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BEVÖLKERUNG

11.6m

WÄHRUNG

د.ا (JOD)

HAUPTSTADT

Amman

Überblick

Jordanien, ein arabischer Staat am Ostufer des Jordans, ist geprägt von antiken Monumenten, Naturschutzgebieten und Badeorten. Es beherbergt die berühmte archäologische Stätte Petra, die Hauptstadt der Nabatäer aus der Zeit um 300 v. Chr., die in einem engen Tal mit in die Sandsteinfelsen gehauenen Gräbern, Tempeln und Denkmälern liegt.

Die jordanische Wirtschaft ist relativ klein und hängt stark von ausländischer Hilfe, Handel und Tourismus ab. Zu den wichtigsten Sektoren gehören Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Finanzdienstleistungen. Das Land steht vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasserknappheit, Energieabhängigkeit und regionaler Instabilität.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das jordanische Arbeitsrecht schreibt vor, dass Arbeitsverträge in arabischer Sprache abgefasst und in mindestens zwei Exemplaren erstellt werden müssen (jede Partei muss ein Exemplar behalten). Das Gesetz erlaubt auch die Verwendung mündlicher Verträge. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen gesetzlichen Beweismitteln geltend machen.

Mündliche Vereinbarungen

Das jordanische Arbeitsrecht lässt die Verwendung mündlicher Verträge zu: Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen gesetzlichen Beweismitteln geltend machen.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

In Jordanien können Verträge durch übliche Zeichen oder den Austausch von Informationen zwischen den Parteien konkludent geschlossen werden:Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, kann der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen gesetzlichen Beweismitteln geltend machen.

Arbeitszeiten

Das jordanische Arbeitsrecht sieht vor, dass die normale Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche an höchstens 6 Tagen nicht überschreiten darf, wobei Essenspausen und Ruhezeiten nicht eingerechnet sind. Die Vorschriften über die Arbeitszeit gelten nicht für Personen, die in einem Betrieb eine Aufsichts- oder Führungsposition innehaben. Für Beschäftigte im Hotel-, Gaststätten- und Kinobereich gilt eine Höchstarbeitszeit von 54 Stunden pro Woche.

Die wöchentlichen Ruhetage sind voll zu bezahlen, es sei denn, der Arbeitnehmer ist täglich oder wöchentlich beschäftigt. In diesen Fällen hat er Anspruch auf die volle Vergütung für den wöchentlichen Ruhetag, wenn er an sechs aufeinander folgenden Tagen vor dem festgelegten Ruhetag gearbeitet hat, und auf eine anteilige Vergütung im Verhältnis zur Zahl der Arbeitstage, wenn er an drei oder mehr Tagen gearbeitet hat.

Die meisten Privatunternehmen halten den Freitag als Wochenendfeiertag ein, während Banken und Behörden freitags und samstags geschlossen sind.

Feiertage

Neujahr, März-Tagundnachtgleiche, Karfreitag, Ostertag, orthodoxe Ostern, Ostermontag, Al Isra' wal Miraj, Tag der Arbeit, Unabhängigkeitstag, Beginn des Ramadan, Juni-Sonnenwende, Eid-al-Fitr, Eid-al-Adha, September-Tagundnachtgleiche, Muharram/Neujahr, Geburtstag des Propheten, Dezember-Sonnenwende, Weihnachten.

Probezeit

In Jordanien kann ein Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer auf Probe einstellen, um dessen Kompetenz und Fähigkeiten für die zugewiesene Arbeit zu prüfen. Die Probezeit darf nicht länger als 3 Monate dauern. Beide Parteien müssen ihr schriftlich zustimmen.

Beide Parteien haben auch das Recht, den Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit zu kündigen, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist oder eine Haftung gegenüber der anderen Partei besteht.

Setzt ein Arbeitnehmer seine Arbeit nach Ablauf der Probezeit fort, so gilt sein Arbeitsvertrag als unbefristet, und die Probezeit wird als Teil der Dienstzeit des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber betrachtet. Der Arbeitgeber kann die Probezeit nicht verlängern oder den Vertrag während dieses Zeitraums kündigen, um den Arbeitnehmer für eine weitere Probezeit wieder einzustellen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist eine Kündigungsfrist von einem Monat oder eine Entschädigung an ihrer Stelle erforderlich. Ein Arbeitgeber hat das Recht, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers in der Probezeit frist- und entschädigungslos zu kündigen.

Für die Kündigung eines Arbeitsvertrags wegen groben Fehlverhaltens oder Vertragsverletzung ist keine Kündigungsfrist erforderlich.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die nicht den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes unterliegen, haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund beendet wird. Die Abfindung entspricht einem Monatslohn für jedes Jahr der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit. Für angefangene Dienstjahre hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine anteilige Vergütung.

Arbeitnehmer, die während der Probezeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Entschädigung

Mindestlohn

Der Mindestlohn für jordanische Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft beträgt 290 JOD (jordanische Dinar) pro Monat. Der Mindestlohn für Wanderarbeitnehmer beträgt 230 JOD. Wanderarbeitskräfte in Haushalten und im Be- und Entladesektor sowie jordanische und Wanderarbeitskräfte in der Bekleidungs- und Textilindustrie sind von dem derzeitigen Mindestlohn ausgenommen.

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn gezahlt hat, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 500 JOD und höchstens 1000 JOD für jeden Verstoß bestraft. Der Arbeitgeber wird außerdem verurteilt, dem Arbeitnehmer den Differenzbetrag zu zahlen. Die Strafe verdoppelt sich bei jeder Wiederholung des Verstoßes.

Lohnfristen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, so dass die Löhne innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt werden müssen. Das Gleiche gilt für die Überstundenvergütung.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Nach jordanischem Arbeitsrecht kann ein Arbeitnehmer zustimmen, dass er über die normale Arbeitszeit hinaus beschäftigt wird, vorausgesetzt, er erhält eine Überstundenvergütung in Höhe von mindestens 125 % seines regulären Entgelts und die Überstunden werden reduziert. Arbeitet ein Arbeitnehmer an seinem wöchentlichen Ruhetag oder an religiösen oder offiziellen Feiertagen, so sind ihm die Überstunden mit mindestens 150 % des regulären Entgelts zu vergüten. Überstundenzuschläge müssen spätestens 7 Tage nach ihrer Fälligkeit ausgezahlt werden.

Das jordanische Arbeitsrecht sieht vor, dass die normale Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten darf und in einer Woche 48 Stunden an höchstens 6 Tagen nicht überschreiten darf, wobei Essenspausen und Ruhezeiten ausgeschlossen sind. Die Vorschriften über die Arbeitszeit gelten nicht für Personen, die in einem Betrieb eine Aufsichts- oder Führungsposition innehaben. Für Beschäftigte in Hotels, Restaurants und Kinos gilt eine Höchstarbeitszeit von 54 Stunden pro Woche.

Die Arbeitnehmer haben während ihres Jahresurlaubs Anspruch auf ihr normales Gehalt.

Einwanderung und Visa

Visum

Staatsangehörige von Bahrain, Ägypten, Israel, Kuwait, Libanon, Oman, den von der Palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Gebieten, Saudi-Arabien, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten können Jordanien ohne Touristen- oder Geschäftsvisum besuchen.

Staatsangehörige der meisten Länder benötigen für die Einreise nach Jordanien ein Visum. Je nach Land kann das Visum bei der Einreise erteilt werden oder muss vor der Reise eingeholt werden.

Jordanien bietet die folgenden Visa an:

  • Visa für die einmalige Einreise, gültig für 2 Monate
  • Visa für die doppelte Einreise, gültig für 3 Monate
  • Mehrfache Einreisevisa, gültig für 6 Monate

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Land weiterreisen, sind von den Visumgebühren befreit. Transitvisa können nur an jordanischen Flughäfen, Botschaften oder Konsulaten verwendet werden.

Visa können um maximal 6 Monate verlängert werden, indem man sich bei einer Polizeistation in Jordanien anmeldet.

Arbeitserlaubnis

Das jordanische Arbeitsrecht schreibt vor, dass keine im Ausland geborene Person ohne Zustimmung des Innenministeriums in Jordanien eingestellt werden darf, es sei denn, die Arbeit erfordert Erfahrungen oder Fähigkeiten, die auf dem jordanischen Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Arabische Arbeitnehmer haben bei der Einstellung in Jordanien Vorrang, und es verstößt gegen das Gesetz, Ausländer für eine Stelle einzustellen, die ein Jordanier besetzen könnte. Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die von jordanischen Müttern geboren wurden.

Bevölkerung 11.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

92.2%

Städtische Bevölkerung

92.5%

Internetzugang

46.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

68%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Das jordanische Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmer für jedes Beschäftigungsjahr Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 14 Tagen bei voller Bezahlung haben. Der Jahresurlaub muss auf 21 Tage ausgedehnt werden, wenn der Arbeitnehmer fünf Jahre hintereinander beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Offizielle und religiöse Feiertage sowie wöchentliche Ruhetage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, es sei denn, sie fallen in die Urlaubszeit.

Beträgt die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers weniger als ein Jahr, hat er Anspruch auf bezahlten Urlaub, der anteilig zu seiner Beschäftigungsdauer in diesem Jahr berechnet wird.

Nach Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann der Urlaub eines Jahres auf das folgende Jahr übertragen werden.

Unter Berücksichtigung der Arbeitsanforderungen und der Interessen der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber im ersten Monat des Jahres die Termine für den Jahresurlaub der Arbeitnehmer und die Art und Weise, wie der Urlaub genommen werden soll, festlegen.

Krankheitsurlaub

In Jordanien hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen 14-tägigen jährlichen Krankheitsurlaub bei voller Bezahlung, sofern er einen Bericht eines zugelassenen Arztes vorlegt. Dieser Urlaub kann um weitere 14 Tage bei voller Bezahlung verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer ins Krankenhaus eingeliefert wird. Der Krankheitsurlaub kann nach den ersten 14 Tagen um weitere 14 Tage verlängert werden, auch wenn der Arbeitnehmer nicht im Krankenhaus liegt, sofern ein zugelassener medizinischer Ausschuss einen Bericht vorlegt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedoch nur Anspruch auf 50 % seines normalen Arbeitsentgelts.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu bezahlen, solange er krankgeschrieben ist.

Mutterschaftsurlaub

Das jordanische Arbeitsrecht gewährt Frauen einen 10-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub, einschließlich der Ruhezeiten vor und nach der Entbindung. Der Urlaub nach der Entbindung muss mindestens 6 Wochen dauern, und eine Beschäftigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist verboten.

Der jordanische Sozialversicherungsfonds gewährt Arbeitnehmerinnen des privaten Sektors Geldleistungen bei Mutterschaft, die durch Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 0,75 % der monatlichen Bruttolohnsumme finanziert werden. Frauen müssen in den 12 Monaten vor der Entbindung mindestens 6 Monate lang versichert gewesen sein, um Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus dem Sozialversicherungsfonds zu haben. Das Mutterschaftsgeld beträgt 100 % des letzten versicherten Monatsverdienstes der Versicherten für bis zu 10 Wochen.

Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs und innerhalb eines Jahres nach der Entbindung hat jede Mutter das Recht auf bezahlte Freistellung, um ihr Neugeborenes zu stillen, sofern die Freistellung insgesamt nicht mehr als eine Stunde pro Tag beträgt.

Vaterschaftsurlaub

Im Jahr 2019 wurde das jordanische Arbeitsrecht geändert und ein Vaterschaftsurlaub für Väter eingeführt. Väter haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes.

Sozialversicherung

Rente

In Jordanien haben alle Versicherten, die das 60. (Männer) bzw. 55. (Frauen) Lebensjahr vollendet und mindestens 180 Versicherungsmonate, davon 84 Beitragsmonate während der Beschäftigung, zurückgelegt haben, Anspruch auf eine Altersrente.

Eine vorzeitige Pensionierung kann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer das Alter von 50 Jahren erreicht und 252 Beiträge (Männer) bzw. 228 Beiträge (Frauen) gezahlt hat.

Die Rente beträgt 2,5 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes der letzten 36 Monate pro Beitragsjahr für die ersten 1.500 JOD (jordanische Dinar) des Durchschnittsgehalts und danach 2 % pro Beitragsjahr. Die Höchstrente beträgt 75 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten in den letzten zwei Jahren. Der Rentenbetrag erhöht sich, wenn Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, die noch keine Beiträge gezahlt haben, können bis zum 30. Die Leistungen werden jedoch ebenfalls gekürzt.

Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, aber die Kriterien für die Beitragszahlung nicht erfüllen, haben Anspruch auf eine pauschale Altersabfindung, die sich nach der Anzahl der Beiträge berechnet.

Hinterbliebene/Hinterbliebene Leistungen

In Jordanien wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens 24 Beitragsmonate hatte, davon 6 aufeinander folgende Monate. Besteht für mehr als einen Hinterbliebenen ein Anspruch, wird die Leistung geteilt.

Die Hinterbliebenenrente berechnet sich aus 50 % des durchschnittlichen Monatslohns während der letzten 12 Beitragsmonate, 0,5 % für jedes Beitragsjahr über 60 Monate hinaus und 1 % für jedes Beitragsjahr über 120 Beiträge hinaus.

Anspruchsberechtigte Hinterbliebene sind:

  • eine Witwe
  • ein behinderter Witwer
  • die männlichen Kinder des Versicherten bis zum Alter von 23 Jahren
  • unterhaltsberechtigte Töchter, wenn sie unverheiratet, verwitwet oder geschieden sind
  • Unterhaltsberechtigte Brüder, die jünger als 18 Jahre sind, und unterhaltsberechtigte Schwestern
  • Eltern

Die Rente wird ausgesetzt, wenn der Begünstigte mindestens so viel verdient wie die Höhe der Rente. Die Rente für eine Witwe, Tochter oder Schwester ruht bei Heirat, wird aber wieder aufgenommen, wenn sie später verwitwet oder geschieden wird.

Leistungen bei Invalidität

In Jordanien haben Versicherte Anspruch auf eine dauerhafte natürliche Vollinvaliditätsrente, wenn eine Teil- oder Vollinvalidität festgestellt wurde und sie mindestens 60 Beiträge gezahlt haben, von denen 24 aufeinanderfolgend sind. Außerdem muss die Invalidität durch die Entscheidung eines zugelassenen Arztes festgestellt werden.

Die Rente für dauerhafte Vollinvalidität berechnet sich aus 50 % des durchschnittlichen Monatslohns der letzten 36 Beitragsmonate bis zu einem Betrag von 1.500 JOD (jordanische Dinar) und 30 % des darüber hinausgehenden Betrags. Die Rente erhöht sich um 0,5 % für jedes Beitragsjahr, das über 60 Monate hinausgeht, und um 1 % für jedes Beitragsjahr, das über 120 Monate hinausgeht. Für Pflegebedürftige wird ein Zuschlag von 25 % gezahlt. Bei dauerhafter Teilinvalidität werden 75 % der vollen Invaliditätsrente gezahlt.

Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen werden 75 % des Lohns am Tag des Unfalls als Entschädigung für vorübergehende Invalidität gezahlt. Bei dauerhafter Invalidität werden 75 % des Lohns als Rente gezahlt, wenn die Invalidität mehr als 75 % beträgt. Bei niedrigeren Invaliditätsgraden wird die Rente anteilig gekürzt.

Mindestalter

Das jordanische Arbeitsrecht legt das Mindestarbeitsalter auf 16 Jahre fest und definiert "Minderjährige" als Personen unter 18 Jahren. Darüber hinaus ist es Arbeitnehmern unter 18 Jahren verboten, gefährliche, anstrengende oder ungesunde Arbeiten zu verrichten.

Arbeitgeber dürfen von Minderjährigen nicht verlangen, an Feiertagen, religiösen Tagen oder wöchentlichen Ruhetagen zu arbeiten, und sie dürfen Kinderarbeiter nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten lassen. Nach 4 aufeinanderfolgenden Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber dem Minderjährigen eine Ruhezeit von mindestens 1 Stunde gewähren. Minderjährige dürfen zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens keine Arbeit verrichten.

Bevor ein Arbeitgeber einen Minderjährigen einstellt, muss er die folgenden Dokumente vorlegen:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen
  • eine vom Gesundheitsministerium beglaubigte Bescheinigung eines Facharztes über die gesundheitliche Eignung des Minderjährigen
  • Die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Minderjährigen zur Einstellung des Kindes

Arbeitslosigkeit 18%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

38.5%

Erwerbsbeteiligung

17.5%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

65%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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