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BEVÖLKERUNG

6.6m

WÄHRUNG

дин (RSD)

HAUPTSTADT

Belgrade

Überblick

Serbien, offiziell die Republik Serbien, ist ein Land an der Kreuzung von Mittel- und Südosteuropa. Es ist bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte. Belgrad, die Hauptstadt, ist bekannt für ihr Nachtleben.

Die serbische Wirtschaft befindet sich im Umbruch, mit Schlüsselsektoren wie Produktion, Dienstleistungen und Landwirtschaft. Die strategische Lage des Landes und die sich verbessernde Infrastruktur machen es zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitsverträge müssen in Serbien schriftlich abgeschlossen und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Sie werden in mindestens 3 Exemplaren erstellt, von denen 1 Exemplar dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden muss und 2 Exemplare vom Arbeitgeber aufbewahrt werden.

Arbeitsverträge enthalten Angaben zu Identität und Anschrift beider Parteien, Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitszeiten, Gehalt und Sozialleistungen, Urlaub usw. Sie können auch eine Wettbewerbsverbotsklausel enthalten, die nur dann gilt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass der Arbeitnehmer neue, besonders wichtige technologische Kenntnisse erwirbt, einen großen Kreis von Geschäftspartnern gewinnt oder wichtige Geschäftsinformationen und -geheimnisse erfährt, indem er höchstens ein Jahr lang für den Arbeitgeber arbeitet.

Mündliche Vereinbarungen

Schriftliche Arbeitsverträge sind in Serbien obligatorisch. Wird ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

Ein Arbeitsvertrag wird stillschweigend geschlossen, wenn die Worte, Zeichen und Handlungen der beteiligten Parteien das Bestehen eines solchen Vertrages zum Ausdruck bringen.

Arbeitszeiten

Vollzeitarbeit bedeutet 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag. Ein allgemeines Gesetz kann eine kürzere Wochenarbeitszeit als 40 Stunden pro Woche festlegen, jedoch nicht weniger als 36 Stunden pro Woche. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren darf die Arbeitszeit 35 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Für Arbeitnehmer, die besonders schwierige, anstrengende und gesundheitsschädigende Tätigkeiten ausüben, wird die Arbeitszeit im Verhältnis zu den schädlichen Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer, höchstens jedoch um 10 Stunden pro Woche, verringert.

Die Einteilung der Arbeitszeit innerhalb der Arbeitswoche wird vom Arbeitgeber festgelegt.

Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit der Arbeitnehmer auch so umverteilen, dass sie im Durchschnitt innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nicht länger ist als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, wenn die Art der Tätigkeit dies erfordert. Im Falle einer Umverteilung der Arbeitszeit darf die Arbeitszeit nicht länger als 60 Stunden pro Woche betragen. Die Umverteilung der Arbeitszeit gilt nicht als Überstunden.

Feiertage

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Probezeit

Unbefristete Arbeitsverträge können eine Probezeit von bis zu 6 Monaten enthalten. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 5 Tagen aus einem triftigen Grund kündigen. Bei Arbeitnehmern, die während der Probezeit keine ausreichenden Arbeits- und Berufsfähigkeiten nachweisen, wird der Vertrag am Tag des Ablaufs der im Arbeitsvertrag festgelegten Frist gekündigt.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag durch eine schriftliche Mitteilung kündigen, die den Grund für die Kündigung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens 15 Tagen schriftlich kündigen. Wird das Arbeitsverhältnis wegen mangelnder Leistung oder Qualifikation gekündigt, muss dem Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von mindestens 8 und höchstens 30 Tagen eingeräumt werden. Wurde der Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate abgemahnt und wurde ihm mitgeteilt, wie er seine Leistung nicht erbracht hat, wie er seine Leistung verbessern kann und wie lange er dafür Zeit hat, dann ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Im Falle einer wirtschaftlichen Entlassung ist keine Kündigung erforderlich, aber die Arbeitnehmer erhalten eine Abfindung.

Abfindungsleistungen

Arbeitnehmer, die entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von mindestens 1/3 des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Tätigkeit bei einem Vorgängerarbeitgeber (im Falle einer Übernahme) wird auf die Dienstjahre angerechnet. Bei Entlassung aus persönlichen Gründen wird keine Abfindung gezahlt. Arbeitnehmer, die in den Ruhestand gehen, erhalten ebenfalls eine Abfindung in Form des 2-fachen durchschnittlichen Monatsgehalts.

Entschädigung

Mindestlohn

Alle Arbeitnehmer in Serbien haben das Recht auf einen Mindestlohn für die normale Arbeitsleistung und die geleistete Arbeitszeit. Der Mindestlohn wird durch einen Beschluss des Sozial- und Wirtschaftsrates nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt. Trifft der Sozial- und Wirtschaftsrat innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Verhandlungen keine Entscheidung, entscheidet die Regierung innerhalb der nächsten 15 Tage über die Höhe des Mindestlohns.

Der Mindestlohn beträgt 308,00 RSD pro Stunde und gilt ab 1. Januar 2025.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Arbeitgeber können von ihren Arbeitnehmern verlangen, länger als Vollzeit zu arbeiten, wenn höhere Gewalt vorliegt, wenn die Arbeitsbelastung plötzlich zunimmt und in anderen Fällen, wenn es notwendig ist, ungeplante Arbeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erledigen. Die Überstunden dürfen nicht länger als 8 Stunden pro Woche dauern. Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als 12 Stunden pro Tag arbeiten, einschließlich Überstunden. Die Arbeitnehmer erhalten für Überstunden einen Zuschlag von mindestens 26 % ihres Grundlohns.

Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 110 % ihres Grundlohns.

Für die Dauer des Jahresurlaubs erhalten die Arbeitnehmer ihr durchschnittliches Gehalt.

Einwanderung und Visa

Visum

Serbien stellt die folgenden Arten von Visa für die Einreise aus:

  • Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) - Ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt ist eine Genehmigung zur Einreise in das Land, zur Durchreise durch Serbien oder zum Aufenthalt im Land für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise. Dieses Visum wird für Touristen, Geschäftsreisende und andere Reisende für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt.
  • Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) - Ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt ist eine Genehmigung zur Einreise und zum Aufenthalt in Serbien für einen Zeitraum von 90 bis 180 Tagen. Das Visum D wird ausländischen Staatsbürgern ausgestellt, die für die Einreise nach Serbien ein Visum benötigen und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.

Serbien gewährt Inhabern ausländischer Reisepässe, die ein gültiges Schengen-Visum, ein Visum Großbritanniens und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder ein Visum der Vereinigten Staaten von Amerika besitzen, sowie Inhabern ausländischer Reisepässe, die einen geregelten Aufenthalt in Ländern der Schengen-Zone, Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika haben, die visumfreie Einreise.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Serbien beschäftigt sind, benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, es sei denn, ein internationales Abkommen sieht etwas anderes vor. Für die Einreise in das Land und die Beantragung der Genehmigungen ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt erforderlich.

Eine Arbeitserlaubnis kann als persönliche Arbeitserlaubnis oder als Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Eine persönliche Arbeitserlaubnis ist eine Arbeitserlaubnis, die es einem ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, frei zu arbeiten, sich selbständig zu machen und das Recht auf Arbeitslosigkeit auszuüben. Sie wird ausgestellt, wenn der Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, den Flüchtlingsstatus besitzt oder einer besonderen Kategorie angehört. Eine persönliche Arbeitserlaubnis wird in Fällen erteilt, die durch ein internationales Abkommen festgelegt sind, und gilt für den Zeitraum, in dem der Ausweis des Ausländers gültig ist.

Eine Arbeitserlaubnis ist eine Art von Arbeitserlaubnis, die als erteilt wird:

  • Arbeitserlaubnis für Beschäftigung
  • Arbeitserlaubnis für besondere Fälle der Beschäftigung
  • Arbeitserlaubnis für selbständige Erwerbstätigkeit

Ein ausländischer Staatsangehöriger mit einer Arbeitserlaubnis darf in Serbien nur die Tätigkeiten ausüben, für die er eine Genehmigung erhalten hat.

Studenten, die ausländische Staatsangehörige sind, können eine Arbeitserlaubnis erhalten, solange der Arbeitgeber die oben genannten Anforderungen erfüllt. Allerdings darf der Student während der Schulzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche oder 80 Stunden pro Monat arbeiten.

Arbeitgeber, die ihren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben, können einen Arbeitnehmer, der kein EU-Bürger ist, ohne Arbeitserlaubnis zur Arbeit entsenden, sofern der Arbeitnehmer eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den Mitgliedstaat besitzt, in dem der Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat.

Bevölkerung 6.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

57.4%

Städtische Bevölkerung

87.7%

Internetzugang

83.3%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Die Arbeitnehmer in Serbien haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 4 Wochen. Außerdem haben die Arbeitnehmer Anspruch auf weitere 5 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Sie erwerben das Recht auf Jahresurlaub im Kalenderjahr nach einem Monat ununterbrochener Beschäftigung. Als ununterbrochene Beschäftigung gilt auch die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Der Jahresurlaub kann auf einmal oder in 2 oder mehreren Teilen genommen werden. Nimmt ein Arbeitnehmer den Jahresurlaub in Teilen in Anspruch, so muss der erste Teil für mindestens 2 Arbeitswochen ununterbrochen während des Kalenderjahres genommen werden, der Rest bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.

Der Arbeitnehmer kann weder auf seinen Anspruch auf Jahresurlaub verzichten, noch kann dieser Anspruch verweigert oder durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Krankheitsurlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten Krankheitsurlaub von bis zu 30 Tagen pro Jahr. Sie müssen innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Für den Urlaub erhalten sie eine Vergütung wie folgt:

  • Allgemeine Krankheit oder Verletzung - 65 % des durchschnittlichen Gehalts der letzten 12 Monate
  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit - 100 % des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate.

Mutterschaftsurlaub

Serbien gewährt einen Mutterschafts- und Kinderbetreuungsurlaub von insgesamt 365 Tagen, der frühestens 45 Tage und gegebenenfalls 28 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnt. Der Mutterschaftsurlaub dauert bis zu 3 Monate ab dem Tag der Entbindung. Ist die Mutter nicht in der Lage, den Urlaub zu nehmen, oder stirbt sie, hat der Vater des Kindes Anspruch auf den Urlaub. Der Mutterschaftsurlaub wird auch im Falle einer Totgeburt oder des Todes des Kindes vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs gewährt.

Während des Mutterschaftsurlaubs und des Kinderbetreuungsurlaubs hat eine erwerbstätige Frau bzw. der Vater eines Kindes Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des durchschnittlichen Gehalts der letzten 18 Monate. Das Mindestmutterschaftsgeld entspricht dem monatlichen Mindestlohn.

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit während des Tages, um schwangerschaftsbedingte Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen, sofern sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren. Sie dürfen weder nachts noch zu Überstunden oder zu lebensgefährlichen Arbeiten herangezogen werden.

Vaterschaftsurlaub

In Serbien haben die Väter Anspruch auf 5 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Sie haben auch Anspruch auf ungenutzten Mutterschaftsurlaub, wenn ihre Frau aufgrund von Krankheit oder Tod während der Geburt oder des Mutterschaftsurlaubs nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Sozialversicherung

Rente

Das serbische Institut für Sozialversicherung gewährt den Versicherten eine Altersrente. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Renten- und Invaliditätsversicherung anzumelden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge.

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie 63 Jahre und 8 Monate alt sind (bis 2032 steigt das Alter auf 65 Jahre) und mindestens 15 Versicherungsjahre nachweisen können oder in jedem Alter, wenn sie 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Die Versicherten können mit 60 Jahren und mindestens 40 Versicherungsjahren in den Vorruhestand gehen.

Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte mit dem Wert des allgemeinen Entgeltpunktes am Tag der Ausübung der Rechte. Die Höhe der vorgezogenen Altersrente wird wie die Altersrente ermittelt, wobei sie für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres dauerhaft um 0,34 % gekürzt wird und maximal um 20,4 % gekürzt werden kann.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das serbische Institut für Sozialversicherung gewährt Familienrenten an Hinterbliebene verstorbener Versicherter, die Anspruch auf Alters- oder Invaliditätsrente hatten oder mindestens fünf Versicherungsjahre zurückgelegt hatten oder Empfänger einer Alters- oder Invaliditätsrente waren. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern des Verstorbenen, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Die Familienrente wird aus der Alters- oder Invaliditätsrente ermittelt, die dem Versicherten zum Zeitpunkt seines Todes zustehen würde. Sie wird zu 70 % für einen Hinterbliebenen, zu 80 % für zwei Hinterbliebene, zu 90 % für drei Hinterbliebene und zu 100 % für vier oder mehr Hinterbliebene gezahlt.

Leistungen bei Invalidität

Das serbische Institut für Sozialversicherung gewährt Versicherten, die ihre Arbeitsfähigkeit vollständig verloren haben, unter folgenden Umständen eine Invaliditätsrente:

  • Wenn die Invalidität durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde
  • Wenn die Invalidität durch einen Unfall außerhalb der Arbeit oder eine Krankheit verursacht wurde, vorausgesetzt, dass der Verlust der Arbeitsfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters eingetreten ist und fünf Jahre Versicherungszeit zurückgelegt wurden.

Eine versicherte Person, deren Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall außerhalb der Arbeit verursacht wurde und vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten ist, hat Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn sie je nach Alter 1 bis 3 Jahre Versicherungsschutz hat.

Die Höhe der Rente ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte mit dem Wert der allgemeinen Entgeltpunkte am Tag der Geltendmachung der Ansprüche.

Mindestalter

Das Mindestalter für den Abschluss eines Arbeitsvertrags beträgt 15 Jahre. Wenn für eine Person unter 18 Jahren kein gesetzliches Arbeitsverbot besteht, kann ein Arbeitsverhältnis mit schriftlicher Zustimmung der Eltern, Adoptiveltern oder des Vormunds begründet werden, wenn die Arbeit ihre Gesundheit, Moral oder Erziehung nicht gefährdet.

Eine Person unter 18 Jahren kann ein Arbeitsverhältnis nur auf der Grundlage eines Gutachtens der zuständigen Gesundheitsbehörde begründen, in dem festgestellt wird, dass sie in der Lage ist, die Aufgaben, für die sie das Arbeitsverhältnis begründet, auszuführen und dass diese Aufgaben ihre Gesundheit nicht gefährden.

Ein Arbeitnehmer unter 18 Jahren darf nicht mehr als 35 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag Vollzeit arbeiten. Überstunden und eine Umverteilung der Arbeitszeit sind verboten. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht in der Nacht arbeiten, außer in den Bereichen Kultur, Sport, Kunst und Werbung.

Arbeitslosigkeit 7.4%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

57.2%

Erwerbsbeteiligung

46.3%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

72%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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