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BEVÖLKERUNG

10.6m

WÄHRUNG

kr (SEK)

HAUPTSTADT

Stockholm

Überblick

Schweden, offiziell das Königreich Schweden, ist ein Land in Nordeuropa. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine innovative Technologie ist Schweden ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Stockholms bis zu den ruhigen Landschaften Lapplands bietet Schweden eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Schwedens Wirtschaft ist vielfältig, mit Schlüsselsektoren wie Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anzieht.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

In Schweden ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht erforderlich. Arbeitsverträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden und unterliegen keinen Formvorschriften.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Erklärung über die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses aushändigen, es sei denn, das Arbeitsverhältnis dauert weniger als drei Wochen. Die Information muss folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Anschriften beider Parteien, Datum des Arbeitsbeginns
  • Stellenbeschreibung, Berufsbezeichnung oder Titel
  • Befristete oder unbefristete Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. die geltende Probezeit
  • Lohnsatz, Leistungen und Zahlungsplan
  • Dauer des Jahresurlaubs und des normalen Arbeitstages oder der Arbeitswoche
  • Tarifvertrag, sofern zutreffend und relevant

Eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem Arbeitsvertrag muss schriftlich erfolgen. Die Beschränkung muss in Bezug auf Ort und Zeit angemessen sein.

Mündliche Vereinbarungen

Nach schwedischem Arbeitsrecht können Arbeitsverträge in jeder Form abgeschlossen werden und unterliegen keinen Formvorschriften. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsantritt eine schriftliche Erklärung über die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Nach schwedischem Arbeitsrecht können Arbeitsverträge in jeder Form abgeschlossen werden und unterliegen keinen Formvorschriften. Das Beschäftigungsschutzgesetz besagt, dass ein Arbeitsvertrag in jeder Form abgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsaufnahme eine schriftliche Erklärung über die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Arbeitszeiten

In Schweden beträgt die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte 40 Stunden pro Woche. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Art seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz anwesend sein muss, um bei Bedarf Arbeiten auszuführen, kann er Bereitschaftsdienst bis zu einer Höchstdauer von 48 Stunden innerhalb von vier Wochen oder 50 Stunden pro Kalendermonat geltend machen.

In Schweden gibt es zwar keine speziellen Rechtsvorschriften für die Fernarbeit, aber das Gesetz über die Arbeitsumgebung besagt, dass der Arbeitgeber für die Arbeitsumgebung des Arbeitnehmers verantwortlich ist, auch wenn dieser von zu Hause aus arbeitet. Der Arbeitgeber muss alles Notwendige tun, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer Krankheiten oder Unfällen ausgesetzt ist. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen müssen die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, kürzere Pausen zu machen, die auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Feiertage

Neujahrstag (nyårsdagen): 1. Januar, Dreikönigstag (trettondedag): 6. Januar, Karfreitag (långfredagen): Der Freitag vor Ostersonntag, Ostersonntag (påskdagen): Der Sonntag nach dem Vollmond, der am oder unmittelbar nach dem 21. März stattfindet, Ostermontag (annandag påsk): Der Tag nach dem Ostersonntag, Internationaler Tag der Arbeit (första maj): 1. Mai, Himmelfahrtstag ( Kristi himmelsfärdsdag): Sechster Donnerstag nach Ostersonntag, Pfingsten (pingstdagen): Siebter Sonntag nach Ostersonntag, Schwedischer Nationalfeiertag (Sveriges nationaldag): 6. Juni, Mittsommertag (midsommardagen): Der Samstag in der Zeit vom 20. bis 26. Juni, Allerheiligen ( alla helgons dag ): Der Samstag in der Zeit vom 31. Oktober bis 6. November, Weihnachtstag (juldagen): 25. Dezember, zweiter Weihnachtsfeiertag (annandag jul): 26. Dezember.

Probezeit

Die Probezeit darf nicht länger als 6 Monate sein. Unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist können beide Parteien das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit und aus jedem beliebigen Grund (außer aus diskriminierenden Gründen) kündigen.

Ein Arbeitgeber kann beschließen, einem Arbeitnehmer in der Probezeit kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anzubieten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Probezeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mitteilen, dass er beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht fortzusetzen. Erfolgt keine solche Mitteilung, wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für unbefristet Beschäftigte wird wie folgt berechnet:

  • 0-2 Jahre Beschäftigungsdauer: Kündigungsfrist von 1 Monat
  • 2-4 Beschäftigungsjahre: 2 Monate Kündigungsfrist
  • 4-6 Jahre Beschäftigungsdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • 6-8 Jahre Betriebszugehörigkeit: Kündigungsfrist von 4 Monaten
  • 8-10 Jahre Betriebszugehörigkeit: Kündigungsfrist von 5 Monaten
  • Mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate Kündigungsfrist

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, dem Arbeitnehmer persönlich ausgehändigt werden und bestimmte Formalitäten enthalten (insbesondere den Grund für die Kündigung und die Vorgehensweise des Arbeitnehmers, wenn er die Kündigung anfechten möchte).

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der Arbeitgeber, wenn der Vertrag eines Arbeitnehmers, der in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt war, endet und nicht verlängert wird, eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Ablauf des Vertrags einhalten.

Abfindungsleistungen

In Schweden gibt es keine gesetzlichen Abfindungsvorschriften für Arbeitgeber. Abfindungen werden in der Regel in individuellen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen festgelegt.

Die Stiftung für Tarifverhandlungen, TRR Trygghetsrådet, unterstützt Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Arbeitsmangel oder Krankheit beendet wurde.

AGE zahlt 70 % des vorherigen Gehalts, einschließlich einer Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung. Je nach Alter des Arbeitnehmers wird die AGE 6 bis 18 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.

Entschädigung

Mindestlöhne

In Schweden gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne. Stattdessen wird der Mindestlohn durch Tarifverträge(overenskomster) festgelegt, die je nach Branche variieren können.

Die Löhne werden unter Berücksichtigung der Verantwortung und des Schwierigkeitsgrads der Arbeitsaufgaben, des Arbeitsumfelds, der Art der Aufgaben, der erforderlichen Qualifikationen, der Unabhängigkeit im Beruf, der Branche und anderer Faktoren festgelegt.

Die Häufigkeit der Gehaltszahlung wird durch den individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden dürfen 48 Stunden in vier Wochen, 50 Stunden pro Kalendermonat und 200 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Überstunden, die über die allgemeinen Überstunden hinausgehen, sind auf maximal 150 Stunden im Kalenderjahr begrenzt. Sie sind zulässig, wenn besondere Gründe dafür vorliegen und keine andere angemessene Lösung möglich war. Die schwedischen Gesetze sehen auch Bestimmungen für Bereitschaftsdienstevor, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aufhält, um bei Bedarf zu arbeiten. Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als 48 Bereitschaftsstunden innerhalb von vier Wochen oder 50 Stunden innerhalb eines Kalendermonats leisten.

Da es keine nationale Regelung für die Vergütung von Überstunden gibt, werden die Sätze entweder durch Tarifvertrag oder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Für die Arbeit an Feiertagen gibt es keine besonderen Vergütungsregelungen.

Die Bezahlung des Jahresurlaubs hängt davon ab, wie ein Arbeitnehmer entlohnt wird. Für Arbeitnehmer, die wöchentlich oder monatlich bezahlt werden, gilt bis auf einige Ausnahmen die Regel des gleichen Entgelts. Der Urlaubszuschlag für wöchentlich bezahlte Arbeitnehmer beträgt 1,82 % des Wochenlohns. Der Urlaubszuschlag für monatlich bezahlte Arbeitnehmer beträgt 0,43 % des Monatslohns. Für die anderen gilt die Prozentregel, nach der die Arbeitnehmer 12 % des Jahresarbeitsentgelts für den Jahresurlaub erhalten.

Einwanderung und Visa

Visum

Für die Einreise nach Schweden benötigen Sie ein Schengen-Visum, es sei denn, Sie sind Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs, Australiens, Kanadas oder der Vereinigten Staaten. Mit diesem Visum kann man sich bis zu 90 Tage in Schweden aufhalten. Wer länger als 3 Monate bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung für Besucher.

Ein Schengen-Visum kann für folgende Zwecke erteilt werden:

  • Besuch von Verwandten oder Freunden (erfordert eine Einladung des Gastgebers)
  • Geschäfts- oder Konferenzbesuche, Seminare oder ähnliche Veranstaltungen (erfordert eine Einladung des Gastunternehmens)
  • Tourismus
  • Medizinische Behandlung (erfordert eine ärztliche Bescheinigung über die Behandlung und den Nachweis, dass in Schweden Geld für diese Behandlung hinterlegt wurde)
  • Religiöse Zwecke (erfordert eine Einladung von einer religiösen Organisation/Versammlung)
  • Studium und Forschung (erfordert eine Einladung oder einen Nachweis über die Annahme durch eine schwedische Universität)
  • Praktika oder Freiwilligenarbeit (erfordert eine Einladung der Praktikums-/Freiwilligenorganisation)

EU-Bürger brauchen keine Genehmigung, um Schweden zu besuchen, dort zu arbeiten oder zu leben. EU-Bürger können sich unbegrenzt in Schweden aufhalten, müssen sich aber bei den örtlichen Behörden anmelden, wenn sie länger als drei Monate bleiben.

Arbeitserlaubnis

Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Schweden zu arbeiten. Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, muss eine Person ein Arbeitsangebot von einem Arbeitgeber in Schweden haben. Der Arbeitgeber muss das Stellenangebot vorbereitet und die Stelle mindestens 10 Tage lang in Schweden und in der EU ausgeschrieben haben (dies gilt für Neueinstellungen). Im Jahr 2024 beträgt das monatliche Durchschnittsgehalt, das für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Schweden erforderlich ist, 28 480 SEK (Schwedische Kronen). Die Arbeitsbedingungen müssen mindestens den schwedischen Tarifverträgen oder den berufs- oder branchenüblichen Bedingungen entsprechen. Eine Arbeitserlaubnis ist bis zu einem Jahr gültig und kann verlängert werden.

Mit dem Einreisevisum (D-Visum) kann eine Person, die eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, während der Bearbeitungszeit eine Geschäftsreise außerhalb Schwedens antreten.

EU- und EWR-Bürger benötigen kein Visum und können ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Schweden arbeiten. Wenn sie jedoch länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen sie sich bei der schwedischen Migrationsbehörde anmelden.

Bevölkerung 10.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

89%

Städtische Bevölkerung

95.5%

Internetzugang

98.6%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 25 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, beginnend mit dem ersten Beschäftigungsjahr. Ein Arbeitnehmer kann 5 Tage Jahresurlaub pro Jahr bis zu 5 Jahre lang übertragen, um in einem bestimmten Jahr einen längeren Urlaub zu nehmen.

Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, es sei denn, der Arbeitnehmer arbeitet gewöhnlich an Wochenenden und der Urlaub ist kürzer als fünf Tage.

Die Bezahlung des Jahresurlaubs hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer entlohnt wird. Für Arbeitnehmer, die wöchentlich oder monatlich bezahlt werden, gilt mit einigen Ausnahmen die Regel des gleichen Entgelts. Der Urlaubszuschlag für wöchentlich bezahlte Arbeitnehmer beträgt 1,82 % des Wochenlohns. Der Urlaubszuschlag für monatlich bezahlte Arbeitnehmer beträgt 0,43 % des Monatslohns. Hat der Arbeitnehmer variable Entgeltbestandteile, beträgt das Urlaubsgeld 12 % des gesamten variablen Entgelts des Arbeitnehmers, das während des Urlaubsjahres fällig wurde.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer, die wegen Krankheit der Arbeit fernbleiben, haben Anspruch auf Krankengeld für die ersten 14 Tage der Krankheit, mit Ausnahme des ersten Tages, des so genannten "Wartetages". Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern für die Tage 2 bis 14 der Krankheit Krankengeld zu zahlen. Nach 2 Wochen können die Arbeitnehmer bei der schwedischen Sozialversicherungsanstalt(Försäkringskassan) Krankengeld beantragen. Die maximale Leistung beträgt 1 218 SEK (Schwedische Kronen) pro Tag. Ist ein Arbeitnehmer länger als ein Jahr krankgeschrieben, werden die Leistungen auf 75 % des Einkommens gekürzt. Im Falle einer schweren Krankheit beträgt die Leistung weiterhin 80 % des Einkommens.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf vollständigen Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes während eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und sieben Wochen nach der Entbindung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs zu bezahlen; in diesem Fall übernimmt die schwedische Sozialversicherungsanstalt die Mutterschaftsleistungen. Die Leistungen werden in Höhe von 80 % des Einkommens gezahlt, bis zu einem Höchstbetrag von 914 SEK (Schwedische Kronen) pro Tag bis zum elften Tag vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Tag vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Arbeitnehmerinnen können auch beantragen, dass die Leistungen 60 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen, wenn sie ihre Arbeit nicht ausführen können und nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden können. Hat der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund von Risiken in der Arbeitsumgebung verboten, ihre Arbeit fortzusetzen, kann sie ab dem Tag, an dem das Verbot gilt, Schwangerschaftsgeld beziehen.

Beide Elternteile können innerhalb von 15 Monaten nach der Geburt oder dem entsprechenden Datum für 60 Tage gleichzeitig Elterngeld für dasselbe Kind erhalten. Die Eltern können auch bestimmte Elternurlaubsleistungen auf ein Familienmitglied, einen Freund oder eine andere Betreuungsperson übertragen, die für diese Leistung versichert ist.

Vaterschaftsurlaub

In Schweden kann der nicht schwangere Partner im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes unter 10 Jahren einen befristeten Urlaub von zehn Arbeitstagen nehmen. Bei Zwillingen verdoppelt sich der Urlaub, bei drei Kindern verdreifacht er sich und so weiter. Dieser Urlaub kann jederzeit innerhalb der ersten 90 Tage nach der Geburt oder der Adoption in Anspruch genommen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird mit 80 % des Einkommens vergütet. Die Zahlungen werden von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt geleistet.

Arbeitnehmer können auch ihre Arbeitszeit reduzieren, einen Ausgleich für 25 %, 50 % oder 75 % ihrer regulären Arbeitszeit beantragen und die Urlaubsdauer von 10 auf 20 Tage erhöhen.

Beide Elternteile können innerhalb von 15 Monaten nach der Geburt oder dem entsprechenden Datum für 60 Tage gleichzeitig Elterngeld für dasselbe Kind beziehen. Die Eltern können auch bestimmte Leistungen für den Elternurlaub auf ein Familienmitglied, einen Freund oder eine andere Betreuungsperson übertragen, die für diese Leistung versichert ist.

Sozialversicherung

Rente

Nach dem schwedischen Sozialversicherungsgesetz beträgt das Regelrentenalter 66 Jahre, unabhängig vom Geschlecht. In Schweden gibt es 3 Rentenarten für Rentner: die allgemeine, die zusätzliche und die garantierte Rente.

Die allgemeine Rente ist ein einkommensabhängiges Rentenmodell, das durch Beiträge von Arbeitnehmern oder Selbstständigen finanziert wird. Ein rentenfähiges Mindesteinkommen von 3 Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch. Die Höhe der einkommensabhängigen Rente wird berechnet, indem das Geld auf dem Rentenkonto des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand durch die Anzahl der Jahre geteilt wird, die eine Person in diesem Alter vermutlich überlebt hat. Personen, die 1953 oder früher geboren wurden, erhalten eine Zusatzrente als Teil ihrer allgemeinen Rente, die auf der Grundlage des für das jeweilige Jahr geltenden Preisbasisbetrags berechnet wird.

Die garantierte Rente hängt vom Wohnsitz in Schweden ab und unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen. Die Höhe der garantierten Rente beträgt das 2,13-fache des Preisbasisbetrags für Alleinstehende und das 1,90-fache des Basisbetrags für Verheiratete.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Nach schwedischem Recht haben Angehörige eines verstorbenen Versicherten Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen in Form einer Übergangsrente, einer Waisenrente und einer Witwen-/Witwerrente.

Eine Übergangsrente wird für 12 Monate nach dem Tod gezahlt. Sie kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn der Hinterbliebene das Sorgerecht für ein Kind unter 18 Jahren hat, oder sie wird so lange gezahlt, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt geworden ist. Die Waisenrente liegt je nach Alter des Kindes (12-18 Jahre) zwischen 30-35 %. Bei mehr als einer Waise liegt die Rente zwischen 20 und 25 %. Die Übergangsrente beträgt 55 % der erworbenen Rentenansprüche des Verstorbenen.

Leistungen bei Invalidität

Versicherte Arbeitnehmer haben bei vorübergehender Invalidität Anspruch auf Krankengeld: 80 % des Verdienstausfalls des Versicherten werden ab dem 15. bis zum 364. Der Zeitraum kann auf 550 Tage verlängert werden; in diesem Fall werden 75 % des Verdienstausfalls des Versicherten gezahlt. Die Arbeitgeber zahlen in den ersten 14 Tagen ein Krankengeld (mit Ausnahme des ersten Tages, der als "Wartezeit" gilt).

Ab Juli 2021 erhalten Arbeitnehmer keine Invaliditätsentschädigung mehr, die in drei Stufen gestaffelt ist, je nachdem, wie viel Hilfe sie erhalten und wie hoch ihre zusätzlichen Kosten sind. Sie haben Anspruch auf eine Zusatzkostenentschädigung, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und zusätzliche Kosten aufgrund einer Behinderung haben, von der angenommen werden kann, dass sie mindestens ein Jahr lang andauert.

Zu den Mehraufwendungen gehören Kosten, die über die Kosten hinausgehen, die für Menschen gleichen Alters ohne Behinderung üblich sind, sowie einmalige Ausgaben für Gesundheitspflege und Ernährung, Kleidung und Reinigung, Hilfe im Alltag, Hilfsmittel und andere Zwecke. Die Leistungen werden auf der Grundlage der von der Sozialversicherungsanstalt genehmigten zusätzlichen Kosten des Arbeitnehmers berechnet.

Mindestalter

Das allgemeine Mindestalter beträgt 16 Jahre, und das Mindestalter für gefährliche Arbeiten ist auf 18 Jahre festgelegt. Minderjährige, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, dürfen leichte Arbeiten verrichten, die sich nicht nachteilig auf ihre Gesundheit, Entwicklung oder Ausbildung auswirken. Minderjährige müssen sich vor der Aufnahme einer Arbeit einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Schulferien, die mindestens eine Woche dauern, dürfen Kinder unter 16 Jahren höchstens 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche arbeiten. Minderjährige dürfen niemals zwischen 12:00 und 5:00 Uhr morgens arbeiten. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr arbeiten. Sie müssen mindestens 14 aufeinanderfolgende Stunden Nachtruhe haben (tägliche Ruhezeit). Ein Minderjähriger muss spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit eine ununterbrochene Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Minderjährige müssen innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums eine Ruhezeit von mindestens 2 Tagen einhalten, die nicht weniger als 36 Stunden betragen darf.

Arbeitslosigkeit 8.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

65%

Erwerbsbeteiligung

47.3%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

85%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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