Compliant einstellen inGriechenland Zum Experten

BEVÖLKERUNG

10.4m

WÄHRUNG

€ (EUR)

HAUPTSTADT

Athens

Überblick

Griechenland, offiziell die Hellenische Republik, ist ein Land in Südosteuropa. Bekannt für seine antike Geschichte, seine berühmten Denkmäler und seine atemberaubenden Strände, ist Griechenland ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Kulturinteressierte. Von den belebten Straßen Athens bis zu den ruhigen Landschaften der griechischen Inseln bietet Griechenland eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Die griechische Wirtschaft ist vielfältig, mit Schlüsselsektoren wie Tourismus, Schifffahrt und Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Olivenöl, Wein und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Griechenlands wachsende Wirtschaft und die sich verbessernde Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investitionen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Nach dem griechischen Arbeitsrecht müssen nur Teilzeitverträge schriftlich abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeit folgende Informationen schriftlich mitzuteilen

  • Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Anschrift (oder Hauptgeschäftssitz) des Arbeitgebers
  • Datum des Arbeitsbeginns
  • Ort der Arbeit
  • Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit, für die der Arbeitnehmer eingestellt wird
  • Dauer eines Zeitvertrags oder eines befristeten Vertrags
  • Bedingungen für bezahlten Urlaub (mit Ausnahme von Krankheitsurlaub)
  • Erforderliche Kündigungsfrist
  • Höhe oder Berechnungsmethode des Entgelts gemäß den einschlägigen Tarifverträgen, die sich auf die Beschäftigungsbedingungen auswirken
  • Häufigkeit der Lohnzahlungen
  • Bedingungen in Bezug auf die normale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Nach der griechischen Rechtsprechung sind restriktive vertragliche Vereinbarungen gültig, wenn sie angemessen sind und der Arbeitgeber ein berechtigtes und nicht geschütztes berufliches Interesse hat. Solche Beschränkungen müssen zeitlich, geografisch und in der Art der Tätigkeit begrenzt sein. Als angemessener Zeitraum gelten 1 bis 2 Jahre. Die Klausel muss sich auf eine bestimmte Art von Tätigkeit beziehen. Die Arbeitnehmer müssen für ihre Verpflichtung, eine bestimmte Tätigkeit zu vermeiden, entschädigt werden.

Mündliche Vereinbarungen

In Griechenland sind schriftliche Arbeitsverträge nicht vorgeschrieben. Die Zustimmung beider Parteien reicht aus, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Ein Vertrag kann eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung sein, mit der sich eine bestimmte Person, die als Arbeitnehmer bezeichnet wird, verpflichtet, einem Arbeitgeber für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum ihre Dienste gegen ein vereinbartes Monats- oder Tagesgehalt zur Verfügung zu stellen.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das griechische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen oder Hinweise zu stillschweigenden Verträgen. Die beste Praxis der Branche besteht darin, sich vor stillschweigenden Verträgen zu hüten, indem häufig schriftliche Vereinbarungen verwendet oder angepasst werden.

Arbeitszeiten

Die gesetzliche Wochenarbeitszeit in Griechenland wurde auf 45 Stunden bei einer 5-Tage-Woche und auf 48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche festgelegt. Die gesetzliche tägliche Arbeitszeit wurde auf 9 Stunden festgelegt, während sie bei der 6-Tage-Woche bei 8 Stunden blieb. Arbeitnehmer, die mehr als diese Stundenzahl arbeiten, haben Anspruch auf Überstunden. Im Jahr 2023 verabschiedete das griechische Parlament das Gesetz 5053/2023, das es Arbeitgebern von Unternehmen mit 24-Stunden-Betrieb erlaubt, einseitig zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen sechsten Tag arbeiten soll. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitnehmer für den 6. Tag 40 % Überstundenvergütung erhält.

Einschließlich der Überstunden darf die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bei einer 5-Tage-Woche 45 Stunden pro Woche und bei einer 6-Tage-Woche 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf im Durchschnitt von 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten, einschließlich Überstunden. Minderjährige unter 16 Jahren oder die noch zur Schule gehen, dürfen nicht länger als 6 Stunden pro Tag oder 30 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Personen zwischen 16 und 17 Jahren dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Mindestruhezeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums muss mindestens 11 ununterbrochene Stunden betragen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 24 Stunden pro 7-Tage-Zeitraum.

Telearbeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Einstellung oder durch Änderung des Arbeitsvertrags vereinbart werden. Telearbeit kann auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder auf Antrag des Arbeitnehmers im Falle eines dokumentierten Gesundheitsrisikos erfolgen.

Feiertage

Neujahr - 1. Januar; Dreikönigstag - 6. Januar; Rosenmontag - Datum variabel; Mariä Verkündigung - 25. März; Karfreitag - Datum variabel; Ostersonntag und Ostermontag - Daten variabel; Tag der Arbeit - 1. Mai; Mariä Himmelfahrt - 15. August; Nationalfeiertag - 28. Oktober; Weihnachtstag - 25. Dezember; Boxing Day - 26. Dezember.

Probezeit

Das griechische Arbeitsrecht sieht vor, dass die im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Vertrags festgelegte Probezeit 6 Monate nicht überschreiten darf.

Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbaren, können Arbeitsverträge während der Probezeit ohne Kündigungsfrist oder Abfindung beendet werden. Allerdings kann ein Arbeitnehmer im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung noch Rechtsmittel einlegen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Nach griechischem Arbeitsrecht gelten die ersten 12 Monate eines unbefristeten Arbeitsvertrags, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags, als Probezeit. Während dieses Zeitraums kann jede Partei das Arbeitsverhältnis fristlos und ohne Abfindung kündigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Nach den ersten 12 Monaten muss der Arbeitgeber vor Beendigung des Arbeitsvertrags folgende Kündigungsfrist einhalten:

  • 1 Monat Kündigungsfrist für monatlich bezahlte Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 1 bis 2 Jahren
  • 2 Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 5 Jahren
  • 3 Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit 5 bis 10 Dienstjahren
  • 4 Monate Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit mehr als 10 Dienstjahren

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer gemäß den oben genannten Bestimmungen schriftlich kündigt, zahlt nur die Hälfte der dem entlassenen Arbeitnehmer zustehenden gesetzlichen Abfindung.

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine Kündigungsfrist nicht erforderlich.

Abgangsentschädigungen

Nach griechischem Arbeitsrecht kann ein Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten kündigen, indem er dem Arbeitnehmer vorher schriftlich Bescheid gibt. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sind bestimmte Kündigungsfristen zwischen 1 und 4 Monaten einzuhalten (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Kündigung"). Bei unbefristeten Arbeitsverträgen, die vom Arbeitgeber gekündigt werden, wird die Abfindung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet. Für Arbeitnehmer, die 17 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, wird eine zusätzliche Abfindung gezahlt, die sich für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit um ein Monatsgehalt erhöht, bis zu 12 Monatsgehältern, sofern das Monatsgehalt 2.000 EUR nicht übersteigt.

Im Falle der Entlassung eines Arbeiters (aus welchem Grund auch immer, einschließlich Entlassungen) beträgt die Abfindung je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 5 und 165 Tageslöhnen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist einhält.

Entschädigung

Mindestlohn

Ab dem 1. April 2025 beträgt der Mindestlohn in Griechenland 880 EUR (Euro) pro Monat für Angestellte und 39,30 EUR pro Tag für Arbeiter.

Das Gesetz besagt, dass der Lohn regelmäßig gezahlt werden muss, was in den einzelnen Arbeitsverträgen festgelegt wird.

Überstunden, Feiertage und Urlaubsgeld

Nach dem griechischen Arbeitsrecht gilt Arbeit, die über 40 Stunden pro Woche hinaus geleistet wird, als Überstunden. Sie werden wie folgt vergütet:

  • Die ersten 5 Überstunden bei einer 5-Tage-Woche (die ersten 8 Stunden bei einer 6-Tage-Woche) werden mit 120 % des normalen Stundensatzes vergütet.
  • Überstunden, die über die ersten 5 Stunden hinausgehen (bei 6-Tage-Woche über die ersten 8 Stunden hinaus), werden mit 140 % des Standardstundensatzes vergütet und sind nur für dringende und außergewöhnliche Tätigkeiten zulässig.

Überstunden sind auf eine tägliche Höchstdauer von 3 Stunden und eine jährliche Höchstdauer von 150 Stunden pro Jahr begrenzt. Erfordern dringende und außergewöhnliche Tätigkeiten, dass der Arbeitnehmer mehr als 150 Überstunden im Jahr leistet, so hat er Anspruch auf 140 % seines normalen Lohnsatzes. Werden Überstunden geleistet, ohne dass die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der oben genannten einschlägigen Bestimmungen erfüllt sind oder die Überstundenobergrenze überschritten wird, so ist dies illegal. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 220 % ihres normalen Lohnsatzes als Ausgleich.

Bei Arbeit an Sonntagen und an den gesetzlich festgelegten arbeitsfreien Tagen muss der Tageslohn mindestens 175 % des normalen Tageslohns betragen.

Im Falle von Jahresurlaub ist den Arbeitnehmern der normale Lohn zu zahlen.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Arten von Visa sind in Griechenland erhältlich:

  • Einheitliches Schengen-Visum für die einmalige Einreise - für Personen, die nur einmal nach Griechenland oder in einen anderen Mitgliedstaat reisen
  • Einheitliches Schengen-Visum für die mehrfache Einreise - für Personen, die mehrmals nach Griechenland oder in einen anderen Mitgliedstaat reisen (muss von dem Staat ausgestellt werden, der am häufigsten besucht wird)
  • Transitvisum - wird für Personen ausgestellt, die über Griechenland zu einem anderen Ziel reisen
  • Touristenvisum - wird für Personen aus Drittländern (die nicht von der Visumspflicht befreit sind) ausgestellt, die Griechenland zu Freizeitzwecken für bis zu 30 Tage besuchen
  • Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt - wird Personen aus Drittländern (die nicht von der Visumpflicht befreit sind) ausgestellt, die sich bis zu 3 Monate in Griechenland aufhalten möchten
  • Visum für einen langfristigen Aufenthalt - wird Personen aus Drittländern (die nicht von der Visumspflicht befreit sind) ausgestellt, die sich länger als 3 Monate in Griechenland aufhalten möchten

Arbeitsgenehmigungen

Ausländische Staatsangehörige, die in Griechenland arbeiten möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis und ein Arbeitsvisum beantragen. Der ausländische Staatsangehörige muss einen Arbeitsvertrag vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sein Gehalt dem griechischen Mindestlohn entspricht. Die Aufenthaltserlaubnis wird für jeweils 3 Jahre ausgestellt. Sie kann für 2 oder 3 Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Vorhandensein eines Gesundheitsbuches, das von der zuständigen Versicherungsanstalt ausgestellt wurde
  • Mindestlohnversicherung

Bevölkerung 10.4m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

81%

Städtische Bevölkerung

86.3%

Internetzugang

88.6%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

In Griechenland hat jeder Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag von Beginn seiner Beschäftigung an Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dieser Urlaub ist vom Arbeitgeber anteilig zu gewähren, je nachdem, wie lange er den Arbeitnehmer beschäftigt hat. Der Anteil wird auf der Grundlage von 20 Arbeitstagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche oder 24 Arbeitstagen Urlaub bei einer 6-Tage-Woche berechnet, was einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von 12 Monaten entspricht.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bis zum Ende des ersten Kalenderjahres, in dem der Arbeitnehmer eingestellt wurde, den korrekten Anteil des oben genannten regelmäßigen Urlaubs gewähren. Im zweiten Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf regelmäßigen bezahlten Jahresurlaub, der je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit anteilig zu nehmen ist. Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sein normales Gehalt und seine normalen Leistungen. Der Urlaub erhöht sich für jedes über das erste Jahr hinausgehende Beschäftigungsjahr um einen Arbeitstag auf bis zu 26 Arbeitstage bzw. bis zu 22 Tage, wenn der Arbeitnehmer in einer 5-Tage-Woche arbeitet.

Im dritten und jedem weiteren Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen gesamten Jahresurlaub zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr zu nehmen.

Krankheitsurlaub

Das griechische Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern einen monatlichen Langzeit-Krankheitsurlaub von maximal 6 Monaten, und zwar wie folgt:

  • 1 Monat für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 4 Jahren
  • 3 Monate für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 4 Jahren, aber weniger als 10 Jahren
  • 4 Monate für Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren, aber weniger als 15 Jahren
  • 6 Monate für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen kurzfristigen unbezahlten Krankheitsurlaub von bis zu 8 Tagen pro Jahr. Ein Arbeitnehmer muss ein ärztliches Attest vorlegen, um mehr als 2 ununterbrochene Urlaubstage zu nehmen.

Das Krankengeld beträgt 50 % des Gehalts des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte des Lohns für die ersten drei Tage des Krankheitsurlaubs zahlen. Der Rest der Leistungen wird von der griechischen Sozialversicherungsanstalt gezahlt.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem griechischen Arbeitsrecht ist die Dauer des Mutterschaftsurlaubs für Beschäftigte des privaten Sektors auf 17 Wochen festgelegt. Von diesen 17 Wochen müssen der Arbeitnehmerin 8 Wochen vor der Entbindung und 9 Wochen nach der Entbindung gewährt werden. Bei einer Frühgeburt ist der restliche Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung zu gewähren, so dass sich der Mutterschaftsurlaub auf insgesamt 17 Wochen beläuft.

Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten die Arbeitnehmerinnen 100 % ihres Verdienstes aus dem staatlichen Sozialversicherungsfonds, bis zu einer vom Sozialversicherungsfonds festgelegten Obergrenze. Um die vollen Mutterschaftsleistungen zu erhalten, muss die Mutter in den vorangegangenen zwei Jahren 200 Arbeitstage geleistet haben. Nach dem regulären Mutterschaftsurlaub haben Mütter Anspruch auf einen weiteren Sonderurlaub von 6 Monaten, während dessen der Staat eine Leistung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gewährt.

Vaterschaftsurlaub

Das griechische Arbeitsrecht gewährt männlichen Arbeitnehmern bei der Geburt ihres Kindes einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen. Dieser Urlaub wird auf Antrag des Arbeitnehmers ganz oder teilweise wie folgt gewährt: entweder a) der Arbeitnehmer erhält 2 Tage Urlaub vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, um die mit der Schwangerschaft und der Geburt verbundenen Bedürfnisse zu befriedigen; in diesem Fall werden die restlichen 12 Tage ganz oder teilweise unmittelbar wegen der Geburt des Kindes innerhalb von 30 Tagen nach dem Entbindungstermin gewährt, oder b) es werden alle Urlaubstage nach dem Entbindungstermin gewährt. Jeder erwerbstätige Vater hat unabhängig von seinem Familienstand und ohne jegliche Bedingungen Anspruch auf Urlaub.

Sozialversicherung

Rente

Das gesetzliche Rentenalter in Griechenland beträgt:

  • 62 Jahre für Vollrente mit mindestens 40 Versicherungsjahren (12.000 Tagen)
  • 62 Jahre für eine reduzierte Rente mit 15 Versicherungsjahren (4.500 Tage)
  • 67 Jahre für die Vollrente mit mindestens 15 Versicherungsjahren (4.500 Tagen)

Die monatliche Rente setzt sich aus der staatlichen Rente und der beitragsabhängigen Rente zusammen. Die staatliche Rente wird aus dem Staatshaushalt finanziert, während die beitragsabhängige Rente der Zahlung von Versicherungsbeiträgen entspricht und auf der Grundlage des ruhegehaltsfähigen Einkommens, der Versicherungszeit und der Ersatzquote berechnet wird.

Der volle Betrag der staatlichen Rente beträgt 426,17 Euro (wenn mindestens 20 Versicherungsjahre und 40 Jahre ständiger und rechtmäßiger Wohnsitz in Griechenland vor der Beantragung der Altersrente zurückgelegt wurden), der im Verhältnis zu den Beitrags- und Wohnjahren gekürzt wird.

