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BEVÖLKERUNG

5m

WÄHRUNG

د.ك (KWD)

HAUPTSTADT

Kuwait City

Überblick

Kuwait, offiziell der Staat Kuwait, ist ein Land im Nahen Osten. Bekannt für seine reichen Ölvorkommen, seine moderne Infrastruktur und seine lebendige Kultur ist Kuwait ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen von Kuwait-Stadt bis zu den ruhigen Landschaften der kuwaitischen Wüste bietet Kuwait eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die kuwaitische Wirtschaft basiert größtenteils auf der Erdölförderung, doch es werden Anstrengungen unternommen, die Wirtschaft zu diversifizieren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die strategische Lage des Landes und sein Reichtum an Ressourcen machen es zu einem wichtigen Akteur in der Region.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Nach dem kuwaitischen Arbeitsrecht ist es nicht zwingend erforderlich, Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen. Wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, sollte er in drei Exemplaren abgefasst werden: ein Exemplar für den Arbeitnehmer, ein Exemplar für den Arbeitgeber und ein Exemplar zur Vorlage beim Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit. In den Arbeitsverträgen müssen das Datum der Vertragsunterzeichnung, das Datum des Arbeitsbeginns, die Höhe des Arbeitsentgelts, die Dauer des Vertrags (falls er befristet ist) und die Art der Arbeit angegeben werden.

Mündliche Vereinbarungen

Das kuwaitische Arbeitsrecht besagt, dass ein Arbeitsvertrag, der nicht in schriftlicher Form vorliegt, dennoch als existent angesehen wird und der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen Mitteln geltend machen kann.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das kuwaitische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Arbeitsverträgen. Das kuwaitische Arbeitsrecht besagt, dass ein Arbeitsvertrag, der nicht in schriftlicher Form vorliegt, dennoch als existent gilt und der Arbeitnehmer seine Rechte mit allen Beweismitteln geltend machen kann.

Arbeitszeiten

Nach dem kuwaitischen Arbeitsrecht beträgt die Höchstarbeitszeit für Beschäftigte im privaten und öffentlichen Sektor 48 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Während des Fastenmonats Ramadan beträgt die Höchstarbeitszeit 36 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer, die mehr als diese Anzahl von Wochen- oder Tagesstunden arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen nicht mehr als 2 Überstunden pro Tag leisten.

Jugendliche dürfen höchstens 6 Stunden pro Tag arbeiten und dürfen nicht länger als 4 Stunden am Stück beschäftigt werden, gefolgt von einer Pause von mindestens 1 Stunde.

Feiertage

Hijri-Neujahrstag - variabel; Isra- und Mi'raj-Tag - variabel; drei Tage an Eid-Al-Fitr - variabel; Waqfat Irafat - variabel; drei Tage an Eid-Al-Adha - variabel; Geburtstag des Propheten - variabel; Nationalfeiertag - variabel; Gregorianisches Neujahr - 1. Januar.

Probezeit

Das kuwaitische Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitsverträge in der Privatwirtschaft eine Probezeit von höchstens 100 Tagen vorsehen können. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Vertrag während der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber in der Probezeit sein. Wenn der Arbeitgeber den Vertrag kündigt, muss er dem Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung zahlen.

Angestellte im öffentlichen Dienst können für maximal 3 Monate auf Probe eingestellt werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach kuwaitischem Arbeitsrecht kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfrist gekündigt werden:

  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für Arbeitnehmer, die eine monatliche Vergütung erhalten.
  • Für alle anderen Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Die Kündigungsfrist kann durch Zahlung einer Vergütung anstelle der vorgeschriebenen Kündigungsfrist aufgehoben werden.

Hält die kündigende Partei die Kündigungsfrist nicht ein, so ist sie verpflichtet, für die Kündigungsfrist eine Entschädigung zu zahlen, die dem Entgelt des Arbeitnehmers für den gleichen Zeitraum entspricht.

Abgangsentschädigungen

Nach dem kuwaitischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer, die aus den folgenden Gründen entlassen werden, Anspruch auf Abfindungen:

  • Wenn der Arbeitgeber den Vertrag kündigt
  • Wenn die Vertragsdauer ohne Verlängerung abläuft
  • Wenn der Vertrag aufgrund von Konkurs, Tod des Arbeitnehmers oder aus triftigen Gründen durch den Arbeitnehmer gekündigt wird
  • Wenn eine Arbeitnehmerin den Vertrag wegen Heirat innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung kündigt

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Leistung bei Dienstende wie folgt:

  • Arbeitnehmer, die im Tages-, Wochen-, Stunden- oder Akkordlohn beschäftigt sind, haben Anspruch auf 10 Tage Vergütung für jedes der ersten fünf Dienstjahre und 15 Tage Vergütung für jedes weitere Jahr. Die Gesamtleistung bei Dienstende darf 1 Jahresgehalt nicht überschreiten.
  • Monatlich bezahlte Arbeitnehmer haben in den ersten fünf Dienstjahren Anspruch auf 15 Tage und danach für jedes weitere Jahr auf ein Monatsgehalt. Die Gesamtleistung bei Dienstende darf 1,5 Jahresgehälter nicht überschreiten.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Hälfte der oben genannten Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen und mindestens drei, aber nicht mehr als fünf Jahre in den Diensten des Arbeitgebers gestanden haben. Erreicht die Betriebszugehörigkeit 5 Jahre, aber nicht mehr als 10 Jahre, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Drittel der Leistung. Übersteigt die Betriebszugehörigkeit 10 Jahre, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die volle Leistung.

Entschädigung

Mindestlohn

Das kuwaitische Arbeitsrecht schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer mindestens den Mindestlohn erhalten müssen. Das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit legt diesen Lohn mindestens alle 5 Jahre fest. Zuletzt wurde er 2017 auf 75 KWD (kuwaitische Dinar) pro Monat festgelegt.

Das kuwaitische Arbeitsrecht schreibt vor, dass die Arbeitgeber die Monatsgehälter mindestens einmal im Monat und spätestens sieben Tage nach Monatsende zahlen müssen. Außerdem müssen Arbeitgeber stunden-, tage- und wochenweise Beschäftigte alle 2 Wochen bezahlen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Das kuwaitische Arbeitsrecht sieht vor, dass die Höchstarbeitszeit für Beschäftigte im privaten und öffentlichen Sektor 48 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag beträgt. Während des Fastenmonats Ramadan beträgt die Höchstarbeitszeit 36 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer, die mehr als diese Anzahl von Wochen- oder Tagesstunden arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Beschäftigte im öffentlichen Sektor dürfen nicht mehr als 2 Überstunden pro Tag leisten.

Die Überstunden dürfen 2 Stunden pro Tag, 180 Stunden pro Jahr, 8 Tage pro Woche oder 90 Tage pro Jahr nicht überschreiten. Die Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf 125 % ihres regulären Stundenentgelts für die Überstundenzeit.

Wenn ein Arbeitnehmer an einem offiziellen Feiertag arbeiten muss, hat er Anspruch auf 200 % seines regulären Stundensatzes und einen zusätzlichen freien Tag. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern das reguläre Entgelt auszahlen, bevor sie ihren Jahresurlaub nehmen.

Einwanderung und Visa

Visa

Kuwait bietet die folgenden Arten von Visa an:

  • Visa für Familienbesuche - werden für Personen ausgestellt, die nach Kuwait kommen, um ihre Familie zu besuchen, und zwar auf der Grundlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC), die von der Generaldirektion für Einwanderungsangelegenheiten auf Antrag des Gastgebers ausgestellt wird.
  • Visa für Besucher zur medizinischen Behandlung - werden für Personen ausgestellt, die zur medizinischen Behandlung kommen und eine Bescheinigung des Gesundheitsministeriums vorlegen.
  • Visa für Geschäftsreisende - werden für Personen ausgestellt, die nach Kuwait einreisen, um eine gewerbliche Tätigkeit, einen Beruf oder ein Handwerk auszuüben, und die eine Lizenz der zuständigen Behörden für die Ausübung der Tätigkeit, des Berufs oder des Handwerks vorlegen.
  • Arbeitsvisum - wird Personen ausgestellt, die nach Kuwait einreisen, um in staatlichen oder privaten Organisationen zu arbeiten, und zwar auf der Grundlage einer vom Ministerium für Soziales und Arbeit ausgestellten Genehmigung und einer NOC-Bescheinigung, die von der Generaldirektion für Einwanderungsfragen auf Antrag des Arbeitgebers ausgestellt wird.
  • Studentenvisa - Diese Visa werden Personen ausgestellt, die nach Kuwait einreisen, um zu studieren, und zwar auf der Grundlage einer Bescheinigung der staatlichen Bildungsbehörden, in der bestätigt wird, dass der Student das Studium aufgenommen hat.

Arbeitserlaubnisse

Arbeitgebern ist es untersagt, ausländische Arbeitnehmer ohne Genehmigung der zuständigen Behörden einzustellen. Ausländische Staatsangehörige, die in Kuwait arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Unterschriebener Antrag
  • Gehaltsbescheinigung von der Arbeitsaufsichtsbehörde
  • Kopie des Ausbildungsnachweises
  • Kopie des Personalausweises des Arbeitgebers
  • Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers
  • Kopie des Führerscheins des Arbeitnehmers aus seinem Herkunftsland
  • Kopie einer etwaigen Berufszulassung
  • Nachweis über die Entrichtung einer Gebühr.

Die Genehmigung ist zunächst 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Bevölkerung 5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

100%

Städtische Bevölkerung

99.8%

Internetzugang

74.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem kuwaitischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer nach 6 Monaten Dienstzeit Anspruch auf Jahresurlaub. Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben Anspruch auf 30 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub.

Wochenenden, offizielle Feiertage und Krankheitsurlaub, die in die Zeit des Jahresurlaubs fallen, werden nicht als Jahresurlaub angerechnet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub für die Bruchteile eines Jahres im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit, auch im ersten Jahr ihrer Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern das Entgelt zahlen, bevor sie ihren Jahresurlaub nehmen. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, den Zeitpunkt des Jahresurlaubs zu bestimmen. Der Jahresurlaub kann nach den ersten 14 Tagen mit Zustimmung des Arbeitnehmers aufgeteilt werden. Außerdem haben die Arbeitnehmer das Recht, ihren Urlaub für zwei Jahre anzusammeln und ihn mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einmal zu nehmen. Der Jahresurlaub kann mit Zustimmung beider Parteien für mehr als 2 Jahre angesammelt werden. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abgeltung ihres angesammelten und nicht genutzten Urlaubs bei Ablauf ihres Vertrags.

Krankheitsurlaub

Nach dem kuwaitischen Arbeitsrecht haben sowohl Beschäftigte des privaten als auch des öffentlichen Sektors Anspruch auf einen jährlichen Krankheitsurlaub wie folgt:

  • 15 Tage bei voller Bezahlung
  • Die nächsten 10 Tage bei 75 % Lohn
  • Die nächsten 10 Tage zu 50% des Lohns
  • Die nächsten 10 Tage bei 25 % Lohn
  • Die nächsten 30 Tage ohne Bezahlung.

Der Arbeitgeber haftet für die Leistungen bei Krankheit. Der Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest des vom Arbeitgeber benannten Arztes oder eines Arztes eines staatlichen medizinischen Zentrums vorlegen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit eines Krankheitsurlaubs oder dessen Dauer gilt das Gutachten des Amtsarztes.

Mutterschaftsurlaub

Das kuwaitische Arbeitsrecht sieht für schwangere Arbeitnehmerinnen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 70 Tagen vor. Die Arbeitnehmerin kann maximal 30 Tage Mutterschaftsurlaub vor dem Entbindungstermin und 40 Tage nach der Entbindung nehmen. Die Arbeitnehmerin hat während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 % ihres Verdienstes. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung dieser Mutterschaftsleistungen verantwortlich. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs kann der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin auf ihren Antrag hin unbezahlten Urlaub für einen Zeitraum von höchstens vier Monaten gewähren, um das Kind zu betreuen.

Während dieses Urlaubs oder während der Abwesenheit der Arbeitnehmerin von der Arbeit aufgrund einer Krankheit, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, aus dem hervorgeht, dass die Krankheit auf die Schwangerschaft oder die Geburt zurückzuführen ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

Vaterschaftsurlaub

Das kuwaitische Arbeitsrecht sieht keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub vor.

Sozialversicherung

Rente

Das Rentenalter in Kuwait liegt bei 55 Jahren. Um Anspruch auf eine Grundrente zu haben, muss man mindestens 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Arbeitnehmer können im Alter von 50 Jahren mit 20 Beitragsjahren in den Vorruhestand gehen. Die Altersrente beträgt 65 % des monatlichen Entgelts des Arbeitnehmers. Sie erhöht sich um 2 % für jedes Dienstjahr, das über 15 Jahre hinausgeht, bis zu einem Höchstbetrag von 95 % des Monatsentgelts.

Für die Versicherten gibt es auch eine Zusatzrentenkasse. Die Zusatzrenten werden auf der Grundlage der in diese Kasse eingezahlten Beiträge berechnet und zur Grundrente hinzugerechnet.

Reichen die Beiträge des Versicherten nicht aus, um einen Anspruch auf eine Altersrente zu erwerben, hat der Versicherte Anspruch auf einen Altersbonus. Die Prämie beträgt 10 % (pro Jahr) des letzten Gehalts für die ersten 5 Dienstjahre, 12 % (pro Jahr) für die nächsten 5 Jahre, 15 % (pro Jahr) für die nächsten 3 Jahre und 20 % (pro Jahr) für die restlichen Jahre.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Der kuwaitische Sozialversicherungsfonds sieht Renten für die Hinterbliebenen der Versicherten vor. Die folgenden Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn der Verstorbene eine Altersrente bezog oder Anspruch auf eine solche hatte:

  • Witwen
  • Unterhaltsberechtigte Witwer, die erwerbsunfähig sind
  • Söhne bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres (28 Jahre, wenn sie studieren, und lebenslang, wenn sie behindert sind)
  • Unverheiratete Töchter
  • Unterhaltsberechtigte Eltern
  • Geschwister
  • Enkelkinder.

Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf 100 % der Altersrente, die der Verstorbene erhalten hat oder auf die er Anspruch hatte. Wenn es mehrere Hinterbliebene gibt, wird die Rente geteilt.

Hatte der verstorbene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Rente, erhalten die Hinterbliebenen eine Beihilfe in Höhe von 2 Monatsgehältern des Verstorbenen. Der Mindestbetrag ist wie folgt:

  • Witwe oder Witwer - 242 KWD (Kuwaitische Dinar)
  • Eltern - 190 KWD
  • Söhne und Enkelkinder - 122 KWD
  • Geschwister - KWD 122.

Leistungen bei Invalidität

Der kuwaitische Sozialversicherungsfonds gewährt Invaliditätsrenten an Personen, die mindestens 15 Beitragsjahre nachweisen können.

Bei Vollinvalidität gibt es keine Begrenzung der Beitragszahlungen. Vollinvalide Personen können innerhalb von 2 Jahren nach Eintritt der Invalidität aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Invaliditätsrente beläuft sich auf 65 % der monatlichen Bezüge des Arbeitnehmers (75 % bei Militärangehörigen). Sie erhöht sich um 2 % für jedes Dienstjahr, das über 15 Jahre hinausgeht, bis zu einem Höchstbetrag von 95 % der monatlichen Bezüge.

Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, haben bis zu sechs Monate lang Anspruch auf 100 % ihres regulären Arbeitsentgelts, danach auf 50 % ihres Arbeitsentgelts bis zur vollständigen Genesung oder bis zur Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber trägt die gesamten Kosten für diese Zahlungen.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung in Kuwait beträgt 15 Jahre. Bei staatlichen Stellen liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Branchen oder Berufen beschäftigt werden, die gefährlich oder gesundheitsschädlich sind. Sie müssen sich vor Aufnahme der Beschäftigung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sich mindestens alle 6 Monate ärztlich untersuchen lassen. Minderjährige dürfen höchstens 6 Stunden pro Tag arbeiten und keine Überstunden machen, nicht an wöchentlichen Ruhetagen, an offiziellen Feiertagen und nicht zwischen 19.00 und 6.00 Uhr morgens. Minderjährige dürfen nicht länger als 4 Stunden am Stück beschäftigt werden, ohne dass ihnen eine Pause von mindestens 1 Stunde gewährt wird.

Arbeitslosigkeit 2.1%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

73.8%

Erwerbsbeteiligung

24.1%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

78%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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