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BEVÖLKERUNG

124m

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¥ (JPY)

HAUPTSTADT

Tokyo

Überblick

Japan, ein Inselstaat in Ostasien, ist bekannt für seine Städte, kaiserlichen Paläste, bergigen Nationalparks und Tausende von Schreinen und Tempeln. Von den neonbeleuchteten Wolkenkratzern in Tokio bis zur ruhigen Schönheit der Tempel in Kyoto bietet Japan eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne.

Japans Wirtschaft ist eine der größten und fortschrittlichsten der Welt, mit Schlüsselsektoren wie der Automobil-, Elektronik- und Fertigungsindustrie. Das Land ist weltweit führend in den Bereichen Technologie, Innovation und Robotik.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

In Japan sind schriftliche Arbeitsverträge nicht vorgeschrieben. Das Arbeitsvertragsgesetz rät den Arbeitgebern jedoch, wenn immer möglich schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Die Arbeitnehmer müssen die vereinbarten Bedingungen vollständig verstehen. Die folgenden Informationen müssen dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden:

  • Löhne
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Regeln für die Beschäftigung
  • Regeln für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsbedingungen
  • Beschränkungen für die Verlängerung
  • Das Verfahren zur Umwandlung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag

Mündliche Vereinbarungen

Das japanische Arbeitsgesetzbuch enthält keine Bestimmungen über mündliche Verträge. Im Allgemeinen können mündliche Verträge nach dem Gesetz als gültig angesehen werden. Das Arbeitsvertragsgesetz rät den Arbeitgebern jedoch, wenn immer möglich schriftliche Verträge abzuschließen.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die folgenden Informationen schriftlich zur Verfügung stellen

  • Löhne
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Regeln für die Beschäftigung
  • Regeln für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsbedingungen
  • Beschränkungen für die Verlängerung
  • Das Verfahren zur Umwandlung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag

Stillschweigende Vereinbarungen

Das japanische Arbeitsgesetzbuch enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. Das Arbeitsvertragsgesetz schreibt vor, dass schriftliche Arbeitsverträge verwendet werden sollten, wann immer dies möglich ist.

Arbeitszeiten

In Japan beträgt die Höchstarbeitszeit 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag. Diese Stunden können unter besonderen Umständen auf 10 Stunden pro Tag verlängert werden, z. B. in vorgeschriebenen Betrieben, in denen die tägliche Arbeitszeit stark schwankt, wenn dies mit den zuständigen Gewerkschaften vereinbart wurde, bei einer Katastrophe oder anderen unvermeidbaren Ereignissen.

Minderjährige Arbeitnehmer im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen nicht mehr als 7 Stunden pro Tag (oder 40 Stunden pro Woche) arbeiten, einschließlich der Schulzeit. Es sei denn, die Arbeitszeit wird auf 4 Stunden pro Tag reduziert, die an jedem anderen Tag auf 10 Stunden erhöht werden kann.

Japan hat neue Richtlinien für Fernarbeit eingeführt. Danach ist es erlaubt, von zu Hause oder einem anderen Ort aus zu arbeiten. Die Dauer der Arbeitszeit und andere Arbeitsbedingungen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen. Die Arbeitgeber müssen Instrumente zur Erleichterung der Fernarbeit und zur Überwachung der Arbeitszeiten einführen.

Feiertage

Neujahrstag, 1. Januar; Tag der Volljährigkeit, 2. Montag im Januar; Gründungstag, 11. Februar; Geburtstag des Kaisers, 23. Februar; Tag der Frühlings-Tagundnachtgleiche, Datum kann sich jährlich ändern; Shōwa-Tag, 29. April; Gedenktag der Verfassung, 3. Mai; Tag der Grünen, 4. Mai; Tag der Kinder, 5. Mai; Tag der Marine, 3.5. Mai; Tag der Marine, 3. Montag im Juli; Tag der Berge, 11. August; Tag der Senioren, 3. Montag im September; Tag der Herbsttagundnachtgleiche, Datum kann sich jährlich ändern; Tag der Gesundheit und des Sports, 2. Oktober; Tag der Kultur, 3. November; Tag der Arbeit, 23. November.

Probezeit

Das japanische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen über die Mindest- und Höchstdauer der Probezeit. Die meisten Unternehmen sehen eine Probezeit von 3 Monaten vor.

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die mindestens 14 Tage in der Probezeit arbeiten, mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einzuhalten oder an deren Stelle eine Vergütung zu zahlen.

Die Kündigungsfrist gilt nicht für Arbeitnehmer, die sich in der Probezeit befinden und weniger als 14 Tage gearbeitet haben.

Abgangsentschädigungen

Nach japanischem Arbeitsrecht sind Abfindungen nur dann obligatorisch, wenn sie anstelle einer gültigen Kündigung gezahlt werden.

Entschädigung

Mindestlohn

In Japan legt jede Präfektur ihren eigenen Mindeststundenlohn fest, so dass der gewichtete nationale Durchschnitt bei 1.055 JPY (japanische Yen) liegt.

Das japanische Gesetz über Arbeitsnormen schreibt vor, dass die Löhne mindestens einmal im Monat zu einem festen Termin gezahlt werden müssen. Es gilt nicht für Löhne, die auf Ad-hoc-Basis gezahlt werden, Prämien und andere Löhne, die in der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales vorgeschrieben sind.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeitet. Normalerweise dürfen sie 45 Stunden pro Monat und 360 Stunden pro Jahr nicht überschreiten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

Wenn die Überstunden weniger als 60 Stunden pro Monat betragen, müssen die Arbeitnehmer 125 % ihres regulären Stundenlohns erhalten. Überschreiten die Überstunden 60 Stunden im Monat, müssen sie mit 150 % des regulären Stundenlohns vergütet werden. Überstunden, die in der Nacht geleistet werden, werden mit 150 % des regulären Stundenlohns vergütet. Wenn die Überstunden in der Nacht mehr als 60 Stunden pro Monat betragen, erhöht sich der Satz auf 175 % des regulären Stundenlohns des Beschäftigten.

Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag wird mit 135 % des regulären Stundenlohns vergütet. Während des Jahresurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf volle Bezahlung.

Einwanderung und Visa

Visum

Japan bietet die folgenden Visa an:

  • Visum für hochqualifizierte Fachkräfte - wird für Arbeiten ausgestellt, die hochqualifizierte berufliche Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern
  • Arbeitsvisum - wird für Personen aus verschiedenen aufgelisteten Berufen wie Journalismus, Krankenpflege oder Buchhaltung ausgestellt
  • Spezielles Visum - wird für bestimmte Tätigkeiten für bis zu 6 Monate ausgestellt
  • Visum für Existenzgründer - wird für Unternehmer, die von Gemeinden in Japan unterstützt werden, und deren Familien ausgestellt
  • Kurzzeitvisum - wird für Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Freunden oder Verwandten oder die Teilnahme an Konferenzen oder Kursen für bis zu 90 Tage ausgestellt
  • Visum für abhängige Personen (Familienaufenthalte) - wird für Familienmitglieder japanischer Staatsangehöriger für bis zu 5 Jahre ausgestellt
  • Visum für einen medizinischen Aufenthalt - wird ausländischen Patienten für einen Besuch zu medizinischen Zwecken und einer notwendigen Begleitperson ausgestellt
  • Visum für digitale Nomaden (nicht verlängerbar) - wird für Personen, die aus der Ferne arbeiten, und ihre Familien für bis zu 6 Monate ausgestellt
  • Studentenvisum - wird für Personen ausgestellt, die im Land studieren möchten
  • Diplomatenvisum - wird für diplomatische Vertreter, Kuriere usw. ausgestellt
  • Offizielles Visum - wird für das Personal diplomatischer Vertretungen und für Angehörige des Dienstpersonals ausgestellt

Arbeitsgenehmigungen

Es gibt vier Kategorien von Arbeitsvisa in Japan:

  • Visum für hochqualifizierte Fachkräfte - wird nach einem Punktesystem an hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige vergeben. Es wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt, mit der Möglichkeit eines Daueraufenthalts.
  • Allgemeines Arbeitsvisum - wird für verschiedene Kategorien von Fachkräften ausgestellt und hat eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren.
  • Working-Holiday-Visum - wird Staatsangehörigen von 26 Ländern ausgestellt, die ein gegenseitiges Abkommen mit Japan über ein Working-Holiday-Visum für ein Jahr geschlossen haben.
  • Specified Skills Work Visa - ein neu eingeführtes Visum zur Behebung des kritischen Arbeitskräftemangels in Japan in 14 bestimmten Industriezweigen. Es wird für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt. Um diese Art von Arbeitsvisum zu erhalten, müssen ausländische Arbeitnehmer einen "Specified Skilled Evaluation Test" bestehen.

Bevölkerung 124m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

92.1%

Städtische Bevölkerung

87%

Internetzugang

98.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

In Japan haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 10 aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende Tage bezahlten Jahresurlaub, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten beschäftigt
  • Sie sind an mindestens 80 % der gesamten Arbeitstage zur Arbeit erschienen.

Personen, die seit mindestens 1,5 Jahren beschäftigt sind, erhalten für jedes Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Tag, höchstens jedoch 20 Tage.

Nicht genommener bezahlter Jahresurlaub kann übertragen und erst im nächsten Jahr genommen werden. Die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs unterliegt der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Krankheitsurlaub

Nach japanischem Arbeitsrecht ist der Krankheitsurlaub nicht obligatorisch, es sei denn, er ist im Arbeitsvertrag vereinbart. Die Arbeitnehmer müssen ihre bezahlten jährlichen Urlaubstage als Krankheitsurlaub nutzen, andernfalls werden sie nicht entschädigt. Während der Abwesenheit von der Arbeit aufgrund einer arbeitsbedingten Krankheit oder Verletzung erhalten die Arbeitnehmer 60 % ihres Durchschnittslohns.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub in Japan beträgt 14 Wochen, davon 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn die Arbeitnehmerin in der Krankenversicherung für Arbeitnehmer versichert ist, wird sie mit zwei Dritteln ihres Tageslohns bezahlt.

Arbeitgebern ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen aufgrund von Heirat, Schwangerschaft oder Geburt zu entlassen. Die Entlassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen oder von Arbeitnehmerinnen im ersten Jahr nach der Entbindung ist unwirksam, es sei denn, der Arbeitgeber kann berechtigte Gründe für die Entlassung nachweisen.

Vaterschaftsurlaub

Vaterschaftsurlaub ist vorgesehen und kann für 4 Wochen (innerhalb der ersten 8 Wochen) genommen werden. Er wird dem Elternurlaub zugerechnet und fällt unter den Kinderbetreuungsurlaub, den beide Elternteile nehmen, bis das Kind 1 Jahr alt ist. Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsurlaub nehmen, verlängert sich die Dauer bis zum Alter des Kindes von 1 Jahr und 2 Monaten. Die ersten 180 Tage des Elternurlaubs werden mit 67 % des Durchschnittsverdienstes vergütet, die restliche Zeit mit 50 %.

Väter, die innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt ihres Kindes Erziehungsurlaub genommen haben, können innerhalb eines Jahres einen zweiten Urlaub nehmen.

Ab April 2022 haben Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen Anspruch auf Elternurlaub. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer über den Rahmen für den Elternurlaub informieren und Maßnahmen ergreifen, um die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsurlaubs zu erleichtern.

Sozialversicherung

Rente

Das Nationale Rentensystem ist das nationale Rentensystem in Japan. Die Nationale Rente gilt für alle in Japan lebenden Personen, einschließlich Ausländern. Sie werden in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I - in Japan lebende Personen zwischen 20 und 59 Jahren
  • Kategorie II - Personen, die bei der Rentenversicherung der Arbeitnehmer oder bei Hilfsvereinen auf Gegenseitigkeit versichert sind
  • Kategorie III - unterhaltsberechtigte Ehegatten von Versicherten der Kategorie II

Eine Person kann eine Altersrente erhalten, wenn sie 65 Jahre alt ist, mindestens 10 Jahre lang Beiträge in das nationale Rentensystem eingezahlt hat und weitere Voraussetzungen erfüllt. Für Personen, die mindestens 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, belaufen sich die Leistungen auf 831.700 JPY (japanische Yen) jährlich für das Steuerjahr 2025. Diejenigen, die zusätzliche Beiträge gezahlt haben, erhalten das 200-fache der Anzahl der Monate, für die sie zusätzliche Beiträge gezahlt haben, als Leistung.

