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BEVÖLKERUNG

5.6m

WÄHRUNG

kr (NOK)

HAUPTSTADT

Oslo

Überblick

Norwegen, offiziell das Königreich Norwegen, ist ein Land in Nordeuropa. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine innovative Technologie ist Norwegen ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Oslos bis zu den ruhigen Landschaften der norwegischen Fjorde bietet Norwegen eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die norwegische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Norwegen schreibt den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge vor. Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat müssen innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsantritt des Arbeitnehmers unterzeichnet werden. Bei Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat muss der Vertrag sofort unterzeichnet werden.

Der Vertrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
  • Ort der Arbeit
  • Beschreibung der Arbeit und der Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers
  • Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Vertrags bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Bestimmungen über die Probezeit
  • Urlaub und Urlaubsgeld
  • Anforderungen an die Kündigungsfrist
  • Vergütung des Arbeitnehmers
  • Wöchentliche Arbeitszeiten
  • Länge der Pausen
  • Informationen zu etwaigen Tarifverträgen, die das Arbeitsverhältnis regeln
  • Umfang der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Sozialversicherungsleistungen und Einzelheiten

Mündliche Vereinbarungen

In Norwegen ist der Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge vorgeschrieben. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden oder mündlichen Arbeitsverträgen. Mündliche Vereinbarungen werden jedoch im Allgemeinen als ebenso gültig angesehen wie schriftliche Verträge.

Stillschweigende Vereinbarungen

In Norwegen ist der Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge vorgeschrieben. Das Gesetz enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Arbeitsverträgen.

Arbeitszeiten

Arbeitszeiten

Das norwegische Arbeitsschutzgesetz legt die Standardarbeitszeit auf 9 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche fest. Arbeitnehmer, die mehr als die Standardarbeitszeit arbeiten, haben Anspruch auf Überstundenvergütung. Die Arbeitszeit wird für die folgenden Kategorien von Arbeitnehmern reduziert:

  • 9 Stunden pro Tag oder 38 Stunden pro Woche für Arbeitnehmer, die halbkontinuierliche Schichtarbeit leisten oder an mindestens jedem dritten Sonntag arbeiten müssen, oder für Arbeitnehmer, die hauptsächlich in der Nacht arbeiten
  • 9 Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche für Arbeitnehmer, die in kontinuierlicher Schichtarbeit arbeiten oder in Bergwerken, im Tunnelbau oder bei Sprengungen von Felskammern tätig sind

Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die nicht der Schulpflicht unterliegen, darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Für Jugendliche, die eine Schule besuchen, gelten andere Arbeitszeitregelungen.

Vorschriften des Innenministeriums

In Norwegen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung über die Arbeit von zu Hause aus treffen (es sei denn, die Arbeit von zu Hause aus wird von den norwegischen Behörden angeordnet oder empfohlen). Die allgemeinen Arbeitszeitregelungen des geltenden norwegischen Arbeitsrechts gelten auch für die Heimarbeit. Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist befugt, die Heimarbeitsregelungen zu überwachen.

Feiertage

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Gründonnerstag - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Karfreitag - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Ostern - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Ostermontag - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Christi Himmelfahrt - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Erster Pfingsttag (Pfingstsonntag) - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Zweiter Pfingsttag (Pfingstmontag) - Datum kann sich jedes Jahr ändern
  • Weihnachten - 25. Dezember
  • Zweiter Weihnachtstag - 26. Dezember

Probezeit

Nach dem norwegischen Arbeitsrecht kann die Probezeit für Festangestellte bis zu 6 Monate dauern. Bei Zeitarbeitnehmern darf sie nicht mehr als 6 Monate oder mehr als die Hälfte der Beschäftigungsdauer betragen.

Arbeitgeber können Arbeitnehmer, die mit einem schriftlichen Vertrag eingestellt wurden, während der Probezeit nur dann entlassen, wenn die Kündigung auf die mangelnde Eignung des Arbeitnehmers für die Arbeit, seine Befähigung oder seine Zuverlässigkeit zurückzuführen ist. Für eine Kündigung während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen erforderlich, es sei denn, die Parteien haben zuvor schriftlich oder tarifvertraglich etwas anderes vereinbart.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

In Norwegen sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern vor der Entlassung eine schriftliche Kündigungsfrist zu gewähren, die wie folgt aussieht:

  • 1 Monat Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die seit weniger als 5 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind
  • 2 Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die seit mehr als 5, aber weniger als 10 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind
  • 4 Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die seit 10 oder mehr Jahren bei der Organisation beschäftigt sind
  • 5 Monate für Arbeitnehmer über 55 Jahre, die seit 10 oder mehr Jahren bei der Organisation beschäftigt sind
  • 6 Monate für Arbeitnehmer über 60 Jahre, die seit 10 oder mehr Jahren im Unternehmen beschäftigt sind

Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer, die aufgrund eines schriftlichen Vertrags eingestellt wurden, während der Probezeit entlassen, wenn die Kündigung auf die mangelnde Eignung des Arbeitnehmers für die Arbeit, seine Fachkenntnisse oder seine Zuverlässigkeit zurückzuführen ist. Für eine Kündigung während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen erforderlich, es sei denn, die Parteien haben zuvor schriftlich oder tarifvertraglich etwas anderes vereinbart.

Erfolgt die Kündigung des Arbeitgebers nicht schriftlich oder enthält sie nicht die erforderlichen Angaben und erhebt der Arbeitnehmer innerhalb von vier Monaten nach Ausspruch der Kündigung Klage, so ist die Kündigung unwirksam, es sei denn, außergewöhnliche Umstände machen dies unzumutbar. Ist die Kündigung unwirksam, kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung verlangen.

Abgangsentschädigungen

In Norwegen gibt es keine obligatorischen Abfindungen. Arbeitnehmer können jedoch vor Gericht eine finanzielle Entschädigung beantragen, wenn sie der Meinung sind, dass sie zu Unrecht entlassen wurden. Der Arbeitgeber kann eine Abfindung beschließen, bevor er den Arbeitnehmer entlässt, und in Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen können außerordentliche Abfindungen vorgesehen werden.

Entschädigung

Mindestlohn

In Norwegen gibt es keinen allgemeinen, von der Regierung festgelegten Mindestlohn. In einigen Branchen wurde jedoch durch branchenweite Tarifverträge ein Mindestlohn eingeführt. Die Arbeitgeber in den folgenden Branchen können einem branchenweiten Mindestlohn-Tarifvertrag unterliegen:

  • Baugewerbe
  • Reinigungsgewerbe
  • Beherbergungs-, Speise- und Gaststättengewerbe
  • Schiffbauindustrie
  • Landwirtschaft und Gartenbau
  • Fischereiindustrie
  • Elektroindustrie
  • Gütertransport auf der Straße
  • Personenbeförderung im Reisebusgewerbe

Überstunden, Urlaub und Urlaubsgeld

Das norwegische Arbeitsrecht verbietet es, mehr als die vereinbarte Arbeitszeit zu arbeiten, es sei denn, es besteht ein außergewöhnlicher und zeitlich begrenzter Bedarf dafür. Überstunden dürfen 10 Stunden in 7 Tagen, 25 Stunden in 4 aufeinander folgenden Wochen oder 200 Stunden in einem Zeitraum von 52 Wochen nicht überschreiten. Arbeitgeber und Gewerkschaften können schriftlich Überstunden für bis zu 20 Stunden in der Woche vereinbaren, die jedoch 50 Stunden in vier aufeinanderfolgenden Wochen oder 300 Stunden in 52 Wochen nicht überschreiten dürfen. Der dem Arbeitnehmer gezahlte Überstundenlohn muss mindestens 140 % des normalen Lohns des Arbeitnehmers betragen.

Das Urlaubsgeld wird im Jahr vor der Auszahlung verdient (Urlaubsjahr). Das Urlaubsgeld beträgt mindestens 10,2 % des im Vorjahr gezahlten Lohns. Das Urlaubsgeld wird normalerweise im Juni ausgezahlt. In der Regel behält der Arbeitgeber im Juni einen Teil des Lohns des Arbeitnehmers ein. Dieses Geld wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt, wenn er seinen Urlaub tatsächlich nimmt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsgeldes eine Woche vor Urlaubsantritt oder bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen im Rahmen der Endabrechnung.

Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet, es sei denn, die Art der Arbeit erfordert dies. Das Arbeitsumweltgesetz sieht keinen Mindestsatz für Überstunden vor, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden.

Einwanderung und Visa

Visum

Norwegen stellt die folgenden Visa aus:

  • Schengen-Visum für 3 Monate innerhalb eines 6-monatigen Zeitraums
  • Humanitäres Visum für 3 Monate
  • Studentenvisum (für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich)

Bürger von Ländern, die ein Abkommen mit Norwegen geschlossen haben, wie z. B. EU-Länder, Mexiko und die Vereinigten Staaten, benötigen kein Visum für die Einreise nach Norwegen, andere müssen ein Visum für die Einreise beantragen.

Arbeitserlaubnisse

Arbeitnehmer, die in Norwegen arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein.
  • Das Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen besser sein als die Mindesttarifverträge oder -vorschriften für die Branche.
  • Dem Antragsteller muss eine Vollzeitstelle angeboten werden.
  • Der Antragsteller darf nicht gegen eine vom Arbeitsministerium festgelegte Quote verstoßen.

Ausländische Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 6 Jahre. Sie bildet die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt in Norwegen für qualifizierte Arbeitskräfte und wird für 2 Jahre für ungelernte Arbeitskräfte ausgestellt.

Bevölkerung 5.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

84.3%

Städtische Bevölkerung

99%

Internetzugang

98.6%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewähren. Als Arbeitstage gelten alle Tage, die nicht Sonntage, gesetzliche Wochenenden oder Feiertage sind. Arbeitnehmer, die über 60 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 6 zusätzliche Urlaubstage. Ein Arbeitnehmer, der im Laufe des Kalenderjahres 60 Jahre alt wird, erhält einen Zusatzurlaub von sechs Arbeitstagen. Wird der Zusatzurlaub geteilt, so kann der Arbeitnehmer nur so viele Arbeitstage verlangen, wie er normalerweise in einer Woche frei hat.

Ein Arbeitnehmer, der spätestens am 30. September eines Kalenderjahres eintritt, hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (25 Arbeitstage). Ein Arbeitnehmer, der nach diesem Zeitpunkt eintritt, hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von sechs Arbeitstagen.

Über den Verfall eines Urlaubsvorschusses von bis zu 12 Arbeitstagen und die Übertragung von bis zu 12 Arbeitstagen Urlaub auf das folgende Urlaubsjahr kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Darüber hinausgehende Urlaubsvorschüsse und Urlaubsübertragungen können nicht vereinbart werden.

Krankheitsurlaub

In Norwegen haben Arbeitnehmer, die seit mindestens zwei Monaten für den Arbeitgeber tätig sind, Anspruch auf einen selbst erklärten Krankheitsurlaub (d. h. sie melden ihrem Arbeitgeber, dass sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen). Ein selbst erklärter Krankheitsurlaub kann für bis zu 3 Kalendertage am Stück und 4 Mal innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden.

Ist ein Arbeitnehmer länger krank als in der Selbsterklärung vorgesehen, muss er ein ärztliches Attest vorlegen.

Bei krankheitsbedingtem Einkommensverlust kann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld haben, wenn er vor Beginn des Krankheitsurlaubs mindestens vier Wochen lang beschäftigt war. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 52 Wochen. Die Krankheit muss durch eine Selbsterklärung oder ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer hat ab dem ersten Tag seiner Abwesenheit Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld für die ersten 16 Tage, danach übernimmt die norwegische Sozialversicherung die Kosten. Arbeitnehmer, die mehr als das 6-fache des Grundbetrags für das Jahr verdienen, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Mutterschaftsurlaub

In Norwegen hat eine schwangere Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft Anspruch auf eine Beurlaubung von bis zu 12 Wochen. Nach der Entbindung wird die Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt beurlaubt, es sei denn, sie legt ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass es besser ist, die Arbeit wieder aufzunehmen.

Die Dauer des Elterngeldes reicht bei einer Einzelgeburt von 49 Wochen (15 Wochen sind für jeden Elternteil reserviert) mit 100 % Lohnschutz bis zu 61 Wochen und 1 Tag (19 Wochen sind für jeden Elternteil reserviert) mit 80 % Lohnschutz. Das Elterngeld wird auf die gleiche Weise berechnet wie das Krankengeld. Die Höchstleistung entspricht dem 6-fachen des jährlichen Grundbetrags der Sozialversicherung, unabhängig davon, ob das Einkommen des Elternteils höher ist.

Das Recht auf Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes bedeutet, dass die Eltern gemeinsam Anspruch auf Urlaub haben, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Der norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsdienst (NAV) zahlt das erste Jahr. Um die personelle Planbarkeit zu gewährleisten, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub als zusammenhängender Zeitraum genommen wird.

Vaterschaftsurlaub

Nach norwegischem Recht haben Väter Anspruch auf eine zweiwöchige Beurlaubung, um der Mutter ihres Kindes nach der Entbindung zu helfen. Wenn die Eltern nicht zusammenleben, kann eine andere Person, die der Mutter hilft, das Recht auf Freistellung ausüben.

Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf eine zweiwöchige Beurlaubung, wenn das Kind erstmals in ihre Obhut kommt. Dies gilt nicht für die Adoption von Stiefkindern oder wenn das Kind älter als 15 Jahre ist.

Väter haben Anspruch auf Elternurlaubsleistungen. Die Dauer des Elterngeldes reicht bei einer Einzelgeburt von 49 Wochen mit 100 % Lohnausgleich bis zu 61 Wochen und 1 Tag mit 80 % Lohnausgleich. Bei einer Zwillingsgeburt oder einer Mehrfachadoption verlängert sich die Bezugsdauer auf 66 Wochen mit 100 % Lohnausgleich oder 82 Wochen und 2 Tage mit 80 % Lohnausgleich. Wenn ein Vater oder eine Mitmutter nur Anspruch auf Elterngeld hat oder das Kind allein betreut, ändert sich die Höhe des Elterngeldes.

Das Elterngeld wird auf die gleiche Weise berechnet wie das Krankengeld. Die Höchstleistung entspricht dem 6-fachen des jährlichen Grundbetrags der Sozialversicherung, unabhängig davon, ob das Einkommen der Eltern höher ist.

Sozialversicherung

Rente

Das norwegische Nationale Versicherungssystem bietet den Versicherten Rentenleistungen. Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 67 Jahren. Um Anspruch auf eine Altersrente zu haben, muss eine Person mindestens 3 Jahre lang versichert gewesen sein. Die Voraussetzung von 3 Jahren entfällt für Personen, die im Alter von 67 Jahren Invaliditätsleistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls erhalten.

Die Rente wird als ein für das Jahr festgelegter Sockelbetrag gezahlt, unabhängig von den früheren Einkünften der Person. Personen, die 40 Versicherungsjahre nachweisen können, haben Anspruch auf eine Vollrente. Für Personen mit weniger als 40 Versicherungsjahren wird die Leistung anteilig gekürzt. Personen, die mindestens 3 Versicherungsjahre nachweisen können, haben Anspruch auf eine Mindesthöhe der Rente. Der Ehegattenzuschlag beträgt 25 % für zusammenlebende Ehegatten.

Die Mittel für die nationalen Versicherungssysteme werden aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das norwegische Sozialversicherungssystem sieht Hinterbliebenenleistungen im Falle des Todes eines Mitglieds vor. Anspruchsberechtigte Hinterbliebene sind der Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grundbetrag der Sozialversicherung für das jeweilige Jahr. Der jährliche Grundbetrag ist für die Jahre 2024-2025 auf 124.028 NOK (norwegische Kronen) festgelegt und gilt ab 1. Mai 2024. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Hinterbliebenenrente auf 3 Jahre begrenzt. Wenn sie eine vom NAV genehmigte Ausbildung absolvieren oder über das NAV eine Berufsausbildung machen, kann die Rente um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Die Hinterbliebenenrente für Kinder und Ehegatten wird gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil unmittelbar vor dem Tod mindestens drei Jahre lang Mitglied der Sozialversicherung war oder der verstorbene Elternteil unmittelbar vor dem Tod drei Jahre lang eine Altersrente bezog.

Die Mittel für die Sozialversicherungen stammen aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Leistungen bei Invalidität

Die norwegische Sozialversicherung bietet Versicherten mit Wohnsitz in Norwegen, deren Einkommen aufgrund von Krankheit oder Verletzung dauerhaft gemindert ist, Leistungen. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, müssen die Personen unmittelbar vor Eintritt der Invalidität mindestens 5 Jahre lang versichert gewesen sein. Für Personen, die vor Vollendung des 26. Lebensjahres arbeitsunfähig werden, beträgt die erforderliche Versicherungsdauer 1 Jahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Person noch Mitglied des Nationalen Versicherungssystems ist. Wer nicht Mitglied der Nationalen Versicherung ist, erhält Invaliditätsleistungen, wenn er oder sie mindestens 20 Versicherungsjahre nachweisen kann. Der Leistungsempfänger sollte zwischen 18 und 67 Jahre alt sein. Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu haben, muss die Fähigkeit, eine einkommenswirksame Tätigkeit auszuüben, dauerhaft um mindestens 50 % gemindert sein. Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die Invalidität, so reicht eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 % aus, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

Die Invaliditätsleistungen werden in Höhe von 66 % des durchschnittlichen rentenfähigen Einkommens des Versicherten in den besten drei der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Invalidität gezahlt. Die Mindestleistung beträgt das 2,28-fache des Grundbetrags für Personen, die mit ihrem Ehepartner zusammenleben (das 2,66-fache, wenn die Invalidität vor dem 26. Lebensjahr eingetreten ist), und das 2,48-fache des Grundbetrags für andere Personen (2,91, wenn die Invalidität vor dem 26. Lebensjahr eingetreten ist). Die volle Leistung wird an Personen gezahlt, die seit mindestens 40 Jahren versichert sind. Ist die Versicherungszeit kürzer als 40 Jahre, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt.

Mindestalter

Das gesetzliche Arbeitsalter in Norwegen beträgt 15 Jahre. Kinder über 13 Jahren können für leichte Arbeiten beschäftigt werden. Das Gesetz verbietet es, Personen unter 18 Jahren mit Arbeiten zu beschäftigen, die ihrer Sicherheit, Gesundheit, Entwicklung oder Schulbildung abträglich sind. Die normale Arbeitszeit für Jugendliche ist kürzer als die normale Arbeitszeit für Erwachsene. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Jugendliche, die in der Nacht arbeiten, vor Beginn der Arbeit ärztlich untersucht werden.

Personen unter 18 Jahren müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden eine 30-minütige Pause erhalten. Jugendliche, die jünger als 15 Jahre sind oder die Schulpflicht erfüllen, müssen eine tägliche Ruhezeit von 14 Stunden haben. Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren, die die Schulpflicht erfüllen, muss eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden gewährt werden. Personen unter 18 Jahren müssen eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 48 Stunden erhalten.

Arbeitslosigkeit 4%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

65.1%

Erwerbsbeteiligung

47.2%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

87%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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