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BEVÖLKERUNG

101m

WÄHRUNG

₫ (VND)

HAUPTSTADT

Hanoi

Überblick

Vietnam, offiziell die Sozialistische Republik Vietnam, ist ein Land in Südostasien. Bekannt für seine atemberaubenden Landschaften, seine vielfältige Kultur und seine reiche Geschichte, ist Vietnam ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen von Hanoi bis zu den ruhigen Landschaften der Ha Long Bay bietet Vietnam eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die vietnamesische Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, außer bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat; in diesem Fall kann ein mündlicher Arbeitsvertrag verwendet werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten:

  • Stellenbeschreibung, Ort und Dauer
  • Löhne
  • Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub
  • Sozial- und Krankenversicherung
  • Fortbildung und Qualifizierungsmaßnahmen

Eine Kopie des Arbeitsvertrags muss dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehändigt werden. Die Bedingungen für die Probezeit können in den Arbeitsvertrag aufgenommen oder in einem separaten Probezeitvertrag festgehalten werden.

Mündliche Vereinbarungen

Nach dem Arbeitsgesetzbuch sind mündliche Verträge nur für befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von höchstens einem Monat zulässig.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich gegenseitig wahrheitsgemäße Informationen über das Arbeitsverhältnis zu erteilen.

Stillschweigende Vereinbarungen

In Vietnam gibt es keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. Für Arbeiten, die länger als einen Monat dauern, müssen beide Parteien einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Mündliche Verträge sind für Arbeiten von kürzerer Dauer zulässig.

Nach dem Zivilgesetzbuch steht es den Vertragsparteien frei, die Form des Vertrags zu wählen. Bestimmte Verträge oder Beziehungen können auch durch Handlungen der am Vertrag beteiligten Parteien zum Ausdruck gebracht werden. Dies bedeutet, dass der Nachweis für das Bestehen eines Arbeitsvertrags durch die Handlungen der Parteien erbracht werden kann.

Arbeitszeiten

Die regelmäßige Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag (bis zu 10 Stunden bei wöchentlichen Arbeitszeiten) und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern unter 15 Jahren darf 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten, aber der Staat ermutigt die Arbeitgeber, eine 40-Stunden-Woche einzuführen. Die Arbeitszeit von Arbeitnehmern unter 15 Jahren darf 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Feiertage

Es gibt sechs gesetzliche, bezahlte Feiertage. Fällt der Feiertag auf ein Wochenende, können die Beschäftigten den nächsten Wochentag frei nehmen: Silvester (1. Januar), Tet - Vietnamesisches Neujahr (vom letzten Tag des letzten Mondmonats bis zum 5. Tag des ersten Mondmonats) (5 bis 9 Tage), Gedenken an die Hung-Könige oder Todestag der Hung-Könige (10. Tag des dritten Mondmonats) (2 Tage), Tag der Wiedervereinigung (30. April), Internationaler Tag der Arbeit (1. Mai), Unabhängigkeitstag (2. September).

Probezeit

Eine Probezeit kann nur einmal pro Arbeitsvertrag in Anspruch genommen werden und ist nicht verlängerbar. Eine Probezeit ist nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat arbeitet. Die Dauer der Probezeit hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Der Arbeitnehmer muss während der Probezeit mindestens 85 % des vereinbarten Gehalts erhalten. Während der Probezeit haben beide Parteien das Recht, den abgeschlossenen Probezeitvertrag oder den Arbeitsvertrag ohne Vorankündigung und Entschädigungspflicht zu kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Ein Arbeitsvertrag kann von jeder Partei jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, und zwar wie folgt:

  • mindestens 45 Tage bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag
  • mindestens 30 Tage bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer festen Laufzeit von 12-36 Monaten
  • mindestens 3 Arbeitstage bei Saisonarbeitsverträgen oder Verträgen für spezifische Aufgaben mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten

Eine Partei, die die Kündigungsfrist nicht einhält, ist verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers für die verbleibende Kündigungsfrist ab dem Datum der Kündigung zu zahlen. Ein Arbeitnehmer, der die Kündigungsfrist nicht einhält, muss ein halbes Monatsgehalt an den Arbeitgeber zahlen.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer, die länger als 12 Monate bei demselben Unternehmen beschäftigt waren, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts für jedes Arbeitsjahr. Im Falle einer Entlassung wird für jedes Arbeitsjahr ein Monatsgehalt gezahlt.

Abfindungen werden nicht gezahlt, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag einseitig kündigt oder wenn er wegen Fehlverhaltens oder während der Probezeit entlassen wird.

Entschädigung

Mindestlohn

Nach dem vietnamesischen Arbeitsgesetz darf der Lohn eines Arbeitnehmers nicht unter dem Mindestlohn liegen. Bei den gesetzlichen Mindestlöhnen handelt es sich um die Mindestlöhne von Arbeitnehmern, die einfachste Arbeiten unter normalen Arbeitsbedingungen verrichten, die für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien ausreichen und für die sozioökonomische Entwicklung angemessen sind. Die Gesetze zur Festlegung regionaler Mindestlöhne für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Arbeitsverträgen arbeiten, schreiben vor, dass ein Facharbeiter mindestens 7 % mehr als den regionalen Mindestlohn erhalten muss.

Die derzeitigen Mindestlöhne sind wie folgt (gültig ab Juli 2024):


Region

Monatlicher Mindestlohn

(Vietnamesische Dongs, VND)

Mindeststundenlohn

(Vietnamesische Dongs, VND)

Region I (städtisches Hanoi und Ho Chi Minh Stadt)

4,960,000

23,800

Region II (ländliches Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, sowie Da Nang)

4,410,000

21,200

Region III (Bac Ninh, Bac Giang, Hai Duong, Phu Tho, Vinh Phuc und andere Provinzen, die nicht zu den Regionen I und II gehören)

3,860,000

18,600

Region IV (andere Regionen)

3,450,000

16,600

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden werden nach folgenden Sätzen bezahlt:

  • An regulären Arbeitstagen - 150% des normalen Lohns
  • Am wöchentlichen Ruhetag - 200 % des normalen Lohns
  • An gesetzlichen Feiertagen und bezahlten Urlaubstagen - 300 % des normalen Lohns

Arbeitnehmer, die nachts Überstunden leisten, erhalten einen Zuschlag von 20 % des Lohns für einen normalen Tag, ein Wochenende oder einen Feiertag.

Die Anzahl der Überstunden darf 50 % der regulären Arbeitszeit an einem Tag und 40 Stunden im Monat nicht überschreiten. Die Gesamtzahl der Überstunden darf 200 im Jahr nicht überschreiten. In einigen Bereichen, z. B. im verarbeitenden Gewerbe, in der Wasserversorgung und in der Stromerzeugung und -versorgung, liegt die Obergrenze für Überstunden bei 300 Stunden pro Jahr. Für Aufgaben im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und Verteidigung sowie für Aufgaben, die zum Schutz von Menschenleben oder Eigentum bei Naturkatastrophen, Bränden und Epidemien erforderlich sind, gibt es keine Begrenzung der Überstunden.

Der Jahresurlaub wird in Höhe des regulären Lohns bezahlt. Die Bezahlung des Jahresurlaubs kann im Voraus beantragt werden. Arbeitnehmer, die während ihres Jahresurlaubs freiwillig arbeiten, haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 200 % ihres regulären Einkommens, und Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern zur Arbeit aufgefordert werden, haben Anspruch auf 300 % ihres regulären Einkommens.

Einwanderung und Visa

Visum

In Vietnam gibt es mehrere Visumkategorien, die vom Zweck des Besuchs abhängen:

  • Offizielle Visa (NG1, NG2, NG3, NG4, LV1, LV2, NN1, NN2, NN3) - werden Mitgliedern von nach Vietnam eingeladenen Delegationen, Diplomaten, konsularischen Vertretungen oder NROs ausgestellt
  • Touristenvisa (Dl, TT, VR, SQ) - werden Personen erteilt, die Vietnam zu touristischen Zwecken, zum Treffen mit Familienangehörigen oder zu medizinischen Zwecken besuchen.
  • Geschäftsvisa (DT, DN) - werden für Geschäftsleute und Investoren ausgestellt.
  • Studentenvisum (DH, HN) - wird für Praktikanten, Studenten, Konferenz- und Seminarteilnehmer ausgestellt
  • Arbeitervisum (LD, PV1, PV2) - wird für Personen ausgestellt, die für eine kurzfristige Beschäftigung nach Vietnam einreisen.

Arbeitserlaubnisse

Ausländische Staatsangehörige, die in Vietnam arbeiten möchten, benötigen eine vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und soziale Angelegenheiten ausgestellte Arbeitserlaubnis. Die Antragsteller müssen die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis gemäß
  • Ein Gesundheitszeugnis
  • eine schriftliche Bescheinigung, die belegt, dass der Arbeitnehmer nicht kriminell ist oder strafrechtlich verfolgt werden kann
  • Eine schriftliche Bescheinigung, die bestätigt, dass der Arbeitnehmer ein Manager, leitender Angestellter, Experte oder Techniker ist
  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument
  • Schriftliche Genehmigung des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat, für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
  • 2 Fotos

Die maximale Dauer einer Arbeitserlaubnis beträgt 2 Jahre, wobei eine Verlängerung um 2 Jahre möglich ist.

Bevölkerung 101m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

40.2%

Städtische Bevölkerung

84.2%

Internetzugang

70.6%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Arbeitnehmer haben nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit zu einem Arbeitgeber Anspruch auf voll bezahlten Jahresurlaub:

  • 12 Arbeitstage für Arbeitnehmer, die unter normalen Arbeitsbedingungen arbeiten
  • 14 Arbeitstage für Minderjährige und Personen, die schwere oder gefährliche Arbeiten verrichten
  • 16 Arbeitstage für Arbeitnehmer, die extrem schwere oder gefährliche Arbeiten verrichten

Der Jahresurlaub erhöht sich um 1 Tag pro 5 Jahre Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Arbeitnehmer, die weniger als 12 Monate gearbeitet haben, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Verhältnis zur Anzahl der gearbeiteten Monate.

Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Arbeitsplatzverlustes oder aus anderen Gründen hat ein Arbeitnehmer, der seinen Jahresurlaub nicht oder nicht vollständig genommen hat, Anspruch auf eine Abgeltung der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage. Arbeitnehmer, die während ihres Jahresurlaubs freiwillig arbeiten, haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 200 % ihres regulären Einkommens, und Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern zur Arbeit aufgefordert werden, haben Anspruch auf 300 % ihres regulären Einkommens.

Krankheitsurlaub

Der jährliche Krankheitsurlaub (mit ärztlichem Nachweis) ist wie folgt

  • 30 Tage - wenn weniger als 15 Jahre lang Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden
  • 40 Tage - wenn die Beitragsjahre zwischen 15 und 30 Jahren liegen
  • 60 Tage - bei Beiträgen über 30 Jahre
  • 180 Tage bei längerer Behandlung
  • Für Beschäftigte in schweren oder gefährlichen Berufen erhöht sich die Dauer des Krankheitsurlaubs um 10 Tage für jede Kategorie.

Der Krankheitsurlaub wird von der Sozialversicherungsanstalt vergütet. Das Krankengeld entspricht 75 % des Lohns des Arbeitnehmers. Außerdem ist ein Genesungsurlaub von 5-10 Tagen vorgesehen, und das Krankengeld beträgt während dieser Zeit 30 % des Grundgehalts. Dauert die Krankheit auch nach 180 Tagen verlängertem Urlaub noch an, wird das Krankengeld bei Arbeitnehmern, die 30 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, auf 65 % des Lohns, bei Arbeitnehmern, die 15-30 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, auf 55 % und bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, auf 50 % gekürzt.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen, die innerhalb von 12 Monaten vor der Entbindung mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf 6 Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub. Im Falle von Mehrlingsgeburten hat die Mutter ab dem zweiten Kind Anspruch auf einen zusätzlichen Monat Urlaub für jedes Kind. Der Mutterschaftsurlaub kann nicht früher als 2 Monate vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen.

Arbeitnehmerinnen, die ein Kind adoptieren, das jünger als 6 Monate ist, haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub, bis das Kind 6 Monate alt ist. Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie eine Fehlgeburt, einen Schwangerschaftsabbruch oder eine Totgeburt erleben.

Eine Arbeitnehmerin kann mit Zustimmung ihres Arbeitgebers vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie mindestens vier Monate Urlaub genommen hat.

Vaterschaftsurlaub

Männliche Arbeitnehmer, die in den 12 Monaten vor der Entbindung oder Adoption mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf einen voll bezahlten Vaterschaftsurlaub wie folgt:

  • 5 Tage, unter normalen Umständen.
  • 7 Arbeitstage, wenn die Ehefrau ein Kind zur Welt bringt, das operiert werden muss, oder ein Kind unter 32 Wochen zur Welt bringt
  • 10 Arbeitstage, wenn die Frau Zwillinge zur Welt bringt, zusätzlich drei Arbeitstage für jedes Kind ab dem dritten Kind
  • 14 Arbeitstage, wenn die Frau Mehrlinge zur Welt bringt und operiert werden muss

Väter haben auch im Falle einer Adoption Anspruch auf 6 Monate Urlaub, wenn die Mutter keinen Anspruch auf Urlaub hat.

Sozialversicherung

Rente

Das Sozialversicherungsgesetz sieht Rentenleistungen für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer vor. Das allgemeine Renteneintrittsalter beträgt 60 Jahre für Männer und 55 Jahre für Frauen, bei mindestens 20 Versicherungsjahren. Ab dem 1. Juli 2025 wird das normale Rentenalter schrittweise um 3 Monate pro Jahr für Männer und 4 Monate für Frauen angehoben. Besonders schutzbedürftige Gruppen können von der Erhöhung des normalen Rentenalters ausgenommen werden.

Die monatliche Altersrente für qualifizierte Arbeitnehmer beträgt 45 % des durchschnittlichen Monatsgehalts, was 15 Beitragsjahren für Frauen und 20 Jahren für Männer entspricht, zuzüglich 2 % für jedes weitere Jahr, in dem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Der Höchstsatz der Rente beträgt 75 %. Der Leistungsbetrag wird für jedes Jahr, in dem die Rente vor Erreichen des Rentenalters in Anspruch genommen wird, um 2 % gekürzt. Arbeitnehmer, deren Beitragsjahre die Anzahl der dem Rentensatz von 75 % entsprechenden Jahre überschreiten, können außerdem Anspruch auf eine Pauschalvergütung haben, die als halbes Monatsgehalt für jedes zusätzliche Jahr der Beitragszahlung berechnet wird.

Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, aber nicht die erforderliche Anzahl von Beiträgen geleistet haben, können Anspruch auf ein Alterskapital haben, das sich nach ihrem Durchschnittsgehalt und der Anzahl der geleisteten Beiträge richtet.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Vietnam haben die Hinterbliebenen eines verstorbenen versicherten Arbeitnehmers Anspruch auf Leistungen:

  • wenn der verstorbene Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat
  • wenn die verstorbene Person eine Altersrente bezog
  • wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde

Zu den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gehören Kinder unter 18 Jahren, überlebende Ehefrauen über 55 Jahre, Ehemänner über 60 Jahre und unterhaltsberechtigte Eltern. Die monatliche Hinterbliebenenrente für jeden Angehörigen beträgt 50 % des Grundgehalts des verstorbenen Arbeitnehmers bzw. 70 % des Grundgehalts für Angehörige, die keine Vormünder oder Eltern haben.

Im Falle des Todes durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben die Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf eine Pauschalentschädigung in Höhe des 36-fachen Grundgehalts.

Leistungen bei Invalidität

Nach dem vietnamesischen Sozialversicherungsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Invaliditätsleistungen, wenn ihre Arbeitsfähigkeit um 61 % oder mehr gemindert ist. Die monatliche Rente wird in Höhe von 45 % des durchschnittlichen Monatsgehalts gezahlt, das 15 Beitragsjahren entspricht, zuzüglich 2 % für Männer und 3 % für Frauen für jedes weitere Jahr, in dem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die Rente wird um 2 % für jedes Jahr gekürzt, in dem die Rente vor Erreichen des Rentenalters in Anspruch genommen wird. Die Invaliditätsrente wird nach Erreichen des Rentenalters durch eine Altersrente ersetzt.

Das Sozialversicherungssystem bietet auch Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei vorübergehender Invalidität erhalten die Arbeitnehmer bis zur vollständigen Genesung ein Tagegeld in Höhe ihres Tageslohns. Bei dauerhafter Invalidität muss ein Arbeitnehmer eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 5 % aufweisen, um Anspruch auf Leistungen zu haben. Arbeitnehmer mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 5 bis 30 % erhalten eine Pauschalleistung, während Arbeitnehmer mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 31 % oder mehr eine monatliche Rente erhalten.

Für schwerbehinderte Menschen, die keinen Anspruch auf eine Sozialversicherungsrente haben, gibt es eine Sozialhilfeleistung. Menschen mit schweren Behinderungen erhalten eine monatliche Beihilfe von 500.000 VND (vietnamesische Dongs), Menschen mit besonders schweren Behinderungen erhalten 750.000 VND, Menschen mit sehr schweren Behinderungen oder ältere Menschen mit schweren Behinderungen erhalten 1.250.000 VND pro Monat.

Mindestalter

Das Mindestalter für eine Vollzeitbeschäftigung beträgt in Vietnam 15 Jahre. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur für leichte Arbeiten in den Bereichen Sport und Kunst beschäftigt werden, sofern diese die Entwicklung ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit sowie ihrer Persönlichkeit nicht beeinträchtigen und die Beschäftigung von der Arbeitsbehörde der Provinz genehmigt wird. Arbeitgebern ist es untersagt, Minderjährige für schwere und gefährliche Arbeiten und Arbeiten, bei denen sie giftigen Substanzen ausgesetzt sind, einzustellen.

Die Arbeitszeit für minderjährige Arbeitnehmer zwischen 15 und 18 Jahren darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen nicht mehr als 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nacht- und Überstundenarbeit ist für Arbeitnehmer unter 15 Jahren verboten. Minderjährige haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Jahresurlaub.

Arbeitslosigkeit 1.4%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

73.7%

Erwerbsbeteiligung

48.6%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

68%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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