BEVÖLKERUNG
32m
WÄHRUNG
Ar (MGA)
HAUPTSTADT
Antananarivo
Madagaskar, offiziell die Republik Madagaskar, ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, etwa 400 Kilometer (250 Meilen) vor der Küste Ostafrikas. Es ist der zweitgrößte Inselstaat der Welt. Das Land besteht aus der Insel Madagaskar und zahlreichen kleineren Inseln in der Umgebung. Madagaskar ist für seine einzigartige Artenvielfalt bekannt, da ein großer Teil der Flora und Fauna auf der Insel endemisch ist.
Die Wirtschaft des Landes stützt sich weitgehend auf Landwirtschaft, Bergbau und Tourismus. Madagaskar ist ein wichtiger Exporteur von Vanille, Kaffee und Nelken. Das Land steht vor Herausforderungen in Bezug auf Armut, Umweltzerstörung und politische Instabilität.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.
Das madagassische Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass schriftliche Arbeitsverträge in französischer oder madagassischer Sprache in zwei Exemplaren erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen. Der schriftliche Vertrag muss dem Arbeitnehmer unmittelbar nach der Unterzeichnung ausgehändigt werden und folgende Informationen enthalten:
Das madagassische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen für mündliche Verträge. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage der im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Definition von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf jede Weise nachgewiesen werden.
Das madagassische Arbeitsrecht enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Verträge. Ohne einen schriftlichen Vertrag kann ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage der im Arbeitsgesetzbuch enthaltenen Definition von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit allen Mitteln nachgewiesen werden.
Das Arbeitsgesetzbuch von Madagaskar definiert die Arbeitszeit als die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ohne die Zeit, die zum An- und Auskleiden oder zum Essen benötigt wird. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 173,33 Stunden pro Monat oder 40 Stunden pro Woche. Über diese Stunden hinaus geleistete Arbeit gilt als Überstunden.
Für landwirtschaftliche Betriebe beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit 2.200 Stunden pro Jahr, und der Regierungsrat legt die Bedingungen, Löhne, Art und Dauer der Überstunden fest.
Neujahr (1. Januar), Internationaler Frauentag (08. März), Ostersonntag und Ostermontag (Daten können variieren), Gedenken an den Aufstand von 1947 (29. März), Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt (Datum kann variieren), Pfingsten/Pfingstmontag und Pfingstmontag (Daten können variieren), Unabhängigkeitstag (26. Juni), Mariä Himmelfahrt (Datum kann variieren), Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember).
Das madagassische Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass eine Probezeit (oder ein Probearbeitsverhältnis) nicht länger als sechs Monate dauern darf und nur einmal verlängert werden kann. Die Vereinbarung oder die Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses auf Probe muss schriftlich erfolgen, zum Zeitpunkt der Einstellung unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten:
Die Probezeit gilt als nicht existent, wenn sie nicht schriftlich in einem befristeten oder unbefristeten Vertrag festgelegt ist.
Der Regierungsrat berät sich mit dem Nationalen Rat für Arbeit und Beschäftigung, um die Form und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses auf Probe sowie dessen Dauer unter Berücksichtigung der Berufsgruppen festzulegen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (oder bei grober Fahrlässigkeit fristlos) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen einem Tag und sechs Monaten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und der beruflichen Stellung des Arbeitnehmers.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist die Partei, die für den Vertragsbruch verantwortlich ist, verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung zu zahlen.
Bei wirtschaftlicher Entlassung muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern eine Abfindung in Höhe von 10 Tageslöhnen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zahlen, bis zu einem Gesamtbetrag von 6 Monatslöhnen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch in anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung vereinbaren. Solche Bestimmungen müssen im Arbeitsvertrag angegeben werden.
Der derzeitige nichtlandwirtschaftliche Mindestlohn beträgt 262.680 MGA (madagassische Ariarie), der landwirtschaftliche Mindestlohn 266.500 MGA pro Monat. Der Wert des Indexpunktes für die Berechnung der Mindestlöhne nach Berufsgruppen beträgt 0,8745 für den nichtlandwirtschaftlichen Sektor und 0,7688 für den landwirtschaftlichen Sektor.
Das Entgelt für Leistungs-, Aufgaben-, Akkord- oder Zielarbeit muss dem eines Arbeitnehmers entsprechen, der eine vergleichbare Arbeit auf Stundenbasis verrichtet, und mindestens dem Mindestlohn für die entsprechende Berufsgruppe entsprechen.
Überstunden sind wie folgt zu vergüten:
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Zwölftel des Jahreslohns vor Antritt des Jahresurlaubs.
Die folgenden Arten von Visa werden anerkannt:
Nach dem Arbeitsrecht dürfen ausländische Staatsangehörige in Madagaskar arbeiten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitnehmer müssen ein umwandelbares Visum beantragen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Je nach Einwandererkategorie sind zusätzlich zu den allgemeinen Dokumenten, die für diese Art von Visum erforderlich sind, weitere Dokumente erforderlich.
Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen bei der madagassischen Behörde für wirtschaftliche Entwicklung eingereicht werden. Arbeitsvisa werden für bis zu 2 Jahre ausgestellt und sind verlängerbar.
Bevölkerung 32m
Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBG • EUROSTAT
41.2%
Städtische Bevölkerung
20.4%
Internetzugang
24.5%
Zugang zu Bankdienstleistungen
75%
Zugang zu Mobiltelefonen
Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division
Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division
Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/
Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex
Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)
In Madagaskar haben die Arbeitnehmer nach 12 Monaten Dienstzeit Anspruch auf 2,5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Monat. Innerhalb der ersten drei Monate nach Erwerb des Urlaubsanspruchs müssen 15 Tage Urlaub genommen werden. Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Jahresurlaub bis zu 3 Jahre lang anzusammeln.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 1/12 des Jahreslohns vor Antritt des Jahresurlaubs. Wird ein Arbeitsvertrag vor der Inanspruchnahme des gesamten Jahresurlaubs gekündigt, wird eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub gezahlt.
Nach dem madagassischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Krankheitsurlaub von höchstens sechs Monaten, wenn sie einen Krankheitsnachweis von einem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft vorlegen. Der Arbeitsvertrag kann während dieses Zeitraums ausgesetzt werden, aber der Arbeitgeber kann ihn nicht kündigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, muss aber alle Rechte des Arbeitnehmers, einschließlich der Kündigungsfrist, erfüllen.
Arbeitnehmer können während des Krankheitsurlaubs eine "Aussetzungsentschädigung" in Höhe der Vergütung erhalten.
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag auf Probe, der aufgrund einer von einem Arzt bescheinigten Krankheit ausgesetzt wird, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu einem Monatslohn.
In Madagaskar haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 aufeinander folgende Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, einschließlich 8 Wochen Urlaub nach der Geburt. Bei schwangerschafts- oder geburtsbedingten Komplikationen oder Krankheiten kann der Mutterschaftsurlaub mit einem ärztlichen Attest, das den Zustand der Frau bestätigt, um weitere 4 Wochen verlängert werden.
Eine Arbeitnehmerin kann nicht entlassen werden, wenn sie Mutterschaftsurlaub nimmt. Arbeitnehmerinnen, bei denen eine Schwangerschaft von einem zugelassenen Arzt bestätigt wird, können den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung wegen Vertragsbruchs kündigen.
Der Mutterschaftsurlaub wird voll bezahlt. Der Arbeitnehmerin werden die Kosten für die Entbindung und gegebenenfalls für die medizinische Versorgung (im Rahmen der Gebühren der Gesundheitseinrichtungen) erstattet. Wenn die Arbeitnehmerin versichert ist, werden die Kosten zu gleichen Teilen von der Sozialversicherungskasse und dem Arbeitgeber getragen.
Nach dem madagassischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer, die der rechtmäßige Ehegatte einer Wöchnerin sind, Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Arbeitgeber muss den Urlaub als tatsächlich geleistete Arbeitstage auszahlen.
Die Nationale Sozialversicherungskasse von Madagaskar, Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS), gewährt versicherten Arbeitnehmern, die die folgenden Bedingungen erfüllen, Rentenleistungen:
Die Altersrente beträgt 30 % des gesetzlichen Mindestlohns plus 20 % des durchschnittlichen bereinigten Monatsverdienstes des Versicherten in den letzten zehn Jahren plus 1 % des durchschnittlichen bereinigten Monatsverdienstes für jedes Beitragsjahr über zehn Jahre. Hinzu kommen Zuschläge für Ehegatten und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und keine Kriterien für den Bezug von Rentenleistungen erfüllen (aber mindestens vier Quartale lang Beiträge gezahlt haben), haben Anspruch auf ein Rentenzuschuss.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Sozialversicherungskasse ein.
In Madagaskar haben Hinterbliebene Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen, wenn der verstorbene Arbeitnehmer im Ruhestand war oder mindestens 45 Jahre alt war (40 Jahre bei Seeleuten) und zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf eine Altersrente hatte.
Zu den Hinterbliebenen, die Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben, gehören:
Wenn der Verstorbene keinen Anspruch auf eine Altersrente hatte, aber mindestens 4 Quartale lang Beiträge gezahlt hat, werden die Beiträge den Hinterbliebenen erstattet.
In Madagaskar haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Invaliditätsrente der Nationalen Sozialversicherungskasse von Madagaskar, Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS), wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Invaliditätsrente wird vierteljährlich gezahlt und beträgt 80 % der Altersrente, auf die der Arbeitnehmer Anspruch gehabt hätte, wenn er bis zum regulären Rentenalter gearbeitet hätte. Außerdem kann ein Zuschlag von 10 % an einen unterhaltsberechtigten Ehepartner gezahlt werden, der älter als 59 Jahre ist (54 Jahre bei Seeleuten), wenn das Paar vor dem Renteneintritt mindestens zwei Jahre lang verheiratet war.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge in den Sozialversicherungsfonds ein.
In Madagaskar liegt das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung bei 15 Jahren. Für Überstunden, gefährliche Arbeiten und Nachtarbeit ist das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt.
Kinder über 15 Jahre dürfen nur für leichte Arbeiten eingestellt werden, die ihre Kräfte nicht übersteigen, ihr Wohlbefinden nicht gefährden und ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, moralischen oder sozialen Entwicklung nicht schaden. Außerdem dürfen sie nur nach einer ärztlichen Untersuchung eingestellt werden.
Für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Außerdem müssen sie täglich mindestens 12 zusammenhängende Stunden Ruhezeit erhalten.
Arbeitslosigkeit 3%
Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBG • ILO
85.1%
Erwerbsbeteiligung
48.7%
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung
35%
Zugang zur Gesundheitsversorgung
Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.
Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025
Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)
Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage
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