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Seoul

Überblick

Südkorea, offiziell die Republik Korea, ist ein Land in Ostasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine innovative Technologie, ist Südkorea ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Seouls bis zu den ruhigen Landschaften der Insel Jeju bietet Südkorea eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Südkoreas Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie Produktion, Dienstleistungen und Technologie. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und weltweit führend in der Innovation. Die qualifizierten Arbeitskräfte und die gute Infrastruktur machen Südkorea zu einem attraktiven Ziel für internationale Unternehmen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Nach dem südkoreanischen Gesetz über Arbeitsnormen müssen alle Arbeitgeber in Korea mit ihren Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung abschließen, die mindestens Informationen über Folgendes enthalten muss

  • Löhne
  • Vertragliche Arbeitszeiten
  • Feiertage
  • Wöchentliche bezahlte freie Tage
  • Bezahlter Jahresurlaub

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch eine schriftliche Erklärung aushändigen, wenn eine der oben genannten Bedingungen des Arbeitsvertrags geändert wird.

  • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung ausstellen, in der die Bestandteile des Lohns, die Berechnungsmethode und die Zahlungsmodalitäten angegeben sind. Jede Vereinbarung, die nicht den im Arbeitsnormengesetz und anderen verbindlichen Gesetzen über Arbeitsbedingungen vorgeschriebenen Standards entspricht, ist in dem Maße ungültig, in dem sie diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Der Oberste Gerichtshof von Südkorea vertritt die Auffassung, dass Wettbewerbs- und Abwerbeverbote in Arbeitsverträgen durchsetzbar sind, wenn sie angemessen sind. Selbst wenn ein Wettbewerbsverbot zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer besteht, muss es als ungültig angesehen werden, wenn eine solche Vereinbarung die freie Arbeitsplatzwahl und das Recht des Arbeitnehmers auf Arbeit übermäßig einschränkt oder den freien Wettbewerb übermäßig einschränkt.

Mündliche Vereinbarungen

Das südkoreanische Arbeitsnormengesetz besagt, dass mündliche Verträge für Teilzeitbeschäftigte nicht zulässig sind. Mündliche Verträge sind für Vollzeitbeschäftigte nicht verboten. Bestimmte Bedingungen in Bezug auf Löhne, vertragliche Arbeitszeiten, wöchentliche Freizeit und bezahlten Jahresurlaub müssen dem Arbeitnehmer jedoch bei Abschluss des Arbeitsvertrags schriftlich mitgeteilt werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das südkoreanische Arbeitsnormengesetz enthält keine Bestimmungen über die Verwendung stillschweigender Arbeitsverträge.

Arbeitszeiten

Nach dem geänderten Arbeitsnormengesetz von Südkorea beträgt die Standardarbeitszeit 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag. Ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeit in einer bestimmten Woche oder an einem bestimmten Tag entsprechend dem Vertrag des Arbeitnehmers verlängern. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit während eines bestimmten Zeitraums (von nicht mehr als zwei Wochen) darf jedoch 40 Stunden nicht überschreiten, und die Arbeitszeit in einer bestimmten Woche darf 52 Stunden oder 12 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

Feiertage

Neujahrstag: 1. Januar; Mondneujahrstag (Seollal): 31. Dezember - 2. Januar nach dem Mondkalender; Tag der Unabhängigkeitsbewegung (Sam Il Jul): 1. März; Kindertag (Uhrininal): 5. Mai; Buddha's Geburtstag: 8. April nach dem Mondkalender; Gedenktag: 6. Juni; Unabhängigkeitstag (Kwang Bok Jul): 15. August; Erntemondfest; (Chuseok): 14. August - 16. August nach dem Mondkalender; Nationaler Gründungstag (Kae Chun Jul): 3. Oktober; Hangul-Tag: 9. Oktober; Weihnachtstag: 25. Dezember.

