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Finnland, offiziell die Republik Finnland, ist ein Land in Nordeuropa. Bekannt für seine atemberaubende natürliche Schönheit, innovative Technologie und hohe Lebensqualität, ist Finnland weltweit führend in den Bereichen Nachhaltigkeit und Bildung. Von den pulsierenden Straßen Helsinkis bis zu den ruhigen Landschaften Lapplands bietet Finnland eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die finnische Wirtschaft ist hoch entwickelt, mit Schlüsselsektoren wie Technologie, Fertigung und Dienstleistungen. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und weltweit führend in der Innovation. Die qualifizierten Arbeitskräfte und die gute Infrastruktur machen Finnland zu einem attraktiven Ziel für internationale Unternehmen.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
In Finnland sind Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, schriftliche Verträge anzubieten, aber sie müssen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht oder deren befristetes Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert, eine schriftliche Erklärung aushändigen (es sei denn, es besteht bereits eine schriftliche Vereinbarung). Der Arbeitgeber muss auch Arbeitnehmern, die wiederholt befristete Verträge von weniger als einem Monat mit ähnlichen Bedingungen nutzen, eine solche Erklärung vorlegen.
Ändern sich die Arbeitsbedingungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer spätestens am Ende des auf die Änderung folgenden Lohnzahlungszeitraums schriftlich zu informieren, es sei denn, die Änderung ergibt sich aus einer Änderung der Rechtsvorschriften oder eines Tarifvertrags.
Nach dem finnischen Arbeitsvertragsgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, während ihres Arbeitsverhältnisses Geschäftsgeheimnisse preiszugeben oder sich am Wettbewerb zu beteiligen. Darüber hinaus kann zu Beginn oder während des Arbeitsverhältnisses ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden, das es dem Arbeitnehmer untersagt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einem Konkurrenten beizutreten oder konkurrierende Tätigkeiten auszuüben, wenn ein besonders zwingender Grund im Zusammenhang mit dem Betrieb des Arbeitgebers vorliegt. Die Höchstdauer der Beschränkung beträgt ein Jahr, und die Entschädigung muss während der Beschränkungsfrist gezahlt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach dem finnischen Arbeitsvertragsgesetz sind Arbeitsverträge in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zulässig. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht oder deren befristetes Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert, schriftliche Angaben zu machen (es sei denn, es besteht bereits ein schriftlicher Vertrag). Arbeitgeber müssen eine solche Erklärung auch Arbeitnehmern geben, die wiederholt befristete Verträge von weniger als einem Monat mit ähnlichen Bedingungen verwenden.
Das finnische Arbeitsgesetzbuch enthält keine spezifischen Bestimmungen über stillschweigende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen. Es wird jedoch empfohlen, alle Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.
Nach dem finnischen Arbeitszeitgesetz (das Gesetz), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, darf die gesetzliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sofern in einem Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist, kann die reguläre Arbeitszeit um 2 Stunden bis zu einer Gesamtzahl von 10 Stunden verlängert werden. Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten, und die Arbeitszeit sollte in einem Zeitraum von vier Wochen durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten. Bei zeitraumbezogener Arbeit darf die regelmäßige Arbeitszeit 120 Stunden in einem Zeitraum von drei Wochen bzw. 80 Stunden in einem Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten. Die zeitraumbezogene Arbeitszeit kann nur in Unternehmen, Geschäften, Einrichtungen und an den im Gesetz aufgeführten Arbeitsplätzen angewendet werden.
Telearbeit ist definiert als flexible, freiwillige oder bezahlte Arbeit auf der Grundlage vereinbarter Regeln, die auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes geleistet werden kann. Die Arbeitszeit kann entweder ganz oder teilweise ferngesteuert sein. Fernarbeitsregelungen werden in der Regel schriftlich vereinbart.
In Finnland werden die folgenden Feiertage begangen:
*Obwohl es keine offiziellen Feiertage sind, arbeiten viele Finnen an Mittsommerabend und Heiligabend nicht. Die Geschäfte bleiben häufig ganz oder teilweise geschlossen, und die öffentlichen Verkehrsmittel fahren nach besonderen Fahrplänen. In den Tarifverträgen werden die Arbeitszeiten für diese beiden Tage oft ausdrücklich festgelegt.
Das Arbeitsvertragsgesetz erlaubt eine Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses von bis zu 6 Monaten, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Bei befristet beschäftigten Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis weniger als acht Monate dauert, darf die Probezeit die Hälfte der Beschäftigungsdauer, höchstens jedoch sechs Monate, nicht überschreiten.
Enthält ein für den Arbeitgeber geltender Tarifvertrag eine Bestimmung über eine Probezeit, muss der Arbeitgeber diese Bestimmungen einhalten und den Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss darüber informieren.
Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag darf jedoch nicht aus Gründen gekündigt werden, die diskriminierend oder in anderer Weise für den Zweck der Probezeit irrelevant sind.
Nach dem finnischen Arbeitsvertragsgesetz richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss die folgenden Kündigungsfristen einhalten:
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der Arbeitnehmer folgende Kündigungsfrist einhalten, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen bestanden hat:
Die Kündigungsfristen können in Tarifverträgen vereinbart werden. Weichen die tarifvertraglichen Kündigungsfristen von den gesetzlichen Kündigungsfristen ab, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die tarifvertraglichen Kündigungsfristen einhalten, es sei denn, der Tarifvertrag sieht die Möglichkeit vor, andere Kündigungsfristen zu vereinbaren.
Abfindungen sind für nicht-öffentliche Arbeitgeber in Finnland nicht formell geregelt. Der Arbeitgeber muss jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das restliche Gehalt, den nicht genommenen Urlaub und nicht gezahlte Prämien oder Provisionen auszahlen. Arbeitnehmer, die Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, können Anspruch auf eine Abfindung durch die öffentliche Hand haben. Arbeitnehmer, die seit mehr als 200 Kalendertagen entlassen (ohne Bezahlung suspendiert, aber ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind, haben bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung sowie eine Urlaubsabgeltung. Die Abfindung wird auf der Grundlage der vom Arbeitgeber festgelegten Kündigungsfrist berechnet.
Obwohl es in Finnland kein Gesetz über Mindestlöhne gibt, sind viele Tarifverträge (die einen Mindestlohn festlegen) "allgemeinverbindlich", was bedeutet, dass sie in der Branche, für die der Vertrag gilt, eingehalten werden müssen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber an diesen speziellen Tarifvertrag gebunden ist oder nicht. Wenn der Arbeitgeber den Lohn auszahlt, muss er dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung aushändigen, aus der die Höhe des Lohns und die Gründe für die Festsetzung des Lohns hervorgehen. Die Lohnabrechnung ist ein wichtiges Instrument zur Klärung möglicher Berechnungsfehler oder anderer Irrtümer, die bei der Lohnberechnung aufgetreten sein könnten.
Der Lohn muss am letzten Tag des Lohnzeitraums gezahlt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird der Stundenlohn für einen Zeitraum berechnet, der kürzer als eine Woche ist, muss er mindestens zweimal im Monat gezahlt werden; ansonsten sollte er einmal im Monat gezahlt werden. Bei leistungsbezogener Arbeit darf der Zahlungszeitraum 2 Wochen nicht überschreiten, es sei denn, der leistungsbezogene Lohn ist im Monatslohn enthalten. Erstreckt sich die leistungsabhängige Arbeit über einen Zahlungszeitraum hinaus, muss für jeden Zahlungszeitraum ein Teil des Gehalts auf der Grundlage der für die Arbeit aufgewendeten Zeit gezahlt werden.
Die Vergütung für Überstunden entspricht mindestens dem Entgelt für die vereinbarte Arbeitszeit. Für tägliche Überstunden wird ein Zuschlag von 50 % auf das reguläre Entgelt für die ersten 2 Arbeitsstunden und von 100 % auf das reguläre Entgelt für jede weitere Stunde gezahlt. Für wöchentliche Überstunden wird das reguläre Entgelt zuzüglich 50 % gezahlt.
Wünscht der Arbeitnehmer Freizeit statt Bezahlung, wird die Dauer der Freizeit nach den Grundsätzen für die Vergütung von Überstunden gewährt. Der Arbeitgeber muss die Freistellung innerhalb von sechs Monaten nach Leistung der Mehrarbeit oder Überstunden gewähren, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer kann den angesparten Urlaub durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber um freie Zeit ergänzen.
Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf den doppelten Tageslohn. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ihr reguläres Entgelt für den Jahresurlaub. Das Urlaubsgeld muss vor Antritt des Jahresurlaubs ausgezahlt werden. Das Urlaubsgeld für einen Urlaub, der sechs Tage nicht überschreitet, kann am normalen Zahltag des Arbeitnehmers ausgezahlt werden.
In Finnland gibt es 4 Arten von Visa:
Um Finnland als Tourist zu besuchen, benötigt ein Besucher ein Kurzzeitvisum für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen. Diese Art von Visum wird auch als Schengen-Visum (Touristenvisum) bezeichnet.
Personen, die in Finnland arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Arbeit ohne Aufenthaltsgenehmigung kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Eine allgemeine Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist, dass das Gehalt, das eine Person von ihrem finnischen Arbeitgeber zu erhalten beabsichtigt, hoch genug ist, um sie zu unterstützen.
Bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Beschäftigung hängt der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis von der Art der Arbeit ab, die der Betreffende sucht. Studenten, die ein Studium in Finnland abgeschlossen haben und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Studium verfügen, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen erhalten haben, können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Ob dies der Fall ist, sollten sie in ihrer Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis nachlesen.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen keine Genehmigung für Finnland. Sie müssen jedoch ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen.
Bevölkerung 5.6m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
85.9%
Städtische Bevölkerung
93.5%
Internetzugang
99.8%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Finnland ist der Jahresurlaub im Jahresurlaubsgesetz und in Tarifverträgen geregelt. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 4 Wochen Sommerurlaub und eine Woche Winterurlaub. Bei kurzen Arbeitsverhältnissen wird das jährliche Urlaubsgeld entsprechend gekürzt.
Arbeitnehmer erwerben Urlaubstage, indem sie während des Urlaubsjahres, das vom 1. April bis zum 31. März dauert, arbeiten. Sie haben für die Dauer des Urlaubs Anspruch auf Urlaubsgeld (das nicht unter dem regulären Entgelt liegen darf). Dauert der Urlaub länger als 6 Tage, muss das Urlaubsgeld vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden. Bei einem Urlaub von weniger als 6 Tagen wird es am normalen Zahltag des Arbeitnehmers gezahlt.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Urlaubsgeldes ergibt sich aus Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder bewährten Praktiken. Das Urlaubsgeld beträgt 50 % des Urlaubsentgelts. Das Jahresurlaubsgesetz enthält keine Bestimmungen, die den Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsgeld verpflichten.
Die finnische Gesetzgebung sieht keine Begrenzung des Krankenurlaubs von Arbeitnehmern vor. Das Arbeitsvertragsgesetz garantiert den Arbeitnehmern bis zu neun Tage Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Abwesenheit in Vollzeit, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat gedauert hat. Bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als einen Monat dauern, erhalten die Arbeitnehmer 50 % ihres Lohns.
Endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Krankengeld aus dem von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) verwalteten Krankenversicherungssystem. Das Krankengeld beträgt etwa 70 % des vorherigen Gehalts des Arbeitnehmers. Der Mindestbetrag des Krankengeldes für das Jahr 2024 beträgt 31,99 EUR (Euro).
Nach dem finnischen Krankenversicherungsgesetz können Arbeitnehmerinnen frühestens 50 Wochentage und spätestens 30 Wochentage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin Mutterschaftsurlaub nehmen. Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf insgesamt 105 Wochentage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Höhe des Zuschusses hängt von ihrem Einkommen ab. Der derzeitige Mindesttagessatz beträgt 31,99 EUR. Darüber hinaus kann eine Mutterschaftsbeihilfe in Form eines Mutterschaftspakets oder einer steuerfreien Geldleistung von 170 EUR beantragt werden.
Das Arbeitsvertragsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Notwendigkeit eines Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaubs oder eines Kinderbetreuungsurlaubs mindestens zwei Monate vor dessen Beginn mitteilen muss. Die Arbeitnehmer haben das Recht, den Elternurlaub in einem oder zwei Abschnitten zu nehmen, wobei die Mindestdauer 12 Arbeitstage betragen muss.
Nach der Reform des Familienurlaubs haben Arbeitnehmerinnen, deren voraussichtlicher Entbindungstermin der 4. September 2022 oder später ist, Anspruch auf Schwangerschaftsbeihilfe für 40 Arbeitstage, beginnend 30 Arbeitstage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes. Danach kann die Mutter bis zu 160 Tage Elternurlaub nehmen, wovon 63 Tage auf eine andere Person, die das Kind betreut, übertragbar sind.
Nach der finnischen Sozialversicherungsanstalt Kela haben Väter, die ihren Wohnsitz in Finnland haben oder über einen längeren Zeitraum in Finnland beschäftigt sind, derzeit Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von bis zu 54 Arbeitstagen. Bei zwei Kindern beträgt die Dauer des Vaterschaftsurlaubs 72 Arbeitstage, bei drei Kindern 90 Arbeitstage und bei vier oder mehr Kindern 105 Arbeitstage.
Väter müssen ihren Arbeitgeber mindestens zwei Monate vor Antritt des Vaterschaftsurlaubs benachrichtigen. Beträgt die Dauer des Urlaubs jedoch weniger als 12 Tage, reicht eine einmonatige Mitteilung aus.
Nach einer neuen Reform wird die Dauer des Elternurlaubs für Kinder, die am oder nach dem 4. September 2022 geboren werden, auf 320 Tage erhöht, die zu gleichen Teilen auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Sie kann in verschiedenen Zeiträumen genommen werden, bis das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat. Die Eltern können in Teilzeit arbeiten und für den gleichen Zeitraum einen Teil des Elterngeldes beantragen. Die Höhe des Vaterschaftsgeldes richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Elternteils. Der Mindesttagessatz des Vaterschaftsgeldes beträgt 31,99 EUR (Euro). Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Elternteils.
Das finnische Rentensystem umfasst einkommensabhängige Renten und staatliche Renten. Die einkommensabhängigen Renten beruhen auf allen Einkünften aus Arbeit und selbständiger Tätigkeit während des Arbeitslebens in Finnland. Die einkommensabhängigen Renten werden von zugelassenen Rententrägern verwaltet. Der Anspruch auf nationale Renten richtet sich nach Alter, Wohnsitz und Einkommen. Diese Art von Rente wird von der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela) finanziert und gilt für Personen, die das 65. Für Personen, die nach 1965 geboren sind, gilt das einkommensabhängige Rentensystem für das Rentenalter.
Um in den Genuss der nationalen Renten zu kommen, müssen die Begünstigten mindestens drei Jahre in Finnland leben oder gelebt haben, und ihre anderen Renten und Entschädigungen sollten die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Finnland sieht eine Sonderregelung für Personen vor, die lange Zeit arbeitslos waren und Grundarbeitslosengeld von Kela oder einkommensabhängiges Arbeitslosengeld aus dem Arbeitslosenfonds erhalten haben. Anspruchsberechtigte Personen können die Altersrente früher und ohne Kürzung aufgrund der zusätzlichen Tage des Arbeitslosengeldes erhalten. Diese Regelung gilt für Personen, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie 1957 oder früher geboren sind, und mit 64 Jahren, wenn sie zwischen 1958 und 1961 geboren sind.
In Finnland ist die Hinterbliebenenrente in zwei Kategorien unterteilt: die Ehegattenrente und die Waisenrente. Die Renten werden gemeinsam von der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela) über den Nationalen Rentenversicherungsfonds (NPI) und vom Rententräger des Verstorbenen im Rahmen des einkommensbezogenen Rentensystems gezahlt.
Die Kela sieht die Ehegattenrente für überlebende Ehegatten unter 65 Jahren vor, wenn der Überlebende mit dem Verstorbenen verheiratet war oder mit ihm in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat, bevor er 65 Jahre alt wurde, und wenn das Paar mindestens ein Kind hatte.
Ein Kind unter 18 Jahren, das das eigene oder ein Adoptivkind des Verstorbenen ist oder für das der Verstorbene gesorgt hat, hat Anspruch auf Waisenrente. Diese Rente besteht aus einem Grundbetrag (70,53 EUR pro Monat) und 141 EUR, wenn beide Elternteile verstorben sind. Zusätzlich zum Grundbetrag haben Kinder Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag, wenn sie weniger als 18 Jahre alt sind. Der Aufstockungsbetrag wird von den anderen Familienrenten beeinflusst.
Personen über 17 und unter 65 Jahren, die im finnischen Sozialversicherungssystem versichert sind, können eine Invaliditätsrente erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung für mindestens ein Jahr eingeschränkt war. Die Invaliditätsrente wird von der finnischen Sozialversicherungsanstalt (Kela) gezahlt.
Personen, die an einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit leiden, sind gemäß dem Gesetz über die Arbeitsunfallversicherung in der finnischen Arbeiterunfallversicherung versichert. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Diese Verpflichtung besteht, wenn das an den Arbeitnehmer gezahlte Gehalt 1.500 EUR pro Kalenderjahr übersteigt.
Wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, seine Mitarbeiter zu versichern, haben die Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dennoch Anspruch auf Entschädigung, die dann vom Workers' Compensation Center bearbeitet und ausgezahlt wird.
Nach dem finnischen Gesetz über jugendliche Arbeitnehmer liegt das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung bei 15 Jahren, und der jugendliche Arbeitnehmer sollte nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.
Die regelmäßige Arbeitszeit von Arbeitnehmern über 15 Jahren darf die Arbeitszeit von Personen im Alter von 18 Jahren nicht überschreiten. Die Gesamtdauer der Ausbildung und der Arbeitszeit eines Lehrlings darf acht Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Während des Schuljahres dürfen Kinder im schulpflichtigen Alter an schulfreien Tagen nicht mehr als sieben Stunden und an Schultagen nicht mehr als zwei Stunden arbeiten. Die Gesamtarbeitszeit darf acht Stunden pro Tag oder 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Junge Arbeitnehmer unter 15 Jahren dürfen während der Schulferien nicht mehr als sieben Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höchstarbeitszeit für junge Arbeitnehmer darf neun Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Arbeitslosigkeit 8.3%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
60.2%
Erwerbsbeteiligung
48.5%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
86%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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