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BEVÖLKERUNG

7.8m

WÄHRUNG

ກີບ (LAK)

HAUPTSTADT

Vientiane

Überblick

Laos, offiziell die Demokratische Volksrepublik Laos, ist ein Land in Südostasien. Bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte ist Laos ein beliebtes Reiseziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen von Vientiane bis zu den ruhigen Landschaften von Luang Prabang bietet Laos eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die laotische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Bekleidung, Strom und Holz. Die wachsende Wirtschaft und die sich verbessernde Infrastruktur machen Laos zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Das laotische Arbeitsrecht schreibt den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge vor, wenn eine der Parteien eine juristische Person oder eine Organisation ist. Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wenn beide Parteien natürliche Personen und keine juristischen Personen oder Organisationen sind.

Mündliche Vereinbarungen

Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wenn keine der Parteien eine juristische Person oder Organisation ist.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das laotische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Arbeitsverträgen.

Arbeitszeiten

Die Standard-Arbeitswoche beträgt 6 Tage, und die Arbeitszeit sollte höchstens 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche betragen. Arbeitnehmer, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, dürfen nicht mehr als 6 Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche arbeiten.

Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsplan erstellen, der eine einstündige Mittagspause und mindestens einen Ruhetag pro Woche vorsieht.

Feiertage

Nationalfeiertag (2. Dezember), Internationales Neujahr (1. Januar), Internationaler Frauentag (8. März), Laotisches Neujahrsfest (die Tage können variieren), Internationaler Tag der Arbeit (1. Mai), Nationaler Tag des Lehrers (7. Oktober), Nationaler Tag der Arbeitnehmer, die nicht die laotische Staatsbürgerschaft besitzen (das Datum variiert je nach dem Nationalfeiertag der betreffenden Nation).

Probezeit

In Laos ist eine Probezeit nicht vorgeschrieben. Arbeitgeber können Arbeitnehmer auf Probe einstellen, um festzustellen, ob sie die erforderlichen Aufgaben erfüllen können. Die Höchstdauer beträgt 30 Tage für Arbeiten, die keine speziellen Fähigkeiten erfordern, und 60 Tage für Arbeiten, die spezielle Fähigkeiten erfordern. Ein Arbeitgeber kann die Probezeit um bis zu 30 Tage verlängern, wenn ein Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten mit den für die Arbeit erforderlichen Fähigkeiten hat.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Laos kann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag kündigen, wenn er feststellt, dass der Arbeitnehmer nicht über ausreichende Fähigkeiten verfügt oder sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mit einer Frist von 45 Tagen kündigen und ihm den Grund für die Kündigung mitteilen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Arbeitstag pro Woche, um eine neue Beschäftigung zu suchen.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet oder erkrankt und seinen Pflichten nicht nachkommen kann, wird die Kündigungsfrist bis zum Abschluss der Behandlung aufgeschoben.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn die Gründe für die Kündigung in mangelnder Qualifikation, schlechtem Gesundheitszustand oder einer notwendigen Verringerung des Personalbestands liegen. Die Abfindung wird nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers berechnet. Arbeitnehmer, die weniger als drei Jahre gearbeitet haben, haben Anspruch auf 10 % ihres Monatsgehalts für jeden Arbeitsmonat, und Arbeitnehmer, die mehr als drei Jahre gearbeitet haben, haben Anspruch auf 15 % ihres Monatsgehalts für jeden Arbeitsmonat.

Bei Arbeitnehmern, die pro Produktionseinheit bezahlt werden oder deren Lohn nicht festgelegt ist, richtet sich die Abfindung nach dem Durchschnittslohn des Arbeitnehmers in den drei Monaten unmittelbar vor der Kündigung.

Entschädigung

Mindestlohn

Ab dem 1. Oktober 2024 beträgt der monatliche Mindestlohn in Laos 2.500.000 LAK (laotische Kip) und darf keine Überstunden, Sozialleistungen oder andere Vergütungen beinhalten.

Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass die Arbeitgeber die Löhne mindestens einmal im Monat zu einem bestimmten Zeitpunkt auszahlen müssen. Arbeitnehmer, die pro Einheit oder stündlich bezahlt werden, müssen mindestens zweimal im Monat oder in Zeiträumen, die nicht mehr als 16 Tage auseinander liegen, bezahlt werden.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden

Die Überstundenvergütung für tagsüber geleistete Arbeit beträgt 150 % des normalen Stundenlohns. Überstunden während der Nachtstunden werden mit 200 % des normalen Stundenlohns vergütet. Wenn ein Angestellter für eine Nachtschicht zwischen 22.00 und 5.00 Uhr eingeteilt ist, hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von mindestens 15 % seines regulären Stundenlohns für jede Überstunde.

Überstunden dürfen nur in Notfällen oder bei Unfällen 30 Stunden pro Monat überschreiten. Jede Überstunde darf höchstens 3 Stunden betragen und nicht täglich anfallen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Arbeitnehmerin oder eine Arbeitnehmerin mit einem Kind unter 12 Monaten nicht zur Leistung von Überstunden oder zur Arbeit an einem Ruhetag heranziehen.

Feiertagsvergütung

Überstunden, die am wöchentlichen Ruhetag des Arbeitnehmers oder an einem anerkannten Feiertag geleistet werden, werden mit 250 % des normalen Stundenlohns des Arbeitnehmers für den Tag oder 300 % für die Nacht vergütet.

Urlaubsgeld

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem vollen Jahr oder Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben Anspruch auf 15 Tage Jahresurlaub. Arbeitnehmer, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, haben Anspruch auf 18 Tage bezahlten Jahresurlaub zu ihrem normalen Lohn.

Einwanderung und Visa

Visum

Laos stellt die folgenden Visa aus:

  • Diplomatisches Visum (D-A1)
  • Offizielles Visum (S-A2)
  • Visum für Ehepartner (SP-B3)
  • Höflichkeitsvisum (C-B1)
  • Touristenvisum (T-B3)
  • Kurzzeitvisum (NI-B3)
  • Langfristiges Visum (I-B3)
  • Dauerhaftes Visum (P-B3)
  • Expertenvisum (E-B2)
  • Transitvisum (TR-B3)
  • Geschäftsvisum (NI-B2 oder I-B2)
  • Studentenvisum (ST-B2)
  • Medienvisum (M-B2)
  • Arbeitsvisum (LA-B2)

Laos hat mit 36 Ländern Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen.

Arbeitserlaubnisse

Ausländer, die in der Demokratischen Volksrepublik Laos arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Wohlfahrt. Die Arbeitserlaubnis kann für jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers darf 5 Jahre nicht überschreiten. Die Arbeitserlaubnis wird gleichzeitig mit dem Arbeitsvisum ausgestellt und läuft mit dem Arbeitsvertrag aus. Der Arbeitgeber muss den Antrag auf Arbeitserlaubnis innerhalb eines Monats nach Erteilung der Erlaubnis registrieren.

Ausländische Arbeitnehmer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um in Laos arbeiten zu können:

  • Mindestens 20 Jahre alt
  • Sie müssen über die für die Stelle erforderlichen Fähigkeiten und das erforderliche berufliche Niveau verfügen.
  • Keine Vorstrafen
  • guter Gesundheitszustand
  • Alle anderen notwendigen Voraussetzungen

Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Ein Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
  • Unterschriebener und ausgefüllter Visumantrag
  • 2 aktuelle Farbfotos in Passgröße
  • Ernennungsschreiben des Arbeitgebers oder Anschreiben mit dem Briefkopf des Unternehmens
  • Kontoauszüge für die letzten 3 Monate
  • Andere Reisedokumente
  • Nachweis eines Hin- und Rückflugtickets im Falle einer Kurzreise

Bevölkerung 7.8m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

38.9%

Städtische Bevölkerung

63.6%

Internetzugang

37.7%

Zugang zu Bankdienstleistungen

65%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr, die mindestens ein ganzes Jahr gearbeitet haben, oder Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag haben Anspruch auf 15 Tage Jahresurlaub.

Arbeitnehmer, die unter gefährlichen Bedingungen arbeiten, haben Anspruch auf 18 Tage bezahlten Jahresurlaub zu ihrem normalen Lohn.

Krankheitsurlaub

In Laos haben monatlich bezahlte Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 30 Tage voll bezahlten Krankenurlaub, wenn sie ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.

Arbeitnehmer, die stunden-, tage- oder stückweise arbeiten, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie mindestens 90 Tage für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem laotischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 105 Tagen, von denen 42 Tage nach der Geburt genommen werden müssen. Im Falle von Mehrlingsgeburten wird der Mutterschaftsurlaub auf bis zu 120 Tage verlängert. Die Arbeitnehmerinnen haben während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 100 % ihres normalen Lohns.

Frauen haben Anspruch auf 1 Stunde pro Tag, um sich auszuruhen oder ihr Kind bis zu 12 Monate nach der Geburt zu betreuen.

Im Falle einer Fehlgeburt hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine ärztlich festgelegte Urlaubszeit und auf eine Mutterschaftsbeihilfe gemäß dem Gesetz über die soziale Sicherheit.

Vaterschaftsurlaub

Das laotische Arbeitsrecht sieht nicht ausdrücklich einen Vaterschaftsurlaub vor. In Laos ist jedoch ein persönlicher Urlaub von 3 bezahlten Tagen vorgesehen, den ein Arbeitnehmer bei Geburten oder Fehlgeburten nehmen kann.

Sozialversicherung

Rente

In Laos müssen alle Arbeitseinheiten und Arbeitnehmer versichert sein und Beiträge in den nationalen Sozialversicherungsfonds einzahlen, um Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen zu haben. Die Arbeitgeber sind für Arbeitnehmer verantwortlich, die noch keine oder nicht genügend Beiträge in den Fonds eingezahlt haben, um Leistungen zu erhalten. Ausländer, die länger als 12 Monate in Laos arbeiten, müssen sich bei der nationalen Sozialversicherungskasse anmelden.

Das Rentenalter in Laos beträgt 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen, die mindestens 15 Jahre gearbeitet haben. Für Arbeitnehmer, die fünf Jahre lang ununterbrochen unter gefährlichen Bedingungen gearbeitet haben, liegt das Rentenalter bei 55 Jahren für Männer und 50 Jahren für Frauen, die mindestens 15 Jahre gearbeitet haben. Personen, die 3 Jahre vor dem Rentenalter stehen, sich in schlechtem Gesundheitszustand befinden und mindestens 15 Jahre lang vollständig in den Sozialversicherungsfonds eingezahlt haben, haben Anspruch auf Rentenleistungen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Die laotische Sozialversicherungsanstalt gewährt den Hinterbliebenen eines Verstorbenen einen Zuschuss. Die Leistungen für Hinterbliebene können Gesundheitsleistungen, monatliche Renten und Sterbegeld umfassen. Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Sozialversicherungskasse eingezahlt haben.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Ehegatte eine Leistung in Höhe von 30 % des letzten versicherungspflichtigen Entgelts erhalten kann:

  • Der überlebende Ehemann ist mindestens 60 Jahre alt und hat kein regelmäßiges Einkommen
  • Die überlebende Ehefrau ist mindestens 55 Jahre alt und hat kein regelmäßiges Einkommen.

Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine Leistung in Höhe von 20 % des letzten versicherungspflichtigen Entgelts. Kinder mit verstorbenen Eltern, die beide versichert waren, haben nur Anspruch auf eine Leistung, die sich entweder nach dem Anspruch des Vaters oder nach dem Anspruch der Mutter richtet.

Verstorbene versicherte Kinder, die den Unterhalt der Eltern bestritten haben und bei denen ein Elternteil das Rentenalter erreicht hat und über kein regelmäßiges Einkommen verfügt, haben Anspruch auf eine Leistung in Höhe von 30 % oder insgesamt 50 %, wenn beide Elternteile Anspruch auf die Leistung haben.

Leistungen bei Invalidität

Die laotische Organisation für soziale Sicherheit gewährt Zuschüsse bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen Unfällen oder Krankheiten, die die Bürger arbeitsunfähig machen.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf eine Invaliditätsbeihilfe aufgrund von allgemeinen Unfällen oder Krankheiten zu haben:

  • Verlust der Arbeitsfähigkeit von mindestens 41 %, wie vom Medizinischen Ausschuss des Nationalen Sozialversicherungsfonds festgestellt
  • Beitrag zur Invaliditätsrente für mindestens 12 von 24 Monaten

Arbeitnehmer haben während der vorgeschriebenen Behandlung und Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall sechs Monate lang Anspruch auf 100 % ihres regulären Lohns. Nach Ablauf der 6 Monate übernimmt die Sozialversicherung die Kosten gemäß dem Gesetz über die Sozialversicherung. Der Arbeitgeber oder die Sozialversicherung müssen dem Arbeitnehmer eine Vergütung zahlen, wenn er aufgrund eines Arbeitsunfalls invalide wird oder Organe verliert.

Unfälle, die sich ereignen, während ein Arbeitnehmer eine persönliche Aufgabe ausführt, die nicht vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter zugewiesen wurde, sind keine Arbeitsunfälle.

Mindestalter

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer, die mindestens 15 Jahre alt sind, für höchstens 6 Stunden täglich und 36 Stunden wöchentlich einstellen. Arbeitgeber dürfen in keinem sozioökonomischen Sektor Kinder unter 15 Jahren einstellen. Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, dürfen in keinem Industriezweig mit schweren oder gesundheitsschädlichen Arbeiten, gefährlichen Bedingungen oder Nachtarbeit beschäftigt werden.

Arbeitslosigkeit 1.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

66.1%

Erwerbsbeteiligung

46.6%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

52%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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