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36.6m

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zł (PLN)

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Warsaw

Überblick

Polen, offiziell die Republik Polen, ist ein Land in Mitteleuropa. Bekannt für seine reiche Geschichte, seine vielfältige Kultur und seine atemberaubenden Landschaften ist Polen ein beliebtes Ziel für Tourismus und kulturelle Entdeckungen. Von den geschäftigen Straßen Warschaus bis zu den ruhigen Landschaften des Tatragebirges bietet Polen eine Fülle von kulturellen und natürlichen Attraktionen.

Polens Wirtschaft ist vielfältig und umfasst Schlüsselsektoren wie die verarbeitende Industrie, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Das Land ist ein wichtiger Exporteur von Waren und ein beliebtes Reiseziel, das mit seinen schönen Städten, historischen Stätten und seiner weltberühmten Küche Besucher aus der ganzen Welt anlockt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken. Wir garantieren nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte. Es ist keine Rechtsberatung und als solche sollte man sich nicht darauf verlassen.

Lokale Beschäftigungsvorschriften

Arbeitsverträge

Schriftliche Vereinbarungen

Ein Arbeitgeber darf einem neuen Arbeitnehmer die Aufnahme der Arbeit erst gestatten, wenn er einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Ist der Abschluss eines Vertrags nicht möglich, muss der Arbeitgeber die grundlegenden Elemente der Vereinbarung schriftlich bestätigen, z. B. die Vertragsparteien, die Art des Vertrags, die Arbeitsbedingungen, einschließlich der Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit und den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass ein neuer Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn mit dem Inhalt der Arbeitsstättenverordnung vertraut ist.

Der Arbeitgeber kann in einer gesonderten Vereinbarung festlegen, dass der Arbeitnehmer weder während des Arbeitsverhältnisses noch während eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit ausüben oder ein Stellenangebot eines Wettbewerbers annehmen darf. Diese Einschränkung darf nur für Tätigkeiten gelten, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitgebers stehen. Während des Beschäftigungsverhältnisses kann die Regelung für alle Arbeitnehmer gelten. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf sie nur diejenigen Arbeitnehmer betreffen, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen des Arbeitgebers hatten, deren Offenlegung dem Arbeitgeber Schaden zufügen könnte.

Mündliche Vereinbarungen

In Polen wird ein mündlicher Arbeitsvertrag als gültig und wirksam angesehen. Wenn ein Arbeitsvertrag nicht in schriftlicher Form abgeschlossen wird (d. h. eine mündliche Vereinbarung), muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung der entsprechenden Vereinbarungen über die Art des Vertrags und seine Bedingungen aushändigen. Diese Bestätigung muss spätestens zum Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.

Stillschweigende Vereinbarungen

Bestimmungen in Arbeitsverträgen dürfen für den Arbeitnehmer nicht weniger vorteilhaft sein als Bestimmungen in verbindlichen Gesetzen und internen Arbeitsvorschriften, Arbeitsvorschriften, Lohnvorschriften und Tarifverträgen des Arbeitgebers.

Wie bei jedem anderen Vertrag in Polen müssen Arbeitsverträge in gutem Glauben erfüllt werden.

Arbeitszeiten

Nach dem polnischen Arbeitsrecht darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum und durchschnittlich 40 Stunden in einer durchschnittlichen 5-Tage-Woche, gemessen über einen Berechnungszeitraum von 4 Monaten, nicht überschreiten. In der Land- und Viehwirtschaft sowie in Branchen, in denen es um die Bewachung von Eigentum oder den Schutz von Personen geht, kann ein Berechnungszeitraum von bis zu 6 Monaten zugrunde gelegt werden (12 Monate, wenn dies durch ungewöhnliche organisatorische oder technische Bedingungen, die den Arbeitsprozess beeinflussen, gerechtfertigt ist).

Die wöchentliche Arbeitszeit darf zusammen mit den Überstunden einen Durchschnitt von 48 Stunden im anerkannten Berechnungszeitraum nicht überschreiten. Tarifverträge können diese Standardregeln ändern.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit der Fernarbeit vor. Die Regeln für Fernarbeit müssen in einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation oder in der internen Arbeitsordnung des Arbeitgebers festgelegt werden.

Feiertage

1-Jan: Neujahr; 6-Jan: Epiphanias; Sonntag im Frühling (beweglich): Ostersonntag; Montag nach Ostersonntag: Ostermontag; 1-Mai: Maifeiertag; 3-Mai: Tag der Verfassung; 7. Sonntag nach Ostern: Pfingstsonntag; 9. Donnerstag nach Ostern: Fronleichnam; 15-Aug: Mariä Himmelfahrt, 1-Nov: Allerheiligen, 11-Nov: Unabhängigkeitstag; 25-Dez: Weihnachtstag; 26-Dez: Zweiter Weihnachtstag.

Probezeit

Das polnische Arbeitsgesetzbuch legt die Höchstdauer der Probezeit auf 3 Monate fest. Probezeitverträge können allen anderen Formen von Arbeitsverträgen vorausgehen. Arbeitgeber dürfen mehr als einen Probezeitvertrag mit demselben Arbeitgeber abschließen, sofern der Arbeitnehmer eine andere Art von Arbeit verrichtet. Wenn seit der Beendigung eines Arbeitsvertrags zwischen den beiden Parteien mindestens drei Jahre verstrichen sind, kann erneut ein Probezeitvertrag abgeschlossen werden.

Bei befristeten Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten kann nur eine Probezeit von bis zu 1 Monat eingelegt werden. Bei einer Befristung von weniger als 12, aber mindestens 6 Monaten können Arbeitnehmer nur eine Probezeit von bis zu 2 Monaten haben.

Kündigung/Abfindung

Ein Arbeitsvertrag kann nur gekündigt werden:

  • Durch eine Abfindungsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien;
  • durch einseitige Erklärung einer der Parteien des Arbeitsvertrags unter Wahrung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung);
  • durch einseitige Erklärung einer der Parteien des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung);
  • bei Ablauf der Frist, für die der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Kündigungsfrist

Das polnische Arbeitsgesetzbuch sieht eine Kündigungsfrist in befristeten, unbefristeten und Probezeitverträgen vor.

Die Kündigungsfrist während einer Probezeit ist wie folgt:

  • 3 Arbeitstage bei einer Probezeit von bis zu 2 Wochen
  • 1 Woche, wenn die Probezeit länger als 2 Wochen, aber kürzer als 3 Monate ist
  • 2 Wochen bei einer Probezeit von 3 Monaten

Die Kündigungsfrist für einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und beträgt

  • 2 Wochen, wenn der Arbeitnehmer weniger als 6 Monate im Unternehmen gearbeitet hat
  • 1 Monat, wenn der Arbeitnehmer zwischen 6 Monaten und 3 Jahren gearbeitet hat
  • 3 Monate Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 3 Jahren beschäftigt ist

Abgangsentschädigungen

In Polen sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, gekündigten Arbeitnehmern eine Abfindung zu zahlen, es sei denn, die Kündigung ist auf eine Massenentlassung nach dem Gesetz über Massenentlassungen oder auf eine Behinderung oder den Ruhestand des Arbeitnehmers zurückzuführen. Im Falle von Invalidität oder Pensionierung entspricht die Abfindung einem Monatsgehalt.

Bei Massenentlassungen hängt die Höhe der Abfindung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bei dem jeweiligen Arbeitgeber ab und beträgt wie folgt

  • den Gegenwert von 1 Monatsgehalt, wenn der Arbeitnehmer weniger als 2 Jahre gearbeitet hat
  • den Gegenwert von 2 Monatsgehältern, wenn der Arbeitnehmer zwischen 2 und 8 Jahren gearbeitet hat
  • den Gegenwert von 3 Monatsgehältern bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 8 Jahren

Entschädigung

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist der monatliche Mindestbetrag, der einem Vollzeitbeschäftigten zusteht. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag anteilig gekürzt. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer im ersten Arbeitsjahr 80 % des Mindestlohns und im zweiten Jahr 90 % des Mindestlohns erhalten kann. Die Höhe des Mindestlohns erhöht sich entsprechend dem prognostizierten globalen durchschnittlichen jährlichen Verbraucherpreisindex.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 4.666 PLN pro Monat und der Stundensatz 30,50 PLN.

Der Lohn muss mindestens einmal im Monat zu einem festen Termin gezahlt werden, spätestens in den ersten 10 Tagen des folgenden Kalendermonats. Fällt der vereinbarte Zahlungstermin auf einen Feiertag, muss die Zahlung am Vortag erfolgen.

Überstunden, Urlaubs- und Feiertagsvergütung

Nach dem polnischen Arbeitsrecht sind Überstunden Arbeiten, die über die reguläre Arbeitszeit des Arbeitnehmers hinaus geleistet werden. Die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden dürfen 150 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten. Überstunden sind im Allgemeinen nur in außergewöhnlichen Situationen oder aufgrund besonderer Bedürfnisse des Arbeitgebers zulässig.

Unter außergewöhnlichen Umständen kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer an wöchentlichen Ruhetagen und Feiertagen arbeiten müssen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag gewähren. Tut der Arbeitgeber dies nicht, muss der Arbeitnehmer für jede geleistete Stunde 200 % seines regulären Lohns erhalten.

Der Jahresurlaub wird in Polen in vollem Umfang zum regulären Lohnsatz des Arbeitnehmers bezahlt.

Einwanderung und Visa

Visum

Polen ist Teil des Schengen-Raums, einer Zone ohne Kontrollen an den Binnengrenzen, die 26 Länder umfasst. Drittstaatsangehörige können nach Polen einreisen, wenn sie ein gültiges Reisedokument und ein Visum (falls zutreffend) besitzen. Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates enthält eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines gültigen Visums sein müssen, sowie der Länder, die von der Visumpflicht befreit sind.

Polen bietet die folgenden Visumkategorien an:

  • Visum Typ A (Transitvisum) - erlaubt einer Person, durch Polen (ohne den Transitbereich des Flughafens zu verlassen) in ein anderes Schengen-Land zu reisen. Diese Art von Visum ist nur für Staatsangehörige bestimmter Länder vorgeschrieben, darunter Afghanistan, Bangladesch, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien und Ghana (unter anderem).
  • Visum Typ C (Schengen-Visum) oder Kurzzeitvisum - wenn eine Person Polen für einen kurzen Zeitraum besuchen möchte (maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten) und sie aus einem Land kommt, dessen Staatsangehörige ein Visum benötigen, ist das Schengen-Visum am günstigsten.
  • Visum Typ D (nationales Visum) - für Aufenthalte von 91 Tagen oder mehr (bei einem Besuch oder mehr innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) muss eine Person das nationale Visum beantragen.

Arbeitserlaubnisse

Gemäß dem polnischen Gesetz über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen können Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer aus EU- oder Nicht-EU-Ländern einstellen, nachdem sie eine Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde(Woiwode) für die Beschäftigung erhalten haben.

Die Arten von Arbeitsgenehmigungen sind wie folgt:

  • Typ A - wird für Arbeitnehmer ausgestellt, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in Polen arbeiten
  • Typ B - wird für Ausländer ausgestellt, die als Mitglieder des Vorstands eines Unternehmens in Polen arbeiten und sich innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten länger als 6 Monate im Land aufhalten
  • Typ C - ausgestellt für Arbeitnehmer, die für mehr als 30 Tage im Kalenderjahr zur Arbeit in einer Niederlassung oder einem Betrieb eines ausländischen Unternehmens in Polen entsandt werden
  • Typ D - für Arbeitnehmer, die nach Polen entsandt werden, um vorübergehend oder ad hoc für ein ausländisches Unternehmen zu arbeiten, das keine Niederlassung, Betriebsstätte oder Geschäftstätigkeit in Polen hat
  • Typ E - ausgestellt für ausländische Arbeitnehmer, die nach Polen entsandt werden, um für einen ausländischen Arbeitgeber länger als 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten zu arbeiten

Bevölkerung 36.6m

Gesamtbevölkerung, einschließlich aller Einwohner, unabhängig von ihrem rechtlichen Status © 2024 - WBGEUROSTAT

60.3%

Städtische Bevölkerung

88.6%

Internetzugang

86.1%

Zugang zu Bankdienstleistungen

100%

Zugang zu Mobiltelefonen

DATENQUELLEN

Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Population Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wpp/, publisher: UN Population Division; Statistical databases and publications from national statistical offices, National Statistical Offices, uri: https://unstats.un.org/home/nso_sites/, publisher: National Statistical Offices; Eurostat: Demographic Statistics, Eurostat (ESTAT), uri: https://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=earn_ses_monthly, publisher: Eurostat; Population and Vital Statistics Report (various years), United Nations (UN), uri: https://unstats.un.org, publisher: UN Statistics Division

Städtische Bevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Urbanization Prospects, United Nations (UN), uri: https://population.un.org/wup/, publisher: UN Population Division