Probezeit

Das südkoreanische Gesetz über Arbeitsnormen (Labor Standards Act, LSA) schränkt die Dauer der Probezeit von Arbeitnehmern nicht ein. Das LSA sieht vor, dass Arbeitgeber während der Probezeit eines Arbeitnehmers nicht die traditionelle Kündigungsfrist von 30 Tagen einhalten müssen. In der Regel wird die Probezeit durch den individuellen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers geregelt und dauert zwischen 3 und 6 Monaten.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht muss ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Arbeitnehmer zu entlassen (einschließlich einer Entlassung aus geschäftlichen Gründen, die nichts mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zu tun haben), dem Arbeitnehmer die Entlassung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen ankündigen. Unterlässt der Arbeitgeber eine solche Vorankündigung, so muss er dem Arbeitnehmer für mindestens 30 Tage den normalen Lohn zahlen. Die Kündigungspflicht gilt nicht, wenn eine Naturkatastrophe, ein Unglücksfall oder ein anderer unvermeidbarer Umstand die Fortführung des Betriebs verhindert, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb erheblich behindert oder wenn der Arbeitnehmer dem Eigentum des Arbeitgebers vorsätzlich Schaden zugefügt hat.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den folgenden Arbeitnehmern zu kündigen:

  • Arbeitnehmer, die täglich beschäftigt werden und weniger als drei aufeinander folgende Monate beschäftigt sind
  • Arbeitnehmer, die für einen festen Zeitraum von nicht mehr als 2 Monaten angestellt sind
  • Arbeitnehmer, die seit weniger als 6 Monaten als monatlich bezahlte Arbeitnehmer beschäftigt sind
  • Arbeitnehmer, die für einen festen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten für eine Saisonarbeit beschäftigt wurden
  • Angestellte in der Probezeit

Abgangsentschädigungen

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht hat ein Vollzeitbeschäftigter Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von mindestens einem durchschnittlichen Monatslohn für jedes Jahr der ununterbrochenen Beschäftigung, wenn er mindestens ein Jahr lang gearbeitet hat. Während des anrechenbaren Jahres muss der Arbeitnehmer mehr als 15 Stunden pro Woche oder mehr als 60 Stunden pro Monat gearbeitet haben.

Die Abfindung ist innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Außerdem muss sie unabhängig vom Grund der Kündigung gezahlt werden. Der "Durchschnittslohn" des Arbeitnehmers umfasst alle Löhne, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in den drei Monaten vor dem Tag des Ausscheidens gezahlt hat, geteilt durch die Gesamtzahl der Tage im selben Zeitraum.

Entschädigung

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 10.030 KRW pro Stunde.

Auszubildende, die weniger als 3 Monate in der Ausbildung sind, sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Nach dem südkoreanischen Gesetz über Arbeitsnormen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens einmal im Monat an einem festen Tag den Lohn zu zahlen. Dies gilt nicht für außerordentliche Löhne, Zulagen oder andere ähnliche Zahlungen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Das südkoreanische Arbeitsrecht definiert die reguläre Arbeitszeit als 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Überstunden sind Arbeiten, die über 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche hinausgehen.

Überstunden werden mit 150 % des normalen Stundenlohns vergütet, ebenso wie die Arbeit an einem Feiertag (bis zu 8 Stunden). Arbeitnehmer, die an einem Feiertag Überstunden leisten (mehr als 8 Stunden), haben Anspruch auf 200 % ihres normalen Stundenlohns.

Während des Jahresurlaubs erhalten die Arbeitnehmer ihren regulären Lohn.

Einwanderung und Visa

Visum

  • Kurzfristiger Besuch - Gültig für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Südkorea zu touristischen Zwecken (B-2), für Geschäftsbesuche (C-3) oder für einen Arbeitsaufenthalt (H-1)
  • Medizinische Behandlung (C-3-3, G-1-10) - Wird einem Patienten erteilt, der zur medizinischen Behandlung oder Genesung durch eine medizinische Einrichtung vor Ort oder einen Betreuer (einschließlich eines Familienmitglieds) eines Patienten nach Korea einreisen möchte
  • Visum zu Studienzwecken (D-2, D-4) - Wird für die Dauer des Studiums in Südkorea erteilt
  • Visum für Berufstätige - Wird für eine qualifizierte Beschäftigung/Forschung in Südkorea für einen kurzfristigen (C-4) oder langfristigen Aufenthalt oder für eine Unternehmensgründung oder eine Professur (E-1) oder einen unternehmensinternen Transfer erteilt
  • Workaction "Digital Nomad" (F-1-D) - Wird Fachkräften gewährt, die die Beschäftigungs- und Gehaltsanforderungen erfüllen (Pilotprogramm)
  • Nichtberufstätige - Wird für ungelernte Arbeit in der Fertigung, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, Fischerei, im Haushalt usw. gewährt.
  • Journalismus/religiöse Gründe - Erteilt für kurzfristige (C-1) oder langfristige (D-5) Berichterstattung oder religiöse Zwecke (D-6)
  • Investition (D-8) - Erteilt für Personen, die in Südkorea investieren möchten
  • Arbeit und Besuch (H-2) - Wird Familienangehörigen von in Südkorea tätigen Arbeitnehmern gewährt
  • Heiratsmigrant (F-6) - wird dem Ehepartner eines koreanischen Staatsangehörigen gewährt
  • Auszubildende (D-1 bis D-3) - für Auszubildende in den Bereichen Kunst und Kultur, Industrie, Köche usw.
  • Diplomatisches/offizielles Visum - wird Diplomaten oder ausländischen Regierungsbeamten gewährt
  • Intra-Company Transferee (D-7) - Wird Personen gewährt, die in einem ausländischen Hauptsitz, einer Niederlassung oder einem Büro eines ausländischen Unternehmens gearbeitet haben und zu einer Tochtergesellschaft, einem Tochterunternehmen oder einer Niederlassung in Südkorea entsandt werden.

Am 1. Januar 2024 führte die südkoreanische Regierung das (F-1-D) Workation (Digital Nomad) Pilotprogramm ein. Dieses Programm wird Ende 2024 überprüft, um festzustellen, ob das Workaction-Visum dauerhaft angeboten werden soll. Mit dem Workaction-Visum können Ausländer und ihre Familien bis zu 2 Jahre lang in Südkorea arbeiten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitserlaubnisse

Die südkoreanische Einwanderungsbehörde erteilt keine Arbeitserlaubnis an sich, sondern der Arbeitsstatus wird durch das Visum bestimmt.

Ausländische Staatsangehörige müssen in der Regel das entsprechende Visum einholen, bevor sie zu Geschäfts- oder Arbeitszwecken nach Südkorea einreisen. Arbeitgeber dürfen Ausländer, die nicht im Besitz eines ordnungsgemäßen Arbeitsvisums sind, nicht einsetzen oder beschäftigen.

Es gibt 36 Arten von Visa, von denen neun mit der Beschäftigung des Visuminhabers verbunden sind. Die Visa fallen in die allgemeinen Kategorien der Geschäfts- und Arbeitsvisa.

Es gibt vier Arten von Geschäftsvisa:

  • Befristete Geschäftsvisa (C-3-Visa)
  • Visa für den unternehmensinternen Transfer (D-7-Visa)
  • Unternehmensinvestitionen (D-8-Visa)
  • Handelsmanagement-Visa (D-9-Visa)

Das D-7-Visum ist das häufigste Visum für ausländische Staatsangehörige, die bei einem ausländischen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens beschäftigt sind.

Beschäftigungsvisa werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die direkt bei einem südkoreanischen Unternehmen beschäftigt werden möchten:

  • C-4-Visa sind für ausländische Staatsangehörige, die für einen südkoreanischen Arbeitgeber höchstens 90 Tage lang arbeiten.
  • Es gibt vier weitere Arbeitsvisa, die nur für Ausländer ausgestellt werden, die eine hochqualifizierte Tätigkeit ausüben: Forschung (E-3), Technologieberatung (E-4), lizenzierte Berufe (E-5) und speziell bezeichnete Tätigkeiten (E-7).

Bevölkerung 51.8m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

81.5%

Städtische Bevölkerung

97.9%

Internetzugang

96.9%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht haben vollzeitbeschäftigte Angestellte nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 15 Tage bezahlten Jahresurlaub. Während des ersten Jahres der Betriebszugehörigkeit erhalten die Arbeitnehmer für jeden voll gearbeiteten Monat 1 Tag Urlaub (insgesamt 11 Tage). Um Anspruch auf bezahlten Urlaub zu haben, müssen die Mitarbeiter in jedem Dienstjahr mindestens 80 % der Arbeitszeit anwesend sein.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag für jeweils 2 aufeinanderfolgende Dienstjahre, das erste Jahr nicht mitgerechnet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage pro Jahr sind jedoch auf 25 Tage begrenzt.

Der Urlaub des Arbeitnehmers läuft weiter, wenn der Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub ist. Der bezahlte Jahresurlaub verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres genommen wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer daran gehindert wurde, den Urlaub des Arbeitgebers zu nehmen.

Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, die den Arbeitnehmer verpflichtet, an bestimmten Tagen bezahlten Urlaub zu nehmen.

Krankheitsurlaub

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitnehmern Urlaub für nicht arbeitsbedingte Krankheiten oder Verletzungen zu gewähren.

Nach dem Arbeitsnormengesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, bezahlten Urlaub für arbeitsbedingte Krankheiten oder Verletzungen zu gewähren. Der Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer, der an einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit leidet, die notwendige medizinische Behandlung auf seine Kosten gewähren oder die entsprechenden Kosten übernehmen. Der Arbeitgeber zahlt einem Arbeitnehmer, der sich wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztlicher Behandlung befindet, eine Entschädigung für die Arbeitsunterbrechung in Höhe von 60 % seines Durchschnittslohns während der Dauer der ärztlichen Behandlung.

Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und erhält der Arbeitgeber von der zuständigen Arbeitsbeziehungskommission eine Genehmigung für diese Fahrlässigkeit, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Entschädigung für Arbeitsunterbrechung oder Arbeitsunfähigkeit zu zahlen.

Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunterbrechung zur medizinischen Behandlung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit und innerhalb von 30 Tagen danach nicht entlassen.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem südkoreanischen Arbeitsgesetz müssen Arbeitgeber schwangeren Arbeitnehmerinnen insgesamt 90 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub gewähren (120 Tage im Falle einer Schwangerschaft mit mehr als einem Kind), der vor oder nach der Entbindung in Anspruch genommen werden kann. Die Vergütung wird für 60 Tage vom Arbeitgeber finanziert, während die restlichen 30 Tage (bzw. 45 Tage bei einer Schwangerschaft mit mehr als einem Kind) aus dem Beschäftigungsversicherungsfonds, einem vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit eingerichteten staatlichen Fonds, gezahlt werden.

In den 90 Tagen des gesetzlichen Urlaubs sind Feiertage und Sonntage enthalten. Darüber hinaus müssen mindestens 45 Tage nach der Entbindung in Anspruch genommen werden (wenn jedoch mehr als 45 Tage vor der Entbindung verbraucht wurden, muss der Arbeitgeber 45 Tage Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung gewähren). Jeder Zeitraum, der über die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Tage hinausgeht, muss nicht als bezahlter Urlaub gewertet werden. Obwohl es gewisse Einschränkungen gibt, muss Mutterschaftsurlaub bei Frühgeburten, Fehlgeburten und Totgeburten gewährt werden.

Nach dem Equal Employment Opportunity and Work-Family Balance Assistance Act (Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit bei der Beschäftigung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) steht einem Elternteil mit einem Kind bis zum Alter von 8 Jahren ein unbezahlter Urlaub von bis zu 1 Jahr zu.

Vaterschaftsurlaub

Ab dem 23. Februar 2025 haben Väter Anspruch auf 20 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, der innerhalb von 120 Tagen nach der Geburt des Kindes beantragt werden muss. Arbeitnehmer können den Vaterschaftsurlaub in 3 verschiedene Abschnitte aufteilen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Jahr Kinderbetreuungsurlaub zur Erziehung ihrer leiblichen oder adoptierten Kinder, die 8 Jahre alt oder jünger sind oder die zweite Klasse oder darunter besuchen. Arbeitnehmer können auch eine reduzierte Arbeitszeit für einen Zeitraum der Kinderbetreuung beantragen, um ihre Kinder zu erziehen, die 12 Jahre oder jünger sind oder die sechste Klasse oder jünger besuchen. Der Zeitraum der reduzierten Arbeitszeit kann bis zu einem Jahr dauern.

Arbeitgebern ist es untersagt, nachteilige Maßnahmen gegen Arbeitnehmer im Vaterschaftsurlaub zu ergreifen.

Sozialversicherung

Rente

Alle Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer (einschließlich des stellvertretenden Direktors eines Unternehmens) in das nationale Rentensystem einbeziehen. Ausländer zwischen 18 und 60 Jahren, die sich in Korea aufhalten, sind ebenfalls obligatorisch im Nationalen Rentensystem versichert. Das Rentenalter beträgt 62 Jahre und wird bis 2033 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Arbeitnehmer, die 60 Jahre oder älter sind, sowie Gelegenheits- oder Zeitarbeitnehmer im Sinne der einschlägigen Gesetze sind jedoch von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine volle Altersrente, wenn sie mindestens 20 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Altersrente setzt sich aus einem Grundrentenbetrag (BPA) und einem zusätzlichen Rentenbetrag (APA) oder einer Zulage für Angehörige zusammen. Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, aber weniger als 10 Jahre Beiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf eine pauschale Altersbeihilfe in Höhe ihrer Gesamtbeiträge.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge in das nationale Rentensystem einzuzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kostenlast der Rentenbeiträge, die sich auf 9 % des monatlichen Arbeitseinkommens belaufen, zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer 4,5 % des monatlichen Arbeitseinkommens beitragen müssen.

Für den Antragszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.170.000 KRW (südkoreanische Won), und das monatliche Mindesteinkommen, das für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird, beträgt 390.000 KRW.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente die Witwe eines Versicherten, der Witwer, wenn er mindestens 60 Jahre alt ist (oder ein Witwer jeden Alters mit einer Behinderung ersten oder zweiten Grades), die Eltern und Großeltern (einschließlich der Eltern oder Großeltern des Ehegatten), die mindestens 60 Jahre alt sind (oder jedes Alter mit einer Behinderung ersten oder zweiten Grades), sowie die Kinder und Enkelkinder, die jünger als 25 Jahre alt sind (oder jedes Alter mit einer Behinderung ersten oder zweiten Grades).

Die Hinterbliebenenrente wird beim Tod eines Versicherten (der Verstorbene muss 66,7 % der vorgesehenen Beiträge pünktlich gezahlt haben, es sei denn, die unbezahlte Versicherungszeit beträgt weniger als sechs Monate), eines Altersrentners oder eines Invalidenrentners mit einer Behinderung ersten oder zweiten Grades gezahlt.

Wenn der Verstorbene mindestens 20 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, beträgt die Rente 60 % des monatlichen Grundrentenbetrags (BPA) des Verstorbenen; bei zehn bis 19 Beitragsjahren beträgt die Rente 50 %; bei weniger als zehn Beitragsjahren beträgt die Rente 40 %.

Der BPA beträgt 1,29 (und sinkt jährlich um 0,015 bis 1,2 im Jahr 2028), multipliziert mit der Summe aus dem durchschnittlichen indexierten nationalen Monatslohn in den drei Jahren unmittelbar vor dem Jahr, in dem die Rente erstmals gezahlt wird, und dem durchschnittlichen Monatslohn des Versicherten während der gesamten Beitragszeit des Versicherten. Für Versicherungsjahre von mehr als 20 Jahren wird ein Zuschlag gezahlt.

Leistungen bei Invalidität

Nach dem südkoreanischen Arbeitsrecht wird eine Invaliditätsrente (je nach Grad der Invalidität) an Personen gezahlt, deren Invalidität nach der Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen während des Versicherungszeitraums eintritt. Renten werden an Personen mit Behinderungen ersten, zweiten und dritten Grades gezahlt, während Personen mit Behinderungen vierten Grades Kapitalleistungen erhalten.

Die Invaliditätsrente wird nach dem Grad der Invalidität und dem monatlichen Grundrentenbetrag (BPA) des Versicherten berechnet. Bei einer Invalidität ersten Grades werden 100 %, bei einer Invalidität zweiten Grades 80 % und bei einer Invalidität dritten Grades 60 % des BPA des Versicherten gezahlt.

Der derzeitige BPA beträgt das 1,29-fache des durchschnittlichen indexierten nationalen Monatslohns in den drei Jahren unmittelbar vor dem Jahr der ersten Rentenzahlung und des durchschnittlichen Monatslohns des Versicherten während des gesamten Beitragszeitraums (der BPA sinkt jedoch jährlich um 0,015, bis er im Jahr 2028 1,2 beträgt). Für Versicherungsjahre, die 20 Jahre überschreiten, wird ein Aufschlag gezahlt.

Mindestalter

Das südkoreanische Gesetz besagt, dass Minderjährige unter 15 Jahren (einschließlich Minderjähriger unter 18 Jahren, die eine Mittelschule gemäß dem Gesetz über die Grund- und Mittelschulbildung besuchen) nicht beschäftigt werden dürfen. Diese Vorschrift gilt nicht für Minderjährige mit einer Bescheinigung über eine Beschäftigungserlaubnis, die vom Minister für Arbeit und Beschäftigung gemäß den im Präsidialerlass festgelegten Standards ausgestellt wurde.

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht arbeiten, es sei denn, sie haben eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern oder ihres Vormunds. In jedem Fall ist es Minderjährigen untersagt, ohne Erlaubnis des Arbeitsministeriums Nachtschichten zu leisten.

Weder ein Vormund noch eine Person mit elterlicher Vollmacht darf für einen Minderjährigen einen Arbeitsvertrag abschließen. Eine Person mit elterlicher Vollmacht, der Vormund eines Minderjährigen oder der Minister für Beschäftigung und Arbeit können einen Arbeitsvertrag kündigen, wenn der Arbeitsvertrag für den Minderjährigen nachteilig ist.

Arbeitslosigkeit 2.6%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

64.2%

Erwerbsbeteiligung

43.9%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

89%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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