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BEVÖLKERUNG

9.5m

WÄHRUNG

₣ (XOF)

HAUPTSTADT

Lomé

Überblick

Togo, offiziell die togoische Republik, ist ein Land in Westafrika. Togo ist bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte und ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen von Lomé bis zu den ruhigen Landschaften der togolesischen Küste bietet Togo eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft Togos basiert weitgehend auf der Landwirtschaft, dem Bergbau und dem Dienstleistungssektor. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Arbeitsverträge werden frei abgeschlossen und in einer für die Vertragsparteien geeigneten Form festgehalten. Der schriftliche Arbeitsvertrag wird in der Amtssprache der togoischen Republik abgefasst und ist von allen Stempel- und Registrierungsgebühren befreit. In den Arbeitsverträgen muss der sektorale Tarifvertrag angegeben werden, dem er unterliegt, oder in Ermangelung eines solchen der interprofessionelle Tarifvertrag. In den Verträgen muss auch die Möglichkeit einer Probezeit schriftlich festgehalten werden. Verträge, die im Hoheitsgebiet der Republik Togo abgeschlossen werden und in einer Fremdsprache abgefasst sind, werden in die Amtssprache der Republik Togo übersetzt. Befristete Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Mündliche Vereinbarungen

Arbeitsverträge werden frei geschlossen und in einer für die Vertragsparteien geeigneten Form festgehalten. In Ermangelung eines schriftlichen Dokuments kann der Beweis für das Bestehen des Vertrags auf jede Weise erbracht werden.

Stillschweigend vereinbarte Verträge

Arbeitsverträge werden frei geschlossen und in einer für die Vertragsparteien bequemen Form aufgezeichnet. In Ermangelung eines schriftlichen Dokuments kann der Beweis für das Bestehen des Vertrags auf jede Weise erbracht werden.

Arbeitszeiten

Die normale Wochenarbeitszeit beträgt in Togo 40 Stunden. Die gesetzliche Arbeitszeit in landwirtschaftlichen Betrieben ist auf 2400 Stunden pro Jahr festgelegt. In bestimmten strategischen Sektoren mit starken wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen gewährt die Regierung eine Ausnahmeregelung und erhöht die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden gelten als Überstunden und berechtigen zu einem Gehaltszuschlag.

Wenn es notwendig ist, vorbereitende oder zusätzliche Arbeiten auszuführen, die für die allgemeine Tätigkeit des Unternehmens unerlässlich sind und die nicht innerhalb der normalen täglichen Arbeitszeit erledigt werden können, kann den damit betrauten Arbeitnehmern gestattet werden, über die Höchstarbeitszeit hinaus zu arbeiten, wobei die tägliche Höchstgrenze von 12 Stunden nicht überschritten werden darf.

Feiertage

Neujahrsfest - 1. Januar

  • Eid al-Fitr - 31. März
  • Ostermontag - 21. April
  • Unabhängigkeitstag - 27. April
  • Tag der Arbeit - 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt - 29. Mai
  • Tabaski - 7. Juni
  • Pfingstmontag - Datum kann sich jährlich ändern
  • Tag der Märtyrer - 21. Juni
  • Mariä Himmelfahrt - 15. August
  • Allerheiligen - 1. November
  • Weihnachtstag - 25. Dezember

Probezeit

Arbeitsverträge in Togo können eine Probezeit vorsehen, um die beruflichen Qualitäten der Arbeitnehmer zu bewerten oder damit die Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen, das Leben, die Vergütung, die Hygiene, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz usw. beurteilen können. Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt und ihre mögliche Verlängerung für denselben oder einen kürzeren Zeitraum mitgeteilt werden.

Bei langfristigen befristeten Verträgen darf die Probezeit einen Monat nicht überschreiten und ist nicht verlängerbar. Die Dauer der Probezeit bei unbefristeten Verträgen ist wie folgt:

  • 8 Tage, einmal verlängerbar für Arbeitnehmer, die nach Stunden bezahlt werden
  • 1 Monat, einmal verlängerbar für monatlich bezahlte Arbeitnehmer
  • 3 Monate, einmalig verlängerbar für Aufsichtspersonal, Techniker und dergleichen
  • 6 Monate, nicht verlängerbar für leitende Angestellte und Ähnliches

Vorbehaltlich spezifischer Klauseln im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen kann die vertraglich vorgesehene Probezeit jederzeit durch den Willen einer der beiden Parteien ohne Grund oder Entschädigung beendet werden, wobei eine Kündigungsfrist von 48 Stunden einzuhalten ist.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Unbefristete Arbeitsverträge können von jeder Partei durch Kündigung der anderen Partei beendet werden. Sofern keine günstigeren Bestimmungen in Konventionen oder Tarifverträgen bestehen, beträgt die Mindestkündigungsfrist:

  • 15 Tage für stundenweise bezahlte Arbeitnehmer
  • ein Monat bei monatlich bezahlten Arbeitnehmern
  • 3 Monate für Vorgesetzte, leitende Angestellte und dergleichen.

Während der Kündigungsfrist sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet, alle ihnen obliegenden Verpflichtungen einzuhalten. Die Arbeitnehmer haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf einen freien Tag pro Woche für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Entschädigung anstelle der Kündigungsfrist, wenn diese nicht oder nur teilweise eingehalten wird.

Abgangsentschädigungen

Unbefristet Beschäftigte, die mindestens ein Jahr lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, haben bei Beendigung ihres Arbeitsvertrags Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es liegt ein schweres Fehlverhalten vor. Die Höhe der Abfindung wird wie folgt berechnet:

  • 35 % des durchschnittlichen monatlichen Gesamtgehalts pro Jahr der Anwesenheit in den ersten 5 Jahren
  • 40 % des durchschnittlichen monatlichen Gesamtgehalts pro Jahr ab dem sechsten bis zum zehnten Jahr, einschließlich
  • 45 % des durchschnittlichen monatlichen Gesamtgehalts pro Jahr nach dem zehnten Jahr.

Entschädigung

Mindestlöhne

In Togo werden die garantierten branchenübergreifenden Mindestlöhne (SMIG) durch einen Erlass des Arbeitsministers nach Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrats festgelegt. Bei der Festlegung des Mindestlohns werden die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien, das allgemeine Lohnniveau im Land, die Lebenshaltungskosten und ihre Schwankungen, die Sozialleistungen, die Wirtschaftsordnung, die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung, die Produktivität und das Beschäftigungsniveau berücksichtigt.

Der SMIG und der SMAG (garantierter landwirtschaftlicher Mindestlohn) werden ab Januar 2023 auf 302,89 XOF (westafrikanische CFA-Francs) pro Stunde oder 52.500 XOF pro Monat festgesetzt.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Stunden, die über die Höchstdauer von 40 Stunden pro Woche hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden und berechtigen zu einem Gehaltszuschlag. Die Überstunden dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Höhe der Überstundenvergütung ist in den Tarifverträgen festgelegt.

Gemäß dem interprofessionellen Tarifvertrag von 2011 sind Arbeitgeber verpflichtet
verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Überstundenvergütung in folgender Höhe zu zahlen:

  • 120 % des Stundenlohns für die ersten 8 Überstunden (41 bis 48 Stunden) während der Tageszeit
  • 140 % des Stundenlohns für Überstunden über 48 Stunden tagsüber
  • 165 % des normalen Lohns, wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten

Im Falle von Überstunden in der Nacht haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Überstundenvergütung zu folgendem Satz

  • 165 % des regulären Lohns an Wochentagen
  • 200 % des Lohns für die Arbeit in der Nacht zum Sonntag und an offiziellen Feiertagen

Einwanderung und Visa

Visum

Togo bietet seinen Besuchern die folgenden vier Arten von Visa an, je nach Reisegrund:

  • Touristenvisum - wird erteilt, um Togo zu besuchen oder auf Einladung an Treffen, Messen, Seminaren oder Konferenzen für einen Aufenthalt von 1 bis 90 Tagen teilzunehmen.
  • Einwanderungsvisum - wird erteilt, um sich zu Berufs- oder Studienzwecken oder im Rahmen der Familienzusammenführung dauerhaft im togoischen Hoheitsgebiet niederzulassen. Inhaber eines Einwanderungsvisums müssen, sobald sie sich im togoischen Hoheitsgebiet aufhalten, die Formalitäten für die Aufenthaltsgenehmigung bei der Generaldirektion für nationale Dokumentation (DGDN) erledigen. Die Höchstdauer des Visums beträgt 90 Tage. Es kann einmal verlängert werden.
  • Berufsvisum - erlaubt die Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten für höchstens 90 Tage. Einem Unternehmensgründer oder einem ausländischen Berufsangehörigen, der seinen Wohnsitz nicht in Togo hat, dort aber eine wichtige berufliche Tätigkeit ausübt, kann es jedoch für ein Jahr erteilt werden.
  • Höflichkeitsvisum - Visum für die mehrfache Einreise, das im Rahmen der bilateralen oder multilateralen internationalen Beziehungen kostenlos erteilt wird. Es ermöglicht Beamten die Durchführung von Missionen und offiziellen Besuchen im togoischen Hoheitsgebiet.

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Togo arbeiten möchten, müssen ein Einwanderungsvisum beantragen und nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Sie müssen eine vom Sicherheitsministerium ausgestellte Einreisegenehmigung vorlegen. Es gibt 3 Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Antragsteller:

  • Befristete Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr zu einem Preis von 200.000 XOF (Westafrikanische CFA-Francs)
  • Gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren zu 500.000 XOF
  • Privilegierte Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren zu XOF 800.000

Bevölkerung 9.5m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

45.1%

Städtische Bevölkerung

37%

Internetzugang

57.4%

Zugang zu Bankdienstleistungen

76%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Die Arbeitnehmer erwerben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub in Höhe von 2,5 Tagen pro Monat der effektiven Dienstzeit. Der Anspruch auf Urlaub wird nach einer effektiven Dienstzeit von 1 Jahr erworben. Die Vertragsparteien können jedoch vereinbaren, dass dieser Anspruch anteilig nach 6 aufeinanderfolgenden Arbeitsmonaten entsteht. Die Arbeitnehmer erhalten für ihren Jahresurlaub eine Abgeltung auf der Grundlage des Durchschnittsgehalts, wobei etwaige Zulagen nicht berücksichtigt werden.

Die tatsächliche Inanspruchnahme des Urlaubs kann im Einvernehmen der Vertragsparteien verschoben werden, ohne dass die tatsächliche Dienstzeit, die einen Urlaubsanspruch begründet, 2 Jahre überschreitet.

Im Falle der Kündigung oder des Auslaufens des Vertrages, bevor der Arbeitnehmer den Anspruch auf Urlaub erworben hat, wird eine Abgeltung anstelle des Urlaubs gewährt.

Krankheitsurlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage voll bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr. Der Krankheitsurlaub bei Langzeiterkrankungen hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab, und zwar wie folgt:

  • Maximal 30 Tage bei halbem Gehalt, wenn der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit hat
  • Maximal 2 Monate bei halbem Gehalt, wenn der Arbeitnehmer mehr als ein Jahr und weniger als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit hat
  • Höchstens 4 Monate bei halbem Gehalt, wenn der Arbeitnehmer ein Dienstalter von mehr als 5 Jahren hat

Mutterschaftsurlaub

Die Arbeitnehmerinnen haben das Recht, ihren Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Entbindung für 14 Wochen auszusetzen, davon 6 Wochen nach der Entbindung. Erfolgt die Entbindung nach dem voraussichtlichen Datum, wird der zuvor genommene Urlaub in jedem Fall bis zum tatsächlichen Datum verlängert, und die Dauer des nach der Entbindung unbedingt zu nehmenden Urlaubs wird nicht gekürzt. Die Unterbrechung kann um drei Wochen verlängert werden, wenn eine ordnungsgemäß nachgewiesene Krankheit infolge einer Schwangerschaft, einer Entbindung, einer Mehrlingsschwangerschaft oder aus Gründen, die die Gesundheit des Kindes betreffen, vorliegt.

Während der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Gehalts, das er zum Zeitpunkt der Unterbrechung erhalten hat; die Hälfte des Gehalts wird von der nationalen Sozialversicherungskasse gezahlt, die andere Hälfte ist vom Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs nicht kündigen.

Vaterschaftsurlaub

Das togolesische Arbeitsgesetzbuch sieht keinen Vaterschaftsurlaub vor, der interprofessionelle Tarifvertrag sieht jedoch 2 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub für Väter im Falle der Geburt ihres Kindes vor.

Sozialversicherung

Rente

Das gesetzliche Rentenalter beträgt in Togo 60 Jahre (55 Jahre für fest angestellte Staatsbedienstete). Sie müssen mindestens 180 Versicherungsmonate nachweisen und alle Erwerbstätigkeiten aufgeben, um Anspruch auf die Altersrente zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit eines Vorruhestands. Versicherte, die mindestens 12 Versicherungsmonate zurückgelegt und das 60. Lebensjahr vollendet haben und jede Erwerbstätigkeit aufgeben, obwohl sie die Bedingung von 180 Versicherungsmonaten nicht erfüllen, erhalten eine Altersbeihilfe in Form einer Einmalzahlung.

Der Jahresbetrag der Alters- oder Vorruhestandsrente entspricht 20 % des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts des Arbeitnehmers in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand. Wenn die Gesamtzahl der Versicherungsmonate 180 übersteigt, erhöht sich der Prozentsatz für jeden Zeitraum von 12 Monaten, der über 180 Monate hinausgeht, um 1,33 %. Der Mindestbetrag der Rente beträgt 60 % des garantierten interprofessionellen Mindestlohns, der Höchstbetrag 80 %.

Das Altersgeld ist ein Pauschalbetrag, der sich aus dem durchschnittlichen Monatsverdienst des Versicherten in den letzten 5 Jahren multipliziert mit der Anzahl der 12-monatigen Versicherungszeiträume ergibt. Die Rente wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Sozialversicherung finanziert.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Die Nationale Sozialversicherungskasse Togos gewährt den Hinterbliebenen ihrer verstorbenen Versicherten Renten. Der verstorbene Versicherte muss eine Alters- oder Invaliditätsrente bezogen oder Anspruch darauf gehabt haben oder mindestens 180 Monate versichert gewesen sein, damit die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Rente haben. Anspruchsberechtigt sind Ehegatten, die mindestens 40 Jahre alt sind und mindestens ein Jahr mit dem verstorbenen Mitglied verheiratet waren oder ein Kind mit dem Verstorbenen hatten oder zum Zeitpunkt des Todes schwanger waren, sowie unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 16 Jahren bzw. 21 Jahren, wenn sie studieren oder behindert sind. Die Hinterbliebenen erhalten eine Pauschalentschädigung, wenn der verstorbene Versicherte keinen Anspruch auf eine Rente hatte oder weniger als 180 Versicherungsmonate hatte.

Der überlebende Ehegatte erhält eine Rente in Höhe von 50 % der Rente, die der verstorbene Versicherte erhielt oder auf die er Anspruch hatte. Die Rente erlischt bei Wiederverheiratung. Bei unterhaltsberechtigten Kindern beträgt die Rente 25 % der Rente, die der verstorbene Versicherte erhielt oder auf die er Anspruch hatte.

Hinterbliebene haben auch Anspruch auf Leistungen, wenn ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Der überlebende Ehegatte erhält eine Rente in Höhe von 50 % der Rente, die der verstorbene Versicherte wegen Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls erhielt oder auf die er Anspruch hatte. Bei unterhaltsberechtigten Kindern beträgt die Rente 40 % der Rente, die der verstorbene Versicherte erhielt oder auf die er Anspruch hatte.

Leistungen bei Invalidität

Der Nationale Sozialversicherungsfonds von Togo gewährt seinen Versicherten, die vor dem 60. Lebensjahr invalide werden. Sie müssen mindestens 120 Versicherungsmonate bei der Kasse zurückgelegt haben, davon 6 Monate in den letzten 12 Kalendermonaten vor Eintritt der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit. Der als invalide anerkannte Versicherte, der weniger als 120 Versicherungsmonate zurückgelegt hat, kann eine Invaliditätsleistung in Form einer Einmalzahlung beantragen, wenn er einen Invaliditätsgrad von 66 % oder mehr aufweist.

Der Jahresbetrag der Alters- oder Vorruhestandsrente entspricht 20 % des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts des Arbeitnehmers in den letzten fünf Jahren vor der Pensionierung. Wenn die Gesamtzahl der Versicherungsmonate 180 übersteigt, erhöht sich der Prozentsatz um 1,33 % für jeden Zeitraum von 12 Monaten, der über 180 Monate hinausgeht. Der Mindestbetrag der Rente beträgt 60 % des garantierten interprofessionellen Mindestlohns, der Höchstbetrag 80 %.

Bei Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen je nach Grad und Art der Invalidität. Sie haben auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall und anderer damit verbundener Kosten.

Mindestalter

Das Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt in Togo 15 Jahre. Kinder über 15 Jahren dürfen leichte Arbeiten verrichten. Der Arbeitgeber muss dem Inspektor für Arbeit und Recht eine vorherige Erklärung übermitteln, der innerhalb von 8 Tagen seine eventuelle Ablehnung mitteilen kann. Es ist verboten, Arbeitnehmer unter 18 Jahren für Nachtarbeit einzustellen. Junge Arbeitnehmer müssen außerdem zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden einlegen.

Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit sind in jedem Fall verboten. Der Inspektor für Arbeits- und Sozialrecht kann verlangen, dass junge Arbeitnehmer von einem arbeitsmedizinischen Inspektor oder einem zugelassenen Arzt untersucht werden, um zu prüfen, ob die von ihnen zu verrichtende Arbeit ihre Fähigkeiten nicht übersteigt.

Arbeitslosigkeit 1.9%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

58.1%

Erwerbsbeteiligung

48%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

44%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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