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BEVÖLKERUNG

18.5m

WÄHRUNG

₣ (XOF)

HAUPTSTADT

Dakar

Überblick

Senegal, offiziell die Republik Senegal, ist ein Land in Westafrika. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte ist der Senegal ein beliebtes Reiseziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Dakars bis zu den ruhigen Landschaften der senegalesischen Küste bietet der Senegal eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die senegalesische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Arbeitsverträge können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden. Verträge, die nicht in schriftlicher Form vorliegen, gelten grundsätzlich als unbefristet. Alle befristeten Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Schriftliche Verträge müssen Informationen über die Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, die Art der Tätigkeit, das Gehalt und die Leistungen, die Vertragsdauer usw. enthalten.

Schriftliche Verträge sind von allen Stempel- und Registrierungsgebühren befreit.

Mündliche Vereinbarungen

Im Senegal können Verträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Jeder Vertrag, der nicht schriftlich abgeschlossen wird, gilt als unbefristeter Vertrag. Möchte der Arbeitgeber eine feste Vertragslaufzeit festlegen, muss er dies schriftlich tun.

Bei Verträgen, die nicht schriftlich geschlossen wurden, kann der Nachweis des Bestehens auf jede Weise erbracht werden. Für alle Arbeitsverträge gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.

Stillschweigende Vereinbarungen

Im Senegal gibt es keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Verträgen. Bei Verträgen, die nicht in schriftlicher Form abgeschlossen werden, wird davon ausgegangen, dass sie auf unbestimmte Zeit gelten. Bei Verträgen, die nicht schriftlich geschlossen wurden, kann der Nachweis des Bestehens auf jede Art und Weise erbracht werden. Für alle Arbeitsverträge gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.

Arbeitszeiten

Das senegalesische Arbeitsgesetz besagt, dass die normale Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt ist. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Höchstarbeitszeit von 2.352 Stunden im Jahr. Vereinbarungen über die Entwicklung und Verteilung der Wochenarbeitszeit können innerhalb des Unternehmens oder des Betriebs getroffen werden.

Senegalesische Arbeitnehmer arbeiten maximal sechs Tage pro Woche, wobei ein Tag für 24 Stunden Ruhezeit vorgesehen ist.

Feiertage

1. Januar: Neujahrstag; 4. Februar: Geburtstag des Propheten Mohammed; 4. April: Unabhängigkeitstag; 9. April: Ostermontag; 1. Mai: Tag der Arbeit; Himmelfahrt; 28. Mai: Pfingstmontag; Mariä Himmelfahrt; 19. August: Korité (Ende des Ramadan); 1. November: Allerheiligen; 26. Oktober: Tabaski (Opferfest); 15. November: Tamkarit (islamisches Neujahr); 24. November: Tamkharit (Ashoura); 25. Dezember: Weihnachtstag.

Probezeit

Im Senegal ist die Probezeit auf maximal 6 Monate begrenzt, einschließlich Verlängerungen. Für die verschiedenen Arten von Arbeitnehmern gelten unterschiedliche Probezeitgrenzen. Bei den Arbeitnehmern wird zwischen monatlich und stundenweise bezahlten Arbeitnehmern unterschieden. Die Höchstdauer der Probezeit beträgt: 8 Tage für stunden- oder tageweise bezahlte Arbeitnehmer; 1 Monat für monatlich bezahlte Arbeitnehmer; 2 Monate für Aufsichtspersonen, Techniker und Ähnliches; 3 Monate für Ingenieure, Führungskräfte und Ähnliches. Die Probezeit kann nur einmal verlängert werden, sofern die Vertragsparteien dies vorher vereinbaren.

Während der Probezeit müssen die Arbeitnehmer mindestens den Mindestlohn für die Berufsgruppe erhalten, zu der die zu besetzende Stelle gehört. Während der Probezeit kann der Arbeitnehmer fristlos entlassen werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das senegalesische Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt werden muss. In der Kündigung müssen die Gründe für die Entlassung angegeben werden. Die Kündigungsfristen können in einem Tarifvertrag festgelegt werden. In Ermangelung von Tarifverträgen ist die Kündigungsfrist gesetzlich wie folgt festgelegt:

  • Arbeitnehmer, die nach Stunden, Tagen oder Wochen bezahlt werden - 1 Monat
  • Nicht leitende Angestellte, die monatlich bezahlt werden - 2 Monate
  • leitende Angestellte und ähnliche Angestellte - 3 Monate

Die Arbeitnehmer haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Woche, um sich eine neue Stelle zu suchen. Schwangere und/oder stillende Arbeitnehmerinnen sind von diesem Gesetz ausgenommen und können ihren Arbeitsvertrag jederzeit kündigen, da sie nicht an die Kündigungsfrist gebunden sind.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben, haben Anspruch auf Abfindungszahlungen, vorausgesetzt, sie haben kein grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt.

Die kollektivvertragliche Abfindung wird als Prozentsatz des monatlichen Gesamtgehalts festgelegt und hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab:

  • 25 % des Monatsgehalts für jedes der ersten 5 Dienstjahre
  • 30 % des Monatsgehalts für jedes der folgenden 5 Jahre, bis zu 10 Dienstjahren
  • 40 % des monatlichen Gehalts für jedes Jahr nach dem zehnten Jahr

Wenn ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wird (Entlassung), hat er Anspruch auf einen Bruttomonatslohn und eine Abfindung.

Entschädigung

Mindestlöhne

Im Senegal teilt die Regierung die Arbeitnehmer in 2 Kategorien ein: landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Der derzeitige Mindestlohn pro Stunde beträgt 370,526 XOF (westafrikanische CFA-Francs) (gültig ab August 2023) für den nicht-landwirtschaftlichen Sektor und 236,865 XOF für den landwirtschaftlichen Sektor.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Wenn ein Arbeitnehmer mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, gilt seine Arbeit als Überstunden. Überstunden werden wie folgt vergütet:

  • 110 % des Lohns für die ersten acht Überstunden
  • 135 % des Lohns für die darüber hinausgehenden Stunden
  • 150 % des Lohns für die in der Nacht geleisteten Überstunden
  • 150 % des Lohns für die tagsüber geleistete Arbeit an Feiertagen oder arbeitsfreien Tagen
  • 200 % des Lohns für Nachtarbeit an Feiertagen oder arbeitsfreien Tagen

Während des Jahresurlaubs erhalten die Arbeitnehmer ein Monatsgehalt, das vor Antritt des Jahresurlaubs ausgezahlt wird. Eine Abgeltung des Jahresurlaubs ist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Kündigung.

Einwanderung und Visa

Visum

Der Senegal bietet ein kostenloses Einreisevisum für 90 Tage für diejenigen, die für einen vorübergehenden Zeitraum in den Senegal einreisen möchten, wie folgt

  • Touristenvisum - wird für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die den Senegal zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen besuchen möchten.
  • Geschäftsvisum - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die den Senegal aus geschäftlichen Gründen besuchen oder an Tagungen, Konferenzen usw. teilnehmen wollen, und zwar für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen

Die Antragsteller müssen das Visum online beantragen und eine diplomatische Vertretung aufsuchen, die für die Ausstellung biometrischer Visa ausgerüstet ist. Vorbehaltlich der Klassifizierungsanforderungen des jeweiligen Landes benötigen Staatsangehörige der folgenden Länder kein Visum für einen Besuch im Senegal von bis zu 90 Tagen: Australien, das Vereinigte Königreich, Kanada, andere EU-Länder und die USA, um nur einige zu nennen.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die im Senegal arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis und einen Ausländerausweis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom Direktor für Arbeit und soziale Sicherheit für einen Zeitraum von 2 Jahren ausgestellt, kann aber verlängert werden. Das Innenministerium stellt Ausländerausweise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren aus.

Bevölkerung 18.5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

50.1%

Städtische Bevölkerung

60.6%

Internetzugang

76.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem senegalesischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 2 Tagen pro Monat. Die Arbeitnehmer haben nach einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf Urlaub.

Der Jahresurlaub wird in Höhe eines Zwölftels des Jahresgehalts des Arbeitnehmers zu Beginn des Urlaubs bezahlt. Der Jahresurlaub kann bis zu 3 Jahre aufgeschoben werden, sofern der Arbeitnehmer mindestens 6 Urlaubstage pro Jahr genommen hat.

Die Arbeitnehmer können für die Gewährung von Jahresurlaub keine Vergütung erhalten, es sei denn, der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers wird gekündigt, bevor er den ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen kann.

Krankheitsurlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankheitsurlaub wie folgt:

  • Weniger als 12 Monate Dienstzeit: ein volles Monatsgehalt, drei halbe Monatsgehälter
  • Mehr als 12 Monate, aber weniger als fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: ein volles Monatsgehalt, vier halbe Monatsgehälter
  • Mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate volles Gehalt, 5 Monate halbes Gehalt

Während eines Langzeitkrankenurlaubs bleibt der Arbeitsvertrag für maximal 6 Monate ausgesetzt. Für Arbeitnehmer mit 7 bis 15 Dienstjahren verlängert sich der Krankheitsurlaub auf 8 Monate und für Arbeitnehmer mit mehr als 15 Dienstjahren auf 10 Monate.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem senegalesischen Arbeitsgesetz haben schwangere Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, einschließlich eines achtwöchigen Mutterschaftsurlaubs nach der Geburt. Im Falle einer schwangerschaftsbedingten Krankheit oder einer Entbindung, die von einem zugelassenen Arzt empfohlen wird, können Arbeitnehmerinnen ihren Mutterschaftsurlaub um bis zu 3 Wochen verlängern. Die Arbeitnehmerinnen erhalten während des Mutterschaftsurlaubs 100 % ihres Lohns.

Während des Mutterschaftsurlaubs kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht entlassen.

Vaterschaftsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen vollen Tag bezahlten Vaterschaftsurlaub, sofern der Arbeitgeber dies vor dem Urlaub schriftlich genehmigt. Um diesen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeitnehmer 6 Monate lang gearbeitet haben.

Sozialversicherung

Rente

Im Senegal gibt es zwei nationale Rentensysteme: ein allgemeines System und ein ergänzendes System. Beide Systeme werden von der senegalesischen Altersversorgungseinrichtung (IPRES) verwaltet. Für Beamte gibt es ein eigenes System.

Das Renteneintrittsalter beträgt 60 Jahre (bzw. 55 Jahre für Arbeitnehmer, die schwere Arbeiten verrichten). Arbeitnehmer können mit 53 Jahren in den Vorruhestand gehen. Arbeitnehmer, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und 400 Rentenpunkte in einem der Rentensysteme erworben haben, haben Anspruch auf eine Rente. Die Punkte werden berechnet, indem die Beitragssumme durch den Punktwert dividiert wird. Die monatliche Rente errechnet sich aus der Anzahl der angesammelten Rentenpunkte, multipliziert mit dem Wert der einzelnen Punkte. Bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wird die Rente um 5 % für jedes Jahr, um das sie vorgezogen wird, gekürzt. Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf eine Altersrente haben, können sich ihre Beiträge bei Erreichen des Rentenalters als Kapitalbetrag auszahlen lassen.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Altersversorgung ein.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Hinterbliebene erhalten im Senegal Hinterbliebenenleistungen in Form einer Ehegattenrente und einer Waisenrente. Die Leistungen werden sowohl von der senegalesischen Altersversorgungseinrichtung (IPRES) als auch von der senegalesischen Sozialversicherungskasse gewährt. Die verstorbene Person muss in die IPRES eingezahlt haben oder Rentner gewesen sein, damit die Hinterbliebenen Anspruch auf die Leistungen haben.

Um Anspruch auf die IPRES-Rente zu haben, muss der überlebende Ehegatte mindestens 50 Jahre (Witwe) oder 55 Jahre (Witwer) alt sein. Witwen haben auch dann Anspruch auf eine Rente, wenn sie für mindestens 2 unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren sorgen. Ein invalider Witwer hat mit 53 Jahren Anspruch auf eine Rente. Im Rahmen der Ehegattenrente erhält die Witwe/der Witwer des Verstorbenen 50 % der Alters- oder Invaliditätsrente, die der Verstorbene entweder erhalten hat oder auf die er Anspruch hatte.

Die Waisenrente gilt für bis zu 5 Kinder unter 21 Jahren, die durch den Tod eines Elternteils zu Vollwaisen geworden sind. Für jede anspruchsberechtigte Waise werden 20 % der Alters- oder Invaliditätsrente des Verstorbenen gezahlt.

Stirbt ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so erhalten die Hinterbliebenen Leistungen aus dem Sozialversicherungsfonds.

Leistungen bei Invalidität

Das senegalesische Sozialsystem bietet Leistungen für Personen, die aufgrund von Arbeitsunfällen oder Krankheiten vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig sind, sowie für Personen, die aus nicht arbeitsbedingten Gründen arbeitsunfähig sind.

Die senegalesische Einrichtung für Altersvorsorge (IPRES) deckt Invaliditätsrenten sowohl für allgemeine als auch für ergänzende Systeme ab. Versicherte Arbeitnehmer über 53 Jahre, bei denen eine nicht berufsbedingte Invalidität festgestellt wird, haben Anspruch auf eine monatliche Rente, die einer Altersrente entspricht.

Wenn sich ein Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Invaliditätsrente zu zahlen. Arbeitnehmer, die vorübergehend arbeitsunfähig werden, erhalten in den ersten 28 Tagen eine Entschädigung in Höhe von 50 % ihres durchschnittlichen Tagesverdienstes der letzten 30 Tage vor der Arbeitsunfähigkeit. Nach 28 Tagen erhöht sich der Lohnsatz auf 66,7 %, bis die Person vollständig genesen ist oder als dauerhaft arbeitsunfähig gilt. Bei der Dauerinvaliditätsrente wird der Jahresverdienst des Versicherten für jeden Invaliditätsgrad zwischen 10 % und 50 % mit 0,5 und für jeden Invaliditätsgrad von mehr als 50 % mit 1,5 multipliziert. Der Betreuer erhält einen Zuschlag von 40 % der Dauerinvaliditätsrente des Versicherten.

Mindestalter

Das Mindestarbeitsalter beträgt 15 Jahre. Dieses Mindestalter kann auf 12 Jahre herabgesetzt werden, wenn es sich um leichte Arbeiten im familiären Umfeld handelt, die die Gesundheit, die Moral und die Erziehung des Kindes nicht beeinträchtigen. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten liegt bei 18 Jahren.

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. Sie müssen eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden haben. Sie dürfen nicht für Nachtarbeit in Fabriken, Bergwerken und Steinbrüchen, auf Baustellen, in Werkstätten und Nebengebäuden eingesetzt werden.

Arbeitslosigkeit 3%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

50.4%

Erwerbsbeteiligung

36.8%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

50%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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