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BEVÖLKERUNG

5.8m

WÄHRUNG

ل.ل (LBP)

HAUPTSTADT

Beirut

Überblick

Der Libanon, offiziell die Libanesische Republik, ist ein Land im Nahen Osten. Bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte, ist der Libanon ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Beiruts bis zu den ruhigen Landschaften des Bekaa-Tals bietet der Libanon eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft des Libanon ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie Tourismus, Finanzdienstleistungen und Immobilien. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Nach dem libanesischen Arbeitsrecht sind sowohl schriftliche als auch mündliche Arbeitsverträge zulässig. Schriftliche Vereinbarungen müssen in arabischer Sprache abgefasst sein. Sie können jedoch in eine Fremdsprache übersetzt werden, wenn eine oder beide Parteien der arabischen Sprache nicht mächtig sind. Jede Klausel, die die Haftung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers aufhebt oder einschränkt, ist null und nichtig. Jede Klausel, die auf gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen oder Garantien verzichtet oder diese einschränkt, ist nichtig.

Mündliche Vereinbarungen

Das libanesische Arbeitsrecht erkennt die Gültigkeit von mündlichen Arbeitsverträgen an, enthält jedoch keine weiteren Hinweise zu deren Verwendung.

Stillschweigende Vereinbarungen

Wenn eine Person im Auftrag einer anderen Person gegen Entgelt arbeitet, liegt ein stillschweigender Arbeitsvertrag vor.

Arbeitszeiten

Das libanesische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass die reguläre Arbeitszeit für Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Alle 24 Stunden muss den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von 9 Stunden gewährt werden. Außerdem muss allen Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 ununterbrochenen Stunden gewährt werden.

Auf Anordnung des Ministers für Volkswirtschaft kann die Normalarbeitszeit für bestimmte Arbeitsbereiche, einschließlich beschwerlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeiten, verkürzt werden. In Notfällen kann die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag erhöht werden.

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten.

Feiertage

Neujahr (1. Januar), islamisches Neujahr (Datum kann variieren), Weihnachten bei den armenisch-orthodoxen Konfessionen (6. Januar), Fest des Heiligen Maron (9. Februar), Jahrestag von Ashura (Datum kann variieren), Geburtstag des Propheten (Datum kann variieren)Geburtstags (Datum kann variieren), Fest der Verkündigung (25. März), Karfreitag (Datum kann variieren), Tag der Arbeit (1. Mai), Fest der Jungfrau Maria (15. August), Eid Al Fitr (Datum kann variieren), Unabhängigkeitstag (22. November), Eid Al Adha (Datum kann variieren), Weihnachten (25. Dezember)

Probezeit

Nach dem libanesischen Arbeitsgesetz können Arbeitsverträge eine Probezeit von bis zu 3 Monaten vorsehen. Der Arbeitgeber kann den Vertrag während der Probezeit ohne Entschädigung oder vorherige Ankündigung kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das libanesische Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Entlassung eine Kündigungsfrist einräumen oder eine Entschädigung anstelle der Kündigung zahlen muss. Die gesetzliche Mindestdauer der Kündigungsfrist ist wie folgt:

  • 1 Monat, wenn der Arbeitnehmer seit weniger als 3 Jahren beschäftigt ist
  • 2 Monate, wenn der Arbeitnehmer zwischen 3 und 6 Jahren beschäftigt war
  • 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 12 Jahren
  • 4 Monate, wenn der Arbeitnehmer seit mehr als 12 Jahren beschäftigt ist.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Abgangsentschädigungen

Das libanesische Arbeitsrecht schreibt die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer vor, die aus anderen Gründen als ihrem Verhalten oder ihrer Fahrlässigkeit entlassen wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts pro Dienstjahr für Arbeitnehmer zu zahlen, die mindestens ein Jahr für den Arbeitgeber gearbeitet haben, und ein halbes Monatsgehalt für Arbeitnehmer, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben. Diese Abfindung darf bei Arbeitnehmern, die in freien Berufen, im Handwerk oder bei Meistern beschäftigt sind, nicht mehr als 10 Monatsgehälter betragen.

Entschädigung

Mindestlohn

Der libanesische Mindestlohn wird von einer Kommission festgelegt, die sich aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmergewerkschaften zusammensetzt. Die Löhne müssen an Angestellte mindestens monatlich und an Nicht-Angestellte mindestens zweimal im Monat gezahlt werden. Der Mindestlohn wurde zuletzt im Jahr 2024 auf 18.000.000 LBP (Libanesische Pfund) festgelegt.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Das libanesische Arbeitsrecht sieht vor, dass die reguläre Arbeitszeit der Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Alle 24 Stunden muss den Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von neun Stunden gewährt werden. Allen Arbeitnehmern muss eine wöchentliche Ruhezeit gewährt werden, die nicht weniger als 36 ununterbrochene Stunden betragen darf. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit kann vom Ministerium für Volkswirtschaft für besonders gefährliche Arbeiten herabgesetzt oder in bestimmten Fällen, wie z. B. in Restaurants und Cafés, erhöht werden.

In Notfällen kann ein Arbeitgeber die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag erhöhen, vorausgesetzt, dass:

  • der Dienst für soziale Angelegenheiten innerhalb von 24 Stunden über den Fall und die für die Arbeit erforderliche Zeit informiert wird
  • der Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden mindestens 150 % seines regulären Stundenlohns erhält

Minderjährigen ist es untersagt, Überstunden zu leisten.

Das libanesische Arbeitsgesetz enthält keine spezifischen Bestimmungen über die Höhe des Entgelts, das Arbeitnehmern für die Arbeit an einem wöchentlichen Ruhetag oder einem Feiertag zusteht.

Während des Jahresurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf ihr normales Gehalt.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Visumkategorien sind im Libanon erhältlich:

  • Transitvisum - für ausländische Staatsangehörige, die sich auf dem Weg zu einem anderen Ziel befinden und den Libanon durchqueren
  • Unterkunftsvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die für einen längeren Aufenthalt in den Libanon kommen, gültig für bis zu 6 Monate
  • Höflichkeitsvisa - werden kostenlos für hochrangige Personen und VIPs von libanesischen Botschaften oder Vertretungen im Ausland ausgestellt
  • Gruppenvisa - werden für Touristengruppen aus dem Ausland ausgestellt
  • Geschäftsvisa - werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die im Libanon arbeiten möchten, und gelten für 3 Monate

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die im Libanon arbeiten möchten, müssen beim Arbeitsministerium über einen Vertreter im Libanon eine Arbeitserlaubnis beantragen. Der Antragsteller muss folgende Informationen vorlegen:

  • Name
  • Staatsangehörigkeit
  • Qualifizierung
  • Hintergrund
  • Name und Adresse des Arbeitgebers

Die Arbeitserlaubnis wird vom Leiter der Abteilung für die Kontrolle ausländischer Arbeitskräfte innerhalb von 15 Tagen nach Genehmigung durch den Arbeitsminister ausgestellt. Die Erlaubnis wird erteilt und kann für maximal 3 Jahre verlängert werden. Wird der Verlängerungsantrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt, gilt sie automatisch als ungültig. Bleibt der ausländische Staatsangehörige über die Dauer der Arbeitserlaubnis hinaus, wird er mit einer Strafe belegt.

Bevölkerung 5.8m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

89.6%

Städtische Bevölkerung

83.5%

Internetzugang

23%

Zugang zu Bankdienstleistungen

74%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem libanesischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer ab dem Ende des ersten Jahres ihrer Beschäftigung Anspruch auf einen Jahresurlaub von 15 Arbeitstagen bei voller Bezahlung. Der Arbeitgeber kann die Urlaubstage entsprechend den Arbeitsanforderungen festlegen. Während des Jahresurlaubs können Arbeitnehmer nicht entlassen oder gekündigt werden.

Krankheitsurlaub

Nach dem libanesischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens Anspruch auf Krankheitsurlaub wie folgt:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten bis 2 Jahren beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs 15 Tage bei vollem Gehalt und anschließend 15 Tage bei halbem Gehalt.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 4 Jahren beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs 30 Tage bei vollem Gehalt und anschließend 30 Tage bei halbem Gehalt.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 4 bis 6 Jahren beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs 1,5 Monate bei vollem Gehalt und anschließend 1,5 Monate bei halbem Gehalt.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 10 Jahren beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs 2 Monate bei vollem Gehalt und anschließend 2 Monate bei halbem Gehalt.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs 2,5 Monate bei vollem Gehalt und anschließend 2,5 Monate bei halbem Gehalt.

Beträgt die Dauer des Krankheitsurlaubs mehr als 1 Monat, hat der Arbeitgeber das Recht, den jährlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf 8 Arbeitstage zu reduzieren. Das Krankengeld ist vom Arbeitgeber zu zahlen.

Mutterschaftsurlaub

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht, gewährt das libanesische Arbeitsgesetz schwangeren Arbeitnehmerinnen 10 Wochen Mutterschaftsurlaub für die Zeit vor und nach der Entbindung. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten die Arbeitnehmerinnen von ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Es ist dem Arbeitgeber untersagt, einer Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub zu kündigen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs anderweitig beschäftigt war.

Vaterschaftsurlaub

Der Libanon gewährt männlichen Arbeitnehmern 3 Tage voll bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Sozialversicherung

Rente

Der Libanon hat im Dezember 2023 Änderungen an seinem Sozialversicherungssystem vorgenommen, um die alten Pauschalleistungen durch neue Rentenleistungen zu ersetzen, die vom nationalen Sozialversicherungsfonds gezahlt werden. Das neue System soll innerhalb der nächsten zwei Jahre eingeführt werden, und die Beitragssätze müssen noch festgelegt werden. Das Rentenalter der Versicherten liegt bei 64 Jahren.

Im Rahmen des neuen Rentensystems wird jeder Versicherte über ein individuelles Konto verfügen, in das er Beiträge einzahlen kann und auf dem die Zinsen angesammelt werden. Sie haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie mindestens 15 Jahre lang Beiträge geleistet haben. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers, der Anzahl der Beitragsjahre und einem Umrechnungsfaktor.

Nach dem alten System gibt es keine Rentenversicherung. Stattdessen wird die Leistung in Form eines Pauschalbetrags ausgezahlt. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, müssen die Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet und mindestens 20 Dienstjahre geleistet haben. Die Höhe der Leistung, die an pensionierte Arbeitnehmer gezahlt wird, entspricht dem letzten Monatsverdienst multipliziert mit den Dienstjahren (bis zu 20 Jahren) und einem zusätzlichen halben Monatsgehalt für jedes Arbeitsjahr über 20 Dienstjahre hinaus.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Mit der Änderung des libanesischen Sozialversicherungsgesetzes im Dezember 2023 wurden Hinterbliebenenrenten für die Familien der Versicherten eingeführt. Anspruchsberechtigt sind überlebende Ehepartner, die mindestens zwei Jahre verheiratet waren oder ein Kind haben, sowie Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren, wenn sie studieren. Die Ehegattenrente wird bis zu ihrem Tod oder ihrer Wiederverheiratung gezahlt, der verbleibende Anteil wird an die Kinder übertragen. Die Höhe der Rente hängt davon ab, ob der Versicherte eine Rente bezog oder nicht. Die Hinterbliebenenrente beträgt 80 % der berechneten Rente des Versicherten und wird wie folgt aufgeteilt: 40 % der Rente erhält der überlebende Ehegatte, die anderen 40 % werden zu gleichen Teilen unter den unterhaltsberechtigten Kindern aufgeteilt.

Im Rahmen des bestehenden Systems werden Familienleistungen an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherten gezahlt. Zu den Hinterbliebenen gehören Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Der Verstorbene muss mindestens sechs Jahre lang versichert gewesen sein. Die Leistungen entsprechen 100 % des letzten Monatsentgelts, multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, und werden unter den Hinterbliebenen aufgeteilt. Außerdem erhalten die Hinterbliebenen ein Bestattungsgeld in Höhe von 150 % des gesetzlichen Mindestlohns.

Beim Tod des versicherten Arbeitnehmers aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird die Invaliditätsrente des verstorbenen Arbeitnehmers auf die Begünstigten übertragen. Die Witwe oder der Witwer hat drei Jahre lang Anspruch auf 100 % der Rente des Arbeitnehmers.

Leistungen bei Invalidität

Mit der Änderung des libanesischen Sozialversicherungsgesetzes im Dezember 2023 wurden Invaliditätsrenten für Versicherte eingeführt. Im Rahmen des neuen Rentensystems erhält jeder Versicherte ein individuelles Konto, in das er Beiträge einzahlen kann und auf dem die Zinsen angesammelt werden. Versicherte haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie mindestens zwei Drittel ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben und mindestens drei Jahre lang vor dem Zeitpunkt der Feststellung der Invalidität Beiträge gezahlt haben. Die Rente wird auf der Grundlage der Beitragsjahre, des Alters des Versicherten und des Umwandlungsfaktors berechnet.

Im Rahmen des bestehenden Systems gewährt die libanesische Sozialversicherungskasse versicherten Arbeitnehmern, bei denen eine Invalidität von mehr als 50 % festgestellt wird (die Invalidität hindert sie daran, ihre Arbeit zu verrichten, und führt zur Beendigung ihres Arbeitsvertrags), eine Invaliditätsleistung. Die Leistung wird als Kapitalleistung am Ende des Arbeitsverhältnisses in Höhe des letzten Monatsgehalts des Arbeitnehmers vor Eintritt der Invalidität, multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre, gezahlt. Die Mindestleistung beträgt das 20-fache des letzten Monatsgehalts des Versicherten.

Eine Invaliditätsrente wird auch an Arbeitnehmer gezahlt, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, die zu einer vollständigen oder teilweisen dauerhaften Invalidität führen. Bei einer Invalidität von mehr als 30 % wird eine Rente in Höhe des letzten Arbeitsentgelts für 12 Monate gezahlt (sie kann jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert werden). Arbeitnehmer mit einer Dauerinvalidität von weniger als 30 % erhalten einen Pauschalbetrag, der sich nach dem Prozentsatz ihrer Invalidität richtet. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber den vollen Lohn für die ersten zehn Tage der Arbeitsunfähigkeit und danach 75 % des Tageslohns des Arbeitnehmers bis zur vollständigen Genesung, bis zum Tod oder bis zur Feststellung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zahlen. Personen, die ständiger Pflege bedürfen, haben Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Mindestalter

Das Mindestarbeitsalter im Libanon beträgt 13 Jahre. Personen, die älter als 13, aber jünger als 18 Jahre sind, dürfen nach einer ärztlichen Untersuchung, die ihre Eignung für die Arbeit bestätigt, arbeiten.

Es ist verboten, Minderjährige unter 16 Jahren für gefährliche Arbeiten zu beschäftigen. Es ist verboten, dass eine Person unter 18 Jahren einen Arbeitsvertrag ohne die Unterschrift ihrer Eltern oder ihres Vormunds abschließt.

Minderjährige dürfen nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten und müssen eine Pause von mindestens 1 Stunde einlegen, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 4 aufeinanderfolgende Stunden beträgt. Minderjährige dürfen auch nicht zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens arbeiten. Minderjährige Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 13 Stunden zwischen zwei Arbeitsperioden. Es ist ihnen untersagt, während der täglichen oder wöchentlichen Ruhezeiten oder an Feiertagen zu arbeiten. Jeder Minderjährige, der seit mindestens einem Jahr in einem Unternehmen beschäftigt ist, hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 21 Tagen bei voller Bezahlung.

Arbeitslosigkeit 11.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2023 - WBGILO

45.8%

Erwerbsbeteiligung

31.5%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

73%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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