Compliant einstellen inUsbekistan Zum Experten

BEVÖLKERUNG

36.4m

WÄHRUNG

сўм (UZS)

HAUPTSTADT

Tashkent

Überblick

Usbekistan, offiziell die Republik Usbekistan, ist ein Binnenstaat in Zentralasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Usbekistan ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen von Taschkent bis zu den ruhigen Landschaften von Samarkand bietet Usbekistan eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die Wirtschaft Usbekistans stützt sich weitgehend auf Landwirtschaft, Bergbau und Dienstleistungen. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitsverträge müssen in Usbekistan schriftlich abgeschlossen werden. Sie werden in 2 Exemplaren erstellt und von jeder Partei unterzeichnet. Die Form des Arbeitsvertrags wird unter Berücksichtigung des von der Regierung genehmigten Mustervertrags entwickelt. Sie müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Arbeitsort
  • Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers - Fachgebiet, Qualifikation, Position
  • Tag des Arbeitsbeginns
  • Gültigkeitsdauer, falls befristet
  • Höhe des Lohns und sonstige Arbeitsbedingungen
  • Garantien und Entschädigungen für Arbeit unter anderen als den üblichen Bedingungen

Das Niveau der Arbeitsrechte und -garantien der Arbeitnehmer, die durch Gesetze und andere Vorschriften festgelegt sind, darf nicht verringert werden.

Mündliche Vereinbarungen

In Usbekistan gibt es keine Bestimmungen über mündliche Verträge, da der Abschluss von Arbeitsverträgen in schriftlicher Form vorgeschrieben ist. Die Form des Arbeitsvertrags wird unter Berücksichtigung des von der Regierung genehmigten Mustervertrags entwickelt.

Stillschweigende Vereinbarungen

Die Gesetze Usbekistans setzen stillschweigende Verträge durch. Liegt keine ausdrückliche Vereinbarung vor, kann die Absicht der Parteien durch ihr Verhalten ermittelt werden. Auch wenn ein Arbeitsvertrag der Schriftform bedarf, kann er trotz des Fehlens einer solchen Form als gültig angesehen werden. Ein Arbeitgeber sollte sich während des gesamten Arbeitsverhältnisses an alle gesetzlichen Vorschriften halten. In Usbekistan sind schriftliche Arbeitsverträge vorgeschrieben und müssen unter Berücksichtigung des von der Regierung genehmigten Mustervertrags erstellt werden. Durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrags wird sichergestellt, dass keine unvorhergesehenen Pflichten oder Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis entstehen.

Arbeitszeiten

Die Normalarbeitszeit für Arbeitnehmer darf 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Bei einer 6-Tage-Woche darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 7 Stunden betragen, bei einer 5-Tage-Woche nicht mehr als 8 Stunden. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren, für Arbeitnehmer mit ungünstigen Arbeitsbedingungen und für Arbeitnehmer mit hoher psychischer Belastung ist eine reduzierte Arbeitszeit von 36 Stunden pro Woche vorgesehen. Arbeitnehmer unter 16 Jahren dürfen nur 24 Stunden pro Woche arbeiten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen die Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 12 Stunden einlegen.

Die Art der Wochenarbeitszeit und die Arbeitszeitregelung werden durch die Regeln des internen Arbeitsverfahrens im Unternehmen, durch andere lokale normative Dokumente und in Ermangelung dieser Dokumente durch die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Am Vorabend von Feiertagen wird die tägliche Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer um mindestens 1 Stunde verkürzt.

Feiertage

Feiertage in Usbekistan:

  • Neujahrsfest - 1. Januar
  • Tag der Verteidiger des Vaterlandes - 14. Januar
  • Internationaler Frauentag - 8. März
  • Navruz - 21. März
  • Eid al-Fitr - 10. April (Datum kann sich ändern)
  • Tag des Gedenkens und der Ehrung - 9. Mai
  • Eid al-Adha - 16. Juni (Datum kann sich noch ändern)
  • Unabhängigkeitstag - 1. September
  • Tag des Lehrers - 1. Oktober
  • Tag der Verfassung - 8. Dezember

Probezeit

In Usbekistan kann ein Arbeitgeber eine Probezeit verlangen. Wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Probezeit vorgesehen ist, gilt der Arbeitnehmer als sofort eingestellt. Für bestimmte Arten von Arbeitnehmern darf im Arbeitsvertrag keine Probezeit vorgesehen werden.

Bei Festangestellten darf die Probezeit nicht länger als 3 Monate dauern. Leiter von Organisationen, Stellvertreter und Chefs können eine Probezeit von bis zu 6 Monaten haben. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag während der Probezeit mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer je nach Kündigungsgrund mit folgender Vorlaufzeit schriftlich über seine Kündigung informieren:

  • Änderungen in der Technologie, der Produktion und der Arbeitsorganisation, die Verringerung des Arbeitsvolumens, die zu einer Änderung der Zahl der Beschäftigten oder der Art der Arbeit führt, oder im Zusammenhang mit der Auflösung des Unternehmens sowie dem Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers - 2 Monate
  • Unzureichende Qualifikation des Arbeitnehmers oder Untauglichkeit für die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen - 2 Wochen
  • Schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers - 3 Tage

Arbeitnehmer müssen den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen, wenn sie von sich aus kündigen wollen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, die Kündigung durch eine finanzielle Entschädigung zu ersetzen, auch wenn der Arbeitnehmer sich schuldig gemacht hat. Während der Kündigungsfrist haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens einen Tag pro Woche bezahlte Abwesenheit von der Arbeit, um sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.

Abgangsentschädigungen

In Usbekistan muss der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer das gesamte geschuldete Entgelt erstatten, einschließlich der Entschädigung für nicht genommenen Grund- und Zusatzurlaub. Wenn der Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht arbeitet, hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit, um dem Arbeitnehmer die Vergütung auszuzahlen.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, die sich nach den Umständen der Kündigung richtet. Wurde das Arbeitsverhältnis ohne Verschulden des Arbeitnehmers beendet, so ist eine Abfindung fällig. Die Höhe der Abfindung wird nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet.

  • Für Arbeitnehmer, die bis zu 3 Jahre gearbeitet haben, beträgt die Abfindung 50 % des Monatslohns.
  • Für Arbeitnehmer, die zwischen 3 und 5 Jahren gearbeitet haben, beträgt die Abfindung 75 % des Monatslohns
  • Für Arbeitnehmer, die zwischen 5 und 10 Jahren gearbeitet haben, beträgt die Abfindung 100 % des Monatslohns
  • Für Angestellte, die zwischen 10 und 15 Jahren gearbeitet haben, beträgt die Abfindung 150% des Monatslohns
  • Für Arbeitnehmer, die mehr als 15 Jahre gearbeitet haben, beträgt die Abfindung 2 Monatsgehälter.

In Tarifverträgen, lokalen Gesetzen und Arbeitsverträgen können zusätzliche Abfindungen festgelegt werden.

Entschädigung

Mindestlohn

Arbeitnehmern darf nicht weniger als der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gezahlt werden. Der Mindestbetrag für die Entlohnung von Arbeit ist auf UZS 1.050.000 (usbekische so'm) pro Monat festgelegt. Der Grundbetrag für die Berechnung ist auf UZS 340.000 pro Monat festgesetzt.

Usbekistan hat einen monatlichen Lohnzahlungsrhythmus, und die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer einmal im halben Monat bezahlen, wobei zwischen den einzelnen Zahlungen nicht mehr als 16 Tage liegen dürfen. Bei Beendigung eines Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer Anspruch auf alle am Tag der Beendigung fälligen Beträge. Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers werden die geschuldeten Löhne spätestens 7 Tage nach Einreichung der entsprechenden Formulare beim Arbeitgeber an die Familienangehörigen oder Hinterbliebenen ausgezahlt.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Die Höchstdauer eines Arbeitstages beträgt 12 Stunden. Die Dauer der Überstunden darf für jeden Arbeitnehmer 4 Stunden an 2 aufeinanderfolgenden Tagen und 120 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

Überstunden, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind mindestens mit dem zweifachen Betrag des normalen Lohns zu vergüten. Die genaue Höhe des zu zahlenden Entgelts wird im Tarifvertrag festgelegt, falls dieser nicht abgeschlossen wurde, vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsausschuss oder einem anderen Vertretungsorgan der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer können auch einen freien Tag anstelle einer Vergütung verlangen.

Die Arbeitnehmer erhalten während ihres Jahresurlaubs ihr durchschnittliches Gehalt.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Visumtypen werden je nach Aufenthaltszweck ausgestellt:

  • Diplomatisches Einreisevisum (D) - wird Mitarbeitern von ständigen Vertretungen ausländischer Staaten und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen für einen ständigen (D1) oder vorübergehenden (D2) Aufenthalt oder für touristische Zwecke (DT) erteilt.
  • Dienstliches Einreisevisum (S) - wird Mitarbeitern von Vertretungen ausländischer Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen für einen ständigen (S1) oder vorübergehenden (S2) Aufenthalt oder eine Geschäftsreise (S3) ausgestellt.
  • Offizielles Einreisevisum (O) - wird für Mitglieder offizieller Delegationen ausgestellt, die Usbekistan besuchen, und wird für den Zeitraum offizieller Veranstaltungen erteilt.
  • Visum für die geschäftliche Einreise (V) - wird Vertretern ausländischer Handelsorganisationen in Usbekistan ausgestellt.
  • Touristisches Einreisevisum (T) - wird ausländischen Staatsbürgern ausgestellt, die Usbekistan zu touristischen Zwecken besuchen, und wird für einen 1-monatigen Aufenthalt erteilt. Ein Visum für Touristengruppen (TG) wird für diejenigen ausgestellt, die Usbekistan als Teil einer Gruppe von mindestens 5 Personen besuchen.
  • Visum für die Einreise zu Arbeitszwecken (Y) - wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die von der Arbeitsmigrationsbehörde für einen bestimmten Zeitraum das Recht erhalten haben, in Usbekistan zu arbeiten.
  • Visum für die Einreise von Studenten (A-1) - wird ausländischen Staatsangehörigen für ein Studium an einer Hochschuleinrichtung in Usbekistan für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgestellt.
  • Medizinisches Einreisevisum (WITH) - wird für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten für ausländische Staatsbürger ausgestellt, die nach Usbekistan kommen, um sich auf Vorschlag von Behandlungs- und Präventionseinrichtungen behandeln zu lassen.
  • Ausreisevisum (EXIT) - In Fällen, in denen sich die Einreisevisa ausländischer Bürger verzögern, werden sie für einen Zeitraum von bis zu einem Monat für die Ausreise ausgestellt.
  • Transitvisum (TRAN) - wird für bis zu 3 Tage für ausländische Staatsbürger auf der Durchreise durch Usbekistan ausgestellt.

Arbeitserlaubnisse

Ausländische Staatsangehörige, die in Usbekistan im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten möchten, benötigen eine Bescheinigung des Außenministeriums. Sie können mit einem zeitlich begrenzten Arbeitsvisum (Y) nach Usbekistan einreisen. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer einstellen, benötigen dafür eine Genehmigung. Die Erlaubnis wird dem Arbeitgeber für ein Jahr für die darin angegebene Anzahl und die Fachrichtungen (Positionen) erteilt. Der Arbeitgeber muss persönlich beim State Services Center eine Genehmigung für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer beantragen.

Sowohl die Erlaubnis als auch die Bescheinigung werden für ein Jahr ausgestellt, können aber je nach Bedarf verlängert werden.

Bevölkerung 36.4m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

50.6%

Städtische Bevölkerung

89%

Internetzugang

59.7%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmern wird nach sechs Monaten Beschäftigung im ersten Jahr ein bezahlter Jahresurlaub von mindestens 21 Kalendertagen gewährt. Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Arbeitnehmer mit Behinderungen der Gruppen I und II erhalten mindestens 30 Tage Jahresurlaub. Die Arbeitnehmer erhalten während ihres Jahresurlaubs ihr durchschnittliches Gehalt.

Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsurlaub oder öffentlichen Aufgaben kann der Jahresurlaub verschoben werden. Es ist auch zulässig, den Urlaub auf schriftlichen Antrag in Teile aufzuteilen. In diesem Fall sollte ein Teil des Urlaubs nicht weniger als 14 Kalendertage betragen.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den verbleibenden Jahresurlaub bis zum letzten Tag seines Dienstverhältnisses. Wird der Arbeitsvertrag aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers beendet, darf der Jahresurlaub nicht verbraucht werden.

Krankheitsurlaub

Es gibt keinen festen Betrag für den Krankheitsurlaub von Arbeitnehmern. Während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitsvertrag nicht auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt werden.

Vorübergehendes Arbeitsunfähigkeitsgeld wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer erkrankt, arbeitsunfähig (oder anderweitig verletzt) ist, ein krankes Familienmitglied pflegt, unter Quarantäne gestellt wird, in einem Sanatorium behandelt wird und Prothesen angefertigt werden. Der Mindestbetrag der Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit entspricht dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn und darf die Höhe des Gehalts, von dem die Leistung berechnet wird, nicht überschreiten. Die Höhe der Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach der Art des Arbeitnehmers, der Art der Krankheit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch die Kommission für medizinische und arbeitsmedizinische Untersuchungen (TMEK) gewährt, auch wenn der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer während dieses Zeitraums gekündigt wird. Fallen die Tage der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit dem Jahresurlaub zusammen, wird das Gehalt für alle Krankheitstage gezahlt.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub von 70 Kalendertagen vor der Entbindung und 56 Kalendertagen nach der Entbindung (70 Kalendertage bei schwierigen Geburten oder Mehrlingsgeburten). Schwangere Frauen dürfen nicht für Nachtarbeit, Überstunden oder Wochenendarbeit eingesetzt werden.

Es ist verboten, die Einstellung von Frauen zu verweigern und ihren Lohn zu kürzen, weil sie schwanger sind oder ein Kind haben. Der Arbeitsvertrag mit Schwangeren und Frauen mit Kindern unter drei Jahren darf nicht auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt werden, es sei denn, das Unternehmen wird vollständig liquidiert. Stirbt eine Arbeitnehmerin bei der Geburt ihres Kindes, hat der Vater des Kindes Anspruch auf den restlichen Mutterschaftsurlaub und die restlichen Leistungen.

Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % ihres Durchschnittslohns. Die Arbeitnehmerinnen müssen eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Auch im Falle einer Fehlgeburt werden die Leistungen für die in der Bescheinigung genannte Dauer gezahlt.

Vaterschaftsurlaub

In Usbekistan haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen so genannten Sozialurlaub. Das Recht auf Sozialurlaub steht Arbeitnehmern zu, die schwanger sind und entbinden, ein Kind betreuen, Studienurlaub nehmen oder einen kreativen Urlaub benötigen. Die Gewährung von Sozialurlaub an Arbeitnehmer hängt nicht davon ab, wie lange der Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber gearbeitet hat.

Sozialversicherung

Rente

In Usbekistan gibt es 2 Arten von obligatorischen Rentensystemen: die Sozialversicherung und obligatorische persönliche Sparkonten.

Die Sozialversicherung bietet lebenslange Altersrenten für folgende Personen

  • Männer ab 60 Jahren mit mindestens 25 Jahren Berufserfahrung.
  • Frauen ab 55 Jahren und mit mindestens 20 Jahren Berufserfahrung.

Das obligatorische persönliche Sparkonto bietet den Versicherten Leistungen, wenn sie das Rentenalter erreichen. Der gesamte auf dem Konto angesammelte Betrag, sowohl die Beiträge als auch die Zinsen, kann als Pauschalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden.

Die Höhe der Rente richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Durchschnittsgehalt und ist steuerfrei. Für Personen, deren Dienstzeit für eine volle Rente nicht ausreicht, wird die Rente im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, sofern sie mindestens 7 Jahre Berufserfahrung haben. Diese Rente darf nicht weniger als 50 % der Mindestaltersrente betragen.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das usbekische Sozialversicherungssystem bietet Hinterbliebenenleistungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige verstorbener Versicherter, einschließlich Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern und Großeltern. Die Familie eines Unterhaltspflichtigen, der an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gestorben ist, sowie die Familie eines verstorbenen Rentners erhält eine Rente unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Die Hinterbliebenenrente wird als Prozentsatz der Altersrente gezahlt, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Jedes unterhaltsberechtigte Mitglied erhält 30 % der Rente, jedoch nicht weniger als die Mindestaltersrente. Die beim Tod eines Ehegatten gewährte Rente bleibt auch dann erhalten, wenn der Rentner eine neue Ehe eingeht.

Die Hinterbliebenen erhalten auch den Betrag auf dem individuellen Sparkonto des verstorbenen Versicherten. Der gesamte auf dem Konto angesammelte Betrag, sowohl die Beiträge als auch die Zinsen, kann als Pauschalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden.

Leistungen bei Invalidität

Invaliditätsrenten werden Personen zuerkannt, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise als behindert anerkannt sind. Je nach Grad der Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Invalidität werden 3 Invaliditätsgruppen definiert - Gruppe I, II und III. Eine Invaliditätsrente aufgrund einer allgemeinen Krankheit wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt der Invalidität die erforderliche Anzahl von Dienstjahren erfüllt hat. Die Höhe der Invaliditätsrente hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Durchschnittsgehalt ab.

Personen mit Behinderungen der Gruppen I und II aufgrund einer allgemeinen Krankheit, die nicht über eine ausreichende Berufserfahrung für den Bezug einer Rente verfügen, erhalten eine Invaliditätsrente, deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet, wobei die Mindesthöhe 100 % der Mindestaltersrente für Gruppe I und 75 % für Gruppe II beträgt. Die Invaliditätsrente aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit gewährt.

Mindestalter

Das Mindestalter für den Abschluss von Arbeitsverträgen beträgt in Usbekistan 16 Jahre. Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können mit der schriftlichen Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten beschäftigt werden. Die Arbeitszeit beträgt 36 Stunden pro Woche für Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren und 24 Stunden pro Woche für 15- bis 16-Jährige.

Es ist verboten, Personen unter 18 Jahren für Nacht-, Feierabend- und Wochenendarbeit zu beschäftigen. Arbeitnehmer unter 18 Jahren müssen sich vor ihrer Einstellung und später regelmäßig einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Es ist verboten, die Arbeitskraft von Personen unter 18 Jahren für ungünstige Arbeitsbedingungen, Untertagearbeiten und andere Arbeiten einzusetzen, die ihrer Gesundheit, Sicherheit oder Moral schaden können. Personen unter 18 Jahren dürfen keine schweren Lasten tragen und transportieren, die die festgelegte Norm überschreiten.

Arbeitslosigkeit 4.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

55.8%

Erwerbsbeteiligung

35.4%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

75%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog