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BEVÖLKERUNG

3m

WÄHRUNG

$ (NAD)

HAUPTSTADT

Windhoek

Überblick

Namibia, ein Land im Südwesten Afrikas, zeichnet sich durch die Namib-Wüste entlang seiner Atlantikküste aus. Das Land beherbergt eine vielfältige Tierwelt. Die Hauptstadt Windhoek und die Küstenstadt Swakopmund beherbergen Gebäude aus der deutschen Kolonialzeit wie die 1907 erbaute Christuskirche in Windhoek.

Namibias Wirtschaft ist vielfältig und umfasst die Schlüsselsektoren Bergbau, Landwirtschaft und Tourismus. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Diamanten, Uran und Gold. Namibias wachsende Wirtschaft und die sich verbessernde Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Das namibische Arbeitsgesetz schreibt nicht ausdrücklich die Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrags an die Arbeitnehmer vor.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch eine Dienstbescheinigung aushändigen, die folgende Angaben enthält:

  • den vollständigen Namen des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • eine Beschreibung der Branche, in der der Arbeitgeber tätig ist
  • das Datum des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers
  • das Entgelt zum Zeitpunkt der Beendigung und
  • auf Wunsch des Arbeitnehmers den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Mündliche Vereinbarungen

In Namibia schreibt das Arbeitsgesetzbuch nicht vor, dass Arbeitnehmern ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt werden muss. Es enthält jedoch keine Leitlinien für die Verwendung von mündlichen Verträgen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das namibische Arbeitsrecht enthält keine Richtlinien für stillschweigende Verträge. Das namibische Recht erkennt ausdrückliche oder stillschweigende Verträge an und setzt sie durch. Wenn Bedingungen in einem Vertrag fehlen oder gar kein Vertrag vorliegt, kann das Gericht das Verhalten der Parteien untersuchen, um festzustellen, ob eine Vereinbarung vorliegt. Wenn sich die Parteien so verhalten, dass ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wird das Gericht feststellen, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Arbeitszeiten

Das namibische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer nicht verlangen oder zulassen darf, dass er mehr als 45 Stunden pro Woche, 9 Stunden pro Tag (für diejenigen, die 5 Tage pro Woche arbeiten) oder 8 Stunden pro Tag (für diejenigen, die mehr als 5 Tage pro Woche arbeiten) arbeitet. Die Höchstarbeitszeit für Kinder über 10 Jahren beträgt 4 Stunden pro Tag.

Die reguläre Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, zu dessen Aufgaben der Dienst an der Öffentlichkeit gehört, kann um bis zu 15 Minuten pro Tag verlängert werden, jedoch nicht um mehr als insgesamt 60 Minuten pro Woche.

Für Beschäftigte, die im medizinischen Notdienst und im Sicherheitsdienst tätig sind, darf die Wochenarbeitszeit jedoch 60 Stunden, 12 Stunden pro Tag (bei einer Arbeitszeit von 5 Tagen pro Woche) oder 10 Stunden pro Tag (bei einer Arbeitszeit von mehr als 5 Tagen pro Woche) nicht überschreiten.

Feiertage

Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag (Datum kann variieren), Ostermontag (Datum kann variieren), Unabhängigkeitstag (21. März), Tag der Arbeit (1. Mai), Cassinga-Tag (4. Mai), Christi Himmelfahrt (Datum kann variieren), Afrikatag (25. Mai), Tag der Helden (26. August), Internationaler Tag der Menschenrechte (10. Dezember), Weihnachtstag (25. Dezember), Tag der Familie (26. Dezember).

Probezeit

Das namibische Arbeitsgesetz enthält keine Bestimmungen über die Verwendung von Probezeiten. Die Internationale Arbeitsorganisation hat Namibia als ein Land bezeichnet, in dem die Dauer der Probezeit nicht begrenzt ist.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach namibischem Arbeitsrecht muss die Kündigungsfrist bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht weniger als

  • 1 Tag, bei einer Beschäftigungsdauer von 4 Wochen oder weniger
  • 1 Woche bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen, aber weniger als 1 Jahr
  • 1 Monat, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 1 Jahr besteht.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Angabe, ob es sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber handelt, und das Datum, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, enthalten.

Abgangsentschädigungen

Das namibische Arbeitsgesetz sieht Abfindungen für Arbeitnehmer vor, die 12 Monate ununterbrochen gearbeitet haben und:

  • von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, oder
  • während der Beschäftigung sterben, oder
  • bei Erreichen des 65. Lebensjahres kündigen oder in den Ruhestand treten.

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Abfindung, wenn er aufgrund von Fehlverhalten oder schlechter Arbeitsleistung entlassen wird.

Die Abfindung muss mindestens 1 Wochenlohn für jedes Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber betragen.

Entschädigung

Mindestlohn

Namibia hat ab dem 1. Januar 2024 einen nationalen Mindestlohn von 18,00 NAD (namibische Dollar) pro Stunde für alle Arbeitnehmer eingeführt. Die Löhne von Hausangestellten und Landarbeitern werden schrittweise angehoben, bis sie im Jahr 2027 18,00 NAD erreichen.

Der nationale Mindestlohn muss in den Arbeitsverträgen festgeschrieben werden, es sei denn, der Vertrag, der Tarifvertrag oder das Gesetz sehen einen günstigeren Lohn vor. Arbeitgeber dürfen keine Zahlungen oder Beiträge für Nahrung, Kleidung, Wohnung oder ähnliche Ausgaben vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen.

Die Mindestlöhne im Baugewerbe hängen von der Kategorie des Arbeitnehmers ab und davon, ob es sich um einen angelernten Arbeiter oder einen Handwerker handelt. Ab März 2024 liegt der Mindestlohn im Bausektor zwischen 18,72 NAD (Namibische Dollar) pro Stunde (Erhöhung auf 19,46 NAD im Jahr 2025) für Arbeiter und 140,91 NAD pro Stunde (Erhöhung auf 146,55 NAD im Jahr 2025) für Sicherheitspersonal (pro 12-Stunden-Schicht).

Das namibische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern spätestens eine Stunde nach Beendigung der Arbeit am normalen Zahltag, der täglich, wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich sein kann, und am selben Tag, an dem der Arbeitsvertrag beendet wird, direkt durch Überweisung oder Einzahlung zu zahlen hat. Bei Beendigung eines Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Vertrags auszahlen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Nach dem namibischen Arbeitsrecht darf ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer keine Überstunden verlangen oder zulassen, es sei denn, diese Überstunden sind in einem Arbeitsvertrag vereinbart. Eine solche Vereinbarung darf einen Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, mehr als 10 Überstunden pro Woche oder mehr als 3 Überstunden pro Tag zu leisten. Das namibische Arbeitsgesetz sieht eine Ausnahme von diesen Überstundengrenzen vor, wenn die Arbeit "dringend" ist.

Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer für jede Überstunde mindestens das 1,5-fache seines Grundstundenlohns zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer, der normalerweise an einem Sonn- oder Feiertag arbeitet, an diesem Sonntag oder Feiertag Überstunden leistet, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens das Doppelte seines Grundstundenlohns zahlen. Während des Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein reguläres Entgelt.

Einwanderung und Visa

Visum

  • Urlaubs- oder Touristenvisum - Dieses Visum wird für Touristen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 600 NAD ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 7-10 Arbeitstage.
  • Arbeitsvisum - Dieses Visum wird Fachkräften ausgestellt, die für eine kurze Dauer von 0-3 Monaten oder 3-9 Monaten in Namibia arbeiten wollen. Erforderlich sind ein Schreiben des Arbeitgebers, in dem er erklärt, warum kein Namibier für die Stelle eingestellt werden kann, ein Nachweis der Bildungsabschlüsse, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein medizinisches/radiologisches Gutachten. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr wird eine Erfolgsgebühr von 1.100 NAD für ein Visum mit einer Gültigkeit von 0-3 Monaten und 800 NAD für ein Visum mit einer Gültigkeit von 3-9 Monaten erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7-10 Arbeitstage.
  • Studentenvisum - Dieses Visum wird für Personen ausgestellt, die nach Namibia reisen, um für 0-3 Monate oder 3-9 Monate zu studieren. Es erfordert den Nachweis der Einschreibung bei einer von der Namibian Qualification Authority (NQA) anerkannten Einrichtung, ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland, medizinische und radiologische Bescheinigungen/Berichte, eine Bürgschaftsurkunde, ein bestätigtes Rückflugticket und den Nachweis einer Unterkunft. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr wird eine Erfolgsgebühr von 1.600 NAD für ein Visum mit einer Gültigkeit von 0-3 Monaten und 2.200 NAD für ein Visum mit einer Gültigkeit von 3-9 Monaten erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7-10 Arbeitstage.
  • Visum für digitale Nomaden - Dieses Visum ist für ausländische Personen gedacht, die in Namibia arbeiten möchten, während sie für bis zu 6 Monate bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind. Um sich für dieses Visum zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein Einkommen von mindestens 2.000 USD pro Monat vorweisen. Personen, die dieses Visum beantragen möchten, müssen eine Reiseversicherung abschließen und eine Visumgebühr von 62 USD entrichten sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbringen.

Arbeitserlaubnisse

In Namibia wird eine Arbeitserlaubnis für eine Dauer von 12 Monaten erteilt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2.000 NAD (namibische Dollar) und die nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr 80 NAD. Die folgenden Dokumente sind einzureichen:

  • ausgefülltes Formular für die befristete Arbeitserlaubnis Nr. 0/2742(2)
  • Ausgefülltes Visumantragsformular Nr. 3-10033
  • Ausgefülltes ärztliches Gutachten Nr. 3-1/0003
  • Ausgefülltes radiologisches Gutachten, Formular Nr. 3-1/0004
  • Ausgefülltes und von der Bank oder dem Arbeitgeber unterzeichnetes Bürgschaftsformular Nr. 3-1/0005
  • Kopie des Reisepasses (Seite mit persönlichen Daten)
  • 2 Passfotos
  • Polizeiliches Führungszeugnis des Herkunftslandes und des Landes des letzten Wohnsitzes für die letzten 6 Monate
  • Kopie der Heiratsurkunde, wenn Sie mit einem namibischen Staatsbürger verheiratet sind, und Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Registrierung bei der namibischen Berufskammer/dem namibischen Berufsverband, falls für den Beruf erforderlich
  • Stellenangebot (Ausfüllen des Formulars zur Vertretung des Arbeitgebers)
  • Unternehmensprofil
  • Nachweis der Stellenausschreibung in einer lokalen Zeitung, der vom Arbeitgeber vorzulegen ist
  • Nachweis über die Registrierung bei der Sozialversicherungskommission und eine gedruckte Liste der registrierten Arbeitnehmer
  • Lebensläufe der abgelehnten Bewerber aus Namibia oder deren vollständige Namen, höchste Qualifikationen und Kontaktangaben

Für die Erneuerung der Arbeitserlaubnis für die nächsten 12 Monate müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis
  • Antragsformular für ein Wiedereinreisevisum
  • Ein Motivationsschreiben des Arbeitgebers
  • Unternehmensprofil/geprüfte Jahresabschlüsse/Sozialversicherungsanmeldung der Mitarbeiter
  • Kopie des Reisepasses
  • Nachweis, dass man in Namibia steuerpflichtig ist
  • Fortschrittsbericht über die Ausbildung der namibischen Mitarbeiter
  • Positives örtliches polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über die Ausschreibung der Stelle, Lebensläufe oder Namen der abgelehnten Namibier sowie deren Qualifikationen und Kontaktdaten
  • Nachweis über lokale Mitarbeiter sowie deren Sozialversicherungsnummern.

Bevölkerung 3m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

55.8%

Städtische Bevölkerung

64.4%

Internetzugang

72.9%

Zugang zu Bankdienstleistungen

88%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub, der sich nach der Anzahl der Tage richtet, die er in einer normalen Arbeitswoche arbeitet. Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche haben Anspruch auf 20 Arbeitstage Jahresurlaub pro Jahr.

Wenn ein Arbeitnehmer in der Regel nicht an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Woche arbeitet, hat er Anspruch auf Jahresurlaub, der auf der Grundlage der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche in den letzten 12 Monaten multipliziert mit 4 berechnet wird.

Der Arbeitgeber kann bestimmen, wann der Jahresurlaub zu nehmen ist, sofern er spätestens vier Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er angesammelt wurde, genommen wird. Stimmt der Arbeitnehmer vor Ablauf der 4-Monats-Frist schriftlich einer Verlängerung zu, kann der Urlaub sechs Monate nach Ablauf des Jahresurlaubszyklus genommen werden.

Während des Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seine reguläre Vergütung.

Das Gesetz sieht außerdem einen zusätzlichen bezahlten Urlaubstag vor, wenn während des Jahresurlaubs ein gesetzlicher Feiertag fällt. Es ist dem Arbeitgeber untersagt, den Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung abzugelten, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird gekündigt.

Krankheitsurlaub

Nach dem namibischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer je nach Anzahl der Arbeitstage in der Woche Anspruch auf Krankheitsurlaub, und zwar wie folgt

  • Nicht weniger als 30 Arbeitstage Krankenurlaub für Arbeitnehmer, die 5 Tage pro Woche arbeiten
  • Nicht weniger als 36 Arbeitstage Krankenurlaub für Arbeitnehmer, die 6 Tage pro Woche arbeiten
  • Mindestens die anteilig berechnete Anzahl von Arbeitstagen für Arbeitnehmer, die weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten.

Die oben aufgeführten Krankheitszeiten gelten für einen Krankheitsurlaubszyklus von 36 Monaten und nicht für 12 Monate.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer sein normales Arbeitsentgelt zu zahlen, wenn er den auf die angegebene Weise angesammelten Krankheitsurlaub nutzt. Jeder zusätzliche Krankheitsurlaub, den der Arbeitnehmer in Anspruch nimmt, wird von der Sozialversicherung bis zu einer Höhe von 11.250,00 NAD pro Monat für die ersten 12 Monate und 9.750,00 NAD pro Monat danach bezahlt.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Tag Krankheitsurlaub für jeweils 26 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr.

Das Arbeitsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, wenn der Arbeitnehmer länger als zwei aufeinanderfolgende Tage der Arbeit ferngeblieben ist und kein ärztliches Attest vorlegen kann. Der Arbeitgeber ist auch nicht zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von einer Sozialversicherungskasse oder -organisation hat.

Mutterschaftsurlaub

In Namibia sieht das Gesetz einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 12 Wochen für Arbeitnehmerinnen vor, die sechs Monate lang ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren. Die Mutter ist berechtigt, den Mutterschaftsurlaub 4 Wochen vor der Entbindung anzutreten und hat nach der Entbindung Anspruch auf 8 Wochen Mutterschaftsurlaub. Wenn der Tag der Entbindung weniger als 4 Wochen nach Beginn des Mutterschaftsurlaubs liegt, wird die zusätzliche Zeit, die erforderlich ist, um den gesamten Mutterschaftsurlaub auf 12 Wochen zu erhöhen, dem Urlaub nach der Entbindung hinzugefügt.

Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vor, wenn ein Arzt Komplikationen während der Geburt bescheinigt. Diese Verlängerung wird für höchstens einen Monat oder die Dauer des Krankheitsurlaubs gewährt, den die Arbeitnehmerin bis zu diesem Zeitpunkt angesammelt hat.

Während des Mutterschaftsurlaubs bleiben die Bestimmungen des Arbeitsvertrags in Kraft. Folglich muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin das während des Mutterschaftsurlaubs zustehende Entgelt zahlen, mit Ausnahme der Grundlohnleistung, die von der Kommission für soziale Sicherheit übernommen wird. Die Sozialversicherungskommission zahlt 100 % des Grundlohns eines Arbeitnehmers bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 NAD pro Monat, zahlbar für maximal 12 Wochen.

Vaterschaftsurlaub

Das namibische Arbeitsrecht sieht keinen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmer vor.

Sozialversicherung

Rente

Namibia verfügt über ein allgemeines Rentensystem, das Bürgern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gemäß dem Nationalen Rentengesetz eine soziale Grundversorgung von 1.600 NAD (Namibische Dollar) pro Monat gewährt.

Bei Tod, dauerhafter Invalidität oder Pensionierung eines voll eingezahlten Mitglieds aus dem Mutterschafts-, Kranken- und Todesfallfonds der Kommission für soziale Sicherheit wird eine Pauschalleistung von 12.000 NAD gewährt. Der Versicherte muss mindestens 6 Monatsbeiträge gezahlt haben. Bis zum Jahr 2023 ist der Nationale Rentenfonds im Land nicht eingerichtet worden und nicht funktionsfähig.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen 0,9 % der monatlichen Bruttolöhne und -gehälter zur Finanzierung des Rentensystems.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das namibische Gesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer dem Mutterschaftsurlaubs-, Krankheitsurlaubs- und Sterbegeldfonds der Sozialversicherungskommission angeschlossen sein müssen. Dieser Fonds ist zuständig für Mutterschaftsurlaubsleistungen für weibliche Beschäftigte, Krankenurlaubsleistungen für alle Beschäftigten und Sterbegeldleistungen für die Hinterbliebenen verstorbener Versicherter.

Das Sterbegeld wird an die Hinterbliebenen des verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt. Ist der Angehörige minderjährig, werden die Leistungen an den Vormund des Minderjährigen ausgezahlt. Eine Zahlung von 12.000 NAD (Namibia-Dollar) erfolgt beim Tod eines voll eingezahlten Mitglieds bei Eintritt in den Ruhestand oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, wenn es mindestens sechs Monate lang Beiträge gezahlt hat. Die Arbeitgeber zahlen 0,9 % der monatlichen Bruttolohnsumme in den Fonds ein, und die Arbeitnehmer zahlen 0,9 % des monatlichen Bruttoverdienstes in den Fonds ein.

Bei Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit erhalten die Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Hinterbliebener Ehegatte ohne Kinder - ein Pauschalbetrag, der das Doppelte des Monatsverdienstes des Arbeitnehmers nicht übersteigt, und eine monatliche Rente von 40 % der Rente, auf die der verstorbene Arbeitnehmer Anspruch hatte
  • Hinterbliebener Ehegatte mit einem oder mehreren Kindern - für jedes Kind wird eine zusätzliche Rente in Höhe von 20 % gezahlt, sofern die Gesamtsumme 100 % der Rente, auf die der verstorbene Arbeitnehmer Anspruch hatte, nicht übersteigt.

Leistungen bei Invalidität

Namibia verfügt über ein allgemeines Rentensystem im Rahmen des Nationalen Rentengesetzes, das Bürgern im Alter von 16 bis 59 Jahren, die von einem Amtsarzt für dauerhaft arbeitsunfähig erklärt wurden, eine soziale Grundversorgung von 1.600 NAD (Namibische Dollar) pro Monat gewährt.

Darüber hinaus kann bei Tod, dauerhafter Invalidität oder Pensionierung eines voll eingezahlten Mitglieds aus dem Mutterschafts-, Kranken- und Todesfallfonds der Sozialversicherungskommission eine Pauschalleistung von 12.000 NAD an den Versicherten gezahlt werden, wenn dieser sechs Monate lang Beiträge gezahlt hat. Die Arbeitgeber müssen 0,9 % der monatlichen Bruttolohnsumme und die Arbeitnehmer 0,9 % des monatlichen Bruttoeinkommens in den Fonds einzahlen.

Die Arbeitgeber müssen die medizinischen Kosten und die Leistungen für Arbeitnehmer im Falle von Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten übernehmen. Sozialversicherungsleistungen werden gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers für mehr als drei Tage festgestellt wird:

  • Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden bis zur Genesung 75 % des letzten Monatsverdienstes des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Diese Leistung wird für höchstens 12 Monate gezahlt.
  • Bei dauerhafter Invalidität von mindestens 30 % wird ein Pauschalbetrag in Höhe des 15-fachen des Monatsverdienstes des Arbeitnehmers gezahlt.
  • Bei einer dauerhaften Invalidität von weniger als 30 % wird ein Pauschalbetrag in Höhe des 15-fachen des Monatsverdienstes gezahlt, der sich nach dem Grad der Invalidität richtet.
  • Bei einer dauerhaften Invalidität von 100 % wird eine monatliche Rente in Höhe von 75 % des letzten Monatsverdienstes vor Eintritt der Invalidität gezahlt.

Mindestalter

Nach dem namibischen Arbeitsgesetz beträgt das Mindestalter für die Beschäftigung in Namibia 14 Jahre. Personen unter 16 Jahren dürfen zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens nicht beschäftigt werden. Sie dürfen nicht an Orten arbeiten, an denen:

  • Arbeiten unter Tage oder in einem Bergwerk durchgeführt werden
  • Bau- oder Abbrucharbeiten stattfinden
  • Waren hergestellt werden
  • Elektrizität erzeugt, umgewandelt oder verteilt wird
  • Maschinen installiert oder demontiert werden, oder
  • es finden arbeitsbezogene Tätigkeiten statt, die die Gesundheit und Sicherheit oder die körperliche, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung des Minderjährigen gefährden können

Die Höchstarbeitszeit für Kinder beträgt 5 Stunden pro Tag. Das Arbeitsgesetz sieht eine Strafe von bis zu 20.000 NAD (namibische Dollar) für Arbeitgeber vor, die ein Kind auf eine gesetzlich verbotene Weise beschäftigen.

Arbeitslosigkeit 19.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

59.2%

Erwerbsbeteiligung

48.4%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

63%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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