Compliant einstellen inMexiko Zum Experten

BEVÖLKERUNG

130.9m

WÄHRUNG

$ (MXN)

HAUPTSTADT

Mexico City

Überblick

Mexiko, offiziell die Vereinigten Mexikanischen Staaten, ist ein Land in Nordamerika. Mexiko ist bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte und ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen von Mexiko-Stadt bis zu den ruhigen Landschaften der Halbinsel Yucatán bietet Mexiko eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die mexikanische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

In Mexiko müssen die Arbeitsbedingungen schriftlich festgelegt werden, wenn es keinen gültigen Tarifvertrag gibt. Jede Partei muss eine Kopie der Vereinbarung aufbewahren. Ein Arbeitsvertrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand, Alter, Steuernummer, Nationale Registriernummer und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Dauer der Beschäftigung
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitsplan
  • Lohnsatz und Zahlungsplan
  • Vom Arbeitgeber angebotene Fortbildung
  • Sonstige Arbeitsbedingungen, einschließlich freier Tage und Urlaub

Das Fehlen eines solchen Dokuments entzieht dem Arbeitnehmer nicht die Rechte, die sich aus den Arbeitsnormen und den erbrachten Leistungen ergeben, da der Arbeitgeber für das Fehlen dieser Formalität verantwortlich gemacht wird.

Mündliche Vereinbarungen

Das mexikanische Bundesarbeitsgesetz schreibt weder die Bedingungen für die Aufrechterhaltung eines gültigen mündlichen Vertrags vor, noch verbietet es solche Verträge. Das Fehlen eines schriftlichen Vertrags entzieht dem Arbeitnehmer jedoch nicht die gesetzlich vorgesehenen Rechte.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das mexikanische Bundesarbeitsgesetz enthält keine spezifischen Hinweise auf stillschweigende Verträge. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Arbeitsvertrag zwischen allen Personen besteht, die Arbeitsleistungen für eine andere Person erbringen. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die grundlegenden gesetzlichen Rechte, einschließlich eines bezahlten Jahresurlaubs von 12 Tagen, Anspruch auf Mindestlohn, wöchentlicher Ruhetag, 7 bezahlte Feiertage usw.

Arbeitszeiten

Die Arbeitnehmer dürfen höchstens sechs Tage pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf acht Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Arbeitszeit während der Nachtschicht darf sieben Stunden pro Schicht nicht überschreiten.

Die tägliche Arbeitszeit von Minderjährigen unter 16 Jahren darf sechs Stunden pro Tag nicht überschreiten und sollte in Zeitabschnitte von höchstens drei Stunden aufgeteilt werden.

Feiertage

1. Januar - Neujahrstag (Año Nuevo); Erster Montag im Februar - Tag der Verfassung (Día de la Constitución); Dritter Montag im März - Geburtstag von Benito Juarez (Präsident von Mexiko von 1858 bis 1872); 1. Mai - Tag der Arbeit (Dia del Trabajo); 16. September - Mexikanischer Unabhängigkeitstag (Día de la Independencia); Dritter Montag im November - Tag der Revolution (Día de la Revolución); 25. Dezember - Weihnachtstag (Navidad). In einigen, aber nicht in allen Bundesstaaten gibt es zusätzliche (fakultative) Feiertage.

Probezeit

Das mexikanische Bundesarbeitsgesetz sieht eine Probezeit vor, wenn ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag von mehr als 180 Tagen eingestellt wird. Normalerweise darf die Probezeit nicht länger als 30 Tage dauern. Bei Arbeitnehmern in leitenden, technischen oder beruflichen Positionen kann sie jedoch bis zu 180 Tage dauern.

Erfüllt der Arbeitnehmer am Ende der Probezeit nicht die für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Anforderungen und Kenntnisse, wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden kann. Die Einarbeitungszeit und die Probezeit sind nicht verlängerbar. Arbeitnehmern kann während der Probezeit fristlos gekündigt werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Mexiko gibt es keine Mindestkündigungsfrist. In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund von Handlungen des Arbeitnehmers (oder deren Fehlen) aufgelöst wird, schreibt das mexikanische Arbeitsrecht vor, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer persönlich und schriftlich zum Zeitpunkt der Entlassung oder innerhalb von fünf Arbeitstagen zugestellt werden muss. Sie muss das Verhalten, das zur Kündigung geführt hat, und das Datum, an dem diese Handlungen begangen wurden, enthalten.

Kündigt der Arbeitnehmer aufgrund von Umständen, die mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsplatz zusammenhängen, kann er das Arbeitsverhältnis innerhalb von 30 Tagen nach dem Kündigungsgrund kündigen. In diesem Fall behält der Arbeitnehmer das Recht, vom Arbeitgeber Schadenersatz zu verlangen.

Abgangsentschädigungen

Abfindungen werden gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer entlassen wird, weil das Unternehmen nicht in der Lage ist, den Betrieb aufrechtzuerhalten, der Arbeitgeber in Konkurs geht oder andere unvorhergesehene Umstände eintreten, die nicht vom Arbeitgeber zu vertreten sind. Die Höhe der gezahlten Abfindungen ist wie folgt:

  • Befristeter Vertrag von weniger als einem Jahr - Lohn für die Hälfte der geleisteten Dienste
  • Befristeter Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr - sechs Monatsgehälter für das erste Jahr und 20 Tage für jedes weitere Jahr
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag - 20 Tage Lohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • Bei Beendigung des Vertrages wegen körperlicher oder geistiger Behinderung aufgrund eines nicht berufsbedingten Risikos - ein Monatsgehalt und zusätzlich 12 Tage Gehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • Bei Beendigung des Vertrags aufgrund eines Personalabbaus infolge der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsmethoden - vier Monatsgehälter plus 20 Tage für jedes Dienstjahr

Entschädigung

Mindestlohn

Für das Jahr 2024 hat die mexikanische Nationale Kommission für Mindestlöhne (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos oder CONASAMI) den allgemeinen täglichen Mindestlohn auf MXN 248,93 (mexikanische Pesos) erhöht. Der Mindestlohn in der Freihandelszone Nord (ZLFN) beträgt derzeit 374,89 MXN pro Tag.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich verpflichtet, Überstunden zu leisten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Wenn sie jedoch Überstunden leisten, werden die ersten neun Überstunden mit 200 % des normalen Lohnsatzes vergütet. Für Überstunden, die über neun Stunden hinausgehen, wird ein Satz von 300 % des normalen Lohnsatzes gezahlt. Die Verfassung begrenzt Überstunden auf maximal drei Stunden pro Tag an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Arbeitnehmer, die an Sonntagen arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 125 % auf ihren normalen Lohnsatz. Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, haben Anspruch auf das doppelte Gehalt für die geleistete Arbeit, zusätzlich zum Gehalt für den gesetzlichen Feiertag.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Zuschlag von 25 % auf ihren normalen Lohnsatz für die Arbeit während ihres Jahresurlaubs.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Arten von Visa sind in Mexiko erhältlich:

  • Touristenvisum - wird für Personen ausgestellt, die Mexiko zu touristischen Zwecken besuchen, und ist 180 Tage lang gültig
  • Visum für Geschäftsreisende - wird für Personen ausgestellt, die in Mexiko geschäftliche Tätigkeiten ausüben möchten, und ist bis zu 180 Tage gültig
  • Visum für technische Besucher - wird für Personen ausgestellt, die Mexiko besuchen, um technische Tätigkeiten auszuüben
  • Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die beabsichtigen, als vorübergehende Einwohner nach Mexiko einzureisen, um sich dort länger als 180 Tage und weniger als vier Jahre aufzuhalten
  • Visum für einen ständigen Aufenthalt - für ausländische Staatsangehörige, die mit der Auflage eines ständigen Aufenthalts einreisen wollen
  • Studentenvisum - wird für Studenten ausgestellt, die sich länger als 180 Tage in Mexiko aufhalten wollen
  • Visum für Besucher im Rahmen eines Kooperationsprogramms - wird für Personen ausgestellt, die an zwischenstaatlichen oder internationalen Kooperationsabkommen oder -programmen beteiligt sind
  • Visum für Langzeitbesucher - wird Personen mit hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Vielreisenden, prominenten Persönlichkeiten, Ehepartnern von Mexikanern usw. ausgestellt und ist bis zu zehn Jahre gültig (mit diesem Visum dürfen die Inhaber keine bezahlten Tätigkeiten ausüben).

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die länger als 180 Tage (sechs Monate) in Mexiko arbeiten wollen, müssen ein Besuchervisum mit Arbeitserlaubnis beantragen. Ein befristetes Aufenthaltsvisum erlaubt ausländischen Arbeitnehmern einen Aufenthalt in Mexiko von bis zu vier Jahren, ein Daueraufenthaltsvisum erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt im Land.

Personen, die für weniger als 180 Tage für ein ausländisches Unternehmen in Mexiko arbeiten und von diesem ein Gehalt beziehen, können ein Besuchervisum mit Arbeitserlaubnis beantragen. Bei der Beantragung dieses Visums müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Reisepass mit gültigen Fotokopien der Seiten
  • Antragsformular
  • Passfoto in Passgröße
  • Konsulatsgebühren
  • Bescheinigung über die Beschäftigung
  • Aktueller vorläufiger Aufenthaltstitel oder vorläufiger Studentenausweis

Bevölkerung 130.9m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

81.9%

Städtische Bevölkerung

81.2%

Internetzugang

53%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr haben Anspruch auf 12 Arbeitstage Jahresurlaub, der sich mit jedem weiteren Jahr der Betriebszugehörigkeit um 2 Arbeitstage bis auf 20 erhöht. Ab dem sechsten Jahr erhöht sich die Urlaubszeit um 2 Tage für jeweils 5 Tage Dienstzeit. Minderjährige unter 16 Jahren haben Anspruch auf 18 Tage Jahresurlaub.

Der Arbeitgeber kann keine Abgeltung für den Jahresurlaub zahlen, und der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Dienstjahres genommen werden. Arbeitnehmer, deren Vertrag vor Ablauf des Dienstjahres gekündigt wird, haben Anspruch auf eine Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub, die sich nach der Dauer des Dienstes während des Jahres richtet.

Krankheitsurlaub

Die ersten drei Tage des Krankheitsurlaubs trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für die Bezahlung. Ab dem vierten Tag zahlt die Sozialversicherungsanstalt entweder:

  • 60 % des Gehalts des Arbeitnehmers, wenn der Urlaub auf eine nicht arbeitsbedingte Krankheit oder einen Unfall zurückzuführen ist
  • 100 % des Gehalts, wenn der Krankheitsurlaub auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist.

Die Leistungen werden für bis zu 52 Wochen gezahlt.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub wird von der Sozialversicherungsanstalt voll bezahlt und dauert 12 Wochen oder 84 Tage (42 Tage vor und 42 Tage nach der Entbindung). Frauen haben außerdem Anspruch auf sechs Wochen bezahlten Urlaub für eine Adoption. Um Geldleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss eine Arbeitnehmerin in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Zahlung mindestens 30 Wochen lang Beiträge geleistet haben.

Wenn das Kind mit einer Behinderung geboren wurde oder Krankenhauspflege benötigt, kann der Urlaub mit 50 % des Gehalts der Arbeitnehmerin für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen verlängert werden.

Vaterschaftsurlaub

In Mexiko haben Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes oder im Falle der Adoption eines Säuglings.

Sozialversicherung

Rente

Um eine Vollrente zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 1.250 Beitragswochen geleistet haben. Hat der versicherte Arbeitnehmer zwar die erforderliche Anzahl von Jahren, aber nicht die Anzahl von Beitragswochen erreicht, kann er das Guthaben seines individuellen Kontos abheben oder weiterhin Beiträge zahlen, um die für den Rentenbezug erforderlichen Wochen abzudecken.

Die Höhe der Altersrente wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Grundlage ist die garantierte Rente, die einem Mindestlohn entspricht, der jährlich nach Maßgabe des nationalen Verbraucherpreisindexes aktualisiert wird.

Rentner erhalten außerdem Familienzulagen für unterhaltsberechtigte Personen - 15 % für den Ehepartner, 10 % für jedes Kind unter 16 Jahren und 10 % für jeden unterhaltsberechtigten Elternteil, wenn der Rentner keine Frau oder Kinder hat.

Im Jahr 2024 schuf Mexiko den Wohlfahrtsrentenfonds (Fondo de Pensiones para el Bienestar), um zu gewährleisten, dass Rentner ab 65 Jahren 100 % ihres letzten Monatsgehalts erhalten. Im Jahr 2025 schuf Mexiko die Wohlfahrtsrente für Frauen, die zwischen 63 und 64 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Mexiko haben, und garantiert ihnen eine zweimalige Leistung.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Hinterbliebenenleistungen werden den Hinterbliebenen gewährt, wenn der versicherte Arbeitnehmer Rentner war oder zum Zeitpunkt seines Todes mindestens 150 Wochen lang Beiträge gezahlt hat und der Tod nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Eine Bestattungsbeihilfe wird gewährt, wenn in den letzten neun Monaten mindestens 12 Wochen Beiträge gezahlt wurden. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente für dauernd voll erwerbsgeminderte Personen beträgt 50 % der voraussichtlichen oder tatsächlichen Altersrente. Für jedes anspruchsberechtigte Kind werden 20 % gezahlt (30 % bei Vollwaisen).

Bei Tod infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten werden die Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt. Die Witwe oder der finanziell unterhaltsberechtigte Witwer erhält 40 % der Rente für dauernde Erwerbsunfähigkeit, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Für jedes anspruchsberechtigte Kind werden 20 % gezahlt (30 % für Vollwaisen).

Leistungen bei Invalidität

Das Institut für soziale Sicherheit erbringt Leistungen für invalide Versicherte. Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu haben, muss der Versicherte mindestens 250 Wochen lang Beiträge gezahlt haben. Bei einer Invalidität von mehr als 75 % reichen 150 Beitragswochen aus. Die Höhe der Invaliditätsrente entspricht einem Grundbetrag von 35 % des Durchschnittslohns, der den letzten 500 Beitragswochen vor der Invalidität oder 250 Beitragswochen entspricht. Die Rente, einschließlich der Leistungen für Familien- und Unterstützungsbeihilfen, darf den Durchschnittslohn, der als Grundlage für die Festsetzung der Rentenhöhe diente, nicht übersteigen.

Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten werden die Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt. Bei dauerhafter Teilinvalidität (Minderung der ständigen Arbeitsfähigkeit um mehr als 50 %) erhält der behinderte Arbeitnehmer einen monatlichen Betrag, der sich nach dem Grad der Invalidität richtet und einen Prozentsatz der Vollrente ausmacht. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 26 % bis 50 % hat der Arbeitnehmer entweder Anspruch auf einen Prozentsatz der Vollrente, der sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad richtet, oder auf einen Pauschalbetrag von fünf Jahresrenten. Bei einer Invalidität von weniger als 25 % wird ein Pauschalbetrag in Höhe von fünf Jahresrenten gezahlt.

Mindestalter

In Mexiko liegt das Mindestarbeitsalter bei 15 Jahren, und Arbeitnehmer unter 18 Jahren benötigen ein ärztliches Attest, um arbeiten zu dürfen. Kinder unter 18 Jahren dürfen in der Industrie keine Nachtarbeit verrichten. Darüber hinaus dürfen Kinder unter 18 Jahren nicht im Alkoholverkauf, bei der Arbeit unter Tage, bei gefährlichen Arbeiten oder bei Tätigkeiten, die ihre Moral beeinträchtigen könnten, beschäftigt werden.

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten, aufgeteilt in Zeiträume von 3 Stunden, in denen das Kind eine einstündige Pause machen muss. Es ist verboten, Minderjährige unter 18 Jahren zu Überstunden oder zur Arbeit an Feiertagen und Sonntagen heranzuziehen. Wird gegen diese Bestimmung verstoßen, werden die Überstunden mit 200 % des regulären Gehalts des Minderjährigen zuzüglich seines regulären Gehalts vergütet.

Arbeitslosigkeit 2.7%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

61.7%

Erwerbsbeteiligung

40.1%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

75%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog