BEVÖLKERUNG
12.4m
WÄHRUNG
Bs (BOB)
HAUPTSTADT
Sucre
Bolivien, ein Binnenstaat in Südamerika, ist bekannt für seine vielfältigen Landschaften, seine reiche indigene Kultur und seine historische Bedeutung als Zentrum der alten Inka-Zivilisation. Von den schneebedeckten Gipfeln der Anden bis zum riesigen Amazonas-Regenwald bietet Bolivien eine Fülle von Naturschönheiten und kulturellen Attraktionen.
Die Wirtschaft des Landes basiert größtenteils auf dem Bergbau, der Landwirtschaft und der Erdgasförderung. Es werden jedoch Anstrengungen unternommen, die Wirtschaft zu diversifizieren, die Infrastruktur zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die strategische Lage Boliviens und sein Reichtum an Ressourcen bieten Möglichkeiten für regionale Zusammenarbeit und internationales Engagement.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Das bolivianische Arbeitsrecht erkennt mündliche und schriftliche Verträge an. Schriftliche Verträge müssen beim bolivianischen Arbeitsministerium registriert und von einem Arbeitsinspektor oder einer höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Befristete Verträge bedürfen der Schriftform und der Genehmigung durch das Arbeitsministerium.
Schriftliche Verträge müssen die folgenden obligatorischen Bestimmungen enthalten:
Das bolivianische Arbeitsrecht erkennt mündliche und schriftliche Verträge an. Mündliche Verträge gelten als unbefristet, sofern nichts anderes angegeben ist. Schriftliche Verträge bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung durch eine Arbeitsbehörde oder die Verwaltungsbehörde. Befristete Verträge bedürfen der Schriftform und der Genehmigung durch das Arbeitsministerium. Für befristete Arbeitsverhältnisse ist unter Umständen kein formeller schriftlicher Vertrag erforderlich.
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, und sein Bestehen kann mit allen rechtlichen Mitteln nachgewiesen werden. Solange dieser Vertrag rechtsgültig ist, gilt er für beide Parteien als geltendes Recht. In Ermangelung spezifischer Bestimmungen wird der Vertrag auf der Grundlage der örtlichen Gepflogenheiten und Praktiken ausgelegt.
Der effektive Arbeitstag darf 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche bei einer 6-Tage-Woche nicht überschreiten. Frauen und Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche tagsüber arbeiten. Ausnahmen gelten für Angestellte oder Arbeitnehmer in leitender, überwachender oder vertraulicher Stellung, für Arbeitnehmer, die unregelmäßig arbeiten, oder für Arbeitnehmer, die Aufgaben wahrnehmen, die ihrer Art nach nicht in Arbeitstage unterteilt werden können. In diesen Fällen beträgt die Höchstzahl der Arbeitsstunden 12 pro Tag.
Die tägliche Arbeitszeit kann im Falle höherer Gewalt erhöht werden.
Der normale Arbeitstag muss durch eine oder mehrere Pausen von insgesamt 2 Stunden unterbrochen werden. Es ist untersagt, mehr als 5 Stunden ununterbrochen ohne Unterbrechung zu arbeiten.
Das bolivianische Arbeitsgesetz erlaubt die Verwendung von Probezeiten in Arbeitsverträgen. Es schreibt vor, dass die Dauer der Probezeit 3 Monate nicht überschreiten darf. Probezeiten können nicht verlängert werden und werden auf Entlassungsentschädigungen angerechnet.
Beide Parteien können den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß dem Allgemeinen Arbeitsgesetz kündigen, das für unbefristete Verträge unterschiedliche Kündigungsfristen vorsieht, je nachdem, ob es sich um einen Arbeiter oder einen Angestellten handelt (Angestellte arbeiten häufig in einem Büro nach einem festen Zeitplan und unter besonderen Umständen und leisten in erster Linie geistige Arbeit, Arbeiter erbringen materielle oder manuelle Dienstleistungen), und je nach Beschäftigungsdauer zum Zeitpunkt der Kündigung:
Die Partei, die die Kündigungsfrist nicht einhält, zahlt einen Betrag in Höhe des Gehalts oder Lohns für die festgelegten Zeiträume.
In Bolivien haben Arbeitnehmer, die ungerechtfertigt oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, entlassen werden, Anspruch auf Abfindungen. Dazu gehört ein Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit oder der entsprechende Betrag für die Monate der Betriebszugehörigkeit, wenn diese weniger als ein Jahr beträgt, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach der Entlassung. Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie zu Recht entlassen werden, während der Probezeit entlassen werden oder freiwillig kündigen. Hat der Angestellte oder Arbeiter jedoch mehr als acht Dienstjahre, hat er Anspruch auf eine Abfindung, auch wenn er freiwillig kündigt oder in den Ruhestand geht.
Zu den Abfindungsleistungen gehören neben dem Arbeitsentgelt auch der angesparte Urlaub, Prämien, das 13. Monatsgehalt oder eine Prämie sowie Sozialversicherungsleistungen.
Das Allgemeine Arbeitsgesetz Boliviens verbietet es Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der nationale Mindestlohn beträgt 2.500 BOB (Bolivianische Bolivianer) pro Monat. Der Mindestlohn wird nach einer Verhandlung zwischen der nationalen Regierung und der bolivianischen Arbeiterzentrale (COB) festgelegt.
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über den normalen Arbeitstag von 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche für Männer bzw. 40 Stunden pro Woche für Frauen und Kinder hinausgehen. Der Arbeitgeber muss bei der Arbeitsaufsichtsbehörde eine Genehmigung für Überstunden beantragen, die 2 Stunden pro Tag nicht überschreiten dürfen.
Das Gesetz schreibt vor, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 100 % auf den regulären Lohn oder dem doppelten regulären Stundensatz für jede geleistete Stunde vergütet werden. Dies gilt auch für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen.
Ausländische Staatsangehörige, die in Bolivien arbeiten möchten, müssen zunächst ein Visum für einen bestimmten Zweck beantragen. Dazu müssen ein Formular für die eidesstattliche Erklärung zum Visumantrag, ein gültiger Reisepass, ein Dokument, das die beabsichtigte Tätigkeit bescheinigt, ein Einladungsschreiben, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis über die Zahlungsfähigkeit, ein Gelbfieber-Impfschein und ein aktuelles Foto vorgelegt werden. Nach Erhalt des Visums kann die Person nach Bolivien einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Arbeitnehmer eine Fotokopie des Personalausweises des Arbeitgebers, eine Vollmacht, eine Kopie des Registers und der Steuernummer des Arbeitgebers, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drei Kopien des Arbeitsvertrags, eine Kopie des ausländischen Personalausweises oder des Arbeitsvisums und einen Beschluss zum Einwanderungsstatus vorlegen. Die Arbeitserlaubnis in Bolivien ist bis zu 2 Jahre gültig, und die Unternehmen dürfen höchstens 15 % ausländische Mitarbeiter einstellen, bei denen es sich um Facharbeiter handeln muss.
Bevölkerung 12.4m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
71.6%
Städtische Bevölkerung
70.2%
Internetzugang
56.9%
Zugang zu Bankdienstleistungen
100%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
Arbeitnehmer in Bolivien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der sich nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit richtet:
Der Jahresurlaub kann nicht in Geld abgegolten werden, außer im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrags. Er kann nicht kumuliert oder übertragen werden, es sei denn, es wird schriftlich vereinbart.
In Bolivien haben Arbeitnehmer Anspruch auf 26 Wochen bezahlten Krankenurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber muss während dieses Zeitraums 100 % des regulären Lohns zahlen. Ab dem 4. Krankheitstag erstattet die Sozialversicherung jedoch 75 % der Kosten des Arbeitgebers, sofern innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Erkrankung ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Urlaub kann um weitere 26 Wochen verlängert werden, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vermieden wird.
Arbeitnehmerinnen in Bolivien haben Anspruch auf 90 Tage Mutterschaftsurlaub, aufgeteilt in 45 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 45 Tage nach der Entbindung. Während dieser 90 Tage haben sie Anspruch auf 100 % ihres Gehalts. Der Arbeitgeber kann von der bolivianischen Sozialversicherung die Erstattung von 90 % des während dieses Zeitraums gezahlten Gehalts verlangen.
Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Entbindung vor Entlassung geschützt. Mütter werden zum Stillen während der Arbeitszeit freigestellt, mindestens 1 Stunde pro Tag, bis das Kind 12 Monate alt ist.
Bolivien gewährt Vätern nach der Geburt eines Kindes einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen. Um Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu haben, müssen die Väter ihrem Arbeitgeber eine beglaubigte Geburtsurkunde vorlegen. Rechtspartner haben ebenfalls Anspruch auf diesen Urlaub.
Ähnlich wie weibliche Arbeitnehmer sind auch männliche Arbeitnehmer bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes vor Entlassung geschützt.
Bolivien hat 2010 ein umfassendes Rentensystem eingeführt, das einem breiten Spektrum von Bürgern eine Altersversorgung bieten soll. Dieses System besteht aus 3 Systemen:
Das umfassende bolivianische Rentensystem bietet den Hinterbliebenen von Versicherten Leistungen im Todesfall. Zu den Begünstigten ersten Grades gehören Ehegatten und Kinder, die Vorrang haben und sowohl lebenslange als auch zeitlich begrenzte Renten erhalten. Begünstigte zweiten Grades, wie Eltern und minderjährige Geschwister, haben auch ohne ausdrückliche Erklärung des Versicherten Anspruch auf Leistungen. Begünstigte dritten Grades, die vom Versicherten freiwillig angegeben werden, können nur auf das angesammelte Guthaben zugreifen.
Im Falle eines Todes aufgrund eines allgemeinen Risikos muss der verstorbene Versicherte bestimmte Alters- und Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Die Höhe der Rente wird auf der Grundlage eines Prozentsatzes der Gehaltsrisikoreferenz berechnet. Bei Todesfällen aufgrund eines Berufsrisikos muss der verstorbene Angehörige unter 65 Jahre alt gewesen sein und der Tod muss während oder kurz nach der Erwerbstätigkeit eingetreten sein. In diesem Fall wird der Rentenbetrag auf der Grundlage von 100 % der Gehaltsrisikoreferenz des Verstorbenen berechnet. Beide Arten von Todesfallleistungen umfassen die Deckung der Bestattungskosten.
Versicherte Arbeitnehmer im Umfassenden Rentensystem Boliviens haben Anspruch auf Invaliditätsleistungen, wenn sie aufgrund eines allgemeinen Risikos oder eines Berufsrisikos vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig werden.
Die Invaliditätsleistung für allgemeine Risiken wird bei Teilinvalidität oder dauerhafter Vollinvalidität aufgrund eines Unfalls und/oder einer Krankheit, die nicht auf ein Berufsrisiko zurückzuführen ist, gewährt. Um Anspruch auf Invaliditätsleistungen zu haben, müssen die versicherten Arbeitnehmer die folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen unter 65 Jahre alt sein, mindestens 60 Beiträge in das Verteilungssystem, die obligatorische Langzeit-Sozialversicherung oder das umfassende Rentensystem eingezahlt haben und während der Beitragszahlung oder innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung invalide werden. Außerdem muss der Grad der Invalidität mehr als 50 % betragen. Die Höhe der Rente für den Versicherten wird auf der Grundlage seines Invaliditätsgrades und seiner Risikolohnreferenz festgelegt.
Invaliditätsleistungen für Berufsrisiken werden bei teilweiser oder dauerhafter Vollinvalidität gewährt, sofern der Versicherte das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Invaliditätsgrad von mehr als 10 % aufgrund beruflicher Ursachen aufweist und zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls erwerbstätig war bzw. im Falle einer Berufskrankheit innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Erwerbstätigkeit. Die Höhe der Rente bzw. der Entschädigung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und dem Referenzwert für das Risikogehalt, wobei die Rente bei einer Invalidität von 60 % oder mehr zu 100 %, bei einer Invalidität von 25-60 % zu einer berechneten Rente und bei einer Invalidität von 10-25 % zu einer einmaligen Entschädigung führt.
Das Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt in Bolivien 14 Jahre. Minderjährige unter 14 Jahren können jedoch als Lehrlinge beschäftigt werden, und in Ausnahmefällen können die Büros des Ombudsmanns für Kinder und Jugendliche die selbständige Beschäftigung von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren und die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren genehmigen, sofern eine solche Beschäftigung nicht das Recht des Kindes auf Bildung untergräbt, nicht gefährlich oder ungesund ist oder die Würde und ganzheitliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigt. Kinder zwischen 10 und 12 Jahren dürfen selbstständig arbeiten, während Kinder über 12 Jahren vertraglich gebundene Tätigkeiten ausüben dürfen. Minderjährige unter 14 Jahren können nur nach einer sozioökonomischen Bewertung und einer Genehmigung durch das Büro des Bürgerbeauftragten innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt eines entsprechenden Antrags beschäftigt werden.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen nicht für Arbeiten eingestellt werden, die ihre körperlichen Kräfte übersteigen oder ihre körperliche Entwicklung beeinträchtigen könnten. Sie dürfen keine gefährlichen, ungesunden oder schweren Arbeiten verrichten und keine Tätigkeiten ausüben, die ihre Moral beeinträchtigen könnten. Minderjährige dürfen nur tagsüber und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Arbeitslosigkeit 3.1%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
78.7%
Erwerbsbeteiligung
46.2%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
65%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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