Compliant einstellen inSüdafrika Zum Experten

BEVÖLKERUNG

64m

WÄHRUNG

R (ZAR)

HAUPTSTADT

Bloemfontein

Überblick

Südafrika, offiziell die Republik Südafrika, ist ein Land an der Südspitze Afrikas. Bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte ist Südafrika ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Johannesburgs bis zu den ruhigen Landschaften des Kaps bietet Südafrika eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft Südafrikas ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus aller Welt anzieht.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei der Einstellung einen schriftlichen Vertrag (mit allen Angaben zur Tätigkeit) vorlegen. Alle Änderungen müssen dokumentiert und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber muss eine Kopie des Vertrags bis drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren. Kann ein Arbeitnehmer die schriftlichen Angaben nicht verstehen, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie ihm in einer Sprache und auf eine Weise erklärt werden, die er versteht. In Arbeitsverträgen können Tarifverträge oder Schiedssprüche nicht außer Kraft gesetzt oder missachtet werden, auch wenn der Vertrag vor Inkrafttreten der Vereinbarung oder des Schiedsspruchs geschlossen wurde.

Arbeitgeber mit weniger als 5 Arbeitnehmern sind von der Pflicht, schriftliche Angaben zu machen, befreit.

Zwar gibt es keine ausdrücklichen Gesetze über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, doch haben die Gerichte in Südafrika die Gültigkeit von Wettbewerbs- und Abwerbeverboten in Arbeitsverträgen aufrechterhalten, wenn sie hinsichtlich ihres Umfangs, ihrer Dauer und ihres geografischen Geltungsbereichs angemessen und zum Schutz der Geschäftsinteressen des Unternehmens erforderlich sind.

Mündliche Vereinbarungen

Das südafrikanische Gesetz über die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen enthält keine Bestimmungen über mündliche Verträge. Alle Verträge müssen in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Wenn ein Arbeitnehmer die schriftlichen Angaben nicht verstehen kann, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie ihm in einer Sprache und auf eine Weise erklärt werden, die er versteht.

Stillschweigende Vereinbarungen

Auch wenn kein Vertrag vorliegt, wird ein Arbeitsverhältnis konkludent begründet, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die arbeitende Person ist der Kontrolle oder Weisung einer anderen Person unterworfen
  • Die Arbeitszeit der Person unterliegt der Kontrolle oder Weisung einer anderen Person.
  • Im Falle einer Person, die für eine Organisation arbeitet, ist die Person Teil dieser Organisation
  • Die Person hat in den letzten drei Monaten durchschnittlich mindestens 40 Stunden pro Monat für diese andere Person gearbeitet.
  • Die Person ist wirtschaftlich abhängig von der anderen Person, für die sie arbeitet oder Dienstleistungen erbringt.
  • Die Person wird von der anderen Person mit Handwerkszeug oder Arbeitsmitteln ausgestattet
  • Die Person arbeitet nur für eine Person oder erbringt Dienstleistungen für eine Person.

Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die 261.748,45 ZAR oder mehr pro Jahr verdienen. Personen, die mehr als 261.748,45 ZAR verdienen, gelten trotz des Fehlens eines Vertrags nur dann als Arbeitnehmer, wenn sie bestimmte Kriterien des Common Law erfüllen.

Arbeitszeiten

Nach dem südafrikanischen Arbeitsrecht darf die gesetzliche Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich, 9 Stunden täglich (ohne Mittagspause) bei einer 5-Tage-Woche und 8 Stunden täglich (ohne Mittagspause) bei mehr als 5 Tagen pro Woche nicht überschreiten. Die Arbeitszeit kann durch Tarifvertrag um bis zu 15 Minuten pro Tag oder 60 Minuten pro Woche verlängert werden. Die Begrenzung der Arbeitszeit gilt nicht für Arbeitnehmer, die mehr als den Schwellenwert verdienen (261.748,45 (Südafrikanische Rand) pro Jahr, ab 1. April 2025).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch eine komprimierte Wochenarbeitszeit vereinbaren, bei der die Arbeitnehmer bis zu 12 Stunden pro Tag arbeiten, ohne die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden zu überschreiten.

Feiertage

Im Jahr 2023 sind folgende Feiertage vorgesehen:

  • Neujahrstag: 1. Januar (wird am 2. Januar begangen)
  • Tag der Menschenrechte: 21. März
  • Karfreitag: 10. April
  • Tag der Familie: 13. April
  • Tag der Freiheit: 27. April
  • Tag der Arbeit: 1. Mai
  • Tag der Jugend: 16. Juni
  • Nationaler Frauentag: 9. August
  • Tag des Kulturerbes: 24. September (wird am 25. September begangen)
  • Tag der Versöhnung: 16. Dezember
  • Weihnachtstag: 25. Dezember
  • Tag des guten Willens: 26. Dezember

Probezeit

Das Arbeitsrecht schreibt lediglich vor, dass eine Probezeit von angemessener Dauer sein, ausgehandelt und im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss. Die Probezeit muss im Voraus festgelegt werden.

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur aus triftigen Gründen möglich, und der Verlängerungszeitraum muss angemessen sein, um den legitimen Zweck des Arbeitgebers zu erreichen.

Die Probezeit darf nicht dazu benutzt werden, einem Arbeitnehmer die Chance auf eine unbefristete Beschäftigung zu nehmen. Es ist ungerecht, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit entlässt und ihn dann durch einen neu eingestellten Arbeitnehmer ersetzt. Arbeitnehmern kann während der Probezeit wegen unzulänglicher Leistungen gekündigt werden.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das südafrikanische Arbeitsrecht schreibt folgende Kündigungsfristen vor:

  • 1 Woche, wenn der Arbeitnehmer bis zu 6 Monate gearbeitet hat
  • 2 Wochen, wenn der Arbeitnehmer zwischen 6 Monaten und 1 Jahr gearbeitet hat
  • 4 Wochen, wenn der Arbeitnehmer (i) 1 Jahr oder länger gearbeitet hat oder (ii) ein Landarbeiter oder Hausangestellter ist, der länger als 6 Monate beschäftigt war.

Der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten, indem er den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist entlohnt.

Ein Tarifvertrag kann eine kürzere, nicht aber eine längere Kündigungsfrist zulassen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigung darf nicht ausgesprochen werden, während der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Kein Tarifvertrag kann von einem Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist verlangen oder zulassen, als sie der Arbeitgeber einzuhalten hat.

Abgangsentschädigungen

Nach dem südafrikanischen Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, wenn einem Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Erfordernisse im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, technischen oder strukturellen Erfordernissen gekündigt wird. Die Abfindung beträgt mindestens 1 Wochengehalt für jedes Jahr der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Die Abfindung wird nicht gezahlt, wenn der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers auf eine andere Beschäftigung unangemessen ablehnt.

Wenn einem Arbeitnehmer aus anderen Gründen gekündigt wird, muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub abfinden. Wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Monate, aber nicht einen ganzen Jahreszyklus gearbeitet hat, hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eines Tageslohns für jeweils 17 Arbeitstage.

Entschädigung

Mindestlohn

In Südafrika hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn, der mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht. Der derzeitige nationale Mindestlohn beträgt 28,79 ZAR (Südafrikanische Rand) pro Stunde und gilt ab März 2025. Die neuen Mindestlöhne für bestimmte Arbeitnehmerkategorien lauten wie folgt:

  • Landarbeiter - 28,79 ZAR pro Stunde
  • Hausangestellte - ZAR 28,79 pro Stunde
  • Arbeiter im Rahmen des erweiterten Programms für öffentliche Arbeiten - 15,83 ZAR pro Stunde

Die Nationale Mindestlohnkommission legt den nationalen Mindestlohn fest. Ihre Aufgabe ist es, den Mindestlohn jährlich zu überprüfen und dem Minister Empfehlungen für eine etwaige Anpassung zu geben, die zu einem vom Präsidenten festgelegten Zeitpunkt erfolgen muss.

Die Arbeitgeber können die Häufigkeit der Lohnzahlung in individuellen Arbeitsverträgen festlegen. Die Löhne können täglich, wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich in bar, per Scheck oder durch direkte Überweisung auf ein Bankkonto gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss den Lohn spätestens 7 Tage nach Ablauf des Zeitraums auszahlen, für den der Lohn zu zahlen ist.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden (einschließlich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen) werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Sie sind auf drei Stunden pro Tag und zehn Stunden pro Woche begrenzt. Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, haben Anspruch auf mindestens 150 % des regulären Stundensatzes. Arbeitnehmer, die mehr als den Schwellenwert [261.748,45 ZAR (Südafrikanische Rand) pro Jahr, gültig ab 1. April 2025] verdienen, haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Ein Tarifvertrag kann die maximal zulässigen Überstunden auf 15 Stunden pro Woche erhöhen, darf aber nicht länger als zwei Monate innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums in Kraft sein.

Arbeit an wöchentlichen freien Tagen oder Feiertagen wird mit 200 % des regulären Lohns vergütet.

Der Jahresurlaub wird mit dem regulären Lohn des Arbeitnehmers vergütet.

Einwanderung und Visa

Visa

In Südafrika gibt es die folgenden Visumkategorien:

  • Besuchervisa werden für Personen ausgestellt, die das Land vorübergehend zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für höchstens 90 Tage besuchen wollen.
  • Transitvisa werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die auf dem Weg in ein Nachbarland sind.
  • Studienvisa werden für Personen ausgestellt, die in Südafrika studieren möchten. Der Inhaber eines Studienvisums darf eine Teilzeitbeschäftigung von höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben.
  • Geschäftsvisa werden an Personen ausgestellt, die in Südafrika einen von der Regierung von Zeit zu Zeit festgelegten Geldbetrag investieren wollen.
  • Visa für medizinische Behandlungen werden an Personen ausgestellt, die Südafrika für eine medizinische Behandlung von weniger als drei Monaten besuchen wollen.
  • Verwandtenvisa werden ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die Mitglieder der unmittelbaren Familie eines Staatsbürgers oder eines dauerhaft Ansässigen sind.
  • Arbeitsvisa werden nur an Ausländer ausgestellt, wenn südafrikanische Staatsbürger mit den entsprechenden Qualifikationen nicht zur Verfügung stehen.
  • Fernarbeitsvisum - es erlaubt Ausländern, sich bis zu 6 Monate im Land aufzuhalten und dort zu arbeiten. Sie müssen ein Mindestgehalt von 1.000.000 ZAR verdienen.
  • Rentnervisa werden an Personen mit einem monatlichen Mindesteinkommen von 37.000 ZAR (Südafrikanische Rand) ausgestellt, die sich in Südafrika zur Ruhe setzen möchten.
  • Austauschvisa werden an Ausländer ausgestellt, die an kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Austauschprogrammen teilnehmen möchten. Ihre Dauer darf 12 Monate nicht überschreiten.
  • Bestimmte Visa werden ausgestellt, wenn die Bedingungen des Abkommens erfüllt sind.

Arbeitsgenehmigungen

Arbeitsvisa werden Ausländern für eine bestimmte Dauer und nur dann ausgestellt, wenn keine einheimischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Arbeitserlaubnisse oder befristete Arbeitsvisa werden vom Innenministerium ausgestellt.

  • Das allgemeine Arbeitsvisum gilt für die Dauer des Vertrags oder für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren.
  • Das Arbeitsvisum für kritische Qualifikationen wird für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ausgestellt.
  • Das Arbeitsvisum für den unternehmensinternen Transfer wird ausgestellt, um einen bestehenden Mitarbeiter von einer ausländischen Niederlassung in eine südafrikanische Niederlassung zu versetzen. Es gilt für 4 Jahre und ist weder verlängerbar noch verlängerbar.
  • Das Unternehmensvisum erlaubt es Unternehmen, eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern zu beschäftigen.

Bevölkerung 64m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

69.3%

Städtische Bevölkerung

75.7%

Internetzugang

81.1%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer haben nach einem Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit zu einem Arbeitgeber Anspruch auf 21 aufeinander folgende Tage Jahresurlaub. Alternativ können sie nach Vereinbarung einen Tag Jahresurlaub für jeweils 17 Arbeitstage oder eine Stunde Jahresurlaub für jeweils 17 Arbeitsstunden erhalten. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern den Jahresurlaub vor dessen Beginn und mindestens in Höhe des regulären Lohns bezahlen.

Der Jahresurlaub kann nicht von einem Jahr zum nächsten angesammelt werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Jahresurlaubszyklus nimmt.

Bei Beendigung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern den nicht genommenen Jahresurlaub auszahlen.

Krankheitsurlaub

Nach dem südafrikanischen Gesetz über die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern in jedem 36-monatigen Krankheitsurlaubszyklus eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber sechs Wochen bezahlten Krankenurlaub zu gewähren. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Tag bezahlten Krankenurlaub für jeweils 26 Arbeitstage in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Während des ersten Krankheitsurlaubszyklus eines Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankheitsurlaub um die Anzahl der in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses genommenen Krankheitsurlaubstage verringern. Der Arbeitnehmer muss nach 2 Krankheitstagen ein ärztliches Attest vorlegen.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern am üblichen Zahltag ihr reguläres Gehalt auszahlen. Erhöht sich die Zahl der bezahlten Krankheitstage durch eine Vereinbarung, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 75 % des Lohns für die zusätzlichen Urlaubstage.

Mutterschaftsurlaub

In Südafrika hat eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf einen unbezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Monaten. Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz hat eine Arbeitnehmerin, die in den Arbeitslosenversicherungsfonds (UIF) einzahlt, Anspruch auf eine Mutterschaftsbeihilfe in Höhe von 66 % ihres durchschnittlichen Verdienstes in den letzten sechs Monaten. Diese Leistung wird für die gesamte Dauer des Mutterschaftsurlaubs gezahlt. Auch im Falle einer Fehlgeburt wird die volle Leistung für 4 Monate gezahlt.

Die Arbeitnehmerin kann den Mutterschaftsurlaub jederzeit ab vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin oder zu einem von einem Arzt oder einer Hebamme bescheinigten Datum antreten. Eine schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs und mindestens vier Wochen vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz schriftlich benachrichtigen.

Arbeitnehmerinnen, die im dritten Schwangerschaftsdrittel eine Fehlgeburt erleiden oder ein totgeborenes Kind zur Welt bringen, haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 6 Wochen nach der Fehl- oder Totgeburt.

Vaterschaftsurlaub

Das südafrikanische Arbeitsrecht gewährt Vätern einen Vaterschaftsurlaub von 10 aufeinanderfolgenden Tagen. Die Arbeitslosenkasse zahlt diesen Urlaub in Höhe von 66 % des Verdienstes des Vaters. Ein Adoptivvater hat ebenfalls Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen ab dem Tag, an dem die Adoption angeordnet wird oder ein zuständiges Gericht das Kind in die Obhut eines künftigen Adoptivelternteils gibt.

Sozialversicherung

Rente

In Südafrika gibt es kein nationales Rentensystem und keine Rentenpflicht. Die South African Social Security Agency (SASSA) bietet Personen ab 60 Jahren eine bedarfsabhängige Altersrente, wenn ihr Jahreseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt. Die maximale Altersrente beträgt 2.310 ZAR pro Monat und 2.330 ZAR für Rentner ab 75 Jahren.

Altersrentner, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung auf die Vollzeitbetreuung durch eine andere Person angewiesen sind, haben außerdem Anspruch auf einen Zuschuss von 560 ZAR pro Monat. Diese Zuschüsse werden aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert, die auf nationaler Ebene erhoben werden.

Für Staatsbedienstete gibt es in Südafrika ein eigenes Rentensystem. Es wird vom Government Employees Pension Fund (GEPF) abgedeckt, der abhängig von den Dienstjahren Pauschalleistungen und monatliche Renten zahlt. Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von 7,5 % ihres monatlichen Gehalts und die Arbeitgeber einen Beitrag von 16 % ihres Gehalts.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das südafrikanische Arbeitslosenversicherungsgesetz gewährt dem überlebenden Ehegatten, Lebenspartner oder unterhaltsberechtigten Kind (unter 21 Jahren bzw. unter 25 Jahren, wenn es studiert hat) die Leistungen für Hinterbliebene, wenn der verstorbene Arbeitnehmer in den Arbeitslosenversicherungsfonds eingezahlt und zum Zeitpunkt seines Todes Leistungen angesammelt hatte. Die Leistungen werden in Höhe von 38-60 % des Einkommens des verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt.

Der südafrikanische Government Employees Provident Fund (GEPF) bietet ebenfalls Leistungen für überlebende Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder von verstorbenen Staatsbediensteten.

Alle Arbeitgeber sind für die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen durch den Compensation Fund im Falle eines beruflich bedingten Todes verantwortlich.

Leistungen bei Invalidität

Invaliditätsleistungen werden bei einem nicht berufsbedingten Unfall/einer nicht berufsbedingten Verletzung/Krankheit gezahlt, die zu einer dauerhaften Invalidität führen. Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren, bei denen eine vorübergehende Invalidität von mehr als 6 Monaten festgestellt wird, können bis zu 2.310 ZAR (Südafrikanische Rand) pro Monat erhalten; sie gelten als dauerhaft invalide, wenn sie länger als 12 Monate medizinisch als invalid eingestuft werden. Wird der Arbeitnehmer in eine Einrichtung eingewiesen, die mit dem Staat einen Pflegevertrag abgeschlossen hat, werden die Leistungen auf 25 % des Höchstbetrags gekürzt.

Bei Arbeitsunfällen regelt der South African Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungen für Arbeitnehmer. Die Leistungen werden je nach Art und Grad der Behinderung gezahlt. Die Einkommenshöchstgrenze für diese Leistung ist ab März 2024 auf 597.328 ZAR pro Jahr (49.777,33 ZAR pro Monat) festgelegt.

Mindestalter

In Südafrika liegt das gesetzliche Arbeitsalter bei 15 Jahren. Es ist verboten, Kinder unter 15 Jahren oder älter zu beschäftigen, wenn sie das gesetzliche Mindestalter für den Schulabschluss noch nicht erreicht haben. Ein Kind darf keine Arbeit verrichten, die entweder für eine Person dieses Alters unangemessen ist oder die das Wohlbefinden, die Ausbildung, die körperliche oder geistige Gesundheit und die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnte.

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche (oder 8 Stunden pro Tag) beschäftigt werden, und Kinder, die noch zur Schule gehen, dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche (2 Stunden an einem Schultag und 4 Stunden an einem freien Tag) beschäftigt werden. Sie dürfen an keinem Tag nach 18.00 Uhr abends oder vor 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden, es sei denn, sie arbeiten als Babysitter oder in einem Restaurant, Kino, Theater oder Geschäft unter Aufsicht von Erwachsenen.

Alle minderjährigen Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Mindestlohn und dürfen nicht im Akkord oder als Akkordarbeiter beschäftigt werden.

Arbeitslosigkeit 33.2%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

58.5%

Erwerbsbeteiligung

47%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

71%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog