BEVÖLKERUNG
1.2m
WÄHRUNG
L (SZL)
HAUPTSTADT
Lobamba
Eswatini, offiziell das Königreich Eswatini, ist ein Binnenstaat im südlichen Afrika. Eswatini ist bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte und ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Mbabanes bis zu den ruhigen Landschaften des Hochlands von Eswatini bietet Eswatini eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die Wirtschaft Eswatinis basiert weitgehend auf der Landwirtschaft, der verarbeitenden Industrie und dem Dienstleistungssektor. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Alle Arbeitgeber in Eswatini müssen ihren Arbeitnehmern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Einstellung oder sechs Wochen nach ihrem Eintritt in das Unternehmen eine schriftliche Erklärung über die Beschäftigungsbedingungen aushändigen (Formular am Ende des zweiten Anhangs). Sie muss die Identität beider Parteien, das Datum des Arbeitsbeginns, die Arbeitsstunden, die Art der Arbeit, den Urlaubsanspruch, die Kündigungsfrist, die Rentenregelung usw. enthalten. Dieses Formular ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und dem Labour Commissioner vorzulegen.
Die folgenden Kategorien von Arbeitsverträgen bedürfen keiner schriftlichen Form:
Alle Arbeitgeber in Eswatini sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Einstellung bzw. innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Eintritt in das Unternehmen eine schriftliche Erklärung über die Beschäftigungsbedingungen auszuhändigen (Formular am Ende des zweiten Anhangs). Die folgenden Kategorien von Arbeitsverträgen bedürfen keiner schriftlichen Form:
In Eswatini gibt es keine Vorschriften über stillschweigende Verträge, da schriftliche Verträge mit Ausnahme der folgenden Situationen obligatorisch sind:
Die Standardarbeitszeit für Arbeitnehmer wird in den Tarifverträgen der einzelnen Branchen und in den individuellen Arbeitsverträgen festgelegt. Die Normalarbeitszeit beträgt 45 bis 48 Stunden pro Woche, verteilt auf 5 oder 6 Tage. Jeder Arbeitnehmer erhält einen freien Tag pro Woche, und von keinem Arbeitnehmer wird verlangt, an seinem freien Tag in aufeinanderfolgenden Wochen zu arbeiten, es sei denn, dies wird im Voraus vereinbart. Die Arbeitszeit für Kinder darf 6 Stunden pro Tag oder 33 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Arbeitnehmer, die an bezahlten Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf eine Prämienzahlung, die sich nach den Vorschriften der jeweiligen Branche richtet. Arbeitnehmer, die im Baugewerbe arbeiten, erhalten für die Arbeit an Feiertagen den doppelten Lohn. Fällt ein bezahlter Feiertag in den Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, so wird die Dauer des Jahresurlaubs für diesen Feiertag um einen Tag verlängert, und der Lohn, der dem Arbeitnehmer für den Jahresurlaub zusteht, umfasst einen Tageslohn für jeden solchen Feiertag.
Die Probezeit darf nicht länger als 3 Monate dauern, es sei denn, es handelt sich um Arbeitnehmer, die mit Aufsichts-, Fach- oder vertraulichen Aufgaben betraut sind. Bei Arbeitnehmern, die mit Aufsichts-, technischen oder vertraulichen Aufgaben betraut sind, wird die Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung schriftlich festgelegt. Während der Probezeit kann jede Partei den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.
Die im Arbeitsgesetz vorgeschriebene Mindestkündigungsfrist für die Beendigung eines Arbeitsvertrags ist wie folgt:
Die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, der drei Monate oder länger ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, beträgt mindestens 1 Woche oder wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Während der Probezeit ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Die Arbeitnehmer haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf 12 Stunden bezahlten Urlaub pro Woche, um sich eine neue Stelle zu suchen.
Arbeitnehmer, deren Vertrag aus Gründen gekündigt wird, die mit dem Arbeitgeber zusammenhängen und die sie nicht selbst verschuldet haben, haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung wird in Höhe von 10 Tagessätzen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit berechnet, die über das erste Jahr hinausgeht.
In Eswatini werden die Mindestlöhne nach Berufsgruppen und auf Branchenebene festgelegt, in einigen Branchen sogar auf regionaler Ebene. Die derzeitigen Mindestgrundlöhne sind wie folgt:
Arbeitnehmer, die mehr als die normale Arbeitszeit leisten, haben Anspruch auf eine Überstundenvergütung, die sich nach den Tarifverträgen der Branche richtet und in der Regel das 1,5- bis 2-fache des Tariflohns beträgt. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer die Anzahl der zum Überstundensatz bezahlten Stunden aufzeichnen.
Der Jahresurlaub wird nach dem normalen Lohnsatz des Arbeitnehmers vergütet. Die Löhne für den bezahlten Jahresurlaub sind im Voraus zu zahlen, spätestens am letzten Arbeitstag vor dem Feiertag.
Arbeitnehmer, die an bezahlten Feiertagen arbeiten, haben je nach den Bestimmungen ihrer Branche Anspruch auf eine Prämienzahlung.
In Eswatini gibt es die folgenden Visumkategorien:
Die folgenden Arten von Einreisepässen werden ebenfalls ausgestellt:
Ausländische Staatsangehörige, die zum Zwecke der Beschäftigung nach Eswatini einreisen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen der Einwanderungsbehörde die folgenden Unterlagen vorlegen:
Die Gültigkeitsdauer einer Einreiseerlaubnis liegt im Ermessen des Chief Immigration Officer, kann aber gegen Zahlung der Verlängerungsgebühr um weitere Zeiträume verlängert werden, sofern sie nicht für mehr als fünf Jahre ausgestellt oder verlängert wird. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Genehmigungsinhabers muss der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen dem Chief Immigration Officer melden.
Bevölkerung 1.2m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
25%
Städtische Bevölkerung
57.6%
Internetzugang
65.1%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
Ein Arbeitnehmer hat nach einem Jahr Arbeit Anspruch auf 2 Wochen (12 Tage) bezahlten Jahresurlaub. Dieser Urlaub muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der Urlaub angesammelt wurde, genommen werden. Der Jahresurlaub wird nach dem normalen Lohnsatz des Arbeitnehmers bezahlt. Der Lohn für den bezahlten Jahresurlaub wird im Voraus, spätestens am letzten Arbeitstag vor dem Urlaub, gezahlt.
Ein Arbeitnehmer, der in einem Jahr 36 Tage Urlaub aus anderen Gründen als Krankheit oder Mutterschaft genommen hat, hat in diesem Jahr keinen Anspruch auf Jahresurlaub.
Arbeitnehmer können mit ihren Arbeitgebern vereinbaren, jedes Jahr eine Woche ihres Urlaubs zu verschieben und diesen für maximal 4 Jahre anzusammeln. Wird ein Arbeitsvertrag gekündigt, bevor der Arbeitnehmer den gesamten angesammelten Jahresurlaub in Anspruch nehmen kann, hat er Anspruch auf die Bezahlung dieser Urlaubstage.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf höchstens 14 Tage Krankheitsurlaub bei voller Bezahlung und höchstens 14 Tage Krankheitsurlaub bei halber Bezahlung, wenn sie drei Monate lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben. Der Arbeitgeber zahlt den Krankheitsurlaub zum Grundlohn des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest vorlegen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Arbeitnehmerinnen in Eswatini haben Anspruch auf 12 Wochen Mutterschaftsurlaub, 6 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung. 2 Wochen des Mutterschaftsurlaubs werden in voller Höhe bezahlt. Um Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub zu haben, müssen die Arbeitnehmerinnen ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Sie können den nächsten Mutterschaftsurlaub nach Ablauf von 24 Monaten nach dem letzten in Anspruch nehmen.
Der Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs nicht kündigen oder eine Kündigung aussprechen oder von ihr verlangen, dass sie kündigt, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen erforderlich. Die Arbeitnehmerinnen haben das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub ihre frühere oder eine gleichwertige Tätigkeit ohne Verlust der Betriebszugehörigkeit und des Arbeitsentgelts fortzusetzen.
In Eswatini gibt es keine Bestimmungen für einen Vaterschaftsurlaub.
Der National Provident Fund of Eswatini bietet den Versicherten Altersversorgungsleistungen an. Alle Arbeitnehmer müssen von ihren Arbeitgebern bei dem Fonds angemeldet werden. Die Beiträge zum Fonds werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern gezahlt.
Das Renteneintrittsalter beträgt 50 Jahre (bzw. 45 Jahre für Personen, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung in den Ruhestand versetzt werden). Wenn ein Versicherter, der mit 50 Jahren Anspruch auf eine Altersleistung hat, weiterarbeitet, muss der Arbeitgeber weiterhin Beiträge für ihn zahlen. Der Arbeitgeber muss 2 Jahre warten, bevor er erneut eine Leistung beantragen kann. Bei Eintritt in den Ruhestand wird die Leistung in Form einer Rente oder eines Pauschalbetrags ausgezahlt, der sich aus der Gesamtsumme der gezahlten Beiträge und der aufgelaufenen Zinsen zusammensetzt.
Es gibt auch ein universelles, von der Regierung finanziertes Sozialhilfesystem, das Staatsbürgern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Eswatini, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben, Altersleistungen gewährt. Sie müssen in Eswatini leben, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Die Leistung wird in Höhe von 500 SZL (Swazi lilangeni) pro Monat gezahlt.
Der National Provident Fund von Eswatini gewährt den Hinterbliebenen eines Versicherten, der stirbt, bevor er Anspruch auf eine persönliche Leistung hat, Leistungen. Zu den Hinterbliebenen zählen auch Familienangehörige. Die an sie gezahlte Gesamtleistung entspricht der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge und der aufgelaufenen Zinsen auf dem Konto des verstorbenen Versicherten. Die Leistung wird unter den Hinterbliebenen in dem Verhältnis aufgeteilt, das das Mitglied dem leitenden Angestellten schriftlich mitgeteilt hat.
Stirbt ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen das 48-fache des Monatsgehalts des Verstorbenen. Außerdem erhalten sie ein Begräbnisgeld von 500 SZL.
Der Nationale Vorsorgefonds von Eswatini erbringt Invaliditätsleistungen für Versicherte, die dauerhaft körperlich oder geistig behindert sind. Es gibt keine Altersvoraussetzungen. Der Anspruchsberechtigte muss ein ärztliches Attest vorlegen, in dem bestätigt wird, dass sein Mitglied aufgrund des Unfalls, der Krankheit oder der psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Leistung wird in Form einer Rente oder eines Pauschalbetrages aus der Gesamtsumme der gezahlten Beiträge und der aufgelaufenen Zinsen gezahlt.
Es gibt ein universelles Sozialhilfesystem für dauerhaft behinderte Staatsbürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in Eswatini. Der Zuschuss beträgt 280 SZL pro Monat.
Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben Arbeitnehmer je nach Art und Grad der Invalidität Anspruch auf Leistungen, die von ihren Arbeitgebern (über eine Versicherung) gezahlt werden.
Das Mindestalter für die Beschäftigung in Eswatini beträgt 15 Jahre. Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht in einem Industrieunternehmen beschäftigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen, in dem nur ihre unmittelbaren Familienangehörigen beschäftigt sind, oder in einer Fachschule oder in einem Industrieunternehmen, das nicht zu kommerziellen Zwecken betrieben wird und in dem die Arbeit einen erzieherischen Charakter hat. Sie dürfen nicht während der Schulzeit oder zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr des folgenden Tages beschäftigt werden. Die Arbeitszeit darf 6 Stunden pro Tag oder 33 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von vier Stunden muss eine Pause von mindestens einer Stunde für eine Mahlzeit oder eine Ruhepause eingelegt werden.
Als Jugendliche gelten Personen, die über 15, aber unter 18 Jahre alt sind. Sie können in Industriebetrieben beschäftigt werden. Sie dürfen nicht zur Nachtarbeit eingesetzt werden, außer in landwirtschaftlichen Betrieben. Zwischen zwei Arbeitstagen muss ihnen eine Ruhezeit von mindestens 13 aufeinanderfolgenden Stunden gewährt werden.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Arbeiten, Arbeiten unter Tage, Arbeiten, bei denen berauschende Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden, oder Arbeiten, die ihre Sittlichkeit oder ihr Verhalten beeinträchtigen können, beschäftigt werden.
Arbeitslosigkeit 34.4%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
47.2%
Erwerbsbeteiligung
49%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
56%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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