorbenen in den fünf besten Versicherungsjahren gezahlt.

Der Ehegatte erhält eine Leistung in Höhe von 50 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die der Verstorbene erhielt oder auf die er Anspruch hatte. Gibt es mehr als eine Witwe oder einen Witwer, wird die Rente zu gleichen Teilen geteilt. Die Rente wird je nach Höhe monatlich oder vierteljährlich gezahlt und erlischt bei Wiederverheiratung vollständig. Waisen erhalten 50 % der Altersrente oder 40 % der Invaliditätsrente, wobei die Leistung zu gleichen Teilen auf die anspruchsberechtigten Waisen aufgeteilt wird. Gibt es keine Hinterbliebenen, erhält jeder anspruchsberechtigte Elternteil 25 % der Altersrente bzw. 10 % der Invaliditätsrente, die der Verstorbene erhalten hat oder auf die er Anspruch hatte. Alle Hinterbliebenenleistungen zusammen dürfen 100 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die die verstorbene Person erhielt oder auf die sie Anspruch hatte, nicht übersteigen.

Leistungen bei Invalidität

Das Sozialversicherungssystem von Burkina Faso gewährt den versicherten Arbeitnehmern eine Invaliditätsrente. Die Höhe der Rente beträgt 2 % des durchschnittlichen versicherten Monatsverdienstes in den fünf höchsten Beitragsjahren für jedes Beitragsjahr. Die monatliche Mindestinvaliditätsrente beträgt 84 % des gesetzlichen monatlichen Mindestlohns, der auf 45.000 XOF (westafrikanische CFA-Francs) festgesetzt ist. Die maximale monatliche Invaliditätsrente beträgt 80 % des durchschnittlichen monatlichen versicherten Verdienstes des versicherten Arbeitnehmers in den fünf höchsten Beitragsjahren. Dieser Betrag wird um 50 % erhöht, wenn die Arbeitsunfähigkeit das Opfer zwingt, die Hilfe einer dritten Person in Anspruch zu nehmen.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die von der Sozialversicherung gedeckt ist, werden zwei Drittel (66,7 %) des durchschnittlichen Tagesverdienstes des versicherten Arbeitnehmers in den 90 Tagen vor dem Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintrat, ab dem Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur vollständigen Genesung oder der Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Im Falle eines Arbeitsunfalls werden die medizinischen Kosten vom Arbeitgeber übernommen.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Beschäftigung in Burkina Faso beträgt 16 Jahre; allerdings kann von diesem Mindestalter abgewichen werden, wenn es sich um geringfügige Tätigkeiten handelt. Das Gesetz enthält eine Liste von Tätigkeiten, die für junge Arbeitnehmer als unzulässig gelten. Arbeitgeber, die gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen mit einer Gefängnisstrafe und/oder einer Geldstrafe rechnen.

Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre. Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder vor all jenen Tätigkeiten geschützt werden müssen, die sie ihrer Kindheit, ihres Potenzials und ihrer Würde berauben oder ihre physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen. Außerdem verbietet es die Beschäftigung von Kindern mit gefährlichen Arbeiten in allen Arten von Betrieben, sei es in der Landwirtschaft, im Handel oder in der Industrie, einschließlich Familienbetrieben.

Arbeitslosigkeit 5.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

47.2%

Erwerbsbeteiligung

44.3%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

40%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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