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt das monatliche Höchstentgelt für Beiträge 7.373,53 EUR.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Das griechische Sozialversicherungssystem sieht Leistungen für Hinterbliebene eines verstorbenen Versicherten vor, einschließlich der Witwe, des Witwers oder der Kinder des Versicherten. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die versicherte Person muss mindestens 1.500 Versicherungstage gehabt haben, von denen 300 in den letzten 5 Jahren vor ihrem Tod lagen; oder
  • Die versicherte Person muss die Versicherungstage zurückgelegt haben, die einen Anspruch auf eine Invaliditätsrente begründen würden; oder
  • Die versicherte Person muss Anspruch auf eine Altersrente gehabt haben.

Die Witwe muss mit dem Verstorbenen mindestens sechs Monate vor dessen Tod verheiratet gewesen sein, es sei denn, der Tod wurde durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, es gibt ein minderjähriges Kind oder die Witwe war vor dem Tod schwanger. Die Witwe/der Witwer eines Verstorbenen erhält eine Rente in Höhe von 50 % der Rente. Ist der überlebende Ehegatte erwerbstätig, wird der Rentenbetrag nach drei Jahren um 50 % gekürzt.

Kinder haben Anspruch auf eine Rente bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, sofern sie unverheiratet sind. Die Höhe der Rente für die Kinder beträgt 25 % der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch hatte. Wenn beide Elternteile verstorben sind, hat das Kind Anspruch auf 50 % der Rente.

Leistungen bei Invalidität

Die griechische Sozialversicherungsanstalt erbringt Invaliditätsleistungen für versicherte Arbeitnehmer. Invalidität wird bescheinigt, wenn der Versicherte nicht mehr mehr als 50 % des Durchschnittsverdienstes eines Arbeitnehmers in seinem Beruf erzielen kann. Die Höhe der Invaliditätsrente richtet sich nach dem Grad der Invalidität wie folgt:

  • Die volle Rente wird bei einer Invalidität von 80 % gewährt (gilt als schwerbehindert).
  • Die volle Rente wird bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 66,6 % gewährt, wenn der Versicherte mindestens 6.000 Versicherungstage zurückgelegt hat oder die Invalidität hauptsächlich auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist.
  • 75 % der Vollrente wird bei einer Erwerbsminderung von mindestens 67 % gewährt (der Versicherte hat jedoch nicht mindestens 6 000 Versicherungstage zurückgelegt, und die Erwerbsminderung ist nicht hauptsächlich auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen).
  • Bei einer Erwerbsminderung von 50 % bis 66,99 % werden 50 % der Vollrente gezahlt (75 % der Vollrente, wenn die Erwerbsminderung hauptsächlich auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist).

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestbetrag der Invaliditätsrente 852,34 EUR pro Monat.

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestarbeitsalter in Griechenland beträgt 15 Jahre. Die Löhne von Arbeitnehmern unter 18 Jahren dürfen nicht niedriger sein als der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter im Lande. In Fällen, in denen Personen zwischen 15 und 18 Jahren im Rahmen von Lehrverträgen beschäftigt werden, können ihnen 75 % des Mindestlohns gezahlt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, damit die von den Minderjährigen gewählte Beschäftigung nicht ihre Gesundheit oder ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährdet. Die Bescheinigung wird von den Gesundheitsdiensten nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt. Die ärztlichen Untersuchungen werden alle 12 Monate durchgeführt, bis sie 18 Jahre alt sind.

Minderjährige unter 16 Jahren oder Minderjährige, die noch zur Schule gehen, dürfen nicht länger als 6 Stunden pro Tag oder 30 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen während der Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens nicht beschäftigt werden. Personen zwischen 16 und 17 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten oder Arbeiten beschäftigt werden, die ihrer körperlichen, geistigen oder moralischen Gesundheit schaden.

Der bezahlte Jahresurlaub sollte im Sommer während der Schulferien gewährt werden. Die Hälfte dieses Urlaubs kann auf Antrag des Minderjährigen in anderen Zeiträumen des Jahres gewährt werden.

Arbeitslosigkeit 10.1%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

51.6%

Erwerbsbeteiligung

44.8%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

77%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog