Compliant einstellen inMadagaskar Zum Experten

BEVÖLKERUNG

32m

WÄHRUNG

Ar (MGA)

HAUPTSTADT

Antananarivo

Überblick

Madagaskar, offiziell die Republik Madagaskar, ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, etwa 400 Kilometer (250 Meilen) vor der Küste Ostafrikas. Es ist der zweitgrößte Inselstaat der Welt. Das Land besteht aus der Insel Madagaskar und zahlreichen kleineren Inseln in der Umgebung. Madagaskar ist für seine einzigartige Artenvielfalt bekannt, da ein großer Teil der Flora und Fauna auf der Insel endemisch ist.

Die Wirtschaft des Landes stützt sich weitgehend auf Landwirtschaft, Bergbau und Tourismus. Madagaskar ist ein wichtiger Exporteur von Vanille, Kaffee und Nelken. Das Land steht vor Herausforderungen in Bezug auf Armut, Umweltzerstörung und politische Instabilität.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Das madagassische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass schriftliche Arbeitsverträge in französischer oder madagassischer Sprache in zwei Exemplaren erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen. Der schriftliche Vertrag muss dem Arbeitnehmer unmittelbar nach der Unterzeichnung ausgehändigt werden und folgende Informationen enthalten:

  • Aufgaben
  • Lohn
  • Berufliche Einstufung
  • Berufskategorie
  • Das Datum des Inkrafttretens des Vertrages
  • Probezeit, falls vorhanden.

Mündliche Vereinbarungen

Das madagassische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen für mündliche Verträge. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage der im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Definition von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf jede Weise nachgewiesen werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das madagassische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage der im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Definition von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit allen Mitteln nachgewiesen werden.

Arbeitszeiten

Das Arbeitsgesetzbuch von Madagaskar definiert die Arbeitszeit als die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ohne die Zeit, die zum An- und Auskleiden oder zum Essen benötigt wird. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 173,33 Stunden pro Monat oder 40 Stunden pro Woche. Über diese Stunden hinaus geleistete Arbeit gilt als Überstunden.

Für landwirtschaftliche Betriebe beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit 2.200 Stunden pro Jahr, und der Regierungsrat legt die Bedingungen, Löhne, Art und Dauer der Überstunden fest.

Feiertage

Neujahr (1. Januar), Internationaler Frauentag (08. März), Ostersonntag und Ostermontag (Daten können variieren), Gedenken an den Aufstand von 1947 (29. März), Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt (Datum kann variieren), Pfingsten/Pfingstmontag und Pfingstmontag (Daten können variieren), Unabhängigkeitstag (26. Juni), Mariä Himmelfahrt (Datum kann variieren), Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember).

Probezeit

Das madagassische Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass eine Probezeit (oder ein Probearbeitsverhältnis) nicht länger als sechs Monate dauern darf und nur einmal verlängert werden kann. Die Vereinbarung oder die Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses auf Probe muss schriftlich erfolgen, zum Zeitpunkt der Einstellung unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten:

  • Die zu besetzende Stelle
  • Die Dauer
  • das Gehalt
  • die Berufsgruppe

Die Probezeit gilt als nicht existent, wenn sie nicht schriftlich in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag festgelegt ist.

Der Regierungsrat berät sich mit dem Nationalen Rat für Arbeit und Beschäftigung, um die Form und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses auf Probe sowie dessen Dauer unter Berücksichtigung der Berufsgruppen festzulegen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (oder bei grober Fahrlässigkeit fristlos) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen einem Tag und sechs Monaten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und der beruflichen Stellung des Arbeitnehmers.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist die Partei, die für den Vertragsbruch verantwortlich ist, verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung zu zahlen.

Abgangsentschädigungen

Bei wirtschaftlicher Entlassung muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern eine Abfindung in Höhe von 10 Tageslöhnen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zahlen, bis zu einem Gesamtbetrag von 6 Monatslöhnen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch in anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung vereinbaren. Solche Bestimmungen müssen im Arbeitsvertrag angegeben werden.

Entschädigung

Mindestlohn

Der derzeitige nichtlandwirtschaftliche Mindestlohn beträgt 262.680 MGA (madagassische Ariarie), der landwirtschaftliche Mindestlohn 266.500 MGA pro Monat. Der Wert des Indexpunktes für die Berechnung der Mindestlöhne nach Berufsgruppen beträgt 0,8745 für den nichtlandwirtschaftlichen Sektor und 0,7688 für den landwirtschaftlichen Sektor.

