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Jakarta

Überblick

Indonesien, offiziell die Republik Indonesien, ist ein Land in Südostasien. Bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte, ist Indonesien ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Jakartas bis hin zu den ruhigen Landschaften Balis bietet Indonesien eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die indonesische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und den Tourismus. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anzieht.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Unbefristete Arbeitsverträge können entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss jedoch schriftlich in der indonesischen Sprache (mit lateinischem Alphabet) abgeschlossen werden. Ist der Vertrag zweisprachig, ist der indonesische Wortlaut maßgebend.

Das indonesische Arbeitsrecht schreibt vor, dass der schriftliche Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:

  • Name, Anschrift und Branche des Unternehmens
  • Name, Alter, Geschlecht und Anschrift des Arbeitnehmers
  • den Beruf oder die Art der Tätigkeit
  • den Ort, an dem die Arbeit verrichtet wird
  • die Höhe des Lohns und die Art und Weise, wie er gezahlt wird
  • Arbeitsanforderungen mit den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Datum, an dem der Arbeitsvertrag beginnt, und Zeitraum, in dem er gültig ist
  • Das Datum und der Ort, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wird
  • Die Unterschriften der Parteien des Arbeitsvertrags

Mündliche Vereinbarungen

Das indonesische Arbeitsgesetzbuch erkennt mündliche Verträge nur für unbefristete Arbeitsverhältnisse an, die auf einer Vereinbarung zwischen den beiden Parteien beruhen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Anstellungsschreiben auszuhändigen, das folgende Angaben enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Datum des Beschäftigungsbeginns
  • die Art der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausüben soll
  • Die Höhe des Lohns, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

Verträge entstehen durch Vereinbarung oder durch Gesetz. Für das Zustandekommen eines Vertrags sind in der Regel nur die Zustimmung, die Fähigkeit und der Zweck der Parteien erforderlich. Durch das Handeln einer Partei kann jedoch ein Vertrag kraft Gesetzes entstehen. Eine Person kann zum Arbeitnehmer werden, indem sie sich wie ein solcher verhält, solange der Arbeitgeber nicht widerspricht, sobald er davon erfährt. Profitiert der Arbeitgeber von der Arbeit einer anderen Person, ohne dass dies vereinbart wurde, muss er den Arbeitnehmer entschädigen, und es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Arbeitszeiten

Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, und Arbeitnehmer, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Der Arbeitgeber kann die 40 Stunden pro Woche wie folgt verteilen:

  • Nicht mehr als 7 Stunden pro Tag bei 6 Arbeitstagen in der Woche, oder
  • Nicht mehr als 8 Stunden pro Tag bei einer 5-Tage-Woche

Der Arbeitnehmer kann Überstunden leisten, wenn er sich dazu bereit erklärt. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Der Arbeitnehmer darf maximal 4 Stunden pro Tag und 18 Stunden pro Woche Überstunden machen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Ruhetag nach einer 6-Tage-Woche und zwei Tage nach einer 5-Tage-Woche.

Feiertage

Die folgenden Feiertage werden im Jahr 2025 in Indonesien als gesetzliche Feiertage anerkannt:

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Chinesisches Neujahr - Datum kann sich jährlich ändern
  • Isra Miraj - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Stille(Hari Raya Nyepi) - Datum kann sich jährlich ändern
  • Karfreitag - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Waisak Day - Datum kann sich jährlich ändern
  • Himmelfahrt Jesu Christi - Datum kann sich jährlich ändern
  • Pancasila-Tag - 1. Juni
  • Lebaran Holiday - Datum variiert jährlich
  • Hari Raya Id-ul-Fitri - Datum variiert jährlich
  • Unabhängigkeitstag - 17. August
  • Id-ul-Adha - Datum kann sich jährlich ändern
  • Islamisches Neujahr - Datum kann sich jährlich ändern
  • Weihnachtstag - 25. Dezember

Arbeitgeber können von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie an offiziellen Feiertagen arbeiten, wenn die Art ihrer Tätigkeit einen kontinuierlichen, ununterbrochenen Betrieb erfordert oder wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Arbeitnehmer, die an offiziellen Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf Überstundenvergütung.

Probezeit

In einem befristeten Arbeitsvertrag kann keine Probezeit vereinbart werden. Enthält ein befristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit, so ist dieser nach dem Gesetz null und nichtig.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (d. h. einem unbefristeten Arbeitsvertrag) ist die Probezeit laut Arbeitsgesetzbuch auf maximal 3 Monate begrenzt. Sie kann nicht erneuert oder verlängert werden. Während der Probezeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens den Mindestlohn zahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, das Arbeitsverhältnis während der Probezeit fristlos und ohne Abfindung zu kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Die indonesischen Arbeitsgesetze verpflichten Arbeitgeber, Arbeiter und Angestellte, Gewerkschaften und die Regierung, alles zu tun, um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu verhindern.

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss eine schriftliche Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen einhalten. Diese Frist verkürzt sich auf 7 Tage, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags arbeitet. Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, muss dem Arbeitgeber 30 Tage vorher schriftlich kündigen.

Abgangsentschädigungen

Die Abfindungsansprüche in Indonesien hängen von den geltenden arbeitsvertraglichen Bestimmungen, den geltenden betrieblichen Regelungen, dem geltenden Tarifvertrag, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Situation bei der Kündigung ab.

Die gesetzliche Abfindung wird wie folgt festgelegt:

  • 1 Monatslohn für weniger als 1 Jahr Beschäftigung
  • 2 Monatsgehälter bei 1 bis 2 Jahren Betriebszugehörigkeit
  • 3 Monatslöhne für 2 bis 3 Jahre Beschäftigung
  • 4 Monatslöhne bei 3 bis 4 Beschäftigungsjahren
  • 5 Monatslöhne bei 4 bis 5 Beschäftigungsjahren
  • 6 Monatslöhne für 5 bis 6 Beschäftigungsjahre
  • 7 Monatslöhne bei 6 bis 7 Beschäftigungsjahren
  • 8 Monatslöhne bei 7 bis 8 Beschäftigungsjahren
  • 9 Monatslöhne bei 8 oder mehr Beschäftigungsjahren

Die Berechnung des Betrages, der als Langzeitleistung gezahlt wird, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Sie reicht von 2 Monatslöhnen für Personen mit 3 bis 6 Dienstjahren bis zu 10 Monatslöhnen für Arbeitnehmer, die 24 Jahre oder mehr gearbeitet haben.

Zu den Lohnbestandteilen, die für die Berechnung der Abfindung und der Dienstaltersprämie herangezogen werden, gehören der Grundlohn, den der Arbeitnehmer erhalten hat, und alle Formen von festen Zulagen, die den Arbeitnehmern und ihren Familien gewährt werden.

Entschädigung

Mindestlöhne

Gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften über Löhne und Gehälter legt der Gouverneur einer jeden Provinz einen provinziellen Mindestlohn fest. Im Jahr 2024 haben 38 Provinzen einen provinziellen Mindestlohn festgelegt. Die Löhne reichen von IDR 2.169.348,55 (indonesische Rupiah) in Jawa Tengah bis IDR 5.396.760,77 in Jakarta. Der Mindestlohn auf Provinzebene gilt nur, wenn der Mindestlohn für die Regentschaft/Stadt nicht festgelegt ist.

In Indonesien ist der Mindestlohn der niedrigste Monatslohn, der sich aus dem Grundlohn und einer festen Zulage zusammensetzt. Er wird nach der in der Regierungsverordnung (GR) Nr. 78/2015 festgelegten Formel berechnet: neuer Mindestlohn = aktueller Mindestlohn + (aktueller Mindestlohn x (Inflation + jährlicher BIP-Anstieg in %)).

Der Mindestlohn gilt nur für:

  • Einzelne Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu 1 Jahr
  • Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertragsstatus und/oder in der Probezeit

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Tarifstruktur für Arbeitnehmer anzuwenden, die verheiratet sind und/oder länger als ein Jahr arbeiten.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

In Indonesien hat jeder Arbeitnehmer, der mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden. Der Arbeitnehmer muss sich bereit erklären, mehr als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten, und kann vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden. Die Überstunden dürfen 4 Stunden pro Tag oder 18 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Arbeitnehmer, die an regulären Arbeitstagen Überstunden leisten, sollten für die erste geleistete Überstunde den 1,5-fachen Stundenlohn und für jede weitere Stunde den 2-fachen Stundenlohn erhalten. Der Stundenlohn wird durch Multiplikation von 1/173 mit dem Monatsgehalt berechnet.

Der Arbeitgeber muss auch für Überstunden an wöchentlichen Ruhetagen und Feiertagen Überstundenzuschläge zahlen. Werden in fünf Arbeitstagen 40 Stunden reguläre Wochenarbeit geleistet, muss der Arbeitgeber an wöchentlichen Ruhetagen und Feiertagen die folgenden Überstundensätze zahlen:

  • für die erste bis achte Überstunde den doppelten Stundensatz
  • für die neunte geleistete Überstunde den dreifachen Stundensatz
  • für die zehnte bis elfte geleistete Stunde das Vierfache des Stundenlohns

Während des bezahlten Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein reguläres Gehalt. Während des Langzeiturlaubs erhalten die Arbeitnehmer eine Vergütung in Höhe des halben Monatsgehalts.

Einwanderung und Visa

Visum

Indonesien stellt Visa für die folgenden Zwecke aus:

  • Besuchervisum für die einmalige Einreise (B211A) - wird ausländischen Staatsbürgern für Tourismus, familiäre Notfälle, humanitäre Gründe, Geschäftstreffen, den Kauf von Waren, Kongresse, Besuche von Regierungsvertretern, Transit, Sport, Schulungen und Kurzkurse, Praktika usw. ausgestellt. Es wird für 60 oder 180 Tage ausgestellt, je nach Aufenthaltszweck.
  • Visum zur einmaligen Einreise (B211B) - wird ausländischen Staatsbürgern für Notfallarbeiten im Falle einer Naturkatastrophe, zur Durchführung von Arbeitsfähigkeitstests zur Feststellung der Eignung für eine Beschäftigung in einem Unternehmen oder zur Durchführung von Audits, Qualitätskontrollen in der Produktion oder Inspektionen in den Niederlassungen des Unternehmens in Indonesien erteilt. Es wird je nach Aufenthaltszweck für 60 oder 180 Tage erteilt.
  • Einmaliges Besuchervisum (B211C) - wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die sich zu journalistischen oder filmischen Zwecken in Indonesien aufhalten. Es wird für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen erteilt.
  • Visum für mehrfache Einreise (D212) - wird Ausländern mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 5 Jahren erteilt. Das Visum kann für einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen bei jeder Einreise in Indonesien verwendet werden. Es wird für geschäftliche Zwecke, offizielle Besuche der Regierung, Treffen, den Kauf von Waren, Filmaufnahmen usw. erteilt.
  • Visum für einen befristeten Arbeitsaufenthalt (C312) - wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die als Experten/Spezialisten von ihren Sponsoren in Indonesien beschäftigt werden. Es wird für einen Aufenthalt von bis zu 2 Jahren erteilt.
  • Visum für einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken (C316)Studentenvisum - eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird internationalen Studenten für maximal 2 Jahre erteilt, die verlängert werden kann. Sie müssen einen Nachweis über die Zulassung zu einem Institut in Indonesien und einen Finanzierungsnachweis erbringen.
  • Zweitwohnsitzvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die als Investoren, Touristen oder Rentner für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren im indonesischen Hoheitsgebiet leben. Sie müssen ein Konto im Wert von mindestens 2.000.000.000 IDR (indonesische Rupiah) nachweisen, das ihnen oder ihrem Bürgen gehört.
  • Visum für befristete Aufenthalte von Fernarbeitern (E33G) - wird Ausländern für bis zu einem Jahr erteilt, wenn sie ein Einkommen von mindestens 60.000 USD (US-Dollar) jährlich nachweisen können.

Arbeitserlaubnisse

Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, Ausländer einzustellen, muss zunächst einen RPTKA(Rencana Penempatan Tenaga Kerja Asing oder Expatriate Placement Plan) beantragen, der die Anzahl der benötigten ausländischen Arbeitskräfte, den Arbeitszeitraum und den Plan für den Austausch mit indonesischen Arbeitnehmern enthalten muss.

Nach Genehmigung des RPTKA kann das Sponsorunternehmen eine Arbeitserlaubnis (IMTA) beantragen, die für folgende Arbeiten erteilt werden kann

  • Dringend/Notfall (1 Monat)
  • Vorübergehend (2-6 Monate)
  • Langfristig (7-12 Monate)

Ausländische Staatsangehörige müssen auch ein Arbeitsvisum für einen befristeten Aufenthalt (VITAS) beantragen, das einen Aufenthalt von bis zu 2 Jahren erlaubt und verlängert werden kann. Für diesen Antrag müssen sie eine Kopie ihres RPTKA und IMTA vorlegen.

Bevölkerung 283.5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

59.2%

Städtische Bevölkerung

72.8%

Internetzugang

56.3%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer, die 12 Monate lang ununterbrochen gearbeitet haben, haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 12 Tagen.

Arbeitnehmer, die sechs Jahre lang ununterbrochen in demselben Unternehmen gearbeitet haben, haben Anspruch auf einen Langzeiturlaub von mindestens zwei Monaten, der im siebten und achten Jahr der Beschäftigung für jeweils einen Monat gewährt wird. In diesen Fällen haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ihren Jahresurlaub zusätzlich zu ihrem Langzeiturlaub. Der Urlaub bei langjähriger Betriebszugehörigkeit wird nach jeweils 6 aufeinanderfolgenden Arbeitsjahren in demselben Unternehmen gewährt. Während des Urlaubs im achten Jahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Hälfte seines Monatsverdienstes.

Krankheitsurlaub

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn eines Arbeitnehmers zu zahlen, wenn dieser aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Der Arbeitnehmer muss ein Schreiben eines behandelnden Arztes vorlegen, in dem er seine Krankheit bescheinigt. Die Höhe des Lohns, der einem Arbeitnehmer zusteht, der wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, wird wie folgt festgelegt:

  • In den ersten 4 Monaten der Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % seines Lohns.
  • Für die nächsten 4 Monate der Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 75 % des Lohns.
  • Für die folgenden 4 Monate hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 50 % des Lohns.
  • Für die folgenden Monate bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 25 % seines Lohns.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem indonesischen Gesetz zum Schutz von Müttern und Kindern haben Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf mindestens 3 Monate Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub kann mit einem ärztlichen Attest verlängert werden. Eine Arbeitnehmerin, die eine Fehlgeburt erleidet, hat Anspruch auf eine bezahlte Ruhezeit von 1,5 Monaten bzw. auf den Zeitraum, der in dem vom behandelnden Arzt ausgestellten Schreiben angegeben ist. Die Arbeitnehmerin hat während der ersten vier Monate des Urlaubs Anspruch auf 100 % ihres normalen Lohns und in den letzten zwei Monaten auf 75 %.

Berufstätige Mütter haben während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf ihr volles Gehalt. Arbeitgebern ist es untersagt, einer Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft, Geburt oder Fehlgeburt zu kündigen.

Vaterschaftsurlaub

Nach dem indonesischen Gesetz zum Schutz von Mutter und Kind hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub während der Entbindung und auf bis zu 3 weitere Tage nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Außerdem haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub bei Fehlgeburten und ausreichend Zeit, um die Mutter und/oder die Kinder aus verschiedenen Gründen zu begleiten, etwa bei gesundheitlichen Komplikationen oder im Todesfall.

