Compliant einstellen inMosambik Zum Experten

BEVÖLKERUNG

34.6m

WÄHRUNG

MT (MZN)

HAUPTSTADT

Maputo

Überblick

Mosambik, ein Land an der Südostküste Afrikas, ist bekannt für sein reiches kulturelles Erbe und seine vielfältige Meeresfauna. Die lange Küste des Indischen Ozeans ist übersät mit beliebten Stränden und vorgelagerten Meeresparks. Der Quirimbas-Archipel, eine 250 km lange Kette von Koralleninseln, ist ein geschütztes Gebiet, das für seine unberührten Strände, Tauchplätze und die Tierwelt bekannt ist.

Die Wirtschaft des Landes stützt sich weitgehend auf Landwirtschaft, Bergbau und Tourismus. Mosambik ist ein wichtiger Exporteur von Kohle, Titan und Erdgas. Das Land steht vor Herausforderungen in Bezug auf Armut, Infrastrukturentwicklung und politische Stabilität.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Individuelle Arbeitsverträge müssen schriftlich abgefasst, datiert und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Sie müssen die Identität beider Parteien, die Art der Tätigkeit, die Aufgaben, den Arbeitsort, die Vertragsdauer, das Datum des Vertragsbeginns und andere Bedingungen und Konditionen enthalten.

Befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 90 Tagen bedürfen nicht der Schriftform.

Wird der Vertrag nicht schriftlich geschlossen, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Vereinbarung oder die Rechte des Arbeitnehmers. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass dieses Versäumnis dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, der alle rechtlichen Folgen zu tragen hat.

Mündliche Vereinbarungen

Es ist zwar vorgeschrieben, individuelle Arbeitsverträge schriftlich abzuschließen, aber das Versäumnis, dies zu tun, beeinträchtigt weder die Gültigkeit der Vereinbarung noch die Rechte des Arbeitnehmers. Außerdem wird davon ausgegangen, dass dieses Versäumnis dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, der alle rechtlichen Folgen zu tragen hat. Ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer mit Wissen und ohne Widerspruch des Arbeitgebers gegen Entgelt arbeitet oder wenn er sich in einer Situation wirtschaftlicher Unterordnung gegenüber dem Arbeitgeber befindet.

Befristete Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 90 Tagen bedürfen nicht der Schriftform.

Stillschweigende Vereinbarungen

Das mosambikanische Arbeitsgesetzbuch enthält keine Bestimmungen über stillschweigende Arbeitsverträge. Einzelne Verträge bedürfen der Schriftform, deren Fehlen jedoch weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Rechte des Arbeitnehmers beeinträchtigt, und es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber dieses Versäumnis zu verantworten hat.

Arbeitszeiten

Die regelmäßige Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit kann auf 9 Stunden pro Tag ausgedehnt werden, sofern dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher halber Ruhetag pro Woche gewährt wird. Die regelmäßige Arbeitszeit von Minderjährigen zwischen 15 und 18 Jahren darf 25 Stunden pro Woche nicht überschreiten und ist auf maximal 5 Stunden pro Tag begrenzt.

In Industriebetrieben, mit Ausnahme von Betrieben mit Schichtarbeit, kann eine Wochenarbeitszeit von 45 Stunden, verteilt auf 5 Tage in der Woche, festgelegt werden.

In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit durch Tarifvertrag auf 56 Stunden pro Woche verlängert werden.

Feiertage

1. Januar (Neujahr); 3. Februar (Heldengedenktag); 7. April (Frauentag); 1. Mai (Tag der Arbeit); 25. Juni (Unabhängigkeitstag); 7. September (Tag des Sieges); 25. September (Tag der Revolution); 4. Oktober (Tag des Friedens und der Versöhnung); 25. Dezember (Familientag, Weihnachten).

Probezeit

Für einen Mitarbeiter, der in einer Position beschäftigt ist, die als Techniker der mittleren Ebene gilt, kann eine 3-monatige Probezeit gelten. Für höher qualifizierte Techniker oder Mitarbeiter in Führungs- oder Managementpositionen kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten gelten. Die Probezeit muss ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Ein Arbeitsvertrag kann während der Probezeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Anspruch auf Entschädigung gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, der anderen Partei mindestens sieben Tage vorher schriftlich zu kündigen.

Kündigung/Abfindung

Kündigungsfrist

Für die Kündigung von Verträgen ist eine schriftliche Vorankündigung erforderlich. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von den Gründen für die Kündigung ab.

