Compliant einstellen in der Kongo (Dem. Rep.) Zum Experten

BEVÖLKERUNG

109.3m

WÄHRUNG

₣ (CDF)

HAUPTSTADT

Kinshasa

Überblick

Der Tschad, offiziell die Republik Tschad, ist ein Binnenstaat in Zentralafrika. Es zeichnet sich durch seine vielfältige Geografie aus, die von der Sahara-Wüste im Norden bis zur fruchtbaren sudanesischen Savanne im Süden reicht. Das Land ist reich an kulturellem Erbe mit über 200 verschiedenen ethnischen und sprachlichen Gruppen.

Die Wirtschaft des Tschad basiert weitgehend auf der Landwirtschaft, insbesondere der Baumwollproduktion, und dem Erdöl. Das Land steht vor großen Herausforderungen, darunter Armut, politische Instabilität und Umweltzerstörung. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Wirtschaft zu diversifizieren und die Infrastruktur zu verbessern.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitsverträge in der Demokratischen Republik Kongo müssen schriftlich abgeschlossen werden und die in den Arbeitsgesetzen aufgeführten wesentlichen Bestimmungen enthalten.

Wird im schriftlichen Vertrag keine Laufzeit angegeben, so wird davon ausgegangen, dass er unbefristet ist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer einen Vertragsentwurf anbieten und ihn dem Arbeitsamt zur Genehmigung vorlegen.

Die Anforderungen an einen schriftlichen Vertrag gelten nicht für alltägliche Arbeitsverträge.

Mündliche Vereinbarungen

Das Arbeitsgesetzbuch der Demokratischen Republik Kongo definiert einen Arbeitsvertrag als "jede schriftliche oder mündliche Vereinbarung, durch die sich eine Person, der Arbeitnehmer, verpflichtet, einer anderen Person, dem Arbeitgeber, gegen Entgelt manuelle oder andere Arbeiten unter der Leitung und direkten oder indirekten Autorität [des Arbeitgebers] zu leisten".

In der Praxis bedarf ein befristeter Arbeitsvertrag der Schriftform, da er bei Fehlen eines schriftlichen Nachweises als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Tages- und Saisonarbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. Die Arbeitnehmer können das Bestehen und den Inhalt von mündlichen Verträgen mit allen rechtlichen Mitteln nachweisen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Verträge können durch Handlungen und nach den Regeln der Billigkeit stillschweigend geschlossen werden. Wenn sich die Parteien so verhalten, dass ein Arbeitsvertrag konkludent geschlossen werden kann, wird er nach kongolesischem Recht so angewandt, als läge ein schriftlicher Vertrag vor.

Arbeitszeiten

In allen öffentlichen oder privaten Organisationen (einschließlich Bildungs- und Wohltätigkeitsorganisationen) darf die gesetzliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer, unabhängig von der Art der ausgeführten Arbeit, 45 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die Arbeitszeit wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz befindet und dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Dienst beendet wird, und zwar gemäß den vom Arbeitgeber festgelegten und in den Vorschriften der Organisation wiedergegebenen Zeitplänen. Die Arbeitszeit umfasst nicht die Zeit, die der Arbeitnehmer für den Weg zum oder vom Arbeitsplatz benötigt, es sei denn, diese Zeit ist mit der Arbeit verbunden. Leider wird im Arbeitsgesetzbuch nicht näher definiert, was es bedeutet, dass die Fahrtzeit "mit der Arbeit verbunden" ist.

Über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden gelten als Überstunden und führen zu einem Lohnzuschlag.

Feiertage

Nach dem Arbeitsgesetz der Demokratischen Republik Kongo (DRK) werden die gesetzlichen Feiertage durch ein Dekret des Präsidenten der Republik und des Ministers für Arbeit und Soziales nach Anhörung des Nationalen Arbeitsrates festgelegt.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsgeld an staatlich anerkannten Feiertagen und einen freien Tag.

