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Cairo

Überblick

Ägypten, offiziell die Arabische Republik Ägypten, ist ein Land in Nordafrika und im Nahen Osten. Ägypten ist bekannt für seine antike Geschichte, seine berühmten Denkmäler und sein reiches kulturelles Erbe und ist ein beliebtes Ziel für Touristen und archäologische Entdeckungen. Von den Pyramiden von Gizeh bis zu den Tempeln von Luxor bietet Ägypten eine Fülle von historischen und kulturellen Attraktionen.

Die ägyptische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie Tourismus, Landwirtschaft und Industrie. Das Land ist ein wichtiger Produzent von Baumwolle, Textilien und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Ägyptens strategische Lage und seine wachsende Wirtschaft machen das Land zu einem wichtigen Akteur in der Region.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

In Ägypten schreibt das Arbeitsgesetzbuch vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Der Vertrag muss in arabischer Sprache abgefasst sein, und es sind drei Kopien zu erstellen - eine für den Arbeitgeber, eine für den Arbeitnehmer und eine zur Vorlage bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde.

Der Vertrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • den Namen des Arbeitgebers und die Anschrift des Arbeitsplatzes
  • den Namen des Arbeitnehmers, seine Qualifikation, seinen Beruf oder sein Handwerk, seine Sozialversicherungsnummer und seine Wohnanschrift
  • Art und Umfang der Arbeit, die Gegenstand des Vertrags ist
  • der an den Arbeitnehmer zu zahlende Lohn sowie die vereinbarten Geld- und Sachleistungen
  • die Probezeit, sofern eine solche vorgesehen ist
  • etwaige Wettbewerbs- oder Abwerbeverbotsvereinbarungen

Möchte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot vereinbaren, so muss dies schriftlich geschehen. In der Klausel sollte festgelegt werden, welche Tätigkeiten dem Arbeitnehmer untersagt sind, wie lange er diese Tätigkeit unterlassen muss und in welchem geografischen Gebiet. In der Klausel kann auch eine Entschädigung für den Fall eines Verstoßes gegen die Klausel festgelegt werden. Im ägyptischen Recht gibt es keine spezifischen Vorschriften zur Beschränkung dieser Vereinbarungen, aber die Vereinbarung kann eine Tätigkeit nur insoweit verbieten, als sie dem Arbeitgeber schadet.

Mündliche Vereinbarungen

In Ägypten ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen schriftlichen Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung in arabischer Sprache zu erstellen. Ein Exemplar muss beim Arbeitgeber verbleiben, 1 Exemplar muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden, und 1 Exemplar wird bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt hinterlegt.

Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, können die Arbeitnehmer ihre Rechte allein mit allen Mitteln geltend machen. Nach dem ägyptischen Zivilgesetzbuch kommt ein Vertrag zustande, sobald die Parteien schriftlich, mündlich oder konkludent zwei identische Willensbekundungen austauschen. Das Bestehen eines Vertrages kann durch den Ausdruck oder durch die Art des Handelns nachgewiesen werden.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, können die Arbeitnehmer ihre Rechte allein mit allen Mitteln der Beweisführung geltend machen. Nach dem ägyptischen Zivilgesetzbuch kommt ein Vertrag zustande, sobald die Parteien schriftlich oder mündlich oder konkludent zwei identische Willensbekundungen austauschen. Das Bestehen eines Vertrags kann durch den Ausdruck oder durch die Art des Geschäfts bewiesen werden.

Arbeitszeiten

In Ägypten sieht das Arbeitsgesetz eine Standardarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag vor. Darin nicht enthalten ist die Zeit, die einem Arbeitnehmer für Mahlzeiten und Ruhezeiten gewährt wird. Arbeitsstunden, die über 48 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag hinausgehen, gelten als Überstunden. Die Gesamtarbeitszeit, einschließlich der Überstunden, darf 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten, und die Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 12 Stunden pro Tag am Arbeitsplatz sein (10 Arbeitsstunden + 2 Nichtarbeitsstunden). Der Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende einer Arbeitsperiode darf nicht mehr als 12 Stunden betragen.

Feiertage

  • Der 1. Tag des Muharram - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Der Geburtstag des Propheten Mohammed - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Der 1. und 2. Tag von Shawal (Eid-ul-Fitr) - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Der 9., 10. und 11. Tag von Zoelhega (Eid-ul-Adha) - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Östliche Weihnachten - 7. Januar
  • Frühlingstag (Sham El Nessim) - das Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Tag der Befreiung des Sinai - 25. April
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • 30. Juni Revolution - 30. Juni
  • Tag der Revolution - 23. Juli
  • Islamisches Neujahr - 30. Juli
  • Tag der bewaffneten Streitkräfte - 6. Oktober

Probezeit

Nach dem Arbeitsgesetzbuch kann eine Probezeit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Probezeit darf jedoch nicht länger als drei Monate dauern, und der Arbeitnehmer darf nicht mehr als einmal eine Probezeit bei demselben Arbeitgeber absolvieren.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Ein Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber unter den folgenden Umständen gekündigt werden:

  • mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, wenn der Arbeitnehmer weniger als 10 Jahre für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat
  • mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als 10 Jahren für denselben Arbeitgeber tätig ist
  • Ohne Kündigungsfrist im Falle schwerwiegender Fehler

Arbeitnehmer haben das Recht, während der Kündigungsfrist einen Tag (acht Stunden) pro Woche abwesend zu sein, damit sie sich eine andere Stelle suchen können.

Wenn ein Arbeitgeber einen Vertrag fristlos oder vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigt, muss er dem Arbeitnehmer einen Betrag in Höhe des Lohns für die Kündigungsfrist oder den verbleibenden Teil der Kündigungsfrist zahlen.

Abgangsentschädigungen

Nach dem ägyptischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer in den folgenden Situationen Anspruch auf Abfindungen:

  • Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen Gründen kündigt, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf ein Monatsgehalt für jedes der ersten fünf Dienstjahre und auf eineinhalb Monatsgehälter für jedes weitere Jahr.
  • Arbeitnehmer, die mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf eine Abfindung, die auf der Grundlage der Hälfte ihres Monatslohns für jedes der ersten fünf Beschäftigungsjahre und einem Monatslohn für jedes weitere Jahr berechnet wird, es sei denn, sie haben Anspruch auf Alters-, Invaliditäts- oder Todesfallleistungen aus dem Sozialversicherungssystem.

Entschädigung

Mindestlohn

Mit Wirkung vom 1. März 2025 hat Ägypten erstmals einen Mindestlohn für Beschäftigte in der Privatwirtschaft in Höhe von 7.000 EGP (ägyptische Pfund) pro Monat festgelegt. Der nationale Mindestlohn für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beträgt weiterhin 4.000 EGP pro Monat.

Das ägyptische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass die Löhne in regelmäßigen Abständen wie folgt gezahlt werden müssen:

  • Arbeitnehmer, die monatlich bezahlt werden, müssen ihren Lohn mindestens einmal im Monat erhalten
  • Nichtmonatliche Zahlung: Arbeitnehmern, die nicht monatlich bezahlt werden (z. B. solche, die täglich, wöchentlich oder zweiwöchentlich bezahlt werden), muss der Lohn mindestens einmal pro Woche gezahlt werden.

Der Arbeitgeber muss den Lohn an einem Arbeitstag und während der Arbeitszeit am Arbeitsort auszahlen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Das ägyptische Arbeitsgesetz sieht vor, dass jede Arbeit, die mehr als 48 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag geleistet wird, als Überstunden gilt. Überstunden sind in ungewöhnlichen Notfällen zulässig, sofern der zuständigen Verwaltungsabteilung eine schriftliche Begründung für die Überstunden vorgelegt wird. Ein Angestellter hat Anspruch auf einen Überstundensatz von mindestens 135 % seines normalen Stundenlohns für tagsüber geleistete Überstunden und 170 % des normalen Stundenlohns für nachts geleistete Überstunden. Für Überstunden, die an Feiertagen oder wöchentlichen Ruhetagen geleistet werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 200 % des normalen Stundenlohns.

Während des Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein reguläres Gehalt.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Visumkategorien sind in Ägypten erhältlich:

  • Einfaches Einreisevisum - gültig für 6 Monate und für einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen
  • Visa für die mehrfache Einreise - gültig für 6 Monate und für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen
  • Geschäftsvisum - der Antrag muss zusammen mit einem Schreiben des Unternehmens der besuchenden Person eingereicht werden, in dem der Zweck des Besuchs sowie der Name und die Adresse der zu besuchenden Organisation in Ägypten angegeben sind; gültig für bis zu 90 Tage
  • Touristenvisum - gültig für bis zu 90 Tage
  • Medizinisches Visum - wird für Personen ausgestellt, die für medizinische Behandlungen, Untersuchungen oder Verfahren nach Ägypten reisen
  • Besuchsvisum - erlaubt Besuchern, sich bis zu 90 Tage lang bei Familie oder Freunden in Ägypten aufzuhalten. Es kann bei der Ankunft am Flughafen beantragt werden.
  • Studentenvisum - wird für ausländische Studenten ausgestellt, die in Ägypten studieren möchten; gültig für die Dauer des Kurses
  • Arbeitsvisum - wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die in Ägypten arbeiten möchten; muss bei der Botschaft beantragt werden

Arbeitserlaubnisse

Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in Ägypten arbeiten möchten, eine Arbeitserlaubnis beim Büro des Ministeriums für Arbeitskräfte und Ausbildung beantragen müssen. Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von 48 Stunden nach Genehmigung des Antrags ausgestellt. Sie ist für ein Jahr gültig und kann gegen eine Gebühr verlängert werden.

Das Gesetz begrenzt die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in einem Unternehmen auf 10 % der Gesamtbelegschaft. Der Arbeitgeber muss ausländische Arbeitnehmer bei der Direktion für Arbeitskräfte und Einwanderung anmelden und der Agentur bestimmte Einzelheiten wie persönliche Daten, Arbeitsanforderungen und Qualifikationen für die Stelle mitteilen.

Bevölkerung 116.5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

43.3%

Städtische Bevölkerung

72.7%

Internetzugang

43.1%

Zugang zu Bankdienstleistungen

93%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt oder sammelt seinen Jahresurlaub ab dem ersten Tag der Beschäftigung, auch während der Probezeit. Der Jahresurlaub beträgt 21 Tage bei voller Bezahlung für Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr im Dienst sind. Für Arbeitnehmer mit mehr als zehn Dienstjahren oder über 50 Jahren erhöht sich der Jahresurlaub auf 30 Tage.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr (aber mindestens 6 Monaten) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub im Verhältnis zu seiner Beschäftigungszeit.

Krankheitsurlaub

In Ägypten sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass Arbeitnehmer krankgeschrieben werden können, wenn ihre Krankheit durch einen Bericht der zuständigen medizinischen Behörden bestätigt wird. Während der Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnersatzleistung durch die staatliche Krankenversicherungsbehörde. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankheitsurlaub mit Krankengeld für bis zu 180 Tage im Jahr.

Das Krankengeld wird von der öffentlichen Krankenversicherungsanstalt in Höhe von 75 % des Tageslohns des Arbeitnehmers für die ersten 90 Tage der Krankheit und 85 % des Tageslohns für die folgenden 90 Tage der Krankheit gezahlt. Bei Tuberkulose, psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten werden 100 % des Lohns gezahlt, solange der Arbeitnehmer krank ist, bis er wieder gesund ist.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem ägyptischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmerinnen, die zehn Monate im Dienst ihres Arbeitgebers gestanden haben, Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 90 Tagen bei voller Vergütung. Nach der Entbindung ist ein Urlaub von 45 Tagen obligatorisch. Die Arbeitnehmerin muss ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.

Die Arbeitnehmerin hat nur zweimal Anspruch auf Mutterschaftsurlaub während ihrer Dienstzeit beim Arbeitgeber.

Während des Mutterschaftsurlaubs ist es dem Arbeitgeber untersagt, einer Arbeitnehmerin zu kündigen.

Vaterschaftsurlaub

Das ägyptische Arbeitsgesetz sieht keinen Vaterschaftsurlaub vor.

Sozialversicherung

Rente

Das ägyptische Rentensystem wurde vor kurzem erheblich geändert, da das Sozialversicherungsgesetz Nr. 148 von 2019 am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Das neue Gesetz ersetzt viele bestehende Sozialversicherungsvorschriften und fasst mehrere verschiedene Sozialversicherungsprogramme zu einem einzigen zusammen.

Der Versicherte zahlt 9 % des versicherten Monatsverdienstes, der Arbeitgeber 12 %. Die Versicherten haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 120 Beitragsmonate nachweisen können.

Versicherte, die Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten 2,22 % des durchschnittlichen versicherten Jahresarbeitsentgelts des Versicherten für jedes Beitragsjahr, und zwar bis zu 36 Jahren. Der Durchschnittsverdienst wird nun auf der Grundlage des (inflationsbereinigten) Lebenseinkommens des Versicherten ermittelt. Die neue Berechnungsformel gilt nur für Dienstzeiten, die seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zurückgelegt wurden.

Die ägyptische Nationalbank und die Misr Life Insurance bieten Ägyptern im Ausland jetzt ein Rentenprodukt für Beiträge in US-Dollar namens Maash Bokra an. Kunden der National Bank of Egypt, die sich in Ägypten aufhalten, können ebenfalls eine dieser Policen abschließen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Ägypten bietet das Sozialversicherungssystem Leistungen für berechtigte Hinterbliebene von Versicherten.

Eine Hinterbliebenenrente wird gezahlt, wenn der Verstorbene eine Alters- oder Invaliditätsrente bezog oder Anspruch auf eine solche Rente hatte. Die Rente wird auch gezahlt, wenn der Verstorbene jünger als 60 Jahre war und mindestens drei aufeinander folgende Monate (oder insgesamt sechs Monate) Beiträge entrichtet hat oder mindestens zehn Jahre lang Beiträge entrichtet hat, wenn der Tod mehr als ein Jahr nach Beendigung der Beschäftigung eingetreten ist.

Zu den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gehören eine unterhaltsberechtigte Witwe, eine geschiedene Ehefrau ohne andere Einkünfte, die zuvor mindestens 20 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet war, ein unterhaltsberechtigter Witwer mit einer Behinderung, unterhaltsberechtigte Söhne, die jünger als 21 Jahre sind (26 Jahre, wenn sie Vollzeitstudenten sind, keine Begrenzung, wenn sie behindert sind), unverheiratete unterhaltsberechtigte Töchter, unterhaltsberechtigte Eltern und, falls keine anspruchsberechtigten Söhne oder Töchter vorhanden sind, unterhaltsberechtigte Brüder und Schwestern unter bestimmten Voraussetzungen.

Leistungen bei Invalidität

In Ägypten gewährt die Sozialversicherung versicherten Arbeitnehmern, die jünger als das reguläre Rentenalter (60 Jahre) sind, eine Invaliditätsrente, wenn bei ihnen eine vollständige oder teilweise Invalidität und eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird und sie mindestens drei aufeinander folgende Monate oder insgesamt sechs Monate lang Beiträge entrichtet haben (für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gibt es keine Mindestanwartschaftszeit).

Die Invaliditätsrente besteht aus einer Grundrente und einer variablen Rente, die wie folgt berechnet wird:

  • Grundrente - bis zu 2,2 % (2,5 % bei beschwerlicher Arbeit oder 2,8 % bei gefährlicher Arbeit) des monatlichen Referenzeinkommens des Versicherten werden für jedes Beitragsjahr bis zu 36 Jahren gezahlt.

  • Variable Rente - 2,2 % (2,5 % bei schwerer Arbeit oder 2,8 % bei gefährlicher Arbeit) des monatlichen variablen Referenzeinkommens des Versicherten werden für jedes Beitragsjahr bei vollständiger Invalidität gezahlt.

Das Sozialversicherungssystem für Arbeitsunfälle verwendet ein ähnliches Basis- und variables Rentensystem, jedoch mit unterschiedlichen Beträgen.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung beträgt in Ägypten 14 Jahre. Arbeitgeber, die Personen unter 16 Jahren einstellen, müssen diesen Mitarbeitern einen Ausweis ausstellen, der als Arbeitsnachweis dient. Die Arbeitszeit für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren darf sechs Stunden pro Tag nicht überschreiten. Jugendliche Arbeitnehmer haben das Recht auf eine mindestens einstündige Pause nach vier Stunden ununterbrochener Arbeit. Es ist dem Arbeitgeber untersagt, jugendliche Arbeitnehmer Überstunden machen zu lassen, an wöchentlichen Ruhetagen oder zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens zu arbeiten.

Arbeitslosigkeit 7.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

42.6%

Erwerbsbeteiligung

17.6%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

70%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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