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BEVÖLKERUNG

6m

WÄHRUNG

kr (DKK)

HAUPTSTADT

Copenhagen

Überblick

Dänemark, offiziell das Königreich Dänemark, ist ein Land in Nordeuropa. Dänemark ist bekannt für seine hohe Lebensqualität, sein Sozialsystem und seine Designästhetik und ist weltweit führend in Sachen Nachhaltigkeit und Innovation. Von den pulsierenden Straßen Kopenhagens bis hin zu den malerischen Landschaften Jütlands bietet Dänemark eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Dänemarks Wirtschaft ist hoch entwickelt, mit Schlüsselsektoren wie erneuerbare Energien, Schifffahrt und Pharmazeutika. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und weltweit führend in der Innovation. Dänemarks qualifizierte Arbeitskräfte und die gute Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Ziel für internationale Unternehmen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Arbeitgeber von dänischen Staatsbürgern sind verpflichtet, Arbeitnehmern, die mindestens einen Monat und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, einen schriftlichen Vertrag mit allen wesentlichen Bedingungen zu geben. Wenn ein Tarifvertrag die allgemeinen Arbeitsbedingungen regelt, muss der Vertrag einen ausdrücklichen Verweis auf diesen Vertrag enthalten.

Arbeitgeber haben das Recht, mit ihren Arbeitnehmern wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zu treffen, z. B. eine Wettbewerbsverbotsklausel, die es den Arbeitnehmern untersagt, mit ihrem Arbeitgeber zu konkurrieren, eine Abwerbeverbotsklausel, die es den Arbeitnehmern untersagt, mit den Kunden oder Partnern des Arbeitgebers Geschäfte zu machen, oder eine Kombination aus beiden Klauseln. Die maximale Laufzeit solcher Klauseln beträgt 12 Monate. Solche Klauseln sind nur gültig, wenn sie dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt wurden.

Mündliche Vereinbarungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu informieren, wenn der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet. Unterlässt es der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer die Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen, so macht er sich schadensersatzpflichtig.

Stillschweigende Vereinbarungen

In Dänemark gibt es keine besonderen Bestimmungen über stillschweigende Arbeitsverträge. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu informieren, wenn der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.

Darüber hinaus besteht in allen Arbeitsverhältnissen eine Treuepflicht, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die dem Arbeitgeber schaden oder mit ihm konkurrieren.

Arbeitszeiten

Nach dem dänischen Arbeitsrecht darf die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers im Durchschnitt eines Zeitraums von vier Monaten 48 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Überstunden. Bezahlter Jahresurlaub und Krankheitszeiten werden bei der Berechnung des Durchschnitts nicht berücksichtigt bzw. sind für die Berechnung neutral. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Arbeitgeber mit bestimmten Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen über eine Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden treffen. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die unter tarifvertragliche Bestimmungen über Bereitschaftsschichten fallen und in den Bereichen kritische Funktionen ausüben.

Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden gewähren. Es muss mindestens eine 24-stündige Ruhezeit pro Woche geben. Der Arbeitgeber muss nach Möglichkeit dafür sorgen, dass diese Ruhezeit auf einen Sonntag fällt und dass alle Arbeitnehmer diese Ruhezeit zur gleichen Zeit einlegen.

Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitern darf über einen Zeitraum von vier Monaten durchschnittlich 8 Stunden nicht überschreiten. Wird ein Nachtarbeiter für besonders gefährliche Arbeiten oder für Arbeiten, die mit einer erheblichen körperlichen oder geistigen Belastung verbunden sind, eingesetzt, so darf die Arbeitszeit in einem 24-Stunden-Zeitraum, in dem Nachtarbeit geleistet wird, nicht mehr als 8 Stunden betragen.

Feiertage

Die offiziellen Feiertage in Dänemark sind die von der dänischen Kirche anerkannten Feiertage. Für 2024 sind dies folgende:

  • 6. April: Gründonnerstag
  • 7. April: Karfreitag
  • 10. April: 2. Ostersonntag
  • 5. Mai: Großer Tag des Gebets
  • 18. Mai: Christi Himmelfahrt
  • 19. Mai: Bankfeiertag
  • 29. Mai: 2. Pfingsten
  • 5. Juni: Bankfeiertag
  • 25. Dezember: Weihnachtstag
  • 26. Dezember: Boxing Day

Probezeit

Das dänische Recht begrenzt die maximale Probezeit für Angestellte auf 3 Monate. Während dieses Zeitraums muss der Arbeitgeber den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, während der Arbeitnehmer fristlos kündigen kann. Ein Vertrag kann für einen Angestellten eine längere Kündigungsfrist vorsehen, wenn die Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechend verlängert wird.

Bei Nicht-Angestellten darf die Probezeit sechs Monate oder bei befristeten Verträgen ein Viertel der Beschäftigungszeit nicht überschreiten.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Das dänische Arbeitsrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten muss, bevor er einem Angestellten kündigt. Die Kündigungsfrist, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gilt, wird häufig in den Tarifverträgen für Angestellte festgelegt. Bei Angestellten hängt die Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt zwischen 1 Monat und 6 Monaten.

Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das nicht länger als 1 Monat dauert, ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis auf Probe, das nicht länger als 3 Monate dauert, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen einhalten, während der Arbeitnehmer nicht zur Kündigung verpflichtet ist.

Abgangsentschädigungen

Nach dänischem Recht haben entlassene Angestellte Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie mindestens 12 Jahre ununterbrochen für dasselbe Unternehmen gearbeitet haben.

Abfindungen werden wie folgt gezahlt:

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf 1 Monatsgehalt, wenn sie zwischen 12 und 15 Jahren für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Monatsgehälter, wenn sie zwischen 15 und 17 Jahren für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf 3 Monatsgehälter, wenn sie 17 Jahre oder länger für dasselbe Unternehmen gearbeitet haben.

Es werden keine Abfindungen gezahlt, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Entlassung eine Altersrente vom Arbeitgeber erhält.

Entschädigung

Mindestlohn

In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt. Die Mindestlöhne werden durch Tarifverträge auf Branchenebene geregelt oder individuell zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt.

Häufigkeit der Lohnabrechnung

Die gebräuchlichsten Zahlungssysteme in Dänemark sind Monatslöhne, Tageslöhne, Stundenlöhne und Akkordlöhne. Stunden-, Tages- und Akkordlöhne werden in der Regel ein- oder zweimal im Monat gezahlt, während Monatslöhne natürlich monatlich im Nachhinein ausgezahlt werden.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

In Dänemark gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen für die Vergütung von Überstunden, obwohl die Tarifverträge den Arbeitnehmern im Allgemeinen einen Anspruch auf Freizeitausgleich oder einen Lohnzuschlag für Überstunden einräumen. Das Gesetz besagt, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers 48 Stunden in der Woche, einschließlich Überstunden, nicht überschreiten darf. An Sonn- und Feiertagen beträgt der tarifvertraglich festgelegte Satz in der Regel 200 % des Stundenlohns. Außerdem haben dänische Arbeitnehmer im Allgemeinen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Einwanderung und Visa

Visum

Nach dem dänischen Einwanderungsgesetz ist für die Einreise in das Land ein Visum erforderlich, es sei denn, die betreffende Person ist von der Visumpflicht befreit. Die folgenden Personen sind von der Visumspflicht befreit:

  • Staatsangehörige von Finnland, Island, Norwegen und Schweden
  • Ausländische Staatsangehörige, die Staatsangehörige eines Landes sind, das der Europäischen Union angehört
  • Ausländische Staatsangehörige, die eine in einem anderen Schengen-Land ausgestellte EU-Aufenthaltskarte besitzen
  • Ausländer, die im Besitz einer EU-Aufenthaltskarte sind, die von einem Nicht-Schengen-Land ausgestellt wurde, wenn sie den EU-Bürger begleiten oder ihm nachreisen
  • Ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Langzeitvisum in einem anderen Schengen-Land
  • Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht der Europäischen Union befreit sind
  • Ausländische Staatsangehörige, die Staatsangehörige eines Landes sind, mit dem Dänemark ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht geschlossen hat

Dänemark stellt nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Schengen-Visa aus, die für alle Schengen-Länder gültig sind. Das Visum ist für 180 Tage gültig, der ununterbrochene Aufenthalt in einem Schengen-Land ist jedoch auf 90 Tage begrenzt. Ausländische Staatsangehörige, die in Dänemark studieren möchten, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.

Arbeitserlaubnisse

Bürger aus den nordischen Ländern, der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind berechtigt, in Dänemark ohne Genehmigung zu arbeiten. EWR-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Dänemark aufhalten wollen, müssen jedoch ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Andere ausländische Staatsangehörige, die in Dänemark arbeiten möchten, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die dänische Einwanderungsbehörde schließt einen Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Staatsangehörigen ab, der das Recht hat, über die Arbeitsbedingungen mündlich oder schriftlich informiert zu werden.

Bevölkerung 6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

88.6%

Städtische Bevölkerung

99.8%

Internetzugang

98.7%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach dem dänischen Urlaubsgesetz haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Der Urlaub wird kontinuierlich vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres (12 Monate) gewährt, und für jeden Monat der Beschäftigung werden 2,08 Tage bezahlter Urlaub gewährt. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Monat wird der Urlaub im Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung gewährt. Die Arbeitnehmer können ihren Urlaub innerhalb eines Zeitraums von 16 Monaten gleichzeitig erwerben und nehmen.

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer an einem Streik oder einer Aussperrung teilnimmt oder während eines bezahlten Mutterschafts- oder Krankheitsurlaubs.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben nach dem dänischen Gesetz über Krankengeld Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in den letzten sechs Monaten mindestens 240 Stunden und in mindestens fünf dieser Monate mindestens 40 Stunden beschäftigt waren. Der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmern, die krankgeschrieben sind, für 30 Kalendertage ab dem ersten Tag der Abwesenheit Krankengeld. Nach den ersten 30 Kalendertagen zahlt die Gemeinde dem Arbeitnehmer Krankengeld.

Angestellte haben in den ersten 30 Tagen ihres Krankenstands Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, während die meisten Tarifverträge dies auch für Angestellte vorsehen.

Mutterschaftsurlaub

Das dänische Mutterschaftsgesetz gewährt schwangeren Arbeitnehmerinnen vier Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt und 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung. Nach den ersten 14 Wochen des Mutterschaftsurlaubs hat jeder Elternteil das Recht auf einen Elternurlaub von bis zu 32 Wochen. Außerdem können erwerbstätige Eltern ihren Urlaub um bis zu 14 Wochen verlängern, wobei sich allerdings die Höhe des Mutterschaftsgeldes verringert. Das Gesetz erlaubt es Eltern auch, ihre Arbeit wieder aufzunehmen und bis zu 32 Wochen des Elternurlaubs zu verschieben (er kann in Anspruch genommen werden, bis das Kind neun Jahre alt geworden ist). Eltern, die ihren Urlaub um weitere 14 Wochen verlängert haben, können ihn jedoch nicht verschieben.

Vaterschaftsurlaub

In Dänemark hat jeder Elternteil nach den ersten 10 Wochen des Mutterschaftsurlaubs das Recht auf einen Elternurlaub von bis zu 32 Wochen. Zusätzlich können erwerbstätige Eltern ihren Urlaub um bis zu 14 Wochen verlängern. Das Gesetz erlaubt es den Eltern auch, ihre Arbeit wieder aufzunehmen und bis zu 32 Wochen des Elternurlaubs zu verschieben und zu nutzen, bis das Kind 9 Jahre alt geworden ist. Eltern, die ihren Urlaub um weitere 14 Wochen verlängert haben, können ihn jedoch nicht verschieben. Beide Elternteile haben während des gesamten Elternurlaubs Anspruch auf das gesetzliche Mutterschaftsgeld, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist.

Im Falle einer Adoption können beide Elternteile bis zu 4 Wochen bezahlten Urlaub nehmen, bevor sie das Kind in Empfang nehmen, und jeder Elternteil hat das Recht auf einen Elternurlaub von bis zu 32 Wochen. Darüber hinaus können erwerbstätige Eltern ihren Urlaub um bis zu 14 Wochen verlängern.

Der Vater behält diesen Anspruch, wenn das Kind tot geboren wird oder kurz nach der Geburt verstirbt. Der Vater oder die Co-Mutter tritt in den Urlaubsanspruch der Mutter ein, wenn die Mutter stirbt oder aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Sozialversicherung

Rente

In Dänemark haben die Menschen Anspruch auf ein Alterseinkommen aus drei verschiedenen Rentensystemen: eine öffentliche/staatliche Rente (gesetzliche Rente), eine Rente aus Beschäftigung (Arbeitsmarktrente) und eine individuelle Rente.

Um den vollen Rentenbetrag zu erhalten, muss eine Person mindestens 40 Jahre lang in Dänemark gelebt haben. Personen, die zwischen dem 15. und dem Rentenalter weniger als 40 Jahre in Dänemark gelebt haben, können eine Teilrente erhalten.

Die staatliche Rente setzt sich aus einer Grundrente und einer Zusatzrente zusammen. Wenn eine Person mehr als ein bestimmtes Einkommen verdient, kann sie die Grundrente und die Zusatzrente ganz oder teilweise nicht mehr erhalten.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Falle des Todes eines Arbeitnehmers Leistungen an den überlebenden Ehegatten und die Kinder zu zahlen:

  • 1 Monatsgehalt, wenn der Arbeitnehmer 1 Jahr lang gearbeitet hat
  • 2 Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren
  • 3 Monatsgehälter, wenn der Arbeitnehmer mehr als 3 Jahre gearbeitet hat

Die Arbeitsmarktversicherung für Unternehmen ist für die Bearbeitung von Ansprüchen auf Entschädigung von Arbeitnehmern zuständig. Es gibt drei mögliche Leistungen für Hinterbliebene, die jemanden durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben: ein Übergangsgeld, eine Entschädigung für den überlebenden Ehegatten, Partner oder Kinder und eine besondere Entschädigung für Hinterbliebene.

Im Jahr 2024 sind die Entschädigungssätze wie folgt:

  • Höchstentschädigung für Hinterbliebene, Ehegatten: 191.628 DKK
  • Entschädigung für Hinterbliebene, Kind, Höchstsatz 10 %: 38.328 DKK
  • Entschädigung für Hinterbliebene, Kind, Höchstsatz 15 %: 57.492 DKK
  • Entschädigung für Hinterbliebene, Kind, maximal 20%: 76.656 DKK

Leistungen bei Invalidität

Das dänische Gesetz über Sozialleistungen sieht Invaliditätsleistungen für Menschen mit dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vor. Die dänische Regierung trägt die Kosten für die Invaliditätsrenten vollständig, ohne Beiträge der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Die Gemeinden sind für die Unterstützung von Einzelpersonen zuständig, und die Bezirksräte entscheiden über die Art und Höhe der Unterstützung.

Der Antrag auf eine Rente ist bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Um eine Invaliditätsrente bewilligt zu bekommen, muss der Betroffene nachweisen, dass seine Arbeitsfähigkeit erheblich und dauerhaft so stark eingeschränkt ist, dass jegliche Arbeit unmöglich ist. Die Antragsteller müssen zunächst ein Rehabilitationsprogramm durchlaufen, um festzustellen, ob ihre Arbeitsfähigkeit verbessert werden kann. Ein Antrag auf Invalidität wird abgelehnt, wenn sich die Arbeitsfähigkeit durch Behandlung und Aktivität verbessert, es sei denn, der Antragsteller befindet sich weniger als 5 Jahre vor dem Rentenalter. Die Invaliditätszahlungen unterliegen einer Einkommensprüfung.

Dauerhafte Invaliditätsrenten für arbeitsbedingte Verletzungen werden ab 2024 bis zu 306.600 DKK jährlich gezahlt. Für anspruchsberechtigte Personen können unterschiedliche Voraussetzungen und Beträge gelten. Die Beträge werden jährlich zum 1. Januar angepasst, um den Anpassungsprozentsatz für das Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Besteuerung, Gehaltsanpassungen, Zinssätzen und Sterblichkeit um 2 % zu erhöhen.

Personen mit dauerhaften Behinderungen können auch andere Hilfen beantragen, einschließlich zusätzlicher Einkünfte für zusätzliche Ausgaben.

Mindestalter

Das gesetzliche Arbeitsalter in Dänemark beträgt 15 Jahre, sofern die Schulpflicht erfüllt ist. Jugendliche, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur in begrenztem Umfang für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Die Gesamtarbeitszeit für Personen zwischen 13 und 15 Jahren darf 2 Stunden pro Tag oder 12 Stunden pro Woche während der Schultage und Schulwochen nicht überschreiten. Arbeitnehmer unter 15 Jahren dürfen an schulfreien Tagen bis zu 7 Stunden arbeiten, jedoch nicht mehr als 12 Stunden in der Woche. Das Gesetz verbietet es Personen unter 18 Jahren, in gesundheitsschädlichen Berufen zu arbeiten. Die Arbeitszeit von Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren darf 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Arbeitnehmern unter 18 Jahren muss nach einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden eine Pause von 30 Minuten gewährt werden. Jugendliche Arbeitnehmer unter 15 Jahren dürfen nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden und haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden.

Arbeitslosigkeit 5.6%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

63.7%

Erwerbsbeteiligung

47.5%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

82%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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