BEVÖLKERUNG
2.8m
WÄHRUNG
$ (JMD)
HAUPTSTADT
Kingston
Jamaika, ein karibischer Inselstaat, hat eine üppige Topographie mit Bergen, Regenwäldern und von Riffen gesäumten Stränden. Viele der All-inclusive-Resorts befinden sich in Montego Bay mit seiner Architektur im britischen Kolonialstil und in Negril, das für seine Tauch- und Schnorchelspots bekannt ist.
Jamaika ist berühmt als Geburtsort der Reggae-Musik, und in der Hauptstadt Kingston befindet sich das Bob-Marley-Museum. Die Wirtschaft Jamaikas hängt stark vom Tourismus ab, hat aber auch einen bedeutenden Landwirtschafts- und Bergbausektor.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Das jamaikanische Arbeitsrecht enthält keine gesetzlichen Bestimmungen über die Form von Arbeitsverträgen.
Das jamaikanische Arbeitsrecht enthält keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Form (schriftlich oder mündlich) von Arbeitsverträgen regeln.
Das jamaikanische Arbeitsrecht enthält keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Form von Arbeitsverträgen regeln.
Das jamaikanische Arbeitsrecht erlaubt es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die normale Arbeitszeit bis zu einem Maximum von 12 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum und bis zu 40 Stunden pro Woche festzulegen. Für jede Arbeit, die mehr als 40 Stunden pro Woche geleistet wird, besteht im Allgemeinen Anspruch auf Überstundenvergütung.
Die folgenden Feiertage werden in Jamaika begangen: Neujahr (1. Januar) oder der Tag nach Neujahr (2. Januar)Der Neujahrstag (1. Januar) oder der Tag nach dem Neujahrstag (2. Januar), wenn er auf einen Sonntag fällt, der Aschermittwoch (variiert), der Ostermontag (Datum kann variieren), der Tag der Arbeit (23. Mai), der Tag der Emanzipation (1. August), der Unabhängigkeitstag (6. August), der Tag der Nationalhelden (dritter Montag im Oktober), der Weihnachtstag (25. Dezember), der Tag nach dem Weihnachtstag (26. Dezember) oder der dritte Tag nach dem Weihnachtstag (27. Dezember), wenn er auf einen Sonntag fällt, ein Tag, der vom Minister für nationale Observanz bestimmt wird (Datum kann variieren).
Das jamaikanische Arbeitsrecht sieht keine gesetzliche Begrenzung der Dauer der Probezeit vor. Wenn ein Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsieht, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, wenn die Probezeit weniger als 90 Tage beträgt. Beträgt die Probezeit mehr als 90 Tage, kann der Arbeitnehmer innerhalb der ersten 90 Tage des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen werden. Für Arbeitnehmer, die die ersten 90 Tage ihrer Probezeit überschritten haben, ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Die Länge der Probezeit in den Tarifverträgen in Jamaika liegt in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.
In Jamaika muss Arbeitnehmern, die seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen beschäftigt sind, gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist wie folgt festgelegt:
Arbeitnehmer, die 4 Wochen oder länger ununterbrochen beschäftigt waren, können ihren Arbeitsvertrag nicht mit einer Frist von weniger als 2 Wochen kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, es sei denn, sie wird in Anwesenheit eines glaubwürdigen Zeugen ausgesprochen. Die Kündigungsfrist kann jedoch entfallen, wenn das Verhalten einer der beiden Parteien gegen den Vertrag verstößt oder dem Arbeitnehmer/Arbeitgeber Schaden zufügt oder wenn ein befristeter Vertrag ausgelaufen ist.
In Jamaika ist eine Abfindung bei Entlassung gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitnehmer 104 Wochen (2 Jahre) im Unternehmen beschäftigt war. Die Entlassung gilt als betriebsbedingt, wenn sie ganz oder teilweise darauf zurückzuführen ist:
Saisonarbeitnehmer, die zwei oder mehr aufeinanderfolgende Saisons für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, gelten als entlassen, wenn sie aus einem der oben genannten Gründe entlassen werden oder wenn sie in den nächsten Saisons nicht mehr beschäftigt werden.
Die Entlassungsentschädigung beträgt:
Der Mindestlohn in Jamaika wird von der Beratenden Kommission für Mindestlöhne festgelegt und vom Minister für Arbeit und soziale Sicherheit im Amtsblatt bekannt gegeben. Der nationale Mindestlohn, der am 1. Juni 2024 in Kraft tritt, beträgt 15.000 JMD (jamaikanische Dollar) pro 40-Stunden-Woche für alle Berufe mit Ausnahme von Wachleuten. Der Mindestlohn für Sicherheitspersonal beträgt 15.000 JMD pro Woche.
In Jamaika werden die Löhne in der Regel monatlich gezahlt, und die Arbeitnehmer werden in der Regel am letzten Tag des Monats bezahlt.
Das jamaikanische Arbeitsrecht definiert Überstunden als Arbeit, die mehr als 40 Stunden pro Woche geleistet wird. Aufgrund neuerer Vorschriften, die eine flexible Wochenarbeitszeit zulassen, werden Überstunden nicht mehr nach acht Stunden täglicher Arbeitszeit berechnet (ein Arbeitnehmer darf jedoch nicht mehr als 12 Stunden in einem 24-Stunden-Zeitraum arbeiten). Der Mindestsatz für Überstunden beträgt 150 % des normalen Stundensatzes.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 200 % des normalen Stundensatzes, wenn sie an einem Feiertag oder Ruhetag arbeiten. Sonntage gelten jedoch nicht mehr automatisch als "Premiumtag" für die Berechnung der Überstundenvergütung.
Während des Jahresurlaubs muss den Arbeitnehmern ihr normaler Lohn gezahlt werden, und dieser Betrag muss ihnen vor Beginn des Jahresurlaubs ausgezahlt werden.
Jamaika stellt die folgenden Visa aus:
Alle Reisenden, die nach Jamaika einreisen, müssen den Beamten bei der Einreise die folgenden Dokumente vorlegen:
Wer ohne gültiges Reisedokument, Visum oder Einreisegenehmigung einreist, dem kann die Einreise nach Jamaika verweigert oder die Einreise verzögert werden, bis seine Identität und sein Anspruch auf Einreise nach Jamaika bestätigt wurden.
Einige wenige Reisende verfügen über andere Reisedokumente, die ebenfalls für die Einreise nach Jamaika zugelassen sind.
Diese Reisedokumente müssen von einer anerkannten Behörde ausgestellt sein, ein Lichtbild des Inhabers enthalten und dem Inhaber eine Wiedereinreisegenehmigung für das Ausstellungsland (oder eine Einreisegenehmigung für ein anderes Land) erteilen. Inhaber dieser Dokumente benötigen in der Regel ein Visum.
In Jamaika müssen Personen, die eine Arbeitserlaubnis erhalten möchten, einen Antrag bei der Abteilung für Arbeitserlaubnisse des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit (MLSS) stellen. Der Antrag muss über den gesetzlichen Vertreter des Antragstellers, den künftigen Arbeitgeber oder den Auftragnehmer gestellt werden.
Arbeitgeber, die einen Antrag auf Arbeitserlaubnis im Namen ihrer potenziellen Mitarbeiter stellen, müssen dem Staatssekretär des MLSS ein Anschreiben vorlegen, in dem Folgendes beschrieben wird:
Anträge auf Arbeitserlaubnis für Selbstständige müssen ebenfalls mit einem Anschreiben eingereicht werden, in dem Folgendes beschrieben wird:
Um eine Verlängerung zu erhalten, muss eine Person mit einem Arbeitsvisum im Besitz eines Reisepasses sein, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie einer Arbeitserlaubnis/einer Befreiung/eines Schreibens des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit und (gegebenenfalls) eines Einreisevisums gemäß der Liste der Länder, die ein Visum vor der Ankunft benötigen.
Bevölkerung 2.8m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
57.8%
Städtische Bevölkerung
89.5%
Internetzugang
73.3%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Jamaika ist die Jahresurlaubspolitik im Gesetz über bezahlten Urlaub (Holidays with Pay Act) festgelegt. Arbeitnehmer, die mindestens 110 Tage (jeder Bruchteil eines Tages gilt als ein Tag) im Jahr arbeiten und keine Saison- oder Gelegenheitsarbeiter sind, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Höhe des Urlaubs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage, die der Arbeitnehmer im Bezugsjahr (dem Jahr davor) geleistet hat. Einem Arbeitnehmer werden nach 110 Arbeitstagen 5 Arbeitstage Urlaub gutgeschrieben. Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer mit weniger als 10 Dienstjahren für jedes Arbeitsjahr mindestens 2 Wochen bezahlten Urlaub gewähren. Ein Arbeitgeber muss für jedes Arbeitsjahr eines Arbeitnehmers mit mehr als 10 Dienstjahren mindestens 3 Wochen bezahlten Urlaub gewähren.
Nach jamaikanischem Recht kann der Jahresurlaub für höchstens drei aufeinander folgende Jahre angesammelt werden. Die Vereinbarung über das Ansammeln von Urlaub sollte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Das Gesetz über bezahlten Urlaub (Holidays with Pay Act) verpflichtet die Arbeitgeber, den Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den angesammelten Jahresurlaub auszuzahlen. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Unternehmen zum anderen wechselt, geht der angesammelte Jahresurlaub mit dem Arbeitnehmer über und fällt in die Zuständigkeit des neuen Arbeitgebers.
Arbeitnehmern muss während ihres Urlaubs ihr normales Gehalt gezahlt werden, und dieser Betrag muss ihnen vor Beginn des Urlaubs ausgezahlt werden.
Nach dem jamaikanischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Gelegenheitsarbeitern), die in den ersten 12 Monaten ihrer Beschäftigung mindestens 110 Tage gearbeitet haben, Anspruch auf einen Tag bezahlten Krankheitsurlaub für jeweils 22 Arbeitstage. Nach dem ersten Jahr der Beschäftigung haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Krankenurlaub.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer während des Krankheitsurlaubs nicht bezahlen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Leistung nach dem National Insurance Act oder dem Workmen's Compensation Act hat oder wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über seine Krankheit informiert.
Gelegenheitsarbeiter, die in den ersten 12 Monaten ihres Arbeitsverhältnisses mindestens 110 Tage gearbeitet haben, haben ebenfalls Anspruch auf 10 Tage Krankengeld oder einen Betrag, der 110 Arbeitstagen entspricht.
In Jamaika hat eine schwangere Frau, die seit mindestens 52 Wochen ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Saisonarbeiterinnen, die innerhalb von fünf Jahren insgesamt 52 Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber mitteilen, wie lange sie Urlaub nehmen möchte, und auf Verlangen eine Bescheinigung eines zugelassenen Arztes vorlegen.
Diejenigen, die die Voraussetzungen für den Mutterschaftsurlaub erfüllen, erhalten 12 Wochen. In einigen Fällen kann der Mutterschaftsurlaub um 60 Tage verlängert werden, allerdings nur in folgenden Fällen:
Das jamaikanische Arbeitsrecht enthält derzeit keine Bestimmungen für einen Vaterschaftsurlaub für Beschäftigte des privaten Sektors. Es gibt jedoch einen Vaterschaftsurlaub für Beschäftigte des öffentlichen Sektors. Männliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben nach der Geburt oder Adoption eines Kindes Anspruch auf 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Dieser Urlaub kann nur innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt eines Kindes gewährt werden. Im Falle einer Totgeburt oder des Todes des Kindes innerhalb von 6 Monaten nach der Entbindung kann der Urlaub in Anspruch genommen werden. Bezahlter Urlaub kann innerhalb jeder staatlichen Organisation nur dreimal in Anspruch genommen werden.
Das Nationale Versicherungsgesetz sieht eine Altersrente vor, die ab dem Renteneintritt (Alter 70 für Männer und Alter 65 für Frauen) bis zum Lebensende in Höhe von 4.200 JMD (Jamaikanische Dollar) pro Woche gezahlt wird. Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, müssen Arbeitnehmer mindestens 156 wöchentliche Beiträge in das Nationale Versicherungssystem eingezahlt haben.
Versicherte Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreichen, aber die Kriterien für die Beitragszahlung nicht erfüllen, haben dennoch Anspruch auf eine Altersbeihilfe von 60.000 JMD, wenn sie mindestens 52 Wochen lang Beiträge gezahlt haben.
Das Rentengesetz regelt den Ruhestand für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Das Rentenalter für Angestellte des öffentlichen Dienstes liegt bei 65 Jahren. Die Höhe der monatlichen Rente wird als Prozentsatz des Durchschnittsgehalts der letzten drei Jahre vor der Pensionierung berechnet.
Das Rentengesetz sieht vor, dass der überlebende Ehegatte und die Kinder des verstorbenen Bediensteten Leistungen erhalten können. Hinterbliebene haben Anspruch auf eine Rente, wenn der verstorbene Arbeitnehmer mindestens 156 Wochenbeiträge geleistet hat.
Die Leistungen werden wie folgt gezahlt:
Wenn der verstorbene Arbeitnehmer die Beitragsvoraussetzungen nicht erfüllt hat, aber mindestens 52 Wochen lang Beiträge gezahlt hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine einmalige Zuschusszahlung. Der Zuschuss für den überlebenden Ehegatten beträgt 60.000 JMD und 75.000 JMD für die Person, die für eine Waise sorgt.
Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes werden die dem Angestellten geschuldeten Pensionen und Gratifikationen an die Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Angestellte in Ausübung seines Dienstes oder infolge seiner Tätigkeit stirbt oder wenn es offensichtlich ist, dass die Stellung die Ursache für den Tod ist.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, wenn sie 26 Wochen lang arbeitsunfähig waren und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Nur Personen mit einer dauerhaften Behinderung haben Anspruch auf diese Leistung.
Die wöchentliche Invaliditätsleistung wird auf 4.200 JMD (Jamaikanische Dollar) festgesetzt, wenn die betreffende Person beschäftigt war und in den nationalen Rentenplan eingezahlt hat. Diese Leistung wird lebenslang gezahlt, wenn der Arbeitnehmer mindestens 156 Wochen lang in den Plan eingezahlt hat. Alternativ haben Personen, die die Voraussetzungen für eine Rente nicht erfüllen, Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von 60.000 JMD.
Beschäftigte des öffentlichen Sektors haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie während der Arbeit einen Unfall erleiden, wobei die Höhe der Rente vom Grad der Beeinträchtigung abhängt.
Das jamaikanische Arbeitsrecht sieht vor, dass Minderjährige unter 13 Jahren keinerlei Beschäftigung ausüben dürfen. Minderjährige, die älter als 13, aber jünger als 15 Jahre sind, dürfen in bestimmten, vom Arbeitsminister vorgeschriebenen Bereichen arbeiten, sofern diese Arbeit nicht die Ausbildung oder die Gesundheit des Kindes beeinträchtigt. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Arbeiten, Arbeiten, die ihre Ausbildung beeinträchtigen, Arbeiten, die ihrer Gesundheit schaden, oder Arbeiten, die ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung schaden, beschäftigt werden.
Es ist illegal, Minderjährige in Nachtclubs oder bei anderen Tätigkeiten zu beschäftigen, die gegen Anstand und Moral verstoßen. Sie dürfen nicht in Betrieben beschäftigt werden, die berauschende Getränke oder Tabakwaren herstellen oder verkaufen. Das Mindestalter für Nachtarbeit beträgt 15 Jahre.
Arbeitslosigkeit 4.9%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
68%
Erwerbsbeteiligung
45.9%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
74%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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