Arbeitnehmer, die in der Rentenversicherung für Arbeitnehmer versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie mindestens 10 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Höhe der Leistung wird nach den gezahlten Versicherungsbeiträgen und der Dauer des Beitragszeitraums berechnet. Arbeitgeber müssen Teilzeitbeschäftigte, die mindestens 88.000 JPY monatlich verdienen und mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten, bei der Rentenversicherung für Arbeitnehmer anmelden.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Stirbt in Japan eine im Nationalen Rentensystem versicherte Person, haben der überlebende Ehepartner, der für die unterhaltsberechtigten Kinder des Verstorbenen sorgt, und die unterhaltsberechtigten Kinder selbst Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zum Alter von 18 Jahren bzw. bis zum Alter von 20 Jahren, wenn sie behindert sind. Hinterbliebene erhalten eine Rente, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Stirbt ein Versicherter, ohne eine Rente zu erhalten, kann ein überlebender Familienangehöriger ein Todesfallkapital erhalten. Die versicherte Person muss der Kategorie I (in Japan lebende Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren) angehören und mindestens 36 Monate lang Beiträge gezahlt haben. Je nach den Beiträgen der verstorbenen Person erhalten die Hinterbliebenen zwischen 120.000 und 320.000 JPY.

In der Rentenversicherung für Arbeitnehmer wird beim Tod eines Versicherten, der Anspruch auf eine Altersrente hat, oder eines Empfängers einer Invaliditätsrente, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, eine Hinterbliebenenrente an die Hinterbliebenen gezahlt.

Stirbt ein Arbeitnehmer infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls, muss der Arbeitgeber den Hinterbliebenen des Arbeitnehmers eine Entschädigung zahlen. Der Betrag muss dem Durchschnittslohn entsprechen, der in 1.000 Tagen verdient wurde.

Leistungen bei Invalidität

Das Nationale Rentensystem Japans bietet Versicherten eine Invaliditätsrente, die das System ab dem Datum der ersten ärztlichen Untersuchung wegen einer arbeitsunfähigen Verletzung oder Krankheit zahlt. Die Arbeitnehmer müssen für mindestens zwei Drittel der gesamten Versicherungszeit bis zwei Monate vor der ärztlichen Untersuchung Beiträge gezahlt haben. Die Höhe der Leistung hängt von der Art der Behinderung ab.

Eine Person, die eine arbeitsbedingte Krankheit oder einen Arbeitsunfall erleidet und nach der Behandlung und Genesung arbeitsunfähig bleibt, hat Anspruch auf Entschädigung. Der Arbeitgeber zahlt die Entschädigung für die Verletzung, indem er den Durchschnittslohn mit der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Tagen multipliziert. Der Durchschnittslohn wird berechnet, indem der Gesamtlohn für einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Tag des Unfalls durch die Anzahl der Tage in diesem Zeitraum geteilt wird.

Bei Arbeitnehmern, die in der Rentenversicherung für Arbeitnehmer versichert sind, wird die reguläre Rente oder ein Pauschalbetrag an den Behinderten gezahlt, wenn die Krankheit oder der Unfall, die zur Invalidität führen, während des Zeitraums eintritt, in dem der Behinderte versichert ist. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Höhe der gezahlten Versicherungsprämien und der Dauer des Zeitraums, in dem sie gezahlt wurden.

Mindestalter

In Japan dürfen Kinder bis zum 31. März, dem Tag, an dem sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, in keinem Betrieb arbeiten. Personen, die mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen jedoch nur mit Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde für leichte Arbeiten eingesetzt werden, die ihre Gesundheit oder ihr Wohlbefinden nicht gefährden.

Minderjährige dürfen bis zu sieben Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche arbeiten, einschließlich der Schulzeit. Nachtarbeit, d. h. die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens, ist für Minderjährige verboten; männliche Jugendliche ab 16 Jahren, die im Schichtdienst beschäftigt sind, dürfen jedoch nachts arbeiten.

Der Arbeitgeber muss stets eine Bescheinigung des Familienregisters mitführen, die das Alter eines Arbeitnehmers unter 18 Jahren am Arbeitsplatz nachweist.

Arbeitslosigkeit 2.6%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

63.2%

Erwerbsbeteiligung

45.1%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

83%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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