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BEVÖLKERUNG

14m

WÄHRUNG

₣ (BIF)

HAUPTSTADT

Gitega

Überblick

Burundi, ein Binnenstaat in Ostafrika, ist bekannt für seine atemberaubenden Naturlandschaften, darunter sanfte Hügel, üppige Wälder und der Tanganjikasee. Trotz zahlreicher Herausforderungen, darunter Armut und politische Instabilität, verfügt Burundi über ein reiches kulturelles Erbe und eine widerstandsfähige Bevölkerung.

Die Wirtschaft des Landes basiert größtenteils auf der Landwirtschaft, insbesondere auf der Kaffee- und Teeproduktion. Es werden jedoch Anstrengungen unternommen, die Wirtschaft zu diversifizieren, die Infrastruktur zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die strategische Lage Burundis und seine natürlichen Ressourcen bieten Möglichkeiten für regionale Zusammenarbeit und internationales Engagement.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Alle Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein.

Mündliche Vereinbarungen

Das Arbeitsgesetzbuch von Burundi schreibt vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Dennoch kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag nachweisen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das burundische Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden müssen. Dennoch kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag nachweisen.

Arbeitszeiten

Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst dauert von 7.00 bis 15.00 Uhr (bezahlte und unbezahlte Arbeit). Das Arbeitsgesetzbuch sieht eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden vor.

Feiertage

Neujahr (1. Januar), Versöhnungstag (5. Februar), Gedenken an die Ermordung von Präsident Ntaryamira (6. April), Tag der Arbeit (1. Mai), Himmelfahrt (25. Mai), Unabhängigkeitstag (1. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Gedenken an die Ermordung von Prinz Louis Rwagasore (13. Oktober), Gedenken an die Ermordung von Präsident Ndadaye (21. Oktober), Allerheiligen Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember), Eid-el-Fitr und Eid-el-Hajj (muslimische religiöse Feiertage, deren Daten von der Sichtung des Mondes abhängen).

Probezeit

Das burundische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass die Probezeit nicht länger sein darf als die Zeit, die für die Beurteilung des Arbeitnehmers in Anbetracht der Technologie und Praxis eines Berufs erforderlich ist. Die Probezeit darf für Beschäftigte in Berufen mit höherer Verantwortung (Direktoren, Beamte, Manager usw.) 12 Monate und für Beschäftigte in Berufen mit geringerer Verantwortung 6 Monate nicht überschreiten. Die Gesamtdauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen darf 1/3 der Laufzeit des Arbeitsvertrags nicht überschreiten.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Die Mindestkündigungsfrist für die Beendigung eines Arbeitsvertrags durch einen Arbeitgeber beträgt:

  • 1 Monat, wenn der Arbeitnehmer eine Betriebszugehörigkeit (Berufserfahrung im Unternehmen) von weniger als 3 Jahren hat
  • 45 Tage, wenn der Arbeitnehmer eine Betriebszugehörigkeit von 3 bis 5 Jahren hat
  • 2 Monate, wenn der Arbeitnehmer ein Dienstalter von 5 bis 10 Jahren hat
  • 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren

Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsvertrags veranlasst, beträgt die Kündigungsfrist die Hälfte der oben genannten Kündigungsfristen.

Die Kündigungsfrist kann entfallen und durch eine Abfindung ersetzt werden. Während einer Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist während des ersten Monats der Probezeit kündigen. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt drei Tage, nachdem der Arbeitnehmer einen Monat Probezeit absolviert hat.

Abgangsentschädigung

Eine Abfindung wird nicht gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer im Tagelohn beschäftigt ist, wenn er grob fahrlässig entlassen wurde oder wenn er während der Probezeit entlassen wurde.

Bei Einzel- und Massenentlassungen beträgt der Abfindungssatz wie folgt

  • 1/2 des durchschnittlichen Monatslohns für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 3 Jahren
  • 1 durchschnittliches Monatsgehalt für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 3-5 Jahren
  • 2 durchschnittliche Monatsgehälter für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 5-10 Jahren
  • 3 durchschnittliche Monatsgehälter für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren

Entschädigung

Mindestlohn

In Burundi beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer in den städtischen Gebieten von Gitega und Bujumbura 160 BIF (burundische Franken) pro Tag. Für Arbeitnehmer in ländlichen Gebieten beträgt der tägliche Mindestlohn 105 BIF. Die Löhne der Beschäftigten dürfen nicht unter dem festgelegten Mindestlohn liegen.

Der Mindestlohn wird für junge Arbeitnehmer in folgendem Verhältnis gekürzt:

  • 10 % Ermäßigung für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren
  • 30 % Kürzung für Arbeitnehmer unter 15 Jahren

Die Häufigkeit der Auszahlung wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt. In Ermangelung einer Vereinbarung muss die Zahlung bei stunden- oder tageweiser Anstellung täglich, bei wochenweiser Anstellung vierzehntäglich und bei monatlicher Anstellung monatlich erfolgen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Nach dem burundischen Arbeitsgesetzbuch beträgt die reguläre Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche. In Notfällen oder unter außergewöhnlichen Umständen hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Woche und 30 Tage pro Jahr zu verlängern. Wenn Arbeitnehmer über die reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten, haben sie Anspruch auf Überstundenvergütung nach folgendem Schema:

  • 135 % des regulären Stundensatzes für die ersten beiden Überstunden (d. h. die 46. und 47. Stunde)
  • 160 % des regulären Stundensatzes ab der 48. Stunde

Überstunden, die in der Nacht geleistet werden, werden mit den oben genannten Zuschlägen zum Nachtarbeitstarif vergütet (135 % des regulären Stundensatzes, der an Wochentagen gezahlt wird).

Wenn Arbeitnehmer tagsüber an Feiertagen oder Sonntagen arbeiten, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag von 200 % des normalen Stundenlohns.

Während des Jahresurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % ihres Lohns.

Einwanderung und Visa

Visum

Ausländische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Burundi ein Visum. Die folgenden Visumkategorien sind üblich:

  • Transitvisum - wird für Personen ausgestellt, die durch Burundi in ein anderes Land reisen und dabei im Flughafenbereich bleiben. Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses und eines Tickets für die Weiterreise sein.
  • Einreisevisum - wird ausländischen Staatsbürgern für einen kurzfristigen Aufenthalt von 1 bis 6 Monaten ausgestellt; es kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden.
  • Aufenthaltsvisum/Permanent Resident Visa - ein erneuerbares Visum für ausländische Staatsbürger. Ein Aufenthaltsvisum ist zwischen 5 Tagen und 3 Monaten gültig. Ein Visum für einen ständigen Wohnsitz ist bis zu 99 Jahre gültig.

Arbeitserlaubnisse

Ausländische Staatsangehörige, die regelmäßig in Burundi arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom Direktor der Arbeitsaufsichtsbehörde für bis zu 2 Jahre ausgestellt und muss 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden.

Bevölkerung 14m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

15.2%

Städtische Bevölkerung

11.1%

Internetzugang

7.1%

Zugang zu Bankdienstleistungen

63%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

In Burundi sieht das Arbeitsrecht einen bezahlten Jahresurlaub von 20 Tagen vor (ein und zwei Drittel eines Tages für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit), nachdem der Arbeitnehmer 12 Monate ununterbrochen gearbeitet hat. Die Dauer des Jahresurlaubs wird entweder tarifvertraglich oder durch das zuständige Ministerium nach Anhörung des Nationalen Arbeitsrats festgelegt. Die Dauer des Jahresurlaubs erhöht sich um mindestens einen bezahlten Tag für jede weiteren vier Dienstjahre.

Die Höhe der Leistungen während des Jahresurlaubs entspricht dem Tageslohn des Arbeitnehmers. Der Jahresurlaub kann aufgeteilt werden. Die Mindestdauer innerhalb eines Zeitraums darf jedoch nicht kürzer sein als 6 zusammenhängende Wochentage zwischen 2 wöchentlichen Ruhetagen. Der Jahresurlaub kann 2 Jahre lang angesammelt werden.

Krankheitsurlaub

Die Höchstdauer des Krankheitsurlaubs beträgt bis zu 3 Monate pro Kalenderjahr. Die Entschädigung für den Krankheitsurlaub beträgt mindestens 66,7 % des Tageslohns, den der Arbeitnehmer vor seiner Erkrankung erhielt.

Der Arbeitsvertrag ruht und kann während des Krankheitsurlaubs nicht gekündigt werden, außer im Falle groben Fehlverhaltens oder höherer Gewalt.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 12 Wochen bei voller Bezahlung, davon 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub kann auf bis zu 14 Wochen verlängert werden, wovon mindestens 6 Wochen nach der Geburt genommen werden müssen.

Der Arbeitgeber muss schwangeren Arbeitnehmerinnen während des Mutterschaftsurlaubs 50 % ihres Lohns als Beihilfe und alle Sachleistungen zahlen, die sie zuvor erhalten haben. Die Sozialversicherungsanstalt übernimmt die restlichen 50 % des Lohns.

Eine Arbeitnehmerin kann während ihres Mutterschaftsurlaubs nicht gekündigt werden.

Vaterschaftsurlaub

In Burundi haben Arbeitnehmer bei der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 4 voll bezahlte Vaterschaftsurlaubstage.

Sozialversicherung

Rente

Um eine volle Altersrente zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer 60 Jahre alt sein (mit Ausnahme von Militärs und Offizieren) und mindestens 180 Monate (15 Jahre) an Beiträgen geleistet haben. Die Altersrente beträgt in den ersten 15 Jahren 30 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Arbeitnehmers. Die Rente erhöht sich um 2 % des monatlichen Durchschnittsverdienstes für alle 12 Monate, die über 180 Monate hinausgehen. Die Höchstrente beträgt 80 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des versicherten Arbeitnehmers, der Mindestbetrag 60 % des nationalen Mindestlohns.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen in das Nationale Institut für soziale Sicherheit ein.

Die Altersbeihilfe ist eine Pauschalleistung für versicherte Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreichen, aber weniger als 180 Versicherungsmonate und mindestens 12 Beitragsmonate aufweisen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Burundi haben die Hinterbliebenen des Verstorbenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung, sofern der Verstorbene eine Alters- oder Invaliditätsrente bezog oder Anspruch darauf hatte oder zum Zeitpunkt seines Todes mindestens 180 Versicherungsmonate vorweisen konnte.

Anspruch auf diese Leistung haben die Witwe oder der Witwer des Verstorbenen, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (unter 21 Jahren, wenn es sich um Studenten oder Auszubildende handelt, und ohne Altersgrenze, wenn sie behindert sind) sowie unterhaltsberechtigte Eltern und Großeltern (wenn es keinen überlebenden Ehegatten oder keine Kinder gibt).

Die Leistung wird in Höhe von 50 % der Rente des verstorbenen Arbeitnehmers an die Witwe/den Witwer gezahlt (entfällt bei Wiederverheiratung). 25 % der Rente des verstorbenen Arbeitnehmers werden an jede Waise und 40 % an jede Vollwaise gezahlt. Der Gesamtbetrag der Hinterbliebenenleistungen darf 100 % der Rente des verstorbenen Arbeitnehmers nicht übersteigen.

Leistungen bei Invalidität

Bei einer länger als drei Monate andauernden Invalidität, die durch eine Krankheit oder einen Unfall außerberuflichen Ursprungs verursacht wurde, haben Versicherte Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben, eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 66 % erlitten haben und mindestens drei Versicherungsjahre nachweisen können.

Die Rente beläuft sich auf 30 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes in den ersten 15 Versicherungsjahren und erhöht sich um 2 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes für jeden 12-monatigen Versicherungszeitraum, der 180 Monate überschreitet. Die Höchstrente beträgt 80 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des versicherten Arbeitnehmers, der Mindestbetrag 60 % des nationalen Mindestlohns.

Es gibt ein gesondertes System für Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten, die vom Arbeitgeber gedeckt werden. Es deckt die Kosten für ärztliche Behandlung und Zulagen je nach Art und Grad der Behinderung.

Mindestalter

In Burundi liegt das Mindestalter für eine Beschäftigung bei 16 Jahren. Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, können jedoch leichte Arbeiten verrichten, die sich nicht negativ auf ihre körperliche oder moralische Entwicklung auswirken, die nicht gesundheitsschädlich sind und die sich nicht auf ihren Schulbesuch oder ihre Fähigkeit, eine Ausbildung zu absolvieren, auswirken.

Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten.

Das Mindestalter für gefährliche Arbeit oder Nachtarbeit beträgt 18 Jahre, und diese Arbeit darf nicht länger als 8 Stunden pro Tag dauern. Zu den Berufen, die für Kinder unter 18 Jahren verboten sind, gehören die Arbeit mit Kraftfahrzeugen, der Umgang mit Industriewerkzeugen wie Metallschneidern, die Arbeit in Schlachthöfen, der Abbau von Mineralien und der Ausschank von Alkohol.

Arbeitslosigkeit 0.9%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

78.6%

Erwerbsbeteiligung

51.6%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

41%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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