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Überblick

Thailand, offiziell das Königreich Thailand, ist ein Land in Südostasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Thailand ein beliebtes Reiseziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Bangkoks bis hin zu den ruhigen Landschaften der thailändischen Inseln bietet Thailand eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die thailändische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das thailändische Arbeitsrecht schreibt nicht vor, dass alle Arbeitsverträge in schriftlicher Form abgeschlossen werden müssen. Allerdings müssen alle Arbeitgeber, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, mit den Arbeitnehmern oder ihrer Gewerkschaft eine "Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen" abschließen, die schriftlich abgefasst sein muss. Dieser Vertrag muss zwingend die folgenden Punkte enthalten:

  • Beschäftigungs- oder Arbeitsbedingungen
  • Arbeitstage und Arbeitszeiten
  • Löhne
  • Zu erbringende Sozialleistungen
  • Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Petitionsverfahren für den Arbeitnehmer
  • Verfahren zur Erneuerung oder Änderung der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen

Darüber hinaus müssen befristete Verträge schriftlich abgeschlossen werden.

Mündliche Vereinbarungen

Das thailändische Arbeitsrecht lässt die Verwendung von mündlichen Arbeitsverträgen zu. Alle Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen jedoch mit den Arbeitnehmern oder ihrer Gewerkschaft eine "Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen" abschließen, die der Schriftform bedarf. Darüber hinaus müssen befristete Verträge schriftlich abgeschlossen werden. Um das Risiko für den Arbeitgeber zu minimieren, ist es sehr ratsam, wann immer möglich, schriftliche Vereinbarungen zu verwenden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das thailändische Arbeitsschutzgesetz und das Zivil- und Handelsgesetzbuch verweisen auf die Existenz stillschweigender Arbeitsverträge. Das Gesetz beschreibt jedoch nicht die Umstände, unter denen ein Arbeitsvertrag konkludent geschlossen werden kann. Um das Risiko für den Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten, ist es sehr ratsam, schriftliche Vereinbarungen zu verwenden, wann immer dies möglich ist.

Arbeitszeiten

Das thailändische Arbeitsrecht besagt, dass ein normaler Arbeitstag 8 Stunden dauert und 9 Stunden nicht überschreiten darf. Die gesamte normale Arbeitszeit pro Woche darf 42 Stunden nicht überschreiten. In Fällen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Überstunden vereinbart haben, darf die zusätzliche Arbeit 9 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss eine wöchentliche Ruhezeit von 1 Tag pro Woche gewähren, wobei die Zeit zwischen den einzelnen Ruhezeiten 6 Tage nicht überschreiten darf.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 1 Stunde nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von höchstens 5 Stunden. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren sind die Arbeitgeber verpflichtet, nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von höchstens 4 Stunden eine Pause von mindestens 1 Stunde zu gewähren.

Feiertage

1. Januar: Neujahrstag; Vollmond, 3. thailändischer Mondmonat (Februar): Magha Puja; 6. April: Chakri-Gedenktag; 13-15 April: Songkran-Fest; 5. Mai: Krönungstag; beliebiges Datum im Mai: Königliche Pflugzeremonie und Tag des Bauern; Vollmond, 6. thailändischer Mondmonat (Mai): Vesak; Vollmond, 8. thailändischer Mondmonat (Juli): Asalha Puja; Erster abnehmender Mond, 8. thailändischer Mondmonat (Juli): Beginn der Vassa; 12. August: Geburtstag der Königin Sirikit; 23. Oktober: Tag des Königs Chulalongkorn; 5. Dezember: Geburtstag von König Bhumibol Adulyadej; 10. Dezember: Tag der Verfassung; 31. Dezember: Silvester.

Probezeit

Das thailändische Arbeitsrecht schreibt keine Probezeit vor. In der Praxis hat ein Arbeitnehmer nach 120 Arbeitstagen Anspruch auf eine Abfindung, so dass viele Unternehmen eine Probezeit von maximal 119 Tagen als angemessen ansehen.

Der einzige Hinweis auf eine Probezeit im thailändischen Arbeitsschutzgesetz ist eine Bestimmung, die besagt, dass "ein Vertrag auf Probe auch als unbefristeter Arbeitsvertrag gilt", was jedoch nicht bedeutet, dass ein Arbeitnehmer auf Probe denselben Beschäftigungsschutz genießt wie ein regulärer, unbefristeter Arbeitnehmer.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das thailändische Arbeitsrecht besagt, dass der Arbeitgeber eine Kündigung nicht im Voraus ankündigen muss, wenn im Arbeitsvertrag ein Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist. Ist im Arbeitsvertrag keine Frist angegeben, kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag kündigen, indem er die andere Partei am oder vor dem Fälligkeitstag der Lohnzahlung schriftlich benachrichtigt, so dass die Kündigung am folgenden Fälligkeitstag der Lohnzahlung wirksam wird. Für Arbeitnehmer, die am 5. eines jeden Monats bezahlt werden, ist beispielsweise eine Kündigung am oder vor dem 5. April erforderlich, damit sie am 5. Mai wirksam wird. Die Kündigungsfrist muss nicht länger als 3 Monate sein. Darüber hinaus gilt ein Arbeitsvertrag auf Probe für die Zwecke der Kündigung als unbefristeter Arbeitsvertrag.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist den geschuldeten Lohn zu zahlen und den Arbeitnehmer sofort zu entlassen.

Abgangsentschädigungen

Das thailändische Arbeitsrecht schreibt die Zahlung von Abfindungen an entlassene Arbeitnehmer wie folgt vor:

  • Wenn der Arbeitnehmer mehr als 120 Tage, aber weniger als ein Jahr ununterbrochen bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hat er Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 30 Tageslöhnen.
  • Wenn der Arbeitnehmer ununterbrochen mehr als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt war, hat er Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 90 Tageslöhnen
  • Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 3 Jahren, aber weniger als 6 Jahren, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 180 Tageslöhnen
  • Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Jahren, aber weniger als 10 Jahren, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 240 Tageslöhnen
  • Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 10 oder mehr Jahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Tageslöhnen.

Entschädigung

Mindestlohn

Der thailändische Mindestlohn variiert je nach Provinz und liegt zwischen 337 THB (Thai Baht) und 400 THB (ab 2025) pro Tag, und alle Arbeitgeber, auch ausländische Unternehmen, sind verpflichtet, sich an diese Provinztarife zu halten. Die Löhne müssen mindestens einmal im Monat gezahlt werden, es sei denn, es wurde zugunsten des Arbeitnehmers etwas anderes vereinbart.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Das thailändische Arbeitsrecht besagt, dass ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer nicht verlangen kann, Überstunden zu leisten, es sei denn, der Arbeitnehmer hat vorher in jedem Fall seine Zustimmung gegeben. Wenn die Art der Arbeit es jedoch erfordert, dass sie kontinuierlich ausgeführt wird und eine Unterbrechung zu Schäden an den Maschinen führen könnte, oder wenn es sich um Notfälle handelt, kann der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er bei Bedarf Überstunden leistet.

Überstunden, die der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag leistet, sind mit mindestens 150 % des normalen Stundenlohns zu vergüten. Wenn ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag Überstunden leistet, hat er Anspruch auf mindestens 300 % seines normalen Stundenlohns. Arbeitnehmer, die an einem Feiertag (nicht in Überstunden) arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 200 % ihres normalen Stundenlohns.

Während des Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen regulären Lohn.

Einwanderung und Visa

Visa

Das thailändische Innenministerium hat Ministerialgesetze erlassen, in denen verschiedene Arten von Visa festgelegt sind, von denen einige nur für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen ausgestellt werden. Andere hingegen werden für Personen ausgestellt, die nach Thailand einreisen und sich dort vorübergehend aufhalten möchten, oder für Personen, die in das Königreich einreisen und sich dort niederlassen möchten. Die verschiedenen Visumkategorien berechtigen ihre Inhaber zu unterschiedlichen Rechten in Bezug auf die Dauer des Aufenthalts in Thailand, und die Visagebühren variieren je nach Visumkategorie. Die allgemeinen Visakategorien lauten wie folgt:

  • Nicht quotengebundene Einwanderungsvisa
  • Transitvisa
  • Nicht-Einwanderungsvisa
  • Touristenvisa
  • Höflichkeitsvisa
  • Offizielle Visa
  • Diplomatische Visa
  • Visa für Langzeitaufenthalte

Arbeitserlaubnisse

Ausländische Staatsangehörige benötigen eine vom Generaldirektor für Arbeit ausgestellte Arbeitserlaubnis, um in Thailand zu arbeiten. Ein Arbeitgeber, der einen ausländischen Staatsangehörigen als Mitarbeiter einstellen möchte, muss die Genehmigung beantragen und die Gebühren entrichten. Ausländische Staatsangehörige, die nach Thailand einreisen, um dort zu arbeiten, müssen bereits ein Nichteinwanderungsvisum erhalten haben, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Die Erlaubnis wird dann innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Antrags ausgestellt. In der Arbeitserlaubnis müssen der Arbeitsort, der Arbeitszeitraum, die Art der Arbeit und die Angaben des Arbeitgebers angegeben werden. Die Erlaubnis wird für 2 Jahre erteilt bzw. für die Dauer der Arbeit, wenn es sich um Zeitarbeit handelt. Die Erlaubnis kann um weitere 2 Jahre verlängert werden, aber die aufeinanderfolgende Arbeitsdauer darf 4 Jahre nicht überschreiten.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Erlaubnis am Arbeitsplatz aufzubewahren. Geht sie verloren oder wird sie beschädigt, kann innerhalb von 15 Tagen nach dem Verlust eine neue Genehmigung beantragt werden.

Bevölkerung 71.7m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

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Städtische Bevölkerung

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Internetzugang

91.8%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Das thailändische Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 6 Tagen hat, nachdem er ein Jahr lang ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Die Arbeitnehmer erhalten für die Dauer des Jahresurlaubs ihren normalen Lohn. Der Arbeitgeber muss die Urlaubstage für den Arbeitnehmer im Voraus festlegen oder mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Urlaubstage treffen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können im Voraus vereinbaren, dass der in einem Jahr noch nicht genommene Jahresurlaub angesammelt und auf die folgenden Jahre verschoben wird.

Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, den Jahresurlaub für Arbeitnehmer, die noch kein Jahr im Unternehmen sind, anteilig zu gewähren.

Wird der Vertrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber vorher gekündigt, muss er den nicht verbrauchten Jahresurlaub für das Jahr ausbezahlt bekommen.

Krankheitsurlaub

Nach dem thailändischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Tage Krankheitsurlaub pro Jahr. Ein Arbeitnehmer kann bis zu 2 aufeinanderfolgende Krankheitstage ohne Begründung in Anspruch nehmen. Beträgt der Krankheitsurlaub 3 Tage oder mehr, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer eine Bescheinigung eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung vorlegt. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die keine Bescheinigung vorlegen, dem Arbeitgeber gegenüber eine Erklärung abgeben müssen.

Während des Krankheitsurlaubs eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu seinem regulären Lohn entlohnen. Der Arbeitnehmer muss auf dieselbe Weise entlohnt werden, wie er normalerweise arbeiten würde. Arbeitnehmer haben bei Vorlage eines ärztlichen Attests Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub über 3 Tage hinaus.

Mutterschaftsurlaub

In Thailand haben schwangere Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von höchstens 98 Tagen pro Schwangerschaft. Der Mutterschaftsurlaub schließt auch die Feiertage ein, die während des Urlaubszeitraums anfallen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einer Arbeitnehmerin während der ersten 45 Tage des Mutterschaftsurlaubs den normalen Lohn zu zahlen.

Ein Arbeitgeber darf von einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht verlangen, dass sie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr abends arbeitet, Überstunden macht oder an Feiertagen arbeitet. Ist eine schwangere Arbeitnehmerin in leitender Position, in der Wissenschaft, im Büro oder im Finanz- und Rechnungswesen tätig, kann der Arbeitgeber von der Arbeitnehmerin verlangen, Überstunden zu leisten, sofern dies keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmerin hat und die Arbeitnehmerin in jedem Fall ihre vorherige Zustimmung erteilt.

Vaterschaftsurlaub

Das thailändische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub in der Privatwirtschaft. Staatsbedienstete können einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von bis zu 15 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erhalten, der innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt genommen werden muss. Jeder Vaterschaftsurlaub, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewähren möchte, wird durch private Verhandlungen geregelt. Es gibt keinen staatlich verordneten Vaterschaftsurlaub.

Sozialversicherung

Rente

In Thailand gewährt die Sozialversicherungskasse den versicherten Arbeitnehmern im Alter von 55 Jahren Rentenleistungen, wenn sie mindestens 180 Monate lang Beiträge gezahlt haben. Die Arbeitnehmer können wählen, ob sie die Leistungen in Form einer monatlichen Rente oder einer pauschalen Abfindung erhalten wollen.

Die monatliche Rente berechnet sich aus 20 % des durchschnittlichen Monatsgehalts in den letzten 60 Monaten vor dem Eintritt in den Ruhestand, zuzüglich 1,5 % pro Beitragsjahr über 180 Monate hinaus. Versicherte, die weniger als 180 Beiträge gezahlt haben, können sich die gesamten gezahlten Beiträge als Pauschalbetrag auszahlen lassen.

Die Beiträge werden sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern geleistet.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Die thailändische Sozialversicherungskasse gewährt den Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Versicherten, der nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, Leistungen, sofern der Verstorbene in den sechs Monaten vor seinem Tod mindestens einen Monat lang Beiträge gezahlt hat. Hinterbliebene des verstorbenen Arbeitnehmers können sein Ehepartner, seine Kinder oder seine Eltern sein. Folgende Leistungen werden an Hinterbliebene gezahlt

  • Beerdigungskosten bis zu 50.000 THB (Thailändische Baht)
  • Hinterbliebenenleistungen in Höhe von 2 Monatsgehältern des Arbeitnehmers, wenn dieser 36 bis weniger als 120 Monate lang Beiträge gezahlt hat, oder 6 Monatsgehältern, wenn er mehr als 120 Monate lang Beiträge gezahlt hat

Bei Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind die Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, monatliche Renten an die Hinterbliebenen zu zahlen. In diesem Fall beträgt die Rente 70 % des Monatslohns des Arbeitnehmers für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Leistungen bei Invalidität

Der thailändische Sozialversicherungsfonds gewährt Versicherten, die in den letzten 15 Monaten vor Eintritt der Invalidität mindestens drei Monate lang Beiträge gezahlt haben, Lebens- und Invaliditätsleistungen, sofern die Gründe für die Invalidität nicht arbeitsbedingt sind. Die Invaliditätsleistungen bestehen aus medizinischen Kosten, Rehabilitationskosten, Transportkosten und einer Rente.

Die Leistungen bei dauerhafter Invalidität entsprechen 50 % des Lohns, den der Arbeitnehmer auf Lebenszeit erhält. Bei anderen Behinderungen richtet sich die Höhe der Rente nach dem Grad der Behinderung und dem Verdienstausfall.

Bei einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Invalidität haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente. Bei vorübergehender Invalidität werden bis zu einem Jahr lang 70 % des Monatslohns des Arbeitnehmers gezahlt. Bei dauerhafter Invalidität werden 70 % des Monatslohns des Arbeitnehmers lebenslang gezahlt.

Mindestalter

In Thailand dürfen Minderjährige unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden. Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ein, der jünger als 18 Jahre ist, muss er dies innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Arbeitnehmer die Arbeit aufgenommen hat, einem Arbeitsinspektor melden. Es ist dem Arbeitgeber untersagt, von einem Arbeitnehmer unter 18 Jahren zu verlangen, dass er zwischen 22:00 und 6:00 Uhr abends arbeitet, Überstunden macht oder an Feiertagen arbeitet.

Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf Urlaub, der 30 Tage im Jahr nicht überschreiten darf, um Seminare zu besuchen oder sich weiterzubilden, sofern sie den Arbeitgeber im Voraus informieren.

Arbeitslosigkeit 0.7%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

66.5%

Erwerbsbeteiligung

45.8%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

82%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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