Compliant einstellen inKroatien Zum Experten

BEVÖLKERUNG

3.9m

WÄHRUNG

kn (HRK)

HAUPTSTADT

Zagreb

Überblick

Kroatien, offiziell die Republik Kroatien, ist ein Land an der Kreuzung von Mittel- und Südosteuropa. Bekannt für seine atemberaubende Küste, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Kroatien ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Zagrebs bis zu den ruhigen Landschaften Dubrovniks bietet Kroatien eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die kroatische Wirtschaft ist vielfältig, mit Schlüsselsektoren wie Tourismus, Produktion und Dienstleistungen. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das kroatische Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags hat jedoch keine Auswirkungen auf das Bestehen oder die Gültigkeit des Arbeitsvertrags. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag nicht schriftlich abschließt, gilt er als Vertrag auf unbestimmte Zeit.

Arbeitgeber, die Verträge mit Saisonarbeitnehmern, Arbeitnehmern, die zur Arbeit ins Ausland geschickt werden, oder Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, abschließen, müssen zusätzliche obligatorische Klauseln schriftlich festhalten.

Der Arbeitgeber kann in den Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot aufnehmen, das schriftlich vereinbart werden muss, entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Dokument. Diese Beschränkungen dürfen 2 Jahre nicht überschreiten. Die Klausel ist nicht bindend, wenn sich der Arbeitgeber nicht bereit erklärt, dem Arbeitnehmer für die Dauer des Wettbewerbsverbots mindestens 50 % des durchschnittlichen Monatsgehalts der letzten drei Monate seiner Beschäftigung zu zahlen. Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen.

Mündliche Vereinbarungen

Nach kroatischem Arbeitsrecht hat das Versäumnis der Vertragsparteien, einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form abzuschließen, keine Auswirkungen auf das Bestehen und die Gültigkeit des Vertrags.

Unterlässt es der Arbeitgeber, den Vertrag in schriftlicher Form zu erstellen, oder stellt er vor Beginn des Arbeitsverhältnisses keine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses aus, so gilt er als Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit.

Stillschweigende Vereinbarungen

Die Tatsache, dass die Vertragsparteien einen Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen haben, hat keinen Einfluss auf das Bestehen und die Gültigkeit dieses Vertrags. Wurde der Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeit eine schriftliche Bestätigung des geschlossenen Arbeitsvertrags auszustellen.

Schließt der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab oder stellt er keine schriftliche Bestätigung des geschlossenen Arbeitsvertrags aus, so gilt dieser als unbefristeter Arbeitsvertrag.

Die beste Praxis in der Branche ist es, mit stillschweigenden Verträgen vorsichtig zu sein und wann immer möglich schriftliche Vereinbarungen zu verwenden.

Arbeitszeiten

Nach dem kroatischen Arbeitsrecht beträgt die Standardarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, sofern in einem Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist. Arbeitnehmer, die mehr als diese Anzahl von Stunden arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Die Überstunden dürfen 180 Stunden pro Jahr nicht überschreiten, es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart, dass sie 250 Stunden nicht überschreiten dürfen. Ein Arbeitnehmer darf nicht für mehr als einen Arbeitgeber mit einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, es sei denn, der Arbeitnehmer ist im Ausland tätig.

Teilzeitarbeit ist jede Arbeitszeit, die unter der Standardarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche liegt. Ein Arbeitnehmer, dessen Gesamtarbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt, kann einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber für maximal 8 Stunden pro Woche oder bis zu 180 Stunden pro Jahr abschließen. Der bestehende Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, muss einer solchen Beschäftigung schriftlich zustimmen.

Feiertage

Die folgenden Tage sind in der Republik Kroatien gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage:

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Dreikönigstag oder Heilige Drei Könige - 6. Januar
  • Ostern und Ostermontag - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tijelovo - das Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Tag der Eigenstaatlichkeit - 30. Mai
  • Tag des antifaschistischen Kampfes - 22. Juni
  • Tag des Sieges und des Dankes an die Heimat sowie Tag der kroatischen Veteranen - 5. August
  • Mariä Himmelfahrt - 15. August
  • Allerheiligen - 1. November
  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Heimatkrieges und Tag des Gedenkens an die Opfer von Vukovar und Škabrnja - 18. November
  • Weihnachten - 25. Dezember
  • Der erste Tag nach Weihnachten, St. Stephans Tag - 26. Dezember

Probezeit

In Kroatien können die Parteien eines Arbeitsvertrags eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbaren. Die Probezeit kann länger als 6 Monate dauern, wenn der Arbeitnehmer wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft und Elternzeit oder Inanspruchnahme von bezahltem Urlaub vorübergehend abwesend ist. Sie kann im Verhältnis zur Dauer der Abwesenheit verlängert werden. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, muss der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einhalten. Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Arbeitnehmer während der Probezeit zu entlassen, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufriedenstellend sind.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das kroatische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung eine schriftliche Kündigungsfrist einräumen muss.

