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BEVÖLKERUNG

14.3m

WÄHRUNG

FRw (RWF)

HAUPTSTADT

Kigali

Überblick

Ruanda, offiziell die Republik Ruanda, ist ein Binnenstaat in Ostafrika. Ruanda ist bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte und ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Kigalis bis zu den ruhigen Landschaften des Volcanoes National Park bietet Ruanda eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Ruandas Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetz können Arbeitsverträge sowohl schriftlich als auch ungeschrieben abgeschlossen werden. Die Dauer eines nicht schriftlichen Arbeitsvertrags darf jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten. Auch ausländische Arbeitnehmer, die in Ruanda arbeiten, müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Auch die Erneuerung eines befristeten Arbeitsvertrags muss schriftlich erfolgen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss Angaben zur Identität beider Parteien, zur Art der Arbeit, zu den Gehalts- und Leistungsbedingungen, zur Arbeitszeit usw. enthalten.

Mündliche Vereinbarungen

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetzbuch können Arbeitsverträge schriftlich oder ungeschrieben abgeschlossen werden. Die Dauer eines nicht schriftlichen Arbeitsvertrags darf jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.

Das Arbeitsgesetzbuch enthält keine weiteren Hinweise auf mündliche Verträge. Der Nachweis eines Arbeitsvertrags kann auf jede Weise erbracht werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das ruandische Arbeitsgesetzbuch enthält keine speziellen Verweise auf oder Bestimmungen zu stillschweigenden Verträgen. Ruanda erkennt jedoch stillschweigende Verträge an und setzt sie durch. Ungeschriebene Arbeitsverträge sind gültig, und der Nachweis eines Arbeitsvertrags kann auf beliebige Weise erbracht werden.

Arbeitszeiten

Das ruandische Arbeitsgesetz besagt, dass die Höchstarbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt. Arbeitnehmer, die ihre Arbeit vor 9 Uhr morgens beginnen, haben Anspruch auf flexible Arbeitszeiten.

Der Arbeitgeber kann von den Arbeitnehmern verlangen, Überstunden zu leisten, wenn:

  • wenn die Arbeit dringend, außergewöhnlich oder besonders ist
  • die Arbeit saisonabhängig ist
  • die Arbeit notwendig ist, um die Produktivität zu erhalten oder zu steigern

Der Arbeitgeber legt die tägliche Arbeitszeit und die Pausen der Arbeitnehmer fest. Privatangestellte haben Anspruch auf eine tägliche Pause von 1 Stunde und eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden.

Feiertage

Neujahrstag (1. Januar), Tag nach Neujahr (2. Januar), Tag der Nationalhelden Tag (1. Februar), Karfreitag (Datum kann variieren), Gedenktag des Völkermords an den Tutsi (7. April), Tag der Arbeit (1. Mai), Unabhängigkeitstag (1. Juli), Tag der Befreiung (4. Juli), Umuganura-Tag (Datum kann variieren), Mariä Himmelfahrt (15. August), Weihnachten (25. Dezember), Boxing Day (26. Dezember), Eid El Fitr (Datum kann variieren), Eid Al-Adha (Datum kann variieren).

Probezeit

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetz darf die Dauer der Probezeit 3 Monate nicht überschreiten. Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Bewertung seiner Leistungen mitgeteilt hat, kann er jedoch beschließen, dass der Arbeitnehmer die Probezeit um höchstens drei weitere Monate verlängern muss, wenn triftige Gründe im Zusammenhang mit der Art der Arbeit, der Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen.

Erweist sich der Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit als fähig, so ist ihm dies schriftlich mitzuteilen und unverzüglich eine Beschäftigung anzubieten. Stellt sich während der Probezeit heraus, dass der Arbeitnehmer nicht geeignet ist, muss der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer anhand einer schriftlichen Leistungsbewertung mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das ruandische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags mit vorheriger Ankündigung eine Kündigungsfrist von mindestens

  • 15 Tage, wenn der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr gearbeitet hat
  • 30 Tage, wenn der Arbeitnehmer 1 Jahr oder länger gearbeitet hat.

Für Arbeitnehmer in der Probezeit gilt keine Kündigungsfrist. Wird ein Arbeitsvertrag wegen grober Fahrlässigkeit gekündigt, muss die Partei, die die Kündigung veranlasst hat, die andere Partei innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen.

Abgangsentschädigungen

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetz hat die Entlassung eines Arbeitnehmers, der mindestens 12 Monate ununterbrochen gearbeitet hat, in der Regel die Zahlung von Abfindungen durch den Arbeitgeber zur Folge, die zwischen 2 Monatsgehältern bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 5 Jahren und 7 Monatsgehältern bei einer Betriebszugehörigkeit von über 25 Jahren liegen. Die Leistungen werden an Arbeitnehmer gezahlt, die aus wirtschaftlichen, technischen oder krankheitsbedingten Gründen entlassen werden. Die Leistungen müssen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Entlassung gezahlt werden.

Entschädigung

Mindestlöhne

In Ruanda gibt es effektiv keinen nationalen Mindestlohn. Das ruandische Arbeitsgesetz von 2018 ermächtigt den Arbeitsminister, durch einen Ministerialerlass einen Mindestlohn festzulegen, was jedoch noch nicht geschehen ist.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Überstunden

In Ruanda gelten als Überstunden die Stunden, die über 40 Wochenstunden hinaus geleistet werden, sowie die Stunden, die über die in den internen Vorschriften des Unternehmens oder im Arbeitsvertrag festgelegten Stunden hinaus geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 40 Wochenstunden arbeitet. Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, haben Anspruch auf Freizeitausgleich in Höhe der geleisteten Überstunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Überstunden geleistet wurden. Überstunden, die nicht innerhalb von 30 Tagen mit einer Ruhezeit abgegolten werden, sind mit einem Zuschlag zu vergüten, der auf der Lohnabrechnung des nächsten Monats erscheint.

Feiertag

Arbeit, die an einem offiziellen Feiertag oder Wochenende geleistet wird, wird mit dem regulären Lohn des Arbeitnehmers vergütet. Arbeitnehmer, die an einem offiziellen Feiertag arbeiten, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Ruhetag innerhalb der nächsten 30 Tage.

Urlaub

Während des Jahresurlaubs muss den Arbeitnehmern ihr reguläres Gehalt gezahlt werden.

Einwanderung und Visa

Visum

  • Klasse V-1(s) Visum für die einmalige Einreise - einmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen für einen anderen Zweck als Arbeit
  • Klasse V-1(m) Mehrfaches Einreisevisum - mehrmalige Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen zu einem anderen Zweck als Arbeit oder Urlaub
  • Transitvisum der Klasse Q1 - wird einer Person für die Durchreise durch Ruanda für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden erteilt
  • Klasse T2 Touristenvisum - wird für touristische Zwecke erteilt und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
  • Klasse T3 Touristenvisum - Familienvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die ein Familienmitglied oder einen engen Verwandten besuchen möchten, der in Ruanda wohnt und arbeitet
  • Klasse T4 Visiting Diplomat - wird einem Diplomaten ausgestellt, der sich zu offiziellen Zwecken in Ruanda aufhält, gültig für bis zu 2 Jahre
  • Klasse T6-1: Einmalige Einreise - Konferenz - wird einer Person ausgestellt, die an einer Konferenz, einer Tagung, einem Workshop oder einem Seminar teilnehmen oder dort einen Vortrag halten möchte, gültig für 30 Tage
  • Klasse T6-2: Mehrfache Einreise - Konferenz - wird einer Person ausgestellt, die an einer Konferenz, einer Tagung, einem Workshop oder einem Seminar teilnehmen oder dort einen Vortrag halten möchte, gültig für 30 Tage
  • Klasse T7 - Geschäftsreisende - wird einem potenziellen Investor, Unternehmer oder Händler ausgestellt, um Geschäftsmöglichkeiten in Ruanda zu erkunden, gültig für bis zu 90 Tage, Arbeit ist nicht gestattet
  • Klasse T8 Tourist - Medizinische Behandlung - wird einer Person ausgestellt, die eine medizinische Behandlung oder ärztliche Konsultation in Ruanda benötigt und diese bestätigt hat, gültig für bis zu 90 Tage
  • Klasse T9 Tourist - Group Tourist - ausgestellt für eine Gruppe von vier bis zehn Touristen, die individuell oder von einem Reiseveranstalter organisiert werden, gültig für bis zu 90 Tage
  • Klasse T12 Ostafrikanisches Touristenvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die gleichzeitig die Republik Kenia, die Republik Ruanda und die Republik Uganda zu touristischen Zwecken besuchen möchten, gültig für bis zu 90 Tage

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung in Ruanda beantragen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts zu bestreiten. Verfügt ein Ausländer nicht über ausreichende Mittel, kann der Generaldirektor die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis verweigern. Ein Ausländer, der sich vorübergehend in Ruanda aufhalten möchte, kann einen Bürgen zur Deckung seiner Rückführungskosten verlangen.

Die Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen und Visa liegen je nach Fachgebiet zwischen 20.000 RWF (ruandische Franken) und 100.000 RWF.

Bevölkerung 14.3m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

18.1%

Städtische Bevölkerung

34.2%

Internetzugang

50%

Zugang zu Bankdienstleistungen

91%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Das ruandische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 1,5 Arbeitstagen pro Monat hat. Ein neu eingestellter Arbeitnehmer kann nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit, einschließlich einer etwaigen Probezeit, Jahresurlaub nehmen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen zusätzlichen Arbeitstag bezahlten Jahresurlaub für jeweils 3 Jahre Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber. Die Gesamtzahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs eines Arbeitnehmers darf jedoch 21 Arbeitstage nicht überschreiten. Ein Arbeitnehmer unter 18 Jahren hat Anspruch auf 2 Arbeitstage Urlaub pro Monat ununterbrochener Arbeit. Offizielle Feiertage werden nicht als Teil des Jahresurlaubs betrachtet.

Krankheitsurlaub

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetz hat ein Arbeitnehmer, der ein schriftliches, von einem anerkannten Arzt unterzeichnetes Attest vorlegt, Anspruch auf einen kurzfristigen bezahlten Krankenurlaub von bis zu 15 Tagen. Wird ein längerer Krankheitsurlaub benötigt, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein von drei anerkannten Ärzten unterzeichnetes Attest verlangen. Diese zweite Bescheinigung berechtigt den Arbeitnehmer zu einem bezahlten Krankenurlaub für weitere 3 Monate und zu einem unbezahlten Krankenurlaub für weitere 3 Monate.

Mutterschaftsurlaub

In Ruanda haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 aufeinander folgende Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100 % ihres Gehalts. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmerinnen während des Mutterschaftsurlaubs das volle 14-wöchige Gehalt zahlen, und sie können bei der ruandischen Sozialversicherungsanstalt (SSA) die Erstattung der Mutterschaftsurlaubsleistungen für 8 Wochen beantragen. Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch darauf, wenn sie vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens einen Monat lang in das Mutterschaftsurlaubssystem eingezahlt haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Entbindung vorlegen können. Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf eine Stillpause von 1 Stunde pro Tag für 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufnehmen.

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag nicht wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin kündigen.

Vaterschaftsurlaub

Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 7 Kalendertage Vaterschaftsurlaub, wenn ihre Ehefrau entbindet, und auf weitere 5 Tage, wenn es bei der Entbindung zu Komplikationen bei der Ehefrau oder dem geborenen Kind kommt.

Sozialversicherung

Rente

Um Anspruch auf eine monatliche Rente zu haben, müssen die Mitglieder folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein
  • mindestens 15 Jahre lang in das Rentensystem eingezahlt haben
  • keine entgeltliche Tätigkeit mehr ausüben.

Die monatliche Altersrente beläuft sich auf 30 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten. Die Rentenleistungen werden für alle 12 Beitragsmonate, die 180 Monate überschreiten, um 2 % erhöht.

Versicherte, die das Anspruchsalter erreichen, aber die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente nicht erfüllen, erhalten eine Pauschalentschädigung in Höhe des durchschnittlichen Monatsverdienstes multipliziert mit der Anzahl der Beitragsjahre.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Die Hinterbliebenen eines verstorbenen versicherten Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen, wenn der Versicherte Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hatte oder mindestens 180 Monatsbeiträge gezahlt hat. Diese Rentenleistungen werden als Prozentsatz der Rente ausgezahlt, die der verstorbene Arbeitnehmer erhielt oder auf die er Anspruch hatte:

  • 50 % für den überlebenden Ehegatten
  • 25 % für jedes Kind mit einem überlebenden Elternteil
  • 50 % für jede Waise ohne überlebende Eltern
  • 25 % für jeden Elternteil oder Adoptivelternteil, wenn der Verstorbene keinen Ehegatten oder keine Kinder hinterlässt.

Der Gesamtbetrag der Leistungen für die Hinterbliebenen darf die Rente des Verstorbenen nicht übersteigen. Stirbt ein Versicherter, bevor er mindestens 180 Beitragsmonate geleistet hat, erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalabfindung.

Stirbt ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, muss der Arbeitgeber den Hinterbliebenen eine monatliche Rente zahlen.

Leistungen bei Invalidität

Versicherte, die vor Erreichen des Rentenalters arbeitsunfähig werden, haben Anspruch auf Invaliditätsleistungen, wenn:

  • Sie haben mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt, davon 6 Monate in den letzten 12 Monaten.
  • Sie haben keine entgeltliche Tätigkeit mehr ausgeübt.
  • Sie haben ein ärztliches Attest, das eine Invalidität von mehr als 50 % bescheinigt.

Die monatliche Invaliditätsrente entspricht 30 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Versicherten. Die Rentenleistungen werden für alle 12 Beitragsmonate, die 180 Monate überschreiten, um 2 % erhöht. Versicherte, die eine Invaliditätsrente beziehen und für die Verrichtung alltäglicher Aufgaben ständig auf Hilfe angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Erhöhung der Invaliditätsrente um 40 %.

Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zahlt der Arbeitgeber je nach Art und Grad der Invalidität eine Rente.

Mindestalter

Nach dem ruandischen Arbeitsgesetzbuch beträgt das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung 16 Jahre. Ein Kind zwischen 13 und 15 Jahren darf jedoch leichte Arbeiten unter Aufsicht eines Erwachsenen verrichten. Eine Verordnung des Arbeitsministers legt die Liste der leichten Arbeiten fest. Ein Kind zwischen 16 und 18 Jahren darf beschäftigt werden, aber die Pause zwischen zwei Arbeitsperioden muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden betragen. Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Arbeiten verrichten, die ihrer Leistungsfähigkeit angemessen sind.

Arbeitslosigkeit 12%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

63.5%

Erwerbsbeteiligung

47.5%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

49%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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