In der DRK gibt es acht nationale Feiertage und einen religiösen Feiertag pro Jahr. Die folgenden Feiertage werden in der DRC als gesetzliche Feiertage anerkannt:

  • Neujahrstag - 1. Januar
  • Tag der Märtyrer - 4. Januar
  • Tag der Helden - Laurent Kabila - 16. Januar
  • Tag der Helden Patrice Lumumba - 17. Januar
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Tag der Befreiung - 17. Mai
  • Unabhängigkeitstag - 30. Juni
  • Elterntag - 1. August
  • Weihnachtstag - 25. Dezember

Probezeit

Das Arbeitsgesetzbuch der Demokratischen Republik Kongo lässt die Verwendung von Probezeiten in Arbeitsverträgen zu. Die Probezeit muss schriftlich festgehalten werden. Ihre Dauer darf 1 Monat für ungelernte Arbeitskräfte und 6 Monate für andere Arbeitnehmer nicht überschreiten. Überschreitet die Probezeit die Höchstgrenze, wird sie automatisch auf maximal 1 Monat oder 6 Monate verkürzt (je nachdem, ob es sich um einen ungelernten Arbeiter handelt).

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach dem Arbeitsgesetzbuch der Demokratischen Republik Kongo (DRK) müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer vor der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags eine Kündigungsfrist einhalten, und zwar wie folgt:

  • Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Mindestfrist 14 Tage und erhöht sich um 7 Tage für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer entspricht die Kündigungsfrist der Hälfte der Frist, die der Arbeitgeber in dieser Situation einhalten müsste.

Während der Kündigungsfrist haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag pro Woche, um sich eine neue Stelle zu suchen. Falls der Arbeitnehmer eine andere Stelle findet, kann er seinen derzeitigen Arbeitsplatz vor Ablauf der Kündigungsfrist verlassen, wenn beide Parteien einverstanden sind.

Abgangsentschädigungen

Nach dem Arbeitsgesetz der Demokratischen Republik Kongo haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindungszahlungen, wenn sie ohne Grund gekündigt werden. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Abfindung.

Bei einer Kündigung ohne Grund haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von bis zu 36 Monaten des letzten Gehalts, die vom Arbeitsgericht festgelegt wird.

Bei fristloser Kündigung eines unbefristeten Vertrags haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Bezüge und Leistungen, die sie während der Kündigungsfrist erhalten hätten.

Entschädigung

Mindestlohn

Der Mindestlohn in der Demokratischen Republik Kongo wurde zuletzt im Jahr 2024 auf 70.400 CDF (kongolesische Francs) pro Monat festgesetzt.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Nach dem Arbeitsrecht der Demokratischen Republik Kongo darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit unabhängig von der Art des Unternehmens oder dem Geschlecht der Beschäftigten 45 Stunden nicht überschreiten, wobei die tägliche Arbeitszeit höchstens 8 Stunden betragen darf. Alle Arbeitsstunden, die über diese Grenze hinausgehen, gelten als Überstunden und müssen zu einem höheren Satz bezahlt werden.

Die Sätze für die Überstundenvergütung wurden per Ministerialerlass wie folgt festgelegt:

  • Ein Zuschlag von 30 % für die ersten 6 Überstunden
  • ein Zuschlag von 60 % für die Stunden nach den ersten 6 Überstunden
  • 100 % Zuschlag für Überstunden an wöchentlichen Ruhetagen oder Feiertagen

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ihren regulären Lohn, wenn sie bezahlten Jahresurlaub nehmen und an Feiertagen bezahlten Urlaub nehmen.

Einwanderung und Visa

Visa

Die Demokratische Republik Kongo bietet im Wesentlichen die folgenden Visumarten an:

  • Fliegendes Visum: Für Personen aus Ländern ohne Vertretung der DRK. Gültig für 7 Tage.
  • Flughafen-Visum: Wird bei der Einreise für Inhaber eines Flugvisums ausgestellt. Gültig für 7 Tage.
  • Reisevisum: Wird von den Auslandsvertretungen der DRK ausgestellt. Gültig für 6 Monate, verlängerbar.
  • Niederlassungsvisum: Für die Niederlassung und Arbeit in der DRK. Verschiedene Arten mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Besucher müssen ein Visum beantragen, es sei denn, sie kommen aus einem Land, das von der Visumspflicht befreit ist (Staatsangehörige können ein Visum bei der Ankunft erhalten), oder sie kommen aus einem Land, in dem es keine DRK-Botschaft gibt; in diesem Fall können sie eine Visumsbestätigung erhalten, gefolgt von einem 7-Tage-Visum bei der Ankunft (in der DRK verlängerbar). Bürger aus Burundi, Kongo Brazzaville, Ruanda und Simbabwe sind von der Visumpflicht in der DRK befreit.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) arbeiten möchten, können 2 Arten von Arbeitsvisa beantragen:

  • Spezifisches Arbeitsniederlassungsvisum - nicht verlängerbar und nicht länger als 1 Jahr
  • Niederlassungsvisum - gültig zwischen 1 und 2 Jahren, je nach Art des Arbeitsausweises des ausländischen Staatsangehörigen

Um eines der beiden Visa zu erhalten, muss der Arbeitgeber des ausländischen Arbeitnehmers eine Arbeitskarte(carte du travail) bei seinem regionalen kongolesischen Arbeitsamt beantragen und erhalten. Außerdem muss der Arbeitsvertrag des ausländischen Arbeitnehmers vorgelegt und vom staatlichen Arbeitsamt genehmigt werden. Die Arbeitnehmer müssen eine Dienstbescheinigung vorlegen und ihre Qualifikationen nachweisen.

Die Nationale Kommission für die Beschäftigung von Ausländern in der Demokratischen Republik Kongo ist für die Ausstellung von Arbeitskarten für ausländische Staatsangehörige und für die Entscheidung über die Verlängerung von Arbeitskarten zuständig.

    Bevölkerung 109.3m

    Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

    48.1%

    Städtische Bevölkerung

    30.6%

    Internetzugang

    39.2%

    Zugang zu Bankdienstleistungen

    53%

    Zugang zu Mobiltelefonen

    DATENQUELLEN

    Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

    Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

    Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

    Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

    Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

    Sozialschutz & Leistungen

    Urlaub

    Nach dem Arbeitsgesetz der Demokratischen Republik Kongo haben alle Arbeitnehmer nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Höhe des Jahresurlaubs hängt vom Alter und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab, und zwar wie folgt:

    • 1,5 Tage pro Monat der Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer unter 18 Jahren
    • 1 Tag pro Monat der Betriebszugehörigkeit für Beschäftigte über 18 Jahre

    Für jeweils 5 Jahre Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber wird ein zusätzlicher Tag auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen. Darüber hinaus empfehlen die Branchenstandards einen Mindestjahresurlaub von 26 Tagen zwischen 0 und 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.

    Bei der Berechnung der Dienstzeit bei einem Arbeitgeber werden Arbeitstage, wöchentliche Ruhezeiten, bezahlter Urlaub, Krankheitsurlaub und gesetzliche Feiertage als Dienstzeit angerechnet. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls gelten ebenfalls als Dienstzeit, und zwar bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten pro Jahr.

    Krankheitsurlaub

    Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die den Arbeitnehmer daran hindern, seine regulären Aufgaben zu erfüllen, ausgesetzt werden kann.

    Während dieser krankheits- oder unfallbedingten Unterbrechung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Folgendes:

    • zwei Drittel der Barvergütung während der Krankheitsphase
    • Familienzulagen
    • Sachleistungen oder deren Gegenwert in bar auf Antrag des Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer verliert den Anspruch auf alle diese Zulagen und Leistungen, wenn die Krankheit oder der Unfall auf ein Risiko zurückzuführen ist, das er freiwillig eingegangen ist, oder wenn die Krankheit oder der Unfall auf übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen ist.

    Während der ersten sechs Monate einer krankheits- oder verletzungsbedingten Arbeitsunterbrechung darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht kündigen. Nach diesem Zeitraum können sie dies jedoch tun, wenn sie die Arbeitnehmer darüber informieren. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bilden eine Ausnahme von dieser Bestimmung.

    Mutterschaftsurlaub

    Nach dem Arbeitsgesetz der Demokratischen Republik Kongo haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 aufeinander folgende Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der in maximal 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung aufgeteilt werden kann. Der Arbeitgeber kann eine Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs nicht entlassen.

    Das Arbeitsgesetzbuch sieht keine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs aufgrund von Komplikationen vor. Der Anspruch auf Entschädigung und Leistungen ändert sich jedoch nicht, unabhängig davon, ob das Kind lebt oder nicht.

    Während des Mutterschaftsurlaubs haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf:

    • Zwei Drittel des normalen Arbeitsentgelts, das sie erhalten hätten, wenn sie nicht im Mutterschaftsurlaub gewesen wären.
    • die gleichen Sachleistungen, die sie vor dem Mutterschaftsurlaub erhalten haben

    Vaterschaftsurlaub

    Das Arbeitsgesetzbuch der Demokratischen Republik Kongo sieht keinen speziellen Vaterschaftsurlaub vor; es erlaubt einem Arbeitnehmer jedoch, unter bestimmten Umständen Sonderurlaub zu nehmen, darunter 2 Arbeitstage Sonderurlaub im Falle einer Entbindung.

    Wenn der Arbeitnehmer in einem Jahr nicht mehr als 15 Arbeitstage Urlaub nimmt, werden diese Tage vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitnehmer muss den Sonderurlaub auf einmal nehmen: Er darf nicht aufgeteilt werden.

    Sozialversicherung

    Rente

    Erfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine Altersrente (das Rentenalter muss erreicht sein - 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen - und er muss mindestens 180 Monate versichert gewesen sein), so hat er Anspruch auf 40 % des versicherten monatlichen Durchschnittsverdienstes der letzten 60 Monate plus 2 % des monatlichen Durchschnittsverdienstes für alle 12 Monate, die über 180 Monate hinausgehen. Eine Vorruhestandsrente kann ein Arbeitnehmer frühestens mit 55 Jahren beziehen. Die monatliche Mindestaltersrente beträgt 50 % des gesetzlichen Mindestlohns, die maximale monatliche Altersrente 60 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten in den letzten 60 Monaten.

    Ein Arbeitnehmer, der keinen Anspruch auf eine Altersrente hat, kann dennoch Anspruch auf eine Altersabfindung haben. Für diejenigen, die Anspruch auf eine Altersabfindung haben, wird ein Pauschalbetrag in Höhe des doppelten des letzten versicherten Monatsverdienstes für jeweils 12 Versicherungsmonate gezahlt. Die monatliche Mindestaltersentschädigung beträgt 50 % der monatlichen Mindestaltersrente.

    Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

    In der Demokratischen Republik Kongo wird die Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fonds für soziale Sicherheit verwaltet und an die Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt, wenn dieser zum Zeitpunkt seines Todes versichert war und eine Alters- oder Invaliditätsrente bezog oder Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hatte.

    • Eine anspruchsberechtigte Witwe oder ein anspruchsberechtigter Witwer erhält 50 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die der Verstorbene bezog oder auf die er Anspruch hatte.
    • Eine anspruchsberechtigte Waise erhält 50 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die die verstorbene Person erhielt oder auf die sie Anspruch hatte. Dieser Betrag wird unter allen anspruchsberechtigten Waisen aufgeteilt.
    • Gibt es keine anspruchsberechtigten Witwen oder Waisen, werden 100 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die der Verstorbene erhielt oder auf die er Anspruch hatte, auf die unterhaltsberechtigten Eltern oder Großeltern aufgeteilt.

    Leistungen bei Invalidität

    Versicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer nicht berufsbedingten Krankheit vor Vollendung des 60. Lebensjahres arbeitsunfähig werden, haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente(pension d'invalidité), wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die monatliche Invaliditätsrente wird auf die gleiche Weise berechnet wie die Altersrente. Sie beträgt 40 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten in den letzten 60 Monaten, zuzüglich 2 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes für alle 12 Monate, die über 180 Monate hinausgehen. Das Anwesenheitsgeld ist ein Zuschlag in Höhe von 30 % der Rente.

    Die Arbeitgeber müssen 1,5 % der monatlichen Lohnsumme für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle aufwenden (bis zu 3 % für Hochrisikobranchen und Arbeitgeber, die gegen die Arbeitsschutzgesetze verstoßen). Selbständige können sich freiwillig versichern, indem sie 1,5 % ihres durchschnittlichen erklärten Jahreseinkommens einzahlen. Die Arbeitsunfallversicherung deckt Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz, Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie bestimmte Berufskrankheiten ab. Die Versorgung des Opfers wird in vollem Umfang von der CNSS unterstützt (direkte Zahlung der Behandlungskosten durch die CNSS an die medizinischen Einrichtungen, die mit der Kasse unter Vertrag stehen).

    Mindestalter

    Nach dem Arbeitsgesetz der Demokratischen Republik Kongo kann ein Arbeitsvertrag mit einer Person abgeschlossen werden, die mindestens 18 Jahre alt ist. Eine Person, die 15 Jahre oder jünger ist, kann ohne ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Friedensgerichtes nicht eingestellt werden, auch nicht als Lehrling. Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen nur mit Genehmigung des Arbeitsinspektors und ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten für leichte und sichere Arbeiten eingestellt werden.

    Arbeitslosigkeit 4.6%

    Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

    65.4%

    Erwerbsbeteiligung

    48.4%

    Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

    42%

    Zugang zur Gesundheitsversorgung

    DATENQUELLEN

    Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

    Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

    Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

    Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

    Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

             

    KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

    So helfen wir

    Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

    Wem wir helfen

    FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

    Ressourcen & Tools

    Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog