BEVÖLKERUNG
45.7m
WÄHRUNG
$ (ARS)
HAUPTSTADT
Buenos Aires
Argentinien, ein riesiges südamerikanisches Land, ist bekannt für seine lebendige Kultur, seinen leidenschaftlichen Tango und seine atemberaubenden Landschaften, die von den Anden bis zu den fruchtbaren Ebenen der Pampa reichen. Mit einer reichen Geschichte und einer vielfältigen Bevölkerung bietet Argentinien eine einzigartige Mischung aus europäischen und lateinamerikanischen Einflüssen.
Die Wirtschaft des Landes ist vielfältig, mit Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Industrie und Tourismus. Argentinien ist ein wichtiger Exporteur von Agrarprodukten, insbesondere von Rindfleisch und Sojabohnen, und verfügt über einen wachsenden Technologiesektor.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
In Argentinien schreibt das Gesetz keine schriftlichen Arbeitsverträge für unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse vor, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Bei Gelegenheitsarbeit sowie bei Teilzeit- und befristeten Verträgen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Das Arbeitsrecht enthält zwar keine Vorgaben für Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträgen, doch können Arbeitgeber solche Klauseln in ihre Verträge aufnehmen. Die Gerichte in Argentinien betrachten solche Klauseln als gültig, sofern sie die Arbeitsfreiheit des Arbeitnehmers nicht einschränken.
In Argentinien können unbefristete Arbeitsverträge durch eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande kommen; der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer lediglich bei den Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerbehörden anmelden.
Das argentinische Zivilgesetzbuch erkennt stillschweigende Verträge an, wenn sie durch freiwillige und vorsätzliche Handlungen einer Partei zustande kommen. Wenn eine oder mehrere Parteien durch ihr Verhalten ihre eigenen Rechte oder die einer anderen Partei begründen, ändern oder aufheben, wird dies vom Gesetz als Beweis für das Bestehen eines Vertrags angesehen. Das Bestehen eines Arbeitsvertrags wird aufgrund des Verhaltens der Parteien vermutet.
Die Standardarbeitszeit in Argentinien ist auf 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche begrenzt. Zu einem Arbeitstag zählen auch die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während des Arbeitstages nicht arbeitet, wie im Vertrag festgelegt. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten Arbeitstages muss eine Pause von 12 Stunden liegen. Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern nach 13.00 Uhr am Samstag bis zum folgenden Tag. Nachtarbeit wird zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr des nächsten Tages geleistet und darf nicht länger als 7 Stunden dauern. Bei gefährlichen Tätigkeiten ist die Arbeitsdauer auf 6 Stunden pro Tag oder 36 Stunden pro Woche begrenzt.
Telearbeit
Die Arbeitszeiten für Telearbeitnehmer werden in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sie haben das Recht, außerhalb ihres Arbeitstages und während der Urlaubszeiten nicht kontaktiert zu werden und sich von digitalen Geräten und/oder Informations- und Kommunikationstechnologien zu trennen. Der Arbeitgeber darf von der arbeitenden Person nicht verlangen, außerhalb des Arbeitstages Aufgaben zu erledigen oder Mitteilungen zu versenden.
In Argentinien haben unbefristete Arbeitsverträge eine Probezeit von 6 Monaten. Dieser Zeitraum kann je nach geltendem Tarifvertrag länger sein, darf aber in keinem Fall länger als 8 Monate bei Arbeitgebern mit 6 bis 100 Beschäftigten oder 1 Jahr bei Arbeitgebern mit 5 Beschäftigten oder weniger betragen. Arbeitnehmer, die in Privathaushalten beschäftigt sind, haben eine Probezeit von 30 Tagen oder 15 Tagen, je nachdem, ob sie im Ruhestand sind oder nicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Vertrag während der Probezeit mit einer Frist von 15 Tagen zu kündigen.
In Argentinien können Arbeitsverträge aufgelöst werden:
Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist wie folgt:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Vertrags klar angeben. Es gibt Bestimmungen für den Verzicht auf die Kündigung durch Zahlung einer Vergütung.
In Argentinien sieht das Arbeitsvertragsgesetz im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgrundgehalt für jedes vollendete Dienstjahr (und jeden Bruchteil von mehr als drei Monaten) vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem Grund entlässt, der nicht dem Arbeitnehmer zuzuschreiben ist, d. h. aus wirtschaftlichen Gründen wie höhere Gewalt, Arbeitsmangel oder Arbeitsreduzierung, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt für jedes Dienstjahr. Der Arbeitgeber muss das Gehalt des Arbeitnehmers für den Monat, in dem die Kündigung erfolgt, in voller Höhe zahlen.
Die Abfindung für befristet Beschäftigte wird in der Regel als das restliche Gehalt berechnet, das gezahlt worden wäre, wenn die Beschäftigten das Projekt oder den Zeitraum, für den sie eingestellt wurden, beendet hätten. Außerdem haben befristet Beschäftigte mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 50 % der Abfindung, die ein unbefristet Beschäftigter bei seiner Entlassung erhalten würde, wenn die Beschäftigungsdauer, für die der befristet Beschäftigte eingestellt wurde, beendet worden wäre.
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer keine Abfindung und leitet der Arbeitnehmer ein Gerichtsverfahren ein, so schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 150 % der geschuldeten Abfindung. Wenn der Arbeitgeber aus einem triftigen Grund nicht gezahlt hat, kann der Richter den erhöhten Betrag nach eigenem Ermessen herabsetzen.
In Argentinien sind die Mindestlöhne für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft und für Hausangestellte unterschiedlich festgelegt und unterliegen besonderen Vorschriften.
Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Februar 2025 292.446 ARS (argentinische Pesos) pro Monat. Ab dem 1. März 2025 beträgt der Mindestlohn 296.832 ARS für alle Monatsarbeiter und 1.484 ARS pro Stunde für Tagesarbeiter.
Arbeitgeber müssen an Wochentagen einen Überstundensatz von 150 % des regulären Lohns und an Samstagen nach 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den doppelten regulären Lohn zahlen.
Arbeitnehmer haben während ihres Jahresurlaubs Anspruch auf den regulären Lohn, der vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist.
Die Antragsteller müssen die erforderlichen Unterlagen bei der Konsularbehörde einreichen. Die Konsularbehörden können gegebenenfalls ergänzende oder zusätzliche Dokumente verlangen. Zu den erforderlichen Dokumenten und Verfahren gehören ein gültiger Reisepass, Fotos, ein Antragsformular, ein Adressennachweis, ein Arbeitsvertrag, ein Führungszeugnis aus dem Land des derzeitigen Wohnsitzes sowie Konsulargebühren und ein konsularisches Gespräch. Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird für 90 Tage erteilt.
Bevölkerung 45.7m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
92.6%
Städtische Bevölkerung
89.7%
Internetzugang
81.7%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
Der bezahlte Jahresurlaub in Argentinien richtet sich nach dem Dienstalter des Arbeitnehmers, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat mindestens die Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Kalenderjahr gearbeitet:
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Vergütung ihres Jahresurlaubs zu Beginn ihres Urlaubs in Höhe ihrer normalen Vergütung (monatlich oder stundenweise).
In Argentinien hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub bei voller Bezahlung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten pro Jahr, wenn die Betriebszugehörigkeit 5 Jahre oder weniger beträgt. Beträgt die Betriebszugehörigkeit mehr als 5 Jahre, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 6 Monate Krankenurlaub. Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf einen unbezahlten Krankheitsurlaub für einen Zeitraum von 12 Monaten, in dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten muss.
Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen nach dem Lohnsatz des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Tätigkeit, zuzüglich etwaiger Lohnerhöhungen, die der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder sonstiger geltender Vorschriften erhalten hätte.
Das Arbeitsgesetz gewährt 90 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub - 45 Tage vor der Geburt und die restlichen 45 Tage nach der Entbindung. Die Arbeitnehmerin kann den Urlaub vor der Geburt des Kindes auf mindestens 35 Tage reduzieren und den verbleibenden Urlaub nach der Geburt nutzen.
Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub haben Anspruch auf Geldleistungen, die aus den Sozialversicherungsfonds gezahlt und durch Arbeitgeber- und Staatsbeiträge finanziert werden. Die Leistungen belaufen sich auf 100 % des Lohns der Arbeitnehmerin für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs von bis zu 90 Tagen. Die Arbeitnehmerin muss vor dem Mutterschaftsurlaub drei Monate lang ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Alle männlichen Angestellten haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf 2 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, während Angestellte des öffentlichen Dienstes in Buenos Aires Anspruch auf 15 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub und weitere 30 Tage bezahlten Urlaub während des ersten Jahres nach der Geburt haben. Arbeitnehmer können außerdem 120 Tage unbezahlten Urlaub im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes nehmen.
Das einheitliche argentinische Sozialversicherungssystem (SUSS) umfasst das Nationale Integrierte Renten- und Pensionssystem (SIJP) mit den folgenden Beiträgen:
Das Renteneintrittsalter beträgt 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer; die Arbeitnehmer müssen 30 Beitragsjahre nachweisen, um Anspruch auf die volle Rente zu haben. Die Rente wird als Kombination aus einer pauschalen allgemeinen Grundrente, einer Ausgleichsleistung je nach Dauer der Beitragszahlungen und einer zusätzlichen Leistung für Unkündbarkeit gezahlt.
Gemäß einem Erlass vom März 2024 wird die ANSES ab Juli 2024 die Renten monatlich auf der Grundlage der vom Nationalen Institut für Statistik und Volkszählung(Instituto Nacional de Estadística y Censos, INDEC) ermittelten Veränderung des nationalen Verbraucherpreisindexes der letzten zwei Monate anpassen. Siehe "Monetäre Indikatoren der sozialen Sicherheit" für Leistungsbeträge im Abschnitt "Referenzen".
Verstorbene Arbeitnehmer müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, damit ihre Angehörigen oder Hinterbliebenen die Leistung erhalten:
Die Rente beim Tod eines aktiven Arbeitnehmers wird als Prozentsatz der Rente gezahlt, auf die er oder sie Anspruch gehabt hätte, und wie folgt berechnet
Die Summe der Renten aller Begünstigten darf 100 % der Leistung, auf die der Verstorbene Anspruch hatte, nicht übersteigen.
Personen, die zu mindestens 66 % erwerbsunfähig sind, haben vor Erreichen des Rentenalters Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Bei vorübergehender Invalidität von bis zu einem Jahr gibt es keine Leistungen.
Zusätzlich zur beitragsabhängigen Rente können Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 76 % Anspruch auf eine beitragsunabhängige Rente haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gemäß einem im März 2024 erlassenen Dekret wird die ANSES ab Juli 2024 die Renten monatlich auf der Grundlage der vom Nationalen Institut für Statistik und Volkszählung (Instituto Nacional de Estadística y Censos, INDEC) ermittelten Veränderung des nationalen Verbraucherpreisindexes der letzten zwei Monate anpassen.
In Argentinien sieht das Arbeitsvertragsgesetz vor, dass Personen über 18 Jahre alt sein müssen, um einen Arbeitsvertrag abschließen zu können. Ein Arbeitsvertrag kann mit Personen zwischen 16 und 18 Jahren mit der Genehmigung ihrer Eltern oder ihres Vormunds abgeschlossen werden. Personen zwischen 14 und 16 Jahren können in Familienbetrieben (im Besitz des Vaters, der Mutter oder des Vormunds) beschäftigt werden, allerdings mit einer Einschränkung.
Die Dauer der Arbeit darf 6 Stunden pro Tag (36 Stunden pro Woche) für Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren nicht überschreiten. Bei ungleichmäßig verteilten Arbeitszeiten darf die Arbeitszeit 7 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit für Personen unter 16 Jahren kann auf 8 Stunden pro Tag (48 Stunden pro Woche) verlängert werden, wenn dies von der Arbeitsverwaltungsbehörde der jeweiligen Gerichtsbarkeit genehmigt wird.
Arbeitslosigkeit 7.9%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
62.2%
Erwerbsbeteiligung
43.3%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
79%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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