BEVÖLKERUNG
50m
WÄHRUNG
USh (UGX)
HAUPTSTADT
Kampala
Uganda, offiziell die Republik Uganda, ist ein Binnenstaat in Ostafrika. Bekannt für seine vielfältige Kultur, seine atemberaubenden Landschaften und seine reiche Geschichte, ist Uganda ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Kampalas bis zu den ruhigen Landschaften der ugandischen Savanne bietet Uganda eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.
Die ugandische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.
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Das ugandische Arbeitsrecht lässt im Allgemeinen sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge zu. Allerdings muss ein Arbeitsvertrag, der mit einem Arbeitnehmer geschlossen wird, der die Sprache, in der der Vertrag abgefasst ist, nicht lesen oder verstehen kann, von einem Arbeitsbeamten oder Richter beglaubigt werden.
Außerdem muss dem Arbeitnehmer innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Erklärung über die Einzelheiten ausgehändigt werden. Die schriftliche Erklärung muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die oben genannten Informationen in einer für den Arbeitnehmer leicht verständlichen Sprache bereitzustellen.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz kann ein Dienst- oder Arbeitsvertrag im Allgemeinen mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten gleichermaßen für mündliche und schriftliche Verträge.
Darüber hinaus muss dem Arbeitnehmer innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Erklärung über die Einzelheiten vorgelegt werden.
Das ugandische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Verträgen. Die beste Praxis der Branche besteht darin, sich vor stillschweigenden Verträgen zu hüten, indem häufig schriftliche Vereinbarungen verwendet oder angepasst werden.
Gemäß dem ugandischen Arbeitsgesetz beträgt die Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer im Allgemeinen 48 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jedoch im Voraus vereinbaren, die Höchstarbeitszeit pro Woche auf mehr als 48 Stunden zu erhöhen. In diesem Fall darf die Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 56 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Selbst dann ist es zulässig, Schichtarbeiter für mehr als 10 Stunden an einem Tag oder 48 Stunden in einer Woche zu beschäftigen (ohne Überstunden zu bezahlen), solange die durchschnittliche Stundenzahl über einen Zeitraum von drei Wochen 10 Stunden pro Tag und 56 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
In Betrieben, in denen die Höchstarbeitszeit mindestens 8 Stunden pro Tag beträgt, muss den Beschäftigten eine 30-minütige Pause gewährt werden.
Nach Anhörung des Arbeitsbeirats kann der Minister die Höchstzahl der Wochenstunden (einschließlich Überstunden), die in einer Branche oder einem Beruf geleistet werden dürfen, regeln. Per Erlass kann der Minister auch vorübergehende Ausnahmen in außergewöhnlichen Situationen vorsehen, wenn das öffentliche Interesse dies erfordert.
1. Januar (Neujahrstag), 26. Januar (Tag der Befreiung), Datum variabel (Karfreitag und Ostermontag), 8. März (Frauentag), 1. Mai (Tag der Arbeit), 3. Juni (Märtyrertag), 9. Juni (Tag der Nationalhelden), Datum variabel (Eid al-Fitr, Ende des Ramadan), 9. Oktober (Unabhängigkeitstag), Datum variabel (Eid al-Adha, Opferfest), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Boxing Day). Andere Feiertage, 26. Januar (NRM-Befreiungstag), 16. Februar (Erzbischof Janan Luwum Tag).
Gemäß dem ugandischen Arbeitsgesetz beträgt die Höchstdauer der Probezeit 6 Monate. Die Probezeit kann jedoch mit Zustimmung des Arbeitnehmers um höchstens 6 weitere Monate verlängert werden.
Ein Arbeitgeber darf denselben Arbeitnehmer nicht zweimal auf Probe einstellen. Ein Probezeitvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen oder vom Arbeitgeber unter Zahlung von 7 Tageslöhnen anstelle einer Kündigung gekündigt werden.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz muss ein Arbeitgeber, bevor er beschließt, einen Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens oder schlechter Leistung zu entlassen, dem Arbeitnehmer den Grund für die Entlassung erläutern. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Recht, bei diesem Gespräch eine andere Person seiner Wahl zugegen zu haben. Arbeitgeber, die dieses Verfahren nicht einhalten, sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Betrag in Höhe von 4 Wochen Nettolohn zu zahlen.
Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist in Uganda richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und in einer Form und Sprache abgefasst sein, von der erwartet werden kann, dass der Arbeitnehmer sie versteht. Der Arbeitnehmer kann eine Abfindung anstelle der Kündigung akzeptieren. Wenn die Lohnperiode des Arbeitnehmers länger ist als die Kündigungsfrist, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hätte, hat er Anspruch auf eine Kündigungsfrist, die der Lohnperiode entspricht.
Der Arbeitgeber muss eine Abfindung zahlen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt war und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Zahlung einer Abfindung ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich:
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Probe ist keine Abfindung erforderlich. Die Höhe der Abfindung ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Gewerkschaft, die den Arbeitnehmer vertritt, auszuhandeln.
In Uganda wird der gesetzliche Mindestlohn durch eine Lohnverordnung (Wages Regulation Order) festgelegt. Der Mindestlohn wurde zuletzt 1984 aktualisiert und auf 6.000 UGX (ugandische Schilling) pro Monat festgelegt. Seitdem ist er nicht mehr geändert worden.
Das ugandische Parlament hat im Februar 2019 ein Mindestlohngesetz verabschiedet, das jedoch von Präsident Yoweri Museveni nicht unterzeichnet wurde.
Das ugandische Arbeitsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für einen Tag eingestellt werden, am Ende des Tages bezahlt werden müssen, sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Ebenso müssen Arbeitnehmer, die nach Stunden oder Wochen bezahlt werden, ihren Lohn am Ende der Stunde bzw. Woche erhalten. Arbeitnehmer, die monatlich entlohnt werden, sind vierzehntägig oder monatlich zu entlohnen, und Arbeitnehmer, die nach Stückzahl entlohnt werden, sind in Abständen von höchstens vierzehn Tagen zu entlohnen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsende seinen Lohn und alle ihm zustehenden Leistungen oder sonstigen Vergütungen.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz beträgt die Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer im Allgemeinen 48 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jedoch im Voraus vereinbaren, die Höchstarbeitszeit pro Woche auf mehr als 48 Stunden zu erhöhen. In diesem Fall darf die Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 56 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Selbst dann ist es zulässig, Schichtarbeiter mehr als 10 Stunden an einem Tag oder 48 Stunden in einer Woche zu beschäftigen (ohne Überstunden zu bezahlen), solange die durchschnittliche Stundenzahl über einen Zeitraum von drei Wochen 10 Stunden pro Tag und 56 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
Werden mehr als 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche geleistet, so werden diese Überstunden im Allgemeinen mit 150 % des normalen Stundensatzes vergütet, wenn die Überstunden an normalen Arbeitstagen geleistet werden, und mit 200 % des normalen Stundensatzes, wenn die Überstunden an gesetzlichen Feiertagen geleistet werden.
Während des Jahresurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf ihren normalen Lohn.
Es gibt 4 Arten von ugandischen Visa:
Einfache Touristen- und Geschäftsvisa sind bei der Einreise nur bis zu 3 Monate gültig. Visa für die mehrfache Einreise können bei der Ankunft entweder 6 Monate oder 1 Jahr gültig sein.
Uganda stellt die folgenden Arbeitserlaubnisse aus:
Uganda Arbeitsgenehmigung Klasse G
Die ugandische Arbeitserlaubnis der Klasse G ist für Arbeitnehmer gedacht, die in Uganda arbeiten möchten. Die Arbeit kann entweder auf bezahlter oder unbezahlter Basis erfolgen. Die Arbeitserlaubnis wird von der Einwanderungsbehörde ausgestellt, wenn ein Ausländer der Einwanderungsbehörde nachweisen kann, dass er ein Angebot für eine Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen oder einer Institution in Uganda erhalten und angenommen hat.
Es gibt zwei Klassen von ugandischen Arbeitserlaubnissen der Klasse G:
Bevölkerung 50m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
27.4%
Städtische Bevölkerung
9%
Internetzugang
72.8%
Zugang zu Bankdienstleistungen
76%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Uganda haben alle Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate lang ununterbrochen für ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, und diejenigen, die normalerweise im Rahmen eines Dienstvertrags mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten, Anspruch auf Jahresurlaub.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 21 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, und zwar 7 Tage für jeden ununterbrochenen 4-monatigen Dienstzeitraum.
Arbeitnehmer können ihren Jahresurlaub jederzeit während eines bestimmten Kalenderjahres nehmen, sofern sie dies zuvor mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. In den 21 Urlaubstagen sind nur Arbeitstage enthalten. Auch gesetzliche Feiertage werden nicht als Urlaubstage gezählt.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs, so wird er dennoch als Teil des Jahresurlaubs und nicht als Krankheitsurlaub gezählt.
Jahresurlaubstage können nicht auf ein anderes Kalenderjahr übertragen werden, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren dies einvernehmlich.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz hat ein Arbeitnehmer, der mindestens einen Monat lang ununterbrochen (und mindestens 16 Stunden pro Woche) bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und wegen Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, Anspruch auf Krankengeld wie folgt:
Der Arbeitgeber trägt die vollen Kosten des Krankheitsurlaubs.
Damit der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld hat, muss er dem Arbeitgeber seine Abwesenheit und den Grund dafür so bald wie möglich mitteilen (oder mitteilen lassen). Auf Verlangen des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer außerdem eine von einem qualifizierten Arzt unterzeichnete schriftliche Bescheinigung vorlegen, in der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestätigt werden.
In Uganda haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 60 Arbeitstage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, von denen mindestens 4 Wochen nach einer Geburt oder Fehlgeburt genommen werden müssen. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung von 100 % des Verdienstes der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs verantwortlich.
Eine schwangere Arbeitnehmerin hat das Recht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, den sie unmittelbar vor ihrem Mutterschaftsurlaub innehatte, oder an einen angemessenen alternativen Arbeitsplatz zu Bedingungen, die denen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn sie nicht im Mutterschaftsurlaub gewesen wäre.
Im Falle einer Krankheit infolge von Schwangerschaft oder Entbindung, die entweder die Mutter oder das Kind beeinträchtigt und die Rückkehr der Mutter an den Arbeitsplatz nicht ratsam macht, muss das Recht auf Rückkehr innerhalb von acht Wochen nach dem Tag der Entbindung oder der Fehlgeburt gegeben sein.
In Uganda haben männliche Arbeitnehmer Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 4 Arbeitstagen pro Jahr. Der Urlaub muss unmittelbar nach der Entbindung oder Fehlgeburt der Frau genommen werden. Während dieses Urlaubs hat der männliche Arbeitnehmer Anspruch auf seinen regulären Lohn, der vom Arbeitgeber zu zahlen ist.
Nach dem Vaterschaftsurlaub hat der männliche Arbeitnehmer das Recht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, den er unmittelbar vor dem Urlaub innehatte.
Das ugandische Gesetz über den Nationalen Sozialversicherungsfonds (National Social Security Fund Act) sieht Altersleistungen für Arbeitnehmer vor, die 55 Jahre alt sind. Ab dem 4. Januar 2022 können Teilnehmer des ugandischen Rentenprogramms, die 45 Jahre oder älter sind und mindestens 10 Beitragsjahre nachweisen können, bis zu 20 % ihres Kontoguthabens vor dem normalen Rentenalter von 55 Jahren abheben. Zuvor waren Vorruhestandsregelungen erst ab einem Alter von 50 Jahren möglich, aber der ugandische Präsident hat diese Änderung genehmigt, um die von COVID-19 betroffenen Personen zu entlasten.
Personen, die in Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten, einschließlich Zeitarbeitnehmern, arbeiten, sind durch die oben genannte Bestimmung abgedeckt. Eine freiwillige Versicherung ist ebenfalls möglich.
Versicherte Arbeitnehmer müssen 5 % ihres Bruttomonatsverdienstes einzahlen. Freiwillig Versicherte und Selbstständige müssen mindestens 7,5 % des Bruttomonatsverdienstes einzahlen. Arbeitgeber müssen einen Beitrag von 10 % der monatlichen Bruttolohnsumme leisten.
Das ugandische Gesetz über den Nationalen Sozialversicherungsfonds sieht Hinterbliebenenleistungen für den überlebenden Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren oder Behinderte, Eltern, Geschwister, Großeltern oder nächste Angehörige vor.
Stirbt ein versicherter Arbeitnehmer vor dem Eintritt in den Ruhestand, erhalten die Hinterbliebenen einen Pauschalbetrag, der sich aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zuzüglich Zinsen zusammensetzt.
Stirbt ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt der Arbeitgeber den Hinterbliebenen eine Entschädigung in Höhe von 60 Monatsverdiensten. Wurde der verstorbene Arbeitnehmer bereits zu Lebzeiten für den Schaden entschädigt, wird die vom Arbeitgeber gezahlte Leistung um 50 % gekürzt.
Das ugandische Gesetz über den Nationalen Sozialversicherungsfonds sieht unter folgenden Umständen Leistungen bei Invalidität vor:
Im Falle einer dauerhaften Invalidität wird ein Pauschalbetrag in Höhe der gesamten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zuzüglich Zinsen gezahlt.
Bei Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist der Arbeitgeber für die Entschädigung der Arbeitnehmer zuständig. Bei dauerhafter Vollinvalidität wird ein Pauschalbetrag in Höhe von bis zu 60 Monatsverdiensten gezahlt. Bei dauerhafter Teilinvalidität wird ein Prozentsatz der vollen Leistung entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad gezahlt. Bei vorübergehender Invalidität werden ein Pauschalbetrag oder regelmäßige Zahlungen bis zu einer Höchstdauer von 96 Monaten gewährt.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen in den Sozialversicherungsfonds ein.
Nach dem ugandischen Arbeitsgesetz darf ein Minderjähriger unter 14 Jahren nicht beschäftigt werden, es sei denn, er verrichtet leichte Arbeiten, die seine Ausbildung nicht beeinträchtigen und die unter der Aufsicht eines Erwachsenen über 18 Jahren stattfinden. Ein Minderjähriger unter 12 Jahren darf nicht in einem Unternehmen beschäftigt werden.
Leichte Arbeit ist eine Arbeit, die nicht als schädlich für die Gesundheit oder die Entwicklung des Kindes angesehen wird, die den Schulbesuch oder die Teilnahme an einer Berufsausbildung nicht beeinträchtigt und die 14 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Ein Kind zwischen 15 und 18 Jahren, das seine Ausbildung abgeschlossen hat oder nicht zur Schule geht, darf bis zu 7 Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nicht mehr als 35 Stunden pro Woche.
Minderjährige müssen sich vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach alle sechs Monate einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Vor der Einstellung eines Minderjährigen zwischen 15 und 17 Jahren ist eine Genehmigung des Kommissars erforderlich. Vor der Genehmigung prüft der Kommissar das Alter des Minderjährigen, das ärztliche Attest, die Erlaubnis der Eltern, die vorherige Unterweisung und Ausbildung in der Tätigkeit, die Verfügbarkeit und die Verwendung von Schutzkleidung. Die Arbeitgeber müssen außerdem ein Register führen, wie es in Anhang fünf der Beschäftigungsvorschriften vorgeschrieben ist.
Nach dem ugandischen Arbeitsrecht liegt das Mindestalter für gefährliche Arbeiten bei 18 Jahren. Ein Minderjähriger unter 18 Jahren darf nicht beschäftigt werden, um Arbeiten zu verrichten, die schädlich, gefährlich oder gefährlich sind. Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, können jedoch mit Genehmigung des Kommissars gefährliche Arbeiten verrichten.
Überstundenarbeit ist für Minderjährige verboten. Ein Minderjähriger darf nachts zwischen 19.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht beschäftigt werden.
Arbeitslosigkeit 2.9%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
80.9%
Erwerbsbeteiligung
48.3%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
49%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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