Compliant einstellen inKenia Zum Experten

BEVÖLKERUNG

56.4m

WÄHRUNG

Sh (KES)

HAUPTSTADT

Nairobi

Überblick

Kenia, ein Land in Ostafrika, hat eine Küste am Indischen Ozean und umfasst Savannen, Seengebiete, das dramatische Great Rift Valley und das Hochland. Es ist auch die Heimat von Wildtieren wie Löwen, Elefanten und Nashörnern. Von der Hauptstadt Nairobi bis zum Maasai-Mara-Reservat bietet Kenia eine breite Palette von Erlebnissen.

Die kenianische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Tourismus und Dienstleistungen. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Tee, Kaffee und Gartenbauprodukten. Die wachsende Wirtschaft und die strategische Lage Kenias machen das Land zu einem wichtigen Akteur in der Region.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

In Kenia können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Schriftliche Verträge sind nur erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis 3 Monate oder länger dauert.

Die folgenden Informationen müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden, der dem Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt wird:

  • Name, Alter, ständiger Wohnsitz und Geschlecht des Arbeitnehmers
  • Name des Arbeitgebers
  • Datum des Arbeitsbeginns
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Form und Dauer des Vertrages
  • Ort und Dauer der Arbeit
  • Gehalt, Lohnsatz und Angaben zu eventuellen Zusatzleistungen
  • Häufigkeit der Bezahlung

Arbeitgeber können Wettbewerbsverbote oder Abwerbeverbote in Arbeitsverträge aufnehmen. Gemäß dem Contracts in Restraint of Trade Act ist der High Court befugt, eine Bestimmung oder Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn er unter Berücksichtigung der Art des betreffenden Berufs, Gewerbes, Geschäfts oder der Beschäftigung sowie der angegebenen Dauer, des geografischen Geltungsbereichs und aller relevanten Umstände feststellt, dass die Bestimmung oder Vereinbarung unangemessen ist. Diese Unangemessenheit kann sich daraus ergeben, dass sie der begünstigten Partei einen über das erforderliche Maß hinausgehenden Schutz gewährt oder das öffentliche Interesse beeinträchtigt.

Mündliche Verträge

In Kenia sind mündliche Verträge zulässig, wenn die Dauer eines Arbeitsverhältnisses voraussichtlich weniger als 3 Monate beträgt. Eine schriftliche Erklärung muss dem Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das kenianische Arbeitsgesetz enthält in seiner Definition des "Dienstvertrags" einen stillschweigenden Vertrag über die Beschäftigung einer Person für einen bestimmten Zeitraum (dazu gehören auch Ausbildungsverträge).

Die kenianische Rechtsprechung kann Aufschluss darüber geben, unter welchen Umständen ein Arbeitsvertrag konkludent geschlossen werden kann.

Arbeitszeiten

In Kenia darf die normale Wochenarbeitszeit 52 Stunden an 6 Arbeitstagen nicht überschreiten. Für Personen, die in der Nachtarbeit beschäftigt sind, darf die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen Ruhetag alle 7 Arbeitstage.

Feiertage

1. Januar (Neujahrstag); Karfreitag (Datum variabel); Ostermontag (Datum variabel); 1. Mai (Tag der Arbeit); 1. Juni (Madaraka-Tag); Eid al-Fitr (Ende des Ramadan); 10. Oktober (Moi-Tag); 20. Oktober (Mashujaa Day, früher Kenyatta Day); 12. Dezember (Jamhuri Day); 25. Dezember (Christmas Day); 26. Dezember (Boxing Day); Eid al-Adha (TBD, für Muslime); Diwali (TBD, für Hindus).

Probezeit

Die Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten, es sei denn, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich eine Verlängerung (bis zu 6 Monaten).

Eine Kündigungsfrist von 7 Tagen (oder eine Abfindung für Arbeitgeber) ist erforderlich, um den Vertrag eines Arbeitnehmers während der Probezeit durch eine der Parteien zu kündigen.

Im Jahr 2021 erklärte das Gericht für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen in Nairobi Abschnitt 42(1) des Beschäftigungsgesetzes für verfassungswidrig. Diese Bestimmung hatte es Arbeitgebern ermöglicht, bei der Entlassung von Arbeitnehmern in der Probezeit die verfahrensrechtlichen Fairnessanforderungen von Abschnitt 41 zu umgehen. Das Gericht bestätigte, dass alle Beschäftigten, auch die auf Probe, das Recht auf eine faire Anhörung vor der Kündigung haben.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das Arbeitsrecht legt die Kündigungsfristen für die verschiedenen Arbeitsverträge fest. Die Kündigungsfrist muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, kann aber durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verlängert werden.

Es gibt auch eine Bestimmung über die Zahlung einer Abfindung, die bei beendeten Verträgen mit Lohnzahlungen in Abständen von mehr als einem Monat zulässig ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer den Betrag zahlen, den er während der Kündigungsfrist vor der Kündigung verdient hätte.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist einzuräumen, wenn dieser wegen groben Fehlverhaltens entlassen wird.

Abgangsentschädigungen

Das kenianische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass eine gesetzliche Abfindung nur dann gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer wegen Entlassung entlassen wird, und der Arbeitnehmer muss 12 Monate lang beschäftigt gewesen sein. Dieser Abfindungssatz darf nicht weniger als 15 Tage für jedes Jahr der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers betragen.

Entschädigung

Mindestlohn

Die derzeitigen Mindestlöhne liegen zwischen 8.596,494 KES (kenianische Schillinge) und 36.360,92 KES pro Monat und sind je nach Branche, Berufsgruppe und geografischer Region unterschiedlich.

Die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber gilt als Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu KES 100.000 und einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren geahndet wird.

Nach dem kenianischen Arbeitsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Löhne wie folgt zu zahlen:

  • im Falle eines Gelegenheitsarbeiters am Ende des Tages
  • im Falle eines Arbeitnehmers, der für einen Zeitraum von mehr als einem Tag, aber nicht mehr als einem Monat beschäftigt wird, am Ende dieses Zeitraums
  • bei Arbeitnehmern, die länger als 1 Monat beschäftigt sind, am Ende eines jeden Monats oder eines Teils davon
  • bei Arbeitnehmern, die auf unbestimmte Zeit oder auf einer Reise beschäftigt sind, nach Ablauf eines jeden Monats oder eines solchen Zeitraums, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, bzw. nach Beendigung der Reise

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitnehmer, die über die reguläre Wochenarbeitszeit hinaus arbeiten, haben Anspruch auf eine Überstundenvergütung in Höhe von 150 % ihres normalen Lohnsatzes.

Arbeitnehmer, die an staatlich anerkannten Feiertagen oder an ihren wöchentlichen Ruhetagen arbeiten, gelten als Überstunden und haben Anspruch auf einen Lohnsatz von 200 % ihres normalen Lohnsatzes.

Der Arbeitgeber zahlt den Jahresurlaub vollständig aus.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Arten von Visa werden in Kenia ausgestellt:

  • Visum für die einmalige Einreise - wird für die einmalige oder mehrmalige Einreise von Personen ausgestellt, deren Staatsangehörigkeit für die Einreise nach Kenia ein Visum erfordert.
  • Transitvisum - wird für einen Zeitraum von höchstens 3 Tagen für Personen ausgestellt, deren Staatsangehörigkeit für die Einreise nach Kenia ein Visum erfordert und die beabsichtigen, durch Kenia zu einem anderen Ziel durchzureisen
  • Diplomatenvisum - wird für die einmalige oder mehrmalige Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen ausgestellt, die im offiziellen Dienst sind
  • Höflichkeitsvisum (offizielles Visum) - wird Inhabern von Amts- oder Dienstpässen, die im offiziellen Dienst stehen, sowie Inhabern von gewöhnlichen Reisepässen ausgestellt, die keinen Anspruch auf ein Diplomatenvisum haben, deren Besuch jedoch aus Gründen der internationalen Höflichkeit als wünschenswert erachtet wird
  • Ostafrika-Touristenvisum - ein gemeinsames Touristenvisum, das zu Reisen in die und innerhalb der Republik Kenia, der Republik Uganda und der Republik Ruanda berechtigt. Es ist 90 Tage lang gültig und erlaubt die mehrfache Einreise.
  • Visum für digitale Nomaden - Dieses Visum wird im Oktober 2024 eingeführt und erlaubt es Fernarbeitern, in Kenia zu leben und zu arbeiten. Die Antragsteller müssen eine Fernbeschäftigung, eine Unterkunft in Kenia, ein einwandfreies Führungszeugnis und ein Jahreseinkommen von mindestens 55.000 USD nachweisen. Es wird für 1 oder 2 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.

Arbeitserlaubnis

Alle ausländischen Staatsbürger müssen im Besitz einer Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung oder einer Ausnahmegenehmigung sein, bevor sie eine Beschäftigung in Kenia annehmen können. Es gibt folgende Kategorien von Genehmigungen:

  • Klasse A - Bergleute oder Personen, die nach Mineralien schürfen
  • Klasse B - Anwärter in der Landwirtschaft und Tierzucht
  • Klasse C - Vorgeschriebene Berufe
  • Klasse D - Arbeitnehmer, denen eine Beschäftigung angeboten wird
  • Klasse F - Spezifische Produktion (Investitionsnachweis erforderlich)
  • Klasse G - Investoren in ein bestimmtes Gewerbe, Unternehmen oder Beratungsunternehmen (Investitionsnachweis erforderlich)
  • Klasse I - Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis für einen von der kenianischen Regierung vorab genehmigten Missionar
  • Klasse K - Aufenthaltserlaubnis für Personen, die mindestens 35 Jahre alt sind und über ein ausländisches Einkommen verfügen, aber in Kenia keiner bezahlten Arbeit nachgehen (ein Nachweis über das ausländische Einkommen ist erforderlich).
  • Klasse M - Konventionelle Flüchtlinge
  • Klasse N - Digitale Nomaden, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags für ein außerhalb Kenias registriertes Unternehmen arbeiten oder als Selbstständige Dienstleistungen für Kunden anbieten, die sich außerhalb Kenias befinden

Bevölkerung 56.4m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

30.1%

Städtische Bevölkerung

35%

Internetzugang

90.1%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem kenianischen Arbeitsgesetz von 2007 haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 21 Tage Jahresurlaub für jeweils 12 Monate ununterbrochener Betriebszugehörigkeit, die zum vollen regulären Lohnsatz vergütet werden. Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag beendet wird, bevor sie 12 Monate ununterbrochener Betriebszugehörigkeit erreicht haben, sammeln ihren Jahresurlaub auf der Grundlage von 1,75 Urlaubstagen pro Monat ununterbrochener Betriebszugehörigkeit an. Bei Inanspruchnahme des vollen Mutterschaftsurlaubs in einem Jahr verfällt der Jahresurlaub.

Es können höchstens 10 Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen werden, d. h. ein Arbeitnehmer muss im selben Jahr mindestens 11 Tage Urlaub nehmen, wenn er im nächsten Jahr weitere 10 Tage Urlaub erhalten möchte. Kann ein Arbeitnehmer die Urlaubstage aufgrund einer zusätzlichen Arbeitsbelastung nicht in Anspruch nehmen, muss der Arbeitgeber die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage vergüten.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer, die 2 Monate lang ununterbrochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf mindestens 14 Tage Krankenurlaub. Die ersten 7 Tage werden zum vollen Lohnsatz und die restlichen Tage zum halben Lohnsatz vergütet. Der Arbeitnehmer muss eine gültige Bescheinigung eines Arztes vorlegen, um Krankenurlaub zu beantragen.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 3 Monate Mutterschaftsurlaub bei voller Bezahlung. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können sie ihren Mutterschaftsurlaub über die 3 Monate hinaus verlängern, wenn während oder nach der Geburt Komplikationen auftreten. Die Arbeitnehmerin muss dem Arbeitgeber den Beginn des Mutterschaftsurlaubs und das Datum der Rückkehr an den Arbeitsplatz mindestens 7 Tage vorher schriftlich mitteilen.

Arbeitgebern ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen aufgrund der Schwangerschaft zu entlassen.

Vaterschaftsurlaub

Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, der von ihrem Arbeitgeber voll bezahlt wird.

Sozialversicherung

Rente

Der kenianische Nationale Sozialversicherungsfonds (NSSF) sieht zwei Arten von Altersleistungen vor: die obligatorische Pensionskasse (für alle Arbeitnehmer) und den Provident Fund (für Selbständige und Rentner, freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer). Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen je nach Höhe des Einkommens in zwei Stufen Beiträge in den Pensionsfonds ein.

Um Anspruch auf Altersleistungen zu haben, muss ein Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet haben, und das Arbeitsverhältnis muss ordnungsgemäß und fair beendet werden. Ein vorzeitiger Ruhestand ist im Alter von 50 Jahren möglich. Die Höhe der Rente hängt von der Summe der Beiträge ab, die in den Pensionsfonds und den Vorsorgefonds eingezahlt wurden. Der Betrag in der Pensionskasse kann als Kapital oder als Rente ausgezahlt werden.

Bürger, die über 70 Jahre alt sind und in Armut leben, erhalten eine Altersrente in Höhe von 2.000 KES pro Monat.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Kenia wird die Hinterbliebenenrente an Angehörige, einschließlich Ehegatten, Kinder unter 25 Jahren oder Eltern, Großeltern und Enkelkinder des Verstorbenen gezahlt, wenn die Person vor dem Rentenalter stirbt und mindestens 36 Beiträge in den Nationalen Sozialversicherungsfonds eingezahlt hat.

Die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen in den Pensionsfonds ab. Das Guthaben im Provident Fund wird als Pauschalbetrag an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Ein Standardbegräbniszuschuss beträgt 10.000 KES (kenianische Schillinge).

Stirbt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung, die durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, wird eine Entschädigung an die Hinterbliebenen gezahlt, und der Arbeitgeber kommt für die Beerdigungskosten auf.

Leistungen bei Invalidität

Um Anspruch auf eine Invaliditätsrente zu haben, muss bei einer Person eine vollständige und dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung festgestellt werden und sie muss mindestens 36 Beiträge in den Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSSF) eingezahlt haben. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen in den Pensionsfonds ab. Der Betrag im Provident Fund wird als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Wird eine Person aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserfahrung arbeitsunfähig, hat sie Anspruch auf Leistungen, die vom Arbeitgeber übernommen werden. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden 50 % des Monatsverdienstes (maximal 540 KES) gezahlt, und zwar drei Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 12 Monaten. Die maximale Gesamtleistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit beträgt 240.000 KES (kenianische Schillinge).

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 96 Monatsverdiensten oder dem Höchstbetrag von 240.000 KES gezahlt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Personen mit einer dauerhaften Teilinvalidität haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 Monatsverdiensten oder den Höchstbetrag von 240.000 KES, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Mindestalter

Kindern unter 13 Jahren ist jede Form von Arbeit untersagt; Personen zwischen 13 und 16 Jahren können jedoch für leichte Arbeiten eingestellt werden. Personen ab 16 Jahren können regelmäßig beschäftigt werden, wobei das Gesetz die Beschäftigung von Kindern in einem Industriebetrieb zwischen 18:30 Uhr und 6:30 Uhr morgens verbietet. Von Arbeitnehmern unter 16 Jahren kann nicht verlangt werden, dass sie mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten.

Ein Arbeitgeber, der ein Kind einstellt, ist verpflichtet, ein Register zu führen, das die folgenden Angaben enthält:

  • Alter und Geburtsdatum
  • Datum des Eintritts in das Arbeitsverhältnis und des Austritts aus demselben
  • Sonstige beschäftigungsbezogene Informationen

Arbeitslosigkeit 5.4%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

66.7%

Erwerbsbeteiligung

47.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

53%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog