BEVÖLKERUNG
83.5m
WÄHRUNG
€ (EUR)
HAUPTSTADT
Berlin
Deutschland, offiziell die Bundesrepublik Deutschland, ist ein Land in West- und Mitteleuropa. Deutschland ist bekannt für seine reiche Geschichte, seine vielfältige Kultur und seinen technologischen Fortschritt und ist weltweit führend in den Bereichen Innovation und Produktion. Von den belebten Straßen Berlins bis zu den malerischen Landschaften Bayerns bietet Deutschland eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die deutsche Wirtschaft ist die größte in Europa und die viertgrößte der Welt, mit Schlüsselsektoren wie der verarbeitenden Industrie, der Automobilindustrie und dem Maschinenbau. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und weltweit führend in der Innovation. Die qualifizierten Arbeitskräfte und die starke Infrastruktur machen Deutschland zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Schriftliche Verträge sind für die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in Deutschland nicht zwingend erforderlich. Allerdings muss ein Dokument mit den Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Starttermin ausgehändigt werden.
Die schriftliche Niederschrift muss mindestens Folgendes enthalten:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Wettbewerbsverbotsklausel in den Vertrag aufnehmen, um die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers für maximal zwei Jahre nach der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Arbeitgeber können zwar Abwerbeverbote mit anderen Arbeitgebern vereinbaren, um diese davon abzuhalten, ihre Mitarbeiter einzustellen, doch sind solche Vereinbarungen vor Gericht nicht durchsetzbar.
Unbefristete Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ein Dokument mit den grundlegenden Arbeitsbedingungen muss jedoch schriftlich abgefasst, unterzeichnet und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Starttermin ausgehändigt werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden; das Ablaufdatum muss jedoch schriftlich festgehalten werden.
Lehrverträge bedürfen der Schriftform.
Im deutschen Recht sind konkludente Verträge nicht ausdrücklich aufgeführt. Das deutsche Zivilrecht befasst sich jedoch mit Verpflichtungen, die ohne eine ausdrückliche Vereinbarung entstanden sind, indem es die ungerechtfertigte Bereicherung regelt. Auch ohne einen abgeschlossenen Vertrag kann sich eine Partei verpflichtet sehen, zu handeln, wenn sie durch die Handlungen einer anderen Partei ungerechtfertigt bereichert wird. Diese Dynamik kann eine konkludente Vereinbarung in Ermangelung eines tatsächlichen Vertrags erleichtern.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten, wonach ein regulärer Vollzeitarbeitstag acht Stunden nicht überschreiten darf. Es gilt eine Obergrenze von zehn Stunden, einschließlich Überstunden, solange ein Durchschnitt von acht Stunden über sechs Kalendermonate eingehalten wird. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen die Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Sie müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden haben.
Diese Grenzen können in Notfällen, wenn die Arbeit nicht aufgeschoben werden kann, unter außergewöhnlichen Umständen oder wenn dies in Tarifverträgen vereinbart wurde, verlängert werden.
In Deutschland sind die Feiertage überwiegend auf Landesebene geregelt. Die Mindestzahl der bezahlten Feiertage beträgt 9 - das sind die bundesweiten Feiertage. Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen gibt es landesspezifische Feiertage, die in den einzelnen Landesgesetzen geregelt sind.
Alle deutschen Arbeitnehmer haben an den folgenden Tagen Anspruch auf einen gesetzlichen Feiertag:
Die Probezeit dauert in Deutschland bis zu 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Probezeit kann sowohl für unbefristete als auch für befristete Arbeitsverträge vereinbart werden.
Die Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis beenden möchte, liegt zwischen vier Wochen bei Arbeitnehmern mit weniger als zwei Dienstjahren und sieben Monaten bei Arbeitnehmern mit mehr als 20 Dienstjahren. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine fristlose Kündigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden.
Ein Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist vonvier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Bei einer Kündigung während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. In Tarifverträgen können kürzere Kündigungsfristen vorgesehen werden.
In Deutschland haben Arbeitnehmer unter den folgenden Umständen Anspruch auf eine Abfindung:
Für Arbeitnehmer, die unter einen Sozialplan des Betriebsrats oder einen Tarifvertrag fallen, können die Abfindungszahlungen variieren.
Die Bundesregierung hat den flächendeckenden Mindestlohn ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht. Tarifverträge mit Löhnen unter 12,82 Euro sind daher ab Januar 2025 nicht mehr zulässig.
Branchenmindestlöhne können höher sein als der gesetzliche Mindestlohn und werden nach demBasistarifvertragsgesetz, demArbeitnehmerentsendegesetz und demArbeitnehmerüberlassungsgesetz angepasst.
Überstunden müssen mindestens mit dem regulären Lohn des Arbeitnehmers vergütet werden. Es gibt keine ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen über die Vergütung von Überstunden; in Tarifverträgen ist jedoch häufig ein Zuschlag von 10 bis 20 % für Überstunden vorgesehen. Wenn dies schriftlich vereinbart wurde, können Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto verbucht werden, von dem der Arbeitnehmer die Stunden für Freizeitausgleich nutzen kann. Eine tarifvertragliche Regelung, die Vollzeitbeschäftigten einen Anspruch auf Überstundenzuschläge einräumt, gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
In Deutschland ist es zwingend vorgeschrieben, dass an gesetzlichen Feiertagen nicht gearbeitet wird. Voraussetzung für die Zahlung des Entgelts ist außerdem, dass der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist. Arbeitnehmer, die an einem Werktag vor oder nach einem gesetzlichen Feiertag unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Vergütung für diese Tage.
Der Arbeitnehmer hat während seines Jahresurlaubs Anspruch auf die volle Vergütung. Wird der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht gewährt, ist dem Arbeitnehmer eine Vergütung zu zahlen.
Personen, die nach Deutschland reisen möchten, benötigen normalerweise ein Visum. Ein Visum kann bei jeder deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragt werden. Visa können im Allgemeinen in zwei Kategorien unterteilt werden:
Kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) - für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (z. B. die meisten Geschäfts- oder Urlaubsreisen, Visa für den Flughafentransit) benötigen Einzelpersonen in der Regel ein Visum, das für den gesamten Schengen-Raum gilt.
Längerfristige Aufenthalte (nationales Visum) - Personen, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder arbeiten wollen, müssen einen Antrag bei einer deutschen diplomatischen Vertretung stellen.
Zu den Kategorien von Langzeitvisa gehören die folgenden:
Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Republik Korea können ihre Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken nach der Einreise nach Deutschland ohne Visum beantragen. Staatsangehörige anderer Länder müssen vor der Einreise ein Visum zu Arbeitszwecken beantragen und erhalten. Nach der Genehmigung des Antrags durch die Ausländerbehörde und das Arbeitsamt stellt die Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines Visums aus, die auch die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland enthält. Eine zusätzliche Arbeitserlaubnis nach der Ankunft in Deutschland ist nicht erforderlich.
Für Nicht-EU-Bürger gibt es drei Aufenthaltserlaubnisse zu Arbeitszwecken:
Bevölkerung 83.5m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
77.9%
Städtische Bevölkerung
93.5%
Internetzugang
98.3%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Arbeitstagen pro Jahr. Diese Zahl basiert auf einer 6-Tage-Arbeitswoche und kann durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge weiter abgeändert werden. Der Urlaub wird fortlaufend gewährt, kann aber aus betrieblichen oder persönlichen Gründen geteilt werden, so dass mindestens einer der Urlaubsansprüche 12 aufeinander folgende Tage umfasst. Der Jahresurlaub kann aus persönlichen oder betrieblichen Gründen auf das folgende Jahr übertragen werden, muss aber vor dem 31. März des Folgejahres genommen werden. Heimarbeiter haben ebenfalls Anspruch auf die gleichen Leistungen, sofern ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Während der Jahresurlaub in dem Jahr genommen werden sollte, in dem er angefallen ist, verjährt nicht genommener Urlaub nach drei Jahren.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung und erwerben den vollen Urlaubsanspruch nach sechs Monaten Beschäftigung. Der Anspruch auf Jahresurlaub besteht nicht, wenn ein früherer Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr die gleiche Art von Urlaub gewährt hat. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist der Arbeitnehmer abzufinden.
In Deutschland ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch dasEntgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, den Arbeitnehmern für jede Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, 6 Wochen bezahlten Krankenurlaub zu gewähren. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, wenn er arbeitsunfähig ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers elektronisch bei der Krankenkasse anfordern.
Während des Krankheitsurlaubs hat der Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlten Krankheitsurlaubs erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 % des letzten Gehalts. Die Höchstdauer dieser Absicherung beträgt 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Der Arbeitnehmer hat nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub.
Nach dem deutschen Mutterschutzgesetz haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub: sechs Wochen Schwangerschaftsurlaub und acht Wochen Mutterschaftsurlaub. Der nachgeburtliche Urlaub kann auf 12 Wochen verlängert werden, wenn die Arbeitnehmerin ein behindertes Kind zur Welt bringt oder wenn es sich um eine Frühgeburt oder eine Mehrlingsgeburt handelt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft nicht kündigen.
Arbeitnehmerinnen, auch wenn sie arbeitslos sind, haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub für die sechs Wochen vor der Geburt, den Tag der Entbindung und die acht Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlings- oder Frühgeburten). Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wird in Höhe von 100 % des durchschnittlichen regelmäßigen Nettolohns der letzten drei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub berechnet. Diese Leistung - bis zu 13 Euro pro Tag - wird von der Krankenkasse der Mutter und dem Arbeitgeber gezahlt, der die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse gezahlten Betrag und dem vorherigen Verdienst der Mutter übernimmt.
Die Leistungen werden vom Arbeitgeber direkt an die Mutter gezahlt, die dann die Erstattung bei der zuständigen Krankenkasse beantragen kann. Die Leistungen für Mütter mit einem Einkommen von weniger als 390 EUR pro Monat werden allein von der Krankenkasse der Mutter gezahlt und entsprechen ihrem vorherigen Einkommen.
Das Arbeitsrecht enthält neben den Bestimmungen für den Elternurlaub (der von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden kann) keine spezifischen Bestimmungen für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Es besteht kein Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub; Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf Elternurlaub für ihr leibliches oder adoptiertes Kind und können bis zu drei Jahre Urlaub beantragen, um ein Neugeborenes zu betreuen, bis das Kind drei Jahre alt ist. Diese Zeit kann von beiden Elternteilen gleichzeitig oder auch getrennt in Anspruch genommen werden. Bis zu 12 Monate des Elternurlaubs können mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes verschoben werden.
Der Staat zahlt 67 % des durchschnittlichen Monatseinkommens des Arbeitnehmers während des Elternurlaubs (bis zu einem Höchstbetrag von 1.800), in der Regel für 12 Monate. Der Mindestbetrag der Leistung beträgt 300 EUR.
Das Alterssicherungssystem basiert auf drei Säulen. Die gesetzliche Altersrente ist der wichtigste Bestandteil des Alterssicherungssystems. In der Regel werden die Beiträge vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen, die jeweils die Hälfte der Beiträge zahlen. Die Deutschen haben in der Regel eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die von ihrem Arbeitgeber verwaltet wird, und einige schließen auch private Altersvorsorgeverträge ab.
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, können die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Seit 2007 wird das gesetzliche Rentenalter angehoben, um der Alterung der deutschen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben und soll bis 2031 erreicht werden. Das Mindestalter beträgt 65 Jahre für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, und 67 Jahre für Personen, die 1964 oder später geboren wurden. Für Personen, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise für jedes Jahr, das näher an 1964 heranrückt.
Die Höhe der individuellen Rente hängt in erster Linie von der Höhe des versicherten Lohns und des Arbeitseinkommens während des Versicherungslebens ab.
In Deutschland hat man unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente:
Die Höhe der Rente ist ein Prozentsatz der vollen gesetzlichen Rente des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners und hängt vom Einkommen des überlebenden Ehegatten ab. Der Höchstbetrag der Witwenrente beträgt 55 % der Rente des verstorbenen Ehegatten.
Unterhaltsberechtigte Kinder des verstorbenen Ehegatten erhalten eine Waisenrente bis zum Alter von 18 Jahren. Sie kann bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden für Waisen, die noch studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren, die sich in einer Übergangszeit von weniger als vier Kalendermonaten zwischen zwei Phasen befinden oder die einen Freiwilligendienst leisten.
Opfer von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhalten Verletztengeld von der Arbeitsunfallversicherung, solange sie arbeitsunfähig sind und kein Arbeitsentgelt erhalten. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttolohns und wird für maximal 78 Wochen gewährt.
Ist die Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit 26 Wochen lang um mindestens 20 % gemindert, besteht ein Anspruch auf eine Rente. Die Höhe richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Einkommen, das in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielt wurde.
Bei vollständiger Erwerbsminderung wird eine volle Rente in Höhe von zwei Dritteln des Bruttojahresverdienstes vor dem Unfall oder der Krankheit gezahlt. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % beträgt die Rente ein Drittel des früheren Bruttoverdienstes.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz liegt das Mindestalter für die Beschäftigung bei 15 Jahren. Bei leichten Arbeiten, die für Kinder geeignet sind, dürfen Minderjährige ab 13 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten beschäftigt werden. Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen maximal 3 Stunden pro Tag landwirtschaftliche Arbeiten verrichten oder maximal 2 Stunden pro Tag Zeitungen austragen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden und müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden erhalten. Sie dürfen nur zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends beschäftigt werden.
Das Mindestbeschäftigungsalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
Arbeitslosigkeit 3.4%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
60.9%
Erwerbsbeteiligung
46.6%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
88%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
©2025 Atlas Technology Solutions, Inc.
Cookie-RichtlinieHinweis zum DatenschutzAllgemeinen GeschäftsbedingungenFor People, By People