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BEVÖLKERUNG

9.6m

WÄHRUNG

Ft (HUF)

HAUPTSTADT

Budapest

Überblick

Ungarn, offiziell die Republik Ungarn, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Bekannt für seine reiche Geschichte, vielfältige Kultur und beeindruckende Architektur, ist Ungarn ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Budapests bis hin zu den ruhigen Landschaften des Plattensees bietet Ungarn eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die ungarische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und den Tourismus. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Auf das Fehlen der Schriftform kann sich der Arbeitnehmer nur innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung berufen. In dem Vertrag müssen die Parteien das Grundgehalt und die Position des Arbeitnehmers, die Dauer der Arbeit, die Arbeitszeiten und die Probezeit vereinbaren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über Arbeitszeit, Lohn, Sozialleistungen, Häufigkeit der Gehaltsabrechnung, Arbeitsaufgaben, Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden usw. zu informieren.

Arbeitsverträge können schriftliche Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten, mit denen sich die Arbeitgeber verpflichten, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein konkurrierendes Unternehmen zu gründen oder für einen Konkurrenten tätig zu werden. Solche Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden und gelten für maximal 2 Jahre. Für die Dauer der Vereinbarung darf die Vergütung nicht weniger als ein Drittel des Grundgehalts für denselben Zeitraum betragen.

Mündliche Vereinbarungen

Arbeitsverträge dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden. Die Ungültigkeit aufgrund der fehlenden Schriftform kann vom Arbeitnehmer nur innerhalb von 30 Tagen ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme geltend gemacht werden.

Das Gesetz lässt also mündliche Verträge bis zum 30. Tag der Beschäftigung zu. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als rechtswidrig.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. Arbeitsverträge müssen nur schriftlich abgeschlossen werden. Die Ungültigkeit des Vertrages wegen fehlender Schriftform kann vom Arbeitnehmer nur innerhalb von 30 Tagen ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme geltend gemacht werden.

Arbeitszeiten

In Ungarn beträgt die tägliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung acht Stunden, sie kann jedoch auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Parteien auf bis zu 12 Stunden erhöht werden, wenn es sich um Arbeitnehmer handelt, die in Bereitschaft arbeiten oder Verwandte des Arbeitgebers oder des Eigentümers sind.

Die vorgesehene tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers darf nicht weniger als vier Stunden betragen, es sei denn, es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung, und sie darf 12 Stunden nicht überschreiten (24 Stunden im Falle von Bereitschaftsdiensten). Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten (72 Stunden bei Bereitschaftsdiensten).

Bei Fernarbeit müssen die Vertragsparteien in ihren Arbeitsverträgen ausdrücklich eine Fernarbeit vereinbaren. Fernarbeitnehmer arbeiten nicht mehr als ein Drittel der gesamten Arbeitstage eines Jahres in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers. Der Arbeitgeber übt sein Kontrollrecht aus der Ferne aus, indem er ein computergestütztes Gerät einsetzt. Der Arbeitgeber muss dem Fernarbeitnehmer alle Informationen zur Verfügung stellen, die er auch den anderen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.

Feiertage

Im Arbeitsgesetzbuch sind die folgenden Feiertage aufgeführt:

  • Neujahrstag - 1. Januar
  • Nationalfeiertag von Ungarn - 15. März
  • Karfreitag - das Datum kann sich jährlich ändern
  • Ostermontag - das Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Pfingstmontag - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Staatsgründung - 20. August
  • Nationalfeiertag - 23. Oktober
  • Allerheiligen - 1. November
  • Weihnachtstag - 25. Dezember
  • Zweiter Weihnachtstag - 26. Dezember

Probezeit

Nach dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch können die Parteien eines Arbeitsvertrags eine Probezeit von bis zu 3 Monaten ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Wenn eine kürzere Probezeit vereinbart wurde, können die Parteien diese einmal verlängern, solange sie 3 Monate nicht überschreitet. Fällt der Arbeitsvertrag unter einen Tarifvertrag, kann die Probezeit bis zu 6 Monate dauern.

Während der Probezeit kann jede Partei von ihrem Recht auf fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Ungarn kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Arbeitnehmer können einen unbefristeten Arbeitsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss jedoch ein Grund angegeben werden, und eine Kündigung ist nur aus berechtigten Gründen zulässig. Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Die Kündigungsfrist muss mindestens 30 Tage betragen, kann sich aber im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers auf bis zu 60 Tage erhöhen.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie mindestens drei Jahre lang für den Arbeitgeber gearbeitet haben und das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber oder bei Auflösung des Arbeitgebers ohne Rechtsnachfolge beendet wird.

Die Abfindung kann je nach Betriebszugehörigkeit zwischen einem und sechs Monatsgehältern liegen. Die Höhe der Abfindung erhöht sich, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren einen Anspruch auf eine Rente erwirbt.

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Abfindung, wenn:

  • sie zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Nachfolge als Rentner anerkannt sind.
  • Sie werden aus verhaltensbedingten Gründen oder aus anderen als gesundheitlichen Gründen gekündigt.

Entschädigung

Mindestlöhne

In Ungarn gibt es 2 Arten von Mindestlöhnen:

  • Der nationale Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer ohne offiziellen Beruf, ungelernte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die zwar qualifiziert sind, aber in Positionen arbeiten, für die kein offizieller Abschluss erforderlich ist.
  • Der garantierte Mindestlohn gilt für Fachkräfte in Berufen, die mindestens einen Sekundarschulabschluss oder eine Berufsausbildung erfordern.

Die aktuellen Mindestlohnsätze (gültig ab Dezember 2023) sind wie folgt:

Mindestlohn (Ungarische Forint, HUF)

Pro Monat

Bruttomindestlohn

290,800.00

Garantierter Bruttomindestlohn

348,800.00

In Ermangelung eines Vertrags muss das Gehalt mindestens einmal im Monat gezahlt werden. Der Lohn muss bis zum 10. des Folgemonats zusammen mit einer schriftlichen Lohnabrechnung gezahlt werden. Fällt der Tag der Lohnzahlung auf einen wöchentlichen Ruhetag oder einen gesetzlichen Feiertag, muss der Lohn spätestens am vorhergehenden Arbeitstag gezahlt werden.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden müssen auf Wunsch des Arbeitnehmers schriftlich angeordnet werden. Sie kann an Feiertagen angeordnet werden, wenn der Arbeitnehmer an einem solchen Tag anderweitig zur Arbeit herangezogen werden kann oder im Interesse der Verhütung oder Abwendung einer unmittelbar drohenden Unfallgefahr, einer Naturkatastrophe oder eines schweren Schadens oder einer Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung können für einen einzelnen Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres höchstens 250 Überstunden angeordnet werden.

Der Überstundenzuschlag beträgt 50 % des Grundlohns für Arbeit, die über die im Arbeitsplan angegebene tägliche Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Der Arbeitgeber kann die Zahlung des Lohnzuschlags von 50 % vermeiden, wenn dem Arbeitnehmer zusätzlich gleichwertige Freizeit gewährt wird. Wird am vorgesehenen wöchentlichen Ruhetag Überstundenarbeit angeordnet, ist ein Lohnzuschlag von 100 % zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber stellt einen anderen wöchentlichen Ruhetag zur Verfügung; in diesem Fall beträgt der Zuschlag nur 50 %.

Ein Lohnzuschlag von 100 % ist zu zahlen, wenn die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag, an Ostern oder Pfingstsonntag oder an einem Sonntag, der sonst ein gesetzlicher Feiertag wäre, geleistet wird. Der Arbeitnehmer hat auch während des Jahresurlaubs Anspruch auf sein reguläres Entgelt.

Einwanderung und Visa

Visum

In Ungarn ist in der Regel ein Visum für mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erforderlich. Diese sind:

  • Das Visum zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung (maximale Gültigkeit: 1 Jahr) wird zum Zweck der Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung oder der nationalen Daueraufenthaltsgenehmigung und für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen ausgestellt.
  • Das Visum für eine saisonale Beschäftigung (Gültigkeit höchstens ein Jahr) wird für die einmalige oder mehrmalige Einreise und für eine Beschäftigung für einen beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und höchstens sechs Monaten erteilt.
  • Nationales Visum (maximale Gültigkeit: fünf Jahre) wird für die einmalige oder mehrmalige Einreise und für Aufenthalte im Hoheitsgebiet Ungarns für einen beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Rahmen eines internationalen Abkommens erteilt.

Ungarn ist dem Schengen-Raum am 21. Dezember 2007 beigetreten. Seitdem sind Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die von einem der Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, auch in Ungarn gültig, und von den ungarischen Behörden ausgestellte Visa und Aufenthaltsgenehmigungen gelten in der Regel für den gesamten Schengen-Raum.

Arbeitserlaubnisse

In Ungarn kann Drittstaatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung erteilt werden. Im Allgemeinen müssen sie zunächst einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. EU-Bürger, die in Ungarn arbeiten, benötigen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.

Die Gültigkeitsdauer einer zum Zwecke der Beschäftigung erteilten Aufenthaltserlaubnis darf die im Bescheid der Fachbehörde angegebene Frist nicht überschreiten; sie kann jedoch bis zu der im Bescheid der Fachbehörde angegebenen Zeit verlängert werden, wenn das Verfahren wieder eröffnet wurde.

Bevölkerung 9.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

73.2%

Städtische Bevölkerung

93.8%

Internetzugang

87%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

In Ungarn haben die Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der am Arbeitsplatz verbrachten Zeit, der sich aus unverfallbarem Urlaub und Zusatzurlaub zusammensetzt. Der Anspruch auf unverfallbaren Urlaub beträgt 20 Arbeitstage. Die Höhe des Zusatzurlaubs richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers und der Anzahl seiner Kinder.

Sieben Arbeitstage des unverfallbaren Urlaubs in einem Jahr müssen in bis zu zwei Teilen für die vom Arbeitnehmer beantragte Zeit aufgeteilt werden (außer in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses). Der Urlaub ist so zu gewähren, dass der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit ist und an mindestens 14 aufeinander folgenden Tagen pro Kalenderjahr zur Verfügung steht. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber mindestens 15 Tage im Voraus über seine Absicht, Jahresurlaub zu nehmen, informieren.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub bis zum 31. März des Jahres gewähren, das auf das Jahr folgt, in dem er fällig war, wenn das Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. Oktober begonnen hat.

Krankheitsurlaub

In Ungarn haben Arbeitnehmer Anspruch auf 15 Arbeitstage Krankheitsurlaub pro Kalenderjahr für die Zeit, in der der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Der Urlaub aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen und Arbeitsunfällen ist gesondert zu betrachten und wird nicht auf die Krankenstandstage angerechnet. Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld für die ersten 15 Arbeitstage (60 % oder 50 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes unter Berücksichtigung des Höchstbetrags des Krankengeldes pro Tag). Der Arbeitnehmer muss bei der Sozialversicherung angemeldet sein, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Im Falle einer Langzeiterkrankung übernimmt die Sozialversicherung die Leistungen nach den ersten 15 Tagen für maximal 1 Jahr. Die Höhe des Krankengeldes pro Tag darf ein Dreißigstel des doppelten Mindestlohns nicht übersteigen, d. h. auf der Grundlage des ab 1. Dezember 2023 geltenden Mindestlohns von 266.800 HUF (ungarische Forint) darf der tägliche Krankengeldbetrag 17.786,67 HUF nicht übersteigen.

Mutterschaftsurlaub

In Ungarn haben Mütter Anspruch auf 24 Wochen Mutterschaftsurlaub. Arbeitnehmerinnen können 168 Kalendertage (24 Wochen) bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen, davon maximal 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld kann an einem beliebigen Tag in den vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen, spätestens jedoch am Tag der Entbindung. Die restlichen Wochen müssen nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden.

Diese Frist gilt auch für Mütter, die das Sorgerecht für ein zur Adoption freigegebenes Kind haben. Wird das Kind in einer Einrichtung für Frühgeborene behandelt, kann der nicht genutzte Teil des Mutterschaftsurlaubs nach der Entlassung des Kindes aus der Einrichtung bis zum Ende des ersten Jahres nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs wird bei der Sozialversicherung als Arbeitszeit angerechnet.

Mutterschaftsgeld wird in Form von Kinderbetreuungsgeld für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs gezahlt. Die Leistung wird in Höhe von 100 % des durchschnittlichen täglichen Bruttoverdienstes der Versicherten (in Ermangelung eines Verdienstes wird der Mindestlohn zugrunde gelegt) in den letzten 180 Tagen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin gezahlt. Die Arbeitnehmerinnen müssen in den letzten 2 Jahren mindestens 365 Tage versichert gewesen sein, um Anspruch auf diese Leistung zu haben.

Vaterschaftsurlaub

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass ein Vater bei der Geburt seines Kindes Anspruch auf 10 Tage Urlaub bis zum Ende des zweiten Monats nach der Geburt oder Adoption hat. Dieser Urlaub gilt auch, wenn das Kind tot geboren wird oder stirbt.

Die Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf unbezahlten Urlaub zur Betreuung von Kleinkindern (bis zum Alter von 3 Jahren).

Sozialversicherung

Rente

In Ungarn ist die gesetzliche Rentenversicherung ein 2-Säulen-Rentensystem, das auf dem obligatorischen Sozialversicherungssystem und dem freiwilligen Sparen basiert. Die reformierte Säule I bleibt eine staatliche Pflichtrente, die öffentlich verwaltet und nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Die zweite Säule ist freiwillig, vollständig kapitalgedeckt und wird von mehreren zugelassenen und unabhängigen privaten Rentenfonds verwaltet, die von der ungarischen Zentralbank beaufsichtigt werden.

Das Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre für Personen, die 1957 oder später geboren wurden. Arbeitnehmer müssen das Rentenalter erreicht und mindestens 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, um Anspruch auf eine Altersrente zu haben. Diejenigen, die das Rentenalter erreicht haben und mindestens 15 Jahre lang gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Teilrente. Eine Frau, die mindestens 40 Beitragsjahre zurückgelegt hat, hat ebenfalls Anspruch auf eine Altersrente, unabhängig vom Alter.

Die Höhe der Altersrente hängt von der anerkannten Dienstzeit und der Höhe des durchschnittlichen Monatsverdienstes ab, auf dem die Altersrente beruht.

Hinterbliebene/Hinterbliebene Leistungen

Die Hinterbliebenen einer verstorbenen Person haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes eine Altersrente bezog oder Anspruch darauf hatte. Zu den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gehören die Witwe/der Witwer, der geschiedene Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die jünger als 16 Jahre sind (25 Jahre, wenn das Kind ein Vollzeitstudent ist, und keine Altersgrenze, wenn es behindert ist), einschließlich der Kinder des überlebenden Partners, der Geschwister, der Enkelkinder, der unterhaltsberechtigten Eltern und Großeltern, die behindert oder 65 Jahre oder älter sind, sowie der Pflegeeltern, die den Verstorbenen mindestens zehn Jahre lang unterstützt haben. Die Renten werden wie folgt berechnet:

  • Witwenrente(Özvegyi nyugdíj) - 60 % der Altersrente, die der Verstorbene erhielt oder auf die er Anspruch hatte
  • Waisenrente - 30 % der Dauerinvaliditätsrente, die der Verstorbene erhielt oder auf die er Anspruch hatte
  • Großeltern- oder Elternrente - 60 % der Altersrente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes erhielt oder auf die er Anspruch hatte

Leistungen bei Invalidität

Um Anspruch auf eine Invaliditätsrente(rokkantsági ellátás) zu haben, müssen Arbeitnehmer eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 % mit mindestens 1 095 Tagen in den letzten fünf Jahren (oder mindestens 2 555 Tagen in den letzten zehn Jahren) vor der Antragstellung aufweisen, keine regelmäßige Geldleistung erhalten und ohne Aussicht auf Rehabilitation erwerbsunfähig sein (oder wenn eine Rehabilitation nicht empfohlen wird).

Um Anspruch auf eine Invaliditätsleistung zu haben, muss eine der folgenden Arten von Behinderung vorliegen:

  • B2 - Rehabilitation ist möglich, aber nicht empfehlenswert.
  • C2 - eine dauerhafte Rehabilitation ist erforderlich, aber nicht empfehlenswert.
  • D - eine Beschäftigung ist nur mit ständiger Unterstützung möglich.
  • E - der Versicherte hat erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten, ist nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen und benötigt ständige Betreuung.

Die Invaliditätsleistung wird wie folgt berechnet:

  • Bei einer Invalidität der Kategorie B2 werden 40 % des Durchschnittsverdienstes des Versicherten gezahlt, bei C2 60 %, bei D 65 % und bei E 70 %.
  • Die Mindestrente beträgt 30 % des monatlichen Mindestlohns bei einer Invalidität der Kategorie B2, 45 % bei der Kategorie C2, 50 % bei der Kategorie D und 55 % bei der Kategorie E.
  • Die Höchstrente beträgt 45 % des monatlichen Mindestlohns für eine Invalidität der Kategorie B2, 150 % für C2, D und E.

Ungarn bietet auch Leistungen für arbeitsbedingte Verletzungen. Außerdem gibt es ein System der Sozialhilfe für Personen, die keinen Anspruch auf Rentenleistungen haben.

Mindestalter

Das ungarische Arbeitsgesetzbuch definiert junge Arbeitnehmer als Personen unter 18 Jahren. Das Mindestarbeitsalter ist auf 16 Jahre festgelegt, wobei es mehrere Ausnahmen gibt:

  • Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und eine Vollzeitausbildung absolvieren, können während der Schulferien ein Arbeitsverhältnis eingehen.
  • Jugendliche unter 16 Jahren können mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten für kulturelle, künstlerische, sportliche oder werbende Tätigkeiten beschäftigt werden.

Die tägliche Arbeitszeit ist auf 8 Stunden begrenzt, wobei die in verschiedenen Arbeitsverhältnissen geleisteten Arbeitsstunden zusammengerechnet werden. Die Arbeitszeit für Arbeitnehmer unter 16 Jahren ist auf 6 Stunden pro Tag begrenzt. Die Höchstdauer für die Anrechnung von Arbeitszeit beträgt für junge Arbeitnehmer 1 Woche. Übersteigt die vorgesehene tägliche Arbeitszeit 4,5 bzw. 6 Stunden, muss die Pausenzeit mindestens 30 bzw. 45 Minuten betragen. Die tägliche Ruhezeit darf nicht weniger als 12 Stunden betragen und muss gleichmäßig verteilt sein. Darüber hinaus haben junge Arbeitnehmer bis zu ihrem 18. Lebensjahr Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Junge Arbeitnehmer dürfen nicht zur Nachtarbeit oder zu Überstunden herangezogen werden.

Arbeitslosigkeit 4.4%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

60.5%

Erwerbsbeteiligung

46.8%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

79%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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