Bei einer Kündigung auf Initiative des Arbeitnehmers ist eine Kündigungsfrist von sieben Tagen einzuhalten, wenn es einen triftigen Grund für die Kündigung gibt. In anderen Fällen muss die Kündigungsfrist wie folgt betragen:

  • 6 Monate bis 3 Jahre Festanstellung - 15 Tage
  • mehr als 3 Jahre unbefristetes Arbeitsverhältnis - 30 Tage
  • Befristete Arbeitsverhältnisse von mehr als 3 Jahren - 30 Tage.

Arbeitgeber können Arbeitsverträge aus strukturellen, technologischen oder marktbedingten Gründen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen. Wird ein Vertrag während der Probezeit gekündigt, ist eine schriftliche Vorankündigung von sieben Tagen erforderlich. Bei Entlassung wegen groben Fehlverhaltens ist keine Kündigungsfrist einzuhalten.

Abgangsentschädigungen

Arbeitnehmer, die aus strukturellen, technologischen oder marktbedingten Gründen entlassen werden, haben Anspruch auf folgende Abfindungen:

  • Der Grundlohn des Arbeitnehmers liegt zwischen dem 1- und 7-fachen des nationalen Mindestlohns - 30 Tageslöhne für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • Der Grundlohn des Arbeitnehmers liegt zwischen dem 8- und 18-fachen des nationalen Mindestlohns - 15 Tagessätze für jedes Dienstjahr
  • Der Grundlohn der Arbeitnehmer beträgt mehr als das 18-fache des nationalen Mindestlohns - 5 Tageslöhne für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit

Die Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wird wie folgt berechnet:

  • Unbefristet Beschäftigte - 45 Tagessätze für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • Befristet beschäftigte Arbeitnehmer - Entgelt, das der Arbeitnehmer zwischen dem Tag der Kündigung und dem Ablaufdatum des Vertrags verdient hätte

Entschädigung

Mindestlohn

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Mindestlohn. Der Mindestlohn wird jährlich von der Regierung im Einvernehmen mit der Beratenden Kommission für Beschäftigung auf Branchenebene festgelegt.

Mit Wirkung vom 1. April 2024 liegen die aktuellen Lohnsätze je nach Branche zwischen MZN 4.941,68 (mosambikanischer Metical) und MZN 17.881,32 pro Monat.

Überstunden, Feiertags- und Urlaubsvergütung

Arbeit, die über die reguläre tägliche Arbeitszeit (acht Stunden pro Tag) hinaus geleistet wird, gilt als Überstunden. Überstunden, die bis zu 24 Stunden geleistet werden, werden mit 150 % vergütet. Werden die Überstunden über 8 Stunden hinaus bis zum Beginn der nächsten Normalarbeitszeit geleistet, werden sie mit 200 % vergütet. Ein Arbeitnehmer kann bis zu 96 Überstunden pro Quartal leisten, jedoch nicht mehr als 8 Überstunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr. Der Arbeitgeber muss die Überstunden aufzeichnen. Überstunden werden wie folgt vergütet:

  • Bis 20:00 Uhr geleistete Arbeit - 150 % des regulären Lohnsatzes
  • Nach 20.00 Uhr geleistete Arbeit - 200 % des regulären Lohnsatzes.

Arbeit, die an einem wöchentlichen Ruhetag, einem zusätzlichen Ruhetag oder einem Feiertag geleistet wird, gilt als Sonderarbeit. Sie wird mit dem doppelten des regulären Lohnsatzes oder einem Ausgleichstag vergütet.

Der Jahresurlaub wird mit dem regulären Lohnsatz vergütet.

Einwanderung und Visa

Visa

Mosambik erkennt die folgenden Kategorien von Nicht-Einwanderungsvisa an:

  • Diplomatenvisum - Dieses Visum wird ausländischen Diplomaten und ihren Familienangehörigen für maximal 90 Tage ausgestellt.
  • Höflichkeitsvisum - Dieses Visum wird für Vertreter ausländischer Regierungen oder internationaler Organisationen ausgestellt.
  • Offizielles Visum - Dieses Visum wird ausländischen Regierungsbeamten ausgestellt.
  • Aufenthaltsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die sich in Mosambik niederlassen möchten. Es ist für eine einmalige Einreise von 30 Tagen gültig, die auf 60 Tage verlängert werden kann. Anschließend muss der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Touristenvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen, die Mosambik zu touristischen oder Freizeitzwecken besuchen, für maximal 90 Tage ausgestellt.
  • Transitvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die in das Land einreisen, um ihr Zielland zu erreichen. Es ist maximal sieben Tage gültig.
  • Besuchsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die zu akzeptierten Zwecken einreisen möchten (ausgenommen Tourismus und Transit). Es ist für 15 Tage gültig, kann aber auf bis zu 90 Tage verlängert werden.
  • Geschäftsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen für kurzfristige Geschäftszwecke ausgestellt, die nicht länger als 30 Tage dauern. Es ist auf 90 Tage verlängerbar.
  • Studentenvisum - Dieses Visum wird für die Einreise zum Besuch einer offiziell anerkannten Bildungseinrichtung ausgestellt. Es wird für 12 Monate erteilt, ist aber verlängerbar.
  • Arbeitsvisum - Dieses Visum wird ausländischen Staatsangehörigen für eine befristete Tätigkeit ausgestellt. Es ist für 30 Tage gültig, kann aber auf 60 Tage verlängert werden.

Diese Visa können für eine einmalige oder mehrmalige Einreise ausgestellt werden.

Arbeitsgenehmigungen

Arbeitgeber (egal ob Inländer oder Ausländer) dürfen ausländische Staatsangehörige (als Arbeitnehmer oder anderweitig) einstellen, wenn sie über eine entsprechende Genehmigung des Arbeitsministers oder von Stellen verfügen, denen der Minister diese Zuständigkeit übertragen hat.

Es ist verboten, Ausländer zu beschäftigen, die mit einem Diplomaten-, Höflichkeits-, Beamten-, Touristen-, Besucher-, Geschäfts- oder Studentenvisum eingereist sind. Die Beschäftigung von Ausländern ist auf bestimmte Quoten (5-10 %) beschränkt.

Ausländische Arbeitnehmer müssen eine Arbeitsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sie müssen einen Antrag beim Arbeitsministerium einreichen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen. Die Genehmigungen werden für diejenigen ausgestellt, die länger als 90 Tage in Mosambik arbeiten wollen. Es ist nur eine einmalige Verlängerung möglich.

Bevölkerung 34.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

39.3%

Städtische Bevölkerung

19.8%

Internetzugang

54.4%

Zugang zu Bankdienstleistungen

46%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wie folgt:

  • 1 Tag für jeden Monat der tatsächlichen Dienstzeit im 1.
  • 30 Tage für jedes Jahr der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit, ab dem 2.

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die länger als 3 Monate, aber weniger als 1 Jahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf 1 Tag Urlaub für jeden Monat der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit.

Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub aus zwingenden Gründen verschieben. Pro Jahr können bis zu 15 Urlaubstage angesammelt werden, bis zu einem Maximum von 60 Urlaubstagen im Jahr. Die angesammelten Urlaubstage müssen in dem Jahr genommen werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Obergrenze erreicht wurde. Bis zu 30 Tage des Jahresurlaubs können im Voraus genommen werden.

Krankheitsurlaub

Der Arbeitgeber muss einen ununterbrochenen Krankheitsurlaub von bis zu 15 Tagen im Jahr (oder 5 ununterbrochenen Tagen im Quartal) gewähren; danach kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit an ein Gesundheitsamt verweisen.

Arbeitnehmer, die mindestens 12 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, haben im Falle einer nicht berufsbedingten Krankheit oder eines Unfalls Anspruch auf 365 ununterbrochene Tage Krankengeld im Rahmen des Sozialversicherungssystems. Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen.

Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 90 aufeinanderfolgenden Tagen, der 20 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen kann. Dieser Urlaub gilt sowohl bei einer Voll- als auch bei einer Frühgeburt, unabhängig davon, ob es sich um eine Lebendgeburt oder eine Totgeburt handelt. Besteht ein klinisches Risiko für die Arbeitnehmerin oder das Kind, so hat sie unbeschadet des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf eine Beurlaubung vor der Entbindung. Das Nationale Institut für soziale Sicherheit von Mosambik gewährt versicherten Arbeitnehmerinnen, die Beiträge zahlen, eine Mutterschaftsbeihilfe. Die Leistung wird in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns der Arbeitnehmerin für bis zu 60 Tage gezahlt.

Die Arbeitnehmerinnen erhalten während des Mutterschaftsurlaubs ihr reguläres Gehalt. Arbeitgebern ist es untersagt, weiblichen Beschäftigten Arbeiten zu übertragen, die für ihre Gesundheit oder ihre Fortpflanzungsfähigkeit schädlich sind, oder schwangere Arbeitnehmerinnen während des Mutterschaftsurlaubs oder bis zu einem Jahr nach der Geburt zu entlassen.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben alle zwei Jahre Anspruch auf 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, der am Tag unmittelbar nach der Geburt genommen werden muss. Ein Arbeitnehmer, der Vaterschaftsurlaub nehmen möchte, muss dies dem Arbeitgeber vor oder nach der Geburt schriftlich mitteilen.

Sozialversicherung

Rente

Das Instituto Nacional de Segurança Social (INSS), die nationale Sozialversicherungsanstalt Mosambiks, ist für die Altersversorgung zuständig. Das Rentenalter liegt bei 55 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie mindestens 240 Monate lang Beiträge gezahlt haben. Ein versicherter Arbeitnehmer kann in jedem Alter in Rente gehen, wenn er mindestens 420 Beitragsmonate geleistet hat.

Der monatliche Rentenbetrag errechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatslohn des versicherten Arbeitnehmers in den letzten fünf Jahren, multipliziert mit der Zahl der Beitragsmonate, geteilt durch 420. Der Mindestbetrag der Altersrente beträgt 90 % des niedrigsten nationalen Mindestlohns. Hat ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht und 120 Beiträge gezahlt (aber nicht die Schwelle von 240 Beiträgen erreicht), hat er Anspruch auf eine gekürzte Rente in Höhe von 50 % der regulären Rente.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Sozialversicherungsbeiträge.

Leistungen für Angehörige/Hinterbliebene

Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen, wenn der verstorbene Arbeitnehmer Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hatte. Zu den Hinterbliebenen gehören der Ehepartner (im Alter von 45 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer) und Kinder unter 18 Jahren (bzw. 25 Jahren, wenn sie studieren). Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Sowohl der Ehegatte als auch die Kinder haben Anspruch auf 50 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte. Ehegatten, die jünger als 45 Jahre (Frauen) bzw. 50 Jahre (Männer) sind, erhalten eine Übergangsrente für 5 Jahre.

Wenn ein Versicherter eine Alters- oder Invaliditätsrente der Sozialversicherung bezog oder in den letzten 12 Monaten vor seinem Tod mindestens drei Jahre versichert war und mindestens sechs Monate lang Beiträge gezahlt hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf ein Sterbegeld in Höhe des Sechsfachen des durchschnittlichen Monatsentgelts des Verstorbenen in den letzten 12 Monaten vor seinem Tod.

Bei Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhält der überlebende Ehegatte, der Lebenspartner oder der rechtmäßig getrennt lebende Ehegatte 60 % der Bezüge des Verstorbenen. Unterhaltsberechtigte Kinder hingegen erhalten 25 % der Bezüge des Verstorbenen. Sind weder Ehegatten noch Kinder vorhanden, erhalten die anderen Hinterbliebenen 15 % der Bezüge des Verstorbenen. Der Höchstbetrag der kombinierten Rente beträgt 80 % der Bezüge des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung dieser Leistungen verantwortlich.

Leistungen bei Invalidität

In Mosambik haben versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus dem Sozialversicherungssystem, wenn sie aufgrund eines nicht arbeitsbedingten Unfalls oder einer Krankheit vor Erreichen des Rentenalters vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig werden und in den fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit 30 Monate lang Beiträge gezahlt haben.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers und der Anzahl der geleisteten Beiträge.

Bei Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente oder einen Pauschalbetrag, je nach Art und Grad der Invalidität. Der Arbeitgeber übernimmt auch die Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhauspflege, Prothesen, Medikamente und Transport.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Beschäftigung in Mosambik beträgt 18 Jahre. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber einen Minderjährigen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, mit der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters einstellen.

Minderjährige Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nicht mit ungesunden, gefährlichen oder körperlich anstrengenden Arbeiten beschäftigt werden. Die regelmäßige Arbeitszeit von Minderjährigen zwischen 15 und 18 Jahren darf 25 Stunden pro Woche nicht überschreiten und ist auf maximal 5 Stunden pro Tag begrenzt.

Minderjährige unter 18 Jahren können nach einer ärztlichen Untersuchung der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie der Fähigkeit, die ihnen zugewiesene Arbeit zu verrichten, beschäftigt werden. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die ärztliche Untersuchung zu diesem Zweck.

Arbeitgeber können Lehrlinge für Arbeiten einstellen, die mit ihrer spezifischen Berufsausbildung zusammenhängen und ihnen helfen, eine Karriere in einem bestimmten Bereich aufzubauen. Die Dauer der Ausbildung hängt von den Normen des jeweiligen Berufs ab. Kinder unter 12 Jahren dürfen jedoch nicht an der Ausbildung teilnehmen.

Arbeitslosigkeit 3.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

78.9%

Erwerbsbeteiligung

52.3%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

44%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

KarrierenÜber unsRezensionen und BerichtePartnerschaft mit AtlasUnser globaler Einfluss

So helfen wir

Weltweit einstellen & expandierenBeratung & SupportFusionen & ÜbernahmenLänderkonformitätSozialleistungenTalent OnboardingKostenmanagement

Wem wir helfen

FinanzdienstleistungenTechnologieBiowissenschaften und PharmaGemeinnützige Organisationen und NGOEnergie, Öl und GasPrivate Equity & VCStart & Wachstum

Ressourcen & Tools

Globaler gehaltsrechnerGlobaler PersonalkostenrechnerLänderinfosFallstudienBerichte und WeißbücherEvents & WebinareBlog