Compliant einstellen in die Dominikanische Republik Zum Experten

BEVÖLKERUNG

11.4m

WÄHRUNG

RD$ (DOP)

HAUPTSTADT

Santo Domingo

Überblick

Die Dominikanische Republik, ein karibischer Staat, teilt sich die Insel Hispaniola mit Haiti im Westen. Sie ist bekannt für ihre Strände, Resorts und Golfplätze. Die Landschaft besteht aus Regenwald, Savanne und Hochland, darunter der Pico Duarte, der höchste Berg der Karibik.

Die Wirtschaft des Landes wird in erster Linie durch den Tourismus, den Einzelhandel und das Finanzwesen angetrieben, mit einem wachsenden Technologiesektor.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Obwohl das Arbeitsgesetzbuch der Dominikanischen Republik sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge anerkennt, wird empfohlen, einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form abzuschließen. Jede der beiden Parteien kann von der anderen verlangen, dass der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wird. Wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, muss auch jede Änderung schriftlich erfolgen. Schriftliche Verträge sind von beiden Parteien zu unterzeichnen und in vier Originalen auszufertigen, von denen jede Partei eines erhält und die beiden anderen vom Arbeitgeber an das Arbeitsministerium geschickt werden. Schriftliche Verträge sind bei befristeten oder projektbezogenen Verträgen immer erforderlich, um die Gültigkeit zu gewährleisten und eine Einstufung als unbefristet zu vermeiden.

Schriftliche Verträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Aufenthaltsort der Vertragsparteien
  • Art und Dauer der Arbeit
  • Ort der Arbeit
  • Die Art des Vertrags
  • Lohn und Form, Zeit und Ort der Zahlung
  • sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Angaben.
  • Die Unterschriften der Parteien und der Zeugen (falls Zeugen erforderlich sind)

Mündliche Vereinbarungen

Das Arbeitsgesetzbuch erkennt auch mündliche Verträge an. Diese Arten von Verträgen sind für unbefristete Arbeitsverhältnisse gültig, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, da alle Arbeitsverhältnisse als unbefristet gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes nachgewiesen wird.

Jede Partei kann von der anderen verlangen, dass der mündlich geschlossene unbefristete Arbeitsvertrag schriftlich fixiert wird, und sich im Falle einer Weigerung an das Arbeitsministerium wenden. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wird die Angelegenheit in der üblichen Form von Streitsachen dem Arbeitsgericht vorgelegt, damit das Bestehen des Vertrags und seiner Bestimmungen ordnungsgemäß begründet werden kann. Sobald ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wurde, müssen seine Änderungen auf die gleiche Weise vorgenommen werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

In der Dominikanischen Republik wird bei jedem persönlichen Arbeitsverhältnis davon ausgegangen, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. In Ermangelung eines schriftlichen oder mündlichen Vertrags wird das Bestehen eines Vertrags durch die Handlungen der beteiligten Parteien bewiesen, und das Arbeitsgesetzbuch regelt das Arbeitsverhältnis. Stillschweigende Verträge werden in Fällen anerkannt, in denen das Arbeitsverhältnis unter Bedingungen fortgesetzt wird, die auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schließen lassen, z. B. bei aufeinander folgenden projektbezogenen Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag verpflichtet zu dem, was ausdrücklich vereinbart wurde, sowie zu allen Folgen, die sich aus Treu und Glauben, Billigkeit, Gewohnheit oder Gesetz ergeben.

Arbeitszeiten

Das Arbeitsrecht der Dominikanischen Republik legt im Allgemeinen fest, dass die reguläre Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 44 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Angestellte in leitenden Positionen sind von dieser Arbeitszeitregelung ausgenommen und dürfen bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten.

Die Tagesarbeitszeit liegt zwischen 7:00 und 21:00 Uhr, die Nachtarbeitszeit zwischen 21:00 und 7:00 Uhr. Eine Arbeitsschicht gilt als Tagesschicht, wenn der Arbeitnehmer zwischen 21:00 und 7:00 Uhr nicht mehr als drei Stunden arbeitet (wenn die Arbeit in diesem Zeitraum mehr als drei Stunden dauert, gilt sie als Nachtschicht).

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36 Stunden, die üblicherweise ab Samstagmittag genommen wird. Diese Ruhezeit kann jedoch zwischen den Parteien vereinbart werden und kann an jedem beliebigen Tag der Woche beginnen.

