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Überblick

Die Tschechische Republik, ein Binnenstaat in Mitteleuropa, ist bekannt für ihre reiche Geschichte, ihre beeindruckende Architektur und ihre lebendige Kultur. Von den mittelalterlichen Straßen Prags bis zu den malerischen Landschaften Böhmens bietet die Tschechische Republik eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft des Landes ist hoch entwickelt, mit Schlüsselsektoren wie Produktion, Dienstleistungen und Tourismus. Die Tschechische Republik ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Schlössern und dem weltberühmten Bier Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet. Solche Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name des Arbeitnehmers, Bezeichnung und Sitz des Arbeitgebers, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person handelt, oder vollständiger Name und Anschrift des Arbeitgebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
  • Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Ort der Arbeitsleistung
  • Angaben über die Dauer des Jahresurlaubs oder die Methode zu dessen Festlegung
  • Angaben zu den Kündigungsfristen
  • Wöchentliche Arbeitszeiten und Arbeitszeitplan
  • Angaben zum Gehalt und zur Art der Vergütung, zur Fälligkeit des Lohns oder Gehalts, zu den Zahltagen sowie zum Ort und zur Art der Auszahlung
  • Informationen über Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers regeln, und die Bezeichnung der Vertragsparteien dieser Verträge

Mündliche Vereinbarungen

Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet. Solche Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Da es keine Bestimmungen oder Leitlinien für mündliche Verträge gibt, ist es in der Branche gängige Praxis, häufig schriftliche Vereinbarungen zu verwenden oder anzupassen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet. Solche Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Da es keine Bestimmungen oder Leitlinien für stillschweigende Verträge gibt, ist es in der Branche gängige Praxis, häufig schriftliche Vereinbarungen zu verwenden oder anzupassen.

Arbeitszeiten

Die normale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Dauer einer Schicht darf 12 Stunden nicht überschreiten. Nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von höchstens 6 Stunden haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitsunterbrechung für eine Mahlzeit und eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten; einem jugendlichen Arbeitnehmer muss eine solche Pause nach höchstens 4,5 Stunden ununterbrochener Arbeit gewährt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen schriftlichen Wochenarbeitszeitplan aufzustellen und die Arbeitnehmer spätestens zwei Wochen vor Beginn des Zeitraums, auf den die Arbeitszeit verteilt wird, über den Plan oder seine Änderung zu informieren.

Feiertage

  • Wiederherstellung des tschechischen Unabhängigkeitstages/Neujahr - 1. Januar
  • Karfreitag (Datum kann sich ändern, Freitag vor Ostersonntag) - März/April
  • Ostermontag (Datum kann sich ändern, Montag nach Ostersonntag) - März/April
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Tag des Sieges in Europa - 8. Mai
  • Kyrill- und Methodentag der slawischen Zeugen - 5. Juli
  • Jan-Hus-Tag - 6. Juli
  • St. Wenzel-Tag (Tag der tschechischen Staatlichkeit) - 28. September
  • Tag des unabhängigen tschechoslowakischen Staates - 28. Oktober
  • Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie - 17. November
  • Heiligabend - 24. Dezember
  • Weihnachtstag - 25. Dezember
  • 2. Weihnachten (Stephanustag) - 26. Dezember

Probezeit

Die Höchstdauer der Probezeit darf für reguläre Mitarbeiter 3 Monate und für Führungskräfte 6 Monate nicht überschreiten. Die Probezeit kann nicht nachträglich verlängert werden, es sei denn, der Arbeitnehmer nimmt während der Probezeit einen ganzen Tag Urlaub. In diesem Fall kann die Probezeit verlängert werden, damit der Arbeitnehmer die versäumte Zeit nachholen kann. Bei befristeten Arbeitsverträgen darf die Probezeit nicht länger als die Hälfte der vereinbarten Dauer des Arbeitsverhältnisses sein.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Probezeit in den Arbeitsvertrag aufzunehmen; sie muss jedoch spätestens am Tag des Arbeitsantritts schriftlich vereinbart werden.

Während der Probezeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus beliebigen Gründen oder ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch muss die Kündigungsfrist mindestens 2 Monate betragen. Sie ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich und kann nur durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des auf die Zustellung der Kündigung folgenden Kalendermonats und endet am letzten Tag des betreffenden Kalendermonats. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und den Grund für die Beendigung angeben.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Kündigung mindestens 3 Tage vor dem Ereignis auszusprechen. Arbeitet der Arbeitnehmer nach Ablauf der vereinbarten Frist weiter und hat der Arbeitgeber Kenntnis von der Arbeitsleistung, wird das Arbeitsverhältnis unbefristet.

Abgangsentschädigungen

Nach dem Arbeitsgesetzbuch ist der Arbeitgeber verpflichtet, Abfindungen zu zahlen, wenn er Arbeitnehmer aus den folgenden Gründen entlässt oder ihnen einvernehmlich kündigt:

  • Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Entscheidung des Arbeitgebers, seine Tätigkeit zu ändern, die Effizienz zu steigern oder eine Umstrukturierung vorzunehmen, entlassen wird
  • wenn der Betrieb des Arbeitgebers verlagert oder geschlossen wird

Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses kann die Höhe der Abfindung bis zum Dreifachen des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Arbeitnehmers betragen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von mindestens dem 12-fachen ihres Durchschnittsverdienstes:

  • wenn sie gekündigt werden, weil sie aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer drohenden Berufskrankheit ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können
  • wenn an ihrem Arbeitsplatz ein zulässiger Höchstwert für eine schädliche Exposition erreicht wurde

Entschädigung

Mindestlohn

Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestlohn 20.800 CZK (Tschechische Kronen) pro Monat oder 124,40 CZK pro Stunde. Für viele Beschäftigte im staatlichen Sektor gilt ein Garantielohn, der höher ist als der Mindestlohn. Diese Garantielöhne sind nach den Bildungsabschlüssen der Beschäftigten gestaffelt.

Das Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass der Lohn nach getaner Arbeit, spätestens in dem Kalendermonat gezahlt werden muss, der auf den Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf den Lohn hat. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn am nächsten regulären Zahltag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe des regulären Lohns plus mindestens 25 % des durchschnittlichen Stundenlohns. Sie erhalten 50 % des durchschnittlichen Stundenlohns, wenn die Überstunden an wöchentlichen Tagen mit ununterbrochener Ruhezeit geleistet werden. Das Arbeitsrecht gibt den Arbeitnehmern das Recht auf einen zusätzlichen Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden.

Für Nachtarbeit (zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) wird ein Zuschlag von mindestens 10 % des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer nur ausnahmsweise zur Arbeit an arbeitsfreien Feiertagen heranziehen. Ein Arbeitnehmer, der an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf Freizeitausgleich entsprechend der geleisteten Arbeitszeit oder auf Lohn zuzüglich eines Zuschlags.

Während des Jahresurlaubs ist dem Arbeitnehmer der reguläre Lohn zu zahlen. Der Arbeitgeber muss die Kosten erstatten, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs ändert oder den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückruft.

Einwanderung und Visa

Visa

Nach Angaben des Außenministeriums der Tschechischen Republik gibt es 2 Arten von Visa für Personen, die das Land besuchen und sich dort aufhalten möchten: Kurzzeit- und Langzeitvisa.

Kurzzeitvisa werden für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ausgestellt und als Transitvisum (A) oder Kurzzeitvisum (C) eingestuft. Kurzzeitvisa der Kategorie C (Visum mit dem Buchstaben "C") werden für Aufenthalte in den Bereichen Tourismus, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur, Sport, Besuch (Einladung), offiziell (politisch), Studium, Praktikum, wissenschaftliche Forschung, Beschäftigung oder Ausbildung erteilt.

Langzeitvisa werden für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, aber weniger als 180 Tagen erteilt. Sie werden als "D"-Visa ausgestellt und dienen zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für die Beschäftigung (Arbeitnehmerkarte und Blaue Karte) sowie für die Bereiche Gesundheit, Kultur, Sport, Besuch (Einladung), Familie, Studium, Praktikum, wissenschaftliche Forschung und Unternehmertum.

Arbeitserlaubnisse

Die Arbeitnehmerkarte ist eine Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, die erteilt wird, wenn der Zweck des Aufenthalts des Ausländers (länger als drei Monate) eine Beschäftigung ist. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der eine Arbeitnehmerkarte besitzt, ist berechtigt:

  • sich im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik aufzuhalten und gleichzeitig
  • an dem Arbeitsplatz zu arbeiten, für den die Arbeitnehmerkarte ausgestellt wurde
  • auf dem Arbeitsplatz zu arbeiten, für den die Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik des Innenministeriums die Zustimmung erteilt hat (im Zusammenhang mit dem Wechsel des Arbeitgebers, dem Wechsel des Arbeitsplatzes, der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem zusätzlichen Arbeitgeber oder auf einem zusätzlichen Arbeitsplatz).

Eine Arbeitnehmerkarte kann einem Ausländer für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß den vorgelegten Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag) für bis zu zwei Jahre ausgestellt werden, mit der Möglichkeit einer wiederholten Verlängerung der Gültigkeit.

Der ausländische Staatsangehörige muss beim Innenministerium der Tschechischen Republik einen Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu einem Arbeitsplatzwechsel stellen, wenn er von einer Arbeitsagentur beauftragt wird, eine Arbeit für einen anderen Arbeitgeber (Nutzer) zu verrichten und eine andere Arbeit zu verrichten oder in einem anderen Betrieb zu arbeiten als dem, für den die bisherige Arbeitnehmerkarte ausgestellt wurde.

Bevölkerung 10.9m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

74.7%

Städtische Bevölkerung

87.7%

Internetzugang

92.3%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Ein Arbeitnehmer, der in einem Kalenderjahr mindestens 60 Tage für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat, hat Anspruch auf Urlaub für dieses Kalenderjahr oder auf einen anteiligen Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ununterbrochen das ganze Kalenderjahr gedauert hat.

Die Standarddauer des Jahresurlaubs beträgt 4 Wochen. Für Staatsbedienstete beträgt der Jahresurlaub 5 Wochen. Angestellte im Bildungswesen und akademische Mitarbeiter von Universitäten haben Anspruch auf 8 Wochen Jahresurlaub. Angestellte, die besonders anstrengende oder gefährliche Arbeiten verrichten, haben Anspruch auf Zusatzurlaub.

Der Urlaub sammelt sich im Laufe des Jahres allmählich an, und nicht in Anspruch genommener Jahresurlaub kann im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren der Organisation von Jahr zu Jahr übertragen werden. Wird der Urlaub aufgrund von Militärdienst, Mutterschaftsurlaub oder Vaterschaftsurlaub unterbrochen, wird der Jahresurlaub ausgesetzt und kann nach Beendigung der Unterbrechung wieder aufgenommen werden.

Krankheitsurlaub

Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub im Rahmen der Krankenversicherung, wobei die Unterstützung je nach Dauer der Abwesenheit gestaffelt ist. Die Prämie für die Krankenversicherung beträgt 2,7 %, und die Mindestprämie für die Krankenversicherung ist auf 243 CZK im Jahr 2025 festgelegt. Die Arbeitgeber zahlen 2,1 % und die Arbeitnehmer 0,6 %.

In den ersten 3 Tagen der Krankheit haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt. Vom 4. bis zum 14. Tag ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnersatzleistung in Höhe von 60 % des Durchschnittslohns eines Arbeitnehmers zu erbringen. Nach dem 14. Tag haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, das von der Sozialversicherung gezahlt wird. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und der Anzahl der Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Mutterschaftsurlaub

In der Tschechischen Republik beginnt der Mutterschaftsurlaub einer Arbeitnehmerin in der sechsten Woche vor der erwarteten Entbindung (er kann frühestens acht Wochen vor der erwarteten Entbindung beginnen).

Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 28 Wochen Mutterschaftsurlaub. Wenn sie zwei oder mehr Kinder zur gleichen Zeit zur Welt gebracht hat, hat sie Anspruch auf 37 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Die Tschechische Krankenkasse finanziert die Leistungen bei Mutterschaft. Eine Arbeitnehmerin muss in den letzten zwei Jahren vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 270 Kalendertage versichert gewesen sein, um finanzielle Unterstützung aus dem Fonds zu erhalten.

Vaterschaftsurlaub

Gemäß den Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes in der Tschechischen Republik ist der Vaterschaftsurlaub eine Leistung der Krankenversicherung. Versicherte Väter haben Anspruch auf 7 Tage bezahlten Urlaub im Zusammenhang mit der Betreuung eines neugeborenen Kindes. Die Leistung wird von der Tschechischen Krankenkasse gezahlt.

Auf Antrag des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber auch unbezahlten Elternurlaub gewähren. Der Anspruch auf Elternurlaub besteht für die Mutter eines Kindes nach Beendigung ihres Mutterschaftsurlaubs und für den Vater eines Kindes ab dem Tag der Entbindung bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Sozialversicherung

Rente

Personen, die ihr Rentenalter nach 2018 erreichen, müssen mindestens 35 Jahre lang versichert gewesen sein. Personen, die ihr Rentenalter vor 2018 erreicht haben, müssen weniger Versicherungsjahre nachweisen. Das Rentenalter richtet sich nach dem Geburtsjahr, dem Geschlecht und der Anzahl der erzogenen Kinder (bei Frauen).

Die Höhe der Rente setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Grundbemessung und einer prozentualen Bemessung. Die Grundbemessung beträgt 10 % des jeweiligen Durchschnittslohns und beläuft sich ab 2025 auf 4.660 CZK (Tschechische Kronen) pro Monat.

Für jedes volle Jahr der Rentenversicherung bis zum Entstehen des Rentenanspruchs werden 1,5 % der Bemessungsgrundlage fällig. Die Bemessungsgrundlage wird durch Kürzung der persönlichen Bemessungsgrundlage ermittelt, die sich aus dem monatlichen Durchschnitt der jährlichen Bemessungsgrundlagen des Rentners für den betreffenden Zeitraum ergibt.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In der Tschechischen Republik gibt es Renten für die Hinterbliebenen (Ehegatten und Kinder) der Familie eines Verstorbenen. Der Betrag, den der überlebende Ehegatte erhält, setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundbetrag und dem prozentualen Betrag. Ein unterhaltsberechtigtes Kind hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sein verstorbener Elternteil eine Alters- oder Invaliditätsrente bezog oder an den Folgen eines Arbeitsunfalls starb.

Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht verpflichtet:

  • die Kosten für die medizinische Behandlung des Arbeitnehmers zu übernehmen
  • die Kosten für die Beerdigung des Arbeitnehmers zu übernehmen
  • die Kosten für den Unterhalt der Hinterbliebenen zu übernehmen
  • den Hinterbliebenen eine pauschale Entschädigung zu gewähren
  • Ersatz des Sachschadens

Das Arbeitsrecht enthält Erläuterungen und Mindest-/Höchstbeträge für diese Faktoren. Der Arbeitgeber muss dem Ehegatten oder dem Kind des verstorbenen Arbeitnehmers eine Entschädigung von mindestens 240.000 CZK zahlen. Wenn die Eltern des verstorbenen Arbeitnehmers im Haushalt des Verstorbenen lebten, muss der Arbeitgeber ihnen zusammen mindestens 240.000 CZK zahlen.

Leistungen bei Invalidität

Von Invalidität spricht man, wenn die Arbeitsfähigkeit einer Person aufgrund eines dauerhaft ungünstigen Gesundheitszustands um mindestens 35 % gemindert ist. Es gibt drei Stufen der Invalidität, die sich nach dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit richten:

  • Stufe 1: Invalidität: Zwischen 35 % und 49 %
  • Invalidität Stufe 2: Zwischen 50 % und 69 %
  • Stufe 3 Invalidität: Mindestens 70%

Die Invaliditätsrente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Grundbemessung und einer prozentualen Bemessung. Die Grundbemessung ist für alle gleich und ist im Rentenversicherungsgesetz festgelegt. Ab 2025 beträgt der Grundbetrag 4.660 CZK (Tschechische Kronen) pro Monat. Der Bemessungssatz hängt von der Dauer der Versicherungszeit, dem vor der Invalidität erzielten Einkommen und dem Grad der Invalidität ab. Er wird je nach Invaliditätsgrad als Prozentsatz für jedes volle Jahr der Versicherungszeit berechnet.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmer für Verletzungen zu entschädigen, die durch einen Arbeitsunfall verursacht werden, wenn die Verletzung bei der Ausübung der Arbeit oder in unmittelbarem Zusammenhang damit auftritt. Eine Entschädigung ist auch bei Arbeitsunfällen fällig, die keine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder nur eine Arbeitsunfähigkeit von drei Kalendertagen zur Folge hatten.

Mindestalter

Das gesetzliche Arbeitsalter in der Tschechischen Republik liegt bei 15 Jahren. Die Arbeit muss dem Alter der jugendlichen Arbeitnehmer angemessen sein, darf ihre Ausbildung, ihren Schulbesuch und ihre Teilnahme an Bildungsprogrammen nicht behindern und ihre Gesundheit sowie ihre körperliche, geistige, moralische oder soziale Entwicklung nicht beeinträchtigen.

Das Arbeitsgesetzbuch verbietet die Einstellung von jugendlichen Arbeitnehmern für Arbeiten in der Mineralgewinnung oder im Tunnelbau, für Überstunden oder Nachtarbeit (22:00 bis 6:00 Uhr).

Arbeitslosigkeit 2.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

60.2%

Erwerbsbeteiligung

45%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

84%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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