Internetzugang: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU), uri: https://datahub.itu.int/

Zugang zu Bankdienstleistungen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • FINDEX, WBG (WB), uri: https://www.worldbank.org/en/publication/globalfindex

Zugang zu Mobiltelefonen: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • World Telecommunication/ICT Indicators Database, ITU (ITU)

Sozialschutz & Leistungen

Urlaub

Nach polnischem Recht haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen ununterbrochenen bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer von der Anzahl der Arbeitsjahre abhängt, und zwar wie folgt

  • 20 Arbeitstage Jahresurlaub für Arbeitnehmer mit weniger als 10 Dienstjahren
  • 26 Arbeitstage Jahresurlaub für Arbeitnehmer mit mindestens 10 Dienstjahren

Der Jahresurlaub wird an den Tagen gewährt, die für den Arbeitnehmer Arbeitstage sind. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann der Urlaub in Teile aufgeteilt werden. In diesem Fall muss mindestens ein Teil des Jahresurlaubs mindestens 14 aufeinanderfolgende Kalendertage umfassen.

Krankheitsurlaub

Nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr Anspruch auf 33 Tage Krankenurlaub von ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 80 % seines regulären Entgelts, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf eine arbeitsbedingte Verletzung oder Krankheit zurückzuführen ist.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 33 Tage, hat der Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld, das von der Sozialversicherung gezahlt wird. Dieser Zeitraum darf 182 Tage nicht überschreiten (bzw. 270 Tage, wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer Schwangerschaft oder infolge einer Tuberkulose auftritt). Im Anschluss an die Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung haben, sofern seine weitere medizinische Behandlung oder Rehabilitation voraussichtlich zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit führt.

Mutterschaftsurlaub

Nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmerinnen bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen. Dieser Urlaub wird bei der Geburt von mehr als einem Kind proportional verlängert. Die Arbeitnehmerin kann mindestens 6 Wochen des Mutterschaftsurlaubs vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin in Anspruch nehmen. Die Arbeitnehmerin kann beim Arbeitgeber einen zusätzlichen Mutterschaftsurlaub von 6 Wochen vor der Geburt beantragen.

Die Arbeitnehmerin kann auf den restlichen Teil des Mutterschaftsurlaubs verzichten, wenn sie nach der Entbindung mindestens 14 Wochen des Urlaubs in Anspruch genommen hat. Die Arbeitnehmerinnen haben das Recht, den Mutterschafts- und Elternurlaub auf schriftlichen Antrag eines Familienmitglieds auf ein anderes Familienmitglied zu übertragen.

Im Falle einer Totgeburt oder des Todes eines Kindes vor dem Alter von 8 Wochen hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für 8 Wochen nach der Entbindung, jedoch nicht weniger als 7 Tage ab dem Todesdatum des Kindes. Für ein Kind, das vor der 28. Woche geboren wird und weniger als 1 kg wiegt, beträgt der Anspruch bis zu 15 Wochen. Für ein Kind, das ab der 28. Woche, aber vor der 37. Woche geboren wurde und weniger als 1 kg wiegt, besteht ein Anspruch von bis zu 8 Wochen. Für ein voll ausgetragenes Kind, das unmittelbar nach der Geburt ins Krankenhaus eingeliefert wird, beträgt der Anspruch bis zu 8 Wochen. Der Urlaub entspricht der Anzahl der Wochen, die das Kind im Krankenhaus liegt, bis zu den oben genannten Grenzen.

Vaterschaftsurlaub

In Polen hat ein erwerbstätiger Vater, der ein Kind betreut, Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, bis das Kind das Alter von 12 Monaten erreicht hat. Der Vaterschaftsurlaub wird auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gewährt.

Sozialversicherung

Rente

Das derzeitige Rentensystem in Polen besteht aus drei Säulen. Die Sozialversicherungsanstalt verwaltet die Mittel der ersten Säule. Die Gelder werden nicht investiert, obwohl sie auf dem individuellen Konto des Versicherten verbucht werden und der Valorisierung unterliegen. Die zweite Säule stützt sich auf die Tätigkeit der Mitarbeiterkapitalpläne (PPK), deren Aufgabe es ist, die Mittel zu handeln und zu vermehren. Die dritte Säule besteht aus den individuellen Altersvorsorgekonten (IKE). Die erste und zweite Säule sind obligatorisch, während die Teilnahme an der dritten Säule freiwillig ist.

Das normale Renteneintrittsalter beträgt 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer, wobei die erforderliche Versicherungszeit 20 Jahre (Frauen) und 25 Jahre (Männer) beträgt. Die Rente wird anhand der Anzahl der Beiträge und der Kapitalerträge geteilt durch die Lebenserwartung des Versicherten berechnet. Der Grundbetrag beträgt 7.140,52 PLN (polnische Złoty). Die Mindestaltersrente beträgt 1.878,91 PLN pro Monat.

Rentner haben jedes Jahr Anspruch auf einen 13. und - je nach Einkommensniveau - auf einen 14.

Hinterbliebene/Hinterbliebene Leistungen

Eine Hinterbliebenenrente wird den Hinterbliebenen eines verstorbenen Versicherten gewährt, der Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente hatte. Bei der Feststellung des Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente wird davon ausgegangen, dass die verstorbene Person vollständig erwerbsunfähig war. Kinder, Enkelkinder, Ehepartner und Eltern haben Anspruch auf Leistungen.

Die Hinterbliebenenrente wird an alle anspruchsberechtigten Familienmitglieder in einem Gesamtbetrag gezahlt, der unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird. Die Mindesthinterbliebenenrente beträgt 1.878,91 PLN (polnische Złoty). Ein Zuschlag von 654,48 PLN pro Monat wird an eine Waise gezahlt, die beide Elternteile verloren hat.

Stirbt ein Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses oder während des Bezugs von Abfindungen wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, hat die Familie Anspruch auf eine Abfindung, die von der Beschäftigungszeit des Verstorbenen abhängt.

Leistungen bei Invalidität

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit/Invalidität hat der Versicherte Anspruch auf eine dauerhafte Invaliditätsrente. Die erforderliche Versicherungsdauer richtet sich nach dem Alter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Invalidität. Die Invaliditätsrente setzt sich wie folgt zusammen:

  • 24 % des Grundwerts, d. h. 100 % des Durchschnittslohns
  • 1,3 % der Invaliditätsrentenbasis für jedes Beitragsjahr
  • 0,7 % der Grundlage der Invaliditätsrente für jedes beitragsfreie Jahr
  • 0,7 % der Grundlage der Invaliditätsrente für jedes Jahr (maximal 25 Jahre bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres)

Bei dauerhafter Teilinvalidität erhält der behinderte Arbeitnehmer 75 % der gesamten Invaliditätsrente. Bei vorübergehender Invalidität hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % seines Durchschnittsverdienstes in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Invalidität bis zu 182 Tagen (kann auf 270 Tage verlängert werden).

Mindestalter

Nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch ist die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, der jünger als 15 Jahre alt ist, generell verboten. Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zur Berufsausbildung oder zur Verrichtung leichter Arbeiten beschäftigt werden. Minderjährige können nur dann für eine Beschäftigung in Betracht gezogen werden, wenn sie eine mindestens achtjährige Grundschulausbildung abgeschlossen haben und ein ärztliches Attest vorlegen können, das ihre Eignung für die Arbeit bestätigt. Die Arbeitgeber müssen ein Verzeichnis der minderjährigen Arbeitnehmer führen.

Ein Minderjähriger, der noch zur Schule geht und für leichte Arbeiten eingestellt wird, darf nicht mehr als 12 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit während der Schulferien darf 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Arbeitslosigkeit 2.5%

Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die arbeitslos ist, aber für eine Beschäftigung zur Verfügung steht und aktiv nach Arbeit sucht © 2024 - WBGILO

58.6%

Erwerbsbeteiligung

45.9%

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung

82%

Zugang zur Gesundheitsversorgung

DATENQUELLEN

Arbeitslosigkeit: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025.

Erwerbsbevölkerung (gesamt): The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Erwerbsbeteiligung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO Modelled Estimates database (ILOEST), ILO (ILO), uri: https://ilostat.ilo.org/data/bulk/, publisher: ILOSTAT, type: external database, date accessed: January 07, 2025

Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • ILO (ILO), type: estimates based on external database; United Nations (UN), publisher: UN Population Division; Staff estimates, WBG (WB)

Zugang zur Gesundheitsversorgung: The World Bank: World Development Indicators: World Bank Group • GHO, WHO (WHO), uri: https://www.who.int/data/gho/data/themes/topics/service-coverage

         

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