BEVÖLKERUNG
35.6m
WÄHRUNG
RM (MYR)
HAUPTSTADT
Kuala Lumpur
Malaysia ist offiziell ein Land in Südostasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Malaysia ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Kuala Lumpurs bis zu den ruhigen Landschaften Borneos bietet Malaysia eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die malaysische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
In Malaysia schreibt das Gesetz einen schriftlichen Vertrag vor:
Jeder schriftliche Vertrag muss eine Bestimmung enthalten, die eine Kündigung durch eine der beiden Parteien ermöglicht.
Nach dem malaysischen Arbeitsrecht sind mündliche Verträge zulässig, solange der angegebene Zeitraum oder die für die bestimmte Arbeit erforderliche Zeit weniger als 1 Monat beträgt.
Das malaysische Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Dienstleistungsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden kann, wobei jedoch alle Arbeitsverträge, die für eine Dauer von mehr als einem Monat geschlossen werden, der Schriftform bedürfen.
Das Vertragsgesetz besagt: "Wenn sich eine Vereinbarung als ungültig erweist oder ein Vertrag ungültig wird, ist jede Person, die aufgrund der Vereinbarung oder des Vertrags einen Vorteil erhalten hat, verpflichtet, diesen zurückzuerstatten oder der Person, von der sie ihn erhalten hat, eine Entschädigung zu zahlen."
Selbst wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und eine nichtige Arbeitsvereinbarung zwischen den Parteien gibt, kann die Zahlungs- oder Arbeitspflicht also durchgesetzt werden.
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Arbeitszeit 45 Stunden pro Woche. Ein voller Arbeitstag beträgt 8 Stunden, aber ein Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer verlangen, je nach Geschäftsbedarf bis zu 10 Stunden zu arbeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann, mehr als 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, aber in keinem Fall darf die durchschnittliche Arbeitszeit 45 Stunden in einem Zeitraum von drei Wochen überschreiten.
Ein Arbeitnehmer kann eine flexible Arbeitsregelung beantragen, um die Arbeitszeiten, die Arbeitstage oder den Arbeitsort im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung zu ändern. In Fällen, in denen ein Tarifvertrag gilt, muss der Antrag des Arbeitnehmers mit den Bedingungen des Tarifvertrags übereinstimmen.
Der Nationalfeiertag (31. August), der Geburtstag des Yang di-Pertuan Agong (Datum kann variieren), der Geburtstag des Herrschers des Staates, in dem der Arbeitnehmer hauptsächlich arbeitet, bzw. der Tag des Bundesgebiets (Datum kann variieren), der Tag der Arbeit (1. Mai), der Wahltag (9. Mai).
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 zusätzliche bezahlte Feiertage nach Wahl des Arbeitgebers.
Das malaysische Arbeitsrecht sieht keine Probezeit vor. Die gängige Praxis sieht eine durchschnittliche Dauer von 6 Monaten vor.
Nach malaysischem Arbeitsrecht muss die vorgeschriebene Kündigungsfrist in jedem schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein und sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleich lang sein. Die gesetzliche Mindestdauer der Kündigungsfrist muss wie folgt sein:
Eine Kündigungsfrist ist nicht erforderlich für die Beendigung eines Arbeitsvertrags bei vorsätzlicher Verletzung einer Vertragsbedingung durch die andere Partei oder bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Das malaysische Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmer, die unter das Beschäftigungsgesetz (EA) fallen, Anspruch auf Abfindungen haben, wenn sie vor ihrer Entlassung mindestens 12 Monate lang beschäftigt waren. Arbeitnehmer, die wegen groben Fehlverhaltens entlassen werden, sowie Arbeitnehmer, die innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung vom selben Arbeitgeber wieder eingestellt werden, haben keinen Anspruch auf Abfindungszahlungen.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses richtet:
Die Regierung legt die Mindestlöhne auf der Grundlage der Empfehlungen des National Wages Consultative Council fest.
Ab dem 1. Februar 2025 beträgt der monatliche Mindestlohn 1.700 MYR (Malaysische Ringgit) pro Monat für alle Unternehmen, die:
Unternehmen mit weniger als 5 Beschäftigten sind bis zum 1. August 2025 von der Erhöhung des Mindestlohns ausgenommen.
Der tägliche Mindestlohn hängt von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab.
Ein Lohnzeitraum darf einen Monat nicht überschreiten, und die Zahlung muss spätestens am 7. Tag nach dem Lohnzeitraum erfolgen, es sei denn, der Arbeitgeber kündigt den Vertrag (der Lohn muss am selben Tag gezahlt werden) oder der Arbeitnehmer kündigt den Vertrag (der Lohn muss spätestens 3 Tage nach der Kündigung gezahlt werden).
Das Gesetz in Malaysia schreibt vor, dass Arbeitnehmer, die Überstunden leisten (d. h. über die sonst vorgeschriebene reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten), mit einem Satz von mindestens 150 % ihres Stundensatzes entlohnt werden, unabhängig davon, wie der Lohnsatz üblicherweise festgelegt wird. Die Überstunden sind auf 2 Stunden pro Tag begrenzt.
Ein Arbeitnehmer, der an einem bezahlten Feiertag arbeiten muss, hat Anspruch auf das Doppelte des normalen Lohns für die an diesem Tag geleistete Arbeit. Für Überstunden, die an einem gesetzlichen Feiertag geleistet werden, erhalten die Arbeitnehmer mindestens das Dreifache des Tariflohns.
Während des Jahresurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf ihren normalen Lohn.
Die malaysische Regierung stellt die folgenden Arten von Visa aus:
Malaysia kennt 2 Kategorien von Arbeitnehmern, die nicht die malaysische Staatsbürgerschaft besitzen: Expatriates und ausländische Arbeitnehmer. Bei Expatriates handelt es sich in der Regel um Fachkräfte, bei ausländischen Arbeitnehmern um ungelernte Arbeitskräfte.
Alle Nicht-Staatsbürger, die in Malaysia arbeiten möchten, müssen einen Beschäftigungspass beantragen, der vor Beginn der Beschäftigung ausgestellt werden muss. Der Pass ist bis zu 5 Jahre gültig und kann verlängert oder erneuert werden. Um ausländische Staatsangehörige einzustellen, muss der Arbeitgeber die Regierung über die Einzelheiten der Beschäftigung informieren. Die Anträge werden beim Expatriate Committee eingereicht.
Bevölkerung 35.6m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
79.2%
Städtische Bevölkerung
98%
Internetzugang
88.7%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Malaysia hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt:
Die Tage des Jahresurlaubs werden zum normalen Lohnsatz des Arbeitnehmers bezahlt und können auf das nächste Jahr übertragen werden.
Der Anspruch auf Jahresurlaub kann gestrichen werden, wenn der Arbeitnehmer ohne Erlaubnis des Arbeitgebers und ohne triftige Entschuldigung mehr als 10 % der Arbeitstage in den 12 Monaten des ununterbrochenen Dienstzyklus versäumt.
Um Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub zu haben, muss sich der Arbeitnehmer von einem zugelassenen Arzt untersuchen lassen (der vom Arbeitgeber auf dessen Kosten ausgewählt wird), der entscheidet, ob der Krankenurlaub gewährt werden kann. Die Dauer des bezahlten Krankenurlaubs hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem aktuellen Arbeitgeber ab:
Der Krankheitsurlaub wird zum normalen Lohnsatz des Arbeitnehmers bezahlt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2023,17.10.2024 KN: Aktualisierte Zugangsdaten, Referenzen Krankenhausurlaub wird ein separater Urlaub vom Krankheitsurlaub sein, um einen zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmer zu bieten. Weitere Einzelheiten werden veröffentlicht, sobald die Anfang des Jahres verabschiedeten Änderungen des Beschäftigungsgesetzes vorliegen.
Ab dem 1. Januar 2023 haben Arbeitnehmerinnen in Malaysia Anspruch auf 98 Tage Mutterschaftsurlaub. Mit dem im März 2022 verabschiedeten Gesetz 265 wird die Dauer des Mutterschaftsurlaubs verlängert. Schwangere Arbeitnehmerinnen werden zusätzlich geschützt, indem es Unternehmen untersagt wird, schwangeren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern mit schwangerschaftsbedingten Krankheiten zu kündigen.
Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie in den letzten vier Monaten vor der Entbindung und in den neun Monaten vor der Entbindung insgesamt mindestens 98 Tage beschäftigt war. Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie zum Zeitpunkt der Entbindung 5 oder mehr lebende biologische Kinder hat. Die Mutterschaftsbeihilfe entspricht dem Tageslohn der Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber trägt die Gesamtkosten des Mutterschaftsgeldes.
Der Mutterschaftsurlaub kann frühestens 30 Tage vor der Entbindung und spätestens einen Tag nach der Entbindung beginnen.
Ab dem 1. Januar 2023 haben verheiratete Arbeitnehmer Anspruch auf 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Arbeitnehmer muss unmittelbar vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs mindestens 12 Monate lang bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, seinen Arbeitgeber mindestens 30 Tage vor der voraussichtlichen Entbindung oder so früh wie möglich nach der Geburt über die Schwangerschaft seiner Ehefrau zu unterrichten.
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich beim Employees Provident Fund's Board registrieren zu lassen. Die Beiträge werden sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern gezahlt, wobei die Höhe der Beiträge für jeden Betrag über 10 MYR (Malaysische Ringgit) direkt an den gezahlten Monatslohn gekoppelt ist. Das Mindestalter für den Eintritt in den Ruhestand beträgt 60 Jahre.
Alle Arbeitnehmer, einschließlich derer, die auf Vertragsbasis eingestellt wurden, haben Anspruch auf die EPF. Die Regierung hat auch den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems für Selbstständige erweitert. Auch Personen, die in der Fischerei und der Landwirtschaft tätig sind, haben Anspruch auf Sozialversicherungsausgleich.
Die Mitglieder können sich ihre Rentenfonds im Alter von 55 Jahren als Pauschalbetrag oder als Rente auszahlen lassen. Arbeitnehmer, die jünger als 55 Jahre sind, können einen Antrag auf Auszahlung für bestimmte Zwecke stellen, z. B. für die Hochschulausbildung des Arbeitnehmers oder seines Kindes, den Bau oder Kauf eines Hauses für den Eigenbedarf oder die dauerhafte Auswanderung aus Malaysia. Arbeitnehmer, die nach dem 55. Lebensjahr weiterhin Beiträge leisten, können sich die nach dem 55. Lebensjahr eingezahlten Beträge erst dann auszahlen lassen, wenn sie das Alter von 60 Jahren erreicht haben.
In Malaysia kann ein Mitglied des Employees Provident Fund eine andere Person als Empfänger des ausstehenden Guthabens im Falle des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers benennen.
Der Sozialversicherungsfonds zahlt Hinterbliebenenrenten, wenn der Verstorbene unter 60 Jahre alt war und in mindestens 24 der 40 Monate vor seinem Tod monatliche Versicherungsbeiträge entrichtet hat oder eine Invaliditätsrente bezog. Die Zahlungen werden lebenslang an die Witwe oder den Witwer und an jedes Kind geleistet, bis das Kind entweder heiratet oder 21 Jahre alt wird, je nachdem, was früher eintritt. Lebensjahr vollendet. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente in Höhe von 50 % ihres angenommenen monatlichen Durchschnittslohns, erhöht um 1 % je 12 Monate Beitragszahlung, die über die ersten 24 Monate hinausgehen, höchstens jedoch 65 %.
Die Beiträge zu diesem System werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern gezahlt.
Arbeitnehmer unter 60 Jahren, die aufgrund einer dauerhaften Krankheit nicht mehr in der Lage sind, eine nennenswerte Erwerbstätigkeit auszuüben, haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie in den 40 Monaten vor Eintritt der Invalidität mindestens 24 Monatsbeiträge gezahlt haben. Die Rente wird in Höhe von 50 % des durchschnittlichen Monatslohns des Arbeitnehmers in den letzten 24 Monaten gezahlt, erhöht um 1 % für jedes Jahr der Beitragszahlung nach den ersten 24 Monaten, höchstens jedoch 65 %.
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten wird nach vier Tagen ein Betrag in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Tageslohns gezahlt. Bei dauerhafter Invalidität werden 90 % des Durchschnittslohns als Rente gezahlt.
Die Beiträge zu diesem System werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern gezahlt.
Im malaysischen Arbeitsrecht ist ein "Kind" definiert als eine Person unter 15 Jahren. Ein "Jugendlicher" ist zwischen 15 und 18 Jahre alt.
Während Kinder nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden dürfen, können Jugendliche gefährliche Arbeiten nur unter persönlicher Aufsicht und im Rahmen eines Lehrvertrags oder einer Berufsausbildung verrichten. Die wöchentlichen Arbeitstage von Jugendlichen dürfen 6 Tage nicht überschreiten, wobei die tägliche Arbeitszeit 7 Stunden (bzw. 8 Stunden mit Schule) nicht überschreiten darf.
Kinder, die nicht jünger als 13 Jahre sind, dürfen mit leichten Arbeiten, öffentlicher Unterhaltung, Lehrlingsarbeit oder Arbeit in einer Schule oder Ausbildungseinrichtung beschäftigt werden. Kinder dürfen nicht länger als 6 Tage pro Woche und 6 Stunden pro Tag (bzw. 7 Stunden, einschließlich Schule) arbeiten.
Arbeitslosigkeit 3.8%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
65.7%
Erwerbsbeteiligung
37.3%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
76%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
©2025 Atlas Technology Solutions, Inc.
Cookie-RichtlinieHinweis zum DatenschutzAllgemeinen GeschäftsbedingungenFor People, By People