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BEVÖLKERUNG

18.1m

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HAUPTSTADT

Quito

Überblick

Ecuador, offiziell die Republik Ecuador, ist ein Land in Südamerika. Bekannt für seine vielfältigen Landschaften, darunter die Anden, der Amazonas-Regenwald und die Galápagos-Inseln, ist Ecuador ein beliebtes Ziel für Ökotourismus und Abenteuerreisen. Von den historischen Straßen Quitos bis zur pulsierenden Kultur Guayaquils bietet Ecuador eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die ecuadorianische Wirtschaft ist vielfältig, mit Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Öl und Tourismus. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Bananen, Shrimps und Blumen. Ecuadors wachsende Wirtschaft und die sich verbessernde Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitsverträge können in Ecuador ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder stillschweigend geschlossen werden. Schriftliche Verträge können durch öffentliche Urkunden oder durch private Urkunden geschlossen werden. Bestimmte Arten von Verträgen bedürfen zwingend der Schriftform, z. B. solche, die einen bestimmten Beruf ausüben, bei denen die Vergütung das Fünffache des allgemeinen Mindestlohns übersteigt, solche, die auf Probe abgeschlossen werden, usw. Diese Verträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • Art der Arbeit und die Art und Weise, in der sie ausgeführt werden soll: nach Zeiteinheiten, nach Arbeitseinheiten, nach Aufgaben usw.
  • Höhe und Art der Bezahlung der Vergütung
  • Dauer des Auftrags
  • Ort, an dem die Arbeiten auszuführen sind

Schriftliche Verträge müssen von beiden Parteien unterzeichnet und innerhalb von 30 Tagen bei der regionalen Arbeitsaufsichtsbehörde registriert werden.

Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Arbeitsverträge sind in Ecuador gültig, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie schriftlich abgeschlossen werden müssen.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

Verträge, die in Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung geschlossen werden, sind stillschweigende Verträge. In solchen Verträgen gelten die durch Gesetze, Tarifverträge, Orts- oder Branchenüblichkeiten festgelegten Bedingungen in gleicher Weise wie in schriftlichen Verträgen.

Arbeitszeiten

Die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche. Für die Arbeit unter Tage beträgt die Höchstarbeitszeit 6 Stunden pro Tag. Die tägliche Arbeitszeit für Jugendliche darf 6 Stunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche nicht überschreiten. Eine bezahlte wöchentliche Ruhezeit von 2 Tagen ist obligatorisch. In Tarifverträgen können höhere oder niedrigere Arbeitszeiten festgelegt werden.

Arbeitnehmer, die ihre tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden ungerechtfertigt unterbrechen, verlieren einen proportionalen Teil ihrer Vergütung. Bei Arbeitsunterbrechungen aufgrund von Unfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen, höherer Gewalt oder anderen Gründen, die sich der Kontrolle von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entziehen, haben die Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Tag zu erhöhen, um die verlorene Zeit auszugleichen, ohne für Überstundenvergütung zu haften.

Feiertage

Neujahr, 1. Januar; Karfreitag, Tag der Arbeit, 1. Mai; Tag der Schlacht von Pichincha, 24. Mai; Unabhängigkeitstag, 10. August; Unabhängigkeitstag von Guayaquil, 9. Oktober; Tag der Toten, 2. November; Unabhängigkeit von Cuenca, 3. November; Weihnachten, 25. Dezember; Karneval (Daten variieren).

Probezeit

Ein Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von höchstens 90 Tagen vorsehen. Diese muss in den schriftlichen Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Während der Probezeit können beide Parteien den Vertrag frei kündigen.

Nicht mehr als 15 % der Gesamtbelegschaft dürfen sich gleichzeitig in der Probezeit befinden. Für Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit in dem Land aufnehmen, oder für bestehende Arbeitgeber, die ihre Branche, Tätigkeit oder ihr Geschäft erweitern oder diversifizieren, gilt diese Beschränkung von 15 % während der ersten sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, der Erweiterung oder der Diversifizierung der Tätigkeit, Branche oder des Geschäfts nicht.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Für die Beendigung eines Vertrags ist keine Kündigungsfrist vorgeschrieben. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können einen Vertrag fristlos kündigen, indem sie eine Abfindung für eine plötzliche Entlassung zahlen. Befristete Verträge können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vom Arbeitgeber und 15 Tagen vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von 25 % des letzten Monatsgehalts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zahlen. Diese Entschädigung kommt zu den Abfindungen hinzu, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat.

Abgangsentschädigungen

Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird eine Abfindung wie folgt gezahlt:

  • Bis zu 3 Dienstjahre - 3 Monatsgehälter
  • mehr als 3 Dienstjahre - 1 Monatsentgelt für jedes Dienstjahr bis zu einem Höchstwert von 25 Monatsentgelten

Im Falle einer plötzlichen fristlosen Entlassung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 25 % des letzten Monatsentgelts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zum Arbeitgeber.

Entschädigung

Mindestlohn

Das einheitliche Grundgehalt beträgt 470 USD (US-Dollar) pro Monat, und die sektoralen Mindestlöhne werden bis 2025 um 2,174 % steigen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden hinausgeht, gilt als Überstunden. Überstunden dürfen 4 Stunden pro Tag oder 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden können mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet werden. Sie werden wie folgt vergütet:

  • Überstunden am Tag werden mit einem Zuschlag von 50 % vergütet.
  • Überstunden, die zwischen 12:00 und 06:00 Uhr geleistet werden, werden mit einem Zuschlag von 100 % vergütet.
  • Samstags- und Sonntagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 100 % vergütet.

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsaufsichtsbehörde informieren, wenn die Arbeitnehmer an Feiertagen arbeiten müssen. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Prämie von 100 % ihres Tageslohns. Der Jahresurlaub wird im Voraus bezahlt und richtet sich nach dem Durchschnittsgehalt des Arbeitnehmers.

Einwanderung und Visa

Visum

  • Befristetes Besuchervisum - wird für Personen ausgestellt, die Ecuador zu touristischen Zwecken für 90 Tage besuchen möchten. Den Visuminhabern ist es untersagt, einer Arbeit nachzugehen.
  • Diplomatenvisum - wird ausländischen Diplomaten, Konsularbeamten oder internationalen Organisationen ausgestellt.
  • Visum für einen befristeten Aufenthalt - wird für einen befristeten Aufenthalt in Ecuador zum Zwecke der Beschäftigung, des Schutzes, der Investition, der Teilnahme an Seminaren oder Konferenzen, zu religiösen Zwecken, zum Studium, für geschäftliche Aktivitäten, zur Forschung usw. ausgestellt. Es ist für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen gültig.
  • Daueraufenthaltsvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die sich in Ecuador niederlassen wollen und einen vorübergehenden Aufenthalt in Ecuador von mehr als 21 Monaten nachweisen können. Es kann auch für Ausländer ausgestellt werden, die einen Ecuadorianer heiraten oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, oder für Minderjährige oder Personen mit einer Behinderung, die von einer ecuadorianischen Person abhängig sind, oder für Personen, die einen ständigen Wohnsitz haben.
  • Nomadenvisum - wird an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die für ein ausländisches Unternehmen arbeiten wollen, während sie sich physisch in Ecuador aufhalten, und ist bis zu 2 Jahre gültig.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Ecuador arbeiten möchten, erhalten ein befristetes Aufenthaltsvisum, das bis zu 2 Jahre gültig ist, sofern sie ordnungsgemäße Unterlagen vorlegen. Ausländische Arbeitnehmer, die im öffentlichen Sektor arbeiten wollen, benötigen eine Sondergenehmigung des Arbeitsministeriums, während diejenigen, die im privaten Sektor arbeiten, keine Sondergenehmigung benötigen.

Bevölkerung 18.1m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

65%

Städtische Bevölkerung

77.2%

Internetzugang

64.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Der Jahresurlaub ist ein unveräußerliches Recht der Arbeitnehmer und kann nicht abgegolten werden. Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf einen Jahresurlaub von 15 Tagen. Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, haben Anspruch auf 18 Tage Jahresurlaub. Arbeitnehmer, die mehr als 5 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag pro zusätzlichem Dienstjahr. Die Wahl zwischen zusätzlichen Tagen aufgrund der Betriebszugehörigkeit oder einer Geldzahlung hängt vom Arbeitgeber ab.

Der Jahresurlaub wird nach dem Durchschnittsgehalt des Arbeitnehmers bezahlt und im Voraus ausgezahlt. Wird der Vertrag eines Arbeitnehmers beendet, ohne dass er Urlaub genommen hat, erhält er eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub im Verhältnis zu seiner Dienstzeit.

Arbeitnehmer können sich dafür entscheiden, bis zu drei aufeinanderfolgende Jahre lang keinen Urlaub zu nehmen, um ihn im vierten Jahr zu sammeln. Im Falle einer technischen Arbeit oder eines Vertrauensverhältnisses, bei dem es schwierig ist, den Arbeitnehmer kurzfristig zu ersetzen, kann der Arbeitgeber den Urlaub in einem Jahr verweigern, um ihn im folgenden Jahr anzusammeln. Wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aufgrund seines Ausscheidens aus dem Dienst nicht in Anspruch nehmen kann, hat er Anspruch auf eine Vergütung, die dem nicht genommenen Urlaub entspricht, mit einem Aufschlag von 100 % auf den üblichen Lohn.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie vor dem Ausbruch einer nicht berufsbedingten Krankheit sechs Monate lang ununterbrochen Beiträge gezahlt haben. Sie müssen ihren Arbeitgeber und den Arbeitsinspektor innerhalb der ersten drei Tage ihrer Erkrankung schriftlich informieren und ein ärztliches Attest eines Arztes der Direktion der allgemeinen Einzel- und Familienkrankenversicherung des ecuadorianischen Instituts für soziale Sicherheit (IESS) vorlegen. Die Leistungen werden für maximal 185 Tage gezahlt. Die ersten 3 Tage übernimmt der Arbeitgeber, die restlichen Tage zahlt das IESS. Die Leistung wird ab dem vierten Tag in Höhe von 75 % des letzten Arbeitsentgelts gezahlt.

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die keinen Anspruch auf IESS-Krankengeld haben, ein Krankengeld in Höhe von 50 % des Lohns zahlen. Diese Leistungen werden für höchstens 2 Monate gezahlt.

Mutterschaftsurlaub

Alle Arbeitnehmerinnen in Ecuador haben Anspruch auf 12 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, 2 Wochen vor und 10 Wochen nach der Entbindung.

Nach Beendigung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs haben die Beschäftigten Anspruch auf 15 Monate unbezahlten Urlaub, um ihre leiblichen oder adoptierten Kinder zu betreuen.

Angestellte, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf 30 Tage Adoptionsurlaub ab dem Tag, an dem sie die Adoptionsstelle verlassen. Arbeitnehmer, die neugeborene Kinder adoptieren, haben Anspruch auf denselben bezahlten und unbezahlten Urlaub wie Arbeitnehmer, die biologische Eltern haben.

Arbeitgebern ist es untersagt, schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub zu entlassen, es sei denn, es handelt sich um eine Liquidation oder eine Arbeitsunfähigkeit, die sie arbeitsunfähig macht.

Vaterschaftsurlaub

Ecuador gewährt Vätern 15 Tage bezahlten und 15 Tage unbezahlten Vaterschaftsurlaub. Arbeitnehmer haben nach Ablauf des bezahlten Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 15 Monate freiwilligen unbezahlten Urlaub, um ihre leiblichen oder adoptierten Kinder zu betreuen. Im Falle einer Frühgeburt wird der Urlaub um acht Tage verlängert, und wenn das Kind mit einer degenerativen, unheilbaren oder irreversiblen Krankheit oder mit einer schweren Behinderung geboren wird, können die Eltern bis zu 25 Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Stirbt die Mutter während der Geburt oder während des Mutterschaftsurlaubs, kann der Vater den gesamten oder gegebenenfalls den verbleibenden Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen, der der Mutter zugestanden hätte, wenn sie nicht gestorben wäre.

Sozialversicherung

Rente

Alle Arbeitgeber in Ecuador müssen ihre Arbeitnehmer beim ecuadorianischen Institut für soziale Sicherheit (IESS) anmelden, das die Rentenleistungen erbringt. Es gibt kein festes Alter für den Renteneintritt. Die Altersrente wird ab dem Monat gewährt, in dem ein Versicherter seine Beschäftigung beendet und die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

AlterBeitragsjahre
Beliebiges Alter40 Jahre oder mehr
60 Jahre oder älter30 Jahre oder mehr
65 Jahre oder älter15 oder mehr
70 Jahre oder älter10 oder mehr

Die Altersrente ist der Durchschnitt der 5 besten beitragspflichtigen Einkommensjahre. Dieser Durchschnitt wird mit dem jährlichen Koeffizienten multipliziert, der der Anzahl der Beitragsjahre entspricht. Der Rentenkoeffizient erhöht sich um 0,0125 für jedes zusätzliche Beitragsjahr über 40 Jahre hinaus.

Zusätzlich zu ihrer regulären Rente erhalten die Rentner im Dezember eine zusätzliche Monatsrente als Weihnachtsgeld. Eine vierzehnte Rente wird im September eines jeden Jahres für Rentner aus der Sierra und dem Amazonasgebiet und im April für Rentner aus der Küsten- und Inselregion gezahlt. Der Betrag entspricht dem im Jahr der Auszahlung geltenden einheitlichen Mindestlohn.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das ecuadorianische Institut für soziale Sicherheit (IESS) gewährt Hinterbliebenenrenten für verwitwete Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder unter 18 Jahren oder Behinderte und, falls diese nicht vorhanden sind, für finanziell unterhaltsberechtigte Eltern eines verstorbenen Mitglieds. Die Mitglieder müssen Empfänger einer Alters- oder Invaliditätsrente oder aktive Mitglieder mit mindestens 60 Beiträgen gewesen sein.

Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner erhält 60 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte. Sind Kinder vorhanden, erhalten sie die restlichen 40 % der Rente anteilig. Sind keine Kinder vorhanden, erhalten die Eltern des Verstorbenen 40 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte. Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, der Wiederverheiratung oder der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.

Bei Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit innerhalb von 180 Tagen nach dem Unfall oder dem Beginn der Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Erben des Verstorbenen eine Hinterbliebenenrente zu zahlen. Diese Rente wird in Höhe von 60 % der Rente gezahlt, auf die der Verstorbene Anspruch hatte. Sind Kinder vorhanden, erhalten sie die restlichen 40 % der Rente anteilig. Sind keine Kinder vorhanden, erhalten die Eltern des Verstorbenen 40 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte.

Leistungen bei Invalidität

Das ecuadorianische Institut für soziale Sicherheit (IESS) gewährt Versicherten eine Invaliditätsrente, die dauerhaft nicht in der Lage sind, eine ihren Fähigkeiten, Kräften und ihrer Ausbildung entsprechende zeitweilige oder endgültige Beschäftigung zu finden, und zwar aus außerberuflichen Gründen. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, muss der Versicherte mindestens 60 Monatsbeiträge gezahlt haben, von denen sechs unmittelbar vor der Invalidität liegen müssen. Arbeitslose Versicherte können die Invaliditätsrente in Anspruch nehmen, wenn ihre Invalidität innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eintritt, sofern sie mindestens 120 Beiträge gezahlt haben.

Die Invaliditätsrente wird nach ärztlicher Genehmigung durch einen qualifizierten Arzt des IESS und nach Rehabilitationsbemühungen gewährt. Danach wird bis zu einem Jahr lang ein befristeter Zuschuss gewährt. Bessert sich der Zustand danach nicht, berechnet ein Wirtschaftsanalytiker die Leistung und die lebenslange Rente. Die Rente wird als Durchschnitt der 5 besten beitragspflichtigen Einkommensjahre berechnet. Dieser Durchschnitt wird mit dem jährlichen Koeffizienten multipliziert, der der Anzahl der Beitragsjahre entspricht.

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die ärztliche Behandlung sowie für die Lieferung und Erneuerung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln zu übernehmen, deren Verwendung aufgrund der vom Opfer erlittenen Verletzung als notwendig erachtet wird.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Beschäftigung in Ecuador beträgt 15 Jahre. Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unter 15 Jahren ein, ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer das doppelte Entgelt und alle Leistungen der Sozialversicherung zu zahlen, und er wird mit einer Geldstrafe belegt. Die Arbeitszeit für Arbeitnehmer unter 18 Jahren darf 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Minderjährige dürfen an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Ruhetagen und in der Nacht nicht arbeiten. Arbeitnehmer über 15 und unter 18 Jahren, die ihre Grundausbildung nicht abgeschlossen haben, müssen täglich 2 Stunden freigestellt werden, damit sie die Schule besuchen können.

Alle Arbeitgeber, die Personen unter 18 Jahren beschäftigen, müssen ein spezielles Protokoll führen, das den Namen des Arbeitgebers und des jugendlichen Arbeitnehmers, die Geburtsurkunde oder den Personalausweis, die Art der zu verrichtenden Arbeit, die Dauer des Arbeitsvertrags, die Anzahl der Arbeitsstunden, die Vergütung und die Bescheinigung, dass der Jugendliche seine Grundausbildung abgeschlossen hat oder abschließt, enthält. Eine Kopie dieses Protokolls wird an den Regionalen Arbeitsdirektor gesandt.

Arbeitslosigkeit 4.8%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

64.4%

Erwerbsbeteiligung

41.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

77%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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