Feiertage

----

In der Dominikanischen Republik werden die folgenden Feiertage begangen:

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Dreikönigstag - 10. Januar
  • Tag der Jungfrau von Altagracia - 21. Januar
  • Geburtstag von Juan Pablo Duarte - 24. Januar
  • Unabhängigkeitstag - 27. Februar
  • Karfreitag - Datum kann sich jährlich ändern
  • Fronleichnam - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Arbeit - 2. Mai
  • Tag der Wiederherstellung - 16. August
  • Tag der Jungfrau von Mercedes - 24. September
  • Tag der Verfassung - 6. November
  • Weihnachten - 25. Dezember
  • Silvester - 31. Dezember

Die durch die Verfassung oder das Gesetz zu arbeitsfreien Tagen erklärten Tage sind bezahlte Ruhetage für Arbeitnehmer, sofern sie nicht mit dem wöchentlichen Ruhetag zusammenfallen.

Probezeit

Das Arbeitsgesetzbuch enthält keine Vorschriften für die Probezeit von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer, die ohne Grund gekündigt werden, haben jedoch erst nach 3 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Abfindungen und eine vorherige Kündigung.

Kündigung/Abfindung

..

Kündigungsfrist

Das Arbeitsrecht der Dominikanischen Republik erlaubt die Kündigung nach freiem Ermessen, d. h. jede Partei kann einen Arbeitsvertrag einseitig und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die kündigende Partei muss eine Kündigungsfrist von 7, 14 bzw. 28 Tagen einhalten, wenn die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers mindestens 3, 6 bzw. 12 Monate beträgt. Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer ohne Grund kündigen, müssen außerdem eine Abfindung zahlen.

Das Arbeitsgesetzbuch listet 19 zulässige Gründe auf, aus denen ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigen kann, darunter die Irreführung des Arbeitgebers bei Bewerbungen und unredliche Handlungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen einem aus wichtigem Grund entlassenen Arbeitnehmer nicht kündigen. Der Arbeitgeber muss jedoch den Arbeitnehmer und die örtlichen Behörden des Arbeitsministeriums innerhalb von 48 Stunden über die Entlassung und deren Grund informieren. Das Recht des Arbeitgebers, die Entlassung auf einen bestimmten Kündigungsgrund zu stützen, erlischt 15 Tage, nachdem der Arbeitnehmer die als Kündigungsgrund geltende Handlung begangen hat.

Abgangsentschädigungen

In der Dominikanischen Republik wird im Falle einer Entlassung ohne Grund eine Abfindung gezahlt. Die Höhe variiert wie folgt:

  • 6 Tagesgehälter für eine Betriebszugehörigkeit zwischen 3 und 6 Monaten
  • 13 Tagesgehälter für eine Betriebszugehörigkeit zwischen 6 Monaten und 1 Jahr
  • 21 Tagesgehälter für eine Betriebszugehörigkeit von 1 bis 5 Jahren
  • 23 Tage pro Dienstjahr bei einer Dienstzeit von mehr als 5 Jahren

Jeder Bruchteil eines Dienstjahres, der länger als 3 Monate dauert, muss als Abfindung gemäß den ersten beiden Aufzählungspunkten ausgezahlt werden.

Abfindungen sind steuerfrei, und alle Beträge, die der Arbeitgeber dem ehemaligen Arbeitnehmer schuldet, müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Kündigung gezahlt werden. Bei Nichteinhaltung wird für jeden Verzugstag eine Strafe in Höhe eines Tageslohns verhängt.

Entschädigung

Mindestlöhne

Ab dem 1. April 2025 gelten folgende Mindestlöhne für Unternehmen der Privatwirtschaft und für Landarbeiter:

  • 27.988,80 DOP (Dominikanische Pesos) monatlich für Beschäftigte in großen Unternehmen (mit mehr als 50 Beschäftigten und einem Bruttoumsatz von über 202.000.000 DOP pro Jahr)
  • 25.656,96 DOP monatlich für Angestellte in mittleren Unternehmen (mit 51 bis 150 Angestellten und einem Bruttoumsatz zwischen 54.000.000 DOP und 202.000.000 DOP pro Jahr)
  • 17.193,12 DOP monatlich für Beschäftigte in kleinen Unternehmen (mit 11 bis 50 Beschäftigten und einem Bruttoumsatz zwischen 8.000.000 DOP und 54.000.000 DOP pro Jahr)
  • 15.860,32 DOP monatlich für Arbeitnehmer in Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern und einem Bruttoumsatz von bis zu 8.000.000 DOP pro Jahr).

Die Löhne müssen regelmäßig und mindestens einmal im Monat gezahlt werden. Arbeitnehmer, die einen Stunden- oder Tageslohn erhalten, müssen wöchentlich bezahlt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Nach dem dominikanischen Arbeitsgesetz werden Überstunden wie folgt vergütet:

  • Mindestens 135 % des regulären Stundenlohns für Stunden, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 44 Stunden überschreiten
  • Mindestens 200 % des regulären Stundenlohns für Stunden, die 68 Stunden pro Woche überschreiten
  • Mindestens 115 % des regulären Tagesstundenlohns für Nachtstunden

Das Gehalt für den Jahresurlaub des Arbeitnehmers muss dem Arbeitnehmer am Tag vor Urlaubsbeginn ausgezahlt werden. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine bezahlten oder unbezahlten Dienstleistungen für einen Arbeitgeber erbringen.

Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf 200 % ihres regulären Lohns oder auf Freizeitausgleich.

Einwanderung und Visa

Visum

Ausländische Staatsangehörige, die in die Dominikanische Republik kommen möchten, können je nach Grund ihres Besuchs eines der folgenden Visa beantragen:

  • Geschäftsvisum
  • Aufenthaltsvisum
  • Diplomaten-, Amts- und Höflichkeitsvisum
  • Studentenvisum
  • Geschäftsvisum für Arbeitszwecke
  • Visum für abhängige Personen
  • Tourismus-Visum
  • Visum für befristet Beschäftigte (VTT)

Bürger der Vereinigten Staaten benötigen für die Einreise in die Dominikanische Republik einen gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (gültig für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen). In diesem Fall ist kein Visum erforderlich.

Arbeitsgenehmigungen

In der Dominikanischen Republik gibt es 3 Arten von Arbeitsgenehmigungen:

  • Saisonale Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-Residenten
  • Befristete Aufenthaltsgenehmigung (RT-2)
  • Kurzzeitige Erlaubnis (PCP)

Ausländische Staatsangehörige mit Arbeitsverträgen in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe können eine Saisongenehmigung für Nichtansässige für bis zu einem Jahr erhalten, die bei Nachweis einer Vertragsverlängerung verlängert werden kann. Andere Arten von Arbeitserlaubnissen umfassen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Führungskräfte oder Techniker und Kleininvestoren sowie eine Kurzzeitgenehmigung für Personen, die an bestimmten Gruppenaktivitäten teilnehmen, die bis zu 11 Monate gültig und nicht verlängerbar ist.

Mindestens 80 % der Belegschaft eines Unternehmens müssen Dominikaner sein, und mindestens 80 % der Lohnsumme (mit Ausnahme der Gehälter für technische oder leitende Positionen) müssen von Dominikanern verdient werden.

Bevölkerung 11.4m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

85%

Städtische Bevölkerung

91%

Internetzugang

64.8%

Zugang zu Bankdienstleistungen

92%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem dominikanischen Arbeitsgesetzbuch haben die Arbeitnehmer nach dem ersten Jahr ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Jahresurlaub der Arbeitnehmer auf 18 Tage.

Die Arbeitgeber müssen die Urlaubszeiten ihrer Arbeitnehmer in den ersten 15 Tagen des Monats Januar festlegen und verteilen. Das Gehalt für die Urlaubszeit muss dem Arbeitnehmer am Tag vor dem Urlaubsbeginn ausgezahlt werden. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine bezahlten oder unbezahlten Dienstleistungen für den Arbeitgeber erbringen.

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine Abgeltung für die Urlaubstage anbieten, es sei denn, der Arbeitnehmer hat den ihm zustehenden Urlaub nicht in Anspruch genommen.

Krankheitsurlaub

Das Arbeitsgesetz der Dominikanischen Republik sieht keinen vom Jahresurlaub getrennten Krankheitsurlaub vor, auf den die Arbeitnehmer Anspruch haben. Es gibt jedoch Vorschriften über den Mutterschaftsurlaub und den Schutz von Hausangestellten, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, einen entsprechenden Urlaub zu nehmen.

Wenn die Arbeit, die eine Frau infolge einer Schwangerschaft oder Geburt ausübt, ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes schadet und dies ärztlich bescheinigt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin einen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen. Ist ein solcher Wechsel nicht möglich, hat die Arbeitnehmerin das Recht auf eine Beurlaubung ohne Gehalt. Außerdem kann eine Mutter im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes jeden Monat einen halben Tag frei wählen, um das Kind zum Kinderarzt zu bringen.

Hausangestellte haben Anspruch auf voll bezahlten Urlaub bis zur vollständigen Genesung, wenn sie sich bei einem Familienmitglied, das sie betreuen, eine Krankheit zugezogen haben.

Mutterschaftsurlaub

Mütter haben Anspruch auf insgesamt 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub: 7 Wochen Schwangerschaftsurlaub und 7 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt. Kann die Arbeitnehmerin nicht alle 7 Wochen des vorgeburtlichen Urlaubs in Anspruch nehmen, wird die verbleibende Zeit auf den Urlaub nach der Geburt angerechnet. Die Arbeitnehmerin hat während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf ihr normales Gehalt. Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsleistungen des Instituts für soziale Sicherheit haben, erhalten 50 % ihres Gehalts von der Sozialversicherung, während der Arbeitgeber für die restlichen 50 % aufkommen muss.

Das Gesetz verbietet es Arbeitgebern, schwangeren Arbeitnehmerinnen ohne Grund zu kündigen. Dieses Verbot gilt bis 3 Monate nach der Entbindung.

Vaterschaftsurlaub

In der Dominikanischen Republik sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern zwei Tage bezahlten Urlaub zu gewähren, wenn ihre Frau oder Partnerin entbindet.

Sozialversicherung

Rente

Die Arbeitsgesetze in der Dominikanischen Republik sehen vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente (pensión por vejez) haben, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer ist 60 Jahre alt und hat mindestens 360 Monate (30 Jahre) an Beiträgen geleistet.
  • Der Arbeitnehmer hat jede Erwerbstätigkeit aufgegeben.

Wenn der Kontostand ausreicht, um die monatliche Mindestaltersrente zu finanzieren, hat der Versicherte zwei Möglichkeiten der Auszahlung: den Kauf einer preisindexierten Rente oder eine programmierte Entnahme. Reicht das Kontoguthaben nicht aus, wird ein Pauschalbetrag des Kontoguthabens ausgezahlt.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Um Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente(pensión por sobrevivencia) zu haben, muss der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes eine Alters- oder Invaliditätsrente erhalten oder Anspruch darauf gehabt haben.

Anspruchsberechtigt sind die Witwe/der Witwer oder der Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren (21 Jahre bei Vollzeitstudenten, keine Altersgrenze bei Behinderten).

Die Hinterbliebenenrente beläuft sich auf 60 % des durchschnittlichen indexierten versicherten Verdienstes des Verstorbenen in den letzten drei Jahren. Die Lebensversicherung stockt das individuelle Konto des Verstorbenen auf, wenn das Guthaben unter dem für die Finanzierung der Hinterbliebenenrente erforderlichen Mindestbetrag liegt.

Leistungen bei Invalidität

Um Anspruch auf eine Invaliditätsrente(pensión por discapacidad) zu haben, muss die versicherte Person zu mindestens 66,7 % erwerbsgemindert sein und die Leistungen bei Krankheit ausgeschöpft haben. Die Invalidität muss auf eine chronische Krankheit oder einen nicht arbeitsbedingten Unfall zurückzuführen sein.

Versicherte, die Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben, erhalten 60 % ihres durchschnittlichen indexierten versicherten Verdienstes in den drei Jahren unmittelbar vor Beginn der Invalidität. Die Invaliditätsrente wird durch die Invaliditätsversicherung finanziert, die von einer Versicherungsgesellschaft bis zur Pensionierung oder zum Tod abgeschlossen wird. Die Versicherungsgesellschaft zahlt außerdem bis zur Pensionierung oder zum Tod einen monatlichen Beitrag auf das individuelle Konto des Versicherten ein.

Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente muss bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit festgestellt werden (ein medizinisches Gremium bestimmt den Grad der Behinderung). Unfälle, die sich auf dem Weg zur und von der Arbeit ereignen, sind ebenfalls versichert.

Mindestalter

Das Arbeitsgesetzbuch sieht das Alter von 14 Jahren als gesetzliches Mindestalter für die Beschäftigung vor. Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahren ist es untersagt, nachts oder unter gefährlichen Bedingungen zu arbeiten. Sie müssen die Schule besuchen, und die Arbeit darf ihre Ausbildung nicht beeinträchtigen.

Minderjährige unter 14 Jahren können vom Arbeitsministerium die Genehmigung erhalten, in öffentlichen Veranstaltungen, im Radio, im Fernsehen oder in Filmen als Schauspieler oder Statisten zu arbeiten. Personen unter 16 Jahren ist es untersagt, nachts oder mehr als 6 Stunden pro Tag zu arbeiten. Sie müssen ihre körperliche Eignung für die Arbeit durch ein ärztliches Attest nachweisen, das sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung des Arbeitsministeriums oder der örtlichen Behörde, die ihre Aufgaben wahrnimmt, nicht im Verkauf von Lotterielosen, Zeitungen oder als Schuhputzer beschäftigt werden. Personen unter 16 Jahren dürfen nicht in Betrieben arbeiten, in denen alkoholische Getränke verkauft werden.

Arbeitslosigkeit 5.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

64.5%

Erwerbsbeteiligung

41.6%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

77%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog