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BEVÖLKERUNG

5.3m

WÄHRUNG

ر.ع. (OMR)

HAUPTSTADT

Muscat

Überblick

Oman, offiziell das Sultanat Oman, ist ein arabisches Land an der Südostküste der Arabischen Halbinsel. Bekannt für seine reiche Geschichte, seine vielfältige Kultur und seine atemberaubenden Landschaften, ist Oman ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Muskats bis zu den ruhigen Landschaften der omanischen Wüste bietet der Oman eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft Omans basiert größtenteils auf der Erdölförderung, wobei Bemühungen zur Diversifizierung der Wirtschaft und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Gange sind. Die strategische Lage des Landes und sein Reichtum an Ressourcen machen es zu einem wichtigen Akteur in der Region.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das Arbeitsgesetzbuch des Oman schreibt vor, dass Arbeitsverträge schriftlich, in arabischer Sprache und in zwei Exemplaren abgeschlossen werden müssen. Wenn der Vertrag in einer anderen Sprache als Arabisch abgefasst ist, muss mindestens ein Exemplar in arabischer Sprache dem Vertrag beigefügt und von den beiden Vertragsparteien genehmigt werden. Wird der Vertrag nicht schriftlich abgefasst, gilt er als unbefristet abgeschlossen. Der Vertrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitgebers oder des Betriebs und Anschrift des Arbeitsplatzes
  • Name, Geburtsdatum, Qualifikation, Bezeichnung, Anschrift und Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit
  • Art der Arbeit und Dauer des Vertrags, falls zutreffend
  • Grundgehalt und Zulagen sowie sonstige Vergütungen, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat
  • Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit, falls vorhanden
  • Verpflichtung, Religionen und religiöse Überzeugungen, die Gesetze des Sultanats Oman, seine Sitten und Gebräuche zu achten und sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die der Sicherheit des Landes schaden.

Wenn eine der Vertragsparteien nicht lesen oder schreiben kann oder die Vertragssprache nicht versteht, muss der Vertrag von der zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beglaubigt werden.

Der Arbeitgeber kann eine Wettbewerbsverbotsklausel in den Arbeitsvertrag aufnehmen, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Zugang zu Betriebsgeheimnissen oder zu Kenntnissen über die Kunden des Arbeitgebers beinhaltet. Eine solche Klausel muss den Ort, die Art der Tätigkeit und den Zeitraum der Beschränkung angeben, sofern der Ort nicht außerhalb des geografischen Gebiets liegt, in dem der Arbeitgeber seine Tätigkeit ausübt, und der angegebene Zeitraum zwei Jahre nicht überschreitet. Der Arbeitgeber darf sich nicht an die Vereinbarung halten, wenn er den Vertrag ungerechtfertigt kündigt. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, vom Arbeitnehmer eine Entschädigung zu verlangen, wenn er gegen die Klausel verstößt.

Mündliche Vereinbarungen

Das Arbeitsgesetzbuch von Oman erkennt die Existenz von Arbeitsverträgen an, die nicht schriftlich vorliegen, und besagt, dass ein Arbeitnehmer seine Rechte mit allen Mitteln geltend machen kann, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Das Arbeitsgesetzbuch enthält jedoch keine weiteren Hinweise auf die Verwendung mündlicher Arbeitsverträge. Wenn ein Vertrag nicht schriftlich vorliegt, gilt er als unbefristet abgeschlossen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das omanische Arbeitsgesetzbuch enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Verträgen. Die beste Praxis der Branche besteht darin, sich vor stillschweigenden Verträgen zu hüten, indem häufig schriftliche Vereinbarungen verwendet oder angepasst werden. Wird ein Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, so gilt er als unbefristet geschlossen.

Arbeitszeiten

Das omanische Arbeitsrecht sieht eine wöchentliche Standardarbeitszeit von 40 Stunden oder 8 Stunden täglich vor, wobei eine Stunde pro Tag für Ruhe und Essen nicht eingerechnet ist. Die Dauer der ununterbrochenen Arbeit darf nicht mehr als 6 Stunden betragen. Die Höchstarbeitszeit für muslimische Arbeitnehmer während des Ramadan beträgt 30 Stunden pro Woche und 6 Stunden pro Tag. Die Arbeitszeit für Minderjährige darf 6 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Arbeitnehmer, die mehr als die Standardarbeitszeit leisten, haben Anspruch auf Überstunden. Die Gesamtarbeitszeit pro Tag, einschließlich Überstunden, darf 12 Stunden nicht überschreiten.

Feiertage

Hijri-Neujahr - Datum kann sich jedes Jahr ändern; Geburtstag des Propheten - Datum kann sich jedes Jahr ändern; Isra wal Miaraj-Nacht - Datum kann sich jedes Jahr ändern; Tag der Renaissance - 23. Juli; Nationalfeiertag - 18.-19. November; Eid-al-Fitr (4 Tage) - Datum kann sich jedes Jahr ändern; Eid-al-Adha (4 Tage) - Datum kann sich jedes Jahr ändern.

Probezeit

Nach dem Arbeitsgesetz von Oman darf die Probezeit eines Arbeitnehmers nicht länger als 3 Monate dauern, wenn er sein Monatsgehalt erhält. Die Probezeit darf nicht länger als 2 Monate dauern, wenn der Arbeitnehmer seinen Lohn auf andere Weise erhält. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber in die Probezeit versetzt werden. Außerdem muss die Probezeit auf die Dienstzeit angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer sie absolviert hat. In jedem Fall muss eine Probezeit im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Jede Partei kann den Vertrag während der Probezeit mit einer Frist von mindestens sieben Tagen kündigen, wenn sich herausstellt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht sinnvoll ist.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach dem Arbeitsgesetz von Oman kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag von jeder Partei mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag fristlos gekündigt, muss die Partei, die den Vertrag kündigt, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Bruttolohns für die Kündigungsfrist oder den verbleibenden Teil dieser Frist zahlen. Eine Kündigung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausspricht, der sich im Urlaub oder an einem Feiertag befindet, beginnt erst am Tag nach dem Ende des Urlaubs oder des Feiertags. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern, die sich in der Kündigungsfrist befinden, 10 Stunden bezahlten Urlaub pro Woche gewähren, damit sie sich einen neuen Arbeitsplatz suchen können.

Ist der Vertrag befristet und haben die Parteien den Vertrag über seine Laufzeit hinaus fortgesetzt, so gilt er als zu denselben Bedingungen auf unbestimmte Zeit verlängert. Wird der Vertrag nicht verlängert, so ist eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einzuhalten.

Während der Probezeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

Abgangsentschädigungen

Nach dem omanischen Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer, die nicht in den Genuss von Sozialversicherungsleistungen am Ende des Arbeitsverhältnisses kommen, Anspruch auf eine Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängt. Die Höhe der Abfindung entspricht einem Monatslohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Für die Berechnung wird der letzte Grundlohn des Arbeitnehmers herangezogen. Diese Abgangsentschädigung gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialschutzgesetz hat.

Entschädigung

Mindestlohn

Der Ministerrat legt den omanischen Mindestlohn entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten fest. Der Mindestlohn wurde zuletzt 2013 auf 325 OMR (omanische Rial) pro Monat festgelegt.

Nach dem omanischen Arbeitsgesetz müssen Arbeitnehmer, die für einen Monatslohn eingestellt werden, mindestens einmal im Monat bezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte und andere Arbeitnehmer, deren Vertrag länger als 2 Wochen läuft, müssen einmal pro Woche bezahlt werden. In allen Fällen muss der Lohn innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Zeitraums, für den er fällig ist, gezahlt werden. Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer mit Monatslohn nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers in die Kategorie der Tagelöhner oder in die Kategorie der Arbeitnehmer mit Wochen-, Akkord- oder Stundenlohn versetzen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitnehmer, die mehr als die Standardarbeitszeit leisten, haben Anspruch auf Überstunden. Die Gesamtarbeitszeit an einem Tag darf 12 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Überstunden. Ein Arbeitnehmer kann mit seinem Einverständnis dazu verpflichtet werden, mehr als die normale Arbeitszeit zu leisten, wenn die Arbeitsumstände dies erfordern. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Überstunden in Höhe von 125 % seines regulären Gehalts für Überstunden am Tag und 150 % seines regulären Gehalts für Überstunden in der Nacht bezahlen.

Arbeitnehmer können aufgefordert werden, an einem gesetzlichen Feiertag zu arbeiten, wenn die Umstände der Arbeit dies erfordern. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 125 % seines regulären Tageslohns oder auf einen zusätzlichen bezahlten freien Tag.

In Notfällen können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber aufgefordert werden, ohne ihre Zustimmung Überstunden zu leisten. In diesen Fällen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag von 50 % für die Tagesarbeitszeit, 75 % für die Nachtarbeitszeit und 200 % für die Arbeit an wöchentlichen Ruhetagen oder offiziellen Feiertagen. Während des Jahresurlaubs erhalten die Arbeitnehmer ihren regulären Lohn.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Visumkategorien sind in Oman erhältlich:

  • Touristenvisa werden für den Tourismus ausgestellt und sind 6 Monate lang gültig. Sie erlauben einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
  • Transitvisa werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die über Oman zu einem anderen Ziel reisen. Sie sind 72 Stunden lang gültig und erlauben die Einreise in den Oman.
  • Visa für mehrfache Besuche werden ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die mehrfach in den Oman einreisen möchten. Sie sind mindestens 6 Monate, aber nicht länger als 1 Jahr gültig und erlauben einen Aufenthalt von 3 Wochen pro Besuch.
  • Offizielle Besuchsvisa werden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die Oman im Rahmen von Regierungsgeschäften besuchen. Sie sind bis zu 6 Monate gültig und erlauben einen 3-monatigen Aufenthalt.
  • Familienaufenthaltsvisa werden für ausländische Ehepartner oder Kinder unter 21 Jahren ausgestellt. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 2 Jahren.
  • Besuchsvisa für Verwandte/Freunde werden ausländischen Verwandten oder Freunden eines omanischen Staatsbürgers ausgestellt und sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung gültig. Sie erlauben einen 3-monatigen Aufenthalt.
  • Studentenvisa werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die in Oman studieren möchten. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 2 Jahren ab dem Einreisedatum.
  • Arbeitsvisa werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die 21 Jahre oder älter sind und zur Ausübung einer Beschäftigung nach Oman kommen. Sie sind für einen 3-monatigen Aufenthalt, eine Verlängerung und mehrfache Einreisen gültig.
  • Arbeitsvertragsvisa werden Ausländern ausgestellt, die für ihre Arbeit eine Vorprüfung durch eine staatliche Stelle absolvieren müssen. Sie sind innerhalb von 2 Monaten nach dem Ausstellungsdatum gültig und erlauben einen Aufenthalt von 1 Monat.
  • Investorenvisa werden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die beabsichtigen, ihr Geld in Oman zu investieren. Sie können innerhalb von 6 Monaten nach der Erteilung verwendet werden und erlauben mehrere Einreisen innerhalb von 2 Jahren.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Oman arbeiten möchten, müssen beim Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa sind 2 Jahre gültig und werden als Mehrfacheinreisevisa ausgestellt. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten:

  • Das Visum muss auf Antrag des Arbeitgebers ausgestellt werden.
  • Der Arbeitnehmer muss über 21 Jahre alt und unter 60 Jahre alt sein.
  • Der Beruf des Arbeitnehmers muss mit dem in der Arbeitserlaubnis genannten übereinstimmen.

Für die Erteilung eines Arbeitsvisums müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • 2 Fotos
  • Kopie des Reisepasses, noch mindestens 6 Monate gültig
  • Kopie der Arbeitserlaubnis
  • Kopie des ärztlichen Attests
  • Kopie der Genehmigung des Ministry of Manpower für die Ausübung der Tätigkeit in Oman.

Ab dem 1. September 2024 hat Oman die Erteilung von Arbeitsvisa für bestimmte Berufe im Privatsektor für 6 Monate ausgesetzt.

Bevölkerung 5.3m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

89%

Städtische Bevölkerung

95.3%

Internetzugang

69.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem Arbeitsgesetz des Oman haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 30 Tagen. Arbeitnehmer können erst dann Jahresurlaub nehmen, wenn sie mindestens 6 Monate für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben. Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern, die ihren Jahresurlaub ausgeschöpft haben, unbezahlten Noturlaub gewähren.

Mit Ausnahme des Urlaubs von Minderjährigen ist es zulässig, den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers entsprechend den Arbeitsanforderungen aufzuteilen. Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen, können ihn ansammeln. Sie müssen alle 2 Jahre für mindestens 30 Tage Urlaub nehmen. Erklärt sich der Arbeitnehmer mit einer Abgeltung seines Jahresurlaubs einverstanden, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden nicht genommenen Tag des Jahresurlaubs seinen regulären Tageslohn zahlen. Verlässt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, bevor er seinen Jahresurlaub verbraucht hat, hat er Anspruch auf den regulären Tageslohn für den Rest des Jahresurlaubs.

Krankheitsurlaub

Nach dem Arbeitsgesetzbuch von Oman haben Arbeitnehmer, deren Krankheit bescheinigt wird, Anspruch auf 182 Tage jährlichen Krankenurlaub. Der Urlaub wird wie folgt gewährt:

  • Die ersten 21 Tage des Urlaubs bei voller Bezahlung
  • 21. bis 35. Urlaubstag mit 75 % des Bruttogehalts
  • 36. bis 70. Tag mit 50 % des Bruttolohns
  • 71. bis 182. Tag mit 35 % des Bruttolohns.

Tag mit 35 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, 1 % des Lohns des Arbeitnehmers an die Kranken- und Sonderurlaubsversicherung des Sozialschutzfonds zu zahlen, um die Leistungen im Krankheitsfall zu decken. Die Krankheit des Arbeitnehmers muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. In strittigen Fällen wird die Angelegenheit an die Ärztekommission verwiesen. Ein kranker Arbeitnehmer kann seinen Jahresurlaub zusätzlich zu dem ihm zustehenden Krankheitsurlaub in Anspruch nehmen.

Mutterschaftsurlaub

Das omanische Arbeitsrecht gewährt weiblichen Angestellten 98 Tage Mutterschaftsurlaub, während derer die Angestellte ihr volles Gehalt erhält. Darin enthalten sind 14 Tage Urlaub vor der Geburt und 84 Tage Urlaub nach der Geburt. Es besteht die Möglichkeit, den Urlaub innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes um weitere 98 Tage als unbezahlten Urlaub zu verlängern. Arbeitnehmerinnen erhalten auch 98 Tage Urlaub im Falle einer Adoption, sofern das Kind noch keine 3 Monate alt ist.

Die Leistungen für den Mutterschaftsurlaub werden von der Mutterschaftsversicherung des Sozialschutzfonds gezahlt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die monatlichen Beiträge für die Mutterschaftsversicherung in Höhe von 1 % des Lohns pro Monat zu zahlen. Die Höhe der während des Mutterschaftsurlaubs gezahlten Leistungen entspricht 100 % des Lohns der Arbeitnehmerin.

Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, muss die Schwangerschaft mehr als 25 Wochen gedauert haben. Stirbt das Kind nach der 25. Woche, hat die versicherte Arbeitnehmerin weiterhin Anspruch auf vollen Mutterschaftsurlaub mit Lohnfortzahlung.

Vaterschaftsurlaub

Mit dem Arbeitsgesetz von Oman wurde ein bezahlter Vaterschaftsurlaub von 7 Tagen für Väter eingeführt. Dieser Urlaub muss innerhalb von 98 Tagen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Stirbt die Mutter während der Geburt des Kindes, wird der verbleibende Mutterschaftsurlaub auf den Vater übertragen.

Die Leistungen für den Vaterschaftsurlaub werden aus dem Versicherungszweig Mutterschaftsurlaub des Sozialschutzfonds gezahlt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die monatlichen Beiträge für die Mutterschaftsversicherung in Höhe von 1 % des Lohns pro Monat zu zahlen. Die Höhe der während des Urlaubs gezahlten Leistungen entspricht 100 % des Lohns des Arbeitnehmers.

Sozialversicherung

Rente

Das neue omanische Sozialversicherungssystem umfasst sowohl beitragsabhängige als auch beitragsunabhängige Leistungen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer liegt bei 60 Jahren, das für Frauen bei 55 Jahren. Dieses Alter soll für beide auf 65 Jahre angehoben werden, wobei alle 7 Jahre eine Erhöhung um 1 Jahr erfolgt.

Um Anspruch auf Leistungen zu haben, müssen die Versicherten eine registrierte Dienstzeit von mindestens 20 Jahren aufweisen (einschließlich des früheren Sozialversicherungssystems). Frauen können 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters in den Vorruhestand gehen, ohne dass ihnen die Leistungen gekürzt werden. Es gibt Bestimmungen für den Vorruhestand mit reduzierten Leistungssätzen. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der Dienstjahre und dem Durchschnittslohn ab.

Das System sieht auch eine beitragsunabhängige allgemeine Leistung für ältere Omanis oder Einwohner Omans in Höhe von 115 OMR (Omanische Rial) pro Monat vor. Diese Leistung kann mit allen Renten und Leistungen kombiniert werden, mit Ausnahme von Invaliditätsleistungen und Witwenleistungen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Der omanische Sozialschutzfonds zahlt nach dem Tod eines Versicherten vor dem Eintritt in den Ruhestand Renten an die Begünstigten, sofern der Verstorbene unmittelbar vor seinem Tod mindestens sechs aufeinanderfolgende Monatsbeiträge oder zwölf nicht aufeinanderfolgende Monatsbeiträge, davon drei Monate unmittelbar vor dem Tod, gezahlt hat. Anspruchsberechtigt sind auch Kinder und Ehegatten.

Die Höhe der Rente beträgt 0,5 % für jedes Dienstjahr zusätzlich zu 50 % des relativen Durchschnittslohns des verstorbenen Arbeitnehmers. Die Todesfallrente wird für einen Zeitraum von zunächst 6 Monaten ab dem Todestag des Versicherten zu 100 % gezahlt und danach nach den folgenden Prozentsätzen umverteilt:

  • 3 oder mehr Angehörige - 100%
  • 2 Unterhaltsberechtigte - 80%
  • 1 Angehöriger - 60 %.

Bei Tod infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine monatliche Rente in Höhe von 75 % des relativen Durchschnittslohns, die jedoch nicht niedriger sein darf als eine Erwachsenenrente. Für Witwen und Waisen gibt es außerdem ein beitragsunabhängiges allgemeines Leistungssystem, das maximal 80 OMR (Omanische Rial) pro Monat zahlt.

Leistungen bei Invalidität

Der omanische Sozialschutzfonds bietet qualifizierten Leistungsempfängern Invaliditätsrenten. Versicherte unter dem Rentenalter haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn bei ihnen eine Behinderung festgestellt wird, sie arbeitsunfähig sind und die Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Die Höhe der Invaliditätsrente aufgrund einer nicht berufsbedingten Invalidität beträgt 50 % des Durchschnittslohns des Arbeitnehmers, zuzüglich 0,5 % für jedes Dienstjahr.

Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen, die sich nach Art und Grad der Invalidität richten. Sie haben auch Anspruch auf Behandlung, medizinische Versorgung und Rehabilitationsleistungen in staatlichen Krankenhäusern und medizinischen Zentren.

Es gibt eine allgemeine, beitragsunabhängige Leistung, die an alle Einwohner Omans gezahlt wird, die eine dauerhafte Behinderung haben. Die Höhe der Leistung beträgt 130 OMR (omanische Rial) pro Monat.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestarbeitsalter in Oman beträgt 15 Jahre. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht zwischen 18:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens beschäftigt werden. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Sie dürfen nicht länger als 7 aufeinanderfolgende Stunden am Arbeitsplatz bleiben. Nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von 4 Stunden müssen ihnen 1 oder 2 Pausen von insgesamt 1 Stunde pro Tag gewährt werden. Schließlich dürfen sie nicht zu Überstunden, an ihren Ruhetagen oder an Feiertagen herangezogen werden.

Arbeitgeber, die Minderjährige einstellen, müssen Aufzeichnungen über deren Namen, Alter, Arbeitsbeginn, Arbeitszeiten, Ruhepausen und wöchentliche Ruhezeiten führen. Der Arbeitgeber muss außerdem einen Plan mit den Arbeitszeiten, Ruhepausen und wöchentlichen Ruhezeiten gut sichtbar am Arbeitsplatz aushängen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber der zuständigen Arbeitsdirektion vor Beginn der Beschäftigung den Namen des Minderjährigen und die Namen der Personen mitteilen, die mit der Beaufsichtigung der Arbeit des Minderjährigen beauftragt sind.

Arbeitslosigkeit 3.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

67.8%

Erwerbsbeteiligung

15.4%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

70%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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