Sozialversicherung

Rente

Das Sozialversicherungssystem gilt für Beschäftigte des öffentlichen und privaten Sektors, schließt jedoch Selbständige aus (diese können jedoch Beiträge zu Vorsorgeeinrichtungen leisten). Die Beiträge eines Versicherten und des Arbeitgebers betragen 1 % des versicherten Bruttomonatsverdienstes bzw. 2 % der versicherten Bruttomonatslohnsumme.

Versicherte können im Alter von 57 Jahren eine Altersrente(manfaat pensiun hari tua) beziehen, wenn sie mindestens 180 Beitragsmonate nachweisen können. Versicherte, die 57 Jahre alt sind und weniger als 180 Beitragsmonate aufweisen, haben Anspruch auf eine Altersabfindung.

Versicherte, die die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllen, erhalten 1 % ihres durchschnittlichen bereinigten Jahresarbeitsentgelts, geteilt durch 12 und multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, die sie eingezahlt haben. Die Höchst- und Mindestrentenbeträge werden alle 2 Jahre angepasst.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Indonesien müssen Arbeitgeber Abfindungsansprüche an die Erben eines Arbeitnehmers zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird. Die Zahlung muss das Zweifache des Betrags der Abfindung und des üblichen Betrags für etwaige Abfindungsansprüche oder Leistungen für langjährige Betriebszugehörigkeit betragen.

Anspruchsberechtigte Hinterbliebene haben auch dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn der Verstorbene eine Alters- oder Invaliditätsrente der Sozialversicherung bezog oder Anspruch darauf hatte, mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt hat und einen Erfüllungsgrad der Beitragszahlungen von mindestens 80 % aufwies (berechnet aus den Beitragsjahren des Verstorbenen geteilt durch seine Mitgliedsjahre).

Zu den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gehören die Witwe(n) (bis zum Tod oder zur Wiederverheiratung), die Kinder (bis sie 23 Jahre alt, erwerbstätig oder verheiratet sind) und die Eltern (wenn kein anspruchsberechtigter Ehegatte oder Kind vorhanden ist).

Anspruchsberechtigte Hinterbliebene von verstorbenen Versicherten, deren Tod auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 % von 80 Monatsverdiensten des Verstorbenen im Monat vor dem Tod, zuzüglich 200 000 INR (indonesische Rupien) pro Monat für 24 Monate.

Leistungen bei Invalidität

In Indonesien sieht das Sozialversicherungssystem Invaliditätsleistungen und eine obligatorische Lebensversicherung für Arbeitnehmer vor. Alle Arbeitnehmer, die im formellen und informellen Sektor arbeiten, einschließlich ausländischer Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate in Indonesien gearbeitet haben, haben Anspruch auf Lebensversicherungsleistungen.

Die Beiträge für Leistungen bei Arbeitsunfällen werden vollständig von den Arbeitgebern getragen. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags richtet sich nach dem Risiko der Arbeitsumgebung (ausgedrückt in den Klassen I-V).

Mindestalter

In Indonesien liegt das Mindestalter für eine reguläre Beschäftigung bei 15 Jahren. Kindern unter 18 Jahren ist es verboten, Arbeiten auszuführen, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden. Kinder über 13 Jahre können für leichte Arbeiten beschäftigt werden, solange die Arbeit ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung nicht behindert oder stört.

Wenn Kinder zusammen mit Erwachsenen beschäftigt werden, müssen ihre Arbeitsplätze getrennt sein. Wenn Kinder an einem Arbeitsplatz angetroffen werden, wird davon ausgegangen, dass sie dort arbeiten, es sei denn, es liegen Beweise für das Gegenteil vor.

Arbeitslosigkeit 3.3%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

67%

Erwerbsbeteiligung

39.4%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

55%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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