Das Entgelt für Leistungs-, Aufgaben-, Akkord- oder Zielarbeit muss dem eines Arbeitnehmers entsprechen, der eine vergleichbare Arbeit auf Stundenbasis verrichtet, und mindestens dem Mindestlohn für die entsprechende Berufsgruppe entsprechen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Überstunden sind wie folgt zu vergüten:

  • 130 % des regulären Stundensatzes für die ersten 8 Stunden der Überstunden
  • 150% des regulären Stundensatzes nach der 8. Stunde
  • 150% des regulären Stundensatzes für Überstunden in der Nacht
  • 150 % des regulären Stundensatzes für Arbeit an Feiertagen
  • 140 % des regulären Stundensatzes für die Arbeit an wöchentlichen Ruhetagen

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zwölftel des Jahreslohns vor Antritt des Jahresurlaubs.

Einwanderung und Visa

Visa

Die folgenden Arten von Visa werden anerkannt:

  • Nicht-Einwanderungsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die Madagaskar für bis zu 90 Tage besuchen.
  • Umwandelbares Visum - Dieses Visum wird ausschließlich von einer Botschaft oder einem Konsulat von Madagaskar ausgestellt. Es ermöglicht dem Inhaber, ein langfristiges Einwanderungsvisum zu beantragen und ist für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen gültig.
  • Einwanderungsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die sich länger als 90 Tage in Madagaskar aufhalten.

Arbeitserlaubnisse

Nach dem Arbeitsrecht dürfen ausländische Staatsangehörige in Madagaskar arbeiten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • vorherige Genehmigung des Arbeitsvertrags durch den Inspektor für Arbeit und Soziales der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung
  • Eine vom Arbeitsministerium ausgestellte Arbeitserlaubnis, aus der die Identität des Arbeitnehmers, seine Staatsangehörigkeit, seine Position, seine Berufsgruppe, seine Gültigkeit und sein Arbeitsplatz hervorgehen.

Arbeitnehmer müssen ein umwandelbares Visum beantragen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Je nach Einwandererkategorie sind zusätzlich zu den allgemeinen Dokumenten, die für diese Art von Visum erforderlich sind, weitere Dokumente erforderlich.

Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen bei der madagassischen Behörde für wirtschaftliche Entwicklung eingereicht werden. Arbeitsvisa werden für bis zu 2 Jahre ausgestellt und sind verlängerbar.

Bevölkerung 32m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

41.2%

Städtische Bevölkerung

20.4%

Internetzugang

24.5%

Zugang zu Bankdienstleistungen

75%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

In Madagaskar haben die Arbeitnehmer nach 12 Monaten Dienstzeit Anspruch auf 2,5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Monat. Innerhalb der ersten drei Monate nach Erwerb des Urlaubsanspruchs müssen 15 Tage Urlaub genommen werden. Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Jahresurlaub bis zu 3 Jahre lang anzusammeln.

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 1/12 des Jahreslohns vor Antritt des Jahresurlaubs. Wird ein Arbeitsvertrag vor der Inanspruchnahme des gesamten Jahresurlaubs gekündigt, wird eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub gezahlt.

Krankheitsurlaub

Nach dem madagassischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Krankheitsurlaub von höchstens sechs Monaten, wenn sie einen Krankheitsnachweis von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft vorlegen. Der Arbeitsvertrag kann während dieses Zeitraums ausgesetzt werden, aber der Arbeitgeber kann ihn nicht kündigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, muss aber alle Rechte des Arbeitnehmers, einschließlich der Kündigungsfrist, erfüllen.

Arbeitnehmer können während des Krankheitsurlaubs eine "Aussetzungsentschädigung" in Höhe der Vergütung erhalten.

Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag auf Probe, der aufgrund einer von einem Arzt bescheinigten Krankheit ausgesetzt wird, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu einem Monatslohn.

Mutterschaftsurlaub

In Madagaskar haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 aufeinander folgende Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, einschließlich 8 Wochen Urlaub nach der Geburt. Bei schwangerschafts- oder geburtsbedingten Komplikationen oder Krankheiten kann der Mutterschaftsurlaub mit einem ärztlichen Attest, das den Zustand der Frau bestätigt, um weitere 4 Wochen verlängert werden.

Eine Arbeitnehmerin kann nicht entlassen werden, wenn sie Mutterschaftsurlaub nimmt. Arbeitnehmerinnen, bei denen eine Schwangerschaft von einem zugelassenen Arzt bestätigt wird, können den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung wegen Vertragsbruchs kündigen.

Der Mutterschaftsurlaub wird voll bezahlt. Der Arbeitnehmerin werden die Kosten für die Entbindung und gegebenenfalls für die medizinische Versorgung (im Rahmen der Gebühren der Gesundheitseinrichtungen) erstattet. Wenn die Arbeitnehmerin versichert ist, werden die Kosten zu gleichen Teilen von der Sozialversicherungskasse und dem Arbeitgeber getragen.

Vaterschaftsurlaub

Nach dem madagassischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer, die der rechtmäßige Ehegatte einer Wöchnerin sind, Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Arbeitgeber muss den Urlaub als tatsächlich geleistete Arbeitstage auszahlen.

Sozialversicherung

Rente

Die Nationale Sozialversicherungskasse von Madagaskar, Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS), gewährt versicherten Arbeitnehmern, die die folgenden Bedingungen erfüllen, Rentenleistungen:

  • Altersrente - Alter 60 (bzw. 55 für Handelsseeleute), mit mindestens 15 Versicherungsjahren und 28 Beitragsquartalen in den letzten 10 Jahren
  • Teilrente - Alter 60 (bzw. 55 bei Seeleuten), mit mindestens 60 Beitragsquartalen und 15 Versicherungsjahren, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 10 Jahren weniger als 28 Beitragsquartale hatte.

Die Altersrente beträgt 30 % des gesetzlichen Mindestlohns plus 20 % des durchschnittlichen bereinigten Monatsverdienstes des Versicherten in den letzten zehn Jahren plus 1 % des durchschnittlichen bereinigten Monatsverdienstes für jedes Beitragsjahr über zehn Jahre. Hinzu kommen Zuschläge für Ehegatten und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine Kriterien für den Bezug von Rentenleistungen erfüllen (aber mindestens vier Quartale lang Beiträge gezahlt haben), haben Anspruch auf ein Rentenzuschuss.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Sozialversicherungskasse ein.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

In Madagaskar haben Hinterbliebene Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen, wenn der verstorbene Arbeitnehmer im Ruhestand war oder mindestens 45 Jahre alt war (40 Jahre bei Seeleuten) und zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf eine Altersrente hatte.

Zu den Hinterbliebenen, die Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben, gehören:

  • Witwe/Witwer (die Rente erlischt bei Wiederverheiratung)
  • Kinder, die jünger als 15 Jahre alt sind (22 Jahre, wenn sie studieren oder behindert sind).

Wenn der Verstorbene keinen Anspruch auf eine Altersrente hatte, aber mindestens 4 Quartale lang Beiträge gezahlt hat, werden die Beiträge den Hinterbliebenen erstattet.

    Leistungen bei Invalidität

    In Madagaskar haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Invaliditätsrente der Nationalen Sozialversicherungskasse von Madagaskar, Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS), wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Alter von 55 Jahren (50 Jahre für Seeleute in der Handelsschifffahrt)
    • Verlust der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60
    • Mindestens 15 Versicherungsjahre, davon 28 Beitragsquartale in den letzten zehn Jahren.

    Die Invaliditätsrente wird vierteljährlich gezahlt und beträgt 80 % der Altersrente, auf die der Arbeitnehmer Anspruch gehabt hätte, wenn er bis zum regulären Rentenalter gearbeitet hätte. Außerdem kann ein Zuschlag von 10 % an einen unterhaltsberechtigten Ehepartner gezahlt werden, der älter als 59 Jahre ist (54 Jahre bei Seeleuten), wenn das Paar vor dem Renteneintritt mindestens zwei Jahre lang verheiratet war.

    Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge in den Sozialversicherungsfonds ein.

    Mindestalter

    In Madagaskar liegt das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung bei 15 Jahren. Für Überstunden, gefährliche Arbeiten und Nachtarbeit ist das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt.

    Kinder über 15 Jahre dürfen nur für leichte Arbeiten eingestellt werden, die ihre Kräfte nicht übersteigen, ihr Wohlbefinden nicht gefährden und ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, moralischen oder sozialen Entwicklung nicht schaden. Außerdem dürfen sie nur nach einer ärztlichen Untersuchung eingestellt werden.

    Für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Außerdem müssen sie täglich mindestens 12 zusammenhängende Stunden Ruhezeit erhalten.

    Arbeitslosigkeit 3%

    Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

    85.1%

    Erwerbsbeteiligung

    48.7%

    Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

    35%

    Zugang zur Gesundheitsversorgung

    DATENQUELLEN

    Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

    Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

    Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

    Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

    Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

             

    KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

    So helfen wir

    Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

    Wem wir helfen

    FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

    Ressourcen & Tools

    Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog