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18m

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HAUPTSTADT

Amsterdam

Überblick

Die Niederlande, ein Land im Nordwesten Europas, sind bekannt für ihre flache Landschaft mit Kanälen, Tulpenfeldern, Windmühlen und Radwegen. Die Hauptstadt Amsterdam beherbergt das Rijksmuseum, das Van-Gogh-Museum und das Haus, in dem sich die jüdische Tagebuchschreiberin Anne Frank während des Zweiten Weltkriegs versteckt hielt. Aus dem "Goldenen Zeitalter" der Stadt im 17. Jahrhundert sind Grachtenvillen und eine Fülle von Werken von Meistern wie Rembrandt und Vermeer erhalten.

Die Wirtschaft des Landes ist breit gefächert und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Die Niederlande sind ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

In den Niederlanden wird durch einen (mündlichen oder schriftlichen) Arbeitsvertrag ein Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber begründet. Die Vorlage eines schriftlichen Vertrags ist innerhalb eines Monats nach Abschluss des Arbeitsvertrags vorgeschrieben.

Der schriftliche oder elektronische Vertrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Wohnsitz des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Ort des Arbeitsplatzes
  • Tätigkeit des Arbeitnehmers und Art der Arbeit
  • Übliche Arbeitszeiten
  • Höhe des Gehalts und Zahlungsfristen
  • Datum des Eintritts des Arbeitnehmers in das Unternehmen
  • Laufzeit des Vertrags (falls befristet)
  • Dauer der Probezeit (falls zutreffend)
  • Jahresurlaub und wie er berechnet wird
  • Dauer der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Rentenplan (falls zutreffend)
  • Wettbewerbsverbot oder Abwerbeverbot (falls zutreffend)
  • Geltende Tarifverträge

Einige Klauseln sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, z. B. ein Wettbewerbsverbot oder ein Abwerbeverbot. Solche Klauseln können nur in unbefristete Arbeitsverträge aufgenommen werden, nicht aber in befristete Verträge. Wenn der Arbeitgeber diese Klauseln in befristete Verträge aufnehmen will, muss er im Vertrag eine geschäftliche Notwendigkeit nachweisen.

Mündliche Vereinbarungen

In den Niederlanden wird durch einen Arbeitsvertrag ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründet. Er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden; der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer jedoch innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen oder elektronischen Arbeitsvertrag aushändigen.

Es wird davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer, der drei aufeinander folgende Monate lang gegen Entgelt Arbeit für eine andere Person leistet und wöchentlich (oder mindestens 20 Stunden monatlich) arbeitet, unabhängig vom Vorhandensein eines Vertrags auf der Grundlage eines solchen Arbeitsvertrags arbeitet.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das niederländische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. In Ermangelung einer Vereinbarung wird davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer, der drei aufeinander folgende Monate lang gegen Entgelt Arbeit für eine andere Person leistet und wöchentlich (oder mindestens 20 Stunden monatlich) arbeitet, auf der Grundlage eines solchen Arbeitsvertrags tätig ist. Im Falle eines Rechtsstreits obliegt es dem Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitsvertrag nicht existierte.

Arbeitszeiten

In den Niederlanden darf die Wochenarbeitszeit in einem 16-wöchigen Bezugszeitraum durchschnittlich 48 Stunden und in einem 4-wöchigen Bezugszeitraum durchschnittlich 55 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Überstunden. Arbeitnehmer dürfen maximal 12 Stunden in einer Schicht und 60 Stunden in der Woche arbeiten. In Tarifverträgen können andere tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten festgelegt werden, für die jedoch die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit von 12 bzw. 60 Stunden gilt. Eine längere Wochenarbeitszeit ist möglich, sofern alle 14 Tage eine Ruhezeit von mindestens 72 Stunden gewährt wird. Die Dauer einer Nachtschicht darf 10 Stunden nicht überschreiten.

Die Arbeitszeit für junge Arbeitnehmer darf nicht länger als 8 Stunden pro Schicht oder 40 Stunden pro Woche in einem 16-wöchigen Bezugszeitraum sein.

Arbeitnehmer können bei ihren Arbeitgebern beantragen, dass sie von zu Hause aus arbeiten dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen - sie müssen bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten angestellt sein und seit mehr als sechs Monaten arbeiten. Die gesetzliche Regelung für Heimarbeit gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Feiertage

Neujahr (1. Januar), Ostermontag (Datum kann variieren), Christi Himmelfahrt (Datum kann variieren), Pfingstmontag (Datum kann variieren), Königstag (27. April), Tag der Befreiung (5. Mai - wird alle fünf Jahre gefeiert), Weihnachtstag (25. Dezember).

Probezeit

In den Niederlanden muss eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen und befristeten Verträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder mehr darf die Probezeit nicht länger als zwei Monate dauern. Bei Zeitverträgen mit unbestimmtem Enddatum oder befristeten Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren darf die Probezeit 1 Monat nicht überschreiten. Bei befristeten Verträgen mit einer Laufzeit von 6 Monaten oder weniger kann keine Probezeit vereinbart werden.

Arbeitsverträge können während der Probezeit von beiden Parteien fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab, und zwar wie folgt

  • 1 Monat bei weniger als 5 Dienstjahren
  • 2 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5, aber weniger als 10 Jahren
  • 3 Monate bei mehr als 10, aber weniger als 15 Dienstjahren
  • 4 Monate bei 15 oder mehr Dienstjahren

Arbeitnehmer können einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Die Kündigungsfrist kann verlängert oder verkürzt werden, wenn dies schriftlich festgelegt wird. Sie darf jedoch 6 Monate nicht überschreiten. Befristet beschäftigte Arbeitnehmer können verpflichtet werden, ihren Vertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen, wenn dies in ihrem Vertrag vorgesehen ist.

Abgangsentschädigungen

In den Niederlanden muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Falle einer Entlassung oder der Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ein Übergangsgeld zahlen. Diese Regelung gilt sowohl für Festangestellte als auch für Zeitarbeiter. Der Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Übergangsgeld, wenn er aufgrund schwerwiegender schuldhafter Handlungen oder Unterlassungen seitens des Arbeitgebers kündigt. Arbeitnehmer haben im Falle einer Entlassung ab dem ersten Tag ihres Arbeitsvertrags Anspruch auf Übergangsgeld. Dies gilt auch, wenn sie während der Probezeit gekündigt werden.

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem Bruttogehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag von 98.000 EUR brutto festgelegt.

Entschädigung

Mindestlöhne

In den Niederlanden werden ab Januar 2024 nur noch Mindestlöhne pro Stunde veröffentlicht. Es gibt keine festen monatlichen, wöchentlichen und täglichen Mindestlöhne mehr. Der gesetzliche Bruttomindestlohn für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ab 21 Jahren beträgt 14,06 EUR pro Stunde. Arbeitnehmern unter 21 Jahren wird ein Prozentsatz dieses Lohns gezahlt.

Die Höhe des Mindestlohns wird alle 6 Monate (zum 1. Januar und 1. Juli) auf der Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der Tariflöhne im Lande angepasst.

In den Arbeitsverträgen wird festgelegt, für welchen Zeitraum die Löhne der Arbeitnehmer berechnet werden. Er kann wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich sein. Der Arbeitgeber kann den Zahlungszeitraum entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsvertrags verlängern. Bei einem Wochenlohn darf die Zahlung nie länger als 1 Monat dauern. Bei einem Monatslohn darf die Frist nie länger als ein Vierteljahr sein. Bei weiteren Verzögerungen kann der Arbeitnehmer für den 4. bis 8. Arbeitstag nach dem Tag, an dem der Lohn fällig war, einen Zuschlag von 5 % pro Tag verlangen, danach 1 % für jeden weiteren Arbeitstag, höchstens jedoch 50 % des Lohns.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

In den Niederlanden beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit, einschließlich Überstunden, 12 Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit 60 Stunden. In Tarifverträgen können Zuschläge für Überstunden festgelegt werden. Schwangere Frauen und junge Arbeitnehmer unter 16 Jahren dürfen keine Überstunden machen. Wenn ein Arbeitnehmer strukturelle Überstunden leistet, kann er seinen Arbeitsvertrag anpassen lassen.

Wochenendarbeit ist erlaubt, allerdings dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 13 Sonntage im Jahr arbeiten.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 8 % ihres Jahresgehalts als Urlaubsgeld. Das Jahresgehalt, das für die Berechnung dieser Vergütung herangezogen wird, umfasst Überstunden, Leistungsprämien, Provisionen, Zuschläge für unsoziale Arbeitszeiten und die Abgeltung von Urlaubstagen. Das Urlaubsgeld kann gekürzt werden, wenn ein Arbeitnehmer mehr als das Dreifache des jährlichen Gegenwerts des Mindestlohns verdient. Die Mindesturlaubsvergütung beträgt 8 % des jährlichen Mindestlohns.

Einwanderung und Visa

Visum

In den Niederlanden gelten die folgenden Visumtypen:

  • Visum für den Flughafentransit (ATV) - für eine Zwischenlandung auf einem Flughafen in den Niederlanden.
  • Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengen-Visum) - für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Niederlanden.
  • Visum für den längerfristigen Aufenthalt (MVV) - für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; kann über einen Sponsor beantragt werden.
  • Karibikvisum - für Besuche auf Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten, die das Karibische Königreich bilden

Arbeitserlaubnisse

Personen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die in den Niederlanden arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Für eine Beschäftigung, die weniger als 3 Monate dauert, ist lediglich eine Arbeitsgenehmigung (TWV) erforderlich. Wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate dauert, ist eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA) erforderlich.

Die Arbeitserlaubnis ist 1 Jahr lang gültig. Für bestimmte Tätigkeiten gibt es Ausnahmen, und in diesem Fall kann eine Arbeitsgenehmigung für maximal 3 Jahre erteilt werden.

Bevölkerung 18m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

93.5%

Städtische Bevölkerung

97%

Internetzugang

99.2%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Im ersten Jahr der Beschäftigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub in Höhe des Vierfachen seiner Wochenarbeitszeit (Anzahl der Tage/Stunden pro Woche). Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte einen Jahresurlaub von mindestens 20 Tagen pro Jahr erhalten (auf der Grundlage einer Arbeitswoche von 5 Tagen). In den Arbeitsverträgen und Tarifverträgen ist zusätzlicher Jahresurlaub vorgesehen.

Der Jahresurlaub kann auf die erste Hälfte des nächsten Jahres übertragen werden, ansonsten verfällt er.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 8 % ihres Jahresgehalts als Urlaubsgeld zusätzlich zum bezahlten Urlaub. Das Urlaubsgeld kann gekürzt werden, wenn ein Arbeitnehmer mehr als das Dreifache des jährlichen Gegenwerts des Mindestlohns verdient. In einem Tarifvertrag kann festgelegt werden, dass kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. In diesem Fall müssen sie mindestens 108 % des Mindestlohns erhalten.

Krankheitsurlaub

In den Niederlanden haben Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Jahre bezahlten Krankheitsurlaub in Höhe von 70 % ihres Lohns oder mindestens des Mindestlohns. Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf diese Leistung.

Arbeitnehmern kann während des Krankheitsurlaubs nicht gekündigt werden, es sei denn, sie arbeiten nicht an ihrem Wiedereingliederungsplan mit.

Mutterschaftsurlaub

In den Niederlanden haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf mindestens 16 Wochen - 6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen nach der Geburt. Im Falle von Mehrlingsgeburten haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf insgesamt 20 Wochen Urlaub. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs nach 24 Wochen oder einer Totgeburt haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsgeld; endet die Schwangerschaft vorher, haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Krankengeld.

Die Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber drei Wochen vor Antritt des Mutterschaftsurlaubs und spätestens am zweiten Tag nach der Entbindung benachrichtigen. Während des Mutterschaftsurlaubs und des Entbindungsurlaubs hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Leistung der Agentur für Arbeit in Höhe von 100 % des Tageslohns, wobei der Tageshöchstlohn von 264,57 Euro nicht überschritten werden darf.

Der Arbeitgeber kann eine Arbeitnehmerin nicht wegen Schwangerschaft entlassen. Der Arbeitsvertrag kann während des Mutterschaftsurlaubs und während 6 Wochen nach dem Mutterschaftsurlaub nicht gekündigt werden.

Vaterschaftsurlaub

In den Niederlanden hat der Partner einer Frau, die ein Kind (oder eine Mehrlingsgeburt) zur Welt bringt, Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub für die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche (5 Tage auf Vollzeitbasis). Ein Tarifvertrag kann einen längeren bezahlten oder unbezahlten Vaterschaftsurlaub vorsehen. Dieser bezahlte Urlaub kann jederzeit in den ersten 4 Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Männliche Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf 5 Wochen unbezahlten Urlaub in den ersten 6 Monaten nach der Geburt ihres Kindes (die gleiche Dauer bei Mehrlingsgeburten). Arbeitnehmer, die unbezahlten Urlaub nehmen, können bei der Agenturfür Arbeit(Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV) Leistungen in Höhe von bis zu 70 % ihres Gehalts beantragen, wobei die Obergrenze bei 70 % des maximalen Tageslohns (264,57 EUR) liegt.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitteilen, dass er den zusätzlichen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nimmt, und dabei angeben, wann der Urlaub beginnt, wie viele Wochen Urlaub beantragt werden und wie er sich aufteilt. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub bis zu 2 Wochen im Voraus zu ändern, allerdings nur im Falle zwingender betrieblicher oder dienstlicher Interessen.

Sozialversicherung

Rente

In den Niederlanden gibt es ein 3-Säulen-Rentensystem. Die erste Säule ist die Altersrente, die durch das Gesetz über die staatliche Altersrente (AOW oder Algemene Ouderdomswet) gewährt wird. Das Renteneintrittsalter für eine AOW-Rente ist auf 67 Jahre und 3 Monate festgelegt. Das AOW-Rentenalter ist an die Lebenserwartung gekoppelt und wird für die Leistungsempfänger 5 Jahre im Voraus festgelegt. Die zweite Säule ist eine beitragsfinanzierte Altersversorgung, die durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert wird. Die dritte Säule ist völlig freiwillig und besteht aus privaten Anlage- und Versicherungsprodukten.

Personen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind automatisch nach dem AOW versichert, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Mit jedem Jahr der Versicherung erwirbt man einen Anspruch auf 2 % der vollen AOW-Leistung. Die volle Leistung wird gewährt, wenn man 50 Jahre lang in den Niederlanden wohnt, wobei jedes fehlende Jahr die AOW-Leistung um 2 % mindert. Der AOW-Höchstbetrag, einschließlich Steuergutschrift, beträgt 1 580,92 EUR, wenn die Person allein lebt, und 1 081,50 EUR, wenn sie verheiratet ist und mit ihrem Ehepartner zusammenlebt.

Die Rentenpläne der zweiten Säule werden durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, die gebündelt und so angelegt werden, dass die Zinserträge maximiert werden. In den meisten Branchen ist die Teilnahme an dieser Säule obligatorisch. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Pensionspläne, die unter diese Säule fallen, beitrags- und nicht leistungsorientiert sein.

Personen, die neben dem AOW keine weitere Leistung beziehen, weniger als den Höchstbetrag verdienen und über kein anderes Einkommen oder Vermögen verfügen, haben Anspruch auf eine AIO-Zulage(Aanvullende Inkomensvoorziening Ouderen).

Hinterbliebene/Hinterbliebene Leistungen

Nach dem Hinterbliebenengesetz (ANW - Algemene Nabestaandenwet) erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers, einschließlich Partner und Waisen, eine Rente.

Die Leistungen werden für hinterbliebene Partnerinnen gewährt, die schwanger sind, minderjährige Kinder haben oder zu mindestens 45 % erwerbsunfähig sind. Sobald der Partner das Rentenalter erreicht, wieder heiratet, eine Lebensgemeinschaft eingeht oder sich mit einem neuen Partner anmeldet, erlischt die Rente.

Verwaiste Kinder erhalten Leistungen, bis sie 16 Jahre alt sind oder 21 Jahre alt, wenn sie noch zur Schule gehen. Die Höhe der Leistung hängt von ihrem Alter ab.

Leistungen bei Invalidität

Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gilt als Krankheit, während der Arbeitnehmer Krankengeld erhalten. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Behinderung. Bei Voll- oder Teilinvalidität sind die Arbeitnehmer bis zu 2 Jahre lang gegen Lohnkürzung versichert.

Das Gesetz über Arbeit und Einkommen entsprechend der Arbeitsfähigkeit (WIA) gilt für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2004 arbeitsunfähig wurden. Es gibt 2 Pläne:

  • Die IVA, für Arbeitnehmer, die vollständig und dauerhaft arbeitsunfähig werden
  • Das WGA, für Arbeitnehmer, die arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen können.

Personen, die vor dem 1. Januar 2004 arbeitsunfähig wurden, haben Anspruch auf WAO-Leistungen nach dem Invaliditätsversicherungsgesetz. Die maximale Leistung beträgt 75 % des Tageslohns. Sie wird für eine anfängliche Höchstdauer von 6 Jahren gezahlt, danach verringert sich die Höhe der Leistung. Der maximale Tageslohn für die Berechnung dieser Leistung beträgt 274,44 EUR.

Mindestalter

Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten. 12-Jährige, die eine Straftat begangen haben und gemeinnützige Arbeit leisten müssen, dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen leichte Arbeiten verrichten. Sie dürfen nicht in einer Fabrik arbeiten, Maschinen bedienen oder in der Nähe von Maschinen arbeiten. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden, es sei denn, die Arbeit bezieht sich auf kulturelle, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen. Für die Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die tägliche Arbeitszeit für Kinder unter 16 Jahren darf während eines Schultages 2 Stunden und während der Schulferien 7 bzw. 8 Stunden nicht überschreiten (für Kinder im Alter von 13-14 bzw. 15 Jahren). Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht an Sonntagen oder in der Nacht arbeiten oder Arbeiten mit gefährlichen Tätigkeiten verrichten.

Arbeitnehmer zwischen 15 und 20 Jahren haben Anspruch auf einen Jugendmindestlohn, der zwischen 30 % und 80 % des nationalen Mindestlohns liegt.

Arbeitslosigkeit 3.6%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

67.5%

Erwerbsbeteiligung

47.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

85%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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