Die Dauer der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer bereits für denselben Arbeitgeber tätig ist:

  • 2 Wochen Kündigungsfrist: Beschäftigung von weniger als 1 Jahr
  • 1 Monat: Beschäftigungsdauer von 1 Jahr
  • 1,5 halbe Monate: Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren
  • 2 Monate: 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
  • 2,5 Monate: 10 Jahre beschäftigt
  • 3 Monate: 20 Jahre Betriebszugehörigkeit

Einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers gekündigt wird, steht eine Kündigungsfrist in Höhe der Hälfte der oben genannten Kündigungsfristen zu.

Abgangsentschädigung

Ein Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber nach 2 Jahren ununterbrochener Tätigkeit entlassen wird (es sei denn, er wird wegen Fehlverhaltens entlassen), hat Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach der Dauer seiner vorherigen ununterbrochenen Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber richtet.

Die Abfindung darf nicht weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts betragen, das der Arbeitnehmer in den drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsvertrags verdient hat, multipliziert mit jedem vollendeten Dienstjahr bei demselben Arbeitgeber.

Entschädigung

Mindestlohn

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beträgt der Mindestlohn in Kroatien 840 EUR (Euro) pro Monat und wird ab Januar 2025 auf 970 EUR erhöht.

Der Lohn muss monatlich oder gemäß den in einem Einzel- oder Tarifvertrag festgelegten Bedingungen gezahlt werden, und zwar spätestens am 15. des laufenden Monats für den Vormonat.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Das kroatische Arbeitsrecht beschränkt Überstunden auf Notfälle oder außergewöhnliche Gründe für eine Arbeitszunahme. Die Gesamtdauer der Überstunden darf 10 Stunden in der Woche und 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten (250 Stunden im Jahr, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen ist).

Für erschwerte Arbeitsbedingungen, Überstunden und Nachtarbeit sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen und an gesetzlich festgelegten arbeitsfreien Tagen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohnzuschlag. Die Höhe wird durch den Tarifvertrag, die Arbeitsordnung oder den Arbeitsvertrag festgelegt. Sonntagsarbeit muss mit mindestens 50 % des Lohns pro Arbeitsstunde vergütet werden.

Einwanderung und Visa

Visum

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums, was bedeutet, dass Drittstaatsangehörige für die Einreise nach Kroatien ein Schengen-Visum benötigen. Es werden folgende Arten von Visa ausgestellt:

  • Transitvisum (Typ A) - wird für die Durchreise durch den internationalen Flughafen ausgestellt und ist 24 Stunden lang gültig
  • Kurzzeitvisum (Typ C) - wird für den Aufenthalt von Ausländern im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zum Besuch von Familie und Freunden ausgestellt. Es kann für die einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
  • Nationales Visum (Typ D) - wird für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Kroatien ausgestellt. Es wird in der Regel zum Zweck der Arbeit, des Studiums oder der Familienzusammenführung ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer darf 5 Jahre nicht überschreiten.

Arbeitsgenehmigungen

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Kroatien arbeiten möchte, muss eine Arbeitserlaubnis einholen. Die Arbeitserlaubnis wird für maximal 2 Jahre ausgestellt und kann durch Einreichen eines Antrags mindestens 45 Tage vor Ablauf der aktuellen Arbeitserlaubnis verlängert werden.

Bevölkerung 3.9m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

59%

Städtische Bevölkerung

83.6%

Internetzugang

92.6%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Das kroatische Arbeitsgesetzbuch sieht für alle Arbeitnehmer einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 4 Wochen vor. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub, nachdem er mindestens 6 Monate bei dem Arbeitgeber gearbeitet hat. Eine Abgeltung anstelle des Jahresurlaubs ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Krankheitsurlaub

Nach dem kroatischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer im Falle einer schweren Erkrankung Anspruch auf 7 Arbeitstage bezahlten Urlaub. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnersatzleistungen durch den Medizinischen Ausschuss der kroatischen Krankenkasse(Hrvatskog Zavoda za Zdravstveno OsiguranjeorHZZO) für die ersten 42 Tage der Krankheit, die in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ab dem 43. Tag zahlt der Arbeitgeber die Leistungen weiter, bekommt sie aber von der HZZO erstattet.

Mutterschaftsurlaub

In Kroatien hat eine erwerbstätige Mutter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung des Neugeborenen, bis das Kind das Alter von 6 Monaten erreicht hat. Die Arbeitnehmerin hat für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 % ihres Gehalts, das aus den Mitteln des kroatischen Gesundheitsinstituts gezahlt wird.

Nach kroatischem Recht muss die Mutter den Mutterschaftsurlaub 28 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin in Anspruch nehmen und ihn bis 70 Tage nach der Geburt durchgehend nutzen (obligatorischer Mutterschaftsurlaub). Eine erwerbstätige Mutter kann den Mutterschaftsurlaub 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin antreten.

Vaterschaftsurlaub

Nach den kroatischen Arbeitsgesetzen kann nach Ablauf des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs der verbleibende Mutterschaftsurlaub, der bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes dauert, auf den Vater des Kindes übertragen werden.

Ein erwerbstätiger Vater hat ebenfalls Anspruch auf Elternurlaub, der vom Mutterschaftsurlaub getrennt ist. Ein erwerbstätiger Vater kann in der Zeit vom Tag der Geburt des Kindes bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Väter können für ein Kind 10 Arbeitstage und für Mehrlinge (Zwillinge, Drillinge usw.) 15 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Für das erste und zweite Kind hat der Arbeitnehmer Anspruch auf acht Monate Elternurlaub, für Zwillinge, das dritte und jedes weitere Kind auf 30 Monate. Nehmen beide Elternteile den Elternurlaub in Anspruch, kann jeder je nach Anzahl der Kinder vier oder 15 Monate Urlaub nehmen.

Die Gehaltsentschädigung während des Elternurlaubs für die ersten sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs oder acht Monate des Elternurlaubs wird in voller Höhe der Gehaltsentschädigungsgrundlage (100 % der Gehaltsentschädigungsgrundlage) gezahlt, darf jedoch bei Vollzeitbeschäftigung nicht mehr als 225,5 % der Haushaltsgrundlage pro Monat 995,45 EUR (Euro) betragen.

Sozialversicherung

Rente

Im Rahmen der ersten Säule des kroatischen Rentensystems (es gibt insgesamt drei Säulen) erwerben Männer den Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt sind und 15 ruhegehaltsfähige Dienstjahre vorweisen können. Für Frauen sind ebenfalls mindestens 15 ruhegehaltsfähige Dienstjahre erforderlich, aber ab dem Jahr 2022 haben Frauen bereits mit 63 Jahren Anspruch auf eine Altersrente.

Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte des Arbeitnehmers mit dem Rentenfaktor und dem tatsächlichen Wert der Leistung. Die persönlichen Wertpunkte werden berechnet, indem der durchschnittliche Jahresverdienst des versicherten Arbeitnehmers während seines Arbeitslebens durch den durchschnittlichen Jahresverdienst in Kroatien geteilt wird. Der Rentenfaktor für Altersrenten und vorgezogene Altersrenten beträgt 1,0. Der tatsächliche Wert der Leistung wird vom Verwaltungsrat des Kroatischen Renteninstituts halbjährlich festgelegt und ist an den Verbraucherpreisindex in Kroatien gekoppelt.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Kroatien haben die Familienangehörigen eines verstorbenen Versicherten Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn der Versicherte:

  • mindestens 5 Jahre Versicherungsbeiträge geleistet hat
  • die Voraussetzungen für eine Invaliditätsrente erfüllt hat, d. h. die Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit
  • Bezieher einer Alters-, Vorruhestands- oder Invaliditätsrente war oder
  • Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation hat

Die Hinterbliebenenrente nach dem Tod des aktiven Versicherten wird als Prozentsatz der Invaliditätsrente berechnet, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, je nach Anzahl der Familienmitglieder (ab Januar 2023):

  • Für 1 Begünstigten: 77 % der Rente
  • Für 2 Anspruchsberechtigte: 88 % der Rente
  • Für 3 Anspruchsberechtigte: 100% des Ruhegehalts
  • Für 4 Begünstigte: 110 % des Ruhegehalts

Leistungen bei Invalidität

In Kroatien hat eine versicherte Person Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist und die erforderlichen Altersvoraussetzungen erfüllt.

Erleidet der Versicherte vor dem 65. Lebensjahr eine teilweise oder vollständige Erwerbsunfähigkeit infolge einer (nicht berufsbedingten) Krankheit oder eines Unfalls außerhalb der Arbeit, kann er eine Invaliditätsrente erhalten, wenn die Wartezeit mindestens ein Drittel des Arbeitslebens umfasst.

Ist die Invalidität des Versicherten auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, erwirbt er unabhängig von der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit den Anspruch auf eine Invaliditätsrente.

Mindestalter

In Kroatien liegt das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung bei 15 Jahren. Personen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, die die obligatorische Grundschulausbildung absolvieren, dürfen nicht beschäftigt werden. Minderjährige unter 15 Jahren können mit der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten in einigen Berufen arbeiten.

Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Berufen beschäftigt werden, die ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre Reife oder ihre Entwicklung gefährden. Die minderjährigen Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Die Beschäftigung von Minderjährigen in der Nacht an einem Industriearbeitsplatz (zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens) ist nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um vorübergehende, besondere Bedingungen. Für Personen, die nicht in der Industrie arbeiten, ist die Arbeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens verboten. Ein Minderjähriger darf niemals an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, der eine Arbeitszeit zwischen 12:00 und 4:00 Uhr morgens erfordert.

Arbeitslosigkeit 5.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

52.1%

Erwerbsbeteiligung

47.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

80%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog