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Ankara
Die Türkei, offiziell die Republik Türkei, ist ein transkontinentales Land, das hauptsächlich auf der anatolischen Halbinsel in Westasien und zu einem kleineren Teil auf der Balkanhalbinsel in Südosteuropa liegt. Die Türkei ist bekannt für ihre vielfältige Kultur, ihre atemberaubenden Landschaften und ihre reiche Geschichte und ist ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den belebten Straßen Istanbuls bis zu den ruhigen Landschaften Kappadokiens bietet die Türkei eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die türkische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Das türkische Arbeitsrecht schreibt nicht vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Die Schriftform ist jedoch für Arbeitsverträge mit einer festen Laufzeit von einem Jahr oder mehr erforderlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können frei entscheiden, welche Art von Vertrag sie abschließen möchten. In Fällen, in denen kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument aushändigen, das folgende Informationen enthält: allgemeine und besondere Arbeitsbedingungen, tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, Grundlohn und sonstige Leistungen, Häufigkeit der Entlohnung, Dauer des Vertrags (wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt) sowie Bedingungen für die Beendigung des Vertrags. Diese Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss abgegeben werden.
Das türkische Arbeitsrecht enthält keine spezifischen Hinweise zu mündlichen Arbeitsverträgen. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass alle Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Für Arbeitsverträge mit einer festen Laufzeit von einem Jahr oder mehr ist jedoch die Schriftform vorgeschrieben.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber, wenn der Vertrag nicht schriftlich geschlossen wird, dem Arbeitnehmer ein schriftliches Dokument aushändigen muss, in dem folgende Informationen enthalten sind: allgemeine und besondere Arbeitsbedingungen, tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, Grundlohn und sonstige Leistungen, Häufigkeit der Entlohnung, Vertragsdauer (wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt) sowie die Bedingungen für die Vertragsbeendigung. Diese Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss abgegeben werden.
Nach türkischem Recht sind sowohl ausdrückliche als auch stillschweigende Verträge gültig. Wenn aufgrund der Art der Arbeit oder des Gesetzes keine eindeutige Annahme erforderlich ist, wird die Zustimmung zu den Vertragsbedingungen stillschweigend erteilt. Daher können das Verhalten oder die Unterlassungen der Vertragsparteien Verpflichtungen schaffen, ohne dass eine Vereinbarung vorliegt.
Im türkischen Arbeitsrecht ist die Standardarbeitszeit auf 45 Stunden pro Woche festgelegt. Arbeitnehmer, die mehr als diese Stunden arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, ist die Arbeitszeit gleichmäßig auf die Anzahl der Wochentage im Unternehmen zu verteilen.
Sofern die Parteien dies vereinbart haben, kann die Arbeitszeit unterschiedlich auf die einzelnen Wochentage verteilt werden, sofern die tägliche Arbeitszeit 11 Stunden nicht überschreitet. In diesem Fall darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten 45 Stunden nicht überschreiten.
Dieser Durchschnittszeitraum von 2 Monaten kann durch Tarifvertrag auf 4 Monate erhöht werden.
Tag der Republik - 29. Oktober (Nationalfeiertag); Neujahr - 1. Januar; Maifeiertag - 1. Mai
Tag der nationalen Souveränität und Tag der Kinder - 23. April; Gedenktag für Atatürk und Tag der Jugend und des Sports - 19. Mai; Tag des Sieges - 30. August; Ramadanfest - 3,5 Tage Urlaub (Daten können sich jedes Jahr ändern); Opferfest - 4,5 Tage Urlaub (Daten können sich jedes Jahr ändern).
Das türkische Arbeitsgesetzbuch sieht die Möglichkeit einer Probezeit in Arbeitsverträgen vor. Die Höchstdauer der Probezeit beträgt 2 Monate, sie kann jedoch durch Tarifvertrag auf 4 Monate verlängert werden. Während der Probezeit steht es beiden Parteien frei, den Vertrag ohne Kündigungsfrist oder Abfindung zu kündigen. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn und andere Rechte für die geleisteten Arbeitstage bleibt erhalten.
Das türkische Arbeitsgesetz besagt, dass vor der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags die kündigende Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen muss. Die Mindestdauer der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und ist wie folgt:
Es handelt sich um Mindestfristen, die durch Vereinbarung der Parteien verlängert werden können. Die Partei, die die Kündigungsfrist nicht einhält, muss eine Entschädigung in Höhe des Lohns zahlen, der der Dauer der Kündigungsfrist entspricht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag kündigen, indem er den der Kündigungsfrist entsprechenden Lohn im Voraus zahlt.
Nach türkischem Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, wenn er mindestens ein Jahr bei seinem Arbeitgeber gearbeitet hat. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen hat und eine Kündigungsfrist eingehalten hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Wenn ein Arbeitnehmer den Vertrag durch Kündigung beendet, hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Die Abfindung wird als ein Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr berechnet, wobei für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 eine gesetzliche Obergrenze von 41.828,42 TRY (Türkische Lira) gilt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch den nicht genutzten Jahresurlaub auszahlen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der monatliche Bruttomindestlohn in der Türkei TRY 26.005,50. Der monatliche Nettomindestlohn nach Steuern und Abzügen beträgt 22.104,67 TRY pro Monat. Die Gesamtkosten für einen Arbeitgeber pro Arbeitnehmer belaufen sich auf 30.621,48 TRY pro Monat, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (15,5 %) und der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (2 %).
Der Mindestlohn für Untertagearbeiter, die in den Abbaugebieten für Braun- und Steinkohle beschäftigt sind, darf nicht unter dem Doppelten des gesetzlichen Mindestlohns liegen.
Nach dem türkischen Arbeitsrecht gilt jede Arbeit, die über die üblichen 45 Stunden pro Woche hinausgeht, als Überstunde. Der Lohn für Überstunden entspricht 150 % des normalen Stundensatzes. Wenn der Arbeitnehmer es wünscht, kann er für jede geleistete Überstunde 1,5 Stunden Freizeit anstelle der Vergütung in Anspruch nehmen. Die Gesamtzahl der geleisteten Überstunden ist auf 270 Stunden pro Jahr begrenzt. Für Nachtarbeit und für Beschäftigte in Bergwerken sind keine Überstunden zulässig.
Wenn der Arbeitnehmer, der Überstunden geleistet hat, dies wünscht, kann er für jede geleistete Überstunde 1,5 Stunden Freizeit erhalten, anstatt eine Überstundenvergütung. Der Arbeitnehmer muss diese Freistellung innerhalb von 6 Monaten innerhalb seiner Arbeitszeit und ohne Lohnabzug in Anspruch nehmen.
Während des Jahresurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen normalen Lohn. Arbeitet der Arbeitnehmer anstelle eines Nationalfeiertags oder gesetzlichen Feiertags, hat er Anspruch auf 200 % seines normalen Tageslohns.
Die folgenden Visumkategorien werden von der Türkei erteilt:
Visa für Touristen oder Geschäftsleute
Offizielle Visa
Studenten- oder Ausbildungsvisa
Arbeitsvisa
Andere Visa
Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Eine Arbeitserlaubnis für eine befristete Beschäftigung wird für 1 Jahr erteilt. Nach dieser Zeit kann die Erlaubnis auf 3 Jahre und danach auf 6 Jahre verlängert werden, solange der Arbeitnehmer für denselben Arbeitgeber und im selben Beruf arbeitet.
Unbefristete Arbeitserlaubnisse werden auch Ausländern erteilt, die sich acht Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben oder die Staatsangehörige von Ländern sind, mit denen die Türkei ein Abkommen über unbefristete Arbeitserlaubnisse unterzeichnet hat. Ausländer, die selbständig in der Türkei arbeiten wollen, können eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie sich mindestens 5 Jahre lang legal und ununterbrochen in der Türkei aufgehalten haben.
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, können ausländische Arbeitnehmer einen Antrag bei den Konsulaten der Republik Türkei in ihrem Wohnsitzland stellen. Die Konsulate leiten die Anträge an das Außenministerium der Türkei weiter. Das Außenministerium erteilt die Genehmigung, wenn der Antrag den Anforderungen entspricht.
Bevölkerung 85.5m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
77.9%
Städtische Bevölkerung
87.3%
Internetzugang
81.6%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
Arbeitnehmer, die mindestens ein Jahr lang bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, einschließlich einer etwaigen Probezeit, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer können nicht auf ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verzichten. Die folgenden Anforderungen an den bezahlten Jahresurlaub gelten nicht für Arbeitnehmer, die Saisonarbeit oder andere Tätigkeiten ausüben, die aufgrund ihrer Art weniger als ein Jahr dauern.
Arbeitnehmer, die unter Tage arbeiten, haben Anspruch auf 4 zusätzliche Tage Jahresurlaub. Der Jahresurlaub für Personen unter 18 Jahren oder über 50 Jahren beträgt mindestens 20 Tage. Bei der Berechnung der für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erforderlichen Betriebszugehörigkeit wird die Gesamtzeit berücksichtigt, in der die Arbeitnehmer in einem oder mehreren Betrieben desselben Arbeitgebers beschäftigt waren.
Nach dem türkischen Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests Anspruch auf einen bezahlten Krankheitsurlaub von maximal einer Woche. Der Krankheitsurlaub wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlichen unbezahlten Krankheitsurlaub gewähren. Ein vom Arbeitnehmer genommener Genesungs- oder Krankheitsurlaub darf nicht auf den Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet werden. Arbeitnehmer können bei der Sozialversicherungsanstalt eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie versichert sind und ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Das türkische Arbeitsrecht sieht für Arbeitnehmerinnen einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen vor: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei einer Schwangerschaft mit mehreren Kindern kommen zu den 8 Wochen vor der Entbindung noch 2 Wochen hinzu, in denen die Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten dürfen. Eine Arbeitnehmerin, deren Gesundheitszustand durch ein ärztliches Attest als geeignet eingestuft wird, kann jedoch bis 3 Wochen vor der Entbindung arbeiten, wenn sie dies wünscht. In diesem Fall wird die Zeit, in der die Arbeitnehmerin gearbeitet hat, auf ihren Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung angerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Entbindung wird der verbleibende Urlaub zum Mutterschaftsurlaub hinzugerechnet.
Die oben genannten Zeiträume können vor und nach der Entbindung verlängert werden, wenn dies aufgrund des Gesundheitszustands der Arbeitnehmerin und der Art ihrer Arbeit notwendig erscheint. Die verlängerten Zeiträume sind in einem ärztlichen Bericht anzugeben.
Die Arbeitnehmerinnen haben für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 66,7 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes der Arbeitnehmerin, der von der türkischen Sozialversicherungsanstalt gezahlt wird.
Das türkische Arbeitsgesetz sieht für Beschäftigte in der Privatwirtschaft 5 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, wenn ihre Ehefrau ein Kind zur Welt gebracht hat. Im Falle einer Adoption haben Beschäftigte des privaten Sektors Anspruch auf 3 Tage bezahlten Urlaub.
Das Rentenalter in der Türkei beträgt 60 Jahre für männliche Arbeitnehmer und 58 Jahre für weibliche Arbeitnehmer. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie dieses Alter erreichen und 7.200 Tage lang Beiträge in das nationale Sozialversicherungsprogramm eingezahlt haben.
Die Rente basiert auf dem durchschnittlichen Lebenseinkommen des Arbeitnehmers, das entsprechend dem BIP-Wachstum der Türkei und der Inflationsentwicklung [(1 + VPI + 30 % BIP)] angepasst wird. Der Steigerungssatz beträgt 2 % für ein Versicherungsjahr und darf 90 % der Rente nicht überschreiten.
Die Mittel für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten der Sozialversicherungsanstalt stammen aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mit Wirkung von 2024 hat die Regierung ihren Beitrag für beide BES-Programme von 25 % auf 30 % des Jahresbeitrags der Teilnehmer erhöht. Der maximale staatliche Zuschuss beträgt 72.009,00 TRY (Türkische Lira).
Vorruhestandsabhebungen sind jetzt zulässig, und die Teilnehmer können unter bestimmten Bedingungen bis zu 50 % ihres Kontoguthabens abheben, bevor sie 56 Jahre alt sind.
Die Altersgrenze für die Aufnahme in den OKS wurde aufgehoben. Zuvor waren nur Arbeitnehmer unter 45 Jahren zur Teilnahme berechtigt.
Die türkische Sozialversicherungsanstalt zahlt den Hinterbliebenen eine monatliche Rente, wenn ein Arbeitnehmer stirbt, der zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hat. Die monatliche Rente steht auch den Hinterbliebenen von Arbeitnehmern zu, die an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gestorben sind. Die Leistungen belaufen sich auf 70 % des durchschnittlichen Monatsentgelts des Arbeitnehmers. Zu den gesetzlichen Hinterbliebenen zählen Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren (oder unter 20 Jahren, wenn sie noch zur Schule gehen) und die Eltern des Arbeitnehmers. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn der verstorbene Arbeitnehmer 9000 Versicherungstage geleistet hat.
Die Rente wird wie folgt auf die Hinterbliebenen aufgeteilt:
Hinterbliebene von Arbeitnehmern, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ums Leben kommen, haben ebenfalls Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Die türkische Sozialversicherungsanstalt bietet Invaliditätsrenten für versicherte Arbeitnehmer an. Um Anspruch auf eine Invaliditätsrente zu haben, muss der Arbeitnehmer 60 % seiner Arbeitsfähigkeit verloren haben. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Invaliditätsrente, wenn er mindestens 10 Jahre lang versichert war und für insgesamt 1.800 Tage Beiträge gezahlt hat.
Die Höhe der Invaliditätsrente wird durch Multiplikation des durchschnittlichen Monatseinkommens des Arbeitnehmers mit einem Steigerungsfaktor von 2 % für jedes Jahr, in dem der Arbeitnehmer versichert war, berechnet. Der Aufzinsungsfaktor darf 90 % nicht überschreiten.
Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben die versicherten Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen. Vorübergehende Invaliditätsleistungen werden bei stationärer Behandlung in Höhe der Hälfte des Tageseinkommens und bei ambulanter Behandlung in Höhe von zwei Dritteln des Tageseinkommens gezahlt. Bei dauerhafter Invalidität, die zu einer Erwerbsminderung von mindestens 10 % führt, wird die Leistung bei vollständiger Invalidität in Höhe von 70 % des Monatseinkommens und bei teilweiser Invalidität anteilig gezahlt.
Das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung in der Türkei beträgt 15 Jahre. Kinder über 14 Jahre können leichte Arbeiten verrichten, die ihre körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht beeinträchtigen und ihren Schulbesuch nicht behindern. Kinder unter 14 Jahren können in den Bereichen Kultur, Kunst und Werbung beschäftigt werden, wenn sie in ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden und der Schulbesuch nicht behindert wird, wobei für jede Tätigkeit ein gesonderter schriftlicher Vertrag abgeschlossen und die Erlaubnis der Eltern eingeholt werden muss.
Für Kinder, die die obligatorische Grundschulzeit abgeschlossen haben und nicht an einer formalen Schule eingeschrieben sind, ist die Arbeit auf maximal 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche begrenzt. Vorschulkinder und Kinder, die während des Schuljahres eine Schule besuchen, dürfen außerhalb der Schulzeit bis zu 2 Stunden pro Tag und 10 Stunden pro Woche arbeiten. Personen zwischen 14 und 18 Jahren müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung von einem Arzt untersucht und für die auszuführende Tätigkeit als gesundheitlich geeignet befunden werden.
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht bei Arbeiten unter Tage oder unter Wasser beschäftigt werden, z. B. im Bergbau, bei der Kabelverlegung, in der Kanalisation und im Tunnelbau. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht in der Industrie beschäftigt werden.
Arbeitslosigkeit 8.5%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
53.7%
Erwerbsbeteiligung
34.1%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
76%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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