BEVÖLKERUNG
29.7m
WÄHRUNG
रू (NPR)
HAUPTSTADT
Kathmandu
Nepal, offiziell die Demokratische Bundesrepublik Nepal, ist ein Land in Südasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Nepal ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Kathmandus bis zu den ruhigen Landschaften des Himalaya bietet Nepal eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die nepalesische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Das nepalesische Arbeitsgesetz schreibt keine schriftlichen Verträge vor. Folglich können Vereinbarungen mündlich getroffen werden. Wenn sie schriftlich abgeschlossen werden, müssen die Arbeitsverträge Informationen über die Arbeitsbedingungen, die Vergütung, das Datum des Vertragsbeginns, die Stellenbezeichnung und andere relevante Bedingungen enthalten. Die Verträge müssen den Arbeitnehmern innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn ausgehändigt werden.
Das nepalesische Arbeitsgesetz besagt, dass Arbeitnehmern gekündigt werden können, wenn sie mit einem konkurrierenden Arbeitgeber zusammenarbeiten oder auf eigene Faust ein konkurrierendes Geschäft betreiben oder geheime Informationen des Unternehmens weitergeben, wenn sie bei einem konkurrierenden Arbeitgeber beschäftigt sind.
Das nepalesische Arbeitsgesetz schreibt keine schriftlichen Verträge vor. Folglich können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Das Bestehen eines Arbeitsvertrags kann auf jede Weise nachgewiesen werden.
Das nepalesische Recht setzt indirekte oder Quasi-Verträge durch. Daher muss keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen werden, um einen Vertrag zu schließen. Ein Vertrag wird stillschweigend geschlossen, wenn jemand einer anderen Person etwas überlässt oder sie für eine Arbeit einsetzt und sich zur Zahlung der entsprechenden Kosten oder Vergütung verpflichtet.
In Nepal beträgt die Regelarbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern unter 16 Jahren darf 6 Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Jede Arbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wird, gilt als Überstunde und muss mit 150 % des regulären Lohns des Arbeitnehmers vergütet werden. Die Höchstdauer der Überstunden darf 4 Stunden pro Tag und 24 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Prithvi Jayanti; Maghe Sankranti; Sonam Losar; Märtyrertag; Maha Shivaratri; Ghyalpo Losar; Prajatantra Diwas; Internationaler Frauentag; Ghode Jatra *; Ram Navami; Nepalesisches Neujahr; Loktantra Diwas; Buddha Jayanti; Tag der Arbeit; Ganatantra Diwas; Ramjan Edul Fikra; Edul Aajaha; Raksha Bandhan; Shree Krishna Janmashtami; Nijamati Sewa Diwas *; Hartalika Teej *; Rishi Panchami *; Tag der Verfassung; Indra Jatra *; Ghatasthapana; Fulpati; Maha Ashtami; Maha Navami; Vijaya Dashami; Ekadashi; Dwadashi; Kojagrat Purnima; Laxmi Puja; Govardhan Puja; Bhai Tika; Chhath Puja; Guru Nanak Jayanti *; Udhauli Parva; Christmas Day; Tamu Losar
*Gefeiert von bestimmten Untergruppierungen
In Nepal basiert das Arbeitsverhältnis auf einer Probezeit von sechs Monaten oder einer vollen Saison im Falle einer saisonalen Beschäftigung. Nach dieser Zeit wird der Arbeitnehmer fest angestellt und erhält ein Ernennungsschreiben, in dem die Stellenbezeichnung, die Dienstbedingungen und die zustehende Vergütung bestätigt werden. Wenn der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist, kann er den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist einhalten, bevor sie ein Kündigungsschreiben vorlegen, außer bei einer Entlassung wegen Fehlverhaltens. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und reicht von einem Tag (bei einer Beschäftigung von bis zu vier Wochen) bis zu 30 Tagen (bei einer Beschäftigung von mehr als einem Jahr).
Unterlässt es eine Partei, der anderen Partei eine angemessene Kündigungsfrist einzuräumen, so ist sie verpflichtet, der anderen Partei das Entgelt für die Dauer der Kündigungsfrist zu zahlen.
In Nepal haben Arbeitnehmer, die aufgrund von Entlassungen entlassen werden, Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgrundgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer, die weniger als 1 Jahr im Unternehmen tätig sind, erhalten Abfindungen im Verhältnis zu ihrer Dienstzeit.
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer in Nepal wurde zuletzt am 27. August 2023 festgelegt und beträgt derzeit wie folgt:
Das nepalesische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass der Lohn mindestens einmal im Monat gezahlt werden muss. Für Beschäftigte, die weniger als einen Monat arbeiten, muss die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung ihrer Arbeit erfolgen. Bei Gelegenheitsarbeitern muss die Zahlung unmittelbar nach Beendigung der Arbeit erfolgen.
Das neue nepalesische Arbeitsgesetz sieht Überstunden vor, wenn die Höchstarbeitszeit (8 pro Tag und 48 pro Woche) überschritten wird. Die Höchstgrenze für Überstunden liegt für jeden Arbeitnehmer bei 4 Stunden pro Tag und 24 Stunden pro Woche. Die Vergütung ist auf das 1,5-fache des Grundlohns festgelegt. Bei Überstunden gilt die 30-Minuten-Pausenregel nach 5 Stunden Arbeit. Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf einen Überstundenzuschlag.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Höhe von 1 Tag für 20 Arbeitstage.
Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten, erhalten innerhalb von 21 Tagen einen Ersatzurlaub.
Das nepalesische Einwanderungsministerium bietet die folgenden Visumstypen an:
Ausländische Staatsangehörige, die in Nepal arbeiten wollen, müssen beim Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis beantragen. Arbeitgeber müssen für ihre Angestellten eine Arbeitserlaubnis beantragen. Außerdem muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag in einer für ausländische Arbeitnehmer verständlichen Sprache oder in Englisch vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer einer Arbeitserlaubnis beträgt drei Jahre, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist.
Arbeitnehmer, die diplomatische Immunität genießen, schriftliche Vereinbarungen auf der Grundlage eines Vertrags oder Abkommens mit der nepalesischen Regierung haben oder als Techniker für einen Zeitraum von drei Monaten oder weniger beschäftigt werden, um Maschinen zu reparieren oder neue Technologien zu installieren, können ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Arbeitnehmer benötigen außerdem ein Arbeitsvisum der Einwanderungsbehörde.
Bevölkerung 29.7m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
22.4%
Städtische Bevölkerung
55.8%
Internetzugang
60%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Nepal wird der Jahresurlaub (auch "Heimaturlaub" genannt) in Höhe von 1 Tag für 20 Arbeitstage gewährt, maximal jedoch 18 Tage pro Jahr. Er wird voll bezahlt. Generell wird der Urlaub jedoch nicht als Recht, sondern als Privileg angesehen.
Der Jahresurlaub wird bis zu einem Maximum von 90 Tagen angesammelt. Überschüssiger Urlaub wird jedes Jahr abgegolten.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Todesfall wird der nicht genommene Urlaub an den Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen ausgezahlt.
Nach dem nepalesischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen voll bezahlten Krankheitsurlaub von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Wenn der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr für den Arbeitgeber gearbeitet hat, wird der Krankenurlaub im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer gewährt. Die Arbeitnehmer können bis zu 45 Tage Krankheitsurlaub ansammeln und müssen am Jahresende ihr Grundentgelt für mehr als 45 Tage Krankheitsurlaub ausgezahlt bekommen.
Das neue nepalesische Arbeitsgesetz sieht einen Mutterschaftsurlaub von bis zu 14 Wochen (~98 Tage) vor, wovon 60 Tage voll bezahlt werden. Die Arbeitnehmerinnen müssen ab 2 Wochen vor und bis 6 Wochen nach der Entbindung obligatorischen Urlaub nehmen. Dieser Urlaub wird auch im Falle einer Tot- oder Fehlgeburt nach 7 Monaten Schwangerschaft gewährt. Auf ärztliche Empfehlung kann eine Arbeitnehmerin ihren Mutterschaftsurlaub um einen Monat verlängern.
Der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin für die ersten 60 Tage des Mutterschaftsurlaubs ihr reguläres Gehalt zahlen, während der nepalesische Sozialversicherungsfonds für die restlichen 38 Tage des Mutterschaftsurlaubs Leistungen erbringt. Der Fonds stellt außerdem 7.500 NPR (nepalesische Rupien) pro Entbindung bis zu zwei Mal zur Verfügung.
Stirbt die Mutter innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Kindes, hat ihr Ehemann oder Partner Anspruch auf die Vergütung des Arbeitgebers für die verbleibende Zeit.
Das nepalesische Arbeitsgesetz sieht einen voll bezahlten Vaterschaftsurlaub von bis zu 15 Tagen vor. Der Urlaub kann genommen werden, sobald die Ehefrau des männlichen Arbeitnehmers die Arbeit aufnimmt.
In Nepal sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge in den Sozialversicherungsfonds einzuzahlen.
Die Altersrente wird an Arbeitnehmer gezahlt, die das 58. Lebensjahr (bzw. das 60. Lebensjahr bei Staatsbediensteten) vollendet haben. Hat der Arbeitnehmer 20 Jahre im Dienst verbracht, hat er Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der monatliche Rentenbetrag errechnet sich aus der Anzahl der Beitragsjahre multipliziert mit der Höhe des letzten Gehalts geteilt durch 50. Hat der Arbeitnehmer keine 20 Beitragsjahre zurückgelegt, erhält er den Gesamtbetrag der in den Fonds eingezahlten Beiträge zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen in Form einer Pauschalbeihilfe.
Ein universelles Sozialhilfesystem bietet eine Sozialbeihilfe für Senioren, die 68 Jahre oder älter sind (60 Jahre für Dalits und alleinstehende Frauen). Sie wird von der Regierung Nepals finanziert.
Stirbt in Nepal ein Arbeitnehmer, der 20 Dienstjahre vollendet hat, so erhalten seine Hinterbliebenen eine Familienrente in Höhe von 50 % der Rente, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hatte. Zu den Hinterbliebenen zählen Ehegatten und minderjährige Kinder unter 18 Jahren.
Witwen unter 60 Jahren, die nicht arbeiten können, erhalten außerdem eine von der Regierung finanzierte Sozialhilfe von 2.000 NPR pro Monat.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten mit mindestens 700.000 NPR (nepalesische Rupien) gegen Arbeitsunfälle versichern. Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers durch einen Arbeitsunfall erhalten die Hinterbliebenen 100 % der Versicherungssumme als Pauschalleistung.
Der Employee Provident Fund of Nepal deckt keine Renten aufgrund von Invalidität ab. Er deckt die medizinischen Behandlungskosten der Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 NPR (nepalesische Rupien), wenn die Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang Beiträge gezahlt haben. Scheidet ein Arbeitnehmer aufgrund von Invalidität vor Erreichen des Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis aus, wird ihm der gesamte Betrag seiner Vorsorgekasse gewährt. Bei tödlichen Krankheiten wird ein Höchstbetrag von 1.000.000 NPR gezahlt.
Für Bürger mit vollständiger und dauerhafter Behinderung gibt es eine Sozialhilfe von 3.000 NPR pro Monat. Bürger mit Teilinvalidität haben Anspruch auf 1.200 NPR pro Monat.
Die Entschädigung für Arbeitsunfälle oder Krankheiten wird von den Arbeitgebern gezahlt, je nach Grad und Art der Behinderung.
In Nepal ist es verboten, ein Kind unter 14 Jahren in irgendeiner Form zu beschäftigen. Arbeitgeber müssen die Zustimmung des Arbeitsamtes und der Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder einholen, bevor sie Minderjährige einstellen. Minderjährige müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um ihre Eignung für die Arbeit nachzuweisen.
Die Arbeitszeit von Kindern zwischen 14 und 16 Jahren darf 6 Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Außerdem müssen Kinder nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von 3 Stunden eine Ruhepause von 30 Minuten erhalten. Zwischen 18.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens dürfen Kinder keine Arbeit verrichten.
Minderjährige haben außerdem Anspruch auf einen Tag bezahlten Heimaturlaub pro 20 Arbeitstage, die sie geleistet haben. Sie haben Anspruch auf 24 Tage voll bezahlten Krankenurlaub, 10 Tage Bildungsurlaub und 30 Tage Sonderurlaub pro Jahr.
Arbeitslosigkeit 10.7%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
39.8%
Erwerbsbeteiligung
37.2%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
54%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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